Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.
freiheit2012 hat geschrieben:Wir verzichten doch nicht wegen eines dämlichen Behördenfehlers auf Italien oder Österreich.
Wir schon. Es dreht sich auch nicht um einen "Behördenfehler", denn Behörden machen keine Fehler sondern abzocken bewusst - falls das alles überhaupt zutreffen sollte.
freiheit2012 hat geschrieben:Also umtauschen, ist doch nur ein kleiner Zeitaufwand und alles ist ok und man ist auf der sicheren Seite,...
Das mag bei deiner Zulassungsstelle stimmen aber bei unserem sind 1 Stunde Wartezeit und mehr normal. :(
Molle1 am 18 Aug 2012 17:39:17
Nicht zu vergessen!
Bei uns kostet das ganze auch noch 11,20 Euronen :cry:
Anzeige vom Forum
Sahli am 19 Aug 2012 08:57:56
hallo alle!
laut österreichischen behörden gibt es keinen einzigen belegten fall, wo wegen dem fehlenden bindestrich eine strafe verhängt wurde.
also dürfte es entweder eine sommerloch geschichte sein , oder jemand ist einer falschen polizeistreife erlegen.
leider gibt es durch die grenzöffnung auch bei uns ganze gesindelscharen. :ooo:
als ob wir nicht genug einheimische hätten. :(
Lancelot am 19 Aug 2012 10:23:33
Sahli hat geschrieben:laut österreichischen behörden gibt es keinen einzigen belegten fall, ... (
Nicht aufregen, Sahli :)
Der ADAC kennt auch keinen .. und trotzdem laufen aufgrund dieses "Sommerloch-Berichtes" jede Menge zu den Zulassungen und wollen ändern lassen, oder überlegen gar, auf A + I als Urlaubsziel zu verzichten .. :wall:
Das verstehe wer will ... :roll:
Tipsel am 19 Aug 2012 10:36:27
Tatsache scheint aber zu sein, dass hier eine Vorschrift besteht, die seitens der deutschen Behörden nicht eingehalten/umgesetzt wird.
Mein neues Auto wird morgen zugelassen und bin gespannt ob es den Bindestrich eingtragen bekommt oder nicht.
Lancelot am 19 Aug 2012 10:45:22
Wir haben den Bindestrich eingetragen ... :)
... und sind aktuell in "einem Gefährdungsgebiet" unterwegs ... 8)
Bisher wollte noch kein Schwein was diesbezüglich von mir .. :wink: .. (und sollte das noch anders werden, würde ICH klaglos zahlen ... und mir nach Rückkehr mal überlegen, von wem ich die Kosten wiederhole :) )
brawo1 am 19 Aug 2012 10:51:18
Tipsel hat geschrieben:Tatsache scheint aber zu sein, dass hier eine Vorschrift besteht, die seitens der deutschen Behörden nicht eingehalten/umgesetzt wird.
Mein neues Auto wird morgen zugelassen und bin gespannt ob es den Bindestrich eingtragen bekommt oder nicht.
Nein, Christel, ich glaube nicht, dass es eine Vorschrift gibt, denn meines Wissens ist die Zulassung eines Kfz Angelegenheit des jeweiligen Staates. Anders ist es für mich auch nicht plausibel, dass das Ministerium mitteilt, dass beide Varianten zulässig sind, also mit und ohne Bindestrich.
walter7149 am 19 Aug 2012 12:05:07
Mann, bin ich froh außerhalb der EU zu leben, wo auch vieles geregelt ist oder sich von allein regelt mit skandinavischer gelassenheit.
Eine EU wo fast alles geregelt, bzw. noch nicht geregelt ist kann .........
.... ich will lieber nicht weiter denken und schreiben :!:
warzup am 20 Aug 2012 09:38:27
Unseren neuen PKw haben wir im November letzten Jahres erstmals zugelassen und in den Fahrzeugpapieren ist ein Bindestrich drin.
warzup am 20 Aug 2012 10:53:52
Aktuelle Information seitens des ADAC zum Thema: Bußgeld für Bindestrich?
