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Frankreich: 1500 € Gesamtstrafe wegen Überladung 1, 2


svenhedin1 am 28 Okt 2011 17:54:04

Hi,
für Eilige: der eigentliche Grund für die Meldung ist unten bei Punkt 3 geannnt

zur Einhaltung der zGG-Grenzen eines Womos incl der verschiedensten Überlegungen und Haltungen dazu ist ja hier schon viel gesagt worden. Dazu möchte ich eigentlich nicht beitragen, nur eine Info weiter geben.

Ich bin selbst diesen Herbst auf einem nur kleinen Stück gefahrenem F-Autobahn von Polizei südlich Bordeaux direkt hinter Mautstation gezielt rausgewunken und gewogen worden, erst Vorderachse, dann Hinterachse usw.

Ergebnis: Keine Einzelachse überlastet, wohl aber bei einem auf 3,5t abgelasteten 4t-Chassis 400 kg Überladung bezgl zGG.
Konsequenz: Busse über 90 €, (ansonsten kein Ausladen verlangt, keine Probleme für eine unveränderte Weiterfahrt-sie wollten bloß das Geld).

Danach zum Thema besonders sensibilisiert, habe ich mich unterwegs mal verstärkt umgehört und u.a. folgende 3 Dinge festgestellt.

1. Schon ab 10 kg Überladung "soll" man in F mit diesen besagten 90 € dabei sein
2. Es "soll" neuerdings in F deutlich erhöht zu früher Mobile/Caravan gewogen werden landesweit
3. Folgender Fall "soll" sich zugetragen haben:
10 Woni-Clubcamperfreunde fahren mit ihren 10 Wonis quer druch F nach Lourdes. Sie werden alle unterwegs hintereinander raus gewunken und gewogen.

Alle 10 hatten 3500 kg zGG und waren überladen - (über 3500 kg) - mal merh, mal weniger

Alle haben diese besagten 90 € bezahlt fürs Überladen

Aber jetzt kommts.
Alle hatten KEINEN C -Führerschein, durften also nur Mobile bis zGG 3,5 t fahren. Deshalb hat jeder von den 10 eine zusätzliche Busse von 1410 € wegen fahren ohne Führerschein, insgesamt also 1.500,00 € bezahlen müssen.
Sprich die Aktion hat dem Staat 15.000,00 € eingebracht.

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Gast am 28 Okt 2011 18:04:02

Haloo,

da kann man nur hoffen, das nicht nur Touris, die überladen unterwegs sind, zahlen müssen.
Denn bekanntermaßen sind gerade französische WOMOs und WOWAs schon ab Werk hart an der 3,5 t Grenze.
Da hätten die Flics schon reichlich zu tun :D

dieter2 am 28 Okt 2011 18:05:29

svenhedin1 hat geschrieben:Aber jetzt kommts.
Alle hatten KEINEN C -Führerschein, durften also nur Mobile bis zGG 3,5 t fahren. Deshalb hat jeder von den 10 eine zusätzliche Busse von 1410 € wegen fahren ohne Führerschein, insgesamt also 1.500,00 € bezahlen müssen.
Sprich die Aktion hat dem Staat 15.000,00 € eingebracht.



Halte ich fürn Fake :roll:

Dieter

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friedhelm28 am 28 Okt 2011 18:09:37

Hallo Dieter

Ich auch. :wink:

spleiss53 am 28 Okt 2011 18:10:15

dieter2 hat geschrieben:
svenhedin1 hat geschrieben:Aber jetzt kommts.
Alle hatten KEINEN C -Führerschein, durften also nur Mobile bis zGG 3,5 t fahren. Deshalb hat jeder von den 10 eine zusätzliche Busse von 1410 € wegen fahren ohne Führerschein, insgesamt also 1.500,00 € bezahlen müssen.
Sprich die Aktion hat dem Staat 15.000,00 € eingebracht.



Halte ich fürn Fake :roll:

Dieter

- geht mir auch so..... :wink:

felix52 am 28 Okt 2011 18:23:42

dieter2 hat geschrieben:
svenhedin1 hat geschrieben:Aber jetzt kommts.
Alle hatten KEINEN C -Führerschein, durften also nur Mobile bis zGG 3,5 t fahren. Deshalb hat jeder von den 10 eine zusätzliche Busse von 1410 € wegen fahren ohne Führerschein, insgesamt also 1.500,00 € bezahlen müssen.
Sprich die Aktion hat dem Staat 15.000,00 € eingebracht.



