|
Hallo, diese Wochen Mittwoch brachte ich mein Chausson Welcome 35, EZ 2000 zur AU/HU.
Leider hatte dieser Mensch beim Rangieren die Länge des Fahrzeuges und den Rollerträger unterschätzt. Beim Rückwärtsfahren schlug der Rollerträger in einen ca. 1,5m hohen Stahlpfosten ein. Daraufhin legte dieser „Sachkundige“ der Vorwärtsgang ein und riss dabei den Aufbau rechts, auf. Ich habe hier mal einige Bilder hochgeladen. Der Sachverhalt ist erst einmal klar und der Prüfer hat den Unfall seiner Zentrale gemeldet. Ich habe sofort ein Gutachten von der Dekra anfertigen lassen. Ergebnis: 4125,-Euro Schaden. Lt. Gutachten Seitenwand, Rückwand vom Aufbau, Isolierung, Holzverkleidung und Leisten und Rollerträger neu. Ich überlege nun ob es ggf. Sinn macht auf Guthabenbasisi mit der Versicherung abzurechnen und einige Dinge selbst zu erledigen, Möglichweise macht das einem 11 Jahre alten Womo Sinn. Hat jemand schon einmal die Holzleiste in welche die Schrauben für die Kantenschiene halten gewechselt? Ich bin für jede Hilfe dankbar. Im Moment habe ich alle offenen Stellen mit 3M Band abgelebt, damit der Regen draußen bleibt. Zum Glück waren wir bereits im Juni im Urlaub. Die Fachwerkstatt ist leider über 120Km entfernt. Soviel ich weiß bekommst Du nur die Summe ohne MwSt ausgezahlt. Ich denke mal, dass die Schadensbeseitigung schon einiges kostet.
Die weitere Frage wäre, ob man wenn man das WOMo täglich nutzt ( weil man z.B. kein alternatives Fahrzeug hat) auch noch Tagegeld bekommt, für die Tage wo das Fahrzeug in der Werkstatt steht. :D Auf jeden Fall Anwalt für Verkehrsrecht und Fahrzeuge. Gutachter keinesfalls von dem Verein, der dir das angetan hat. Alles, aber auch alles an Aufwendungen auflisten. Schleppkosten, Leihfahrzeugsatz, Verbringen, Ausräumen, ein guter Anwalt holt da noch viel raus.
Danach würde ich das Ding eher defekt in Zahlung geben. Solltest du wirklich dran hängen, dann wär da eine professionelle Reperatur fällig. Ich persönlich würd so viel Gold wie möglich daraus hauen und was anderes suchen. Der verursachende Prüfer war von der FSP und das Gutachten habe ich von der Dekra machen lassen. Die haben auch gleich die HU/AU durchgeführt un keine Mängel festgestellt. Ausgenommen den jetzt sehr ?gen Aufbau.
Lt. Gutachten 5 Tage Instandsetzungszeit mit Anspruch auf Ersatzfahrzeug. auf jeden Fall NICHT selbst reparieren
dafür ist der Schaden zu heftig :eek: Böh, der hat aber gut reingehauen!
Das wird sicherlich nur mit professioneller Arbeit wieder rundum dicht und optisch schadenfrei zu bekommen sein, der Aufwand erscheint mir enorm! Ich würde mich daher der Meinung anschließen, das Fahrzeug vielleicht zu vergolden und dann nach was neuem zu schauen. Es sei denn, du hast viel Zeit und Muße, dir die Reparatur selbst anzutun. Kosten für Leihfahrzeug wird's wohl nur bei Reperatur geben. Ob sich da sooooviel "rausschlagen" lässt wage ich zu bezweifeln. Die Gegenseite hat sicher auch nen Anwalt :D
Bei Inzahlungsnahme musste was drauflegen, ist Deine sache ob Du das auch wirklich willst. Bei Reperatur müssen sie für die Gesamtkosten aufkommen. Wenn das Mobil ansonsten OK ist, Du es "gerne weiterhin fahren willst" sehe ich bei einer Reperatur in einer Fachwerkstatt (meiner wahl - also Deiner wahl :D ) kein grosses problem, warum auch ? tober Ich würde es selber reparieren.
Bischen weiter aufmachen,neue Latte rein und zuschrauben. Wenn es hinterher etwas zu sehen ist,was soll´s :D Dieter Ich würde das nicht selber machen.
