eugi am 29 Mär 2012 14:25:42
Hallo!
Ich frage mich gerade, welchen Einfluß eine Bestätigung seitens des Verkäufers auf das spätere Fahrzeuggewicht haben soll?! Würde dann ein Werk den Aufbau anders zusammensetzen oder irgendwo "heimlich sparen"?
In diesem Fall gibt Carthago ein Trockengewicht von 3.580 kg (nur diese Gewichtsangabe macht m.E. Sinn, die "Masse im fahrbereiten Zustand" von 3.799kg ist für mich zu schwammig) und ein zGG von 5.000 kg. Was soll der Verkäufer denn jetzt bestätigen? Die Differenz zur MifZ oder zum TG? Oder beides?
Diese theoretische Zuladung ist doch nachher kaum kontrollierbar, da sich
weder das TG noch die MifZ nach Auslieferung noch wiegen lassen. Denn es sind wahrscheinlich die eine oder andere Sonderausstattung hinzugekommen, sodann weiß man nicht genau, wie viel im Tank ist und, und, und. Schließlich spielen die Luftfeuchte, das Alter des Möbelholzes und nicht zuletzt die berühmte 5%-Toleranz auch noch bei der Gewichts-Lotterie mit.
Bei einem Fahrzeug, dass eine theoretische Zuladung von 1.241 kg hat (hier habe ich die 5%-Toleranz schon abgezogen), sollte ich doch erst einmal sehen, ob ich nicht mit 1,2 to Zuladungskapazität (inkl. Sonderausstattung ab Werk) auskomme.
Wenn ich das nicht schaffen sollte, würde ich mich jedoch als erstes fragen, was vielleicht zuhause bleiben sollte.
Hier im Forum (und nicht nur hier) werden Debatten geführt, ob 300 oder 400 kg Zuladung bei 3.5-Tonnern noch ausreichend sind oder nicht - vielleicht hilft da ja eine entsprechende Bestätigung bei einer rechtlichen Betrachtungsweise.
Nur bei so einem Fahrzeug wie dem hier besprochenen würde ich mir nicht als erstes Sorgen um eine unlautere Zuladungsangabe machen...
LG Eugen