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Az.: L23 - TH 21410 Lkw-Überholverbot für (schwere) Wohnmobile
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. August 2012, mit dem Sie bei der Geltung des Überholverbotes - Zeichen 277 StVO - auch für schwere Wohnmobile einen Verbesserungsbedarf sehen. Hierzu kann ich folgend eine Stellungnahme des hiesigen Fachbereichs zur Thematik übermitteln: Bund und Länder stehen einer Herausnahme von Wohnmobilen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 bis 7,5 t (so genannte schwere Wohnmobile) aus dem Regelungsgehalt des Zeichens 277 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgeschlossen gegenüber. Zuvor muss allerdings geprüft werden, ob dies Folgen für die Verkehrssicherheit (z. B. Seitenwindanfälligkeit, schmale Fahrstreifen) und die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs haben könnte. Hierzu wurde die Bundesanstalt für Straßenwesen um Stellungnahme gebeten. Weiterhin ist noch abschließend zu prüfen, ob und wie eine Aufhebung des bestehenden Überholverbotes dieser Wohnmobile rechtlich vertretbar und ohne Benachteiligung anderer Fahrzeugarten, z. B. Kleintransporter, vorgenommen werden könnte. Bis zum bevorstehenden Neuerlass der StVO im Frühjahr nächsten Jahres muss die Prüfung weiterer materieller Änderungen in der StVO zurückgestellt werden. Eine Änderung des Regelungsgehalts des Zeichens 277 kann somit erst Gegenstand nachfolgender Änderungsverordnungen sein. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden der Länder schwere Wohnmobile schon heute vom Überholverbot ausnehmen können, wenn sie Zeichen 277 mit einem beschränkenden Zusatzzeichen (z. B. 7,5 t) versehen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass nicht das gesamte Autobahn- und Kraftfahrstraßennetz mit Überholverboten versehen ist und auf dem überwiegenden Teil uneingeschränkt Tempo 100 km/h gefahren und überholt werden kann, bitte ich um Verständnis, dass der Regelungsgehalt des Zeichens 277 erst bei Vorliegen aller relevanten Informationen überprüft werden kann. Das heißt für mich, dass es noch Jahre dauern kann, bis eine Änderung vielleicht erfolgt. Es wird sich nichts ändern.
Du kannst doch sehr oft überholen. Außerdem ist der Bund klamm. Bedenke die Kosten. Dann werden viele wieder verstehen, ich darf überall überholen. Dann stehst Du wieder im Stau nach Unfall in einer Baustelle. Ich kann nicht sagen, dass die jetzige Regelung so dramatisch ist. Viele Womo- Fahrer haben oft auch nicht die Erfahrung, man denke an Leihmobile. Ist also nicht ohne und nicht ohne unser alle Gefährdung. Bevor uns der "Ramses" zum überholen ansetzen läßt, verordnet er uns lieber eine Box wie in "Austria". Das bringt Euronen in die Staatskasse. :roll: Sehr geehrter WoMo-Fahrer,
nach Prüfung von A0 und Ermittlung durch B1 kann eine Änderung der Reglung durch C2 bei der Behörde D3 eingereicht werden. Die erstellt ein E4 Gutachten, welchen in Abstimmung mit der EU-Regel F5 und des Ausschusses G6 bei der H7 Sitzung die weitere Vorgehensweise berät. Sollten I8 und J9 der gleichen Auffassung sein und auch K10 und L11 dies mit den Gutachten M12 und N13 bestätigen, so kann dies dem Ausschuss O14 mit der Bitte um Aufnahme in die Gesetzesregelung P15 weitergereicht werden. Sofern nicht die Behörden Q16 und R17 Einwände dagegen haben wird der beschlussfähige Entwurf dem Verkehrsrat S18 des Parlamentes vorgelegt. Diese Überprüft im Besonderen die Verträglichkeit mit den EU-Richtlinien T19 und U20. Sollte keine gesetzlichen Gründe dagegen sprechen wird das Parlament über den Endentwurf V21 abstimmen und im Gesetzesblatt W22 beschließen. Jedoch könnte der Bundesrat zustimmungspflichtig sein was wiederum ein Gesetzesverfahren X23 zur Folge hätte, und der Vermittlungsausschuss Y24 eine Neuvorlage Z25 verhandeln muss. Das das Alphabet jetzt leider zu Ende ist, fasse ich mich kurz: "Es interessiert uns nicht. Lassen sie uns doch mit dem Sch... in Ruhe". Ja, es könnte nicht nur Jahre, es könnte mehrere Regierungsperioden brauchen. Wenn ich diesen Text lese, dann wird mir klar, warum unser System erst einmal wieder zusammenbrechen muss, damit man wieder zu einem einfacheren System kommen kann.