1. Wenn du es selber machst und kriegst es nicht hin, hast Du vielleicht beizeiten auch noch einen Wasserschaden und keiner kommt dafür auf. 2. Wenn Du es mal verkaufst, mußt Du diesen Schaden erwähnen - in Anbetracht dessen, dass dieser Schaden nicht unerheblich ist, würde es sich sicher besser anhören, wenn Du sagen könntest, dass es in einer Werkstatt fachgerecht gemacht wurde. Es wirkt zudem seriöser, wenn Du die Rechnung/Auftragsbestätigung vorweisen kannst, damit der Käufer sehen kann, was gemacht wurde.
Empfehle es auch -> in einer Fachwerkstatt machen zu lassen :!: Wird die "Sache "dann um etliches teurer , kommt deren Versicherung dafür auf -> beim Selbermachen wirds uU. nicht "ganz sooo gut :wink:
Ich fürchte,der von der Dekra geschätzte Betrag wird bei weitem nicht ausreichen, wenn der Schaden fachgerecht und lege artis behoben werden soll ! Da würde ich auf jeden Fall einen WOMO-Sachverständigen hinzu ziehen, selbst wenn Du diesen erstmal selber zahlen mußt. So was selber machen, nein, da muß eine Fachwerkstatt ran, nur für diesen Preis ist das nicht zu machen.
Da muß schon ein Gutachterspezi von Womos es machen. Suche dir eine Vertragswerkstatt und lasse es dort Fachkundig instandsetzen, alles andere ist murks. PS.Da hatte einer die gleichen Gedanken.
Nicht zum ersten Mal oder ? ;-) Der Schaden ist ja heftig. Ich würde es auch vom Fachmann richten lassen. Wegen eventuelle Mehrkosten usw. wie schon oben erwähnt wurde.
Bist Du wenigstens bei der HU durchgekommen :?: Hallo, ruf doch den RA Dähn an, der richtet es doch sicher oder er weiss einen kundigen Kollegen in Deiner Nähe. Aus Erfahrung weiss ich , dass die Versicherungen bei Anwalt ganz anders spuren, bist doch 0 Schuld, müssen die doch alles bezahlen, brauchst nicht mal einen Rechtsschutz.. Richi also ich bin nicht sicher, ob der Schadensverursacher es bezahlen muss. Bei einem Verkehrsunfall natürlich, aber wenn in der Werkstatt ein Schaden verursacht wurde, hat man glaube ich keinen Anspruch auf Abwicklung über einen Anwalt. Hier wäre es analog, allerdings bin ich mir nicht sicher, wie es ist.
Absoluter Quatsch. Warum nicht? Begründe das doch mal. LG Wolfgang Was hast Du denn für einen Ton in Deinem Beitrag ?
Bei einem Verkehrsunfall hat man das Recht einen Rechtsanwalt zur Schadenabwicklung auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Hier ist angeblich - wie gesagt ich bin mir nicht sicher - aufgrund der Schadensminderungspflicht, da hier der Schadensverursacher unstrittig ist - ageblich - kein Recht auf Abwicklung des Schadens zu Lasten des Schädigers, der im Auftrag des Geschädigten tätig war. Ob es jetzt in den Werkstatt AGB`s stand oder was weiß ich - ich bin kein Anwalt, ich habe es aber gelesen, dass wenn man jemanden beauftrag etwas am Fahrzeug zu tun und er macht einen Schaden, der Verursacher nicht noch die Abwicklung über einen Anwalt bezahlen muss. Wie gesagt - bin mir nicht sicher habs mal gelesen und bin mir sicher es gelesen zu haben. Wenn ich Dir eine Bohrmaschine zur Reparatur gebe und Du maqchst sie kaputt, kann ich auch nicht zu Anwalt gehen und den Schaden zu Deinen Lasten plus Anwaltkosten abwickeln lassen. Aber bei Deinem Ton wolfherm brauchst mich nicht mehr anzuschreiben. Das "Absoluter Quatsch" hättest Du auch weglassen können, dann wärs ok gewesen. Warum das denn? Bei einem normalen Verkehrsunfall steht der Verursacher fast immer fest. Die Versicherung zickt aber vielleicht rum. Dann kann ich doch einen Anwalt nehmen, um zu meinem Recht zu kommen.
