Gast am 03 Dez 2011 12:51:16 Hallo zusammen,
bei meiner Suche dazu fand ich einige alte Threads, zB den
--> Link
Ich habe von Eura die generelle Zusage, dass einige kleinere Gewährl.arbeiten eine freie Werkstatt 50km von mir entfernt durchführen darf. Weil zuerst die endgültige Zusage für einzelne Beandstandungen von Eura abgewartet werden musste, musste das Womo dort für einige Zeit stehen und ich mit Zweitfahrzeug hin + zurück und dies beim abholen wieder. Das addiert sich.
Der Händler war auf Anfrage der Auffassung, dass Eura diese km-Kosten nicht übernehmen müsse, ich könnte zwar Kulanzantrag stellen, aber ihm sei nicht bekannt, dass das übernommen wird.
In den alten Threads las ich aber, dass vielfach zumindest die km-Kosten (30 Cent/km) bezahlt wurden. Will hier keinen Zwergenaufstand machen, bin mit der Gesamtabwicklung zufrieden. aber ich musste das schon mal im Mai durchziehen, war Toilette schadhaft. Also addiert sich das halt schon pro Fahrt und pro Fahrzeug auf 30€.
Und, wenn ich was fordere, dann nicht auf Kulanz sondern mit Rechtsgrundlage ohne Bittstellerei.
Habe nicht den Eindruck, dass diese Sache eindeutig klar ist und dass jeder locker und leicht dieses Geld bekommt.
Frage bitte: wie handhabt ihr das zur Zeit, gibt es neuere Gerichtsurteile?
ramidur am 08 Dez 2011 18:57:42 Muss ein Käufer bei Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Gewährleistung das Fahrzeug zum Verkäufer bringen, so hat der Verkäufer die Kosten dafür zu erstatten.
Laut BGH vom 13. April 2011.
Az: VIII ZR 220/10
Auszug aus: REISEMOBIL International / Dezember 2011 / Seite 12.
Mit n Rudi
xgotransit am 08 Dez 2011 19:08:22 Hallo
bei mir stellt sich auch die Frage was im Garantiefall mit den Fahrtkosten passiert?
In meiner Fahrzeugbestellung steht "Gewährleistung 2 Jahre.
Fahrzeug muss hierzu kostenfrei angeliefert werden!"
Ist das rechtens??
Alex
sujokain am 08 Dez 2011 19:31:20 Es muss zwischen Garantie des Herstellers und der Gewährleistungspflicht nach BGB Deines Händlers (=Dein Vertragspartner) unterschieden werden.
Die Garantie des Herstellers ist ein freiwilliges Versprechen,Du hast hier nur die in der Garantie vereinbarten Rechte, somit in der Regel,außer es steht in den Garantiebedingungen eindeutig drinne,keinen weiteren Anspruch auf Fahrtkosten.Mit dem Hersteller selbst hast Du normalerweise auch keinen Vertrag.
Einen Vertrag mit Ansprüchen auf Mängelbeseitigung und Schadenersatz(Fahrtkosten),der sich nach BGB-Regeln richten muss (Verbraucherschutz) hast Du aber mit Deinem Händler. So wies Dein Händler in den AGB versucht,gehts wohl nicht.
Daher kannst Du in der Gewährleistungsfrist von Deinem Händler , nach Mahnung zur Mängelbeseitigung ,auch Fahrtkosten geltend machen. Sprich dann zunächst mal Deinen Händler an,vielleicht hat er ja eine interne Vereinbarung mit dem Hersteller wegen Deiner Kosten .
LG Susanne
pit02 am 08 Dez 2011 19:38:14 Zusage von Eura... wäre dann Garantie (-arbeiten), nicht?
sujokain am 08 Dez 2011 19:43:02 Ja,wenn Eura nicht direkt Dein Verkäufer ist. Du müsstest den Kaufvertrag haben,da steht der Verkäufer und dann die separaten Garantiebedingungen.Dafür steht normal der Hersteller Eura gerade.
