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Bin mir über den Versicherer für mein neues Womo noch nicht ganz im klaren.
Schwanke zwischen RMV und WESER-ASSEKURANZ . Hat jemand mit der WESER-ASSEKURANZ erfahrungen. Die Versicherungsbedingungen sind ja vielversprechend. LG Kalle Weser (Generali) wäre auch einer meiner Kandidaten, weil scheinbar keine erhöhte Selbstbeteiligung von 1500 € bei Elementarschäden (z.b. Hagel) ist, wie bei ESV Schwenger (HDI Gerling) oder Accura (Basler).
Was ich heute nicht telefonisch klären konnte, weil der Chef außer Haus ist, ob der in den Bedingungen oft genannte Komfortschutz neben dem Kasko-Premium-Schutz auch enthalten ist. Wenn kein Komfortschutz, dann ist Weser für mich keine Alternative, weil dann u.a. die Klausel der "groben Fahrlässigkeit" besteht. RMV war zumindest bei deren Online-Rechner deutlich (50% teurer), sodass ich mir erst gar kein Angebot habe machen lassen. Viele Torsten, der schon kein Kleingedrucktes mehr lesen mag ;)
Ich hatte Premium mit grober Fahrlässigkeit versichert! Hatte das aber vorher abgeklärt. Was mir aufgefallen ist, dass nach einem Schaden eine grosse Rückstufung erfolgt, weiss aber nicht, ob das bei Anderen auch schon so ist. In meinem Fall musste ich in der TK eine höhere Selbstbeteiligung (Ich glaube es waren 500,-) hinnehmen. Vorteil für mich war, dass sie VK nach Zeitwert berechnen. Rückversichert wurde bei mir auch bei der Generali. habe mir dort ein Angebot machen lassen, sagte mir zu, auch der Chef schien mir sehr kompetent, wenn auch Typ Vielredner, aber er will ja was verkaufen.
Klang alles logisch und die Bedingungen können sich sehen lassen,sehe dem Hagel gelassen entgegen. Versicherer ist die Generali. Hallo,
Haben uns da auch ein Angebot machen lassen fuer unseren Chic c-line. Ist der guenstigste von allen mit den besten Leistungen, Folgeschaeden durch Mardebiss bis eur 5000 versichert, zusammenstoesse mit allen Tieren versichert, Glasbruch keine Einschraenkung, grobe Fahrlaessigkeit mitversichert usw. Hab keinen Haken gefunden werden unseren Hannibal dort versichern. Gruesse Heike und Michael Hallo,
@ Thorsten: der Komfortschutz wird in den AKB im Kleingedruckten :wink: nur im Zusammenhang mit PKW's erwähnt, Wohnmobile sind nach den Papieren aber keine Pkw's, daher dürften die Bedingungen die daran geknüpft sind für Dich nicht zutreffend sein. @ Kalle zu der Eingangsfrage. Auch ich vergleiche gerade die beiden Versicherungen. Wenn ich richtig recherchiert habe, konnte ich folgende Unterschiede feststellen: - bei Zusammenstoß mit Tieren, deckt die W-A den Zusammenstoß mit allen Tieren (Hunden, Katzen, Pferden) ab, die RMV nur mit Haarwild lt. Bundesjagdgesetz - die Folgen von Marderbiss werden bei der W-A bis 5000, bei der RMV bis 3000 Euro erstattet - die Neupreis- / Kaufpreisentschädigung sind bei der W-A 18 Monate bei der RMV sind es nur 6. - bei der W-A wird bei einem Hagelschaden bei Abrechnung auf Gutachterbasis nur 50% des Wertes, abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet. Bei der RMV wird maximal 202 Euro pro m² gezahlt, was besser ist kann ich nicht einschätzen. - sowie ich es verstanden habe ist die Missachtung der Durchfahrtshöhe und der dadurch resultierende Schaden bei der W-A mitversichert. - was die Werkstattbindung bei Kaskoschäden angeht, schreibt die RMV ja explizit, dass diese nicht besteht. Bei der W-A ist in AKB nur von "Besonderheiten bei vereinbarter Werkstattbindung" (Pkt. A.2.8) die Rede, welche aber in meinem Angebot nicht erwähnt wird. - hat mein sein Womo mit Saisonkennzeichen zugelassen gilt für die nicht aktive die Ruheversicherung. Diese scheint bei der RMV besser zu sein, da hier im Punkt H.1.4 der AKB steht, das bei einer VK die Beschädigung von Handlungen mut- oder böswilliger Dritter unter der Beachtung der der Auflagen unter H.1.5 (abgeschlossener Hof / Gelände) die RMV den Schaden ersetzt. Bei der W-A wird dies ausgeschlossen und auf diesen Umstand hat mich der Herr von der W-A auch bei einem Telefonat ausdrücklich hingewiesen. - interessant ist auch ein Vergleich der "losen" mitversicherten Teile. Das einzige was bei beiden mitversichert ist, ist das Navi, bei der RMV sind aber noch einige Teile mehr (Pkt. A.2.1 Absatz 2), damit meine ich aber nicht die Feinstaubplakette die man bei der W-A selber ersetzen musss. :) Diese oben aufgeführten Unterschiede habe ich mit meinem laienhaften Wissen anhand der für mich im Internet zur Verfügung stehenden Daten und anhand von zwei für mich persönlich erstelleten unverbindlichen Angebote herausgefunden. Wenn ich etwas falsch verstanden habe, oder irrtümlich falsch wiedergegeben habe, bitte nagelt mich nicht darauf fest. Davon gehe ich grundsätzlich nicht aus, da ich hier neu bin, wollte ich es zur Vorsicht nur mal erwähnt haben. Ich werde mich in den nächsten Tagen entscheiden mit welchem Versicherer ich den Vertrag abschließe. Viele Andreas Was mich noch stutzig gemacht hat , das in den allgemeinen AGB was von Werkstattbindung steht. Nach telefonischer Nachfrage bei Frau Mackenbach wurde mir gesagt das sich diese Klausel nur auf PKW,s beziehe nicht etwa auf Wohnmobile. Muß denn auf diese Werkstattbindung im Wohnmobilvertrag extra hingewiesen werden. Denn das wäre eine Klausel die mir nicht so passen würde.
LG Kalle Hallo Andreas , vielen Dank für die ausführlichen Auflistung.
Du schreibst folgendes: was die Werkstattbindung bei Kaskoschäden angeht, schreibt die RMV ja explizit, dass diese nicht besteht. Bei der W-A ist in AKB nur von "Besonderheiten bei vereinbarter Werkstattbindung" (Pkt. A.2.cool.gif die Rede, welche aber in meinem Angebot nicht erwähnt wird. Wo steht denn genau beschrieben das keine Werkstattbindung besteht ? Verlasse mich nur ungern auf die mündliche Zusage der W - A. LG Kalle Die Neupreis- / Kaufpreisentschädigung sind bei der W-A nicht 18 sondern nur 12 Monate.
das stimmt nicht Ich habe es ausgedruckt vor mir liegen. Sonderbedingungen für Wohnmobile.
dies gilt aber nur wenn du dir den Betrag auszahlen lässt, wenn du reparieren lässt übernimmt die W A den gesamten Betrag abz. deiner SB,du bekommst wohl sogar eine Durabred ( oder so ähnlich )Beschichtung.
dann muß ich morgen noch mal schauen, bin auf Arbeit,ich dächte 18 gelesen zu haben. Hier mal ein Auszug davon:
(4) Abweichend zu A.2.6.3 AKB gilt die Neuwertentschädigung für Wohnmobile für 12 Monate. (5) Bei Abrechnung eines Hagelschadens auf der Basis eines Sachverständigengutachtens oder eines Kostenvoranschlages werden abweichend von A.2.7 AKB 50 % des gutachterlich ermittelten Nettobetrages erstattet, es sein denn, es liegt eine Zerstörung oder der Verlust des Fahrzeuges im Sinne A.2.6.6 AKB vor („Totalschaden“). Die vereinbarten Selbstbeteiligungen werden von diesen 50 % in Abzug gebracht. Erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Regulierung des Schadens durch den Versicherer eine vollständige und fachgerechte Reparatur, die durch eine detaillierte Rechnung nachgewiesen wird (ggf. incl. der ausgewiesenen Mehrwertsteuer), werden diese Kosten zusätzlich erstattet. (6) Sonderregelung bei Hagelschäden an der Dachhaut: Bei Hagelschäden, die die Dachhaut des Wohnmobils betreffen, wird die Reparatur durch Beschichtung des gesamten Daches mit dem DURABED.prc System als vollständige und fachgerechte Reparatur anerkannt. Wir entschädigen in diesem Fall die erforderlichen Reparaturkosten, in jedem Fall jedoch nicht mehr als die sich nach dem Sachverständigengutachten ergebenden Wiederherstellungskosten. Eine Kostenübernahmeerklärung vor Auftragserteilung ist zwingend erforderlich. Übrigens: Ich bin trotzdem bei der WA :D Wie gesagt ohne den Komfortschutz wäre die W.-A. dann uninteressant für mich. Kein Komfortschutz bedeutet dann:
