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Gedanken zu Stellplätze u.zum freien Übernachten in Norwegen


lohrer am 24 Mai 2012 13:27:47

Hallo Wohnmobilfreunde,

es wird ja immer wieder konträr diskutiert -> das freie Stehen/Übernachten im Wohnmobil.
Wir sind da ziemlich verwöhnt von Frankreich...
Klar ist das man in touristischen Ballungszentren deutliche Einschränkungen allein ob der Menge an Wohnmobilisten hinnimmt, d.H. wir gehen da bevorzugt auf Campingplätze, da das, was an solchen Orten oft als Stellplätzen angeboten wird, da stelle ich mich nicht hin auch wenn ich Geld dafür bekäme. Die Verbote zum "irgendwo Stehen" kann ich ob der Anzahl der WoMos und den leider nicht seltenen schwarzen Schafen unter uns gut nachvollziehen.
Wir benutzen auch auf Campingplätze unsere Dusche und unsere Toilette, sowie unsere Küche (abspülen ect.). Was wir brauchen sind ca. alle drei Tage ca. 150 Liter Wasser und eine Abwasserablassstelle, sowie die Toilettenentsorgung. Wie gesagt, in touristischen Hochburgen bin ich bereit dann auch den Preis dafür zu zahlen, aber sonnst würden wir schon gerne die 20 - 30€ für einen Campingplatz sparen, zudem wir schlicht gerne an schönen Plätzen alleine stehen und wir auf einem Campingplatz die Dinge bezahle, die wir nicht in Anspruch nehmen und auch nicht möchten.
Als Wohnmobilfahrer über 3,5T bezahlen wir sowieso schon mehr an Straßengebühren, Parkgebühren, auf Fähren usw....
Es versteht sich von selbst das man an Entsorgungsstellen entsorgt. auch wenn es für Norwegen nochmal extra erwähnt wird, dass man nicht einfach so im freien entsorgen darf. Trotzdem möchte ich mal zu Bedenken geben: wo ist der Unterschied wenn jemand mit dem Zelt nach dem Jedermannsrecht irgendwo übernachtet, seinen Topf und den Teller abwäscht und und am nächsten morgen seinen Sch*** ins Gebüsch macht - oder halten die das alle bis zur nächten öffentlichen Toilette ein?

Wie sieht das denn das freie Übernachten im WoMo nun in Norwegen aus, bzw. wie wird das da gesehen? Wie gesagt, wir sind ziemlich Verwöhnt von Frankreich und auch von unserer Heimat, also Deutschland.



Michael

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Knuffel am 24 Mai 2012 13:50:17

lohrer hat geschrieben:Trotzdem möchte ich mal zu Bedenken geben: wo ist der Unterschied wenn jemand mit dem Zelt nach dem Jedermannsrecht irgendwo übernachtet, seinen Topf und den Teller abwäscht und und am nächsten morgen seinen Sch*** ins Gebüsch macht - oder halten die das alle bis zur nächten öffentlichen Toilette ein?


Jemand mit einem Zelt kann es halt nicht anders, deswegen darf er das. Im Womo kannst Du es auch anders, also darfst Du es nicht.

Und wenn Du wirklich nach Norwegen fährst wirst Du Dich noch wundern, dort gibt es nur ein Parkscheinautomat für alle - d.h. auch über 3,5t bezahlst Du dort den gleichen Parktarif wie jemand unter 3,5t. Gleiches gilt übrigens auch für Fähren - dort entscheidet die Länge - nicht das Gewicht.

pfalzcamper am 24 Mai 2012 14:17:54

Wenn du Frankreich und Deutschland als "verwoehnt" bezeichnest, wird dir in Punkto Freistehen Norwegen sogar paradiesisch vorkommen.

Ans Jedermansrecht halten und alles ist gut.

Grundregeln: 150 m Abstand zu bewohnten Gebaeuden einhalten, bei Aufenthalten, die laenger als 2 Naechte dauern den Grundstueckseigentuemer um Erlaubnis fragen ( dies duerfte oftmals schwierig sein, also weiterfahren ), niemals auf kultiviertem Land campen, Parkvorschriften einhalten, zwischen 15.04. und 15.09. kein Feuer in Waldnaehe entfachen, nicht in Gebieten stehen, die als Jagdgebiet ausgewiesen sind, keinen Abfall hinterlassen oder vergraben.



