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Fahrtenschreiber 1, 2


reiler am 10 Mai 2012 06:46:44

Guten Morgen,

wie ja bereits schon geschrieben bin ich von einem 3,49 t Wohnmobil auf ein 4,2 t Laika Ecovip 100 mit Iveco Fahrgestell umgestiegen. Anfang nächster Woche gehe ich es abholen. Wenn ich das gestern bei der Besichtigung richtig gesehen habe, hat das Fahrzeug einen Fahrtenschreiber. Für Wohnmobile bzw private Fahrzeuge braucht man aber meines Wissens keinen. Nun zu meiner Frage

Wenn ein Fahrtenschreiber montiert ist, muss ich dann eine auch eine Scheibe einlegen oder darf ich ohne fahren?

Vielen Dank
Bernd

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HHolzwurm am 10 Mai 2012 06:53:52

Hallo Bernd

Über das einlegen der Scheibe bin ich mir nicht ganz sicher deshalb gibt es leider keine Antwort meinerseits dazu.

Was aber auch noch ein ganz wichtiger Punkt ist, der Fahrtenschreiber muß in vorgeschriebenen Abständen (ich meine jährlich, bin mir aber nicht ganz sicher) abgenommen werden. Das wird in der Regel von der Fachwerkstatt gemacht, ist aber kein ganz billiger Spass für ein Gerät was eigentlich nicht genutzt wird.

klausevert am 10 Mai 2012 06:54:13

solange du privat unterwegs bist, musst du nicht (nur eine Schutzscheibe, damit das Gerät nicht kaputt geht)

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HHolzwurm am 10 Mai 2012 06:56:04

HHolzwurm hat geschrieben:Hallo Bernd

Über das einlegen der Scheibe
bei alten Geräten bei neuen Geräten eben die Karte(n) ;-)

reiler am 10 Mai 2012 06:57:08

Hallo,

danke erstmal für Eure Antworten. Ich lasse es auf der Heimfahrt erst einmal drauf ankommen und fahre ohne Scheibe, wenn ich angehalten werde sehe ich ja was passiert!

Bernd

klausevert am 10 Mai 2012 07:22:02

Zuständig für Fahrtenschreiber ( EG-Kontrollgerät sind die Gewerbeaufsichtsämter

Gewerbeaufsichtsamt hat geschrieben:

Bei Privatfahrten wird keine Fahrerkarte eingelegt, das Kontrollgerät jedoch in den Betriebszustand „out of scope“ geschaltet

Mit freundlichen n
Im Auftrage

Wxxxxxx Pxxxxxxx
---------------------------------------------------------
Wxxxxxx Pxxxxxx
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden


Für die alte Tachoscheibe gilt dasselbe

Timberjack am 10 Mai 2012 08:19:55

reiler hat geschrieben:Hallo,

danke erstmal für Eure Antworten. Ich lasse es auf der Heimfahrt erst einmal drauf ankommen und fahre ohne Scheibe, wenn ich angehalten werde sehe ich ja was passiert!

Bernd


Es wírd nichts passieren. Es sei denn du nutzt das Womo als Transporter mit Anhänger Gewerblich.

Wie haben die Geräte in unseren Gewerblichen 3,49 t Trapo`s Die müßen permanent mit Fahrer-Karte benutzt werden. Nutze ich den Trapo am Wochende Privat brauche ich das nicht.

Aber warum ist in einem Womo Fahrgestell ein Fahrtenschreiber ????

Gast am 10 Mai 2012 10:50:38

Hallo,

wenn sich tatsächlich nur das Gewerbeaufsichtsamt für die Fahrtenschreiberdaten interessiert, dann hätte ich da auch keine Bedenken, den nicht zu nutzen. Warum sollten die sich für ein privat genutztes WoMo interessieren.
Aber Frage eine Unbedarften: Kann man das Ding nicht einfach ausbauen lassen?


