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Hallo allerseits,
ich wollte mal hören, wie es bei diversen Verboten in der Praxis mit aufgelasteten Womos aussieht, denen man die Auflastung nicht ansieht? Ich meine damit 3,5-to-Modelle, die beispielsweise auf 3,85 Tonnen aufgelastet wurden. Wenn man mit einem solchen Fahrzeug nun doch mal einen LKW überholt, obwohl dies nicht zulässig wäre, ein LKW-Durchfahrtsverbot ignoriert oder mal kurzzeitig beim Überholen schneller als 100 fährt, sollte dies doch nicht auffallen, selbst wenn die Rennleitung in der Nähe ist... :pfeif: Wurde jemand hier mit einem solchen Womo tatsächlich schon mal erwischt? Frank Ach gugge, der Frank.... :D
So was darf man nicht. So etwas tut hier NIEMAND....... :wink: Felix52 :) Na ja,
sehen kann man es zwar nicht, aber die Polizei kennt sich da schon ganz gut aus. Ich bin vorsichtshalber auf die Waage gefahren und siehe da, das (fast) nackte Auto hatte schon 3,3 t. Da ist es bis zu den 3,85 t nicht weit, wenn der Diesel- und der Wassertank noch völlig leer sind. Ich riskiere jedenfalls nicht, erwischt zu werden und blechen zu müssen. Das ist es mir nicht wert. Markgräfin Wie waren 2007 an der Loire und dort gilt meist 3,5 to... wir trafen einen Charisma Fahrer mit 6,0 to... der ist an der Box der Flicks vorbei gefahren... 8) ..es perlte wohl die ein oder andere Schweissperle von seiner Stirn und seine Frau war ganz hektisch und schaute sich ständig um... :D
Die Strafszettel, die man sich einhinst, wenn man Strasen befährt, die nur bis 3,5 to gehen, sollte man einpreisen... Hallo,
ich glaube die Polizei auf Autobahnen hat besseres zu tun als nachzuforschen ob ein 3,5t Hymer auf 4,5T aufgelastet ist man sieht es ja nicht, woran auch. Ich habe dieses Teil und fahre so wie ich denke es verantworten zu können auch bei LKW Überholverbot geht es vorbei, der Bus mit 20t macht das auch (ich weis der darf das) und 120 kmh sind meine Reisegeschwindigkeit wenn es der Verkehr zulässt. Peter (nun aber drauf!!!!!!!)
NIE !!! Mit meinen 5 Tonne fahre ich überall durch, auch wenn 3,5 t dort steht. Auch Überholverbote ignorere ich auf der Autobahn, wenn ich mal wirklich überholen sollte, weil ansonsten ich eh nur 100 fahre und die LKW meist 89 kmH. Ein einziges Mal in vielen Jahren erwischte mich an der deutsch / tschechischen Grenze bei einem max. 3,5 t Pkw Grenzübergang ein tschechischer Grenzer :D Da mußte ich mir einen anderen Übergang suchen. Ich glaube nicht, daß die meisten den Unterschied von 3,5 t oder 4,5 t Womo sehen und wenn, dann haben die Grünen meist andere Prioritäten als Womos zu schikanieren. C. Da man außen nicht erkennen kann ob ein 3,5 t schweres Mobil auf 3,8 t aufgelastet wurde, stelle ich hier doch direkt mal die hypothetische, bzw. ketzerische Frage was denn wohl in Österreich passiert, wenn man denn einfach hingehen würde und ein Pickerl kauft, anstelle der notwendigen GoBox.....
Das man o.a. Idee bitte nicht umsetzt versteht sich für einen loyalen Staatsbürger, der sich an die gültigen Rechtsnormen hält, ja hoffentlich von selbst.... Gregor Was soll das werden? Eine Anleitung zum moegliche Strafen umgehen?
