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Gewährleistung - wenn der Händler auf stur schaltet


bediekra am 10 Okt 2011 16:06:02

hallo, ich habe auch mal wieder ein Problem mit meinem Wohnmobil. Nachdem ich 2008 mir ein neues teilintegriertes Wohnmobil gekauft und mit SAT-Anlage und einigem Zubehör ausgestattet hatte, merkte ich schnell, dass der Fahrersitz und meine Körpergröße nicht unter einen Hut zu bringen waren. Also suchte und fand ich im Juli 2009 ein vollintegriertes Wohnmobil, einen Rapido 972 M, bei der Firma Caravanpark Spann-an in Osterrönfeld. Nach einigem hin und her und einer neuen digitalen SAT-Anlage einigten wir uns auf eine Zuzahlung von 2000 €.
Bei einer Tour durch Portugal störte mich dann doch im direkten Sichtfeld ein Steinschlag und meldete mich deshalb nach Rückkehr im April 2010 bei der Firma Carglas in Oldenburg, gab dort meine Versicherung an und man versicherte mir, den Schaden durch auswechseln der Frontscheibe beheben zu können. Bei genauerem Hinsehen beim zweiten Besuch dort stellte der Mitarbeiter von Carglass fest, dass es sich um einen alten Steinschlag handeln mußte, weil Reste von Kunstharz von außen zu sehen waren. Daraufhin meldete ich meine Gewährleistungsansprüche beim Verkaufer an, der dann auch den Auftrag an die Firma Carglass vergab. Das hätte es eigentlich sein sollen. Schon bald stellte sich heraus, daß durch die Scheibendichtung bei Regen Wasser eindrang. Also wurde wieder die Firma Spann-an informiert und Carglass spendierte eine zweite Scheibe am 4. August 2010 kostenlos. Nachdem auch diese nicht dicht war, wurde am 30.8.2010 der dritte Versuch gestartet und, weil wieder Wasser eindrang, nochmals mit viel Silicon versucht, abzudichten. Vergeblich. Kurz und gut, es wurde am 20.10.2010 auch die vierte Frontscheibe eingebaut, zu spät allerdings, um die geplante Tour nach Portugal anzutreten. Dank guten Wetters war ich guter Dinge, diesmal eine perfekte Reparatur erhalten zu haben, bis dann in Portugal am 15.3.2011 ein heftiger Schauer mich eines besseren belehrte. Ich konnte dort aber nur ein Foto vom Wassereintritt machen und setzte mich April 2011 dann wieder mit Carglass in Verbindung, die sich das ganze angesehen haben und nicht sehr optimistisch waren, das noch in den Griff zu bekommen. Im Mai wurde mir dann versichert, bis zum 31.5.2011 würde eine neue Dichtung bestellt und eingebaut, wobei ich dann allerdings dies als letzte Frist angemahnt habe. Am 31.5.2011 dann der Anruf, die Dichtung ist leider nicht eingetroffen.

Als Gewährleistungserfüllung bleibt mir also nur die Rückabwicklung (Wandlung) des Kaufvertrages. Anstatt aber sich mit mir gütlich einigen zu wollen, schalten die Firma Caravanpark Spann-an in Osterrönfeld und auch die Firma Carglass auf stur. Es bleibt also nur eine langwierige Klage vor dem Landgericht in Oldenburg. Hier muß zunächst mal der Kaufpreis für den Rapido ermittelt werden, weil im Kaufvertrag weder der Ankaufpreis für mein teilintegriertes Wohnmobil, noch der Kaufpreis des Rapido verzeichnet sind, ausser der Auszahlungssumme von 2000 €, die ich damals erhalten habe.
Wenn also fachkundige Leute bei mobiletouren mir noch ein paar Ratschläge geben können, bin ich für jeden Tipp dankbar, zumal ich das WoMO nicht als Freizeit- und oder Urlaubsmöglichkeit sehe, sondern als einziges Fahrzeug zur Verfügung habe und eigentlich 2/3 des Jahres hierin wohnen will und den Rest des Jahres alle Fahrten und Transporte damit erledige, wie z.B. die regelmäßigen Transport meiner schwerbehinderten Pflegetochter aus dem Wohnheim zum Wochenende, Besuche bei den erwachsenen Kindern in Berlin und Ostwestfalen, Einkäufe usw.
euer Bernd Krabbe

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giovannibastanza am 10 Okt 2011 16:43:35

Hallo, Bernd, das tut mir aufrichtig leid, zumal ich in fast der gleichen Situation stecke . Auch ich brauche das Womo kaum für mich, sondern auch für solche beschriebenen Transporte .
Du hast vermutlich aus Überlegung den Hersteller des Fahrzeuges nicht genannt.
Der Ansprechpartner ist natürlich carglass evtl. noch der Verkäufer, mit Cargl.hatte ich auch schon mehrmal Probleme. Hast du mal vorsichtig und sehr freundlich den Hersteller um seine Meinung gefragt?
Es gibt doch Gründe weshalb dieses Mistding nicht dicht wird . Manchmal haben die sowas schon häufiger gehabt und wissen mehr dazu zu sagen.
Die sind meistens auch für ein vernünftiges Wort offen.
Ich wünsche Dir eine baldige erfolgreiche Regelung.
Ciao. Giovanni.