in sehnsuchtsvoller Erwartung ...... :D Hallo,
ich hab dazu mal einen Selbstversuch gemacht. Noch habe ich ja einen 3,5t Kastenwagen, darf also auch im LKW-Überholverbot vorbei. Trotzdem schwimme ich aus Kostengründen mit 88-90km/h bei den LKWs mit (Tempomat). Das ist bei gefühlten 80% der Strecke (München-Lübeck und zurück, ca. 1600km) kein Problem. Der Trucker vor mir hält sein Tempo oder enteilt gar unmerklich. Dann kriecht mal einer von hinten vorbei. Wenn aber ein längeres LKW-Überholverbot kommt, dann sind alle Laster irgendwann nicht schneller als der Langsamste am Anfang der Schlange, also 80 km/h oder sogar weniger. Hier wäre es doch schön für einen 7,5-Tonner die erlaubten 100km/h kurz auszunutzen, um an der Gruppe vorbeizukommen und wieder 30 Minuten sich an die nächste Gruppe LKWs mit 89km/h heranzuschleichen. In Steigungen wird es schnell noch extremer. Ein leerer 520PS Actros merkt die Steigung gar nicht, aber ein beladener 320PS MAN kriecht mit 40km/h hoch und hinter dem hängen dann alle fest, auch der Actros und ein >3,5t WoMo natürlich auch, obwohl dessen Fahrer ohne Überholverbot rechtzeitig hätte ausweichen und mit 80km/h den Berg hochfahren können. Konnte ich mit meinem 312D natürlich machen. abr die Vorstellung, da später nur mit 40km/h aus dem Werratal rauszukommen,nervt schon irgendwie. Sogar mein T3 kam da mit 60km/h hoch. In Baustellen ist und bleibt das natürlich in Ordnung, alleine schon aus Platzgründen. Klar ist natürlich auch, dass die BMW und Audi Fraktion froh über jeden ist, der in der Steigung rechts bleibt. Carbonunit
Tja, aber ist es nicht das was hier gefordert wird ? Eine ausnahmeregelung die zusätzlich zur bestehenden dazukommen soll? :D :D :D :D :D :D
Dies wird in einigen Bundesländern auch häufig so gehandhabt, doch bei uns im Ramses-Land findet man diese Zusatzschilder kaum. Die Maut für PKW (für Womos >3,5 t wird´s bestimmt noch einen drauf geben) will Ramses einführen, bei der Ausnahmeregelung bzgl. Überholverbot für Womos >3,5t hält er sich dezent zurück. Im benachbarten Ösiland funktioniert das bestens, sogar mit dem LKW-Durchfahrtsverbot, wo auch Womos von 3,5 t - 7,5 t passieren dürfen. Günter In F geht man gerade den umgekehtern Weg. Bisher war das Überholen auf den vierspurig, autobahnähnlich ausgebauten Nationalstrassen nirgends ein Problem. Seit diesem Jahr findet man überall Überholverbotschilder für >3,5t. Dabei sind die sich noch nicht überall einig für wen das gelten soll. Teilweise zusammen mit einem Lkw-Überholverbotsschild, teilweise mit Pkw-Überholverbotsschild. Im ersteren Fall darf man mit dem Womo vorbei, im zweiten Fall nicht. Irritierend wird es nur, wenn auf einer Strecke die Schilderkombinationen gemischt aufgestellt werden (Bayonne - Bordeaux).
Auf den Bezahlautobahnen und bei dei den Pariser vierspurigen Nationalstrassen habe ich es nirgends entdeckt.