...und natuerlich gelten diese Regeln nicht automatisch auch in ausgewiesenen Naturschutzgebieten!


Das wars eigentlich schon!

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Gast am 24 Mai 2012 14:40:39

Allgemein beinhaltet das Jedermannsrecht das Recht jedes Menschen, die Natur zu genießen und ihre Früchte zu nutzen, unabhängig von den Eigentumsverhältnissen am jeweiligen Grund und Boden. Die Ausübung des Jedermannsrechts ist also nicht von der Zustimmung des Grundbesitzers abhängig.

leider wird das von Womos häufig mißverstanden, denn das Jedermannsrecht gibt Besuchern und Wanderern die Möglichkeit, das Land zu Fuß, auf Skiern oder per Fahrrad zu durchqueren. Motorisierte Fahrzeuge dürfen dagegen nicht verwendet werden. Motorisierte Fahrzeuge dürfen jedoch auf unkultiviertem Land am Straßenrand geparkt werden, wenn dadurch weder der Verkehr behindert noch Schäden angerichtet werden.

den Gesetzestext siehe --> Link

grüße klaus

Gast am 24 Mai 2012 15:00:56

lohrer hat geschrieben:Trotzdem möchte ich mal zu Bedenken geben: wo ist der Unterschied wenn jemand mit dem Zelt nach dem Jedermannsrecht irgendwo übernachtet, seinen Topf und den Teller abwäscht und und am nächsten morgen seinen Sch*** ins Gebüsch macht ....

der Unterschied kann bei einem großen Liner schon mal zwischen einem kleinen Häufchen und 500 Liter Schiß- und Abwasser liegen.

die Menge machts halt

grüße klaus

lohrer am 25 Mai 2012 08:04:29

willi_chic hat geschrieben:..
der Unterschied kann bei einem großen Liner schon mal zwischen einem kleinen Häufchen und 500 Liter Schiß- und Abwasser liegen.

die Menge machts halt

grüße klaus


Natürlich macht es der Unterschied, in jeder Beziehung!
Die Antworten hier im Thread haben schon mein Informationsdurst eigentlich beruhigend gestillt :-)
Ich las auf einer offiziellen Norwegen Seite eben den Hinweis auf das Jedermannsrecht, dass sich das NICHT auf Fahrzeuge bezieht. Und bei vielen Dingen kommt es auf die praktische Auslegung an.

und Danke für die Antworten!

Michael

walter7149 am 25 Mai 2012 09:26:33

Hallo,

Hier mal wieder eine meiner meinung nach sehr gute übersetzung des aktuellen
gesetzesinhalts.

Leider nicht von mir.

Quelle: EuraGerhard vom 28.05.2008


Hallo,

die meisten Forumsmitglieder haben ihn im Zusammenhang mit skandinavischen Ländern, insbesondere Norwegen und Schweden, schon oft gehört, den Begriff Jedermannsrecht. Allerdings kursieren unter Skandinavienreisenden wie auch im Internet zahlreiche recht merkwürdige Vorstellungen darüber, was dieses uralte Recht nun eigentlich beinhaltet. Und der Blick in einschlägige Reiseführer hilft oft nicht weiter, denn ganz offenkundig wird auch in dieser Branche oft wenig selbst recherchiert, und dafür um so häufiger schlicht abgeschrieben. Weil mich diese ganze Fehlinformation nervt, habe ich einmal unter aussschließlicher Benutzung offizieller Quellen, also den Veröffentlichungen norwegischer Behörden, alles zusammengetragen und ausgewertet, was ich zu diesem Thema finden konnte. Und weil Fehlinterpretationen des Jedermannsrechts durch Touristen gelegentlich zu Konflikten mit der einheimischen Bevölkerung führen können, stelle ich diese Informationen hiermit allen Lesern dieses Forums zur Verfügung. Soweit möglich, habe ich auch die Quellen verlinkt, falls vorhanden englische Versionen.

Eine häufig wiederholte Fehlinformation ist, dass das norwegische Jedermannsrecht lediglich eine Art Gewohnheitsrecht sei und nicht schriftlich festgelegt: Siehe hierzu Kapitel 3.1.