Manchmal ist weniger tatsächlich mehr. In einem aktuellen Fall ist ein Strich weniger scheinbar ein Haufen Verwirrung mehr. So machte kürzlich eine Meldung die Runde, dass der fehlende Bindestrich in den EU-Kennzeichen im Ausland richtig teuer werden kann.
Das Problem: Die EU-Kennzeichen (in Deutschland im Jahr 1994 eingeführt) kommen ohne Bindestrich aus. Früher trennte dieser die Stadtkennung vom Rest des Kennzeichens. In einigen Zulassungsbescheinigungen ist dieser Bindestrich noch abgedruckt. Aufgrund dieser Diskrepanz zwischen Fahrzeugschein und Kennzeichen soll es im Ausland in Einzelfällen zu Bußgeldforderungen gekommen sein. Dabei ist die juristische Grundlage eindeutig:
Die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs steht auch im Falle der Eintragung eines auf dem Kennzeichen nicht vorhandenen Bindestrichs nicht infrage, so dass eine derartige Beanstandung durch ausländische Behörden unberechtigterweise erfolgen würde.
Sollte es also – wider Erwarten – im Ausland zu Problemen mit der örtlichen Polizei kommen, ist betroffenen Mitgliedern zu empfehlen, dies direkt der Juristischen Zentrale des ADAC mitzuteilen.
Sollte ein Fahrzeughalter dennoch vor einer Fahrt ins Ausland Bedenken wegen des eingetragenen Bindestrichs haben, so kann er jederzeit bei der örtlichen Zulassungsstelle eine entsprechende Änderung der Zulassungsbescheinigung beantragen. Diese Änderung ist grundsätzlich kostenpflichtig und kostet 10,20 Euro. Auf Anfrage des ADAC haben einige Bundesländer erklärt, für diese Änderung keine Gebühren zu erheben; ein Rechtsanspruch auf Kostenfreiheit besteht jedoch nicht. Mitglieder sollten daher direkt bei der für sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle abklären, inwieweit dort eine Gebühr erhoben wird.
flairsmart am 20 Aug 2012 12:31:37
Hallo
habe diese Diskusion zum Anlass genommen, meinen Fahrzeugschein
heute umschreiben zu lassen.
KOSTENPUNKT 1,-Euro.
Mal sehen was nun als nächstes kommen wird ????
Es könnte doch sein, dass irgendeinem Beamten im Ausland auffällt das
im Kennzeichen noch ein Stempel vorhanden ist welcher auf dem Fahrzeugschein nicht auftaucht !!!!
Wie auch immer, durch Österreich werde ich möglichst nicht fahren.
Das meint der Flairsmart
Bernd
freiheit2012 am 20 Aug 2012 14:56:14
Tipsel hat geschrieben:Tatsache scheint aber zu sein, dass hier eine Vorschrift besteht, die seitens der deutschen Behörden nicht eingehalten/umgesetzt wird.
Mein neues Auto wird morgen zugelassen und bin gespannt ob es den Bindestrich eingtragen bekommt oder nicht.
Habe letzte Woche meinen neuen PKW vom Händler anmelden lassen.... es ist nirgendwo mehr ein Bindestrich....
Tipsel am 22 Aug 2012 13:32:55
Mein Neuer wurde auch vom Händler angemeldet..... ohne Bindestrich 8)
warzup am 22 Aug 2012 13:47:29
Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg:
"Das Thema wäre Ihnen bekannt, die Neuausstellung eines Fz-Scheines kostet 11,40 €."
Kein weiterer Kommentar außer - Bananenrepublik :!: :!: :!:
Ich würde "Bananenrepublik" sagen, wenn das Umschreiben des Scheins allein aufgrund von Internet-Gerüchten in Zeiten klammer Kassen kostenlos wäre...
Frank
endlich am 22 Aug 2012 14:15:22
Ein Bericht in der heutigen Südwest-Presse Ulm:
NACHGEFRAGT: Bußgeld wegen Bindestrichs?
Ein Bindestrich im Fahrzeugschein kann Autofahrern im EU-Ausland angeblich Probleme machen. Ein Gerücht, so die Einschätzung des ADAC.
