Dethleffs 6731 am 17 Jul 2011 16:14:33 Hallo UlrichS,
einen Link habe ich leider nicht verfügbar, aber ich habe dir eine KN geschickt.
Ist ein Auszug aus "Autorecht Aktuell" diese Infos bekomme ich regelmäßig und wurden ja auch schon als Link hier im Forum (zumindest teiw.) veröffentlicht.
Bernd
Gast am 17 Jul 2011 16:20:22 Danke schön sehr lieb von Dir.
Hier für alle: --> Link
Schädiger muss Anwaltskosten tragen - Ausnahmen nur in ganz eng begrenzten Fällen ein Urteil des Amtsgericht.
Ich hatte wie gesagt ein höchstrichterliches Urteil gelesen, sorry keine Change es wieder zu finden.
Aber: Das Gericht orientierte sich dabei an der allgemeinen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der Anwaltskosten in aller Regel für „erforderlich und zweckmäßig“ hält.
Nichts anderes habe ich gesagt, nur in einem einfachen Fall wo die Werkstatt sagt, wir zahlen und keine Probleme zu erwarten sind, könnte - ich wiederhole könnte es sein, dass Anwaltskosten nicht übernommen werden.
Im Endeffekt urteilt hier ein Richter und wie er urteilt wissen wirs ? Wenn er sagt war unnötig zahlen sie den Anwalt selbst.... :roll:
Aber vielen lieben Dank für den Link.
Gast am 17 Jul 2011 16:29:41 Ich habe die wenigen Forderungen/Streitigkeiten in meinem Leben immer erst ohne Anwalt versucht, zu bekommen.
Es ging, leider, so gut wie nie ohne Anwalt !
Mittlerweile weigern sich die "Schuldner" fast immer, zu zahlen.
Erst wenn ein Brief vom Anwalt kommt, wird gezahlt.
So zuletzt passiert, als ein nachweisbar zurück gesandtes Navi nicht bei Medion eingetroffen ist.
Erst der Brief vom Anwalt sorgte bei DHL für umgehende Rückerstattung des des in Vorlage gebrachten Betrages.
Gast am 17 Jul 2011 16:46:54 Ich gebe Dir bedingt Recht !
Auch bei mir ist es derzeit so, dass ich drei Sachen bemängeln musste. Einen kleinen Schaden an einem Elektrofahhrad, an meinem Hymer WOMO und am NAvigationsgerät.
NAch einer schriftölichen Aufforderung mit Fristsetzung haben alle zur Zufriedenheit reagiert. Also vom Anwalt muss nicht, nur aufforderungen zur Rep. nehmen die Fiormen so sehr leicht.
Gast am 17 Jul 2011 17:08:28 Ich will das hier nicht weiter vertiefen, es waren allerdings keine Lappalien, teilweise mehrere Tausend Euro " im Feuer".
Erst bei Gericht, ausnahmslos immer, ! Recht und Geld zurück bekommen!
Gast am 17 Jul 2011 17:46:59 UlrichS hat geschrieben:dann muss entweder der Mitarbeiter selber zahlen oder die Firma, da dies Dein Ansprechpartner und Vertragspartner ist. Der Mitarbeiter ist Erfüllungsgehilfe, die sollen das im Innerverhältniss abklären.
da gibts nix abzuklären, solange der Erfüllungsgehilfe nicht grob fahrlässig (wie sturzbetrunken) gehandelt hat, muß die Firma für den Schaden einstehen
grüße klaus
Gast am 17 Jul 2011 17:54:38 Das vorziehen nach dem Aufprall sehe ich als grob fahrlässig an. Erst damit hat er alles abgerissen ( aufgerissen)
Gast am 17 Jul 2011 19:00:32 die allgemein gültige Definition für grobe Fahrlässigkeit lautet:
"Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde, also dann, wenn schon ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt wurden und das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem einleuchten musste."
heikel wirds im Arbeitsrecht, dort unterscheidet die Rechtsprechung bei einfacher Fahrlässigkeit noch zwischen mittlerer Fahrlässigkeit und leichtester Fahrlässigkeit.
grüße klaus
Gast am 17 Jul 2011 19:18:12 Es dürfte jedem Einleuchten, dass wenn ich Rückwärts irgendwo auffahre, ich nicht einfach ohne nachzusehen vorfahre, da ich sonst das Wohnmobil auseinanderreissen kann wenn es am Aufbau festhängt.
Gerade für einen Fahrzeug Ing. ( Prüfer ) sollte klar sein, dass offenbar der Aufbau beim Vorfahren Schaden nehmen kann.
frido am 17 Jul 2011 20:18:37 .... Merde!!!
Ich fühle mit Euch!!!
:ooo:
Frido
turbokurtla am 18 Jul 2011 07:13:38 Sorry Ralfl,
aber auf dem Foto schauts so aus.
Kurt
BadHunter am 18 Jul 2011 07:54:21 Freetec 598 hat geschrieben:Ich habe die wenigen Forderungen/Streitigkeiten in meinem Leben immer erst ohne Anwalt versucht, zu bekommen. Es ging, leider, so gut wie nie ohne Anwalt ! Mittlerweile weigern sich die "Schuldner" fast immer, zu zahlen. Erst wenn ein Brief vom Anwalt kommt, wird gezahlt. So zuletzt passiert, als ein nachweisbar zurück gesandtes Navi nicht bei Medion eingetroffen ist. Erst der Brief vom Anwalt sorgte bei DHL für umgehende Rückerstattung des des in Vorlage gebrachten Betrages.