Gast am 10 Okt 2011 16:44:00

Irgendwie erinnert die ganze Sache mich an meinen Fürchtenix mit dem ich auch einen Riesenärger hatte, war aber ein Neufahrzeug.

Eine Gerichtliche Entscheidung in Deutschland ist leider ungefähr wie ein Roulettespiel in der Spielhalle.

Unrichtig schreibst Du, dass Du nur die Möglichkeit der Wandlung hast, Du kannst auch selbst z.B. den Hersteller des WOMO beauftragen Dir eine Scheibe einzubauen, die dann garantiert dicht ist und die Kosten einklagen.

Ich habe bei Hymer mehrere WOMO Besitzer getrffen, die eine Scheibe irgendwo in der Werkstatt haben einbauen lassen, die danach undicht war. Die sind dann zu Hymer gefahren, eine neue Scheibe und die war dann dicht.

Das Thema - neue Scheibe von ABC eingebaut und nicht dichtzukriegen - ist nicht neu.

Wenn Du Wandeln willst, stelle Dich auf einen längeren Rechtsstreit ein, die Change das ein Vergleich herauskommt bzw. ein Richterliches Urteil das einem Vergleich ähnelt ist sehr hoch.

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lisunenergy am 10 Okt 2011 17:05:10

Ich würde es auch mal bei Car glas ganz oben probieren,und den Fall schildern.Vielleicht gibt es ja eine Regelung.Ich würde noch erwähnen ,das Du im Forum aktiv bist.Hat bei mir an anderer Stelle auch schon mal gezogen.

Bergbewohner1 am 11 Okt 2011 18:29:44

Übrigends der Hersteller wurde genannt, Rapido.
Es bringen nur erfahrene Werkstätten in einem Integrierten die Scheiben dicht und gleich gar nicht mit Silikon, dafür gibt es speziellen Kleber.
Gegen deinen Händler brauchst du nicht zu Klagen, denn du hast das WoMo zu Carglas gebracht und sicherlich auch den Auftrag unterschrieben.
Auch wenn Carglas viel Werbung macht, deshalb müssen die Werkstätten nicht auch gleichzeitig Ahnung von einem WoMo haben.

Meule am 14 Okt 2011 23:47:20

Beide Firmen haben doch ein äußerst kulantes Verhalten an den Tag gelegt!

Das Du natürlich nach gut 1 1/2 Jahren den Papp aufhast, kann ich auch verstehen.
Natürlich kannst Du nach 2 gescheiterten Reparaturversuchen die Wandlung verlangen. Allerdings müßtest Du Dir eine Nutzungsentschädigung für den Zeitraum von den gut 1 1/2 Jahren anrechnen lassen.

Warum an Carglass festhalten? Du warst es damals, der diese Firma ins Spiel brachte. Und wenn die von sich aus schon meinen die Reparatur nicht fachgerecht erledigen zu können, dann ein Gepräch mit dem Händler führen, ob man nicht besser eine andere Firma oder den Hersteller beauftragt.

Kostet vielleicht das Doppelte bis Dreifache, dafür aber vielleicht nur einmalig *zwinker*

Aber die Firma Spann-an merke ich mir, das war ein guter positiver Tip - Danke!


womo-reisender

new-ways am 15 Okt 2011 08:51:32

Hallo zusammen,

nachdem zum besagten Problem bereits einige hilfreiche Vorschläge und Meinungen genannt wurden, würde ich hier gerne auch um Meinungen zu meinem etwas anderes gelagerten, aber zum Thema passenden Problem, bitten.

Ich habe mir nun gerade mit 25 Jahren einen Traum erfüllen können und vor 2 Wochen ein kleines WOMO gekauft. Das Objekt der neuen Liebe ist ein Ford Transit (Bj. 1994) mit Reimo-Ausbau und Hochdach mit einer, wie ich finde hervorragenden Aufteilung für so einen „Kleinen“ (hinten Waschraum, wo man mit geringem Aufwand auch noch eine Dusche einbauen kann, die wohl auch schon mal drin war, Tanks haben eine entsprechende Größe und Vorrichtungen wie Abfluss sind auch noch vorhanden).
Nun gut, so weit die Schwärmereien.. :oops:

Ich habe das WOMO von einem Händler allerdings im Rahmen eines Vermittlungsgeschäftes als Privatkauf gekauft. Es war offensichtlich und wurde auch offen kommuniziert, dass da, was die WOMO-Geschichten angeht noch einiges zu tun ist. Der Boiler funktionierte z.B. nicht, einige Fenster ließen sich nicht öffnen, eins ist an beiden Seiten gesprungen etc..

