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Neue TÜV - Prüfverordnung ?


Advantage am 19 Jul 2012 15:57:09

Hallo,

ich habe soeben auf der t-online Startseite gefunden, dass ab Juli 2012 neue Prüfrichtlinien zur HU bestehen, u.a. dass Wohnmobile ÜBER 3,5 - 7,5 Tonnen nur noch alle 2 Jahre zur HU müssen.

Haz das noch jemand gelesen, bzw. kann die T-onlinemeldung bestätigen ???

Fahrzeugart


Erste Untersuchung (Neuzulassung)


Folgende Untersuchungen


Pkw nach 36 Monaten dann alle 24 Monate

Motorräder nach 24 Monaten dann alle alle 24 Monate

Wohnmobile


bis 3.500 kg zul. Gesamtgewicht nach 36 Monaten dann alle alle 24 Monate

über 3.500 - 7.500 kg zul. Gesamtgewicht nach 24 Monaten dann alle 24 Monate

über 7.500 kg zul. Gesamtgewicht nach 12 Monaten dann alle 12 Monate

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selbstschrauber am 19 Jul 2012 16:14:13

Hallo,

schön wärs....

sagt Selbstschrauber, der gerade wieder beim TÜV war - wie immer ohne Mängel- und dafür 148 euro bezahlt hat excl. Gasprüfung.

LG

Selbstschrauber

PS Natürlich TÜV wieder nur für 12 Moante gültig...

traveller-71 am 19 Jul 2012 16:42:28

Hallo,

ich war auch vor einigen Tagen beim TÜV. Auch habe ich etwas zu den neuen Bestimmungen vor Ort gelesen, davon allerdings nicht.
Laut Infos ist es nach wie vor so, dass Womo's ab 3,5t ab dem 7.Jahr jährlich zum TÜV müssen. Es gab nur eine Bemerkung der Angestellten beim TÜV, dass die Reglung im Moment noch so wäre.

@Selbstschrauber
Ich habe 93 Euro bezahlt, inkl. dieser Abgasuntersuchung (beim der nur noch das Steuergerät auf evtl. Fehler ausgelesen wird).
Wieso hast Du 148 bezahlt ???

Anzeige vom Forum


ohnehelm am 19 Jul 2012 16:43:45

Ich finde bei T-online nichts darüber...

Kannst Du das mal verlinken ?

selbstschrauber am 19 Jul 2012 17:10:28

traveller-71 hat geschrieben:Hallo,

ich war auch vor einigen Tagen beim TÜV. Auch habe ich etwas zu den neuen Bestimmungen vor Ort gelesen, davon allerdings nicht.
Laut Infos ist es nach wie vor so, dass Womo's ab 3,5t ab dem 7.Jahr jährlich zum TÜV müssen. Es gab nur eine Bemerkung der Angestellten beim TÜV, dass die Reglung im Moment noch so wäre.

@Selbstschrauber
Ich habe 93 Euro bezahlt, inkl. dieser Abgasuntersuchung (beim der nur noch das Steuergerät auf evtl. Fehler ausgelesen wird).
Wieso hast Du 148 bezahlt ???


Das wüsste ich auch gerne, ich fand es wahsinnig teuer. Allerdings zahle ich schon seit Jahren bei TÜV und Dekra mehr als 100 Euro. Evtl ist deiner max. 3.5t schwer? Hier in KA richtet es sich nach dem z.G. und mit >3,5t landet man in den LKW-Prüfgebühren.
Steuergeräte werden allerdings keine ausgelesen, sondern der Motor mehrfach gequält.

Allerdings in all den Jahren immer ohne Beanstandung.

LG

Selbstschrauber

Advantage am 19 Jul 2012 17:13:16

Hallo,


hier ist der Link, wird wohl nicht lange funktionieren, da t-Online ständig umstellt

--> Link

traveller-71 am 19 Jul 2012 17:17:42

selbstschrauber hat geschrieben:
traveller-71 hat geschrieben:Hallo,

ich war auch vor einigen Tagen beim TÜV. Auch habe ich etwas zu den neuen Bestimmungen vor Ort gelesen, davon allerdings nicht.
Laut Infos ist es nach wie vor so, dass Womo's ab 3,5t ab dem 7.Jahr jährlich zum TÜV müssen. Es gab nur eine Bemerkung der Angestellten beim TÜV, dass die Reglung im Moment noch so wäre.

@Selbstschrauber
Ich habe 93 Euro bezahlt, inkl. dieser Abgasuntersuchung (beim der nur noch das Steuergerät auf evtl. Fehler ausgelesen wird).
Wieso hast Du 148 bezahlt ???


Das wüsste ich auch gerne, ich fand es wahsinnig teuer. Allerdings zahle ich schon seit Jahren bei TÜV und Dekra mehr als 100 Euro. Evtl ist deiner max. 3.5t schwer? Hier in KA richtet es sich nach dem z.G. und mit >3,5t landet man in den LKW-Prüfgebühren.
Steuergeräte werden allerdings keine ausgelesen, sondern der Motor mehrfach gequält.