Autor: GUDRUN SOKOL | 22.08.2012
Bis zu 500 Euro Bußgeld kostet es angeblich bei Fahrzeugkontrollen in manchen Urlaubsländern, wenn im Fahrzeugschein ein Bindestrich zwischen der Stadtkennung und dem Rest des Kennzeichens eingetragen ist, wohingegen dieser Strich beim Kennzeichen auf dem Schild fehlt. Ist das Abzocke oder gibt es dafür eine rechtliche Grundlage?
BERND GSTATTER: Weder noch, wir bekommen zwar hunderte von Anrufen zu diesen angeblichen Vorgängen in Urlaubsländern wie Österreich oder Italien, aber es ist nicht ein einziger Betroffener darunter. Wir kennen also keinen konkreten Fall, was bei 18 Millionen ADAC-Mitgliedern schon bemerkenswert ist. Wir gehen also davon aus, dass dieses Problem gar nicht existiert.
Dann ist das Ganze also bloß eine frei erfundene Geschichte, ein Gerücht, das jemand in die Welt gesetzt hat?
GSTATTER: Wie es zustande gekommen ist, lässt sich nicht sagen. Zuerst ist es wohl in einer Autozeitschrift aufgetaucht. Via Internet wird es verbreitet und groß thematisiert. Wir können nur sagen: Es ist nichts dran - außer viel Arbeit für uns und für die Zulassungsstellen.
. . . weil viele Autofahrer vor Reiseantritt diesen Bindestrich noch aus den Fahrzeugscheinen entfernen lassen wollen?
GSTATTER: So ist es. Sie wollen auf Nummer sicher gehen und bezahlen dafür - je nach Zulassungsstelle - zwischen einem Euro für den Materialaufwand und 12 Euro, wenn zusätzlich Bearbeitungsgebühr verlangt wird. Dabei ist die rechtliche Lage so, dass Bußgelder hierfür gar nicht verhängt werden dürfen. Denn ein Fahrzeugschein ist ein von einer Behörde korrekt ausgestelltes Dokument. Liegt dies vor, darf nicht abkassiert werden.
Gesetzt den Fall, es würde wegen einer - vielleicht ähnlichen -Lappalie im Ausland ein hohes Bußgeld fällig: Wie sollte man sich verhalten?
GSTATTER: Am besten versucht man in diesem Fall, mit dem Polizisten zu reden. Man sollte nicht sofort zahlen. Wer sich den Bußgeldbescheid nach Deutschland schicken lässt, hat hier die besseren Möglichkeiten, diesen juristisch prüfen zu lassen.
Also Bußgelder im Ausland besser nicht sofort zahlen?
GSTATTER: Nein, das lässt sich nicht generalisieren. Manchmal - etwa bei Maut-Vergehen in Österreich - kommt der Autofahrer bei Sofortkasse günstiger weg, als wenn er sich den Bußgeldbescheid erst noch zuschicken lässt. Aber wenn einem etwas merkwürdig vorkommt oder hohe Bußgelder wegen kleiner Mängel verlangt werden, empfiehlt es sich, nicht sofort zu zahlen.
Info Bernd Gstatter ist Jurist für internationales Recht beim ADAC.
zur Info
Ernst
bärnd am 22 Aug 2012 14:34:57
warzup hat geschrieben:Auf telefonische Nachfrage beim zuständigen Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises in Siegburg: "Das Thema wäre Ihnen bekannt, die Neuausstellung eines Fz-Scheines kostet 11,40 €." Kein weiterer Kommentar außer - Bananenrepublik :!: :!: :!:
Das sehe ich uns mal ausnahmsweise nicht als Bananerepublik.
Was ist passiert:
Die Leute mache Sie auf Grund eines Gerüchtes ins Hemd.
In diesem Thraed kannst Du lesen wie viele deshalb Österreich meiden wollen.
Aufgrund dessen bieten die Behörden einen Service an, damit die Bevölkerung nachts wieder schlafen kann. Warum sollte dieser Service jetzt umsonst sein??
tammy99 am 22 Aug 2012 14:37:06
Moin,
habe gerade mal bei unserer Zulassungsstelle angerufen. Die haben die Anweisung bei allen LKW Mautgeräten die Bindestriche kostenlos zu entfernen.