Gasgeschichte war in Ordnung und aktuell geprüft. Die Elektrik sollte auch in Ordnung und angeblich von einem „WOMO-Fachmann“ geprüft worden sein. Darüber hinaus wurde TÜV/AU neu gemacht und ein neuer Zahnriemen (steht auch im Kaufvertrag) vereinbart und zugesichert, dass das Auto motormäßig in Ordnung ist und läuft.

In meiner Euphorie bin ich mit dem Schätzchen dann mir max. 80kmh knapp 400 km in die alte Heimat gefahren, wo es mit Hilfe von fachkundiger Verwandtschaft und Bekanntschaft auf Vordermann gebracht werden sollte.

1. Problem: Das WOMO fuhr gerade mal 80 kmh bei durchgehend durchgetretenem Gaspedal, obwohl im Schein eine Höchstgeschwindigkeit von 130 kmh (80 PS) angegeben ist. Dies hatte ich dem Verkäufer bereits nach den ersten 50 km zurück gemeldet, der meinte, dass das normal sei, weil das Fahrzeug ein gutes Jahr nur stand. Wie ich nun weiß, ist diese Aussage ziemlicher Quatsch und spätestens nach den gesamten 400 km war klar, dass etwas nicht in Ordnung ist. Nach einigen Rücksprachen mit dem Verkäufer (der wiederum beim Vorbesitzer nachgehakt hat) und einem Werkstattbesuch wurde das Problem eines nicht fachgerecht „geflickten“ Gasseilzuges für insgesamt 85 Euro behoben.

2. Problem: Hatte beim Werkstattbesuch erwähnt, dass die Beleuchtung der Instrumententafel nicht funktioniert. Die haben sich das angesehen und schnell wieder eingebaut, weil dahinter alles vergammelt und verrostet war, weil er wohl mal feucht geworden sein muss. Wird also noch ziemlich aufwendig das wieder zu beheben.

3. Problem!!!: Die WOMO-Elektrik ist null funktionsfähig. Die Bordbatterie war mit 9,5 V hinüber, wird auch bei Anschluss von 220 V nicht geladen, das Ladegerät und der Reimo-Relais-Verteiler sind auch nicht funktionsfähig. Wäre ich damit so los gefahren, hätte ich mir lediglich die Starterbatterie leer gezogen, welche dann auch bei Anschluss von 220 V nicht nachgeladen worden wäre.

Meine Frage nun, weil ich natürlich Schadensersatz fordern möchte, aber wegen dem Privatkauf natürlich keinen Anspruch auf Gewährleistung habe:
Wenn die gesamte WOMO-Elektrik nicht funktioniert, kann man das Fahrzeug doch nicht als WOMO verkaufen, weil es in diesem Sinne überhaupt nicht nutzbar ist, oder???
Ich habe im Kaufvertrag folgendes gefunden, auf das ich mich, nach erfolglosen Vorschlägen zur Kulanz (bisher an den Verkäufer) mit einem Schreiben an den Vorbesitzer berufen möchte:

VII. „Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluß jeder Gewährleistung und Sachmängelhaftung verkauft. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt.“

Diverse Mängel hin oder her und ja auch „in Kauf“ genommen, aber die Eigenschaft eines nutzbaren WOMOs trifft doch wg. der Elektrikproblematik gar nicht zu, oder??? :roll:

Grob überschlagen lägen ja allein die Materialkosten (Bordbatterie, Ladegerät und Relais-Verteiler) ohne Einbau bei ca. 500 Euro.

Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn ihr mir eure Meinungen, ob ich so argumentieren kann, dass ohne funktionierende Elektrik nicht von einem „normal nutzbaren WOMO“ gesprochen werden kann, mitteilt?!?

In der Hoffnung auf Rat,
eine etwas gefrustete Neu-WOMO-Fahrerin

hdhsiegen am 15 Okt 2011 09:08:42

Auch bei Privatverkauf gilt eine 14 tägige "Gewährleistung" bei verschwiegenen Mängel. Außerdem unterstelle ich dem Verkäufer arglistige Täuschung. Ich denke du solltest einen RA einschalten. Aber zügig.

LG und schönes WE
Dieter

Gast am 15 Okt 2011 10:29:18

new-ways hat geschrieben:Ich habe im Kaufvertrag folgendes gefunden, auf das ich mich, nach erfolglosen Vorschlägen zur Kulanz (bisher an den Verkäufer) mit einem Schreiben an den Vorbesitzer berufen möchte:

VII. „Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluß jeder Gewährleistung und Sachmängelhaftung verkauft. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt.“

Diverse Mängel hin oder her und ja auch „in Kauf“ genommen, aber die Eigenschaft eines nutzbaren WOMOs trifft doch wg. der Elektrikproblematik gar nicht zu, oder???
Ich kann nicht sehen, dass man da etwas machen kann.

