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Mich würde interessieren, ob an der Meinung einiger WOMO Fahrer etwas dran ist, dass man angeblich bei sogenannten Schwerverkehrskontrollen einfach weiter fahren darf.
Wir waren letztens auf der Landstrasse unterwegs, als die üblichen Geschwindigkeitsreduzierungen für alle Fahrzeuge kamen. Die Schilder "Parkplatz" waren abgedeckt und der nächste Parkplatz wurde zum Anhalten von LKW`s Wohnwagen und WOMO`s genutzt. Bis auf ein Polizeifahrzeug, dass recht unbeteiligt da rumstand, waren alles Zoll, Technisches Hilfswerk und hauptsächlich BAG Mitarbeiter. Wir und andere PKW`s mit Anhänger ( Lastenanhänger und Wohnwagen ) wurden herausgewunken und gewogen. Bei uns war alles in Ordnung, mich interessiert nur, da ich immer wieder mal das Gerücht höre, man dürfe einfach weiterfahren wenn man von BAG Leuten angehalten und auf die Waage geführt wird. Leute des Technischen Hilfswerk haben auch die Fahrzeuge überpüft ( Reifenprofil angesehen, Spiegel und unters Auto )
ich war in Österreich auf der Autobahn unterwegs mit einem Womo über 3,5t .Dort hat es ja die bekannten Wiegestellen . Es gab ein Hinweisschild das alle Fahrzeuge über 2,8 t kontrolliert werden aber keine Polizisten an der Ausfahrt. Nachdem mich mein Fahrzeuggewicht eh interessiert hat bin ich dann rausgefahren und auf die Waage. Der Beamte hat mich etwas erstaunt angesehen und nannte mir auf meine Frage hin das Gewicht.
4,25 t. bei 4,5 t.erlaubten Gesamtgewicht, also alles gut. Er fragte nur ob ich mit Go Box Fahre ??? (man sieht die ja auch nicht an der Frontscheibe ) Nachdem ich bejahte durfte ich dann weiterfahren. Ich konnte einige Wohnmobile (auch Grössere) sehen die einfach weiterfuhren und hatte den Eindruck das es niemand interessierte. Na ja, ein Beamter hat alle Fahrzeuge die gößer als 2,8 t waren bzw. mit Anhänger rausgewunken.
Angeblich ist das alles abgesegnet im Rahmen der Amthilfe, ein Polizeifahrzeug stand dort, allerdings interessierten sich die Beamten zumindest im Moment nicht für das ganze sondern saßen in ihrem Polizeifahrzeug. Ob zu Recht oder Unrecht weiß ich nicht. Hier hat ja die Polizei kontrolliert, dort eben Beamte der BAG: --> Link Das zusätzliche Ausstattung auch PKW`s in Gewichtsprobleme bringt wird hier vom ADAC schön erklärt: --> Link Die BAG interessiert sich eigendlich nur für den gewerblichen Güterverkehr.
Anhalten tut aber immer die Polizei. Dieter Guude!
Ist doch vom Admin sehr gut verlinkt. Ein WoMo, auch über 20 t, ist kein Fahrzeug zum Güterverkehr. Trotzdem würde ich auf das Signal des BAG-Mannes achten. CU Vutschko
Moment , ein Mitarbeiter/Beamter des BAG hat keine Polizeigewalt. Er darf PKW und Freizeitfahrzeuge nicht anhalten , wie auch Feldjäger nicht mit dieser Polizeigewalt ausgestattet sind.
Eben,die arbeiten immer mit der Polizei zusammen. Dieter
DAS ist zwar richtig, aber die führen sich schon gern mal so auf, als ob sie hätten ... :? Außerdem sind die optisch nur schwierig von Polizisten zu unterscheiden :( Ein Hallo nach Plön,
bei der Wahrnehmung von hoheitlichen Aufgaben darf/muss die Militärpolizei (Feldjäger) der Bundewehr in den zivilen Straßenverkehr durch Verkehrsregelungsmaßnahmen eingreifen, um den militärischen Verkehr zu regeln. Die zivilen Fahrzeuge haben den Warnhinweisen folge zu leisten. Sollte man das ignorieren, so wird das nicht nur teuer, denn die Militärpolizisten sind vielfach angewiesen, bei Verstößen die zuständigen Polizeikollegen hinzu zuziehen. Habe vor Jahren mal gesehen, wie ein PKW unter einen Panzer geriet, weil der PKW Fahrer meinte er müsser sich noch vorbeizwängen. Das war schrecklich genug. Beste Herold1920 Das ist auch meine Überlegung, einerseits haben Sie uns nichts zu sagen, andererseits müssen wir auch einer Mititärpolizeianweisung Folge leisten, zum Beispiel eine umleitung zu benutzen.