Das kann ich übrigens immer. Ob der dann bezahlt wird, ist eine andere Sache. Wenn bespielsweise der Schädiger alles eingesteht, den begutachteten Schaden auch voll bezahlen will und ich ziehe dann noch einen Anwalt hinzu - obwohl alles klar ist - kann ich auf meinen Aufwendungen evtl. sitzen bleiben. PS: Ein Tipp noch von mir. Du bist Experte für alles, was Strom hat. Gib dazu Empfehlungen und halte dich bei Dingen, wo du nicht zwei Meistertitel hast, vielleicht etwas zurück. LG Wolfgang Hallo, mit Beethovens Neunter, letzter Satz : Oh Freunde, nicht diese Töne!
Sondern lasst uns angenehmere anstimmen und freudenvollere. Richi Ich denke auch, mit den viertausend und was Kröten bekommst du diesen Schaden nie und nimmer fachgerecht gerichtet!!!!!!
Kannst Uli ja mal anrufen-mailen und nach Sachverständigen fragen. Oder bei der Fachwerkstatt ein KV machen lassen. Die Frage, die noch nicht in den Raum gestellt wurde: Was hat der Prüfer am Steuer zu suchen? Beim TÜV fährt doch der Besitzer das Fzg. über die Bahn, oder? Es geht ja nicht nur ums Geld, sondern ggf. auch um ideele Werte. Und wichtig, unser Reifenhändler (mal als Beisp.) erwähnte nur so nebenbei, dass viele freie Werkstätten keine oder keine ausreichend hoch abgesicherte Haftpflichtversicherung haben. Für nen Opel (nix gg. Opel, fahren selbst einen) reichts vllt, bei 80000e Womo nicht mehr. Also vorher frgaen, wies mit der Versicherung ausschaut. Passiert das da oder rutscht der Wagen von der Bühne steht man dumm da. Hoffe der TÜV ist gut genug versichert... Nur mal so am Rande. Bei jedem Schadensersatzanspruch ( Verkehrsunfall oder nicht ) sind die Anwaltskosten erstattungsfähig, wenn die Einschaltung eines Anwalts geboten war ( § 249 Abs 1 BGB). Demgegenüber kannst Du auch bei einem o8/15- Verkehrsunfallschaden auf den Anwaltskosten sitzen bleiben, wenn die Einschaltung eines Anwalts objektiv nicht erforderlich war ( z.B. dann, wenn Schädiger den Schadensergang nichts bestreitet und ein Bagatellschaden vorliegt, dessen Abwicklung ohne tatsächliches Problem ist ).
Viele GRüße aus Nürnberg, Edgar Bevor hier Empfehlungen über Anwalt ja oder nein diskutiert werden, gebe ich zu bedenken, dass ein Gutachter bei dieser Schadenshöhe sicherlich locker das Zweifache eines Anwalts kostet - nur mal so in den Raum gestellt.
Warum man hier überhaupt einen Anwalt, zum jetzigen Zeitpunkt, bemühen sollte, versteh ich eh nicht. Es gibt ja noch gar keinen Streit um irgendwas, oder hab ich was überlesen. Nö! ;) So einen Heckschaden hatte ich auch schon an meinem alten Hymer. Hat einige Stunden Arbeit und knapp 20 Euro gekostet (er ist wieder absolut dicht). :D Klaus also hier in Frankfurt schon. Automatikbahn! Frag doch mal die Maus.
Hier im Forum heißt sie "turbokurtla" Und sag ihm gleich was Du selbst machen könntest, so handwerklich meine ich. Weiss ja keiner, aus welcher Branche Du kommst. Albert Tach auch ...
Ich denke schon, dass man mit 4 - 5 tausend Euro hinkommt, wenn nicht die Bleche getauscht werden müssen. Zum selber machen: Nichts ist unmöglich, daher solltest Du Dich fragen wie es um Deine handwerklichen Fähigkeiten bestellt ist und wie Du werzeugtechnisch ausgestattet bist. Und wie schnell Du improvisieren kannst, wenn etwas nicht so klappt, wie angedacht. Die andere Frage ist, wie hier schon angesprochen, wie sich eine Eigenreparatur auf den Wiederverkaufswert auswirkt. Da kommt es natürlich darauf an, wie lange Ihr das Fahrzeug noch nutzen wollt ...
20€ ???? Hast Du die Dichtmittel weggelassen? Jungs, es geht nicht drum, dass man das nicht selber machen KANN, sondern um die Frage ob es Sinn macht.