Um juristisches Kauderwelsch so weit wie möglich zu vermeiden und so schnell wie möglich zu den für Reisende wichtigen Punkten zu kommen, habe ich den Artikel in drei Teile unterteilt: Im ersten Teil zunächst ohne weitere Erklärung die Kernaussagen des Jedermannsrechts. Auf bestimmte, häufig vorkommende Spezialfälle gehe ich dann im zweiten Teil ein. Ich habe dabei versucht, auf alle Fragen einzugehen, die ein (potenzieller) Norwegenreisender möglicherweise stellen könnte. Aber falls jemandem hier noch weitere Dinge einfallen, bin ich gerne bereit, diese Liste zu erweitern. Im dritten Teil folgt dann die juristischen Hintergrundinformationen, einschließlich der Zitate und Verweise auf Gesetzestexte.

Für weitere Informationen, insbesondere auch was andere Länder außer Norwegen betrifft, siehe auch den mittlerweile ziemlich korrekten Artikel zum Thema bei Wikipedia. In Schweden und Finnland sind die Bestimmungen ähnlich, Unterschiede gibt es hauptsächlich bezüglich Fischen und Feuer machen. Bei Bedarf kann ich vergleichbare Informationen auch für diese beiden Länder zusammenstellen. In Dänemark gibt es kein Jedermannsrecht. Es gibt jedoch, was wenigen bekannt ist, etwas Ähnliches in Schottland.

Also:

1 Die Kernaussagen des Jedermannsrechts:
Das Jedermannsrecht ist zunächst einmal ein allgemeines Zugangsrecht zur Natur. Oberster Grundsatz dabei ist jedoch: "Nicht stören - Nichts zerstören!" Es sollte eigentlich selbstverständlich sein, muss aber leider immer wieder gesagt werden: Wer Abfälle hinterlässt, Pflanzen ausreißt oder Teile davon abbricht, fremdes Eigentum beschädigt oder Ähnliches, verwirkt sein Zugangsrecht und muss mit strengen Strafen rechnen. Unter welchen Voraussetzungen dennoch z.B. Blumen und Beeren gepflückt oder Pilze gesammelt werden dürfen, wird später erläutert.

Im norwegischen Jedermannsrecht wird zwischen kultiviertem und unkultiviertem Land unterschieden: Kultiviertes Land ist dabei alles Land, das vom Menschen in irgend einer Form bebaut oder bearbeitet wird, also landwirtschaftlich genutztes Gebiet, Rasenflächen, Parks, Gärten, aber auch Weideland und Schonungen. Der Rest ist unkultiviertes Land.

1.1 Betreten, Wandern und Befahren:
Jedermann darf in Norwegen auf unkultiviertem Land auch ohne die Erlaubnis des Besitzers sich aufhalten, wandern, und im Winter Ski fahren.

Kultiviertes Land hingegen, und das ist ein wesentlicher Unterschied zu Schweden und Finnland, darf in Norwegen generell nur mit Erlaubnis des Besitzers betreten werden. Dies gilt auch für Weideflächen!

Lediglich im Winter, wenn der Boden gefroren oder vollständig mit Schnee bedeckt ist, darf auch kultiviertes Land betreten werden. Ausgenommen sind Bauernhöfe, Grundstücke um Häuser und Hütten herum, abgezäunte Gärten und Parks sowie Bereiche in denen ein öffentlicher Zugang auch im Winter erheblich stören würde, z.B. Schonungen.

1.1.1 Nichtmotorisierte Fahrzeuge:
Zu Pferd, mit Packpferden, Fahrrad, Schlitten oder Ähnlichem darf man sich nur im Bergland frei bewegen, sonst muss man sich an Straßen, Wege und Pfade halten. Überdies können die kommunalen Behörden in Absprache mit dem Besitzer den Zugang mit solchen Transportmitteln einschränken oder verbieten. Ohne behördliche Zustimmung darf der Eigentümer einer privaten Straße deren Benutzung durch nichtmotorisierte Fahrzeuge nicht verbieten.