In dem Fall hat ein BAG Beamter den Verkehr selektiert und u.a. uns zu einer mobilen Fahrzeugwaage geführt, so stand man in einer kleinen Schlange und konnte nur noch über eine Waage fahren. Theoretisch hätte ich auf der Landstrasse noch entgegen der Weisung der BAG gerade ausfahren können. Ich gehe mal ganz fest davon aus, dass dann das Polizeifahrzeug hinter mir gewesen wäre. 1. Mehr Stress, denn dann wäre man sicher zurück geleitet worden und es hätte noch länger gedauert. 2. Meine Frage ist die BAG berechtigt normalen Fahrzeugen Weisungen zu erteilen oder nicht. Ich gehe mal davon aus, dass ja, weiß es aber nicht.
Da steht in den meisten Fällen LKW>2,8t. Mit meinem Firmen Duc müßte ich raus (HzGG 3,3t), mit dem Womo ( HzGG 3,5t) müßte ich nicht raus. Womo gilt nicht als LKW, anders wäre wenn nur die >2,8t raus müßten, dann wirds Eng. bert
a) Feldjäger --> Link b) BAG --> Link
Hallo Leute, ich möchte ja nicht wieder mit falschen Aussagen auffallen. (Mein Posting wg. Umweltplakette für Ausländer). Mir stellt sich aus dem Posting von UlrichS aber die Frage nach dem THW. Was haben unsere THWler mit hoheitlichen Rechten zu tun? Wie können sie u.U. von der BAG für so Aufgaben wie das Kontrollieren von Reifenprofiltiefe und der Sicherheitsaufgabe gegen Terrorangriffe ( so wurde man kontrolliert, wenn man hier in OWL z.B. eine britische Kaserne mit dem Fahrzeug aufsuchen wollte) eingesetzt werden? Diesen Blödsinn, ich meine damit explizit die Spiegeluntersuchung, kann sich eigentlich nur jemand ausdenken, dem abhanden gekommen ist, dass für solche Untersuchungen im Zweifelsfall immer noch die Polizei zuständig ist, ggf. ein Teil der Bereitschaftspolizei. Ich denke, da ist man schon gewaltig übers Ziel hinaus geschossen. Was mir eigentlich gleichgültig wäre, ist die Tatsache, im Rahmen einer allgemeinemn Verkehrskontrolle, die zufällig mit einer Stichprobenprüfung von BAG-Kunden, also dem gewerblichen Güterverkehr, zusammenfällt. Wenn ich also in so eine Kontrolle hineingewunken werde, würde ich freundlich nach dem Dienstausweis eines mir wg. unbekannter Uniform nicht als Polizist erkennbaren Menschen fragen. Es könnte ja ein "verkleideter"Polizist sein. Die Fachleute von z.B. der Autobahnpolizei überprüfen gern mit Spiegeln die Längsträger und den gesamten Aufbau von LKW´s. Wenn man in dem Zusammenhang freundlich fragt, wird es sicher keine Probleme geben. Von einem Mitglied des THW, der üblicherweise nicht zeitgleich auch noch zugelassener KFZ-Sachverständiger ist, würde ich mein Fahrzeug nicht überprüfen lassen, sondern ihn bestimmt auffordern, mir meine Weiterfahrt zu ermöglichen. Zu einer Untersuchung bei TÜV, Dekra, GTÜ o.ä. gehe ich freiwillig und darf meinen nicht kleinen Obulus für die Prüfung hinblättern. Aber so beim Schreiben meines post komme ich mehr und mehr zu der Überzeugung, dass die von UlrichS als THWler ausgemachten Menschen, die Profiluntersuchung und Spiegelspielchen machten, eben so Spezialisten der Polizei und eben kein THW war. @ garagenspanner Mit Deinen Links komme ich leider nicht weiter.