Du aknnst selber nicht irgendeinen Wunschstundensatz berechnen. Es wird auch schwierig, wenn die Kosten zudem noch nicht kalkuliert steigen. Wenn also extreme Mehrarbeit oder Materialzusatzkosten entstehen, ist es schwieriger, das als Laie der Versicherung gegenüber glaubhaft zu verteten. Außerdem, wie gesagt: Wenn Du es selber machst, kannst Du, falls eben doch irgendwas , vielleicht auch erst später, nicht in Ordnung ist, nirgends jemanden verantwortlich machen oder sogar weitere Kosten umwälzen. Dann stehst Du selber in der Pflicht - das Problem ist erledigt , wenn man es machen lässt. Außerdem: Warum sollte man das selber machen? Die Werkstatt wird doch bezahlt. Es wäre sicherlich auch interessant zu erfahren was denn ein Händler (mit Werkstatt) für dein beschädigtes Mobil zahlen würde, wenn du ein anderes bei ihm kaufst.
Du schreibst deine Fachwerkstatt ist 120 km entfernt, mach doch mal einen Termin und verhandle.
Wenn man es selber kann kann man sich das Geld auch selber verdienen. In der Werkstatt werkeln auch nur Menschen,was die können kann manch ein Schrauber aus,vielleicht noch sorgfältiger weil Zeit keine Rolle spielt. Ich würde es jedenfalls selber machen,aber die komplette Seitenwand und Rückwand würde ich natürlich nicht tauschen. Die kleine Schmarre die auf den Bildern zu sehen ist bekommt man auch so weg. Es dürfte hinterher bei genaueren hinsehen auch was zu sehen sein,das Womo ist 11 Jahre alt :wink: Dieter Ok, ich wohne auf dem Land, da kutschiert der hoheitliche Prüfer das Mobil höchstpersönlich über den Bremsenprüfstand. ;) Weil mans kann vielleicht (ich habe schon viel unsinnigere Sachen gesehen, die aus ebendieser Motivation entstanden sind)?? :D Außerdem kann man dann für den Rest ein paar Wochen Urlaub machen um den seelischen Schaden zu beheben. 8) Nö, dafür war das Geld ja im Wesentlichen. Außerdem habe ich noch ein paar Schrauben, ein Stück Aluwinkel und Alublech benötigt. Bei den Dichtmitteln war es ein Klecks Sikaflex und vieleicht 1/3 Kartusche Dekalin. Wenn mans genau nimmt, war es also noch deutlich unter 20 €. ;) Klaus Hallo und danke für die vielen, wenn auch sehr unterschiedlichen Meinungen.
Ich habe nun für kommenden Montag einen Termin in einer Chausson Werkstatt. Kostet eben wieder einen Tag Zeit, da dieser eben 120Km entfernt ist. Habe den Schaden heute mal einem Bekannten gezeigt der wirklich schon einige ordentlich Karosseriearbeiten in den letzten Jahren abgeliefert hat. Seine Meinung: Abwarten was die Werkstatt sagt und dann entscheiden. Er würde es sich ggf. zutrauen. Als wir uns das heute mit einigen Tagen Abstand betrachtet haben, kommt einem das nicht mehr ganz so schlimm vor. An den Außenblechen ist eigentlich nicht wirklich Schrott. Hinten formt sich das Alublech wieder in seine alte Position ohne große Beulen, wenn man die Abdeckleiste zurückdrückt. Die Latte zur befestigung der Kantenleiste und die Leiste selbst ist natürlich Schrott. Ich werde berichten was die Werkstatt morgen gesagt hat. Nochmals zum Thema Anwalt: Die Schuldfrage ist klar und die Prüforganisation erkennt dies als Betriebshaftpflichschaden an. Bis dahin sehe ich jetzt noch keinen Zugzwang einen Juristen einzuschalten. Wenn es jedoch wichtige Gründen geben sollte die mich bezüglich des Schadens schlechter stellen als vorher, werde ich das tun. :roll: Ich verstehe das echt nicht, warum tretet ihr solche Schäden nicht ab? Die werkstatt holt, bringt, macht und tut. So werden 240 KM verfahren, ein Tag Arbeitsurlaub geopfert, sich Sorgen gemacht, das ist doch kein krankes Kind, sondern nur ein Wohnmobil.
Gucken, welcher Herstellername draufsteht, da anrufen, abtreten und auf Fahrzeugverbringung bestehen. Das einzige, was bei einem 11 jährigen Gaul passieren kann, ist die Grenze an den wirtschaftlichen Schlachthof. Aber so ungepflegt sahen die Teile, die ich sah, nicht aus. Der ausführende Betrieb rechnet alles mit der gegnerischen Versicherung ab und schlägt sich zur Not mit eigenen Anwälten um geprellten Lohn. Sven
Genau so würde ich es auch tun..... Die Firma hat den Schaden verursacht und anerkannt, warum sollte ich dann noch meine Freizeit etc. opfern? bertel
@ Beduin, er hat bereits ein Gutachten machen lassen.