Allerdings in all den Jahren immer ohne Beanstandung.

LG

Selbstschrauber


... hm, sehr seltsam. Mir kamen schon die 93Euro etwas viel vor, weshalb ich nachgefragt hatte. Ich bekam als Antwort, dass die Prüfung auf der >3,5t 20€ mehr kostet (bei uns 3,85t).
Es kann doch nicht sein, dass Du noch mehr bezahlt hast, weil über 4t oder ???

Gast am 19 Jul 2012 17:22:58

...hhhhmmmm - wenn das mal kein redaktioneller Fehler ist?

palstek am 19 Jul 2012 18:04:52

traveller-71 hat geschrieben:... hm, sehr seltsam. Mir kamen schon die 93Euro etwas viel vor, weshalb ich nachgefragt hatte. Ich bekam als Antwort, dass die Prüfung auf der >3,5t 20€ mehr kostet (bei uns 3,85t).
Es kann doch nicht sein, dass Du noch mehr bezahlt hast, weil über 4t oder ???


Kann wohl doch sein. Hier in Hessen sind die Gebühren für die AU geradezu ein Schnäppchen und unabhängig vom Gewicht, während in Baden-Württemberg und Bayern wesentlich stärker hingelangt wird: --> Link (auf das "x" links oben klicken und dann das Land wählen:

Hessen: ca. 32 Euro mit Messung, 20 Euro ohne Messung, alle Gewichtsklassen
BW: 57 Euro bzw. 47 Euro zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen

Das verstehe mal einer...


Frank

coseb am 19 Jul 2012 18:30:41

Hallo in die Runde

Habs eben erst gelesen , mir den Link angeschaut und ausgedruckt, mit meinem Freund, ist Prüf ing beim Tüv , Telefoniert Antwort Blödsinn da wüsste er was von , na sowas .

Rudolf

Ps: der Freund fährt ebenfalls Womo und ist auch hier gemeldet

a.miertsch am 19 Jul 2012 19:09:07

Advantage hat geschrieben:Hallo,


hier ist der Link, wird wohl nicht lange funktionieren, da t-Online ständig umstellt

--> Link


Wenn ich so eine Überschrift schon lese:"Wie sie TÜV-Kosten sparen".(Link)
Ich habe noch nie gespart, oder gibt es jemand, der den TÜV umsonst bekommt?
Albert

thoba am 19 Jul 2012 20:33:14

[quote] ....auf der t-online Startseite gefunden, dass ab Juli 2012 neue Prüfrichtlinien zur HU bestehen, u.a. dass Wohnmobile ÜBER 3,5 - 7,5 Tonnen nur noch alle 2 Jahre zur HU müssen. [/quote]

Da ist bei den vom "ADAC" übermittelten oder abgeschriebenen Daten bei T-Online einfach was "verloren gegangen.
Wenn man mal beim ADAC direkt schaut, sieht man das alles so bleibt, wie bisher:
Start: 24 Monate, dann alle 24 Monate, ab dem 7.Jahr: 12 Monate.

Also alles wie gehabt.


FG Thoba

km99 am 19 Jul 2012 20:58:29

selbstschrauber hat geschrieben:Steuergeräte werden allerdings keine ausgelesen, sondern der Motor mehrfach gequält.
Vielleicht liegt es daran. Bei PKW ist jedenfalls Steuergerät auslesen (Diesel) billiger als Motor quälen (Benziner). ;)


Klaus

RG Regalbau am 19 Jul 2012 23:21:27

Hallo,
kleiner Tipp.
Über 3,5 Tonnen im 71. Monat zum TÜV und es gibt die Plakette nochmal für 2 Jahre.
Aussage eines TÜV´lers.

batchman99 am 20 Jul 2012 17:28:47

palstek hat geschrieben:
Hessen: ca. 32 Euro mit Messung, 20 Euro ohne Messung, alle Gewichtsklassen
BW: 57 Euro bzw. 47 Euro zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen

Das verstehe mal einer...


Frank


Ah, gut zu wissen.
Wohne in RLP, habe aber gerade mal 27km bis zum TÜV Viernheim Bild

bennos am 06 Mai 2015 15:14:53

Hallo,
kleiner Tipp.
Über 3,5 Tonnen im 71. Monat zum TÜV und es gibt die Plakette nochmal für 2 Jahre.
Aussage eines TÜV´lers.