CarbonUnit

Jagstcamp-Widdern am 10 Mai 2012 10:55:45

einen "alten" tachographen konnte man problemlos ausbauen. bei den elekronischen muss sicher ein fachmann ran, weil sonst evtl. das auto nicht mehr fährt....oder um 16:00 uhr feierabend macht....

grusz hartmut

schnupp am 10 Mai 2012 11:12:18

Wenn man privat fährt, braucht man KEINE Scheibe /Karte einlegen. Nur sollte man eine Schutzscheibe bei den alten Geräten einlegen. Ebenso entfällt das regelmäßige Eichen der Tachographen.
Wir fahren aber immer mit Scheibe, ist ein übernommener Spleen vom aller ersten Besitzer unseres Wagens bis zu uns. :wink:

Schnupp

thomas56 am 10 Mai 2012 11:13:08

habe einen Elektronischen eingebaut. Habe keine Beschreibung und weiß
nicht, wie der abgeschaltet wird. Der zieht doch wohl einiges an Strom.
Wie mache ich den aus? :?


dieter2 am 10 Mai 2012 11:32:41

Der Schreiber muß natürlich nicht benutzt werden.
Eine "Schutzscheibe"brauchst Du auch nicht einlegen,da geht nichts kaputt.
Unter der Nadel ist eine Nut das die ohne Scheibe nirgends ankommt.
Habe Jahrzehnte lang Scheiben eingelegt :)
Es gab auch 7 Tage Schreiber,da wurden 7 Scheiben übereinander als Päckchen eingelegt.

Wenn Du immer korreckt fährst ist unter Umständen so eine Scheibe nützlich bei einen Unfall,ein Beweis
das Du nicht zu schnell warst :wink:

Dieter

Timberjack am 10 Mai 2012 12:53:40

thomas56 hat geschrieben:habe einen Elektronischen eingebaut. Habe keine Beschreibung und weiß
nicht, wie der abgeschaltet wird. Der zieht doch wohl einiges an Strom.
Wie mache ich den aus? :?



Das ist noch einer der letzten mit Scheibe. Richtig ausschalten kann man die neuen auch nicht, halt nur deaktivieren, so das im Kombiinstrument bei nicht eingelegter Fahrerkarte die Warnmeldung ausgeht und er nicht ständig nach einer Lenkpause schreit.

Die Anleitung müßtest du bei VDO runterladen können.

tober am 10 Mai 2012 13:02:16

thomas56 hat geschrieben:habe einen Elektronischen eingebaut. Habe keine Beschreibung und weiß
nicht, wie der abgeschaltet wird. Der zieht doch wohl einiges an Strom.
Wie mache ich den aus? :?

]


Hallo Thomas , bei Dir bin ich nicht ganz sicher :D (spass) Wenn Du mit 7,5t unterwegs bist brauchste den nicht. Bei mehr als 7,5t zulassung muss der aber nach meinem kenntnisstand mitlaufen und die Geschwindigkeit aufzeichnen. Fahrtzeitbeschränkung gibt es bei Privat grundsätzlich nicht aber Tempo musst du dokumentieren. (bei über 7,5t)


gruß tober

thomas56 am 10 Mai 2012 14:04:36

Timberjack hat geschrieben:Die Anleitung müßtest du bei VDO runterladen können.

Danke!

thomas56 am 10 Mai 2012 14:07:47

tober hat geschrieben:Bei mehr als 7,5t zulassung muss der aber nach meinem kenntnisstand mitlaufen und die Geschwindigkeit aufzeichnen. Fahrtzeitbeschränkung gibt es bei Privat grundsätzlich nicht aber Tempo musst du dokumentieren. (bei über 7,5t)




Hallo tober,

dieser Wagen ist abgelastet, hatte schon Fahrzeuge die über 8t zugelassen waren vor der Ablastung, da gab es keine Fahrtenschreiber.

achimHH am 10 Mai 2012 14:23:30

Hallo Thomas.
Bin mir beim Iveco nicht sicher,
beim Mecedes - Atgego, kannst Du ihn nicht
so einfach stilllegen.
Dann geht das Fahrzeug in den Notlauf.
Beim Atego benötigt man eine sogenannte Blackbox.

