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motorradtraeger
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Gewährleistungsrecht beim Wohnmobilkauf 1, 2


Gast am 29 Jun 2011 20:38:37

Einige haben sicherlich schon gelesen, dass ich "Pech" habe, bzw. ein eigenen Leib erfahren müssen, dass wenn man ein neues Wohnmobil kauft keineswegs ein Mangelfreies Wohnmobil ausgeliefert wird.

Grundsätzlich gilt für mich: WOMO fahren und Urlaub mit dem WOMO ist 1a und macht Riesenspaß, auch wenn man sich halb totgeärgert hat. Auch muss ich sagen, dass unser Wohnmobil so ist, wie wir uns das gewünscht haben, wir also auch jetzt grundsätzlich serh zufrieden sind, aber ......

Wenn WOMO zickt und immer irgendwelche AUA`s hat, ist das Grottenschlecht.

Wenn im Urlaub die Haupttür nicht mehr verriegelbar ist, das Kühlwasser konstant schwindet, dafür die Klotür keinen Griff mehr hat, die Kunstoffduschwand sich biegt ( Beulen wirft) ein Stoßdämpfer herunterhängt, das Kabel der Anhängekupplung durchgescheuert ist weil unsachgemäß verlegt, die Verdunklung klemmt, dass Bremspedal rasch bis zum Boden sinkt wenn Du vor der Ampel stehst, spätestens dann fragst Du auch Dich ob das so sein kann oder ob Du gleich aus dem Alptraum aufwachst.

Aber leider ist mein Alptraum noch nicht zuende. Unseren letzten Urlaub haben wir abgebrochen, denn durch den Wasserverlust und die nicht mehr zu verrigelnde Tür ging nichts mehr.

Als wir dann beim Werksservice von Hymer in Bad Waldsee eintrafen, nachdem man uns bei Hymer in Frankreich nicht helfen konnte oder wollte wurde das wichtigste repariert. Toller Service schnell und sauber, aber es blieben Mängel zurück die man dort nicht beheben konnte, da wir ja das Wohnmobil benötigten. Übernachtungskosten ( Zimmer) wollte man uns nicht bezahlen.


Wir hatten verschiedene Vorschläge gemacht, auch das wir noch einige Tage im Wohnmobil bleiben und dort Urlaub machen und später noch einmal zu Reparatur kommen, uns zum Teil an den Zimmerkosten beteiligen ( Hälfte - Hälfte ) und das WOMO dann richtig repariert wird.

Nein der Hymer Service will nicht, die Händler vor Ort sollen die Reparatur durchführen.


Am 06.06.2011 meldeten wir telefonisch die Gewährleistungsmängel Duschwand löst sich - muss neu verklebt werden, Kühlwasserverlust ( weiterhin Defekt war schon bei der übergabe vorhanden, 5 vergebliche Werkstattbesuche ) sowie eine defektes Kunstoffverkleidung im Bereich der hinteren Garagentür, die ebenfalls schon bei der Übergabe defekt war.

Man wollte mit Hymer sprechen, was gemacht wurde udn was gemacht werden solle, dass ganze mit der Werkstatt beprechen und uns zurückrufen zwecks vereinbarung eines Werkstattermins.

Man kann sich denken, dass kein Rückruf erfolgte.

Am 10.06.2011 ein schriftlicher Mangelbericht und Aufforderung zur Reparatur und Fristsetzung bis Ende Juni.

Eine Stunde später angerufen, ja Fax ist angekommen und wird vorgelegt Herr XXX meldet sich bei Ihnen.

Wieder schweigen - kein Rückruf - keine Reaktion.

Am 20.06.2011 erneuertes Fax als Erinnerung an den ablaufenden Termin und ankündigung das Fahrzeug zurück zu geben.

Am 20.06.2011 erfolgte Reaktion, es wurde eine Kostenübernahme bis 200 € für einen Boschdienst freigegeben der die Webasto Heizung auf Undichtigkeiten überprüfen solle. Oder das Fahrzeug bei einem Hymer Händler in der Nähe Zwecks Reparatur vorbeibringen. Wir haben zwei Händler in der Nähe angerufen, während der erste sagte das er zeitnah keine entsprechende Kapazität hat ca. 2 - 3 Tage an dem Fahrzeug zu arbeiten ( ja ist so viel Arbeit - für einen Monteur) und dieser wirklich nicht besonders gross ist, lehnt der andere grosse Händler - bei dem ich das Wohnmobil nicht gekauft habe - Dürrwang - Mörlein GmbH - Dortmund die Ausführung der Garantiearbeit ab.


Ich habe dann mit einem Bosch Dienst telefoniert, die sich um die Undichtigkeit kümmern wollten, der Hymer Händler hätte dann nur noch die Neuverklebung durch führen müssen.


Zitat des Händlers: "Fahren Sie doch zu Ihrem Auslieferungshändler und lassen es von dem machen."

Das nenne ich doch Hymer Service !

Wurde mir auf dem Hymermessestand in Düsseldorf, vor dem Kauf ausdrücklich gesagt und versichert das alle Garantiearbeiten von allen Hymerhändlern erledigt werden !

Aktueller Stand ist also jetzt, dass unser neues Wohnmobil, an dem ich bis jetzt so richtig Spaß nicht hatte, da ständige Mängel vorhanden waren und ich mindestens 100 mal den Kühlwasserstand kontrolieren musste, da ständig Kühlwasser verloren geht, jetzt nach 31535 Neustadt bringen müssen und ca.1 Woche später wieder abholen müssen. Die einfache Fahrstrecke beträgt ca. 250 km.

Mit einem PKW müssen wir also die Strecke insgesamt vier mal fahren, mit dem Wohnmobil nur zweimal. Insgesamt also 1.500 km Fahrstrecke, zwei Personen bringen und holen das Wohnmobil ab.

Wie uns Hymer sagte, interessiert Hymer das nicht, sie bezahlen nur bis zum nächsten Hymerhändler ( der sich weigert die Reparatur durchzuführen) also ca. 20 km eine Strecke.

Jetzt frage ich mal in die Runde, wie würdet Ihr Euch verhalten ? Auf welcher Basis kann ich zumindestens die Fahrzeugkosten ( Treibstoff, Reifen, Wartung ) einfordern ( von meinem Händler, da ja nur er Vertragspartner ist )

Das mein Händler vom Werk nur einen Teil der Transportkosten erstattet bekommt, brauch mich doch nicht interessieren oder ?