Was so aber im Gegensatz zum NRW Vorhaben, auf 2 spurigen BAB's generell ein LKW Überholverbot einzuführen, steht. Ich werde jedenfalls versuchen mit unseren neuen Womo ,was im September kommt,
unbedingt unter 3,5 to zu bleiben. Sollte mit angegebenen 665 kg Zuladung bei zwei Personen möglich sein. Dieter Dieter, was du damit meinst - unter 3,5t zu bleiben -, das solltest du mal erklären. Wenn du den bestellt hast und der hat ein zul. Gesgew. von 3,5 t , dann darfts du nicht darüber kommen, darunter immer. Oder ? Dabei spielt es doch keine Rolle , ob der leer oder beladen ist ? Oder
Giovanni. In den vorhergehenden Beiträgen ist bei dem Überholverbot , wo das Sinnbild des Lkw zu sehen ist, immer von LKW -Überholverbot die Rede . Das stimmt so nicht , es ist ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zul. Gesmasse, der Anhänger ist da inbegriffen. Das wird immer wieder falsch gesehen. Ausgenommen sind nur Busse und Pkw. Giovanni. Einerseits wollen hier wohl einige (wenige) 7,5 t "spazierenfahren", andererseits wollen sie aber "PKW-Rechte" bekommen.
Warum nicht gleich eine "Sonderregelung" die sie von allen Verkehrsregeln der anderen Verkehrsteilnehmer befreit ? Motto: "Freier Flug für fette WoMo´s"
Schade, daß Du Dich nicht näher mit der Problematik beschäftigst :? O.k. .. betrifft Dich auch nicht ! Aber hier geht´s um die Ungleichbehandlung von Reisebussen (die dürfen auch 100 km/h auf der BAB und unterliegen NICHT dem Überholverbot) und den garnicht so wenigen "schweren" Wohnmobilen (von 3,5 - 7,5 to - die dürfen auch 100 km/h auf der BAB, aber NICHT überholen). Mit "freier Flug" hat das garnix zu tun ... :roll: In der Tat geht es nicht darum von allen Verkehrsregeln befreit zu werden. Insofern halte ich den Beitrag von A.W.Meincke für einen typischen ostfriesischen Humorbeitrag (Otto lässt grüssen).
Mein WOMO wird serienmässig auf Fiat Maxi-Fahrgestell mit 3500 kg zGG geliefert: Freie Fahrt für freie Bürger. Da ich nicht immer hart an der Grenze der möglichen Zuladung fahren will, ist das WOMO ohne weiteres auf 4000 kg aufgelstet worden. Und jetzt , Herr Meincke, erkläre mir mal bitte warum ich z.B. auf der A1 150 km auf der rechten Fahrspur hinter einem rumänischen Truck mit 72 km/h bleiben muss, während ein Reisebus besetzt mit 60 Personen locker mit den erlaubten 100 km/h daran vorbeizieht? Und nur darum geht es: bei der Geschwindigkeit sind 100 km/h wie bei den Reisebussen erlaubt, aber es scheint dem Gesetzgeber wohl sinnvoller nur Busse überholen zu lassen (sind ja eh nur Rentner drin). Es geht explizit nicht ums regelfreie Fahren, Also Her Meincke: bitte nochmals Nachdenken :gruebel:
Kann ich. Das Womo kommt als 3,85 to mit über 1000 kg Zuladung. Es wird urlaubsfertig beladen und gewogen. Wenn die 3,5 to Grenze nicht überschritten wird wird direckt auf 3,5 to abgelastet. Das wiederum dürfte TÜV technisch kein Problem sein bei dann immer noch 665 kg Zuladung. Dieter
Soweit OK. Aber was User Meineke wohl sagen wollte - und da bin ich schon seiner meinung- Es geht hier oft um's Rosinenpicken. Klar ist ein Reisebus ein ganz anderes Kaliber als ein 4t Womo. Aber den Vorteilen steht unter anderem folgendes gegenüber - Führerschein, und zwar nicht der alte 3er sondern eine seperate Klasse. Die sache TÜV grunsätzlich jährlich. Bremsen sind normalerweise Druckluft, mit Retarder. Da gibt es sicher noch mehr, alles natürlich etwas "überzogen" für ein 4tonner. Aber wer A sagt muss auch B sagen. Das war wohl die Aussage von Meineke. Haben wollen ja, zahlen nein denn das ist ja abzocke :D Ich bin nicht sicher wie und ob es geht - aber man könnte ja sein Womo als KOM zulassen und siehe da - man darf Überholen. Und wenn es so wäre würden alle schreien wieso man man den Führerschein D braucht, man fährt ja "eigentlich" nur ein Womo :roll: Die ganzen Ausnahmeregelungen nerven mich auch - vieles ist "irgendwie unlogisch". Das ergibt sich aber daraus das es immer Leute gibt die jede Grauzone SCHAMLOS ausnutzen um für sich vorteile zu genießen. Deshalb muss der Gesetzgeber halt jeden schei.... extra regeln. Ironie an: Wenn die Womo's plötzlich wie Busse behandelt werden gibt es sicher bald die ersten Womos mit Griffschlaufen und zulassung als 10 Personen mobil auf 5,99mt. :D Ironie aus Die brauchen nur das Überholverbot ab 4,5 to machen.