Denn im Ausland, kann es sein, das wenn ein
Fahrtenschreiber eingebaut ist, dieser auch benutzt
werden muss.
Ich hatte diese Probleme in Spanien und in Serbien.

Hatte den Fahrtenschreiber bevor ich die Blackbox gekauft
hatte, daraufhin so eingebaut, das er unsichtbar war.

In Deutschland benötigt man nach meinem Kenntnisstand
bei Wohnmobilen generell keinen Fahrtenschreiber, auch nicht
wenn die z.b. 18t wiegen.

thomas56 am 10 Mai 2012 14:28:07

achimHH hat geschrieben:
Denn im Ausland, kann es sein, das wenn ein
Fahrtenschreiber eingebaut ist, dieser auch benutzt
werden muss.
Ich hatte diese Probleme in Spanien und in Serbien.


Hallo Achim,

das ist ja nicht fair. Ich glaub die Karre muss getauscht werden. :D
Wo soll man denn privat so eine Karte bekommen?

Lancelot am 10 Mai 2012 14:33:17

thomas56 hat geschrieben:Wo soll man denn privat so eine Karte bekommen?


Kfz-Zulassungs- oder Führerscheinstelle, kostet so um die € 12,-- (glaub ich 8) )

Zusatzinfo zur Fahrerkarte : --> Link

achimHH am 10 Mai 2012 14:44:03

Hallo Thomas.
probier doch erstmal aus, ob das Fahrzeug normal
weiterläuft, mit Geschwindigkeitsanzeige usw.
wenn Du den Fahrtenschreiber abklemmst.

Ich hatte den schon bei der Überführung vom Werk in Wörth ausgebaut.
Und schon war das Fahrzeug im Notlauf. :?

Habe ihn dann ausgebaut, und hinter einer Verkleidung eingebaut.

Und bei Dir , Karte ?
Du brauchst doch Tachoscheiben, keine Fahrerkarte, oder ?
Tachoscheiben bekommst Du, bei LKW Tankstellen, oder Boschdienst.

Lancelot am 10 Mai 2012 15:00:54

achimHH hat geschrieben:Du brauchst doch Tachoscheiben, keine Fahrerkarte, oder ?


Scheibe, keine Karte ... :eek:

Dann sag´s halt ... :wink:

FTW am 10 Mai 2012 15:05:46

thomas56 hat geschrieben:habe einen Elektronischen eingebaut. Habe keine Beschreibung und weiß
nicht, wie der abgeschaltet wird. Der zieht doch wohl einiges an Strom.
Wie mache ich den aus? :?



Hallo Thomas,

Den kann man nicht so ohne weiters abschalten.. Ggf. Mal mit Iveco sprechen, ob die Dir einen Dummy dafür einbauen, damit Du Deine Uhr noch einstellen kannst.



Toni

feuerteufel13 am 10 Mai 2012 16:42:51

Die Vorschriften über Fahrtenschreiber findet ihr im § 57a StVZO.
Die Fahrtenschreiber sind öfter in Womos enthalten, da für diese ja meist serienmäßige Fahrgestelle genutzt werden, die sonst im gewerblichen Verkehr eingesetzt werden und dort sind die Fahrtenschreiber vorgeschrieben. Genaue Auskunft, ohne § und die zusätzlichen Vorschriften zu lesen kann dir die

B - undes
A - ufsichtsamt für
G - üterkraftverkehr geben. Diese Stelle findest du in jedem Landkreis. Sie ist verantwortlich für die Einhaltung des Fahrpersonalgesetzes.