Mehr Informationen und Bilder --> Link >> Kauf Zwischenbericht

Danke für Eure Hilfe

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Gast am 29 Jun 2011 20:47:36

Also Ulrich, ich sag Dir mal eins:
Die hätten bei mir die Karre schneller auf dem Hof stehen, als sie flüchten könnten.
Kann ja wohl nicht sein.

Was sagt denn Hymer nzu der Tatsache, dass ein Vertragshändler die Arbeit nicht ausführen will, nachdem sie Dich selber dorthin geschickt haben?

Ich hätte vor Ort , bei diesem Händler, zum Telefon gegriffen und Hymer angerufen.
Es kann auch rechtlich nicht an Dir liegen, dass Du vom Werk ein neues Auto ausgeliefert bekommst und keiner will sich rantrauen.
Das gibts nicht.
Da mußt Du mal ein wenig Gas geben.
Schlimmstenfalls könnte aber passieren, dass Hymer eben verlangt, dass Du das Auto zu ihnen bringst.
Aber ehrlich: Dann wäre das eben auch gemacht und Du hättest den Ärger mit diesen hohlen Händlern nicht mehr.

Die Händler sind eine üble Notwendigkeit. Das kannst Du hier im Forum zahlreich nachlesen.
Herstellerübergreifend verkaufen sie alle gerne, aber reparieren höchst ungern Garantiefälle.

felix52 am 29 Jun 2011 20:52:41

Mensch, Kollege aus meiner alten Heimat,
das ist kein Pech, das ist ein Drama. So etwas ist für mich nicht vorstellbar.
Habe so etwas nur einmal erlebt. Fahrzeug wurde zu spät ausgeliefert. Abnahme abgelehnt. Danach hat der Händler 2 Jahre durch 3 Instanzen vergeblich auf Abnahme geklagt. Vergeblich. Dank ADAC-Rechtsschutz.
Ob Dir das hilft, weiß ich net. Aber zieh Dein Ding durch und habe keine Angst vor "großen (Pleite)namen"!
Dokumentiere alles durch Fotos und Gesprächsnotizen. Das überzeugt jeden Richter.
Ich drücke Dir alle Daumen

Felix52

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Beduin am 29 Jun 2011 21:01:21

Mein aufrichtiges Beileid ist mit dir!
Eigentlich, müsstest ja schon wandeln könne, waren ja schon wegen der gleichen Sache drei versuche die schief gingen?
Oder lieg ich da schief :oops:

Vielleicht hilft dir ja die Seite erst mal weiter --> Link

Gast am 29 Jun 2011 21:13:21

Danke für Eure Antworten - ja ich denke ich könnte Wandeln, möchte aber eigendlich nicht. Wir mussten wie Ihr vieleicht noch wisst 6 Monate auf "unser" Womo warten bis wir es am 30.01.2011 bekamen.


Gast hat geschrieben:Die hätten bei mir die Karre schneller auf dem Hof stehen, als sie flüchten könnten.


Das haben wir auch vor, wir halten das Nervlich auch gar nicht lange aus.

Weißt Du wenn Du Dich auf eine lange Spanienreise freust, losfährst und in Südfrankreich auf einen Campingplatz gehst um erst einmal zu überlegen, was Du jetzt machst. Wir waren total geschockt, wir haben noch nie zwei mal an der Aufbautür den Griff betätigt. Beim erstenmal ging sie nicht auf, aber bei jeder zweiten Betätigung.

Wir haben fast geheult kann ich Dir sagen und sind dann nach einigen Tagen zurück gefahren, wir haben uns mit dem Kühlwasserproblem und mit der defekten Tür die sich nicht mehr verrigeln ließ getraut den Urlaub fortzusetzen und zu hoffen das uns vieleicht in Spanien einer die Tür repariert. In Montpellier zeigte sich dann, nein können wir nicht reparieren. Der Rat des Händlers, fahren Sie zum Werk – wir hatten ihm unser Leid geklagt.

Glaub mir es ist eine Kriese, wir haben so lange überlegt so viel Geld auszugeben und dann so ein Riesenärger. Meine Frau macht mir langsam schon „die Hölle heiß“ und sagt – Schluss gib zurück, ich kann und will nicht mehr.

Gast hat geschrieben:Was sagt denn Hymer nzu der Tatsache, dass ein Vertragshändler die Arbeit nicht ausführen will, nachdem sie Dich selber dorthin geschickt haben?
Ich habe bei Hymer niemanden erreicht, werde aber einen „netten“ Brief schreiben. Mein Händler sagte mir, er habe mit dem Werk gesprochen und die sagen, wenn die es nicht reparieren wollen müssen sie nicht. :? :roll:

felix52 hat geschrieben:das ist kein Pech, das ist ein Drama. So etwas ist für mich nicht vorstellbar.
Nein ich hätte mir das auch nie vorstellen können.

Ich bin sowohl im ADAC (Plus Mitglied klar) aber habe auch eine Vollrechtsschutz und so.

garagenspanner am 29 Jun 2011 21:26:25

moin moin Ulrich ,

erst einmal mein Beileid zu diesem elenden Missgeschick.
Ich an Deiner Stelle hätte längst die Contenance verloren ,
und hätte alle rechtlichen Register gezogen.
DAS lege ich auch Dir ans Herz.
Anwalt--->Prozessvollmacht erteilen ----> zurücklehnen und abwarten.

vom See im Regenland
Jan

carthagocliff am 29 Jun 2011 21:30:55

Hallo Ulrich

So wie ich es auf Deiner Homepage verstehe, ist Dein Vertragspartner die Fa. Holiday Heinz in Neustadt am Rübenberge.

Laß dich nicht von einem zum anderen schicken, sondern verlange von Deinen Vertragspartner die Mangelbeseitigung. Wenn die verzögern wollen, dann schriftlich mit Terminsetzung die Androhung, die Arbeiten auf deren Kosten von anderen Firmen erledigen zu lassen.

Ist wirklich eine Riesenschweinerei bei einem Neufahrzeug in dieser Preisklasse.

Viel Glück
C.