Soll die Mehrheit entscheiden, was die Beamten wohl tun werden oder nicht? Man muss sich schon vor der Wahl des Fahrzeuges darueber im klaren sein welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Varianten bieten. Ich halte mich auch nicht immer an die Spielregeln, vor allem da wo es
absolut keinen Sinn macht. ZBsp. Kasseler Berge oder A8 Irschenberg. Totaler Blödsinn mit 20KM/h hinter den LKWs hinter her zu kriechen, wo ich selber 100Km/h fahren kann. Im letzten Herbst hat mich eine Zivilstreife am Irschenberg überholt und ich konnte sehen, dass der Beifahrerrin offensichtlich meine GoBox aufgefallen ist. Angehalten haben sie mich aber nicht. Ebenso übersehe ich schon mal das Schild 253 :roll: peter So etwas ungesetzliches tut man (mit schlechtem Gewissen) höchstens ganz heimlich.
Damit hier zu prahlen halte ich nicht für richtig ! Naja -> Ich hab 3,5 to und bleibe auch immer im Limit (ich wiege ) ..
Bezahlen muss ich oft genauso viel wie WoMos mit 5 to oder halt Brummis :twisted: Passiert in Italien und auch Frankreich regelmässig , diskutieren bringt nicht viel .. Bei meinem alten 280 , den Murkel, ist mir das nie passiert ,da hätte ich auch weniger bezahlt wenn ich 5 to gewogen hätte ....... Wir haben unseren 3,5 Tonner auch auf 3,85 aufgelastet.
Ich schreib jetzt aber nicht, dass wir uns an die LKW Überholverbote und Tempobeschränkung eigentlich nie gehalten haben :oops: Allerdings habe ich immer die GO Box in Deutschland ins Handschuhfach gepackt. Ob es nötig war, keine Ahnung, gab mir aber ein besseres Gefühl. Danke für die ehrlichen Antworten, die meine Vermutung bestätigen, dass alles nicht so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Ich will keineswegs ständig mit einem aufgelasteten Womo rasen, meine Reisegeschwindigkeit liegt sowieso bei 100. Allerdings sind einige Bestimmungen schon ziemlich sinnfrei, z.B. LKW-Überholverbote an Autobahnsteigungen. Sinn der Verbote soll ja sein, dass sich LKWs keine Elefantenrennen liefern und die Spuren blockieren. Allerdings müsste ich ebenfalls brav mit 60 hinter den LKWs einen Berg hochkriechen, obwohl ich locker das doppelte könnte, während sich ein Duc aus den 90iger Jahren mit 70 PS die LKWs überholen darf, obwohl er vielleicht kaum schneller ist.
Ähnliches gilt für die Durchfahrtsverbote. Wenn ich auflasten würde, dürfte ich strenggenommen nicht mehr zu mir nach Hause fahren. Unser Ort wurde rundum mit LKW-Durchfahrtsverboten zugepflastert, um die LKWs auf eine Umgehungsstraße zu zwingen. Ausnahme: "Anlieferer frei" (nicht Anlieger!). Da ich weder gewerblich liefere noch abhole, dürfte ich also nicht einfahren. Frank :eek: Und ich hatte an euch geglaubt!...
Wie bringt ihr das euren Enkeln bei?