Beim PKW wird eine Gebühr von 12,70€ erhoben.
Das Bundesverkehrsministerium hat angeblich Beschwerde bei den österreichischen Behörden eingereicht.....
LG,
Fred
wolfherm am 22 Aug 2012 15:02:30
tammy99 hat geschrieben:Moin,
......Das Bundesverkehrsministerium hat angeblich Beschwerde bei den österreichischen Behörden eingereicht.....
LG, Fred
Toll, und die werden denen den Stinkefinger zeigen, weil es gar keinen Fall gibt. Wir Deutschen mit unserer ewigen Paranoia.
Gast am 22 Aug 2012 15:53:36
wolfherm hat geschrieben:
tammy99 hat geschrieben: Wir Deutschen mit unserer ewigen Paranoia.
Gast am 22 Aug 2012 15:54:21
Schreibfehler: Natürlich wolfherm hat geschrieben... nicht tammy99
wolfherm am 22 Aug 2012 18:11:23
Danke Raidy, werde ich bei Gelegenheit einlösen. :D
walter7149 am 22 Aug 2012 20:09:12
Hallo, vielleicht war das in die welt gesetzte "Bindestrich-gerücht" ja genauso eine geldeinbringende idee von Ramsauer wie jetzt die neue idee mit den kfz-kennzeichen.
Lenkt ab von anderen wirklich größeren problemen im straßenverkehrsrecht.
Spült geld in die staatskasse und ist arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die zulassungsstellen.
:D :D :D
Für ihren vorauseilenden gehorsam und die liebe zu ihrem fahrbaren untersatz sind die Deutschen ja bekannt. :wink:
Gast am 22 Aug 2012 20:15:04
Vorsicht, wer einen Doppelnamen mit Bindestrich im Personalausweis hat.
Abschiebehaft ist das Mindeste was droht !
, Garlic
Gast am 22 Aug 2012 20:20:56
Noch ein Gerücht:
Auf den Kennzeichen aus Österreich ist an dem Zulassungsbezirk ein Wappen abgebildet, dieses wird aber nicht in der Zulassung des Fahrzeuges wiedergegeben.
Es stimmt nicht das deshalb ein Österreicher in NRW gehängt wurde, Er wurde gerädert :razz:
Gast am 22 Aug 2012 22:08:02
Noch ein Gerücht:
Es stimmt übrigens nicht, dass Verkehrsminister Ramsauer folgende Brillen an die ausländischen Polizeistationen verschickt hat:
schaetzelein am 27 Aug 2012 11:01:13
Möglicherweise mussten deutsche Autofahrer bei Polizeikontrollen in Italien und Österreich Bußgelder bis zu 500 Euro zahlen, weil auf den Auto-Kennzeichen mit dem EU-Symbol der Trennungsstrich zwischen dem Stadt- oder Kreiskürzel und dem folgenden Erkennungsbuchstaben aufgrund EU-Angleichung nicht mehr vorhanden ist, im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) der frühere Trennungsstrich bei der Schreibweise des Kennzeichens jedoch erhalten blieb. Offenbar bemängelten die Beamten, dass die Papiere nicht zu dem Auto passten.
Aufgrund der EU-Verträge sind die in Deutschland erstellten Fahrzeugpapiere im europäischen Ausland jedenfalls gültig, so dass - rechtlich betrachtet - kein Rechtsgrund für ein Bußgeld gegeben ist.
Falls in diesem Zusammenhang unsere Internationale Versicherungskarte ("Grüne Karte") gerügt werden sollte, weisen wir darauf hin, dass in den Ländern der EU keine Verpflichtung besteht, die Grüne Karte mitzuführen, da sich der Internationale Versicherungsschutz bereits aus dem EU-Kennzeichen ergibt. Falls dennoch Rückfragen von Versicherten hierzu kommen, sollte manuell eine IVK erstellt werden, welche keinen Bindestrich zwischen den beiden Buchstabenblöcken aufweist.