Kann ich garnicht nachvollziehen... Habe eine RS-Versicherung, diese aber bisher noch nicht in Anspruch nehmen müssen...
Und ich hatte in meinem Leben schon einige Unfälle, 3 davon selbst verschuldet, ca. 5 Stück fremdverschuldet... Ich arbeite im Aussendienst und fahre insgesamt ca. 50.000 Km in Jahr auf Deutschlands Straßen.
Immer ging die Schadensabwicklung ohne Probleme und somit ohne Anwalt! Auch im privaten Bereich, bei Kaufverträgen, Nachbarschaftssachen (zweimal), Internetkäufen, ließ sich bisher alles problemlos regeln.
Ich verstehe auch die eute nicht, die sofort zumm Anwalt rennen, bevor es überhaupt Probleme gibt! Beule im Auto bedeutet bei denen: Anwalt!
Der freut sich über das verdiente Geld (wahrscheinlich mit einem einzigen Schriftstück), Die Vericherung des Gegners muss zahlen, und letztendlich wundern sich alle Leute drüber, dass die KfZ-Versicherungen immer teurer werden....
Zu dem Schaden: da die Deckungszusage in diesem Fall ja schon erfolgt ist würde ich das Womo einfach in eine gute Fachwerkstatt bringen und alles reparieren lassen. Und mich hinterher freuen, dass alles wieder so aussieht wie es aussehen soll...
, Jens
ralfl am 18 Jul 2011 16:45:53 Hallo, war heute in der WM Werkstatt. Lt. dortiger Kalkulation ist die Schadenssumme ausreichend um eine fachgerechte Reparatur durchzuführen.(habe ich schriftlich) Deren Aufstelung der Arbeitleistung und Materialien unterscheidet sich natürlich schon von dem der Dekra. Dies kann mir ja ersteinmal egal sein. Sobald ich eine schriftliche Bestätigung der Versicherung bezüglich der Rep.kosten vom Verursachers habe, kann es dann los gehen.
Gast am 18 Jul 2011 16:57:08 BadHunter hat geschrieben:Freetec 598 hat geschrieben:Ich habe die wenigen Forderungen/Streitigkeiten in meinem Leben immer erst ohne Anwalt versucht, zu bekommen. Es ging, leider, so gut wie nie ohne Anwalt ! Mittlerweile weigern sich die "Schuldner" fast immer, zu zahlen. Erst wenn ein Brief vom Anwalt kommt, wird gezahlt. So zuletzt passiert, als ein nachweisbar zurück gesandtes Navi nicht bei Medion eingetroffen ist. Erst der Brief vom Anwalt sorgte bei DHL für umgehende Rückerstattung des des in Vorlage gebrachten Betrages.
Kann ich garnicht nachvollziehen... Habe eine RS-Versicherung, diese aber bisher noch nicht in Anspruch nehmen müssen... Und ich hatte in meinem Leben schon einige Unfälle, 3 davon selbst verschuldet, ca. 5 Stück fremdverschuldet... Ich arbeite im Aussendienst und fahre insgesamt ca. 50.000 Km in Jahr auf Deutschlands Straßen. Immer ging die Schadensabwicklung ohne Probleme und somit ohne Anwalt! Auch im privaten Bereich, bei Kaufverträgen, Nachbarschaftssachen (zweimal), Internetkäufen, ließ sich bisher alles problemlos regeln. Ich verstehe auch die eute nicht, die sofort zumm Anwalt rennen, bevor es überhaupt Probleme gibt! Beule im Auto bedeutet bei denen: Anwalt! Der freut sich über das verdiente Geld (wahrscheinlich mit einem einzigen Schriftstück), Die Vericherung des Gegners muss zahlen, und letztendlich wundern sich alle Leute drüber, dass die KfZ-Versicherungen immer teurer werden.... Zu dem Schaden: da die Deckungszusage in diesem Fall ja schon erfolgt ist würde ich das Womo einfach in eine gute Fachwerkstatt bringen und alles reparieren lassen. Und mich hinterher freuen, dass alles wieder so aussieht wie es aussehen soll... , Jens
Hallo Jens,
bei mir waren es keine Unfälle, sondern andere Geschichten.
Es freut mich für Dich, das Du noch nie Deine RV in Anspruch nehmen mußtest und wünsche Dir, diese nie in Anspruch nehmen zu müssen !
kintzi am 19 Jul 2011 14:14:57 Hallo Bad Hunter, habe da im Jan./Febr. d. Jahres andere Erfahrung mit der Württ. Versicherung Sttgt. gemacht, ohne Anwalt hätten die mir das Fahrzeug durch ihren Gutachter wegen Totalschaden unterm Hintern zum Spottpreis wegverkauft.
Erst ein weiterer Gutachter v. TÜV wies sie in die Schranken. Bei jeder einzelnen Forderung musste Klage angedroht werden, einschl. 2. Gutachten u. Anwalt mussten sie doch alles übernehmen. Wären sie vernünftig gewesen, hätten sie 1500€ gespart, aber so über den Löffel balbieren, wie die es versucht haben! Nö, bei mir läuft auch in Zukunft nichts ohne Anwalt. Richi
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