So wie ich Dich verstehe hats Du weder jemanden mitgehabt der Fachlich das Fahrzeug überprüft hat noch das Du die von Dir gewünschten Eigenschaften schriftlich in den Vertrag hast aufnehmen lassen.

Aus meiner Sicht ist in dem Privatverkauf jegliche Gewährleistung ausdrücklich ausgelossen worden. Ich vermag auch nicht zu erkennen, dass Dir die von Dir gewünschten Eigenschaften - Wohnmobil ohne Reparatur als Wohnmobil einsetzbar - zugesichert wurden.

Leider ist es immer so, dass man ein gebrauchtes Fahrzeug sucht, froh ist wenn man ein entsprechendes Fahrzeug gefunden hat, das schöne sieht die Mängel "übersieht", es nicht richtig prüft und begeistert kauft, danach immer mehr Mängel findet die man hätte finden können wenn man das Fahrzeug gewissenhaft geprüft hätte.

Das z.B. die Aufbaubatterie nur 9 V hatte ist sicherlich kein verborgener Mangel, der vom Verkäufer bewusst verschwiegen wurde und vom Käufer auch wenn er sorgfältig das Fahrzeug geprüft hat nicht gefunden wurde.

Gast am 15 Okt 2011 11:25:06

Hallo

Ich muß UllrichS Recht geben -> Null Chance :!:

Aber mal ehrlich , hättest Du dich kundig gemacht und evtl. jemand mitgenommen ,der Fachkundig ist ,wäre es dir nicht passiert -> Sämtliche angeschriebenen Mängel die Du anführst hättest Du entdeckt :!: :!:

Die Elektrik sollte auch in Ordnung und angeblich von einem „WOMO-Fachmann“ geprüft worden sein.
hätte sich ganz leicht überprüfen lassen -->> ausprobieren bzw. vorführen lassen :!:

1. Problem: Das WOMO fuhr gerade mal 80 kmh bei durchgehend durchgetretenem Gaspedal, obwohl im Schein eine Höchstgeschwindigkeit von 130 kmh (80 PS) angegeben ist.
-->> wie wäre es mit einer Probefahrt gewesen :?: -->> Rennmaschinen sind die Kisten mit 80 Ps eh nicht .

2. Problem: Hatte beim Werkstattbesuch erwähnt, dass die Beleuchtung der Instrumententafel nicht funktioniert.


hast Du überhaupt nichts ausprobiert :roll:


VII. „Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluß jeder Gewährleistung und Sachmängelhaftung verkauft. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt.“


sagt doch alles -> Ich denke einmal das Du ein" Schnäppchen" gekauft hast , wo dir kein Händler eine Garantie geben wird .

siehe das jetzt nicht als Oberlehrerhaft an ,sondern nehme es als Ratschlag zu Dir .

Was es ein Internet" Blindkauf " :?:

carthagocliff am 15 Okt 2011 11:27:03

Stellen wir uns doch mal vor, es handelt sich um ein 17 Jahres altes Auto (wie hier als Basis genannt FORD) oder ein Motorrad, welches man kaufen möchte.

Würde man ernsthaft beim Kauf daran denken, ein Fahrzeug ohne Investitionsbedarf zu bekommen? Oder würde man schon eher von möglichen Restaurierungsarbeiten sprechen ???

Es kann nicht oft genug - auch von vielen Kollegen hier im Forum - nur angemerkt werden, daß man immer bei einem so alten Gebrauchtkauf auch ein Budget für Unvorhergesehenes einplanen sollte.

So entäuschend natürlich die Situation persönlich ist, sehe ich in diesen Falle wenig Aussicht auf Erfolg, außer man verfügt über ein sehr gutes Verhandlungsgeschick und viel Diplomatie dem Verkäufer gegenüber.

Viele
C.

Labrador am 15 Okt 2011 11:30:15

new-ways hat geschrieben:Hallo zusammen,


Ich habe das WOMO von einem Händler allerdings im Rahmen eines Vermittlungsgeschäftes als Privatkauf gekauft.


Hallo,

lies mal diesen Beitrag, der wird dir weiter helfen

Link --> Link

LG

Gast am 15 Okt 2011 12:03:01

new-ways hat geschrieben:Ich habe das WOMO von einem Händler allerdings im Rahmen eines Vermittlungsgeschäftes als Privatkauf gekauft. Es war offensichtlich und wurde auch offen kommuniziert, dass da, was die WOMO-Geschichten angeht noch einiges zu tun ist. Der Boiler funktionierte z.B. nicht, einige Fenster ließen sich nicht öffnen, eins ist an beiden Seiten gesprungen etc..
Du solltest diesen Teil genauer erklären. Wie sah dieses Vermittlungsgeschäft genau aus ?