An einer maschinellen Änderung für die Zukunft wird gearbeitet.
das schreibt meine KFZ-Versicherung bezügl. der grünen Versicherungs-Karte und Bindestrich im Kennzeichen.
Gast am 28 Aug 2012 22:51:34
Um dieses Gerücht endlich für immer aus der Welt zu räumen: --> Link
Inhalt:
Klarstellung betreffend Bindestrichen auf deutschen KFZ-Kennzeichen
Berlin, 23. August 2012 - In den letzten Tagen haben diverse Pressemeldungen sowie Einträge in Internetforen in Deutschland – vor allem im süddeutschen Raum – zu Missverständnissen geführt, wonach in Österreich Fahrzeughalter von in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeugen (Kfz) mit einem Bußgeld von 500,- Euro belegt würden, wenn sich die Schreibweise des Kfz-Kennzeichens auf der Nummerntafel von der in der Zulassungsbescheinigung unterscheidet.
Die Österreichische Botschaft Berlin stellt in diesem Zusammenhang Folgendes klar:
Kennzeichen können auf Zulassungsbescheinigungen mit oder ohne Trennungsstrich geschrieben werden. Beide Schreibweisen sind in Österreich gleichberechtigt gültig. Für die Verhängung eines Bußgeldes besteht vor diesem Hintergrund keinerlei Rechtsgrundlage.
Rückfragehinweis:
Österreichische Botschaft Berlin
Stauffenbergstr. 1
10785 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 20287 - 0
Gast am 28 Aug 2012 23:04:03
Wie man sieht, sollte man nicht immer alles glauben, was geschrieben wird.
Wie man sieht, sind unsere lieben Nachbarn eben doch keine bösen Menschen.
Wie man sieht, sollte man nicht immer gleich in wilden Aktionismus ausbrechen und unsere lieben Nachbarn schlecht machen.
Nun glaube ich aber nicht, dass die, welche böse Sprüche hier abgelassen haben, sich deshalb auch dafür bei unseren Nachbarn entschuldigen werden. :nein:
So schürt man völlig unnötig "Rauch um Nichts". Denkt mal darüber nach.
Und einige haben sich Zeit und Mühe gemacht und sogar Geld ausgegeben um ihren KFZ-Schein ändern zu lassen.
Naja, manchmal sollte man es einfach etwas lockerer nehmen. :ja:
Ich bin gespannt wann der erste hier "ja und in Italien....?" schreibt.
Einen schönen Abend noch
Raidy
Gast am 28 Aug 2012 23:09:33
giovannibastanza hat geschrieben:15.08. 9:31. Raidy , das sind die pubertären großen Worte , gelassen ausgesprochen. Nach dem was ich an Fachbeträegen von dir gelesen habe , sehr geschätzt und ernstgenommen habe , muss ich bei diesem Beitrag den Kopf schütteln. Dir ist doch wohl klar, in den meisten EU-Ländern wird da nicht lange gefackelt , sondern du darfst aureisen , dein Fahrzeug wird beschlagnahmt . Rechtsgrundlagen kann man nachlesen. Nicht alle ausl. Polzisten sind so duldsam wie die deutschen. Die dicke Hose zu machen hilft bei denen garnichts , die sind im Recht. Giovanni.
Na, Giovanni
war wohl doch heiße Luft?
Gast am 29 Aug 2012 00:04:00
Jau, ich hab das Ding ausgesessen, wie weiland der Kanzler da, der Dicke, wie hieß er noch?
Hat funktioniert. Ich behalte meinen Bindestrich im Schein.
Bin gespannt auf die nächste Sau, die durchs virtuelle Dorf rennt.
CarbonUnit
dieter2 am 29 Aug 2012 09:12:59
Wer immer das Ding losgelassen hat ,Hut ab.
Hat ein super Sommerlochfüller gebracht :D
Dieter
ENTDECKER am 29 Aug 2012 11:24:54
Nicht nur das Sommerloch gefüllt sondern auch die Kassen der Zulassungsstellen :D
Wir hatten letzte Woche einen Nachtrag (u.a. Reifengröße) in unserem KFZ-Schein/Brief und brachten das Thema "Strich" dort an. Ich hatte noch nie soviel Spass auf einer Behörde.