Gab es schon streckenweise. Hab ich aber länger nicht mehr gesehen. Dieter
Ich denke auch, dass sich Herr meincke noch gar nicht richtig mit der Überholproblematik für schwere Wohnmobile befasst hat, weil es ihn eben nicht betrifft, denn mit seinem 3,5 t-WoMo kann er doch jederzeit an den fetten vorbei fliegen. Selbstverständlich weiß jeder, der sich ein WoMo >3,5 t anschafft, dass er sich damit dieses unsinnige Überholverbot einhandelt. Ein Reisebus mit 60 Sitzplätzen liegt vom Gewicht her weit über 7,5 t, darf aber trotzdem im Überholverbot überholen. Kaum jemand von den Eignern "fetter WoMo´s beschwert sich über das Tempolimit von 100 Km/h. Wenn Dieter2 seinen Neuen von 3,85 t auf 3,5 t ablastet, darf er überholen, obwohl am Fahrzeug nicht das geringste verändert wurde, welch ein Schwachsinn. :nein: Fast überall in Europa, sogar in Österreich sind WoMo´s vom Überholververbot für LKW ausgenommen, es liegt einzig und allein an den "Schnarchern" im deutschen Verkehrsministerium. :sleeping: Die Hoffnung, dass vielleicht doch einmal einer von ihnen aufwacht, stirbt zuletzt. :wecker:, deshalb taucht auch immer wieder diese eigentlich völlig unsinnige Diskussion auf. Günter Da es mein Womo auch mit 3,5, 3,85 u. 4to gab, schert mich das Verbot aufgrund des Äusserlichen herzlich wenig; dazu sehen Alks u. TIs leichter aus als VI. Mit meinen 4 to GG bin ich auf 100 Tkm weder beim Überholen noch bei den auch im Ausland zunehmenden auf 3,5t Gew.-beschränkten Strassen nicht aufgefallen, bei Kontrolle oder Karambolage war`s halt Pech.
Deshalb nie 3-Achser oder Zwillingsbereifter, die dann in F. auch mehr Maut bezahlen. Meist kurzer Blick auf Hinterachse u. dann die billigere Maut, obwohl die Karre noch dazu 3,09m lt. Papier hoch ist.Zunehmend aber autom. Höhenmessung. In der Ostmark natürlich nicht, da habe ich auch treu u. brav das Kästchen, der EU-Ostblock (Polen u. CZ ) folgt diesem Muster auch. Gr. R. Kintzi..OSTMARK...ist das nicht ein wenig daneben ?
Wo bleibt da die Logik ? Bremsen: sind sicher für jede Fahrzeugklasse anders ausgelegt, ausserdem weiss ich jetzt nicht wieso Druckluftbremsen das ÜBERHOLEN sicherer machen, denn 100 km/h dürfen sowohl Busse als auch WOMOs fahren. Also 100 km/h ohne Überholverbotschild sicher, mit Schild reicht die Bremse nicht mehr???? Und zum TÜV müssen alle Wohnmobile nach 6 Jahren ebenfalls jährlich. Vergleicht man die Fahrleistungen beider Fahrzeugklassen (WOMO ca. 10.000 km/Jahr, Reisebus > 100.000 km/Jahr) werden wohl die Wohnmobile schärfer überprüft. Zum Führerschein: Das erledigt sich mit dem Aussterben der alten 3er wohl von selbst.