Stand das Fahrzeug beim Händler auf dem Hof ? Hast Du das Fahrzeug zusammen mit dem Händler besichtigt ?

Hatte der Händler das Fahrzeug in Zahlung genommen, was genau wurde vereinbart.

Dafür das der Händler Quasie Verkäufer war bis Du Beweispflichtig !

Du schreibst aus meiner Sicht: "Es wurde offen gesagt, dass einiges an dem Fahrzeug defekt ist ..."

new-ways am 15 Okt 2011 12:20:19

Erst mal vielen Dank für die vielen Antworten, insbesondere die letzte Linkempfehlung!

Ich hatte bei der Besichtigung einen fachkundigen Berater, der seit knapp 20 Jahren selbst (mittlerweile sein drittes) Wohnmobil fährt dabei und wir haben uns für die Begutachtung eine Stunde Zeit genommen.
Funktionen der Gasanlage (Heizung und Herd) wurden vorgeführt.
Die Elektrik wurde ebenfalls funktionsfähig vorgeführt, aber eben bei laufendem Motor, was uns sicherlich hätte skeptisch machen können, aber nicht zwangsläufig müssen?!
Klar, nächstes Mal hätte ich wahrscheinlich ein Strommessgerät dabei und würde die Bordbatterie prüfen.
Nächstes Mal würde ich wahrscheinlich auch eine Probefahrt auf der Autobahn machen. Dies habe ich jetzt nicht gemacht und wenn, dann wäre ich allenfalls in der Stadt gefahren und wäre nicht skeptisch geworden, weil ich eben Neuling in dem Fahren solch eines alten und großen Fahrzeuges bin und bei 80 PS eben auch keine „Rennmaschine“ erwartet habe.
Auf die Idee die Beleuchtung der Instrumententafel zu prüfen, kommt man wahrscheinlich nicht so schnell. Zudem man eine Begutachtung sicherlich immer bei Tageslicht anstrebt.

Ich habe das Fahrzeug mit dem Wissen und der Bereitschaft gekauft, dass ich da noch investieren muss und will und auch „böse Überraschungen“ einkalkuliert.

Ich finde nun „nur“ die Tatsache, dass die gesamte WOMO-Elektrik hinüber ist, übersteigt die zu akzeptierenden „bösen Überraschungen“???
:(

Ebenso die Geschichte mit dem Gasseilzug, weil der Vorbesitzer den selbst „repariert“ hat.

Gast am 15 Okt 2011 13:22:11

@ new-ways Selbstverständlich kann der Verkäufer den Gaszug mehr oder weniger fachgerecht flicken und muss Dir das nicht erzählen. Dies ist keine arglistige Täuschung, wenn etwas nicht fachgerecht repariert wurde.

Ein Fleischerfachgeschäft installiert auch besondere Beleuchtung damit das Fleisch ansprechend und frisch aussieht. Jeder der etwas verkauft versucht die Vorteile seines Produktes herauszustellen und Nachteile möglichst zu verweigen.

Oder glaubst Du der Fleischer stellt ein Schild auf, mein Fleisch siehtnur Frisch aus, ist es aber nicht .... :D

Leider erläuterst Du Deine Behauptung "Händler als Quasie Verkäufer" nicht weiter, so das man Dir auch nicht weiter Raten kann.

Sicherlich wirst Du verstehen, dass nicht jede Handlung eines Händlers auch einen Verkaufstatus nach sich zieht. Wenn ein Händler z.B. sagt der Herr XYZ verkauft ein Wohnmobil ist dies kein "Quasie Verkaufen".

Ich habe den Eindruck, dass Du hier bewusst Informationen zurück hältst aber andererseits gerne Informationen wünscht. Wasch mich aber mach mich nicht nass geht leider nicht.

Gemein ist der Verkäufer natürlich gewesen, aber nicht zwingend ist aus seinem Tun ein Betrug erkennbar.

Trotzdem viel Erfolg und Glück bei Deinem weiteren Tun.