Dort wusste man zwar von der Sache, es gab auch schon ettliche Änderungswünsche, aber nicht wer das Ganze ins Rollen gebracht hat.
Wir scherzten schon, dass es ein Mitarbeiter einer "klammen" Zulassungsstelle war :P
Ich wurde dann gefragt, ob ich jetzt einen Schein ohne Strich haben möchte, es kostet mich auch nichts...... :wink:
Das war ein Spass..... zehre heute noch davon.
Christian
steffen69 am 29 Aug 2012 19:47:21
Ich habe diese Woche mein "altes" Womo abgemeldet und mein "neues" angemeldet. Kennzeichen habe ich behalten.
Vorher hatte ich einen Bindestrich in der Zulassung.
Jetzt in der neuen war er von "Amtswegen" verschwunden.
Habe ich erst zu Hause gemerkt.
Im KFZ Brief haben sie aber noch einen eingedruckt.
Also irgendwas müssen die Ämter ja an der Software geändert haben :D
palstek am 29 Aug 2012 22:52:45
Bei uns wurde aber schon vor dem Auftreten des Gerüchts die Software geândert: im Mai hat mein Womo noch einen Bindestrich bekommen, am 6.Juli mein Pkw nicht mehr.
Frank
ingeslucky am 29 Aug 2012 23:55:06
Ich habe soeben feststellen müssen ,das ich auch einen Bindestrich im KFZ- Schein habe,aber die Länder die so etwas bestrafen wollen ,werden von mir einfach gemieden.Bringe meine €uros dann eben woanders hin.
Gast am 29 Aug 2012 23:56:44
ingeslucky hat geschrieben:Ich habe soeben feststellen müssen ,das ich auch einen Bindestrich im KFZ- Schein habe,aber die Länder die so etwas bestrafen wollen ,werden von mir einfach gemieden.Bringe meine €uros dann eben woanders hin.
Welche Länder sollen das denn sein?
Hast du das überlesen? --> Link
ingeslucky am 30 Aug 2012 00:00:14
ingeslucky hat geschrieben:Ich habe soeben feststellen müssen ,das ich auch einen Bindestrich im KFZ- Schein habe,aber die Länder die so etwas bestrafen wollen ,werden von mir einfach gemieden.Bringe meine €uros dann eben woanders hin.
ZB.Holland und Belgien,da hat noch keiner etwas zu mosern gehabt!
LG Franz
Gast am 30 Aug 2012 00:07:18
ingeslucky hat geschrieben:
ingeslucky hat geschrieben:Ich habe soeben feststellen müssen ,das ich auch einen Bindestrich im KFZ- Schein habe,aber die Länder die so etwas bestrafen wollen ,werden von mir einfach gemieden.Bringe meine €uros dann eben woanders hin.
ZB.Holland und Belgien,da hat noch keiner etwas zu mosern gehabt!
LG Franz
Wie kommst du darauf, dass die den Bindestrich bestrafen. Ich halte es für ein Märchen. Hast du seriöse Quellen für die Aussage?
jennergruhle am 30 Aug 2012 00:35:08
Ist nicht mittlerweile hinreichend klargestellt, dass die "500 Euro Strafe wegen Bindestrich im Kennzeichen" eine --> Link sind? So wie die Katze in der Mikrowelle oder die Geschichte von George Turklebaum (in anderen Quellen und Versionen hat er einen anderen Namen), der in New York fünf Tage lang tot an seinem Schreibtisch gesessen haben soll, ohne dass es seinen Kollegen auffiel...
Gast am 12 Sep 2012 19:05:15
jennergruhle hat geschrieben:Ist nicht mittlerweile hinreichend klargestellt, dass die "500 Euro Strafe wegen Bindestrich im Kennzeichen" eine --> Link sind? So wie die Katze in der Mikrowelle oder die Geschichte von George Turklebaum (in anderen Quellen und Versionen hat er einen anderen Namen), der in New York fünf Tage lang tot an seinem Schreibtisch gesessen haben soll, ohne dass es seinen Kollegen auffiel...