Dann sagen Wir denen , das es genauso Sinnvoll ist wie die Grüne Umweltplakette -->> Ok , dann muß ich mal vorbei kommen und meine zeigen :lol: ... denn die werden ja nur noch "Grün" kennen :D Ich finde , was Busse dürfen , sollte doch für WoMo`s kein Problem sein :!:
Die dürfen eh nur noch Womos bis <3.5t fahren :D peter
das war der Grund den Fred zu eröffnen. :D Ich denke die meisten Polizisten wissen gar nicht, dass ein LKW-Überholverbot auch für Wohnmobile gilt :D :D :D
Da irrst du aber gewaltig! Gerade die Autobahnpolizei kennt sich mit so etwas perfekt aus, ist neben LKW Bestimmungen-Kontrollen / Unfallaufnahmen deren Hauptjob. Warum machen die wohl auch in der HS medienwirksam die Gewichtskontrolle für WoMos und Gespanne an den Hauptrouten? Und die Radarfallen (Elzter Berg, Bielefeld pp.) blitzen alles automatisch und anhand des Kennzeichens erkennt die Datenbank des Zentralcomputers ob du 3,5t oder mehr Gewicht zugelassen hast.Danach richten sich ja auch teilweise die Höhe der Bußgelder, LKW´s (>3,5 t) zahlen meist einen Aufschlag. :cry: Auch die Trickersereien den Gespannfahrer mit den Hängergewichten und zGG sind bestens bekannt. Hallo zusammen,
ich fahre ein solches Undercover-Womo. Normalerweise müsste ich hier in Frankreich auf meinen 4,2-Tonner-Alkoven diese weißen runden Geschwindigkeitsaufkleber, die man von ausländischen LKWs kennt mit 80-100-110 draufkleben. Da ich aber überwiegend (zumeist beruflich) in Deutschland und so gut wie nie in Frankreich unterwegs bin, bringe ich die Teile nur zum jährlichen TÜV-Termin an. Ich sagte mal zu einem französischen TÜV-Prüfer der Deutsch sprach: "Da kann ich mir in Deutschland ja gleich Lahmar... draufschreiben!" Darüber hinaus gibt es in Frankreich fast keine Alkoven-Womos die (in den Papieren :french: ) über 3,5t kommen. Daher fällt das nicht auf. Bei einer Verkehrskontrolle in F würde mich das Fehlen der Aufkleber ein Bußgeld von 35€ kosten. In F wird oft bei örtlichen Durchfahrtsstraßen am Ortseingang dieses >3,5 t-Verbotsschild anstatt des LKW-Verbotsschildes aufgestellt um die Brummis aus dem Dorf raus zu halten. Da wäre ich dann eigentlich auch betroffen... Ansonsten verhalte ich mich in Deutschland beim Überholen u.ä. vorschriftsmäßig bzw. wie die anderen Womo-Fahrer :pfeif:, wobei ich aufgrund des Spritverbrauchs und des Fahrkomforts beim Iveco gerne unter 100 km/h bleibe.
Dies wage ich mal zu bezweifeln. Ich fahre oft den Elzer Berg, dort blitzt es nur, wenn jemand zu schnell fährt. Eine derartige generelle Erfassung aller Kennzeichen ist in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Frank
Leider wahr ... ich hab schon bezahlt ... :oops: :oops: Mit 4,2 to zwillingsbereift hatten mich die beim überholen von 2 LKW´s sofort als Übertäter erkannt ... 40 Hühner und 1 Punkt - trotz lebhafter und angenehmer Diskussion über die Sinnhaftigkeit :cry: Mit Zwillingsreifen überholt man ja auch nicht :D :D
... ganz einfach: Die ASFINAG-Mitarbeiter kontrollieren regelmäßig an AB-Raststättem, AB-Parkplätzen und bei den Mautstationen und lassen sich im Zweifel deinen Kfz-Schein zeigen. Das wäre dann für dich ein teures "Vergnügen"! Ich selbst musste schon 2x den Kfz-Schein vorzeigen, einmal an einer AB-Raststätte, einmal an der Brenner-Mautstation. Alex
Und für die Schweiz würde ich das ebenso unterschreiben :!: Da wird wahrscheinlich gleich das Womo eingezogen. Die Verstehen keinen Spaß. peter
Wobei für die Schweiz schwere Womos sogar im Vorteil sind, zumindest wenn man nur durchreist. Die Tages- oder 10-Tages-Karte der Schwerlastabgabe ist billiger als eine Vignette. Frank Nur mal dumm gefragt von einem 3,5-Tonnen Fahrer mit Vergrößerungsabsichten:
Beim LKW-Verbotsschild, also der schwarze LKW im roten Kreis, ohne weiteren Zusatz, da darf auch ein WoMo über 3,5t nicht vorbei? Unabhängig von der Zulassung als Sonder-KFZ Wohnmobil? Zwillingsreifen an der Hinterachse sind natürlich eindeutig. Unsere Ordnungshüter sind ja auch nicht doof. Eventuelle Verkehrssünden würde ich nicht im Internet breittreten, wenn man mich fragt und ich das öffentlich bekennen soll, dann halte ich immer alle Ge- und Verbote ein! CarbonUnit Hallo Ihr alle,uns ist es in der Schweiz so ergangen,dass uns die knackigen Jungs an der Grenze durchwinken wollten weil die alten Vignetten unserer Vorgänger noch in der Scheibe klebten. Hab mich dann aber als aufgelastet geoutet und mir den Schwerlastabgabeschein geholt.