new-ways am 15 Okt 2011 14:31:11

Hey, Moment mal.. :) an Ullrich
Mir wird Deine Nachricht gerade erst angezeigt und ich bin auf Deine Fragen nicht eingegangen, weil ich sie halt einfach noch nicht gesehen habe. Infos verschweigen, aber Rat wünschen, ist natürlich nicht sinnvoll und auch nicht in meinem Interesse. Ich bin sehr dankbar hier Rat zu bekommen und natürlich bemüht entsprechende Infos dazu zu geben!
Also, das Fahrzeug war bei mobile im Internet unter Wohnmobil oder –wagen, Mobilheim, Gebrauchtfahrzeug von dem Händler inseriert „Verkaufe hier einen Ford Transit mit einer Camping Auststattung. Das Fahrzeug ist ausgestattet mit einem Herd, einem Beuler…“, „…zusätzlich können Sie bei uns auf Wunsch eine Garantie bis 24 Monate abschliessen!!“
Als ich mir das Auto beim und mit dem Händler auf seinem Hof angeschaut habe, bin ich davon ausgegangen, dass er der Verkäufer ist. Er hat zwar vom Vorbesitzer gesprochen, dass das Fahrzeug bei dem nur ein Jahr stand und er es gar nicht zugelassen hatte etc, aber dass es sich um ein Vermittlungsgeschäft handelt wurde in meiner Erinnerung nicht erwähnt.
Nun gut, es stellte sich dann auch raus, dass einige Infos aus der Internetanzeige nicht oder nicht ganz zutreffen. Nicht scheckheftgepflegt, keine Zentralverriegelung und mit dem Boiler ist er zwar ausgestattet, aber der funktioniert eben nicht. Garantie war natürlich auch nicht möglich bzw. sollte ich mich dazu selbst bei Ford direkt erkundigen. Ok, es stand in der Internetbeschreibung natürlich auch der Zusatz „Irrtümer Eingabefehler und Zwischenverkauf vorbehalten!“
Soweit also nach der Begutachtung weiterhin in dem Glauben, dass ich es bei dem Händler auch mit dem Verkäufer zu tun habe, habe ich mit dem Händler über den Kaufpreis inkl. Inzahlungnahme meines Ford Fiestas verhandelt (TÜV/AU und Zahnriemen neu und Versorgung von 2 Roststellen am Radkasten) und auf eine entsprechende Zuzahlung meinerseits geeinigt. Über die Elektrik wurde nicht mehr gesprochen, weil ja nach Vorführung und Aussage des Händlers davon ausgegangen wurde, dass die funktioniert.
Erst bei der vereinbarten Bezahlung und Abholung des Fahrzeugbriefes, um das Fahrzeug am Folgetag zu zulassen und mit entsprechenden Kennzeichen abzuholen, gab es dann den Kaufvertrag „Verbindliche Bestellung (Agenturauftrag/Vermittlungsgeschäft) eines gebrauchten Kraftfahrzeuges/Anhängers“. Da steht dann noch unter Sondervereinbarungen eingetragen „Privatverkauf! Zahnriemen neu HU/AU neu“. Spätestens dann war es natürlich klar und der Händler hat dazu nur erwähnt, dass wir für die Inzahlungnahme des Fiestas einen extra Vertrag machen. Ich hätte den Kaufvertrag natürlich direkt hinterfragen können/müssen, weil ich die ganze Zeit davon ausgegangen war, dass ich von dem Händler kaufe, aber habe es halt nicht getan und unterschrieben. Ich hatte durchgehend auch zur Verhandlung und nun im Nachhinein immer nur Kontakt zum Händler, der angeblich auch schon meine Forderung (bisher wohl nur die Übernahme der Rechnung für den Gasseilzug) an den nicht zahlungswilligen Vorbesitzer weitergegeben hat. Er beruft sich nun auf den Privatkauf und dass er, wenn der Vorbesitzer nicht will, nichts machen kann und nicht für ein Auto haften kann, was ihm nicht mal gehörte.
Also, Pech gehabt?

Gast am 15 Okt 2011 14:47:52

Wenn Du das so beweisen kannst, wovon ich ausgehe - ich rate Dir auch bei mobile.de alles zu sichern was Du speichern kannst, würde ich einen Anwalt einschalten.

In diesem Fall hast Du ein Fahrzeug von einem Fachbetrieb gekauft und dieser hat die entsprechenden Informationspflichten und Gewährleistungsverpflichtungen.

wolfherm am 15 Okt 2011 14:58:03

@UllrichS

Aber er hat letztlich den Vertrag über die Vermittlung abgeschlossen. Da ist es egal, wovon er vorher ausgegangen ist.

Spätestens da hätte, er ja noch die Chance des Ausstieges gehabt.


LG Wolfgang

Gast am 15 Okt 2011 15:18:30

new-ways hat geschrieben:Also, das Fahrzeug war bei mobile im Internet unter Wohnmobil oder –wagen, Mobilheim, Gebrauchtfahrzeug von dem Händler inseriert „Verkaufe hier einen Ford Transit mit einer Camping Auststattung. Das Fahrzeug ist ausgestattet mit einem Herd, einem Beuler…“, „…zusätzlich können Sie bei uns auf Wunsch eine Garantie bis 24 Monate abschliessen!!“
Als ich mir das Auto beim und mit dem Händler auf seinem Hof angeschaut habe, bin ich davon ausgegangen, dass er der Verkäufer ist. Er hat zwar vom Vorbesitzer gesprochen, dass das Fahrzeug bei dem nur ein Jahr stand und er es gar nicht zugelassen hatte etc, aber dass es sich um ein Vermittlungsgeschäft handelt wurde in meiner Erinnerung nicht erwähnt.
@ Wolftherm - das sollte reichen um den Händler in die Pflicht zu nehmen.

