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Verwarnungsgeld 25 € wegen überzogenem TÜV korrekt ? 1, 2, 3


rabi am 14 Sep 2012 08:43:55

Ulrich...vielleicht solltest du dir mal die StVZo durchlesen. Da steht auch ziemlich explizit drin, welche Daten von den Zulassungsstellen gespeichert werden. Unter anderem der Termin der nächsten HU.

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pipo am 14 Sep 2012 08:58:29

rabi hat geschrieben:Unter anderem der Termin der nächsten HU.

Und diese Daten werden bei jeder neuen HU aktuallisiert?


peter

rabi am 14 Sep 2012 09:01:58

Das steht da nicht drin. Ich kann mir aber sehr wohl vorstellen, dass die Prüforganisationen eine durchgeführte HU weitermelden müssen.

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Trollo am 14 Sep 2012 09:53:28

UlrichS hat geschrieben:
Trollo hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben:Ich habe jetzt mal einen Einspruch geschrieben. t.


.....und mit welcher Begründung?


Da gibt es eine ganze Menge Begründungen die in meinem Einzelfall dagegen sprechen. Zum einen war mein "Kleiner" zeitweise im Ausland, zum anderen defekt und wurde wenn nur mit unserem Lastenanhänger transportiert.

Bin bei der Abmeldung dürfen aus meiner Sicht nur die für die Abmeldung notwendigen Daten erhoben werden, für die Datenschutz besteht. Mit einer Weitergabe der Daten und insbesondere mit zu Unrecht ohne mein Wissen zusätzlich erhobene Daten bin ich nicht einverstanden wiederspreche dieser Datenweitergabe die zu Unrecht erfolgte und Beschwere mich beim Datenschutzbeauftragten.

usw. usw..


Na dann viel Spass bei dem Einspruch.

Das Teil hatte keinen TÜV, das ist Fakt.

Ich kann die ganze Aufregung nicht nachvollziehen.

So ein Aufhebens, wenn ich auch noch im Unrecht bin, verstehe ich nicht.

Ich hätte weder die Zeit, noch Bock, mich mit so einer Kleinigkeit zu beschäftigen und das Ganze wegen ein paar Euros.

Aber jeder wie er mag, meine Zeit und Nerven wären mir zu Schade.


Trollo

merken-remagen am 14 Sep 2012 10:28:55

Hallo,

mein motorrad war 4 jahre über den tüv und angemeldet, es stand in der garage, ich habe es so verkauft ( also angemeldet ) und habe von dem käufer nie mehr was gehört, er hat dann die teile die nach der langen standzeit defekt waren repariert, hat es über den tüv gebracht und umgemeldet, wenn da probleme gewesen wären hätte er sich bestimmt gemeldet da er nur 4 km weit weg wohnt.

gruß
h peter

Trollo am 14 Sep 2012 10:45:37

merken-remagen hat geschrieben:Hallo,

mein motorrad war 4 jahre über den tüv und angemeldet, es stand in der garage, ich habe es so verkauft ( also angemeldet ) und habe von dem käufer nie mehr was gehört, er hat dann die teile die nach der langen standzeit defekt waren repariert, hat es über den tüv gebracht und umgemeldet, wenn da probleme gewesen wären hätte er sich bestimmt gemeldet da er nur 4 km weit weg wohnt.

gruß
h peter


Da haste aber nette Nachbarn. :D

Ändert aber nix an der Tatsache, dass es nicht erlaubt ist.


Trollo

psbu am 14 Sep 2012 13:35:45

Was hier alles für ein Mist geschrieben wird....
Unfassbar.

Schönes WE

Gast am 14 Sep 2012 15:18:09

rabi hat geschrieben:Das steht da nicht drin. Ich kann mir aber sehr wohl vorstellen, dass die Prüforganisationen eine durchgeführte HU weitermelden müssen.


An wen denn??
An Frau Merkel vielleicht :?: :?: :roll: :roll:

pipo am 14 Sep 2012 15:20:36

psbu hat geschrieben:Was hier alles für ein Mist geschrieben wird....
Unfassbar.

:wink: :klatschen:

Gast am 14 Sep 2012 15:28:47

rabi hat geschrieben:Ulrich...vielleicht solltest du dir mal die StVZo durchlesen. Da steht auch ziemlich explizit drin, welche Daten von den Zulassungsstellen gespeichert werden. Unter anderem der Termin der nächsten HU.


