pipo hat geschrieben:...Nun würde ich mich in einem freundlichen Schreiben für die Zahlung bedanken aber darauf hinweisen, dass das Gericht dem Verbrauchen auch 4%Zinsen/Jahr zugesteht und die Bank diese bitte ebenfalls auf das bekannte Konto zuzahlen hat.
Dann heisst es wieder warten..
Nach einem Urteil des BGH sind es sogar 5%, die zu erstatten sind.
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Allerdings tut sich meine Bank schwer damit. Die Berarbeitungsgebühren wurden erstattet - ohne Zinsen. Auf einen Hinweis darauf wurde mit einem Formschreiben reagiert, wo man mir die Erstattung der Bearbeitungsgebühren in Aussicht stellte...
In diesem Zusammenhang sollte man in der nächsten Zeit intensiv auf die Kontoführungsgebühren achten. Ich könnte mir vorstellen, dass sich so manches Geldinstitut einen Teil der Verluste auf diesem Wege zurückholt.
MfG
Bernd