petermann am 15 Okt 2011 15:20:03

Also ich kenne das so, das bei einem Vermittlungsgeschäft bzw. Verkauft im Kundenauftrag , das der Vermittler Raus aus der Nummer ist ,

genauso ist es auch in vielen fällen wo der Anbieter schreibt nur an Händler , die problematik ist eigentlich immer die selbe er muß eine Gewährleistung geben, aber Garantie gibt der Händler beim Gebrauchtfahrzeug nur wen das Fahrzeug Garantiefähig ist , Garantiefähig oder nicht entscheidet die jeweilige Versicherung die sagt ja wir geben eine Garantieversicherung oder Nein , und ein 15 Jahre altes Fahrzeug wird keiner Versichern wollen , und der Händler ist vom Gesetz her gezwungen eine Händlergarantie zu Geben , aber nicht verwechseln mit einer Garantie im eigentlichen sinne, das ist nämlich nur eine Gewährleistung, und die ist nicht das Papier wert wo es draufsteht wen es draufankommt , selbst schon erlebt und mein Bekanntenkreis hat auch schon Erfahrungen sammeln dürfen , man sollte immer bedenken wen ich gebraucht kaufe ist die Garantie nicht wie bei einem Neufahrzeug , nur mal so angemerkt den das verwechseln sehr viele .



Peter

Gast am 15 Okt 2011 15:27:38

@ Petermann, die Frage ist welche Rolle der Verkäufer objektiv betrachtet einnimmt.
Wenn er wirklich nur zufällig sagt, so ein Fahrzeug wie sie es suchen hat mein Kunde "sowieso" gerade und will es verkaufen, ist er wirklich nur Vermittler ohne Pflichten und Haftung.


Inseriert aber der Handler ein Fahrzeug unter seinem Namen, steht es auf seinem Betriebshof und tritt er als Verkäufer auf ( ist er die Kontaktperson) ist er sozusagen Fachmann und Erfüllungsgehilfe in seiner Funktion als Händler und der Verkäufer erhält den Status "Kommerziell" mit allen Rechten und Pflichten.

Letztlich wird aber dies ein Richter unter Würdigung der Beweise feststellen, denn die Beweispflicht trifft den Käufer !

Lancelot am 15 Okt 2011 15:29:33

UlrichS hat geschrieben:
new-ways hat geschrieben:... aber dass es sich um ein Vermittlungsgeschäft handelt wurde in meiner Erinnerung nicht erwähnt.


@ Wolftherm - das sollte reichen um den Händler in die Pflicht zu nehmen.



:nein:

Wenn die (schriftliche) Sachlage anders ist ... sind "Erinnerungen" wenig stichhaltig :!:

petermann am 15 Okt 2011 15:34:48

@ Ulrichs

dan soll er mal den Händler in die Pflicht nehmen , aber nicht das große weinen bekommen wen er noch mehr geld verbrannt hat zum Schluss, wie das ganze überhaupt wert war.

Peter

Gast am 15 Okt 2011 15:39:12

Wenn man mich so verarscht hätte, Motor starten um die defekte Aufbaubatterie zu vertuschen etc. und ich geglaubt hätte, ich würde vom Händler kaufen und bin auch vom Händler beraten worden ( wissentlich falsch) dann würde ich jetzt versuchen zu wandeln oder Schadensersatz vom Händler zu fordern - u.a. wegen Falschberatung.

Ja er hat ein erhebliches Prozessrisiko, aber ich würde mich nicht verarschen lassen.

Wenn er beweisen kann, dass er glaubte vom Händler zu kaufen, hat der Kunde nicht zwingend die Pflicht selbst alle Defekte zu suchen, sondern die wichtigen und damit die die dem Händler bekannt sein müssten, genannt zu bekommen.

Lancelot am 15 Okt 2011 15:44:00

UlrichS hat geschrieben:- u.a. wegen Falschberatung.


:kuller:

Im Gegensatz zu Banken und Versicherungen (bei Kapitalanlagen) hat ein Fahrzeughändler KEINE Beratungspflichten ...

Der TE ist einen Schlitzohr auf den Leim gegangen - zum Teil wohl etwas unbedarft - aber jetzt zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zu raten ist "gutes Geld dem schlechten hinterher zu schmeißen" ...

Lancelot am 15 Okt 2011 15:45:45

UlrichS hat geschrieben:Wenn er beweisen kann, dass er glaubte vom Händler zu kaufen,


Und wie will er das mit einem "Vermittlungsvertrag" - unterschrieben :?:

Gast am 15 Okt 2011 16:08:20

So wie ich den TE verstanden habe, wurde er bewusst getäuscht und ihm wurde glauben gemacht, dass er von einem Händler kauft. Deshalb war er leichtsinnig da er sich "in guten Händen" glaubte. Erst ganz zu Schluss hatte der Käufer nicht aufgepasst und die Vermittlungsbedingungen unterschrieben - er ist übervorteilt worden - so könnte man das schon sehen.