Die alten Vignetten kleben da immernoch aber ans Überholverbot und sowas halten wir uns bei Tageslicht in der regel schon. Gewogen haben wir allerdings noch nie und sind auch noch nie gewogen worden.
Womo über 3,5to = LKW Also durchfahrt verboten :!: peter
Ironie-Modus an: Herrlich... da fehlt nur noch, dass dabei gleichzeitig das Abwasser abgelassen wird, der Müll als Wurfgeschosse benutzt werden und man versucht den brennenden Stumpen in den Aschenbecher der Tankstell beim Vorbeifahren zu werfen... Ironie-Modus aus. Tja, wenn ich so bedenke, dass man heute mit Software automatisch bis 100 km/h sogar das Reifenprofil prüfen kann, die Gesichtserkennung den Namen verrät, ein Foto im Internet die Kamera und die GPS-Koordinaten verraten, das Verhalten des Fahrzeugs auf das Gewicht schliessen lässt, dass... da düften wohl die herrlichen Zeiten der Freiheit wohl endgültig zu Ende sein. Nicht einmal mehr die Bussen müssen von Hand bearbeitet werden. Und da laut ADAC trotz über 30% völlig falscher Bussenbescheide niemand, aber wirklich niemand reklamiert, wird es wohl so in Ordnung sein, nicht?
Es heisst ja auch nicht LKW in der StVO sondern: Verkehrszeichen VZ 277 Überholverbot für Kfz mit zul. Gesamtgewicht über 3,5 t Ich glaube er meint Schild 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) und nicht 277 (Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und von Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) :wink: Also ich halte mich normalerweise nur in Baustellen an das LKW überholverbot ansonsten nicht, was die Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 betrifft ist das für mein 5,5Tonnen Tandemachsenmobil und mich weniger ein Thema da ich meist eh nur so zwischen 90-95 KmH fahre da es viel entspannter ist wenn nötig zum überholen aber auch mal deutlich über 100 Kmh.
Strafzettel usw. habe ich noch keine bekommen obwohl ich regelmäßig Begleitschutz von der Autobahn Polizei habe ( A5,A6,A7,A8 ) in ihren offiziellen Autos und auch Ziviel,in der letzten Zeit auch regelmäßig von dem Überwachungs Womo der Autobahn Polizei Karlsruhe die ausschließlich für denn Lkwverkehr zuständig sind. Auch wenn ich von Karlsruhe die Südtangente ( nach dem Rhein A65) Richtung Landau/Pfalz fahre wo auf der Rheinbrücke seit einiger Zeit mit modernsten überwachungsanlagen Kontrolliert wird ob LKW sich an die Geschwingikeitsbegrenzung sowie Abstandsvorgabe und an das Rechtfahrgebot halten wurde ich bisher nicht geblitz zumindest nicht mit meinem Womo obwohl ich vom gewicht her darunter falle und es eigentlich bei über 9 Meter Länge und Tandemachse offentsichtlich ist Genau, dieses meine ich:
Zeichen 253 Meinen Lappen habe ich zur Zeit der 2,8t Grenze gemacht. Alles was ich an Theorie zu diesem Schild gelernt habe, stimmt wohl auch nicht mehr. War damals nicht 7,5t die Grenze für LKW-Verbote? zur Zeit der 2,8t-Grenze habe ich mit meinem LT einen Peterwagen überholt.
Der hat mich dann überholt und rausgewunken. In den Papieren stand 2795kg. - Das hätte er nicht gedacht -. 8) |
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