Danke Gary. Also ein befreundeter Autobahnpolizist hat mir gesagt : die mobilen Waagen bekommen sie in Bezug auf Genaugkeit nicht hin und ziehen immer 5 % ab.
Horst
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Danke Gary. Also ein befreundeter Autobahnpolizist hat mir gesagt : die mobilen Waagen bekommen sie in Bezug auf Genaugkeit nicht hin und ziehen immer 5 % ab. Horst hallo, Tarife bei Überladung haben sich " geringfügig " geändert: bis 5% : 135 € ( 90€ bei Sofort Entrichtung ). Weiterfahrt erlaubt. von 5% bis 20% : 135 €. Weiterfahrt erlaubt, erst wenn Übergewicht entladen wurde. über 20% : 1500€, Fahrzeugpapiere werden eingezogen, Weiterfahrt untersagt, Gerichtsverhandlung. A+ gary32 Gary , ich danke dir. Horst Wie ist das wenn man erwischt wird mit max. 5 % überladung und seine 135,00 € (90) bezahlt hat. Kann man nochmal belangt auf seiner Tour ? Wie schon erwähnt! Das scheint eine Fake-Meldung zu sein. Fake Meldung, bitte erklären schreibt Horst
Wie kommst du denn darauf?
Bitte nicht nur den ersten Beitrag lesen. :wink: Horst bezog sich auf das, was Gary gestern geschrieben hat. [quote="alexg"]Hallo, wenn die da jetzt in Frankreich wirklich durchgreifen, dann können sie alleine mit ihren Landsleuten einige Haushaltslöcher stopfen. Da es in Frankreich keine Führerscheinklasse C1 gibt (soll ab 2013 kommen) und lediglich PKW-Führerscheinbesitzer, die vor dem 20.01.1975 die Klasse B gemacht haben, ihre Fahrerlaubnis auf Wohnmobil über 3,5t umschreiben lassen können, gibt es so gut wie keine Wohnmobile mit ca 4t. hallo, inzwischen gibt es in Frankreich auch den Führerschein EU in Scheckkarten Format und auch die Klassen C1 und C1E. Diejenigen die ihren Führerschein vor dem 20.01.1975 den Klasse " B " gemacht haben, können die Ausnahme Genehmigung " B79 " ( Dérogation B 79 ) eintragen lassen , die es ihnen erlaubt Reisemobile ( aber nur solche ) > 3,5 to. zu fahren, ohne jegliche Eignungsprüfung. Der Verkauf von Reisemobile > 3,5 to. in Frankreich ist seitdem auch sprunghaft gestiegen. A+ gary32 Hallo Bedingt durch Unfälle mit zum Teil deutlich überladenen Wohnwagen und Wohnmobilen werden, nicht nur in Frankreich sondern europaweit, verstärkt Gewichtskontrollen durchgeführt. Besonders auf Autobahnen mit langen Gefällstrecken und während der Ferienzeiten. Dies hat mir ein Polizist, während einer Gewichtskontrolle auf der A4 kurz hinter dem Hattenbach Dreieck, erzählt. In Frankreich auf der A75, an der Mautstation des Viaduc de Millau, wurde ebenfalls gewogen, auch hier war der Grund die gehäuften Unfälle mit überladenen Wohnwagen. Freunde von uns haben für die Osterferien ein Wohnmobile gemietet, 2 Erwachsene 2 Jundliche (15 und 11) 4 Fahrräder und Gepäck für 2 Wochen. Wohnmobil: Weinsberg AL 700 DG Angegeben mit 610kg Zuladung Ich habe ihnen geraten vor der Abfahrt auf die Waage zu fahren.
Hallo Gary, da muss ich Dir zustimmen. Man sieht immer mehr große französische Vollintegrierte als poid lourd rumfahren, bei denen der Fahrer offensichtlich den Führerschein vor 1975 gemacht hat. Dass aber jetzt die Franzosen verstärkt zum C1 greifen würden??? Das dürfte wie in Deutschland sein. Viele jammern, dass sie (oder ihre Kinder) nicht (mehr) über 3,5t fahren dürfen, kaufen ein 7-Meter-Womo für 50't€ das nur auf dem Papier 3,5t hat, sind aber nicht bereit, einen erforderlichen Zusatzführerschein zu machen um ein entsprechendes Fahrzeug bequem zu fahren. Da sind wir in Deutschland schon problembewusster und diskutieren wenigstens (aufgrund verschiedener Möglichkeiten) drüber. Klar, wird auch in Frankreich in den Foren (in denen Du Dich ja auch bewegst) darüber diskutiert. Jedoch ist das Problembewustsein noch nicht in der Mitte der Wohnmobilistengemeinde angekommen. Geh mal in Frankreich zu einem Womo-Händler und frage nach einem Alkoven mit 7 Schlafplätzen, der über 3,5t zul Gesgew. und 6 Sitzplätze hat. Dann denkt der, dass Du vom Mond kommst. Auflasten ist in Frankreich auch nur möglich, wenn der Fahrzeughersteller bescheinigt, dass das Fahrgestell mehr als 3,5t kann. Auflasten mit Luftfeder o.ä. gibt es nicht!!! Deshalb wird dann auch in F seit einigen Jahren die Anzahl der Sitzplätze eingeschränkt. Aber bitte - ich wollte jetzt nicht wieder eine Pro-und-Contra-3,5t-Grenzen-Diskussion entfachen... Davon haben wir hier im Forum schon genug.:) Weil ich den c führerschein habe, hat mich die Überladung der 'Hinterachse in der Schweiz ja auch nur 600 SFR gekostet. Schnäpchenland.......
Wir wurden mit unserem 4,25 t mal vor ca. 5 Jahren ( oder kann sein 6 Jahre ) ebenfalls auf einem Parkplatz in der Schweiz gewogen. Ein Niederländisches identisches WOMO war auch nur auf 3,5 t zugelassen und hatte ca. 500 kg Übergewicht. Er stand an der Waage als wir gewogen wurden und die Polizisten einen Blick in unsere Heckgarage warfen. Als er gesehen hat, das dort nur die beiden Pedelc Räder waren und noch ganz viel Platz sprach er uns an. Wir seien ja noch 0,5 t unter unserem GG ( also gewogen 3,75 t ) und könnten doch die 0,5 t die er zuviel hätte bis zum nächsten Parkplatz mitnehmen, dann würde wir wieder zurück laden. Ein kurzer Blick in seine Heckgarage ließ mich danken ablehnen. Die war absolut vollgerümpelt, da ging absolut nichts mehr rein. Roller, Außenbordmotor, Grill und vieles mehr. Er berichtete er habe über 1.000 SFR zahlen müssen und müsse erst 0,5 t abladen, dann noch mal über die Waage und erst wenn das Gewicht passt dürfe er weiterfahren. Eine Spedition sei aber für ihn unbezahlbar usw. So etwas unstütze ich nicht, das man mit einem 3,5 t über 4 t GG hat, zusätzlich zu einer absoluten Überlastung der Hinterachse. Viele meiden Schweiz und Österreich wegen der sehr hohen Geldbussen, wir auch. Habe schon öfter mein Womo komplett leer geräumt, aber an beweglichen Teilen kommen da bei mir mit Sicherheit keine 500kg zusammen, die ich mal eben umräumen könnte. Haltet Euch einfach an die Regeln,dann gibt es auch keine Probleme und die Geldstrafen können Euch egal sein. Gruß Bernd |
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