LG Susanne
Gast am 08 Dez 2011 20:46:54 ramidur hat geschrieben:Muss ein Käufer bei Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Gewährleistung das Fahrzeug zum Verkäufer bringen, so hat der Verkäufer die Kosten dafür zu erstatten.
Laut BGH vom 13. April 2011. Az: VIII ZR 220/10
Auszug aus: REISEMOBIL International / Dezember 2011 / Seite 12.
Mit n Rudi
Hallo Rudi,
Herzlichen Dank, DAS habe ich gesucht, damit kann ich mal versuchen, meine Forderungen zu untermauern.
Und dann auch noch super aktuell.
Schön, wie hier geholfen wird. :D
ramidur am 27 Dez 2011 13:05:17 Hallo,
zu diesem Thema mal eine Frage.
Wenn ich das WOMO wegen eines Sachmangels zum Händler/Verkäufer fahren muss und es dort für 2-3 Tage verbleiben soll.
So bin ich ja gezwungen ,dass meine Frau (1) mit unserem PKW mit fahren muss damit ich wieder nach Hause komme, oder ich muss (2) mit der DB nach Hause fahren.
Natürlich bei Abholung des WOMO gleiches.
Werden als Verbringungskosten nur das WOMO gerechnet oder auch die notwendigen Kosten PKW oder DB.
Mit n
Gast am 27 Dez 2011 13:17:01 ich werde auch den PKW geltend machen, anders komme ich nicht hin+zurück.
Werde das erst im Januar anpacken.
ramidur am 27 Dez 2011 15:49:42 Guten Tag Manne,
ja bei mir wird dies erst im März sein (Anmeldung 3-10)
Die Wegfahrsperre macht Probleme und ich soll das WOMO zum Verkäufer bringen und da 2-3 Tage stehen lassen, deshalb meine Frage ans Forum.
Was ist Gesetzlich festgelegt, Verbringungskosten nur fürs WOMO oder die tatsächlich anfallende Kosten (2. Fahrzeug).
Vieleicht hat hier schon jemand Erfahrung in dieser Sache.
Mit n Rudi
BOWO am 27 Dez 2011 20:04:44 ramidur hat geschrieben:Muss ein Käufer bei Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Gewährleistung das Fahrzeug zum Verkäufer bringen, so hat der Verkäufer die Kosten dafür zu erstatten.
Laut BGH vom 13. April 2011. Az: VIII ZR 220/10
Auszug aus: REISEMOBIL International / Dezember 2011 / Seite 12.
Mit n Rudi
Dies ist ein Einzelfallurteil. Ich stelle mir vor, ein Käufer wohnt am Ort des Verkäufers (oder in der Nähe) und zieht dann z.B. 800 KM weg. Soll jetzt der Händler jede Fahrt bezahlen obwohl er keinen Einfluß auf die Entfernung hat?
Ich glaube, hier wird es bestimmt auch Obergrenzen geben, sonst könnte doch kein WoMo-Händler mehr an Kunden verkaufen die weiter weg wohnen, das Kostenrisiko wäre doch viel zu hoch. :?
Schließlich muss ja fast jedes WoMo mindestens ein- oder zweimal zur Nachbesserung, egal welcher Hersteller. :cry:
Endkontrolle kennen die ja alle anscheineend nicht mehr. :evil:
Gast am 27 Dez 2011 22:45:29 ramidur hat geschrieben:wegen eines Sachmangels zum Händler/Verkäufer fahren muss
Wenn es um Gewährleistungsarbeiten geht, ist in der Regel der Standort des Verkäufers der Ort wo Du das Fahrzeug hinbringen musst. Grundsätzlich musst Du immer abklären, ob Du nicht im Sinne der Wirtschaftlichkeit tätig werden musst, d.h. z.B. eine Vertragswerkstatt in Deiner Nähe diese Arbeiten ausführen kann. Dies sollte ausdrücklich mit dem Verkäufer abgesprochen sein, d.h. er muss Dich zu diesem anderen Vertragshändler schicken. Dann bist Du so gestellt als ob er ( Dein Verkäufer ) die Reparatur ausführt, grundsätzlich hast Du immer den Anspruch Deinen Aufwand ( Zeit und Kosten ) in voller Höhe ersetzt zu bekommen, solange Du die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit nicht verletzt. Bitte unbedingt immer zwischen Gewährleistung ( --> Link ) und Garantie ( --> Link ) unterscheiden ! BOWO hat geschrieben:ramidur hat geschrieben:Muss ein Käufer bei Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Gewährleistung das Fahrzeug zum Verkäufer bringen, so hat der Verkäufer die Kosten dafür zu erstatten.