Du nimmst nur einen Teil meines Beitrages der so natürlich nicht "ganz in ordnung ist". Da hast Du völlig recht mit Deiner Aussage. :!: Mein Beitrag bezog sich mehr auf User Meineke der - da stimme ich zu - sich auf eine sehr "vorteilsbezogene Womofahrerfraktion" bezog. Man will immer gerade mit dem "gleichgestellt" sein was günstiger/angenehmer ist. Nur die nachteile nicht, denn das wäre abzocke. Also beim Überholen bin ich wie ein Omnibus, beim parken wie ein PKW ( weil auch mit 4t bin ich nicht länger als einer mit 3,5) usw. Diese einstellung war es was hier wohl gemeint war. Damit möchte ich niemanden persönlich angreifen :!: Dann muss halt doch ne eigene Fahrzeugklasse geschaffen werden. Die braucht aber sicher nen eigenen Führerschein :D Hallo Tober,
es geht mir nicht darum "Rosinen zu picken" , die Einschränkungen die ein Wohnmobil > 3,5 t durch die StVo hat werden voll akzeptiert. Ich habe ja durch die mögliche höhere Zuladung auch Vorteile. Es geht mir nur darum, dass nicht jeder, der die Überholverbots-Regel zur Diskussion stellt in die Ecke von -wie Du schreibst - Abzockern geschoben wird. Also: keine Aufregung: ich parke nur da, wo es nach Recht und Gesetz auch mit meinem Fahrzeug möglich ist. :razz: Mich würde aber wirklich Interessieren, was der User Meincke dazu zu sagen hat, da ich mir nicht zutrauen würde seine Meinung zu Interpretieren. Zu dem Thema hab ich mal der Polizeidirektion geschrieben, wie es denn gehandhabt wird mit Womos > 3,5 To bzgl. dem Überholverbot auf der Strecke A3 F->K, ab Ausfahrt Neustadt/Wied, (Zur Info an nicht Wissende: 3 Spurig bergab, rechte Fahrbahn mit 60 begrenzt, beide linken 100 kmh, Überholverbot Zeichen 277)
Die Antwort direkt von der AB-Polizei kam prompt: In diesem Bereich wurde noch kein Fall festgestellt oder geahndet. Wie auch immer das aufzufassen ist. Trotzdem beschleicht mich dort immer (wie auch am Elzer Berg und anderen Stellen) ein mulmiges Gefühl wenn ich da mit 100 kmh runterbrettere... Ciao Didier agent , die Frage ist schnell zu beantworten : Natürlich darfst du weder auf der rechten noch auf der mitleren Spur mit über 3,5 t zul.Gsamasse überholen .
Die Meinung des Polizeibeamten ist da auch nur eine Einzelmeinung und du siehst , der hat sich gut aus der Affäre gezogen, dami er nicht herangezogen werden kann. Nun zu dem Zeichen STVO 277: Wie bei allen Fragen ,die die verkehrlichen Anordnungen betreffen ,geht der Gesetzgeber davon aus , dass ein Kraftfahrzeugführer der eine Fahrerlaubnis besitzt die Anordnungen beherrscht und sich weiterbildet. Das ist leider , wie wir sehen Wunschdenken. Der Kenntnisstand ist meistens erschreckend dürftig. Früher hieß dieses Zeichen tatsächlich Überholverbot für LKW, wie z. B. in Austr. auch. Das hatte aber einen Haken , denn pfiffige Fahrer die z.B. einen Betonmischer fuhren oder eine andere selbstfahrende Arbeitmaschine oder Busse , haben da überholt. Wenn sie dann erwischt wurden ,haben sie darauf verwiesen , dass sie doch nach Angabe im Fahrzeugschein keinen LKW , sondern Bus oder selbstfahrende Arbeitsmaschine fuhren . Der Vorwurf musste fallengelassen werden.Sie bliben strraffrei Da musst das Bundesministerium einschreiten und hat den heutigen Text per Verordnung eingefügt . Nun ist es verboten dort zu überholen für alle Kraftfahrzeuge über 3,5t zulässigem Gesamtgewicht, einschl. ihrer Anhänger( ! ), ausgenommen sind PKW und Busse. Was der einzelne User nun sich vorstellt , was sein könnte oder nicht ,bleibt sicher aussen vor. Er hat sich ohne Einscchränkung und persönlichem Gusto daran zu halten . Bei gesetzlich geregelten Massnahmen gibt es Grenzen die man nicht diskutieren kann. Giovanni.
Vielleicht gibt es Grenzen die man nicht überschreiten darf, aber "diskutieren" darf man darüber doch beliebig oft und lange. Nur fürchte ich, das diskutieren hier rein gar nichts bringen wird. Es gibt sie schlichtweg nicht die WoMo-Lobby mit Einfluss auf die Politik. Und da es sie nicht gibt, wird sich wohl auch noch lange nichts ändern. raidy, schon deshalb nicht , weil es einflussreiche Verbände gibt , die dieses Thema gern geändert haben wollen und die mit ihren Fahrten viel zu den Finanzen diese Landes beitragen , während WOMO Fahrer meistens nur Freizeit -und Hobbyfahrer sind.