Halte ich fürn Fake :roll:

Dieter


Wenn es z.B. um Deutsche ginge, die den "alten" Führerschein haben, ist das wohl ok. Aber bei Franzosen im eigenen Land? Wer weiß, was die dort für Bestimmungen haben. Radikal durchgesetzt werden die. Man erinnere sich nur an Fahrverbote unter Alkoholeinfluss oder Standlichtfahren in Paris.... :eek:
Das ging ratz-fatz mit den flics..


Felix52 :)

Paul am 28 Okt 2011 21:09:09

habe selbst WoMo-fahrende Freunde in F.
Alle nur den Lappen für 3,5 to.
Alle TI-WoMo lt. Prospekten bei > 3.150 kg.
Die einen haben sogar noch 2 Kinder mit dabei, die anderen "reichlich" Vorräte (und im Gegensatz zur Katalogangabe den 3,0-l- Motor, der auch etwas Mehrgewicht aben dürfte.
Die wissen alle, dass sie über 3,5 to tatsächlich liegen - machen sich aber nix daraus: Nie kontrolliert.
- und sie wissen es....
(lächeln immer nur, wenn ich mit der Gewichtsproblematik ankomme)

palstek am 29 Okt 2011 10:59:21

Meine ebenfalls, dass dies ein Fake ist. Die EU-weite Führerscheinklasse B gilt bis 3,5 to zulässige Gesamtmasse. Wenn so ein Fahrzeug überladen ist, wiegt es zwar mehr, die zulässige Gesamtmasse beträgt aber weiterhin 3,5 to. Daher ist nur eine Strafe für Überladung fällig, aber nicht für ein Fahren ohne erforderlichen Führerschein.


Frank

Kochgenie am 29 Okt 2011 11:02:10

wer den alten Führersxchein hat braucht nichts zu fürchten,
hab mich bei unserer Polizei erkundigt.

gary32 am 29 Okt 2011 18:06:14

hallo,

aus französische Womo entnehme ich, dass zunehmend Gewichtskontrollen vorgenommen werden, sogar fliegend mit dem STERELA Sytem wo nicht nur die Geschwindigkeit erfasst wird, sondern auch die einzelnen Achslasten.

Eines stimmt: In F. laut Gesetz 0% Toleranz.

Aber dies liegt im Ermessen der Gendarmerie, bis 5% sind zwischen 90 und 135 € fällig, darüber: an Ort und Stelle das Übergewicht ausladen.
Bei mehr als 20% kann das Fzg. bis zur Gerichtverhandlung, stillgelegt werden ( Mise en fourrière)

,

gary32

benninger am 29 Okt 2011 18:16:41

Da bin ich ja froh das ich bald ein 5,3t Womo mit ca. 1000kg Zuladung habe. Bei allen vordergründigen Nachteilen die ich vieleicht habe (Geschwindigkeit , GO BoX, Schwerlastabgabe usw) fahre ich ganz beruhigt in den Urlaub und nehme mit was ich will.

Ewald :D

argoscamper am 29 Okt 2011 19:18:54

benninger hat geschrieben:Da bin ich ja froh das ich bald ein 5,3t Womo mit ca. 1000kg Zuladung habe. Bei allen vordergründigen Nachteilen die ich vieleicht habe (Geschwindigkeit , GO BoX, Schwerlastabgabe usw) fahre ich ganz beruhigt in den Urlaub und nehme mit was ich will.

Ewald :D


So ist es :)

georg1025 am 29 Okt 2011 21:43:57

benninger
da kann ich Dir nur Recht geben, bin auch froh, :roll: wenn ich mein neues Womo mit 4,2t habe und das leidige Thema mit Überladung vorbei ist.

aus Niederbayern

Gast am 29 Okt 2011 23:02:36

gary32 hat geschrieben:Eines stimmt: In F. laut Gesetz 0% Toleranz.

Aber dies liegt im Ermessen der Gendarmerie, bis 5% sind zwischen 90 und 135 € fällig, darüber: an Ort und Stelle das Übergewicht ausladen.
Bei mehr als 20% kann das Fzg. bis zur Gerichtverhandlung, stillgelegt werden ( Mise en fourrière)

Wir waren auch in diesem Sommer überrascht als wir eine Parallellandstraße Richtung Avignon fuhren und plötzlich unsere Schlange mit vielen LKW`s komplett gegen 22:00 Uhr angehalten und kontroliert wurde.