@ rundefan - Keine Ahnung warum das THW bei Verkehrskontrollen technische Unterstützung gibt. --> Link Da waren auch THW Fahrzeuge und zwei THW Leute haben sich Reifenprofile angesehen. --> Link --> Link Sieht also nicht unbedingt nach verkleideten Polizisten aus, ich finde hunderte Meldungen das der THW bei Verkehrskontrollen hilft. Ich hatte so den Eindruck, BAG winkt ein, BAG und THW kontrolliert Polizei leitet die Kontrolle und schreibt Bussgelder damit es schneller geht, dass Geld einnehmen meine ich. Warum - keine Ahnung, ich dachte ich frag mal vieleicht lernt man ja was dazu - ansonsten: :keks: :D hallo,
die Polizei hat die Möglichkeit, das THW anzufordern, wenn technische Hilfe notwendig ist. Inwieweit THWler Reifenprofil etc. prüfen dürfen, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich weiß allerdings, daß das THW oft bei großen Kontrollaktionen/Unfällen etc. von der Polizei angefordert wird im Wege der Amtshilfe. Vielleicht hat sich der TE auch verschaut, weil beide Organisationen, THW und BAG, graue Uniformen tragen. Hier ein paar Infos dazu --> Link Hallo in die Runde,
der Link bei Wiki "Feldjäger" beschreibt die heutigen Aufgaben nicht korrekt. Die BAG können noch -nur - auf Weisung von Polizeibeamten tätig werden. Folgt man den Haltzeichen nicht, muss man damit rechnen von einem Polizeifahrzeug verfolgt und zur Kontrollstelle zurück zukehren. Warum BAG noch nicht? Sollte die Maut auch über den Güterverkehr hinaus eingeführt werden - da ist ja etwas in Planung - dann sind die Zuständigkeiten bereits klar geregelt. Beste Herold 1920 Wenn ich den Link so lese, sind technische Hilfen bei Verkehrskontrollen da mit im Aufgabengebiet enthalten. Absperrungen der Strasse, Verkehrsleitung etc.
Ausserdem haben die technischen Helfer den Fahrzeughaltern offenbar auch Tipps gegeben. Warum sollten sie das nicht tun dürfen? Wenn die Polizei den THW zur Amthilfe anfordert und sagt helft uns die Fahrzeuge auf die Waagen zu führen und kontrolliert mal die Reifenprofile. Das THW hilft: ( kopiert aus Wikipedia) Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden aufgrund von Unfällen u. a. Verkehrsstörungen , Allgemeine Sicherungs- und Ordnungsdienste im Auftrag der zuständigen Stellen, Unterstützung von Polizei und Staatsanwaltschaft bei Aufklärungsmaßnahmen, Bereitstellung von Hilfskräften mit technischer Ausstattung zur Unterstützung zuständiger Behörden und Organisationen Nach dem THW- Gesetz beschränken sich die Befugnisse des THW auf Hilfeleistungen in Not- und Katastrophenfällen. Dazu dürften Verkehrskontrollen in der Regel nicht gehören, erst recht nicht die Kontrolle von Profiltiefen u.a.
Damit ist allenfalls vorstellbar, dass das THW eine Kontrollstelle absichert oder - auf Weisung der Polizei - den Verkehr an der Kontrollstelle leitet. Kontrollmaßnahmen selbst bleiben jedoch den Stellen vorbehalten, die dazu die rechtliche Befugnis haben. Viele aus Nürnberg, Edgar Nanana,
nicht so kleinlich sein in unserer Republik. Wenn schon die Einwohnermeldeämter die Wirtschaft mit Bürgerdaten auf dem Expansionskurs unterstützen soll, wird doch das biedere THW auch der Polizei helfen dürfen, diesen Bürger, samt Kfz, näher zu inspizieren. Nur wer etwas zu verbergen hat, wird den Überwachungsstaat ablehnen. Telefonüberwachung dient dem aufrechten Deutschen! BigBrother for President!! Volker :wink: :ironie: Ich weiß nicht was genau Du als Kontrollmaßnahmen bezeichnest, gehört das wiegen eines Fahrzeugs auch dazu ? Das messen einer Profiltiefe ? In den Links steht klipp und klar das vom THW technische Unterstützung bei Verkehrskontrollen geleistet wird. a) nein ich habe mich nicht geirrt, da waren THW Leute. b) Warum sollten die wenn die Kapazitäten haben keine technische Unterstützung leisten dürfen ? Hallo Ulrich.