Diskussion ohne Sinn .macht das Sinn ? Giovanni. Hallo,
man könnte tatsächlich auf den "bösen" Gedanken kommen das die Reisebussunternehmer durch gezielte Lobbyarbeit diese Ausnahme des Überholverbotes erreicht haben. Ähnliches könnte man ja auch zur Steuersenkung für das Hotelgewerbe vermuten. Möchte wetten das, wenn nur genug Abgeordnete/Politiker vom Womo-Virus infiziert wären, eine entsprechende Änderung der Verordnung ziemlich schnell durch wäre... , Ingolf
Wenn sie infiziert werden, kommen Peinlichkeiten wie das Guidomobil dabei raus. Obwohl, wenn der gesamte Merkelsche Hofstaat, wie einst die Kaiser des "Heiligen Römischen Reichse deutscher Nation" durchs Land tingeln würde, wäre das vielleicht ein Augenöffbner für so manches.
Sogar die pro(tz)mobil tut das im Editorial der September-Ausgabe. Wobei ich persönlich keine Verbote übertrete, bzw. darüber nichts öffentlich ins Internet schreibe. Mein oben erwähnter Selbstversuch war ja mit einem 3,5-Tonner, also wenn ich in der Steigung nicht mit 40km/h hinter dem Laster hängen wollte, konnte ich legal überholen. Auf gerader Strecke mit ca. 90 km/h ist sehr nervenschonend und spritsparend. Ohne Tenpomat würde ich das aber nicht machen wollen, das gibt einen Krampf im Fuß. Nochmal wegen der Lobby: Es gibt doch jede Menge WoMo-Hersteller in Deutschland, die sollten doch wissen, wie Lobbyarbeit funktioniert. Mit tausenden von Arbeitsplätzen könnten sie auch argumentieren. Mit der wegbrechenden Klientel für Autos > 3,5t haben die sowieso ein dickes Brett zu bohren. carbonUnit Frage wäre doch: welches öffentliche Interesse bestünde?
Richtig: Keins Mal angesehen von einer Handvoll Womofahrern. Aber was haben diese zu bieten? Nach den neuen Schildern zu urteilen eher nichts. Denn man sieht uns ja schon oft unteren parken, was soll das dann auf der Strasse werden? Da kommen dann im Gegenzug Verbotsschilder für die Durchfahrt. Nee, lass das ma so, hat immer fungiert, fungiert auch weiter. Ist aber nur meine bescheiden Meinung, da fast immer davon betroffen. Es ist aber auch eine Frage der Erfahrung. Viele Menschen sind schon in einfachen Verkehrsituationen überfordert. Diese dürften aber auch solche " schweren" Womo's bewegen.
Ich denke das dieser Aspekt auch nicht so einfach übersehen werden sollte. Denn man bedenke, die Überforderten sind ständig um uns. carbo..., daffi, an einer anderen Stelle in diesem Forum hat eine Journalistin die Zulassung von WOMO in ihren Kreis recherchiert . Die Zahl war 0,9 % gegenüber den Pkw. Nimmt man davon 80 % Womo unter 3,5 t , das wird wohl die Größenverhätnisse treffen , dann ist das eine nicht ins Gewicht fallende Zahl. Die können hinter den LKW bleiben, bei Überholverbot .
Für die paar Womos würde eine andere Regelung schon fast eine Überversorgeung sein. Zumal die meistens auch noch langsamer sind, und eine Behinderung darstellen könnten. Ich verweise auf die Aussagen in diesem Forum , wo die Angaben zur eigenen Geschwindigkeit um 100 km/h liegen , manchmal mit dem Brustton des überzeugten Gutmenschen auch darunter.Auch diesen Umstand müßte man bedenken. Wenn man ihnen die freie Fahrt in solcher Situation erlaubt , kann man sie nicht zwingen Gas zu geben. Selbst wenn sie auf der Autobahn nur 40 km/h fahren würden. Giovanni. Tja, da muss ich Dir in allen Bereichen recht geben.