Zum Abklemmen oder Ausbau des Gerätes erkundige dich bei einem
BOSCH - Dienst. Diese prüfen die Geräte und bauen sie zu diesem Zweck aus.

Clemens

giovannibastanza am 10 Mai 2012 16:57:57

Einfach bei VDO anrufen , was du machen kannst um das Ding stillzulegen, weil du es nicht brauchst .
Giovanni.

thomas56 am 10 Mai 2012 18:10:57

Hallo,

habe es jetzt auf bekommen. Kommt wohl ne Scheibe rein.
Ich werde da nichts reinlegen. Den Stromverbrauch würde ich aber gern erfahren. Versuche mal über die Typnummer etwas zu erfahren.


thomas56 am 10 Mai 2012 18:20:34

FTW hat geschrieben:damit Du Deine Uhr noch einstellen kannst.


Hallo Toni,

ist die Uhr im Armaturenbrett damit gekoppelt?

Gast am 10 Mai 2012 18:30:48

Lancelot hat geschrieben:
thomas56 hat geschrieben:Wo soll man denn privat so eine Karte bekommen?


Kfz-Zulassungs- oder Führerscheinstelle, kostet so um die € 12,-- (glaub ich 8) )

Zusatzinfo zur Fahrerkarte : --> Link


Nur zur Info -->> Die Fahrerkarte kostet 50 € (+- 5€) ....und ist 5 Jahre gültig und nur in Verbindung mit dem neuen Checkkarten Führerschein ....

ist die Uhr im Armaturenbrett damit gekoppelt?


Ich denke nicht -> Du hast doch eine Analoge im Tacho ?

enduro am 10 Mai 2012 19:12:41

Bei unserem Daily wird die Uhr im Armaturenbrett über den VDO-Fahrtenschreiber eingestellt (Anstelle der Einstelltasten in der Armaturentafel sind Blindstopfen verbaut).

Frajo

thomas56 am 10 Mai 2012 19:31:27

meier923 hat geschrieben:
Ich denke nicht -> Du hast doch eine Analoge im Tacho ?


Ich denke es ist digital, oder LCD, ist da ein Unterschied?



Timberjack am 10 Mai 2012 19:36:05

meier923 hat geschrieben:
Lancelot hat geschrieben:
thomas56 hat geschrieben:Wo soll man denn privat so eine Karte bekommen?


Kfz-Zulassungs- oder Führerscheinstelle, kostet so um die € 12,-- (glaub ich 8) )

Zusatzinfo zur Fahrerkarte : --> Link


Nur zur Info -->> Die Fahrerkarte kostet 50 € (+- 5€) ....und ist 5 Jahre gültig und nur in Verbindung mit dem neuen Checkkarten Führerschein ....

ist die Uhr im Armaturenbrett damit gekoppelt?


Ich denke nicht -> Du hast doch eine Analoge im Tacho ?


Also ich hab ne Fahrerkarte aber keinen Scheckkarten Führerschein. :?:

Gast am 10 Mai 2012 19:37:03

OK Thomas -> ich kenne unsere nur mit der Uhr im Tacho und den Fahrtenschreiber extra im Himmel verbaut -> Deine Uhr wird dann doch evtl. mit dem Fahrtenschreiber kombiniert sein und dann ist`s vermutlich wie du schon vermutet gekoppelt sein :!:

Also ich hab ne Fahrerkarte aber keinen Scheckkarten Führerschein. question.gif


Ging bei mir nicht (nur vorübergehend ) -> Ohne Scheckarten Führerschein keine Fahrerkarte bei uns :!: -> Ich hatte auch diskutiert (kostet ja auch 50€ ) hatte aber keine Chance .