1.1.2 Befahren mit Motorfahrzeugen:
Mit Motorfahrzeugen jeglicher Art darf ausschließlich auf Straßen und dafür zugelassenen Wegen gefahren und geparkt werden. Entlang öffentlicher Straßen ist überdies das Parken am Straßenrand auf unkultiviertem Land zulässig, wenn dabei nichts beschädigt und der Verkehr nicht behindert wird. Das Gleiche gilt für Anhänger von Motorfahrzeugen. Abgesehen davon darf auf kultiviertem Land lediglich mit Erlaubnis des Eigentümers, auf unkultiviertem Land überhaupt nicht - auch nicht mit Erlaubnis des Eigentümers! - gefahren oder geparkt werden.

Besitzer privater Straßen und Wege dürfen deren Benutzung durch Motorfahrzeuge generell oder für bestimmte Fahrzeugarten verbieten, solche Verbote müssen ausgeschildert oder durch Absperrungen wie Schranken oder Ketten deutlich gemacht werden.

1.2. Picknick, Campen, Feuer machen:
Zweifellos eines der am heißesten diskutierten Themen im Zusammenhang mit dem Jedermannsrecht ist das sogenannte "Wildcamping". Eine klare Definition dieses Begriffs findet man selten, meist wird hierunter jedoch das Übernachten in irgendwelchen "mobilen Unterkünften" außerhalb designierter Campingplätze verstanden. Oft wird behauptet, dass Wildcamping in Norwegen verboten sei. Diese Behauptung ist falsch, ein solches Verbot gibt es in Norwegen nicht.

Jedermann darf in Norwegen auf unkultiviertem Land unter bestimmten Voraussetzungen Picknick machen, Sonnenbaden, oder bis zu 48 Stunden "wild campen". Diese Voraussetzungen sind:

Zu bewohnten Häusern und Hütten muss ein Mindestabstand von 150 Metern gehalten werden, andernfalls wird die Zustimmung der Bewohner benötigt.
Grundstücksbesitzer dürfen nicht gestört oder behindert werden.
Es dürfen keinerlei Abfälle zurückgelassen werden. Auch das Vergraben von Abfällen ist verboten.
Sämtliche Spuren des Aufenthalts sind wieder zu beseitigen.
Der Aufenthalt geschieht stets auf eigene Gefahr.

Feuer machen: Zwischen dem 15. April und dem 15. September dürfen in Waldnähe generell keine offenen Feuer entfacht werden. Als Feuerholz darf lediglich auf dem Boden liegendes Totholz benutzt werden, keinesfalls dürfen Äste oder Zweige abgebrochen oder abgesägt werden.

Auf kultiviertem Land sind alle genannten Aktivitäten nur mit Zustimmung des Grundbesitzers zulässig.

Der Mindestabstand von 150 Metern zu bewohnten Häusern gilt nicht auf behördlich genehmigten Camping- und Wohnmobilstellplätzen.

Während der Jagdsaison können die lokalen Behörden das Camping aus Sicherheitsgründen vorübergehend untersagen.

1.3 Beeren, Pilze und Blumen pflücken:
Jedermann darf in Norwegen für den persönlichen Bedarf auf unkultiviertem Land wildwachsende Früchte, Beeren, Pilze und Blumen pflücken. Pflanzen, die unter Naturschutz stehen, dürfen jedoch nicht gepflückt werden. Wildwachsende Nüsse dürfen nur zum sofortigen Verzehr gepflückt werden. Für Moltebeeren gelten besondere Regelungen, die unter 1.3.1 erläutert werden.

Einige Reiseführer behaupten überdies, dass Beeren nur mit der Hand gepflückt werden dürfen, Hilfsmittel wie z.B. Blaubeerrechen also nicht erlaubt seien. Für diese Aussage habe ich bislang allerdings keinerlei Belege gefunden.

1.3.1 Ausnahme Moltebeeren:
In den drei nördlichsten Provinzen Finnmark, Troms und Nordland dürfen Moltebeeren nur von den Grundeigentümern gepflückt werden. In den übrigen Provinzen dürfen sie nur zum sofortigen Verzehr, also gewissermaßen "von der Hand in den Mund", gepflückt werden.

1.4 Schwimmen und Boot fahren:
Jedermann darf im Meer, in den Fjorden, in Flüssen und Seen schwimmen und mit nicht motorisierten Booten fahren, sofern die unter 1.2 genannten Voraussetzungen, insbesondere beim An- und Ablegen, eingehalten werden.