In meinem Verwarnbescheid steht ausdrücklich das dies bei der Abmeldung festgestellt wurde. Lies mal hier ( wahrscheinlich das Kreuz wieder wegklicken )

--> Link


Auch hier steht, dass nur Daten erhoben werden dürfen, die für den jeweiligen Vorgang notwendig sind.

Für den Abmeldevorgang war es nicht notwendig das Datum der letzten Hauptuntersuchung festzustellen !

Also wurden die Daten zu Unrecht erhoben und auch Rechtswidrig an eine andere Stelle innerhalb der Behörde weitergeleitet.

Aus meiner Sicht ist dies Rechtswidrig da es den Datenschutzbestimmungen widerspricht. Deshalb habe ich bereits eine Datenschutzbeschwerde eingereicht und eine Dienstaufsichtsbeschwerde erstellt.

Dies wird unabhängig vom sonstigen Sachverhalt geprüft.

rabi am 14 Sep 2012 16:11:11

agent_no6 hat geschrieben:
rabi hat geschrieben:Das steht da nicht drin. Ich kann mir aber sehr wohl vorstellen, dass die Prüforganisationen eine durchgeführte HU weitermelden müssen.


An wen denn??
An Frau Merkel vielleicht :?: :?: :roll: :roll:


Du erwartest nicht ernsthaft eine Antwort oder?

Gast am 14 Sep 2012 16:25:36

rabi hat geschrieben:
agent_no6 hat geschrieben:
rabi hat geschrieben:Das steht da nicht drin. Ich kann mir aber sehr wohl vorstellen, dass die Prüforganisationen eine durchgeführte HU weitermelden müssen.


An wen denn??
An Frau Merkel vielleicht :?: :?: :roll: :roll:


Du erwartest nicht ernsthaft eine Antwort oder?


Sorry, ich hätte vielleicht noch zitieren sollen:

psbu hat geschrieben:Was hier alles für ein Mist geschrieben wird....
Unfassbar.


Möchte aber ungern persönlich werden, deswegen unterlasse ich jetzt jeglichen weiteren Kommentar...

Gast am 14 Sep 2012 16:28:38

blade01 hat geschrieben:@Ulrich: Wieso gibts auf Deiner HP nichts mehr zu lesen über das Hymerteather?
Wollte grad nachlesen, wie der Stand der Dinge ist.


--> Link

Fazit: Seit Februar 2012 alles bestens - neuer Motor eingebaut - Problem behoben.

rabi am 14 Sep 2012 16:28:39

UlrichS hat geschrieben:In meinem Verwarnbescheid steht ausdrücklich das dies bei der Abmeldung festgestellt wurde. Lies mal hier ( wahrscheinlich das Kreuz wieder wegklicken )

--> Link


Auch hier steht, dass nur Daten erhoben werden dürfen, die für den jeweiligen Vorgang notwendig sind.

Für den Abmeldevorgang war es nicht notwendig das Datum der letzten Hauptuntersuchung festzustellen !


Öhmmm...also bei mir steht der Termin der nächsten HU in der Zulassungsbescheinigung. Diese muss ich bei der Abmeldung vorlegen/abgeben. Da muss der Sachbearbeiter nix "erheben"....der muss da nur draufsehen.

Aber ich wünsche dir viel Erfolg mit deinen Maßnahmen. Kannst ja mal bei Gelegenheit berichten, wie es ausgegangen ist und wieviel du im Endeffekt dann bezahlt hast. :?

Gast am 14 Sep 2012 16:33:41

rabi hat geschrieben:Öhmmm...also bei mir steht der Termin der nächsten HU in der Zulassungsbescheinigung. Diese muss ich bei der Abmeldung vorlegen/abgeben. Da muss der Sachbearbeiter nix "erheben"....der muss da nur draufsehen.
Drauf sehen = erheben :D

Zur Abmeldung ist es nicht notwendig da draufzusehen und wenn sie es doch tut darf sie die Daten nicht verwenden, da diese Daten für den Abmeldevorgang nicht notwendig sind.

Aber selbst wenn dies für den Abmeldevorgang notwendig ist, darf sie diese nicht für andere Zwecke ohne meine Zustimmung verwenden.

Tut sie es doch verstößt sie gegen den Datenschutz, deshalb auch meine Beschwerde.