Bei uns wurde nur kurz in die Papiere geguckt, einmal rund ums WOMO und wir durften weiterfahren. LKW`s und Kastenwagen wurden gewogen, wir waren das einzige Campingfahrzeug auf dem Landstrassen Parkplatz auf dem wir für die Kontrolle geleitet wurden.

alexg am 29 Okt 2011 23:02:40

Hallo,

wenn die da jetzt in Frankreich wirklich durchgreifen, dann können sie alleine mit ihren Landsleuten einige Haushaltslöcher stopfen.

Da es in Frankreich keine Führerscheinklasse C1 gibt (soll ab 2013 kommen) und lediglich PKW-Führerscheinbesitzer, die vor dem 20.01.1975 die Klasse B gemacht haben, ihre Fahrerlaubnis auf Wohnmobil über 3,5t umschreiben lassen können, gibt es so gut wie keine Wohnmobile mit ca 4t.
Da fahren die 7-Meter-Teile alle mit 3,5t rum.
Wenn ich jährlich mit meinem 4 Tonnen-Hymer zum LKW-Tüv muss und in der Schlange hinter zwei Reisebussen und vor einem Tanklastzug stehe, gucken die da auch immer verwundert, weil ihre wenigen Womo-Kunden normalerweise nur amerikanische Modelle fahren.
Aus diesem Grund darf ich mir in Frankreich bis 2013 nicht das Geringste zu Schulden kommen lassen, da man mir mit meinen französischen Fahrzeugen meinen deutschen Führerschein direkt gegen einen französischen (ohne Klasse C1) austauschen würde, um mich in's französische Punktesystem zu bringen.
Als ich die COC-Papiere zur Ummeldung nach F bei Hymer besorgt habe, fragte man mich, ob ich die Bescheinigung wie die anderen Franzosen mit 3,5t haben wolle.
Da ich aber meine Familie mitnehmen möchte, habe ich ihn auf 4t gelassen. Und der nächste (gerade in den Kaufverhandlungen) ist auf Iveco und hat 4,2 Tonnen und ebenfalls 6 Sitzplätze.
Den krieg ich in F auch nur für 4 Personen mit 3,5 t.

Gnomie am 19 Okt 2015 13:10:22

Das Halte ich für einen Riesen großen Fake Bei den Führerscheinen handelte es sich um EÜ Führerscheine. Zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen braucht man auch in Deutschland die Führerscheinklasse C1

dieter2 am 19 Okt 2015 15:18:28

Gnomie hat geschrieben:Das Halte ich für einen Riesen großen Fake Bei den Führerscheinen handelte es sich um EÜ Führerscheine. Zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen braucht man auch in Deutschland die Führerscheinklasse C1

Oder Klasse 3 :wink:

Dieter

gary32 am 19 Okt 2015 17:17:36

hallo,

in F. sind die neuen Führerscheine in Scheckformat EU konform wie in D.
Nur ...es gibt seit ca. 2 Jahren eine " Dérogation B 79 " die es erlaubt, diejenigen die den FS 3 vor 20.01.1975 absolviert haben, ohne weiteres ein Wohnmobil über 3,5 to. zu fahren, ohne Gewichtslimit nach oben , ohne irgendeine Nachschulung, medizinische Prüfung,usw.
Der betreffende geht mit seinen FS.in seiner zuständigen Präfektur und erhält den Zustatz " B79 campingcar > 3,5 to. " , ohne Gebühren und kann sich sofort hinters Steuer eines z. Bsp. Liner von 10 to. setzen und verreisen.
Die norwegischen Behörden haben bereits verlauten lassen, daß sie diesen nicht anerkennen, nur C, C1.