Das Führen von Motorbooten ist auf Salzwasser und auf Seen mit einer Oberfläche von mehr als 2 km² grundsätzlich gestattet, auf Flüssen und kleineren Seen nur dann, wenn diese Teil eines öffentlichen Schifffahrtsweges bilden. Es können jedoch lokale Verbote verhängt werden.

1.5 Angeln und Jagen:
Jedermann darf im Salzwasser, also im offenen Meer und in den Fjorden, angeln. Für das Angeln im Süßwasser, also in Flüssen und Seen, benötigen Personen über 16 Jahren immer eine Genehmigung. Jegliche andere Art der Fischerei außer Angeln bedarf ebenfalls einer Genehmigung.

Seit dem 01.06.2006 ist es überdies nicht mehr gestattet, mehr als 15 kg selbst gefangenen Fisch oder Fischprodukte pro Person aus Norwegen auszuführen. Ausgenommen sind lediglich Süßwasserfische sowie Lachs, Forelle und Saibling, soweit sie mit Genehmigung gefangen wurden. Ausgenommen sind ebenfalls Fisch und Fischprodukte, die nicht selbst gefangen, sondern nachweislich bei einem registrierten Gewerbebetrieb gekauft worden sind.

Die Jagd fällt nicht unter das Jedermannsrecht! Jegliches Jagen oder Fangen von Wildtieren ohne Genehmigung ist Wilderei und wird streng bestraft. Gleiches gilt auch für die Entnahme von Vogeleiern.


2 Sonderfälle:

2.1 Wohnmobile und Wohnwagen:
Eigentlich gar kein Sonderfall, denn es gelten die Regeln für Motorfahrzeuge wie in 1.1.2 beschrieben. Das Befahren von oder Parken auf unkultiviertem Land ist also nicht erlaubt, und auf kultiviertem Land wird die Erlaubnis des Grundbesitzers benötigt.
Auf öffentlichen Straßen und Parkplätzen ist das Übernachten im geparkten Wohnmobil oder Wohnwagen zulässig, so lange erstens örtliche Parkvorschriften und zweitens die unter 1.2 genannten Voraussetzungen eingehalten werden. Dies wird durch ein Rundschreiben des norwegischen Umweltministeriums (Nr. T-3/07 vom 28.06.2007, Abschnitt 3.2.6) ausdrücklich klargestellt.
Auf privaten Straßen und deren Parkplätzen kann der Eigentümer das Fahren oder Parken mit Wohnmobilen oder anderen Motorfahrzeugen durch entsprechende Beschilderung untersagen. Solche Beschilderung muss beachtet werden, auch wenn sie nicht den offiziellen Verkehrszeichen entspricht.

2.2 Zelten "neben dem Auto":
So lange das Auto ordnungsgemäß geparkt ist, das Zelt auf unkultiviertem Land aufgebaut wird, und die unter 1.2 genannten Voraussetzungen eingehalten werden, ist das Zelten neben dem Auto nicht verboten.

2.3 Naturschutzgebiete:
In offiziell ausgewiesenen Naturschutzgebieten können zusätzliche Einschränkungen gelten. Beispielsweise kann hier der Aufenthalt über Nacht oder das Verlassen der Pfade generell verboten sein. Solche Einschränkungen werden auf Informationstafeln an den Zugängen zu den jeweiligen Gebieten bekannt gegeben.


3 Rechtliche Grundlagen:
Die Kerninhalte des Jedermannsrechts sind 1957 im "Gesetz über das Leben im Freien" ("Lov om friluftslivet", im Folgenden LOF genannt) festgelegt worden. 1977 wurde zusätzlich im "Act of 10 June 1977 No.82 relating to motor traffic on uncultivated land and in watercourses" (im Folgenden MUL) die Bestimmungen für Motorfahrzeuge festgelegt. Und der Umgang mit Wildpflanzen und deren Früchten ist im Strafgesetzbuch "Straffeloven" geregelt.
Für die hier verwendeten Begriffe "Innmark" und "Utmark" gibt es keine direkte deutsche Übersetzung, ich habe daher in Analogie zur offiziellen englischen Übersetzung die Begriffe "kultiviertes Land" und "unkultiviertes Land" gewählt.