Gast am 29 Jun 2011 21:33:36

@ garagenspanner Meine Frau und ich haben nach langer Diskussion beschlossen, dem Händler noch eine Möglichkeit zu geben.

Aber der Händler sagte, dass er nur die Zahlungen von Hymer weitergeben könne, die erst in ca.6 Wochen oder später eintreffen. So wie ich Hymer verstanden habe, wollen die aber nur die Fahrkosten zum nächsten Händler zahlen.

Meine Frau und ich sind jetzt am überlegen, wie wir weiter vorgehen, da wir einen Werkstattermin am 08.07.2011 haben, haben wir ja noch eine Woche Zeit.

Wenn ich 30 ct/km zugrunde lege und wir 1.500 km insgesamt mit beiden Fahrzeug fahren, sind das 450 € die wir gerne haben wollen. Sagen wir das jetzt so dem Händler und sagen ansonsten keinen Reparaturversuch - also sofortige Rückgabe des Fahrzeug.

Oder können wir ihm das Fahrzeug bringen und sagen zahl oder wir klagen auf den Fahrkostenersatz.

Ist nicht so ganz leicht.

Nochmal, ich möchte das Fahrzeug gerne behalten, aber ich möchte das die Mängel abgestellt werden.

wolfherm am 29 Jun 2011 21:37:09

Hallo Ulrich,

ich würde das Fahrzeug dem Händler auf den Hof stellen, der dir das verkauft hat.
Dann soll er sich darum kümmern, das es repariert wird. Wo, ist seine Sache und ebenso, wie er dahin kommt.

Schafft er das nicht, würde ich die ganze Palette der Grausamkeiten über den Anwalt durchziehen.

LG Wolfgang

Beduin am 29 Jun 2011 21:37:54

Garantie gegen den Hersteller? Oder Händler?

Garantie gegen den Wohnmobil-Caravan-Hersteller oder Nacherfüllung gegenüber dem Verkäufer?

Nach Einführung des neuen Schuldrechts besteht immer noch der Irrglaube, man habe Garantieansprüche, mindestens gegen den Hersteller. Außerdem ist eine Praxis eingerissen, gegen die es gilt, die Augen offen zu halten:

Bei einem Verbrauchsgüterkauf, also privater Verbraucher kauft bei einem Unternehmer, können die weitreichenden Sachmängelansprüche durch allgemeine Vertragsbedingungen NICHT eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Bei neuen Fahrzeugen (oder anderen Sachen) gilt dies für 2 Jahre und bei gebrauchten Fahrzeugen für mindestens 1 Jahr.

In jüngster Zeit ist es nicht nur üblich geworden, dass seitens der Hersteller keine Garantien mehr gegeben werden. Vielmehr gehen die Verkaufsfirmen inzwischen dazu über, Nacherfüllungsansprüche abzulehnen mit dem Hinweis darauf, dass sie für konstruktionsbedingte Mängel nichts könnten und man sich an den Hersteller oder den Lieferanten des Basisfahrzeugs zu halten habe. Dort könnten die Fahrzeuge auch viel besser repartiert werden.

Das Ganze läuft darauf hinaus, dass der Käufer unmittelbar an den Hersteller verwiesen wird, der Verkäufer, der das Kaufgeld bekommen hat, seine Hände also in den Schoss legt und sich um nichts mehr kümmert. Das Schlimme daran ist, dass der Käufer durch die unmittelbare Inanspruchnahme des Herstellers nicht automatisch den Verkäufer in Verzug setzt und ihm gegenüber Nachfristen setzt, die dann weitergehende Sachmängelansprüche aus dem Kaufvertrag begründen könnten. Er läßt den Verkäufer vielmehr auf diese Weise „draußen“ und regelt alles nur noch mit dem Hersteller.

Das Scheitern dieser Nachbesserungsversuche des Herstellers führt zu der Problematik, dass man aus dem Kaufverhältnis dann nicht sofort weiter gegen den Verkäufer vorgehen kann, weil ihm gegenüber ja gar keine Nachfristen gesetzt worden waren. Man fängt dann also womöglich wieder von vorne an; hoffentlich noch innerhalb der Verjährungsfristen!?

Was ist zu tun?

Bei allen Sachmängelansprüchen ist immer erster und unmittelbarer Ansprechpartner der Verkäufer. Wenn dieser an den Hersteller verweist, ist das nachvollziehbar, aber zunächst ein Problem des Händlers gegenüber seinem Vorverkäufer, also in der Regel dem Hersteller. Trotzdem ist daher immer auch eine Nachfrist gegenüber dem Verkäufer (Händler) zu setzen mit der Aufforderung, sich um die nachhaltige Mängelbeseitigung zu kümmern, und man nichts dagegen habe, wenn er seinerseits dazu den Hersteller einschaltet und sich um eine Abwicklung auf kurzem Wege kümmere. Dann bleibt der Händler mit im Boot und haftet aus eigener Fristversäumnis unmittelbar, ohne dass er sich dann noch damit herausreden kann, er sei ja von dem Kunden nie in Verzug gesetzt worden und für die Versäumnis des Herstellers könne er schließlich nichts.

Umgekehrt muss der Händler aufpassen, dass er seine Rückgriffsansprüche gegen den Vorlieferanten, meistens den Hersteller, sichert und dort auch einfordert. Nur wenn auch in diesem Vertragsverhältnis alles gerade läuft, behält nämlich der Händler seine handels-kaufrechtlichen Ansprüche gegenüber seinem Vorverkäufer. Da werden leider auch viele Fehler gemacht, die dann bis auf das Vertragsverhältnis zum Kunden Auswirkungen haben können.

Der Händler schaltet also auf diese Weise sicher auch den Hersteller ein. Auch bei dieser Variante führt letztlich der Hersteller die Nacharbeiten durch. Nur ist der rechtliche Unterschied der, dass der Händler der Schuldner der Nacherfüllung bleibt, diese auch erbringt und den Hersteller als Erfüllungsgehilfen beauftragt. Alle Handlungen und Fehler des Erfüllungsgehilfen (Hersteller) werden auf diese Weise dem Händler zugerechnet und lösen die weiteren Rechte der Nacherfüllung aus.