@ Wolftherm, ich weiß ehrlich gesagt nicht, was ich zu Deinen Beiträgen sagen soll. Ich habe lediglich zu bedenken gegeben, bzw. widersprochen das ein Anwalt immer vom Schädiger bezahlt wird. Ich hatte vor kurzem einen Bericht gelesen, dass die Werkstatt die einen Schaden am Kundenfahrzeug verursacht hat, nicht für Anwaltskosten des Geschädigten aufkommen musste. So ein höchstrichterliches Urteil. Schließlich kann es jedem Auftragnehmer passieren, dass er mal etwas kaputt macht, wenn er dann sagt, ja ich zahle den Schaden kann der Auftraggeber nicht sagen, ich lasse das alles meinen Anwalt abwickeln, den musst Du auch noch bezahlen. Ich wollte dem TE lediglich mit dem Hinweis helfen, so auch mit meinem Hinweis, dass ich es nicht selber machen würde, weil man sich wahrscheinlich jahrelang ärgert weil es nicht richtig gemacht wurde. Was sollen solche Anfeinungen - ich solle mich da raus halten wo ich nicht mindestens zwei Meistertitel besitze usw. Normal ist das doch wohl nicht mit Dir oder ? Hallo zusammen
Also ich versteh hier einiges überhaupt nicht. Z. B. Anwalt, warum ? Und bezügl. selber machen oder nicht, dass muss doch jeder für sich selber entscheiden, je nachdem ob er handwerklich geschickt ist oder nicht. Ich persönlich würde z.B. auch niemals eine Abtretung unterschreiben, niemals. Denn das Geld, dass da dann einige verdienen, das steck ich schön selber ein. So, und jetzt zum Schaden selbst. Auf den Bildern schaut es nach keinem großen Schaden aus. Klar ist die Wand rausgerissen und die Kantenleisten kaputt. Zeugt eigentlich von einer sehr guten Montage des Trägers. Aber da ist nix mit Heck- und Seitenwand Erneuerung. Lässt sich also sehr leicht und ohne große Kosten selber machen, wenn man weiß, wie es geht. Mehr Sorgen würde ich mir über den wahrscheinlichen Wasserschaden machen, der für das Rausreißen mitverantwortlich ist. Auf dem einen Bild sieht man ganz schwarzes Holz, da schwant mir Böses. Aber auch das kann man, falls Ahnung vorhanden, selber machen. In Verbindung mit dem Unfallschaden hat man dann 2 Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Ist es denn so wie ich vermute Ralfl ? Kurt Soweit ich da durch den Spalt schauen konnte, ist lediglich die Leiste an der Kante zerplatzt und diese war möglicherweise schon etwas mürbe aber nicht schwarz. Die Isolierung und das Holz an der Rückwand sehen eigentlich vernüftig aus.
Am Boden in der Ecke habe ich den Belag gelöst und konnte keine Feuchtigkeit oder beschädigtes Holz feststellen. Das WOMO stammt von einem 76 jährigen Vorbesitzer un wurde immer beim Händler gewartet. Es stand immen im Winter in einer Halle und hatte eine Laufleistung 48TKM. Genaueres wird man erst sehen können, wenn die komplette Kannleiste runter ist. Dann würde ich Dir raten machs auf und gucke Dir in Ruhe an ob Du es Dir zutraust. Wenn ja mache es selbst wenn nein provesorisch zusammenschrauben und ab in die Werkstatt.
Wichtig ist Dicht muss es sein ! Provisorisch zusammenschrauben wird nichts, das die Abdeckleiste zu stark verformt ist und von der Holzleiste an der Stelle nichts mehr vorhanden ist wo noch eine Schraube halten würde.