Ein Schuldverhältnis mit Pflichten nach § 241 Abs. 2 entsteht auch durch

1. die Aufnahme von Vertragsverhandlungen,
2. die Anbahnung eines Vertrags, bei welcher der eine Teil im Hinblick auf eine etwaige rechtsgeschäftliche Beziehung dem anderen Teil die Möglichkeit zur Einwirkung auf seine Rechte, Rechtsgüter und Interessen gewährt oder ihm diese anvertraut, oder

3. ähnliche geschäftliche Kontakte

Aber wir müssen uns da nicht streiten, wenn der Händler sagt er nehme sich nicht der Sache an und der TE wünscht einen Rechtsstreit so sehr ich hier Changen wenn der TE den Vorgang beweisen kann.

Wenn er es nicht beweisen kann, hat er nur den Verkäufer der ohne jede Gewährleistung verkaufte als Ansprechpartner und da hat er keine Change.

--> Link

giovannibastanza am 15 Okt 2011 16:10:54

newways,
wenn du davon ausgehst, du müßtest jetzt einen Betrag x dafür aufbringen das Fahrzeug in Ordnung zu bringen, wobei verborgene Mängel überhaupt noch nicht sichtbar gworden sind, dann ist es eine rein rechnerische Angelegenheit einen Teil der Finanzen zu nehmen und einen versierten RA zu kontaktieren. Evtl. über Rechtsschutz. Frag bei der Verbraucherzentrale nach einem RA.
Da der Händler derjenige war, der es angeboten hat und dafür Provision oder Stellplatzgebühren erhalten hat, ist er zur Gewährleistung verpflichtet.
Warte nicht zu lange und mache Nägel mit Köpfen.
Die im BGB festgelgten Gewährleistungsmodi sind genau für diesen Zweck geändert worden, damit windige Verkäufer mit versteckten Mängeln nicht die Menschen über den Tisch ziehen.
Wenn die erst mehrmals ein Fahrzeug zurücknehmen müssen, und darauf würde ich dringen, dann werden die erheblich vorsichtiger.
Mit dem Ding wirst du sowieso nicht mehr froh.
Giovanni.

Gast am 15 Okt 2011 16:15:03

Hier mal ein Link in dem das NAVI im Gebrauchtwagen defekt ist. Wie gesagt, voraussetzung ist, dass der Verkäufer als Händler angesehen wird.


--> Link

new-ways am 15 Okt 2011 16:26:21

Vielen Dank für eure Gedanken!

Ich werde es dann nun erst noch mal mit einer "offiziellen" Forderung per Einschreiben versuchen und darin ggf. auch Passagen aus dem obigen link einfügen.
Ich bin dem Verkäufer gegenüber bisher noch nicht so dolle fordernd aufgetreten, weil ich dachte, dass er das alles an den Vorbesitzer weitergeben kann/darf und es immer hieß, dass ich ja verstanden werde, aber der Vorbesitzer will halt nicht.

Wenn er sich nun also schon so verhalten hat, dass ich berechtigte Forderungen habe, die er "gerne" weitergibt, könnte die Erwähnung seiner Pflichten als "Quasi-Verkäufer" ja Erfolg haben?

Ansonsten würde es ja darauf hinauslaufen, dass das ganze Geschäft ungültig ist, wenn der "Vermittlungsvertrag" nicht hätte ausgestellt werden dürfen, weil der Händler als Verkäufer aufgetreten ist?!

NaviGer am 15 Okt 2011 17:08:22

Hallo new-ways,
Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung unberührt.


Das sagt doch alles: Zugesicherte Eigenschaften müssen erfüllt werden.
Auch solche, welche in einem Angebot gemacht werden. Ausnahme: im Kaufvertrag werden diese zuvor angegebenen Eigenschaften ausdrücklich widerrufen.

giovannibastanza am 15 Okt 2011 17:57:02

New ways:
Was du tust ist letzendlich deine Sache.
Ich würde in solcher heiklen Situation sofort mit einem RA operieren.
Bei manchen Dingen , gerade solchen , wo so viele Personen , wie Verkaüfer,
Stellplatzanbieter, Händler usw. zuei anderkommen müssen und jeder versucht seine Sicht der Dinge durchzusetzen , kommt es manchmal auf ein Wort bei der Auslegung an.Da kannst du schon bei einem Brief eine Menge falsch machen.
Mein Rat:
Sofort mit Rechtsanwalt. Nicht um unbedingt Recht zu haben, sondern um Recht zu behalten.
Da wollte dich jemand ansch..., da solltest du mit juristischer Fachkompetenz kommen, sonst bleibst du darauf sitzen.
Denn so wie es von hier aus aussieht , waren die Schäden offensichtlich bekannt und es ist ein Dummer gesucht worden.
Möchtest du derjenige sein?
Giovanni.

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