Hat der Hersteller eine eigene Garantie zugesagt (was sehr selten ist, abgesehen von Dichtigkeitsgarantien), kann man allerdings den Hersteller parallel sogleich mit in Anspruch nehmen. Dann macht man zwei Ansprüche gleichzeitig geltend, aus dem Kaufvertrag den Nacherfüllungsanspruch gegen den Verkäufer und aus dem selbstständigen Garantievertrag den Garantieanspruch gegen den Hersteller. Nötig ist das an sich nicht, schadet aber auch nichts.

© RA Ulrich Dähn, Bad Hersfeld, Seilerweg 10


Quelle: --> Link

Gast am 29 Jun 2011 21:38:18

@ carthagocliff Da habe ich aufgepasst und jedesmal den Händler aufgefordert den Mangel zu beseitigen.

Eigendlich geht es mir jetzt um konkrete Tipps und um das Problem Fahrkosten. Wir haben ja auch unseren Urlaub abgebrochen, ich stelle mir also die Frage ob man nicht zumindest ein Teil der Fahrkosten nach Südfrankreich einfordern kann.

Ich habe erst in Südfrankreich gemerkt das 100 % Kühlwasser verschwindet und das die Tür nicht verriegelt. Da bei einem Hymer Händler in Frankreich eine Reparatur nicht möglich war und er uns empfahl zum Werk zu fahren ( weil ein anderer das auch nicht kann) und der eine Mangel seit Übergabe besteht - überlege ich schon ob ich nicht ein Teil der Kosten einfordern kann.

Gast am 29 Jun 2011 21:42:33

@ wolfherm Ja aber der Händler der es mir verkauft hat, ist 250 km von mir entfernt. ( So selten ist das ja nicht, lese ich auch hier immer wieder)

Das Fahrzeug wird dem Händler ja nächsten Freitag auf den Hof gestellt, nur habe ich langsam ein Problem mit den Kosten. Ich bin schon mal dorthin gefahren, habe bisher keien Fahrkosten geltend gemacht, war auch ein "Wartetermin" d.h. wir waren da und sind dann nach 5 Stunden Wartezeit wieder gefahren. ( 500 km * 0,3 €/ km = 150 € )

Nur sind das jetzt auch insgesamt mit Südfrankreichreiseabbruch usw. etwa 1.000 € an Fahrkosten ( die mir meiner Meinung nach zustehen)

Rumbuddel am 29 Jun 2011 21:43:16

Du hast doch Rechtsschutz - sofort morgen Kontakt mit einem Fachanwalt aufnehmen!

Tu Dir das doch nicht an!

Dafür gibt es Menschen die sich damit auskennen und wissen was zu tun ist!

kamann am 29 Jun 2011 21:46:41

hallo ulrichS;
da kann dir nur:
ULrich Kalabis Sachverständiger für wohnmobile
und
Urich Däehn RA für Gewährleistung
helfen
mfg Kamann

Randyandy01 am 29 Jun 2011 21:48:56

UlrichS, so richtig versteh ich Dich aber nicht...........

Wenn du schon in Bad Waldsee warst und das Fahrzeug war im Werkskundendienst oder so und du mit dem Argument da rausgehst du benötigst das Fahrzeug wegen irgentwas und fängst hinterher so eine Diskussion an na bitte schön........???


Du kommst aus Bochum, der Händler deiner Wahl aus Neustadt am Rübenberg, nun ja Bochum hat nen Bahnhof und Neustadt auch soviel dazu...

Zum Kühlwaserverlust denke ich mal da wird der Hersteller des Chassis gefragt sein, und nicht Hymer aller Wahrscheinlichkeit nach häte dir da auch in Südfrankreich geholfen werden können.

Ich denke mal nicht das du irgentwelche Fahrkosten geltend machen kannst oder Schmerzensgeld wegen entgangener Urlausfreuden.

Gast am 29 Jun 2011 21:49:05

Können die mein Wohnmobil reparieren ?

Wir mchten nich einen Reparaturversuch machen, die anderen Mängel sind ja beseitigt und wir möchten gern das WOMO behalten. Beratung bzw. Drohbriefe schreiben zahlt glaube ich eine Rechtsschutzversicherung nicht oder ?

Das mache ich aber auch gerne selber. :D

Aber auch garantiert zum letzten mal.

Gast am 29 Jun 2011 21:50:56

Hallo Ulrich,

unser WOMO-Aufbau hatte auch anfangs div. Mängel an der Wasserver - und entsorgung, sowie div. andere kleinere Probleme.
Die wurden bei 2 Reisen nach Sassenberg einigermaßen zufriedenstellend behoben und jeweils 400.- € Km-Geld bezahlt.
Auch bei Fahrten zu 2 Händlern wurden 30 Cent pro Km bezahlt.
Dazu ist der Hersteller verpflichtet!
Nimm meinen Rat an und sprich einmal mit U. D.
Es kostet nicht die Welt und wenn Du RS hast, gar nichts!
Er hat schon sehr vielen WOMO-Besitzern erfolgreich zu ihrem Recht verholfen.
Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende!

Gast am 29 Jun 2011 21:55:27

Randyandy01 hat geschrieben:Wenn du schon in Bad Waldsee warst und das Fahrzeug war im Werkskundendienst oder so und du mit dem Argument da rausgehst du benötigst das Fahrzeug wegen irgentwas und fängst hinterher so eine Diskussion an na bitte schön........???.
Das hast Du falsch verstanden.

Tagsüber hätten Sie das Fahrzeug gerne haben können.

Nachts allerding, wir müssen ja irgendwo schlafen, immerhin sind wir von Bochum ( NRW) nach Südfrankreich ( eigendlich bis Portugal an der Küste längs - so war es geplant) umgedreht nach Bad Wiessee.

Wir haben vorgeschlagen das Hymer Übernachtsungskosten zahlt solange sie nachts das Fahrezug benötigen. Letztes Angebot war hälfte - hälfte wollten sie auch nicht.

Nachts sollte z.B. der Kleber in Ruhe trocknen und das Bad wäre mit Stützen ausgesteift.

Randyandy01 hat geschrieben:Ich denke mal nicht das du irgentwelche Fahrkosten geltend machen kannst oder Schmerzensgeld wegen entgangener Urlausfreuden.
Es geht nur um Fahrkostenersatz !