A+

gary32

Hartensteiner am 19 Okt 2015 17:34:10

Hallo, Dieter 2, so einfach ist das nicht . Man müsste die Rechtsprechung zu der Überladung in F kennen .
Da in F jede Überladung mindestens bußgeldbewehrt ist , kann ein Obergericht ein Urteil gefällt haben , auf welches sich die Polizeibeamten gestützt haben .Vielleicht hat ein Gericht festgestellt , dass mit der Überladung
auch die Grenze des FS bis 3500 kg überschritten wurde bzw. wird .
Mit einer Überladung verändert sich nach deutschem Recht zwar nicht das zGw . , aber wie das in F ist müsste
recherchiert werden .
Jedenfalls sollte man zumindest als Deutscher sehr vorsichtig sein , sollte es tatsächlich ein Fake sein , war der
Aufriss sehr einträglich und offensichtlich haben alle bezahlt und damit hat sich doch die Sache für diese Beamten gelohnt . Andererseits kann ich mir kaum vorstellen , dass alle dieser WOMO -Fahrer , die nach Lourdes wollten nur die Klasse B gehabt hätten . Es das nicht so ein Thekenschwatz gewesen ?
Wer hat denn schon den Mut , u.U. mit dem Verweis das Fahrzeug so lange still zu legen , in einem anderem Land ein Urteil abzuwarten ? Da zieht doch jeder das Schwänzchen ein , oder ?
Hartensteiner .

Allsquare am 19 Okt 2015 17:34:51

gary32 hat geschrieben:Die norwegischen Behörden haben bereits verlauten lassen, daß sie diesen nicht anerkennen, nur C, C1.

Ich habe, wie viele die beim Bund waren, auch C und CE eingetragen. Beim ersten Mal habe ich noch die Untersuchung gemacht, dann aber gelassen. Das hieße für Deutschland: über 7,5 to geht nichts mehr. Schlimmer noch: die Verlängerung ginge nicht mehr nur über eine Untersuchung, sondern auch noch über eine neuerliche Prüfung, da mehr 10 Jahre seit der letzten Untersuchung vergangen sind.

Dazu eine Frage:

Wie geht das dann in Norwegen oder sonst wo ?

Haben die auch diese 5-Jahresfristen ?

Erkennen die meine deutsche (vor 1981er) 3er-Erlaubnis bis 7,5 to an
oder
reicht denen die Eintragung des C und CE im Karten-Führerschein
oder
bestehen die dann auf Nachweise der Verlängerung (qua Untersuchung) ?

Moment, ich sehe gerade, daß da andere Buchstaben eingetragen sind als ich dachte.
Was heißt das denn jetzt alles ???


dieter2 am 19 Okt 2015 17:40:14

Hartensteiner hat geschrieben:Hallo, Dieter 2, so einfach ist das nicht . Man müsste die Rechtsprechung zu der Überladung in F kennen .


Ich bezog mich auf diese Aussage
Zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen braucht man auch in Deutschland die Führerscheinklasse C1


Dieter

gary32 am 19 Okt 2015 17:58:51

hallo,

hier die aktuelle Lage :

bis 5% Übergewicht : geringe Geldstrafe und man darf weiterfahren.
über 5 bis 20% : Geldstrafe Classe 4, aber weiterfahrt nur nach entladen bis zum zulässigen Gesamt - Gewicht laut Fzg. Papiere.
über 20 % : Geldstrafe Classe 5, Fzg wird stillgelegt bis zur Entladung, Anzeige mit Gerichts-Verhandlung.

A+

gary32

Gast am 19 Okt 2015 18:56:34

Danke Gary,

das ist doch mal eine handfeste, hieb - und stichfeste Aussage
und wird hoffentlich dem einen oder anderen überladenen Frankreichfahrer zu denken geben.
Kannst Du uns auch die "Gebührentarife" :wink: nennen ?
Sind die ähnlich günstig und Geldbeutelfreundlich wie in D ? :)

ottomar am 19 Okt 2015 19:08:11

Die Tarife habe ich gerade vorliegen:

--> Link

Gast am 19 Okt 2015 19:19:13

Hallo Ottomar,

bitte um Nachsicht wenn ich da nur die deutschen "Tarife" für überladne Reisemobile erkennen kann,
gefragt hatte ich Gary nach den französichen "Tarifen" für überladene Reisemobile. :wink:

ottomar am 19 Okt 2015 19:21:53

Komisch, da steht "Bußgeldkatalog Frankreich" drüber ...

Gast am 19 Okt 2015 19:24:09

Da steht leider nichts von s.o. sondern nur Tarife für Geschwindigkeitsübertretungen usw.
Sowas kommt ja eher selten vor ........ :D

ottomar am 19 Okt 2015 19:28:51

Jetzt verstehe ich Dich. Dazu habe ich allerdings nichts.