- keine Malorca-Police - keine Versicherung bei Murgang - keine Reinigung und Erstattung von Leuchtmitteln bei Glasbruch - Neupreisentschädigung nur bis 6 Monate und nicht bis 18 Monaten - Abzug "Neu für Alt" - Unterstellung der groben Fahrlässigkeit Bis auf den letzten Punkt, könnte ich noch die Einschränkungen verschmerzen, aber das geht gar nicht, Zitat aus AKB: <Zitat Anfang> Grobe Fahrlässigkeit A.2.17.2 Bei vereinbartem Basisschutz sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschul - dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Bei Pkw mit vereinbartem Komfortschutz und allen anderen Fahrzeugarten sind wir bei grob fahrlässiger Ermöglichung des Diebstahls des Fahrzeuges oder seiner Teile oder bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens aufgrund des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel (z.B. Drogen, Medikamente) berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. <Zitat Ende> In meinen Augen bedeutet der Basisschutz: "Eine rote Ampel übersehen und ich bleibe auf dem (Total-)Schaden hocken." Mal morgen sehen, was der Chef dazu sagt... Hallo Kalle,
Du hast recht, es steht nichts über Werkstattbindung im Angebot, jedoch gibt es in den Akb einen Passus darüber. Wenn Du die Information direkt von der "Quelle hast, dass das nur für PKW gilt, umso besser. @ Hans: entschuldige, ich muss mich korrigieren. Die 18 Monate Neu- / Kaufpreisentschädigung gelten nur bei der Aufpreispflichtigen Zusatzversicherung "Kasko-Premium". Wie ich soeben sehe, gelten auch nur bei Kasko-Premium die verbesserten Bedingungen bei folgenden Punkten aus meinem vorherigen Beitrag: - Zusammenstoß mit Tieren - Marderbissfolgeschäden - grobe Fahrlässigkeit - mobile Navigationsgeräte ich habe diese "besseren Bedingungen" mitberücksichtigt, da ich mich für den Fall, dass ich mich für die W-A entscheide den Kasko-Premium Schutz für 27 Euro dazu nehmen würde. Ok., dann war mein Vergleich im vorgehenden Beitrag nicht ganz objektiv, dass war aber nicht beabsichtigt. Viele Andreas > @ Hans:
entschuldige, ich muss mich korrigieren. Die 18 Monate Neu- / Kaufpreisentschädigung gelten nur bei der Aufpreispflichtigen Zusatzversicherung "Kasko-Premium". < da haben wir beide Recht, ich hatte mich für Kasko Premium interessiert. :sky: :prosit:: Ich habe vor 2 Jahren auch von der RMV zur Generali gewechselt, allerdings nicht über die W-A, sondern über die Volksfürsorge.
Versicherer ist halt die Generali, naja, und ich arbeite selbst seit 15 Jahren bei der Volksfürsorge, was aber nicht heißt, dass ich einen besonderen Angestelltennachlass bekomme! Der Nachlass den ich unseren Kunden geben kann ist höher als unser Angestelltennachlass, und somit hab ich selbst auch den "normalen" Nachlass genutzt. Zum Premiumschutz wurde ja eigentlich schon alles gesagt, man muss einfach selbst entscheiden, ob man die paar € mehr zahlen möchte oder eben nicht, aber bei einem Neufahrzeug würde ich darauf nicht verzichten. Anders bei Gebrauchten, die bei der Generali dann aber auch über den Zeitwert versichert werden, und nicht, wie bei der RMV, über den Neuwert. Das macht bei Gebrauchten auch schon einige € aus... Thema Werkstattbindung: bei Neufahrzeugen würde ich die nie vereinbaren, bei gebrauchten Fahrzeugen ist das was Anderes... Das sind ausgewählte große Werkstätten, es kann sich eigentlich keine Versicherung leisten, irgendwelche Hinterhofschrauber zu nehmen. Im PKW-Bereich sogar normalerweise Vertragswerkstätten der entsprechenden Hersteller, also große Autohäuser. Zumindest kenne ich es bei der Generali so. Zudem bietet dieses Paket immer einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur, dieser wird sogar bei Bedarf gebracht und wieder abgeholt wenn der eigene Wagen repariert ist, zudem bekommt man sein Auto gewaschen und gereinigt zurück, also grundsätzlich schlecht sind diese Werkstattbindungen nicht. , Jens Moin,
eine Werkstattbindung gibt es bei der WA für Wohnmobile definitiv garnicht. So, habe eben drei Mal mit Klaus Mackenbach telefoniert. Sagen wir mal so: Er ist ein guter Verkäufer ;)
Es scheint wirklich nicht klar geregelt, ob sich nun der Vertrag auf Basis- oder Komfortschutz bezieht. Also um auf der sicheren Seite zu sein, empfehle ich dringend den Komfortschutz schriftlich zusichern zu lassen - so werde ich es machen. Mit dem Komfortschutz, Premium-Kasko und AuslandschadenPlus ist das auf jeden Fall ein Angebot mit gutem Preis-/Leistungsverhältnis. Werde nun noch mal in mich gehen und die verschiedenen Angebote abwägen...