Von entgangenen Urlaubsfreuden habe ich nichts geschrieben, will ich auch nicht. Nur das Geld was wir für Diesel und Autobahngebühr ausgegeben haben, dass tut mir schon leid. Wir wollten gerne Urlaub machen und das war aufgrund der Mangelhaftigkeit nicht möglich.

wolfherm am 29 Jun 2011 21:55:53

UlrichS hat geschrieben:@ wolfherm Ja aber der Händler der es mir verkauft hat, ist 250 km von mir entfernt. ( So selten ist das ja nicht, lese ich auch hier immer wieder)

Das Fahrzeug wird dem Händler ja nächsten Freitag auf den Hof gestellt, nur habe ich langsam ein Problem mit den Kosten. Ich bin schon mal dorthin gefahren, habe bisher keien Fahrkosten geltend gemacht, war auch ein "Wartetermin" d.h. wir waren da und sind dann nach 5 Stunden Wartezeit wieder gefahren. ( 500 km * 0,3 €/ km = 150 € )

Nur sind das jetzt auch insgesamt mit Südfrankreichreiseabbruch usw. etwa 1.000 € an Fahrkosten ( die mir meiner Meinung nach zustehen)


Hallo Ulrich,

das wäre mir in dem Fall egal. Der Händler hat dafür zu sorgen, dass die Karre repariert wird, wenn er es nicht in angemessener Zeit oder Qualität schafft, kannst du wandeln. Dann muss die Karre sowieso da hin.

So spielst du doch den Fahrer für die Leute.

Am besten konsultierst du sofort den passenden Anwalt, damit du alles richtig machst.

LG Wolfgang

wolfherm am 29 Jun 2011 22:01:58

UlrichS hat geschrieben:
Randyandy01 hat geschrieben:Wenn du schon in Bad Waldsee warst und das Fahrzeug war im Werkskundendienst oder so und du mit dem Argument da rausgehst du benötigst das Fahrzeug wegen irgentwas und fängst hinterher so eine Diskussion an na bitte schön........???.
Das hast Du falsch verstanden.

Tagsüber hätten Sie das Fahrzeug gerne haben können.

Nachts allerding, wir müssen ja irgendwo schlafen, immerhin sind wir von Bochum ( NRW) nach Südfrankreich ( eigendlich bis Portugal an der Küste längs - so war es geplant) umgedreht nach Bad Wiessee.

Wir haben vorgeschlagen das Hymer Übernachtsungskosten zahlt solange sie nachts das Fahrezug benötigen. Letztes Angebot war hälfte - hälfte wollten sie auch nicht.

Nachts sollte z.B. der Kleber in Ruhe trocknen und das Bad wäre mit Stützen ausgesteift.

Randyandy01 hat geschrieben:Ich denke mal nicht das du irgentwelche Fahrkosten geltend machen kannst oder Schmerzensgeld wegen entgangener Urlausfreuden.
Es geht nur um Fahrkostenersatz !

Von entgangenen Urlaubsfreuden habe ich nichts geschrieben, will ich auch nicht. Nur das Geld was wir für Diesel und Autobahngebühr ausgegeben haben, dass tut mir schon leid. Wir wollten gerne Urlaub machen und das war aufgrund der Mangelhaftigkeit nicht möglich.


Wenn die das Womo da ordentlich und komplett repariert hätten, hätte ich ihnen das auch über Nacht da gelassen. Und mir ein Zimmer vorerst auf meine Kosten genommen. Danach hätte ich immer noch mit denen streiten können. Aber du hättest vom Werk direkt vielleicht alle Fehler beseitigt bekommen und würdest jetzt nicht endlos kämpfen müssen.
Manchman muss auch mal einen Euro anlegen und kann sich dann jede Menge Ärger ersparen. Ich hätte jetzt einen ganz dicken Hals an deiner Stelle - aber eher wegen eigener Blödheit oder Sparsamkeit oder was auch immer.

LG Wolfgang

Randyandy01 am 29 Jun 2011 22:06:05

@Wolfherm....... na wenigsten einer der mich versteht........

"Zitat, unbekannter Autor, Anfang"

Ich bin garantiert nicht auf der Welt, um so zu sein, wie es anderen in den Kram passt.

" Zitat Ende"

Gast am 29 Jun 2011 22:14:43

wolfherm hat geschrieben:Wenn die das Womo da ordentlich und komplett repariert hätten, hätte ich ihnen das auch über Nacht da gelassen. Und mir ein Zimmer vorerst auf meine Kosten genommen. Danach hätte ich immer noch mit denen streiten können. Aber du hättest vom Werk direkt vielleicht alle Fehler beseitigt bekommen und würdest jetzt nicht endlos kämpfen müssen.
Manchman muss auch mal einen Euro anlegen und kann sich dann jede Menge Ärger ersparen. Ich hätte jetzt einen ganz dicken Hals an deiner Stelle - aber eher wegen eigener Blödheit oder Sparsamkeit oder was auch immer.
Ja Wolfgang, Du hast Recht darüber haben wir uns auch schon geärgert, hinterher ist man schlauer.

Als wir da waren und die sich weigerten die Mängel zu beseitigten haben wir uns auch geärgert bis geht nicht mehr. Wir haben kein Konrektes Angebot erhalten, dass das Fahrzeug repariert wird, wenn wir es da lassen.

Aussage: Man hat keine Zeit, man hätte ein Termin machen müssen.

Wir haben dann hin- und her Diskutiert, ob und wie man das Problem lösen könnte, wir hatten vorgeschlagen, dass wir in Richtung Österreich fahren und Urlaub machen und später wieder kommen, uns im Gegenzug dann zumindest die Hälfte der notwendigen Übernachtungskosten ( einfaches Zimmer) vom Hersteller vergütet wird. Fahrkosten hätten wir dann getragen.

Hymer hatte Abgelehnt und kein Angebot ( Gegenangebot ) gemacht.

Rainers1869 am 29 Jun 2011 22:21:31

Gib die Sache dem Anwalt. RSV hast du ja. Lass es den Anwalt machen und versuche das Fahrzeug zu Wandeln. Ich glaube dass Du sonst nie deinen inneren Frieden bekommst und Dir irgend wann die Nerven durchgehen. Das muss man sich für ca. 70.000 € + nicht Antun.

matthiast4 am 30 Jun 2011 07:49:01

Manchmal liegts auch einfach daran, wie man in den Wald hineinruft...