Gast am 19 Okt 2015 19:48:43

Trotzdem sind die Tarife erschreckend. 1500,-- kommt häufig vor.

Dein Alf

tober am 19 Okt 2015 21:25:10

Allsquare hat geschrieben:Erkennen die meine deutsche (vor 1981er) 3er-Erlaubnis bis 7,5 to an

Was heißt das denn jetzt alles ???

[/url]


Du hast doch den C1E. Der müsste wie bei mir unbefristet sein.

Gast am 19 Okt 2015 23:16:04

[quote="Allsquare"]
Schlimmer noch: die Verlängerung ginge nicht mehr nur über eine Untersuchung, sondern auch noch über eine neuerliche Prüfung, da mehr 10 Jahre seit der letzten Untersuchung vergangen sind.


Moin, :) ich hatte meinen 2er auch nicht verlängern lassen. Das ist jetzt fast 13 Jahre her. Vor ein paar Wochen habe ich Rücksprache mit unserer Führerscheinstelle gehalten und erfahren, dass die Besitzstandswahrung hier greift und eine Verlängerung immer noch beantragt werden kann, nur mit Bezahlung der Gebühren und ärztlichen Untersuchungen bei einem hierfür zugelassenem Arzt/Ärtztin. Nix mit erneuter Prüfung. Ich bin am Überlegen, ob ich es machen soll, aber eigentlich überlege ich schon zu lange, wird doch nix. :( Aber gut zu wissen, dass es geht! :)

Gast am 20 Okt 2015 09:02:29

In einem Nachbarforum gefunden, Danke dem User:

--> Link

Da sind schon ganz ordentliche Bussen/"Tarife" dabei :eek:

Allsquare am 20 Okt 2015 09:04:31

ErichG hat geschrieben:Vor ein paar Wochen habe ich Rücksprache mit unserer Führerscheinstelle gehalten und erfahren, dass die Besitzstandswahrung hier greift und eine Verlängerung immer noch beantragt werden kann, nur mit Bezahlung der Gebühren und ärztlichen Untersuchungen bei einem hierfür zugelassenem Arzt/Ärtztin. Nix mit erneuter Prüfung.

Ich habe aufgrund Deines Beitrags gerade eben nochmals die Führerscheinstelle angerufen. Es ist wie ich schrieb: der C1E bleibt unbefristet und gilt überall. Den C und den CE kann ich ohne erneute Fahr- (nicht ärztliche) Prüfung nicht mehr verlängern; die 10 Jahresfrist ist abgelaufen.

Gast am 20 Okt 2015 09:18:49

:thema:

Vielleicht sollte man zu dem Führerscheinthema einen neuen Thread aufmachen,
weil es bestimmt viele User betrifft. :) :gruebel: :nixweiss:

gary32 am 20 Okt 2015 10:12:05

Hallo,

die Bußgelder hängen davon ab in welche der 5 " Classes " man eingestuft wird.
Es gibt 4 Arten von Beträge:
-den normalen Betrag..
-den Betrag " Minoré " wenn den Betrag sofort oder spätestens innerhalb von 3 Tagen erledigt wird
-den Betrag " Majoré " wenn der Betrag nicht innerhalb von 15 Tagen getätigt wird.
-den Betrag " Maximal " erst ab Classe 4
Hier ein Link ( in französisch ) mit Einzelheiten über " Classes " und Höhe der Bußgelder:

--> Link

A+

gary32

ottomar am 20 Okt 2015 11:26:53

Etwas Konkretes zum Thema Bußgeld bei Überladung findet sich da leider nicht.

Höchstens die letzte Bemerkung in der Liste - aber da geht es ganz allgemein um die Missachtung von Bestimmungen an Brücken.

gary32 am 20 Okt 2015 17:12:42

hallo nochmal.

Hier der " Bareme " ( Tarif ) bei Gewicht Überschreitung:

Überladung bis 5% ( Classe 1 ) : 11 €
Überladung zwischen 5 und 20 % ( Classe 4 ) : je nach Fall zwischen 90 und 750 € ( Ablasten )
Überladung > 20% ( Classe 5 ) bis 1500 € ( Ablasten und Anzeige über Gericht )

Der gesamte Katalog von Übertretungen im Strassenverkehr, kann ich hier leider nicht veröffentlichen, aber der ist sehr lang...