Zumal ich etwas ähnliches gestern mit einem Womo, ich denke 3,5 to Klasse, mitmachen konnte. Erst mit 3 km/h mehr einen Lkw überholen ( es hatte sich schon ein Stau dahinter gebildet) und dann langsamer werden. War für alle Beteiligten, PKW auf der linken wie auch später auf der rechten Spur ein schönes Ärgernis. Und das vor Hamburg Richtung Süden. Kommt gut. Aber wie ich schrieb, die Erfahrung.
Zu (unserem) Glück sehen das die Politiker in Bund und Land, die Verbände und wohl auch die Ausschüsse anders .. :gut: Jetzt muß es "nur" noch realisiert werden ... ich vertrau auf Herrn Ramsauer, der hatte mal versprochen: kommt noch in dieser Legislaturperiode :!: (Hat ja noch ein bissi ... :) ) Also mal neutral als Nicht-WoMo-Fahrer betrachtet:
WoMo brauchen viel Sprit, "verpesten" die Umwelt ohne Grund und dienen nur der Freizeitgestaltung weniger Camper. Warum sollte man da bei der heutigen Öko-Politik auch noch Raserei- sprich Ausnahmen vom Überholverbot- zulassen? Der Trend geht doch eher zu Tempo 100 für alle und runter von der Straße mit schweren Fahrzeugen. :? So sinnvoll es sein mag, politisch korrekt ist es in der heutigen Zeit nicht solche Freiheiten für Dieselraser zu fordern. :oops: Eher kommt ein indirekter Verbot von WoMos durch weitere Steuererhöhungen und drastisch steigende Dieselpreise in Betracht. :cry: Ich hoffe, ich liege total falsch und es passiert doch noch ein Wunder. :D
Problem : die "zu Überholenden" fahren real 91 km/h - auf der Ebene .. DAS wär vl noch nicht das ganz große Problem, aber schon ein Ärgernis. Am Berg hast Du aber welche mit 45 km/h dabei ... und DA beißt Du ins Lenkrad - wenn der Berg lang genug ist .. Nix mit "Raserei" ... :roll:
Du hast aber Vertrauen in unsere Politiker, hoffentlich wirst du nicht enttäuscht. :( :(
Es geht aber noch schlimmer: Ich hatte am Montag einen Kastenwagen XGO vor mir auf gerader Strecke im Überholverbot, der mit exakt 81 km/h die LKW`s zur Weißglut und anschließendem Überholen brachte. PS: Ich habe dann auch entschieden, dass der eine schwere Panne hat und auf den Standstreifen möchte und bin auf die Überholspur.... :evil: Du .. Du .. Du RASER Du ... :D
"Vertrauen" ... :nein: Aber hier sind schonmal ALLE dafür ... :) .. es geht "nur" noch um die Umsetzung, DAS läßt hoffen :) Lancelot, dein Wort in Gottes Ohr.
Da halt dich man mit deinem Glauben an eine Änderung schön fest. Da wird nichts draus . Erst wird eine Arbeitsgruppe gebildet , dan wird nachgedacht, dann geben die Fragesteller auf. Für mich gibt es auch garkeinen Grund das zu ändern . Zumindest solange , wie (siehe Forum ) die meisten User sich damit brüsten nicht schneller als 80-90 km/h zu fahren. Wenn für einige Womofahrer der Weg das Zel ist , dann sind vielleicht noch ein paar andere Kraftfahrer auf der Autobahn die mit Pünktlichkeit ihr Geld verdienen. Da hat doch schon ein User den grünen Daumen gehoben . Glaubst du diese Leute würden das befürworten ? Durch den Bundesrat muss solche Änderung und bei dieser grün /roten Antiautofraktion wird da nichts zu machen sein. Aber , glaub ruhig weiter. Giovanni. Nur so, ist denn jemand von euch über 3,5Tonner schon mal angehalten worden wege des Überholens? Ich fahre seit 20 Jahren Wohnmobil, hatte sogar schon einen 3 Achser mit dem bin ich (als der Sprit noch unter 1,20) immer 120 Km/h gekachelt. Mein jetziges ist auch über 3,5T. Ich bin noch nie angehalten worden wegen überholen im LKW Überholverbot (ich ignoriere das einfach). Vielleicht hatte ich ja nur Glück.
Friedwardt (der manchmal schneller als 100 fährt und im LKW Überholverbot überholt)
Hmm, siehst Du jetzt keinen Grund das zu ändern oder ist es das übliche Feindbild schuld dass nix passiert?? |
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