die Kontrollen erfolgen ja nicht, weil die Techniker Dir einen guten Rat geben wollen, sondern um Ordnungswidrigkeiten aufzudecken und zu verfolgen. Und das ist eben nun mal den Verfolgungsorganen vorbehalten. Dazu gehören die THW- ler mit Sicherheit nicht, genau so wenig wie die Feuerwehr oder Sanitäter. Heißt. Festzustellen, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt, weil eine Profiltiefe nicht ausreicht oder das WoMo überladen ist, bleibt alleine den Verfolgungsbehörden vorbehalten. Das THW kann z.B. eine mobile Waage stellen und Dich anweisen, wie Du auf die Waage zu fahren hast- das war es aber dann auch für das THW.Die Kontrolle an sich obliegt dann der Polizei ( auch nicht dem BAG, da Du je kein gewerbliches Transportunternehmen per WoMo unterhältst ), die übrigens auch die Waage auf ordnungsgemäße Eichung und ordnungsgemäßes Aufstellen zu prüfen und zu dies dokumentieren hat. Viele aus Nürnberg, Edgar Der THW leistet Hilfe bei LKW Kontrollen wenn zum Beispiel schwere Ladungsteile bewegt werden müssen.
Oder bauen Zelte auf wenn es nötig werden sollte. Aber immer nur auf Anweisung der Polizei. Dieter Hallo, ich nochmal!
Zu Zeiten der Wehrpflicht war es ein liebgewonneses Muster, anstelle von Wehrdienst sich für 10 Jahre beim THW zu verpflichten. Für diese Art des Dienstes sind, genau wie bei der Bundeswehr als normaler Wehrdienstleister, keine besonderen Qualifikationen technischer Art notwendig gewesen. Man lernte möglicherweise den Umgang mit Frontladern, den Aufbau und Betrieb von Pumpen, Hydraulik usw. an den Übungstagen. ( Ich spreche hier nicht aus eigener Erfahrung ). Wie hier in einem Link beschrieben, bezieht sich also die Aufgabe des THW auf technische Hilfeleistung der Anfordernden Dienststelle. Sicher wird da der ein oder andere THWler sich in seiner Wichtigkeit gestärkt fühlen und sich anmassen, besondere Rechte zu haben. Ich sehe sie nicht und wäre daher gegen eine Kontrolle durch Andere als Berechtigte. Ich hätte auch kein Problem, mich mit dem zuständig Berechtigten, also einem Polizeibeamten vor Ort zu dem Thema zu unterhalten. Ich denkle wir sind uns alle einig, dass lediglich nur auf Anweisung der Polizei gehandelt wurde. Der THW hat auch lediglich nur eine technische Hilfestellung gegeben, wie auf der Waage einzuweisen. Dabei hat man nach den Reifenprofilen geschaut, ob die nur dem Fahrer etwas gesagt hätten, für Statistik oder ob sie der Polizei einen "Wink" gegeben hätten da mal nachzumessen weiß ich nicht. Bei uns war alles in Ordnung und nach 10 Minuten waren wir wieder weg. Bei uns war alles in Ordnung und nach 10 Minuten waren wir wieder weg.[/quote]
Mensch Ulrich, bei DER Vorgeschichte mit Deinem WoMo,,, hätte nie gedacht, hier mal so einen Satz von Dir lesen zu können :D Viele aus Nürnberg, Edgar
Einspruch ! Das THW baut z.B. auf Anforderung der Polizei auch Scheinwerfer auf, wenn nachts große Verkehrs-Kontrollen statt finden. Also weder Not - noch Katastrophenfall. Hallo Peter,
ist aber doch nichts anderes als technische Hilfeleistung, weil Polizei z.B. in der Region nicht ausreichend große Beleuchtungsmittel zur Verfügung hat. Solange der THW-Mann nicht Kontrollen durchführt, darf er mich gern auf einen beleuchteten Parkplatz winken. Mehr allerdings nicht, so meine Auffassung. Der THW Mann darf auch nicht winken, aber technische Hilfe dürfen sie geben, bei uns macht das auch die Feuerwehr.
So ist es. Winken darf auch ein THW Mann dann, wenn z.B. das THW auf Anweisung der Polizei eine Autobahn sperren muß wg. Unfall oder so. THW führt generell keine Kontrollen durch! Ich habe meine 10 Jahre beim THW "abgerissen" weil ich mit 19 Jahren 10 x mehr verdient habe, als mir die Bundeswehr damals bezahlt hätte. Dabei habe ich meinen Aubo (Motorbootführerschein) und Fährenführerschein gemacht. Gilt heute noch, aber nie mehr gebraucht.
Natürlich darf er winken - ich darf ihm ja auch zurückwinken, Volker :wink: |
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