3.1 Betreten, Wandern und Befahren:
§2 LOF regelt das Betreten von unkultiviertem Land ("Utmark"), während §3 LOF das Betreten von kultiviertem Land ("Innmark") betrifft. Die genauen Regelungen für Motorfahrzeuge außerhalb der Straßen, sowie Motorbooten auf Süßwasser, findet man in MUL.

3.2 Picknick, Camping, Feuer machen:
Regeln tut dies LOF §9, und er fasst hier zusammen: Picknicken, Sonnenbaden, Übernachten und Ähnliches. Wie schon gesagt, enthält dieser Paragraf keinerlei generelles Verbot des "Wildcamping". Ein solches Verbot findet sich auch sonst nirgendwo im norwegischen Recht. Nach LOF §9 benötigt man allerdings die Genehmigung des Grundeigentümers, wenn man länger als zwei Tage bleiben, näher als 150 Meter an einem bewohnten Haus oder Hütte oder aber auf kultiviertem Land campen will.

Gelegentlich wurde behauptet, die 150 m Abstand müssten auch zu unbewohnten Häusern und Hütten, oder gar Holzschuppen und Toilettenhäuschen gehalten werden. Dies ist falsch. Im LOF §9 ist ausdrücklich von "bebodd hus (hytte)" also von "bewohntem Haus (Hütte)" die Rede.

3.3 Pflücken:
Wird merkwürdigerweise im Strafgesetzbuch ("Straffeloven"), § 400, geregelt: Demnach ist das Pflücken von auf nicht umzäuntem(!), unkultivierten Land wachsenden Beeren, Pilzen und Blumen sowie das Ausreißen der Wurzeln von Kräutern erlaubt. Wildwachsende Nüsse und Moltebeeren dürfen hingegen nur zum sofortigen Verzehr gepflückt werden.

MfG
Gerhard

Zitat ende !

Ich hoffe damit sind alle unklarheiten beseitigt. :D

lohrer am 25 Mai 2012 12:42:07

walter7149 hat geschrieben:Hallo,

Quelle: EuraGerhard vom 28.05.2008



Danke!
Mit dem WoMo ist das Übernachten also eigentlich wie bei uns: Auf öffentlichen Parkplätzen (z.B. Wanderparkplätze ect.) ist es erlaubt, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, bzw. auf privatem Grund der Eigentümer es einem erlaubt.



Michael

daffi2222 am 25 Mai 2012 12:56:41

Danke für die erschöpfende Auskunft.
Da hat man alle Fragen geklärt.

Freu mich jetzt erst recht.



Ralf

Waldschrein am 11 Mär 2015 11:38:07

Das ist jetzt ein uraltes Thema, ich muss es trotzdem einmal ausgraben. Speziell: wir fahren im Juni mit unserem Opel Vivaro (wie die VW Busse) + Dachzelt rauf in Richtung Nordland.
Der Wagen fällt jetzt weder in die Kategorie Wohnwagen oder Wohnmobil, aber auch nicht zu PKW + Zelt daneben :D.
"Dürfen" ist wieder so ein dehnbarer Begriff, weil so weit bin ich schon: das Jedermannsrecht dürfte für uns nicht gelten. Was mich aber in der Realität interessieren würde ist, wenn wir den Abstand zu bewohnten Gebieten mehr als großzügig einhalten (wir suchen eh nicht die Nähe anderer Menschen), nicht auf landwirtschaftlich genutzter Fläche stehen und auch Verbotsschilder akzeptieren > können bis zu 48h "wild" gedachzeltet werden?

