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Zum Tüv mit Sommerreifen


jochen-muc am 15 Feb 2012 14:41:51

Was tun sprach Zeus ?

Ich würde eigentlich bevor ich weitere Dinge kaufe erstmal den TÜV machen, der sowieso im MÄrz fällig ist.

Nur hat meine Dicke nur Sommerreifen drauf (weil ich im Winter eh nicht fahre)

Wenn ich jetzt beim TÜV eintrudel machen die dann kostenpflichtig Schimpfe Schimpfe 8) ?

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mueckenstuermer am 15 Feb 2012 14:44:34

Nein. Der TÜV ist keine Ordnungsbehörde. Wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse sind, braucht man auch keine Winterreifen. Fährst Du trotzdem, wäre das so oder so nicht ok.

JamesBond am 15 Feb 2012 14:47:15

mueckenstuermer hat geschrieben:Nein. Der TÜV ist keine Ordnungsbehörde. Wenn keine winterlichen Straßenverhältnisse sind, braucht man auch keine Winterreifen. Fährst Du trotzdem, wäre das so oder so nicht ok.


Kann ich bestätigen. Das gleiche hatte ich letztes Jahr auch.

Dem TÜV war das völlig egal.

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Kochgenie am 15 Feb 2012 14:49:17

also, wenn du jetzt mit S-Reifen zum Tüv fährst dann kann dich die Polizei aufhalten und du zahlst. Der Tüv wird mit Sicherheit was sagen da er ja für die Sicherheit garantiert. Warte noch mit dem Tüv oder viel besser ruf vorher an und klär es ab. Dann bist du auf der sicheren Seite,

Apropos Wetter, bei uns hats in de rZwischen zweit, fast 40 cm Schnee. Chaos perfekt, und dann Sommerreifen ??? Kopfschüttel, auch wenn du nicht fährst, das müßte einem der gesunde Menschenverstand schon sagen.

Ausser bei dir ist Sommer :D

alterschalter am 15 Feb 2012 14:53:42

Die "Winterreifenpflicht" ab 04.12.2010 besagt folgendes:

Ab sofort sind M+S-Reifen (steht für „Matsch & Schnee“) Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte.
Im Handel erhältliche Winterreifen sind mit einem M+S-Symbol auf der Seitenfläche gekennzeichnet. Diese Reifen haben ein Profil, das bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet.

Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf. Eine Winterreifenpflicht für einen bestimmten Zeitraum (z. B. Oktober bis März) legt die StVO nach wie vor nicht fest.

Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. Experten empfehlen jedoch die Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben.


Wenn also die Straßen gut sind, besteht auch keine Pflicht für M+S-Reifen.
Bei schlechten Straßenverhältnissen würde ich auf jeden Fall von einer Fahrt mit Sommerreifen abraten, schon alleine wegen dem Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls.

haasi am 15 Feb 2012 14:55:24

@kochgenie...stimmt nicht, außer es herrschen winterliche Straßenverhältnisse...Winterreifen sind kein muss, zumindest noch nicht in Deutschland

Kochgenie am 15 Feb 2012 14:57:49

haasi hat geschrieben:@kochgenie...stimmt nicht, außer es herrschen winterliche Straßenverhältnisse...Winterreifen sind kein muss, zumindest noch nicht in Deutschland


wenn du den namen anschaust von dem user befindett sich ein muc dran,
das ist am flughafen die abkürzung von München, und hier haben wir tiefsten winter. also gehe ich davon aus das er in oder um münchen lebt.

sollte das nicht so sein, dann entschuldige ich mich,

haasi am 15 Feb 2012 15:01:46

@kochgenie...keine ahnung ob muc münchen bedeutet, aber streiten wollen wir auf keinen fall.

jochen-muc am 15 Feb 2012 15:18:17

Kochgenie hat geschrieben:Apropos Wetter, bei uns hats in de rZwischen zweit, fast 40 cm Schnee. Chaos perfekt, und dann Sommerreifen ??? Kopfschüttel, auch wenn du nicht fährst, das müßte einem der gesunde Menschenverstand schon sagen.

Ausser bei dir ist Sommer :D


Na ja auf der Straße hat es sogar hier im Moment keine 40 cm hier in Freimann

Ich wohne tatsächlich in MÜnchen in der Nähe der Wundtstr und möchte zum Dekra in die Hufelandstr 27 :D

Aber nicht Heute insofern muss keiner die Straßen sperren :D



Morgen dann :lol:

Kochgenie am 15 Feb 2012 15:23:27

aber es ist extrem rutschig.

ruf doch beim Tüv an was der meint.

Knuffel am 15 Feb 2012 16:12:55

Mindestens noch 2 Wochen warten sonst verschenkste ja ien Monat TÜV :eek:

milleralaska am 15 Feb 2012 16:30:41

Knuffel hat geschrieben:Mindestens noch 2 Wochen warten sonst verschenkste ja ien Monat TÜV :eek:


TÜV darf wieder überzogen werden.Und wird auch nicht zurückdatiert.

Jagstcamp-Widdern am 15 Feb 2012 17:09:09

tüv durfte noch nie überzogen werden - und darf auch jetzt nicht....
wenn dich die rennleitung überzogen anhält: "bitte öffnen sie ihr portemonaie!"

nur zurückgeklebt wird nicht mehr...

grusz hartmut

dieter2 am 15 Feb 2012 17:15:46

Kochgenie hat geschrieben:also, wenn du jetzt mit S-Reifen zum Tüv fährst dann kann dich die Polizei aufhalten und du zahlst.


