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Mit Eingang deines Schreibens bei der Bank ist die Verjährung gehemmt (in Ruhephase). Bist Du Dir sicher? So habe ich das ja auch gedacht, aber warum schreibt die Stiftung Warentest etwas anderes? Am 31.12.2014 ist Schluss mit Rückforderung. Dann ist die Sache verjährt.
Nee, ein bloßes Anschreiben ( wie in anderen Sachen auch der berühmte Mahnbrief ) hemmt nichts. § 204 BGB regelt die einzelnen Möglichkeiten, wie eine Hemmung der Verjährung erreicht werden kann. Allen voran de gerichtliche Geltendmachung ( Klage, Mahnbescheid ). Außergerichtlich tritt eine Hemmung nur dann ein, wenn die Gegenseite den Anspruch z.B. anerkennt oder Vergleichsverhandlungen laufen. Eine Alternative, die allerdings nichts mit einer Hemmung zu tun hat, ist der ausdrückliche (schriftliche) Verzicht auf die Einrede der Verjährung; wenn diese erklärt wird, kann überhaupt keine Verjährung mehr eintreten.
richtig, ein Mahnschreiben, also Mahnbescheid sollte es schon sein. Und warum schreibst du das dann erst ein wenig anders? Ein Mahnbescheid ist kein "Schreiben". Über den Mahnbescheid wird hier schon über Seiten geschrieben.
soll ich jetzt belehrt werden oder ist das eine ernstgemeinte Frage? Meine Mahnbescheide wurden immer geschrieben, ergo Mahnschreiben. Wie das heute in der Computersprache heisst, frage ich mal nach. Nichts liegt mir ferner..... Hallo Thomas, Deine Wortwahl trägt aber schon ein bisserl zur Verwirrung bei. Ein Mahnschreiben ist ein Schreiben, das der Gläubiger auf seinem Briefkopf mit dem Inhalt "Du zahlen- oder ich werden böse" verfasst. Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Verfahren ( gerichtliches Mahnverfahren ) mit Formvorschriften bei der Einreichung (vorgeschriebener Online- Mahnantrag auf den Internetseiten der jeweiligen Landesjustizverwaltung der einzelnen Bundesländer ) und dem weiteren gesetzlich vorgegebenen Procedere. Und die Verjährung wird nur durch das gerichtliche Mahnverfahren gestoppt und nicht durch ein Mahnschreiben?
Genau. Oder: siehe die Posts weiter oben. Ich warte auch noch auf die Reaktion zweier Banken. Bin mal gespannt wie sie auf die Rückforderung reagieren :ja:
Peter laß es uns wissen. :ja: :ja: Offenbar gehen da die Erfahrungen sehr weit ausseinander, manche Banken reagieren prompt und überweisen Bearbeitungsgebühren und Zinsen umgehend, andere nur erstmal die Bearbeitungsgebühren usw usw und manche stellen sich erstmal stur. Santander schickte die Anerkennung nach 10 Tagen. Die Auszahlung dauert noch ne Weile, wurde angekündigt. Die Bereitstellungsgebühr als Bestandteil der Bearbeitungsgebühr wird scheinbar ebenfalls zurückgezahlt, denn es wurde nichts gegenteiliges mitgeteilt. Die Sparkasse Hannover hat umgehend eine Rückerstattung veranlasst. Dauerte ca.1 Woche vom Antrag bis zur Antwort mit der Erstattungsmeldung. Dieter Jup grad gesehen, meine Sparkasse hat ebenfalls die Bearbeitungsgebühr binnen einer Woche zurück erstattet. Mal schauen wie die Privaten der Branche reagieren..