Oder der Händler hat Angst, dass er wegen eines 3-fach Verteilers unterm Tisch der Sekratärin bald ohne Strom dasteht

Gast am 30 Jun 2011 07:55:41

Ulrich.
Ich versteh das Übernachtungs- / Urlaubsproblem nicht.
Die noch verbliebenen Fehler können unmöglich länger als einen, maximal 2 Tage dauern.

Nie im Leben.

Sprich: die eine Übernachtung kriegt man doch in Bad Waldsee gebacken.
Selbst wenn Du davor und danach übernachtest(was Du ja dann wiederum im Womo machen könntest, ist das doch nicht so schlimm.

Bad Waldsee ist schön und Du kannst was für die Gesundheit tun.
Wenn Du für die Verhandlungen mit Hymer etwas mental in Sachen "Überwindung" machen willst, geh in den echt genialen, aber harten Hochseilgarten von Bad Waldsee.
Wenn Du den absolviert hast, ist die Hymerverhandlung ein klacks - glaub mir, ich war schon da :D

dieter2 am 30 Jun 2011 09:15:39

Rainers1869 hat geschrieben:Gib die Sache dem Anwalt. RSV hast du ja. Lass es den Anwalt machen und versuche das Fahrzeug zu Wandeln. Ich glaube dass Du sonst nie deinen inneren Frieden bekommst und Dir irgend wann die Nerven durchgehen. Das muss man sich für ca. 70.000 € + nicht Antun.


Heute in der Zeitung:

"Mängel an Luxusfahrzeug wiegen nicht so schwer"

Urteil des BGH,Az:VIII ZR 202/10

Die Reparaturen müssen teurer sein wie 1% des Kaufpreises bevor man vom Vertrag zurücktreten kann.
Müßten hier also über 7000€ sein.

Dieter

wolfherm am 30 Jun 2011 09:21:00

dieter2 hat geschrieben:
Rainers1869 hat geschrieben:Gib die Sache dem Anwalt. RSV hast du ja. Lass es den Anwalt machen und versuche das Fahrzeug zu Wandeln. Ich glaube dass Du sonst nie deinen inneren Frieden bekommst und Dir irgend wann die Nerven durchgehen. Das muss man sich für ca. 70.000 € + nicht Antun.


Heute in der Zeitung:

"Mängel an Luxusfahrzeug wiegen nicht so schwer"

Urteil des BGH,Az:VIII ZR 202/10

Die Reparaturen müssen teurer sein wie 1% des Kaufpreises bevor man vom Vertrag zurücktreten kann.
Müßten hier also über 7000€ sein.

Dieter


Mein Gott, wußte gar nicht, dass ein kleiner Hymer 700.000 Euro kostet. Ulrich, du bist wohl reich.

LG Wolfgang

Gast am 30 Jun 2011 09:48:59

wolfherm hat geschrieben:
dieter2 hat geschrieben:
Rainers1869 hat geschrieben:Gib die Sache dem Anwalt. RSV hast du ja. Lass es den Anwalt machen und versuche das Fahrzeug zu Wandeln. Ich glaube dass Du sonst nie deinen inneren Frieden bekommst und Dir irgend wann die Nerven durchgehen. Das muss man sich für ca. 70.000 € + nicht Antun.


Heute in der Zeitung:

"Mängel an Luxusfahrzeug wiegen nicht so schwer"

Urteil des BGH,Az:VIII ZR 202/10

Die Reparaturen müssen teurer sein wie 1% des Kaufpreises bevor man vom Vertrag zurücktreten kann.
Müßten hier also über 7000€ sein.

Dieter


Mein Gott, wußte gar nicht, dass ein kleiner Hymer 700.000 Euro kostet. Ulrich, du bist wohl reich.

LG Wolfgang


:D :D

Gast am 30 Jun 2011 09:53:02

Danke für die Info, so was ist natürlich für mich und andere interessant. Wir gehen dann mal von 750 € aus :D Insgesamt sind die schon überschritten, aber wie gesagt gebe ich dem Händler noch eine Möglichkeit und schaue mal.

Für weitere Infos wäre ich Euch dankbar :hearts:

hast29 am 30 Jun 2011 09:55:17

UlrichS hat geschrieben:Können die mein Wohnmobil reparieren ?

Wir mchten nich einen Reparaturversuch machen, die anderen Mängel sind ja beseitigt und wir möchten gern das WOMO behalten. Beratung bzw. Drohbriefe schreiben zahlt glaube ich eine Rechtsschutzversicherung nicht oder ?

Das mache ich aber auch gerne selber. :D

Aber auch garantiert zum letzten mal.


Ja und Nein...nachfragen!!
Schon erlebt das nach darlegung der Probleme das von der Rechtsschutz übernommen wurde.

Also fragen!!!!

rinto am 30 Jun 2011 10:51:42

Hallo Ulrich,

verstehe Deine Haltung nicht so ganz.

Wie wir ja von Dir - zu recht - in verschiedenen Threads erfahren durften, soll der Laie seine Finger von elektrischen Anschlüssen lassen.

Genauso verhält es sich mit det Juristerei: auch da sollte der Laie seine Finger weglassen.

Geh zum Anwalt !

Wenn Du RS hast. Selbstverständlich zahlt die auch die außergerichtliche Tätigkeit. Liebend gerne sogar, weil sich dadurch ggf. ein gerichtliches Verfahren vermeiden lässt, das in der Regel wesentlich teurer wird.

Falls Du keine RS hast: Zahl den Anwalt selbst; ein einziger Fehler von Dir, mit dem Du Dir die Geltendmschung von Ansprüchen verbaust, kostet mehr als die Kosten, die Dir der Anwalt in Rechnung stelt.

Und bitte fangt nicht wieder an, umkommentiert irgendwelche Rechtsprechung ins Netz zu stellen.

In dieser Einfachheit ist nämlich auch dieses BGH- Urteil nicht zu lesen, geschweige denn auf den hiesigen Fall zu übertragen

Viele aus Nürnberg, Edgar

reisender24 am 12 Jul 2011 07:28:47

Hallo Ulrich,

also ich kann dir aus meiner Erfahrung und von der einiger Kollegen wirklich nur zu einem ganz konsequenten Schritt raten. Hol dir professionelle Hilfe! Diese muss als erster Schritt kein Anwalt sein. Es gibt Firmen die haben sich darauf spezialisiert solche Fälle möglist ohne Anwalt zu erledigen. Habe in einem anderen Thread mal nach der Fa. Wolf und Strauß gefragt. Dabei zwar zwei negative Antworten bekommen aber meine weitere Recherche hat ergeben, dass diese schon für einige Wohnmobilisten sehr erfolgreich tätig waren. Einer hat mir auch davon erzählt, dass sie einen Fall an einen Anwalt weitergegeben haben. Glaube es war auch dieser RW Dähn. Kann ich aber nicht mehr genau sagen. Jedenfalls muss dieser gerade für uns sehr gut sein.