Gern berichte ich wie es ausgeht und ob und was ich bezahlen muss.

Ich finde es gut, wenn auch über so etwas berichtet und Diskutiert wird.

rabi am 14 Sep 2012 16:35:08

Möchte aber ungern persönlich werden, deswegen unterlasse ich jetzt jeglichen weiteren Kommentar...


Das ist lieb von dir. Ich empfinde deine Bemerkung:
An Frau Merkel vielleicht :?: :?: :roll: :roll:


auch erheblich niveauvoller, als meine Beiträge. Geistreiche Einwürfe beeindrucken mich immer tief.

Gast am 14 Sep 2012 16:43:49

Wenn Ihr jetzt fertig seid, könnten wir dann wieder zum Thema zurück kommen.

Danke im voraus dafür :hearts:

dramme73 am 16 Sep 2012 09:40:34

Hallo,

Habe letzte Woche den PKW meines Sohnes anläßlich einer kleinen Blechschadenreparatur nach langen Monaten wiedergesehen.

TÜV - fällig Januar 2012; kl. Werkstatt, Reparatur erfolgt, TÜV nachgeholt,
kein Problem, kein Verwarngeld;

Habe ich ( mein Sohn ) nur Glück gehabt - oder - ??

Dasselbe ist mit dem PKW meines Nachbarn passiert: TÜV - fällig April 2012,
Vorführung . August 2012, keine Probleme, kein Verwarngeld

Alles nur Zufall ??

wolfherm am 16 Sep 2012 10:13:26

Wahrscheinlich zieht der Themenstarter das Unglück an. :D
Ihm passieren häufiger Dinge, die anderen Menschen nicht passieren.

Ist aber jetzt nur eine bösartige Vermutung von mir.

pipo am 16 Sep 2012 10:46:34

Bei mir steht seit drei Jahren ein Motorrad im Keller. Angemeldet und seit 18 Monaten TÜV überfällig. Keine Reaktion der Zulassungsstelle.

Ebenso der Wagen meiner Frau: Im April TÜV fällig, niemand achtet drauf ( :oops: ) im August in der Werkstatt und niemand achtet drauf ( :gruebel: ) und jetzt im September fällt mir auf, dass wir das ein Problem haben.
TÜV nachgeholt und jut iss.. :pfeif:

Keine Ahnung was Ullrich das so treibt..


peter

frebeka am 16 Sep 2012 11:03:03

UlrichS hat geschrieben:konkretes gibt es nicht denn mein Fahrzeug hat zu keiner Zeit den öffentlichen Verkehrsraum berührt.


Nur Fahrzeuge die im öffentlichen Strassenverkehr eingesetzt sind benötigen einen Zulassung bzw eine HU.

Das ist in ganz Deutschland so, nur in Bochum nicht?

chrisk am 16 Sep 2012 11:05:14

pipo hat geschrieben:Keine Ahnung was Ullrich das so treibt..


Entweder sein Händler, FIAT oder Hymer haben ihn verpfiffen :D

Gast am 16 Sep 2012 12:44:21

frebeka hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben:konkretes gibt es nicht denn mein Fahrzeug hat zu keiner Zeit den öffentlichen Verkehrsraum berührt.


Nur Fahrzeuge die im öffentlichen Strassenverkehr eingesetzt sind benötigen einen Zulassung bzw eine HU.

Das ist in ganz Deutschland so, nur in Bochum nicht?
Das ist die Frage, ich weiß es nicht. Gedacht habe ich das bisher auch, dass Strassenverkehrsamt sagt, dass alle Fahrzeuge die angemeldet sind egal wo sie sich befinden ( ausser im Ausland ) von der fälligen Hauptuntersuchung betroffen sind und sie ein Bussgeld verhängen dürfen, wenn bei den zugelassenen Fahrzeuge die Hauptuntersuchung überschritten ist.

Der Standort ( ausser Ausland ) sei egal.

deedee am 16 Sep 2012 13:17:19

(In Deutschland) Zulassungspflichtige Fahrzeuge sind nach Maßgabe verschiedener Richtlinien (Gewichte, Personenbeförderungen usw.) nach Ablauf einer gewissen Zeit und regelmäßig zur Hauptuntersuchung vorzuführen.
Es spielt hierbei keine Rolle, ob das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt oder abgestellt wird oder aber außerhalb des öff. Straßenverkehrs abgestellt ist. Entscheident ist, ob/dass das Fahrzeug zugelassen und ein amtliches Kennzeichen für dieses Fahrzeug verausgabt ist.