Bei mir sind es ja nun auch schon fast drei Wochen her. Keine Reaktion :evil: Vielleicht hätte ich es mit Einschreiben und Rückantwort machen sollen. Na ja, werde mal noch eine Woche warten und dann nochmal senden..... Hast Du nur einen einfachen Brief geschrieben? Falls ja würde ich sofort das gleiche Schreiben per Einschreiben schicken.. Also die Spasskasse hat noch nicht einmal einen Brief geschrieben. Einfach überwiesen und gut ist. Jetzt warte ich noch auf die Targobank.. Ich habe meine Bearbeitungsgebühr auch schon erstattet, :mrgreen:
An wen hast Du sie denn erstattet? :mrgreen:
Das werde ich auch genau so machen. Hatte eigentlich auf Einsicht gehofft..... Ich habe mein Schreiben persönlich beim Filialleiter meiner Filiale abgegeben :D Dieter
Im Bankengewerbe? :kuller: Hallo Ihr Lieben War gestern beim meinem Anwalt und wurde aufgeklärt wie man vorgehen sollte. Im Internet gibt es genug Vordrucke wo man seine Forderung gegenüber der Bank einreichen kann.Wichtig ist es einen Zeitrahmen für die Bank einzuräumen ( 14 Tage ). In dieser Zeit muß dann die Bank reagieren.Entweder mit der Zusage der Auszahlung die sich event. Verzögern könnte oder der Verzögerungstaktik wo keine keine Zusage im Brief steht. Bei einer Verzögerung nach der 14 tägigen Fristsetzung bitte sofort zum Anwalt der ein Mahnverfahren eröffnet. Dieses Mahnverfahren setzt auch die Jahresfrist außer Kraft.Jede Bank hat Ihre eigene Vorstellung der hinhalte Taktik und des Ausbezahlens.Sind ja auch ein paar Tausende die zurückbezahlt werden müssen. So nun zu den Kosten des Anwaltes Ein Mahnbescheid durch den Anwalt erlassen kostet ca 150 Euro Die andere Möglichkeit wäre, was ich auch gemacht habe,den Vordruck per Einschreiben selber an die Bank zu schicken und die 14 Tage abzuwarten um auf Nachricht der Bank zu warten. Sollte eine negative oder keine Nachricht eintreffen,dann sofort zum Anwalt.Der eröffnet dann ein Mahnverfahren. Dieses Mahnverfahren kostet dann nur 50 Euro und setzt auch die Jahresfrist außer Kraft. Da die Anwälte mit den Gerichten ja alle vernetzt sind ,ist das eine sache von Sekunden wo die Nachricht beim Gericht vorliegt.Für das Gericht zählt der Eingang im Postfach,obwohl das noch keiner gelesen hat.Mein Anwalt sagte lachend ,daß könnte sogar der letzte Tag sein. Für alle die noch Ihre Verträge durchforsten müssen ,ein bischen Zeit habt Ihr noch. Hoffentlich war das nicht verwirrend. Hoffe nun auch meinen Anteil ( der nicht unerheblich ist ). Ansonsten laßt Euch beim Anwalt beraten. Wünsche Euch noch ein schönes Grübeln und Aufstockung des Weihnachtsgeldes Liebe Joachim ["pipo"] [/quote] Im Bankengewerbe? :kuller:[/quote] Wie erwartet, natürlich keine Reaktion. Eben noch mal alles ausgedruckt und gleich Morgen zur Post mit Einschreiben und Rückantwort. Und zu dem Mahnverfahren. Zahlt die Kosten nicht die Rechtschutzversicherung? Hab so eine Familien und Vertragsrechtschutz.... Santander hat gezahlt, einschließlich der Bereitstellungsgebühr. Vielleicht war der Betrag zu gering, als dass sie da Theater machen würden.
Du Glückliche Bei mir hat Santander auch schon gezahlt. allerdings ohne die Verzinsung. Überlege noch, ob ich da noch einmal aktiv werde... Kann nur jedem raten, auch die Rückforderung zu stellen! LG Spooky Hallo Peter Ruhig mal anrufen .... Wichtig ist im Schreiben ein Termin gesetzt zu haben. Joachim Unsere Bank hat noch nicht gezahlt. Hat jetzt ein Schreiben geschickt, dass es noch nicht klar wäre, weil es ja jetzt wieder Urteile geben würde, wo es doch erst ab 2011 wäre und man sollte doch abwarten und schon mal so ein Formular ausfüllen. Sie haben aber alle Unterlagen. Also geht es jetzt zum Anwalt, denn es sind Darlehen aus 2008 und 2010 und die verjähren zum 31.12.14. Und erst Recht nachdem ich hier lese, dass alle fast alle anderen schon bezahlt haben. Bzgl PKW habe ich eine nette Bank, ich habe nämlich keine Unterlagen mehr. Aber die Kennzeichen reichen sagten sie, ich bin sehr gespannt. Sorry, dass ich das mit dem 31.12. nochmal erwähnt habe, das stand ja schon 2 Seiten vorher. Am Ball bleiben..... Wie ich schon geschrieben habe ..... die Banken winden sich. Nächster Schritt Anwalt Joachim
Darf ich fragen ob es eine Privatbank oder Sparkasse-/Volksbank ist? Ist nicht im Falle der Rückmeldung der Bank, dass sie den Fall prüfen die Verjährung nicht gehemmt? Wozu noch einen Rechtsanwalt? Toyota-Bank hat für PKW in 2012 und 2008 incl. Zinsen problemlos gezahlt. :ja: Jetzt steht nur noch Renault-Bank aus Sept.2004 offen. Soweit ich verstanden habe, kommt es darauf an, wann die Gebühren gezahlt wurden. Die sind per Rate verteilt worden bis in 2006 rein. Also sollte das auch noch in den Geltungsbereich reinfallen. Ich warte jetzt noch bis Anfang der kommenden Woche und dann geht die Sache zum Anwalt. Bin mal gespannt.