Timberjack am 10 Mai 2012 19:48:01

meier923 hat geschrieben:OK Thomas -> ich kenne unsere nur mit der Uhr im Tacho und den Fahrtenschreiber extra im Himmel verbaut -> Deine Uhr wird dann doch evtl. mit dem Fahrtenschreiber kombiniert sein und dann ist`s vermutlich wie du schon vermutet gekoppelt sein :!:

Also ich hab ne Fahrerkarte aber keinen Scheckkarten Führerschein. question.gif


Ging bei mir nicht (nur vorübergehend ) -> Ohne Scheckarten Führerschein keine Fahrerkarte bei uns :!: -> Ich hatte auch diskutiert (kostet ja auch 50€ ) hatte aber keine Chance .


Vieleicht ist das ja Ländersache. Aber ein Foto hast du doch auch auf deiner Karte oder ?

klausevert am 10 Mai 2012 20:13:57

feuerteufel13 hat geschrieben:
B - undes
A - ufsichtsamt für
G - üterkraftverkehr


Dann sollte man denen das mal sagen, das sie da Auskünfte geben, das wissen die nämlich nicht ,-)))

Gast am 10 Mai 2012 21:26:04

Vieleicht ist das ja Ländersache. Aber ein Foto hast du doch auch auf deiner Karte oder ?

Ja Foto ist drauf und muß ein Biometrisches Foto sein .

Randyandy01 am 10 Mai 2012 21:51:33

Wenn ich so lese was hier für ein Quatsch in Bezug auf Fahrerkarte, Digitalen Tacho und Fahrtenschreiber geschrieben wird, fall ich um...

Zur Fahrerkarte: Die gibt es nur in Verbindung mit einer Fahrerlaubniss in Scheckkartenform.... Hat Gründe die in der EU-Verordnung für Fahrpersonal liegen.

Zum Digitalen Tacho: Wenn das Fahrzeug als sonstiges KFZ Wohnmobil zugelassen ist, baut jede Fachwerkstatt das Ding aus.
Allerdings muss in der Fahrzeugsoftware der Digitacho ausprogrammiert werden.

Zum analogen Tacho : Bei Zulassung als sonstiges KFZ Wohnmobil entfällt die Pflicht der 2jährigen Prüfung und das einlegen einer Diagrammscheibe.

Selbst wenn jemand ein 40 t Wohnmobil fährt, entfällt die Pflicht zur Aufzeichnung von Geschwindigkeit und Lenkzeit, sogar der Geschwindigkeitsbegrenzer kann ausgebaut werden, weil der nur Vorschrift ist für Fahrzeuge im Gewerblichen Güterkraftverkehr, entbindet aber nicht von der Pflicht, die Länderspezifischen Geschwindigkeitsbegrenzungen für die jeweiligen Gesamtgewichte einzuhalten.

tober am 11 Mai 2012 00:25:26

Juhu - man kann wieder Streiten :D

Mein Kommentar mit dem Fahrtenschreiber bezog sich darauf das ich irrtümlich angenommen hatte Thomas fährt mit "7,5t aufwärts". Tut er aber nicht 8)
Ab 7,5t braucht es kein EG- Kontrollgerät aber soviel ich weis eben einen Fahrtenschreiber zum aufzeichnen der Geschwindigkeit. Inwieweit bei älteren Bestandschutz ect. besteht weis ich nicht - auch ausnahmen sind mir nicht bekannt. lasse mich aber gerne vom gegenteil überzeugen.Bei den neuen LKW wird halt/muss halt ein EG-Kontrollgerät verbaut werden , stand der Technik. Ist zacapa nicht hier ? Der baut doch gerade sein Scania-Monster, vielleicht weis er bescheid.
Ich habe das hier zu bieten --> Link :

ludwigsparky am 11 Mai 2012 08:10:46

Hallo Bernd,

mach Dir wegen des Tachos keinen Hals. "Randyandy" hats auf den Punkt gebracht.