Dies ist ein Einzelfallurteil.
Das ist immer so
oberstdorfer am 27 Dez 2011 23:17:48 Ich diskutiere über sowas garnicht mit meinem Händler. 8)
Ich bin froh wenn meine Sachen zufriedenstellend erledigt werden und ich bekomme jedesmal wenn mein Mobil beim Händler ist eine kostenlose Wäsche fürs Womo im Wert von 40 Euro.
Was bei eurer ganzen Paragraphenreiterei immer rauskommt kann ich ja hier im Forum zur genüge lesen. :eek:
Gast am 28 Dez 2011 00:24:38 oberstdorfer hat geschrieben:Ich diskutiere über sowas garnicht mit meinem Händler. .........
Was bei eurer ganzen Paragraphenreiterei immer rauskommt kann ich ja hier im Forum zur genüge lesen. :eek:
in diese Ecke lasse ich mich nicht stellen: es geht um Fehler für die ich nix kann, und um Kosten von bisher 180€
wenn du das gerne selbst bezahlst ist das DEINE Sache, aber ich lasse mich doch nicht als quasi Querulant hinstellen
Gast am 28 Dez 2011 00:48:33 Es beantwortet auch nicht die Frage des TE, ist also eh nicht weiter beachtenswert.
Ich habe bisher im wesentlichen meine Kosten ersetzt bekommen, derzeit kläre ich gerade den Rest. Ich sehe ebenfalls nicht ein, dass ich für die Fehler anderer bezahlen soll, d.h. das Fahrzeug kostenfrei zum Händler bringen soll, wenn es sich um ein Gewährleistungsfall handelt.
oberstdorfer am 28 Dez 2011 09:47:11 UlrichS hat geschrieben:Es beantwortet auch nicht die Frage des TE, ist also eh nicht weiter beachtenswert.
Ich habe bisher im wesentlichen meine Kosten ersetzt bekommen, derzeit kläre ich gerade den Rest. Ich sehe ebenfalls nicht ein, dass ich für die Fehler anderer bezahlen soll, d.h. das Fahrzeug kostenfrei zum Händler bringen soll, wenn es sich um ein Gewährleistungsfall handelt.
Ich bin im wesentlichen froh das ich mit meinem Händler ein menschliches Verhälttniss habe und er nicht jedesmal die Hände über dem Kopf zusammenschlägt wenn ich auftauche.
Abgesehn davon fahr ich lieber mit dem Womo irgenwohin als meine Zeit beim Händler zu verbringen wegen jeder Kleinigkeit.
Deswegen erledige ich Kleinigkeiten wie zum Beispiel den Austausch des defekten Elektroblocks oder des Receiver oder des Wechselrichter selbst. Die Geräte habe ich natürlich wegen der Garantie kostenlos bekommen.
So weiss ich immerhin das die Arbeiten zu meiner Zufriedenheit ausgeführt werden. Es ist preiswerter und ich spare Geld, Nerven und viel Zeit.
Das das nicht jeder kann ist mir schon klar. Wegen Motorprobleme, die ich zum Glück noch nicht hatte, würde ich auch immer in die Werkstatt fahren,da ich davon keine Ahnung habe. Aber eine klemmende Schublade oder defekte Abdeckung, kann ja wohl jeder selber tauschen.
Ach ja mein C250 wird jetzt beim Händler kostenlos getauscht weils undicht wahr, nach 2 einhalb Jahren!
Viel Spass beim nächsten Händlerbesuch :D
Gast am 28 Dez 2011 10:20:12 hallo,
in meinem Fredstart steht ja deutlich zu lesen(!), dass ich die Kosten von EURA ersetzt haben möchte, daher der etwas kompliziertere Fall.