Danke :)

Limanda am 11 Mär 2015 12:39:09

Hei, es gibt doch die Prämisse "Nicht stören, nichts zerstören" und so wie du deine Reiseform beschreibst ist es doch ok. In über 20 Jahren Norwegen mit dem Wohnmobil sollte ich eigentlich ein Buch über meine Erlebnisse in dem Land schreiben.
Wer wie du einen großen Abstand zu Wohngebieten wahrt dann kann ich dir den :daumen2: zeigen

Ich habe vor ca. 3 Jahren ein Erlebnis mit deutschen Landsleuten gehabt die sich einen feuchten Kehrricht um die norwegischen Sitten und Gebräuche geschert haben. Zwei Wohnmobile mit 10 oder 11 Personen. Direkt (10 m) vor den Häusern geparkt, Stühle, Tische und Grills raus und bis nach Mitternacht ?demmi. Ich hatte die Erwachsenen gefragt ob sie sich nicht mit der norw. Kultur auskennen würden. Antwort: Bist du hier der Sheriff? Es kam dann zum Eklat weil die Kassettentoiletten beider Fahrzeuge voll waren und die "Landsleute" mit Klopapierrollen unter den Armen durch die Vorgärten liefen. Das war zuviel und sie wurden von den Norwegern des Platzes verwiesen.

Das sich die Norweger auch nicht immer "Regelkonform" verhalten sollte zumindest erwähnt werden.

Wenn man irgendwo eine schöne Stelle sieht an der man stehen bzw. übernachten könnte dann kann man fragen...Ich möchte auch nicht dass mein Wohnmobil über Nacht ungefragt Zuwachs bekommt so unter dem Motto " Ach dort auf dem Grundstück ist noch was frei da stellen wir uns hin"

Höre auf deinen Bauch und suche einfach mal den Kontakt zu den Norwegern denn dann erfährst du viel über das Land über das Leben dort.
Ha det

Waldschrein am 11 Mär 2015 13:44:44

Deswegen auch mit dem Dachzelt. Ich kenne ebenso die Seite mit Wohnwagen (Deutschland und Dänemark). Aber ehrlich...ich kann mich dem Großteil der Luxuscamper absolut null identifizieren. Wenn ein Wohnmobil noch einen Anhänger mit Kleinwagen hinter sich her zieht, oder übertriebener Nationalstolz in Form von Heimatbier und Deutschlandflaggen gelebt wird suche ich lieber das Weite :D Mir steht der Kontakt zur Natur näher, genau deswegen campe ich doch! Wenn an der Kasse dann wieder ein Deutscher vor mir steht und sich beschwert, daß es auf dem Campingplatz nach einem Regenschauer Pfützen gibt, würde ich dem am liebsten ne Kopfnuss verpassen. Bloß möglichst weit weg von denen :) Es sind halt meist genau DIE, welche respektlos vor der Natur und auch den Bewohnern durch die Welt tingeln.

Rover am 11 Mär 2015 14:32:08

Schließe mich Limanda vollumfänglich an. Mit ein bissel gesundem Menschenverstand, Bauchgefühl und Respekt ist das kein Problem.

schneutzl am 11 Mär 2015 19:52:31

Rover hat geschrieben: Mit ein bissel gesundem Menschenverstand, Bauchgefühl und Respekt ist das kein Problem.


:top:
Besser kann man es nicht ausdrücken!

FloMo am 24 Apr 2015 22:12:26

Das Thema "freies Stehen" im gesetzlichen Sinne ist ja nun geklärt - wie verhält es sich denn aber im allgemeinen mit V+E in Norwegen? Gibt es Stellen außerhalb von CP's an SP's oder Tankstellen? Habe leider hier im Forum keine Stellplatzliste von Norwegen gefunden die hier Info gibt.

Rover am 24 Apr 2015 22:19:13

Irgendwo geisterte mal ein link zu VE Stationen in Norge rum - ich kann ihn nur gerade nicht finden. Wir kamen aber gut zurecht. Frischwasser an der Tanke ging immer, Entsorgen auch oft und alle paar Tage ging es eben auch msl auf irgendeinen CP. Vielleicht finde ich den link noch.

Rover am 24 Apr 2015 22:27:38

Hab den Thread gefunden.

--> Link

FloMo am 26 Apr 2015 20:51:02

Danke Dir. :)

norsegreek am 26 Apr 2015 21:43:52

Es gibt jede Menge Entsorgungsstationen,
soviel kannst du nicht essen.
Jede Gemeinde ab einer bestimmten Einwohnerzahl muß
eine V/E für Camper zur Verfügung stellen.

Jürgen

Variophoenix am 27 Apr 2015 06:43:23

Danke für alle die Infos. Ich fahre im Sommer nach Norwegen, das ist jetzt mal klar.

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