Hallo,

oben genannte Aussage hatte ich auch im Kopf, als ich heute zum Tüv fuhr;

Doch seit März gilt:
Nach dem 60. Monat gilt für LKW über 3,5 to für nur noch 1 Jahr die Plakette.
Der Prüfer hat mir den Erlass ( anzuwenden seit März 2015 ) vorgelesen

Das zur Info

bennos am 06 Mai 2015 15:56:38

Hallo nochmal,

gilt natürlich für Wohnmobile über 3,5 to
Habe das Urtei gefunden, auf das sich der TÜV beruft:


Verwaltungsgericht Koblenz: Hauptuntersuchung bei älteren Wohnmobilen alle 12 Monate
Pressemitteilung Nr. 3/2014
Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen müssen spätestens sechs Jahre nach ihrer Erstzulassung jährlich zur Hauptuntersuchung. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Der Kläger, Halter eines erstmals im April 2008 in den Verkehr gekommenen Wohnmobils mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,85 Tonnen, hatte sein Fahrzeug im Juli 2013 zur Hauptuntersuchung vorgestellt. Die Prüfplakette wurde zugeteilt und die nächste Hauptuntersuchung auf den Monat Juli 2014 bestimmt. Hiergegen erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruch Klage, mit der er sich auf die Anlage VIII zu § 29 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) berief. Danach sei bis zu 72 Monate nach dem erstmaligen in den Verkehr kommen des Fahrzeuges eine Plakette für zwei Jahre und nicht lediglich für ein Jahr zu erteilen.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Anlage VIII zur StVZO lege fest, dass für Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen und bis zu 7,5 Tonnen in den ersten 72 Zulassungsmonaten eine mindestens 24-monatige Untersuchungspflicht gelte. Anschließend unterliege das Fahrzeug einem 12-monatigen Untersuchungsintervall. Werde also – wie vorliegend – das Wohnmobil im 63. Monat zur Hauptuntersuchung vorgestellt, so könne die Prüfplakette nur noch für weitere 12 Monate zugeteilt werden. Denn ab dem 73. Monat seit dem erstmaligen in den Verkehr kommen bestehe die Verpflichtung zu einer jährlichen Hauptuntersuchung. Dies folge bereits aus dem Wortlaut der Anlage VIII zur StVZO. Dort sei zum Zeitpunkt der nächsten Hauptuntersuchung von mehr als 72 Monate alten Wohnmobilen keine Sonderregelung getroffen, so dass es insoweit bei der in der Verordnung als Normalfall festgelegten einjährigen Überprüfungspflicht verbleibe. Eine solche Auslegung entspreche auch dem Regelungsziel des Verordnungsgebers. Dieser habe sich nämlich auf der Grundlage von Erhebungen, nach denen die Rate der an privat genutzten Wohnmobilen festgestellten erheblichen Mängel etwa bis zum 7./8. Zulassungsjahr deutlich unter der vergleichbarer Nutzfahrzeuge liegt, zu einer Dynamisierung der Fristen für die Hauptuntersuchungen entschlossen und diese bei neuen Wohnmobilen zeitlich gestreckt. Bei älteren Fahrzeugen habe er es demgegenüber angesichts der Mängelraten bei der bis dahin geltenden 12-monatigen Frist belassen wollen. Dass der Verordnungsgeber dabei die Grenze nach der Vollendung des 6. Zulassungsjahres und nicht im Rahmen einer „Kulanz-Regelung“ erst nach dem 7. oder 8. Jahr gezogen habe, begegne rechtlich keinen Bedenken. Eine Überschreitung des ihm insoweit zustehenden Gestaltungsspielraumes sei nicht ersichtlich.

(Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. Januar 2014, 5 K 916/13.KO)

Unter der Adresse --> Link im Bereich Aktuelles steht Ihnen jetzt auch ein Newsmailer zur Verfügung. Sie können sich dort für den laufenden Bezug der Pressemitteilungen des Verwaltungsgerichts Koblenz anmelden.

Datum: 03.02.2014
Herausgeber: Verwaltungsgericht Koblenz
Pressearchiv

topolino666 am 06 Mai 2015 16:00:53

... oder hier: --> Link

Palmyra am 06 Mai 2015 16:44:51

topolino666 hat geschrieben:... oder hier: --> Link


Servus

wissen selbst die Herren in der Donaustauferstrasse schon auswendig ..... war letzte Woche dort :D :D :D

berny2 am 06 Mai 2015 19:01:59

Ich verstehe sowieso nicht, wieso hier dauernd über TÜV gesprochen wird. Meine Fahrzeuge bekommen alle zwei Jahre je eine Hauptuntersuchung.

PittiC am 06 Mai 2015 20:00:54

berny2 hat geschrieben:Ich verstehe sowieso nicht, wieso hier dauernd über TÜV gesprochen wird. Meine Fahrzeuge bekommen alle zwei Jahre je eine Hauptuntersuchung.

War halt früher die einzige "Marke" ist wie mit "Tempo", kaum einer sagt Papiertaschentücher. :razz:

wombat1 am 06 Mai 2015 20:35:31

PittiC hat geschrieben:War halt früher die einzige "Marke" ist wie mit "Tempo", kaum einer sagt Papiertaschentücher...


Ob er das versteht ?

berny2 am 06 Mai 2015 21:30:43

wombat1":
[quote="PittiC hat geschrieben:
War halt früher die einzige "Marke" ist wie mit "Tempo", kaum einer sagt Papiertaschentücher...

Ob er das versteht ?[/quote]

Nein, oder meinst Du etwa Zellstofftaschentücher?

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