Manchmal ist weniger tatsächlich mehr. In einem aktuellen Fall ist ein Strich weniger scheinbar ein Haufen Verwirrung mehr. So machte kürzlich eine Meldung die Runde, dass der fehlende Bindestrich in den EU-Kennzeichen im Ausland richtig teuer werden kann.
Das Problem: Die EU-Kennzeichen (in Deutschland im Jahr 1994 eingeführt) kommen ohne Bindestrich aus. Früher trennte dieser die Stadtkennung vom Rest des Kennzeichens. In einigen Zulassungsbescheinigungen ist dieser Bindestrich noch abgedruckt. Aufgrund dieser Diskrepanz zwischen Fahrzeugschein und Kennzeichen soll es im Ausland in Einzelfällen zu Bußgeldforderungen gekommen sein. Dabei ist die juristische Grundlage eindeutig:
Die ordnungsgemäße Zulassung des Fahrzeugs steht auch im Falle der Eintragung eines auf dem Kennzeichen nicht vorhandenen Bindestrichs nicht infrage, so dass eine derartige Beanstandung durch ausländische Behörden unberechtigterweise erfolgen würde.
Sollte es also – wider Erwarten – im Ausland zu Problemen mit der örtlichen Polizei kommen, ist betroffenen Mitgliedern zu empfehlen, dies direkt der Juristischen Zentrale des ADAC mitzuteilen.
Sollte ein Fahrzeughalter dennoch vor einer Fahrt ins Ausland Bedenken wegen des eingetragenen Bindestrichs haben, so kann er jederzeit bei der örtlichen Zulassungsstelle eine entsprechende Änderung der Zulassungsbescheinigung beantragen. Diese Änderung ist grundsätzlich kostenpflichtig und kostet 10,20 Euro. Auf Anfrage des ADAC haben einige Bundesländer erklärt, für diese Änderung keine Gebühren zu erheben; ein Rechtsanspruch auf Kostenfreiheit besteht jedoch nicht. Mitglieder sollten daher direkt bei der für sie zuständigen Kfz-Zulassungsstelle abklären, inwieweit dort eine Gebühr erhoben wird.
Kontakt zur juristischen Abteilung des ADAC: 089 76762423
ADAC: Beanstandung ist unberechtigt!
In einer Mitteilung des ADAC heißt es, die Beanstandungen der ausländischen Behörden seien unberechtigt. Reisenden mit Bedenken wird dennoch empfohlen, den Bindestrich bei der Zulassungsstelle entfernen zu lassen. Die rechtliche Lage ist derweil eindeutig: Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilt, sind beide Schreibweisen gleichberechtigt gültig.
Auch Daniel Sailer rät Urlaubern, die auf Nummer sicher gehen wollen, den Strich aus den Fahrzeugpapieren entfernen zu lassen. Dies ist in den beiden Zulassungsstellen des Landratsamts in Crailsheim und in Hall kostenlos möglich.Bußgeld ist wohl eine Ausnahme
Die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle und der Beanstandung durch Behörden im Ausland dürfte jedoch gering sein: Weder der ADAC noch das Bundesverkehrsministerium können konkrete Fälle nennen, in denen Urlauber wegen des Bindestrichs ein Bußgeld zahlen mussten.
Helmchen am 12 Sep 2012 21:30:35
Ups, den Tröt habe komplett übersehen :oops: :oops: :oops:
Danke Tipsel für die "Hilfe"
Ich bin voll auf die Nummer reingefallen :roll:
Für Ösiland hat es mich eigentlich gar nicht verwundert. Vielleicht übernehmen sie ja jetzt die Idee zur Steigerung der Einnahmen.
Vielleicht ist ja die Maut für Wohnmobile >3,5 Tonnen auch nur eine Ente?
mcdudel am 12 Sep 2012 21:32:49
Es scheint doch was Wahres drann zu sein
Helmchen am 12 Sep 2012 21:36:22
Genau wegen diesem Artikel bin ich heute losgestiefelt :unknown: Wie peinlich.