Mach Dir den Spaß und leg mal eine Scheibe ein. Kannst Dein Fahrverhalten schön nachvollziehen. Wegen des Stromes brauchst Dir nun wirklich keine Gedanken machen. Meine LKW´s haben alle den Tacho überlebt :-)

Dein Tacho ist ein VDO letzter Generation. Wenn Dich das Gerät nicht stört, lass es wo es ist.

Bzgl. BAG: ich müßte mich schon schwer wundern, wenn Dich die BAG überprüft. Die haben mit uns "leidlich" genug zu tun (oder doch andersrum)

Tober, der Digitacho hat den analogen abgelöst. Wohl dem, der noch Autos mit altem Tacho hat. Statt Tachoscheibe eben dann die Fahrerkarte. Aber so ein Digitacho ist ja gottlob nicht verbaut. Ich weiß als Spediteur, wovon ich rede.

Timberjack am 11 Mai 2012 09:22:06

Randyandy01 hat geschrieben:Wenn ich so lese was hier für ein Quatsch in Bezug auf Fahrerkarte, Digitalen Tacho und Fahrtenschreiber geschrieben wird, fall ich um...

Zur Fahrerkarte: Die gibt es nur in Verbindung mit einer Fahrerlaubniss in Scheckkartenform.... Hat Gründe die in der EU-Verordnung für Fahrpersonal liegen.

Na dann pass mal auf das du nicht zu tief fällst :D :D . Ich habe definitiv noch den alten Lappen. Allerdings läuft meine im Juni aus. Mal sehen was dann kommt. :D

Zum Digitalen Tacho: Wenn das Fahrzeug als sonstiges KFZ Wohnmobil zugelassen ist, baut jede Fachwerkstatt das Ding aus.
Allerdings muss in der Fahrzeugsoftware der Digitacho ausprogrammiert werden.

Zum analogen Tacho : Bei Zulassung als sonstiges KFZ Wohnmobil entfällt die Pflicht der 2jährigen Prüfung und das einlegen einer Diagrammscheibe.

Selbst wenn jemand ein 40 t Wohnmobil fährt, entfällt die Pflicht zur Aufzeichnung von Geschwindigkeit und Lenkzeit, sogar der Geschwindigkeitsbegrenzer kann ausgebaut werden, weil der nur Vorschrift ist für Fahrzeuge im Gewerblichen Güterkraftverkehr, entbindet aber nicht von der Pflicht, die Länderspezifischen Geschwindigkeitsbegrenzungen für die jeweiligen Gesamtgewichte einzuhalten.

daffi2222 am 11 Mai 2012 12:15:21

Die BAG kontrolliert nur Gerwebliche Lenker. Ein Womo ist Hobby. Es sei denn, du nutzt es Beruflich, dann kommen aber noch andere Dinge auf Dich zu.
Aber das lassen wir mal weg.
Du hast auf jedenfalls schon im Gesetz eine Ausnahme verankert.

Kauf dir die Beck'schen Texte. 20€ und Du hast alles schriftlich.

Gute Fahrt und viel Freude an dem Neuen.


Ralf

reiler am 11 Mai 2012 12:19:33

Hallo,

oh, da hat meine Frage ja zu reichlich Gesprächstoff und einigen Diskusionen geführt. Aber dafür sind die Foren ja da, oder?

Trotzdem danke an alle für die vielen Tips.

Bernd

BernhardK am 11 Mai 2012 13:50:09

Hallo !