Im Moment ist ja auch 3-M Klebeband drauf das den Regen draußen hält. Hallo,
bei einem Haftpflichtschaden (!) hat der Geschädigte immer das Recht einen Anwalt mit der Abwicklung des Schadens zu beauftragen. Die Kosten hierfür sind Bestandteil des Schadens. Ausser bei einem sogenanntem Bagatellschaden kann der Geschädigte einen Sachverständigen mit der Schadensfeststellung beauftragen. Auch diese Kosten sind Bestandteil des Schadens. Inwieweit es sinnvoll ist die DEKRA zu beauftragen steht auf einem anderem Blatt (DEKRA arbeitet -vorsichtig ausgedrückt- sehr eng mit den Versicherungen zusammen). So kann es z.B. bei Restwerten, Wertminderungen, Wiederbeschaffungswerten zu Unterschieden gegenüber einem freien SV kommen. Wenn das Fahrzeug in Eigenregie repariert wird, wird in jedem Fall die Mwst. vom Gutachten abgezogen, auch bei den Verrechnugssätzen (Stundenlohn) kann es u.U. zu Abzügen kommen. Für angefallene Kosten (Ersatzteile) die mit Rechnung belegt sind, kann die Mwst. gefordert werden. Eine "Abtretung" ermöglicht lediglich der Werkstatt die Rechnung direkt mit der Versicherung abzurechnen. Keine Werkstatt darf eine komplette Schadenabwicklung durchführen (Rechtsberatungsgesetz, Erledigung von Rechstgeschäften Dritter). Werkstätten die dies tun haben entwender einen Anwalt eingeschaltet (dann hat der Kunde aber eine Vollmacht unterschrieben), oder begeben sich rechtlich auf´s Glatteis. Mietwagen für die Dauer der Reparatur (es gibt keine "Leihwagen") sind bei einem WM, im Gegensatz zum PKW, nicht so einfach abzurechnen. Das gleiche gilt grundsätzlich für Nutzungsausfall. Dem Geschädigten steht auch noch eine "Kostenpauschale" (pauschale Aufwendungen für z.B. Telefon-,Porto-,Fahrtkosten) diese beträgt 30.- (einige Vers. zahlen ohne Aufforderung 25.-). Grundsätzlich muss der Schädiger (dessen Haftpflichtvers.) für alle Kosten aufkommen, die durch den Schaden entstanden sind. Bei einem WM würde ich den Schaden immer von einem Anwalt abwickeln lassen (!!!Fachanwalt für Verkehrsrecht!!!- wenn ich Zahnschmerzen habe, gehe ich auch zum Zahnarzt und nicht zum Internisten- obwohl beides Ärzte sind). !Ich bin weder Anwalt, noch Sachverständiger, habe keinen in der Familie und bekomme keine Provision!! Bernd @Dethleffs 6731:
Ob die Firma über eine Haftpflichtversicherung abwickelt wissen wir nicht. Hättest Du einen Link oder ähnliches für die Aussage das wenn über eine Haftpflichtversichung ein Schaden ( egal wie hoch er ist) abgewickelt wird, immer ein Anwalt beauftragt werden darf. Ich hatte gelesen, dass wenn eine Firma einen Schaden verursacht und bereit ist diesen auszugleichen, der Geschädigte keinen Anspruch auf Anwaltskosten hat. ( war eine OLG oder BGH Entscheidung ) Wohlgemerkt ich weiß es nicht, habe nur entsprechendes gelesen und mir gemerkt, da wir selber eine Firma haben und wir auch mal etwas kaputt machen könnten. Da ist es interessant ob der Geschädigt zu Anwalt rennen darf udn wir diese Kosten auch noch ausgleichen müssen obwohl wir sagen wir bezahlen den Schaden. [quote="UlrichS"]@Dethleffs 6731:
Ob die Firma über eine Haftpflichtversicherung abwickelt wissen wir nicht. Laut Aussage der Geschäftsleitung des Prüfers wird der Schaden über dere Betriebshaftpflicht abgewickelt. Ok, ich nehme mal an das die kulanterweise regulieren. Ich habe schon erlebt, dass die Haftpflicht sagt ( in diesem Fall) ok der Fahrer ist gegen den Pöller gefahren, kann passieren - das regulieren wir.
Aber der Fahrer hätte nie einfach vorziehen dürfen, sondern stehen bleiben müssen und sich den Schaden ansehen müssen. Beim Vorziehen - was eine grobe Fahrlässigkeit darstellen könnte - wurde erst der Schaden so gross. Ich nehme mal an, der Träger ist auf dem Pool hängen geblieben. Kann passieren - muss aber nicht. Dann muss entweder der Mitarbeiter selber zahlen oder die Firma, da dies Dein Ansprechpartner und Vertragspartner ist. Der Mitarbeiter ist Erfüllungsgehilfe, die sollen das im Innerverhältniss abklären. Also ob die Versicherung bezahlt, ich weiß es nicht. Habe selbst in meinen vielen Berufsjahren viel erlebt. Versicherungen sind generell zahlungsunwillig :D Was meinen die anderen ? |
Anzeige
|