Auf jeden Fall... nimm dir professionelle Hilfe. Ansonsten machst du Fehler die dir dein Händler oder der Hersteller später vorhalten.

Wünsche dir viel Glück und bin gespannt wie es weitergeht

rinto am 12 Jul 2011 07:54:34

reisender24 hat geschrieben:
Diese muss als erster Schritt kein Anwalt sein. Es gibt Firmen die haben sich darauf spezialisiert solche Fälle möglist ohne Anwalt zu erledigen.


???

Viele aus Nürnberg, Edgar

Gast am 12 Jul 2011 09:14:56

Edgar, stell Dich doch nicht so an, ist doch ganz einfach, er meint "SÖLDNER" :)

rinto am 12 Jul 2011 09:37:10

Hallo Gast,

dachte, da könnte er eher ein Ableger von Inkasso Moskau e.V. oder so ähnlich gemeint sein..... :D

Viele an Nürnberg, Edgar

Gast am 12 Jul 2011 09:37:24

Gast hat geschrieben:Edgar, stell Dich doch nicht so an, ist doch ganz einfach, er meint "SÖLDNER" :)


ja, mit stark russischem Akzent :!: :D

knauserich am 12 Jul 2011 10:27:14

ich kann die Händler sehr gut verstehen wenn diese Garantiearbeiten "Fremdkäufern" ablehnen.

Du bist ja auch zur Abholung zu dem ausliefernden Händler gefahren. Da war der Weg ja auch nicht zu weit - NEIN denn dort hattest du ja das % Zeichen in den Augen und das ist ja bekanntlich wichtiger als der Service.

Ich hoffe die Händler bleiben Standhaft und weiter so konsequent .

kintzi am 12 Jul 2011 11:15:16

Hallo Knauserich, so ein Quatsch. Händler der Basisfhrzg. (Fiat,Ford, MB)
verdienen auch 0 am Womo u. sind trotzdem v. ihren Herstellern verpflichtet, Garantiearbeiten zu übernehmen, bei denen sie nach Aussage m. Fiathändlers wegen sehr knappen Werksvorgaben nichts verdienen oder sogar draufzahlen. Er hatte sich mal bei mir ausgeweint.
Verhalten v. Hymer- Premiummarke- 70 T€, unglaublich und unter aller Sau, versprechen Dinge, die sie bei ihren Händlern nicht durchsetzen !!!
Volle Rechtsmittel anwenden, bis Hymers Händler u. Juristen rauchen.
Und seit wann ist der Geschädigte selbst schuld?
Analog meinem Anzeige-Thread scheint man immer zur falschen Zeit, am
falschen Ort zu sein oder zu kaufen. Und dann diese Prozentunterstellungen/Geiz ist geil?
Nach diesen Erfahrungen ist Hymer f. mich ( u. sollte auch für Dich Ulrich) out sein. So schwillt halt Marktführern u. Kartellern der Kamm, gut, dass man (noch) darüber informiert wird. Habe mittlerweile eine Liste von
"No-go" Firmen durch Deinen Thread um eine erweitert. Richi
PS: BMW bezahlte mal vor 30 J einen kurz nach der Garantie ausgefallenen Drehzahlmesser (DM 200,-) bei einem 7er nicht auf Kulanz. Damit verzichteten sie auf den Verkauf v. ca. 5-10 Neuwagen bei mir und im Kollegenkreis.

Gast am 12 Jul 2011 11:34:34

Der Preis war auch nicht ausschlaggebend sondern der Service.

Wir waren mehrfach beim Händler "Dürwang in Dortmund", das Hymer - Center - Dortmund ( Dürrwang-Mörlein ) haben wir klipp und klar gesagt, dass wir einen neuen Hymer B 514 kaufen wollen.

Aber wir wollten und diesen ansehen, einmal einen mieten und über den Preis reden. Das sei absolut unverschämt so die beiden Verkäufer dort.

Das allerunverschämteste war von uns sogar, dass wir nachfragen ob wir zu einem Zeitpunkt den der Händler bestimmen kann ein Mietmobil zu einem vergünstigten Preis bekommen können.

Nein könnte man natürlich nicht so der Händler Dürrwang-Mörlein in Dortmund.

Na ja nach mehreren weiteren Veruschen haben wir es dann mit der Verkaufsabteilung Dürrwang-Mörlein aufgegeben. Jetzt haben wir versucht, ob man mit der Serviceabteilung klarkommt aber die sind genauso unverschämt.

Wir können leider den Händler nicht empfehlen und haben natürlich auch nicht bei ihm gekauft.

Also der Preis war es nicht und mir wurde ausdrücklich auch vom Werk Hymer zugesagt, dass alle Hymer Servicestützpunkte Garantiearbeiten ausführen.

Dies wurde mir auch nochmals anläßlich unserem Werksbesuch ( siehe meine Homepage --> Link >> vom Mittelmeer zurück zum Rhein versichert.

jonathan am 12 Jul 2011 12:30:30

Das mit dem verschwindenden Kühlwasser könnte auch eine durchgebrannte oder schlecht eingepasste ZKD (Zylinderkopfdichtung) sein. Habt ihr schonmal das Motoröl auf weissliche Schlieren untersucht, riecht es aus dem geöffneten Wasser-Ausgleichsbehälter mal nach Abgas??
jonathan

Gast am 12 Jul 2011 12:46:23

Ich geh da nicht ran, im Moment steht "Fürchtenix" bei Holiday - Heinz in Neustadt in der Werkstatt und soll voraussichtlich am 18.11. abgeholt werden.

Ich hoffe es ist dann zum ersten Mal so, dass alle Mängel beseitigt sind. Einfach alles funktioniert - das wäre toll :roll:

Leider muss ich auch sagen, dass ich derzeit von Hymer sehr enttäuscht bin.