Alles ganz einfach. In Deutschland muss jeder, der gewerblichen Güntertransport betreibt, ab 2,8 t zGG einen Arbeitszeitnachweis führen. Das kann in Form eines persönlichen Kontrollbuches oder eines Fahrtenschreibers sein, das ist die nationale Verordnung. Ab 3,5 t muss bei gewerblichem Güterverkehr ein Kontrollgerät eingebaut sein, das regelt die EG-Verordnung. Die Art des Fahrzeugs spielt keine Rolle, das kann sogar ein normaler PKW mit Anhänger sein, der über die 2,8 t, bzw. über die 3,5 t zGG-Grenze kommt. Betreibt einer mit seinem Wohnmobil gewerblichen Gütertransport, und hat über 2,8 t, bzw. 3,5 t zGG, dann fällt er auch unter die Vorschrift, ansonsten natürlich nicht.
Für Alles gibt es in bestimmten Fällen, wie so oft im Leben, eine Ausnahme.

zacapa am 11 Mai 2012 16:47:17

tober hat geschrieben: Ist zacapa nicht hier ? Der baut doch gerade sein Scania-Monster, vielleicht weis er bescheid.
Ich habe das hier zu bieten --> Link :


"Scania-Monster" - was sind das denn für Bezeichnungen für den zierlichen Brutus?? :D

Ich habe mit allen möglichen Ämtern und Behörden vorher telefoniert und KEINE eindeutige Auskunft bekommen. Es wurden viele Gesetze und Verwaltungsvorschriften zitiert aber keiner hat sich festgelegt. Wir haben das Fahrgestell jetzt gleich ohne Kontrollgerät bestellt. Als SoKfz-Wohnmobil ist er auch ohne Kontrollgerät zulassungsfähig und bei Polizeikontrollen gibt es dann erst gar keine Diskussionen, ob das Gerät benutzt werden muss oder nicht.

Manfred

tober am 11 Mai 2012 17:08:55

Unabhängig ob es jemals kontrolliert wird oder nicht - Es wurde immer noch kein "geschriebenes Gesetz oder ausnahmeverordnung" aufgezeigt welche Die Pflicht zum aufzeichnen der Fahrgeschwindigkeit bei Wohnmobilen ab 7,5t aufwärts auser kraft setzt. Nur weil es gesagt wird muss es nicht stimmen. Ich habe ja schon einen Link gesetzt (der anscheinend nicht mehr funzt) wo es nachzulesen ist das es getan werden muss - laut STVzO. --> Link
Ich will kein Korinthenkacker sein, finde aber keine außnahmeregelung die einen davon befreien würde.

tober

Holla, etwas zu langsam. Also sieht es sehr danach aus das es "gesetzlich sein müsste" aber keiner weiss es so richtig und eigentlich interessiert es kein kontrollorgan wirklich bei einem Wohnmobil. Eine derzeit Behördlich geduldete Grauzone :D

Sorry für das Monster :oops: Falls es mal Hageln sollte und Du bist in der Nähe fahr ich mit meinem Teil unter Brutus :lol:

zacapa am 11 Mai 2012 17:29:37

tober hat geschrieben:
Holla, etwas zu langsam. Also sieht es sehr danach aus das es "gesetzlich sein müsste" aber keiner weiss es so richtig und eigentlich interessiert es kein kontrollorgan wirklich bei einem Wohnmobil. Eine derzeit Behördlich geduldete Grauzone :D

Sorry für das Monster :oops: Falls es mal Hageln sollte und Du bist in der Nähe fahr ich mit meinem Teil unter Brutus :lol:


Diesen Eindruck hatte ich auch. Es gibt zwar einige Ausnahmen von der Kontrollgeräte-Pflicht, z.B. ein Fahrzeug über 7,5 to. das überwiegend zum Personentransport (ich glaub bis 8 Personen) bestimmt ist, aber sich darauf als Womo zu berufen ist schon dünnes Eis. Deine Ansicht mit der "geduldeten Grauzone" teile ich auch.

Monster und Angst waren auch meine ersten Gedanken, als ich das erste mal vor Brutus stand. Ich werde die Größe sicher das ein oder andere mal auch verfluchen... aber es wird so ein herrliches Männerspielzeug :lenker:


Manfred

chrystal am 11 Mai 2012 18:10:01

Den "vermissten" Link gesucht und gefunden: --> Link
Das steht zumindest nix von Ausnahme für WoMo.

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