ja,ja der Klaus Mackenbach...................... gib bitte Bescheid, meine Zulassung steht im März an und ich bin auch noch nicht 100% sicher ob WA oder RMV, tendiere aber zu Klaus M. Habe mich jetzt dank eurer Beiträge und nochmaliger Rücksprache mit Herrn Mackenbach ( von der WA ) entschlossen die Versicherung bei der WA abzuschließen. Eure Beiträge haben mir sehr geholfen - vielen Dank.
ja und warum? wurden alle Klarheiten beseitigt? wir warten........... @ fricki
Die WA Versicherung ist bei SF 12 - KP 45000 Euro trotz des erweiterten Ausland und Premium Schutz in der Vollkasko noch 61 Euro günstiger als die RMV. Die Werkstattbindung wird laut Herrn Mackenbach von der WA in den AKB für Wohnmobile nicht vereinbart. Somit besteht auch (wie oben schon erwähnt ) keine Werkstattbindung. Die anderen Vor und Nachteile sind bereits oben aufgeführt worden ( möchte jetzt nicht extra alles wieder gegenüber stellen ).
verstehe ich alles, was mich noch bissl zurück hält ist das die keinen Schutzbrief anbieten und das wirklich nur ich und Partner fahren darf und ist es nun der Komfort oder Basisschutz? @ Fricki
Wenn ich das richtig verstanden habe gilt Komfort oder Basis Schutz nur für PKW,s Für Wohnmobile kann man den verbesserten Auslandsschadenplus sowie Kasko Premium wählen. Da ich im ADAC bin brauche ich keinen Schutzbrief. In meinem Angebot von der W A steht aber folgender Satz; Wenn Sie auch Informationen zum Wohnmobilschutzbrief und zur Inhaltsversicherung wünschen, senden wir auch diese gern zu. demnach kann man da auch einen Schutzbrief buchen. Mal eine grundsaetzliche Frage: Warum handelt das Wohnmobilforum nicht mit einem Makler einen eigenen Versicherungsvertrag aus?
Gab es da schon einmal Ueberlegungen? Inzwischen ist fast ein Jahr vergangen und ich stehe aktuell (innerhalb der nächsten 3 Tage)vor der Entscheidung für eine neue KFZ-Versicherung ...W A oder RMV ... oder ganz etwas anderes. Bei mir stapeln sich angeforderte Angebote, die mich mit jedem Zettel mehr zunehmend verwirren. W A schien mir auch günstig, aber es wäre eben hilfreich zu wissen, was passiert, wenn das passiert, was eigentlich lieber nicht passieren sollte. Hat jemand von euch schon Erfahrungen mit Schadensregelungen durch W A ? Versicherer ist ja die Generali. Ich bin seit 16 Jahren Volksfürsorge-Mitarbeiter und somit ist seit 2009, seit der Fusion der Volksfürsorge Versicherung mit der Generali Versicherung, die Generali unser Versicherer. Übrigens einer der 3 größten Versicherer in Deutschland unf Europa... Bisher hatte ich noch nie Probleme bei Schadensabwicklungen, bekomme da ja auch recht viel von mit wenn die Kunden Schäden melden, ob direkt oder über mich. Insgesamt also nicht besser oder schlechter als andere große Versicherer, sicher aber besser als irgendwelche Direktversicherer, die häufig nach einem Schaden schon den Vertrag kündigen, weil die Kalkulation dann ins Wanken gerät...
Danke für die schnelle Antwort, BadHunter, So ähnlich habe ich es auch gesehen. Von Vorteil erschien es mir, dass die WA für mich real erreichbar ist, was bei vielen anderen (preiswerten) nicht möglich ist. Aber ob die Versicherung letztlich "preiswert" ist, kann man erst im Schadensfall feststellen. Also werde ich den Versuch wagen ... (und möglicherweise, wenn sich Probleme ergeben sollten, nach einem Jahr kündigen) |
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