Das ist natürlich nicht so :D

Kein Eis Schnee und Glätte,fahren.

Den TÜV schert es nicht solange der Reifen Profil hat.

Dieter

milleralaska am 15 Feb 2012 17:19:13

katze-bruno hat geschrieben:tüv durfte noch nie überzogen werden - und darf auch jetzt nicht....
wenn dich die rennleitung überzogen anhält: "bitte öffnen sie ihr portemonaie!"

nur zurückgeklebt wird nicht mehr...

grusz hartmut



Ebenfalls zum April 2012 fällt die Rückdatierung weg. Wer zu spät zur Prüfung kommt, erhält dann trotzdem die Plakette und zwar für volle 24 Monate. Bislang wurde die versäumte Zeit einfach abgezogen. Wer den Termin für die Hauptuntersuchung allerdings um mehr als zwei Monate überzieht, dem droht neben einem Bußgeld und Problemen mit der Versicherung nach einem Unfall auch eine sogenannte Ergänzungsuntersuchung. Dafür werden 20 Prozent Zuschlag zu den regulären Gebühren fällig.

Quelle:http://www.geldsparen.de/sparen/Auto/autofahren-das-aendert-sich-2012.php

mueckenstuermer am 15 Feb 2012 18:04:46

katze-bruno hat geschrieben:tüv durfte noch nie überzogen werden - und darf auch jetzt nicht....
wenn dich die rennleitung überzogen anhält: "bitte öffnen sie ihr portemonaie!"

nur zurückgeklebt wird nicht mehr...

grusz hartmut


Binnen 2 Monaten kann man die Geldbörse zu lassen.

Siehe unter Ziffer 5.:

--> Link

mueckenstuermer am 15 Feb 2012 18:06:10

Kochgenie hat geschrieben:aber es ist extrem rutschig.

ruf doch beim Tüv an was der meint.


Ist egal, was der meint. Berufen kann man sich darauf nicht. Und der TÜV entscheidet auch nicht, was "winterliche Straßenverhältnisse" sind. Da würde ich mich auch mein Popometer verlassen, nicht aber auf den TÜV.

pipo am 15 Feb 2012 18:24:18

jochen-muc hat geschrieben:Wenn ich jetzt beim TÜV eintrudel machen die dann kostenpflichtig Schimpfe Schimpfe 8) ?

Ich kenne ja jetzt die "Umegbung" in der Du wohnst und die ist teilweise schon für einen Quattro ein kleines Problem :D
Soviel Schnee habe ich selten in einem Wohngebiet gesehen :wink:

Wenn Schnee liegt oder Du auf winterlichen Strassen ein Problem bekommst dann wird es teuer.

Ich würd warten bis es Tags und Nachts wieder Plusgrade hat.


peter

Knuffel am 16 Feb 2012 09:03:06

milleralaska hat geschrieben:
Knuffel hat geschrieben:Mindestens noch 2 Wochen warten sonst verschenkste ja ien Monat TÜV :eek:


TÜV darf wieder überzogen werden.Und wird auch nicht zurückdatiert.

Ähm wieso? Les doch mal alles... Der TÜV ist erst im März fällig - und zumindest hier ist noch Februar, d.h. es ist noch ein Monat zu früh-

psbu am 16 Feb 2012 13:52:25

@Kochgenie (Elke)
"Der Tüv wird mit Sicherheit was sagen da er ja für die Sicherheit garantiert."

Seit wann garantiert der TÜV für die Sicherheit?


Psbu

Kochgenie am 16 Feb 2012 13:58:06

wenn die reifen abgefahren sind , gibts ja auch kein papperl, warum sollte er bei so einem wetter, naja heute gehts wieder, die sommerreifen abnehmen.

bei mir hat er damals als die kinder noch klein waren sogar kontrolliert wie die Kindersitze befestigt sind.

dieter2 am 16 Feb 2012 14:36:21

Kochgenie hat geschrieben:wenn die reifen abgefahren sind , gibts ja auch kein papperl, warum sollte er bei so einem wetter, naja heute gehts wieder, die sommerreifen abnehmen.

bei mir hat er damals als die kinder noch klein waren sogar kontrolliert wie die Kindersitze befestigt sind.


Dafür ist der TÜV ja da,das währen dann ja auch techniche Mängel.

Aber wie Du die Strassenverkehrsordnung einhälst,dafür ist der TÜV nicht zuständig.

Dieter

hjs226 am 16 Feb 2012 19:53:52

War letztes Jahr im Februar beim TÜV hat keinen interessiert....
Die haben nur die Größe und Profil überprüft (bei -5 Grad aber trockenen Straßen)

milleralaska am 16 Feb 2012 22:35:42

Knuffel hat geschrieben:
milleralaska hat geschrieben:
Knuffel hat geschrieben:Mindestens noch 2 Wochen warten sonst verschenkste ja ien Monat TÜV :eek:


TÜV darf wieder überzogen werden.Und wird auch nicht zurückdatiert.

Ähm wieso? Les doch mal alles... Der TÜV ist erst im März fällig - und zumindest hier ist noch Februar, d.h. es ist noch ein Monat zu früh-


Damit wollte ich sagen dass er sich Zeit lassen kann bis die Strassen richtig frei sind :)

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