Die womo-werkstatt möchte ich damit nicht behelligen, der ist mir für die Technik unersetzbar, ist auch nicht Kaufvertragspartner.
ramidur am 31 Dez 2011 14:31:24 obersdorfer (Jürgen) schreibt.
"Ach ja mein C250 wird jetzt beim Händler kostenlos getauscht weils undicht war nach 2 1/2 jahren."
Ach ja, wer diese Aussage glauben möchte der solls glauben. Ich glaube es nicht!
Rudi
Gast am 31 Dez 2011 15:01:15 ramidur hat geschrieben:Muss ein Käufer bei Nachbesserungsarbeiten im Rahmen der Gewährleistung das Fahrzeug zum Verkäufer bringen, so hat der Verkäufer die Kosten dafür zu erstatten. Laut BGH vom 13. April 2011. Az: VIII ZR 220/10...
hat schon jemand einen blick in den BGH-beschluss geworfen? es geht darin vor allem um den ort der gewährleistung/nacherfüllung, eine aussage zur kostenerstattung konnte ich nicht finden. :?
ramidur am 01 Jan 2012 15:22:14 Variofahrer hat geschrieben,
"hat schon jemand einen blick in den BGH beschluss geworfen ...................... zur Kostenerstattung konnte ich nichts finden"
Siehe BGH vom 13.04.2011 Az: VIII ZR 220/10.
Was ist das? ein Beschluss des BGH bzw. eine klare Aussage zur Kostenerstattung.
Mit n Rudi
Gast am 04 Jan 2012 15:56:42 @ramidur,
ich verstehe Deine antwort nicht. ich habe mir den BGH-beschluss vom 13.04.2011, Az VIII ZR 220/10 besorgt und durchgelesen - und eben zur fahrtkostenerstattung nix gefunden.
olimoli am 15 Nov 2012 23:59:54 Hi,
ich hol den Fred nochmal hoch, da ich dazu auch mal ne Frage habe. Ich bringe morgen mein Womo wegen einer Reparatur zu meinem Händler. Diese besteht darin, den Fender vom Fahrerhaus zum Aufbau zu tauschen. Dieser wurde in der Vermietung beschädigt und bevor ich das Womo kaufte ausgetauscht. Nun hat sich die Verklebung gelöst und das Teil ist eingerissen. Also kommt ein neues dran.
Soweit so gut. Fahre also morgen hin (120KM), bekomme ein Leihfahrzeug, damit wieder zurück und nächsten Freitag die selbe Prozedur. Macht insgesamt rund 500KM. Macht alleine für den Sprit etwa 100€ (bei 13Ltr. Verbrauch)
Da es sich in diesem Fall nicht um eine Garantie/Gewährleistung des Herstellers, sondern um ne Reparatur des Händlers handelt, würde ich gerne mal wissen, ob ich da evtl. auch die Kosten erstattet bekommen kann. Will jetzt nicht auf Deuwel komm raus irgendwas erstattet haben, denn ich komme mit dem Händler gut aus, aber fragen würde ich schon. Vielleicht kann man die Kosten auch mit dem Einbau der Duomatik verrechnen, die ich, wenn das Teil schon ne Woche da rumsteht, gleich machen lasse.
Würde halt nur gerne wissen, ob ich überhaupt nen "Anspruch" habe.
Gast am 16 Nov 2012 08:46:20 ich habe unser womo wegen mängeln einige male zum aufbauer bringen müssen. das sind ca. 650 km für eine strecke. aus dem wert des fahrzeugs und dem verbrauch ergab sich entsprechend bisheriger rechtsprechung ein mindestkilometergeld von 1 EUR. da wir jedes mal auch eigene wünsche haben realisieren lassen, haben wir auf die hälfte des entgelts verzichtet. der aufbauer hat das akzeptiert. das recht wäre auf unserer seite gewesen. ja, das verhältnis zum aufbauer ist immer noch sehr gut! :)
|
|