Und so siehts aus .... es wird nicht erstattet, da ein Disagio davon ausgenommen sei/ist. Na ja, ich konnts ja auch nachlesen ... nach dem Einreichen. Iss aber nicht sooo tragisch, macht mich nicht wirklich ärmer, iss eh im untersten 3stellingen Bereich .... Ja! Die Renault-Bank hat auch erstattet. Den Uraltkredit aus 2004. Problemlos, ohne jeden Abzug zuzgl. Zinsen. :) Wenn ich jetzt doch nur noch die alten Unterlagen vom Womo aus 2004 hätte :oops: Ich bin auch durch :mrgreen: Sparkasse und Privatbank haben die Gebühren erstattet :mrgreen: Ha, das ist ja ein Ding. Heute war das Geld drauf :kette: ....allerdings ohne Zinsen. Und nun? Klagen? Noch mal anschreiben? Erst einmal hat die Bank eingestanden, dass Dir die Bearbeitungsgebühren zustehen. Dh. es wird ein leichtes sein, die Zinsen die Dir per Urteil zustehen auch zu bekommen. Nun würde ich mich in einem freundlichen Schreiben für die Zahlung bedanken aber darauf hinweisen, dass das Gericht dem Verbrauchen auch 4%Zinsen/Jahr zugesteht und die Bank diese bitte ebenfalls auf das bekannte Konto zuzahlen hat. Dann heisst es wieder warten.. Hallo, meine Autobank hat auch überwiesen, sogar mit 5% Zinsen :) Mittlerweile scheinen sie Routine in dem Vorgang zu haben, vom Eingang des Schreibens bis zum Geldeingang auf meinem Konto ist keine Woche vergangen... ... spannend, wie sich das Thema entwickelt hat und entwickelt. Als ich es vor zwei Jahre startete, gab es kaum Reaktionen. Zwischen den Zeilen einzelner Beiträge war zu lesen, dass nur die Armen ihr Wohnmobil mit Kredit finanzieren. Jetzt gibt es auf einmal ganz viele, für die das Thema wichtig geworden ist. Aber so mag ich Foren im Internet. Sie dienen dem Erfahrungsaustausch und sind Hilfe mal für Einzelne, mal für Viele. MfG Steffen SteffenBerlin ... spannend, wie sich das Thema entwickelt hat und entwickelt. Als ich es vor zwei Jahre startete, gab es kaum Reaktionen. Zwischen den Zeilen einzelner Beiträge war zu lesen, dass nur die Armen ihr Wohnmobil mit Kredit finanzieren. Jetzt gibt es auf einmal ganz viele, für die das Thema wichtig geworden ist. Aber so mag ich Foren im Internet. Sie dienen dem Erfahrungsaustausch und sind Hilfe mal für Einzelne, mal für Viele. MfG Steffen Na ja, es hat ja auch nicht jeder sein geliebtes Womo finanziert..... :wink: .....aber ansonsten gebe ich Dir völlig recht. pipo Erst einmal hat die Bank eingestanden, dass Dir die Bearbeitungsgebühren zustehen. Dh. es wird ein leichtes sein, die Zinsen die Dir per Urteil zustehen auch zu bekommen. Nun würde ich mich in einem freundlichen Schreiben für die Zahlung bedanken aber darauf hinweisen, dass das Gericht dem Verbrauchen auch 4%Zinsen/Jahr zugesteht und die Bank diese bitte ebenfalls auf das bekannte Konto zuzahlen hat. Dann heisst es wieder warten.. Hallo Peter, danke für den Tipp. Genauso werde ich es machen..... |
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