Das Fahrzeug ist toll, eigendlich gut verarbeitet aber so einige Mängel die hartnäckig bleiben wollen, vermiesen das Fahrzeug.

Aber schauen wir mal, wenn die Mängel weg sind, sind wir glücklich.

jonathan am 12 Jul 2011 13:18:13

UlrichS hat geschrieben:Ich geh da nicht ran, im Moment steht "Fürchtenix" bei Holiday - Heinz in Neustadt in der Werkstatt und soll voraussichtlich am 18.11. abgeholt werden.

Aber schauen wir mal, wenn die Mängel weg sind, sind wir glücklich.

Was machen die denn in der Werkstatt so lange??? Alle Schrauben zählen??? Oder warum brauchen die ganze 4 Monate für die Reparatur...
jonathan

knauserich am 12 Jul 2011 13:51:20

kintzi hat geschrieben:Hallo Knauserich, so ein Quatsch. Händler der Basisfhrzg. (Fiat,Ford, MB)
verdienen auch 0 am Womo u. sind trotzdem v. ihren Herstellern verpflichtet, Garantiearbeiten zu übernehmen, bei denen sie nach Aussage m. Fiathändlers wegen sehr knappen Werksvorgaben nichts verdienen oder sogar draufzahlen. Er hatte sich mal bei mir ausgeweint.
Verhalten v. Hymer- Premiummarke- 70 T€, unglaublich und unter aller Sau, versprechen Dinge, die sie bei ihren Händlern nicht durchsetzen !!!
Volle Rechtsmittel anwenden, bis Hymers Händler u. Juristen rauchen.
Und seit wann ist der Geschädigte selbst schuld?
Analog meinem Anzeige-Thread scheint man immer zur falschen Zeit, am
falschen Ort zu sein oder zu kaufen. Und dann diese Prozentunterstellungen/Geiz ist geil?
Nach diesen Erfahrungen ist Hymer f. mich ( u. sollte auch für Dich Ulrich) out sein. So schwillt halt Marktführern u. Kartellern der Kamm, gut, dass man (noch) darüber informiert wird. Habe mittlerweile eine Liste von
"No-go" Firmen durch Deinen Thread um eine erweitert. Richi
PS: BMW bezahlte mal vor 30 J einen kurz nach der Garantie ausgefallenen Drehzahlmesser (DM 200,-) bei einem 7er nicht auf Kulanz. Damit verzichteten sie auf den Verkauf v. ca. 5-10 Neuwagen bei mir und im Kollegenkreis.


wenn du schon so viele "No-go" Firmen hast dann würde ich an deiner Stelle das Hobby aufgeben oder mir selber ein Womo bauen. Das hat dann auch den Vorteil, dass du die Garantiearbeiten selber machen kannst...
Auch fährst du sicherlich statt BMW jetzt wieder Fahrrad...mit Drehzahlmesser !

Gast am 12 Jul 2011 18:42:19

Oh Entschuldigung :oops: , da ist die 07 weggelaufen :D - sollte 18.07.11 werden :?

Die drücken das Kühlwasser unter Druck ( ca. 1 bar ) - das sind Verhältnisse als wenn der Motor läuft und das Kühlwasser sich ausdehnt und dabei ein Druck ansteht.

Dann muss er einen oder zwei Tage so unter Überdruck auf dem Kühlwassersystem stehen udn mann schaut wo das Kühlwasser seinen Weg gefunden hat. Ohne Druck ist imemr alles trocken und er verliert kein Kühlwasser.

Ist ärgerlich das Fürchtenix dort sein muss, aber es muss leider sein.

Ich würde mich sehr freuen, wenn die es hinkriegen und wir unser WOMo wiederkriegen und das Problem behoben ist.

Gast am 12 Jul 2011 18:53:40

kintzi hat geschrieben:Hallo Knauserich, so ein Quatsch. Händler der Basisfhrzg. (Fiat,Ford, MB)
verdienen auch 0 am Womo u. sind trotzdem v. ihren Herstellern verpflichtet, Garantiearbeiten zu übernehmen, bei denen sie nach Aussage m. Fiathändlers wegen sehr knappen Werksvorgaben nichts verdienen oder sogar draufzahlen. Er hatte sich mal bei mir ausgeweint.
Verhalten v. Hymer- Premiummarke- 70 T€, unglaublich und unter aller Sau, versprechen Dinge, die sie bei ihren Händlern nicht durchsetzen !!!
Volle Rechtsmittel anwenden, bis Hymers Händler u. Juristen rauchen.
Und seit wann ist der Geschädigte selbst schuld?
Analog meinem Anzeige-Thread scheint man immer zur falschen Zeit, am
falschen Ort zu sein oder zu kaufen. Und dann diese Prozentunterstellungen/Geiz ist geil?
Nach diesen Erfahrungen ist Hymer f. mich ( u. sollte auch für Dich Ulrich) out sein. So schwillt halt Marktführern u. Kartellern der Kamm, gut, dass man (noch) darüber informiert wird. Habe mittlerweile eine Liste von
"No-go" Firmen durch Deinen Thread um eine erweitert. Richi
PS: BMW bezahlte mal vor 30 J einen kurz nach der Garantie ausgefallenen Drehzahlmesser (DM 200,-) bei einem 7er nicht auf Kulanz. Damit verzichteten sie auf den Verkauf v. ca. 5-10 Neuwagen bei mir und im Kollegenkreis.


Also da hätt ich was für die Liste.
Bevor Du keinen BMW mehr kaufst, oder Deinen verkauft hast, wegen des 200 DM-Drehzahlmessers, würde ich vorher meinen Ducato verkaufen.
Fiat, und das betrifft ja nicht nur mich und den hinter mir liegenden Motorschaden, sondern fast jeden, kennt nimmt das Wort Kulanz gar nicht in den Mund.
Ebenfalls im Familienkreis passiert: wenige Tage nach ablauf der Garantie gab es einen Getriebeschaden (km-Stand ~ 3500 - 4000) am Duci meines Schwiegervaters - keinen Cent gab es - 0,0.
Das Internet ist voll davon und ich habe noch x Beispiele aus eigener Erfahrung und aus dem Bekanntenkreis.

Ich denke Fiat wäre verdient auf Platz eins Deiner Liste.

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