A+

gary32

Gast am 20 Okt 2015 17:15:43

Überladung bis 5% ( Classe 1 ) : 11 €

5% = 175 kg!

Sprich, geringfügige Überladung im Bereich des Waagen-Messfehlers ist nicht scharf geahndet :wink: ?

Dein Alf

Gast am 20 Okt 2015 18:45:09

gary32 hat geschrieben:
Hier der " Bareme " ( Tarif ) bei Gewicht Überschreitung:

Überladung bis 5% ( Classe 1 ) : 11 €
Überladung zwischen 5 und 20 % ( Classe 4 ) : je nach Fall zwischen 90 und 750 € ( Ablasten )
Überladung > 20% ( Classe 5 ) bis 1500 € ( Ablasten und Anzeige über Gericht )


Danke Gary für die "Tarife" in Frankreich.
Fazit:
Wie fast überall in Europa kann kann auch in F überladen fahren teuer bis sehr teuer werden.
Ob es sich lohnt, muß jeder für sich entscheiden.
Vom Nervenkitzel, erwischt zu werden, zahlen zu müssen und dann womöglich
auch noch abladen zu müssen,
ganz zu schweigen...... :D

thomas56 am 20 Okt 2015 19:13:16

gelten die Prozente vom Zuladungsgewicht oder vom Gesamtgewicht?

frajop am 21 Okt 2015 07:56:56

Es gilt immer und überall das zulässige Gesamtgewicht.


Frank

Gast am 21 Okt 2015 08:10:09

thomas56 hat geschrieben:gelten die Prozente vom Zuladungsgewicht oder vom Gesamtgewicht?


Thomas,

wenn Du bei Deinem "Kleinen" --> Link
200 Kg zuviel an Bord hast,
sollte sich die Busse in Grenzen halten. :D

gary32 am 21 Okt 2015 10:33:52

hallo,

Gewichts Kontrolle bezieht sich auf was in der KFZ Zulassungs-Unterlagen steht, in F. nennt man dieses " Papier " : Carte grise.
Auch wenn man z.Bsp. den Frischwassertank entleert, um u.U. eine Weiterfahrt zu ermöglichen ohne etwas zu entladen, die Busse richtet sich nach der ersten Messung.
Vor einigen Jahre war ich Zeuge auf dem Weg von Chamonix ( F ) nach Martigny ( CH ) wie ein belgischer Womo-Fahrer an der Schweizer Grenze von der Polizei
kontrolliert wurde, weil er einen Motorroller huckepack hatte.
Natürlich überladen, in CH gilt 3% Toleranz..., durfte nur weiterfahren wenn er das Übergewicht ausladen würde, oder umkehren.
Begleiterin hatte keinen Führerschein um den Roller zu fahren, so blieb dem Belgier nur übrig den Weg zurück nach Chamonix, nachdem er noch einen 3 stelligen Betrag in CHF als Bußgeld hinterlassen musste...
Habe mich noch kurz mit dem "Mobilvetta" Fahrer unterhalten und sein Womo war vom Händler abgelastet worden von 3,85 auf 3,5 to...

A+

gary32

horst_1 am 21 Okt 2015 21:10:58

Hallo Gary, werden bei den Kontrollen beim Wiegen Prozente wegen Messungenauigkeiten ( Toleranz ) abgezogen ?
Danke schreibt Horst

gary32 am 22 Okt 2015 10:29:31

hallo,

vor Jahren war in F. die Gewichts Toleranz in Bezug auf Überladung gleich 0 %, sowie keine Weiterfahrt über 20% Übergewicht.
Offensichtlich hat man sich inzwischen " angepasst " auf die 5% Gewichts - Klausel der Hersteller von Wohnwagen und Wohnmobile.
Zum wiegen, verwendet die Gendarmerie, wie in D. auch, transportable Waagen .
Mit Sicherheit dürften diese geeicht und genauer sein als Ortsfeste Waagen.

Aber es liegt im Ermessen des Kontrolleurs, ob z.Bsp. eine Entleerung des Frischwassertank an Ort und Stelle erlaubt wird.
Ich gehe davon aus daß bei Überschreitung von 20 % , dadurch mindestens eine Weiterfahrt möglich wäre, aber nicht auf die Höhe des Buß-Geldes.

A+

gary32

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