Eine Informationsweitergabe seitens der Zulassungsbehörden an eine/die Bußgeldgehörde darf m. E. aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erfolgen, zumindest dann nicht, wenn es sich nur um eine unbedeutende Ordnungswidrigkeit handelt (weniger als 40 EUR.).

Diese Regelungen nach der StVZO treffen dann nicht zu, wenn sich das Fahrzezug außerhalb des Geltungsbereiches der BR Deutschland befindet.

Wenn ich beispielsweise mein kleines, zulassungspflichtiges Moppdd jahrelang in der Garage stehen habe, um die Versicherungs-Prozente für ein anderes Fahrzeug aufzusparen, muss ich darauf achten, dass 'niemand den TÜV-Spempel sieht'. In diesem Fall ist es tatsächlich so: wo kein Kläger, da kein Richter.

Und wie sieht es aus, wenn ein zulassungspflichtiges Fahrzeug aus dem Ausland 'wieder eigeführt wird' und die HU überschritten ist?
Wenn Du Pech hast, bist du dran, falls du 'erwischt' wirst. In der Regel aber wird Verständnis gezeigt und von einem OWi-Verfahren abgesehen, weil das Fahrzeug ja definitiv nicht zur Hauptuntersuchung zur Verfügung stand (Vorsicht, gesetzliche Regelungen in diesem Ausland).

--> Link §v29 StVZO
--> Link Bußgeldkatalog
--> Link OWis

dieter2 am 16 Sep 2012 14:39:42

deedee hat geschrieben:Es spielt hierbei keine Rolle, ob das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr geführt oder abgestellt wird oder aber außerhalb des öff. Straßenverkehrs abgestellt ist. Entscheident ist, ob/dass das Fahrzeug zugelassen und ein amtliches Kennzeichen für dieses Fahrzeug verausgabt ist.



Hab ich schon auf Seite 2 gesagt.

Hier sind aber einige Leute "wissender",wie immer im Leben :wink:

Dieter

Gast am 16 Sep 2012 15:36:04

Auch ich stimme den tollen Ausführungen von "deedee" im vollem Umfang zu.

Deshalb habe ich ja auch die Info`s hier geschrieben. In meinem speziellen Fall war das Fahrzeug im Ausland und danach defekt und damit absolut nicht "Hauptuntersuchungsfähig" kurz danach haben wir es abgemeldet und verkauft.

Aber auch die Sache mit dem Datenschutz widerspricht meiner Auffassung von Rechtsstaatlichkeit, deshalb habe ich mich auch beschwert.

thomas56 am 16 Sep 2012 18:46:19

Haue haue, wenn ich das hier so lese. Mich werden sie wohl morgen verhaften.
Melde vorsorglich schon mal ab. :?


Lancelot am 16 Sep 2012 19:32:08

Mach wenigstens VORHER die Fliegenleichen und das Moos ab ... vl wirst Du dann "verschont" :wink:

pipo am 16 Sep 2012 20:09:12

thomas56 hat geschrieben:Haue haue, wenn ich das hier so lese. Mich werden sie wohl morgen verhaften.
Melde vorsorglich schon mal ab. :?

Bestimmt das Auto Deiner Frau oder? :intrigant:


peter

thomas56 am 16 Sep 2012 21:35:27

Womo jedenfalls nicht, dass würde ich nicht so stiefmütterlich behandeln. :D

berny2 am 17 Sep 2012 01:17:21

UlrichS hat geschrieben:..., das Strassenverkehrsamt sagt, dass alle Fahrzeuge die angemeldet sind egal wo sie sich befinden ( ausser im Ausland ) von der fälligen Hauptuntersuchung betroffen sind und sie ...

Welche Rechtsgrundlage? Gutsherrenart...???
Wie soll ich den Nachweis führen, dass das Fz. im Ausland ist?
Ich traue dem Braten nicht... :?

thomas56 am 17 Sep 2012 11:12:23

War heute um-u. abmelden.
Der abgelaufene Tüv hat zumindest dort keinen interessiert, aber an meinem abgelaufenen Ausweis haben sie sich ereifert. Letztendlich wurde dann wohlwollend doch zugelassen. :roll:

rolfwam am 17 Sep 2012 11:18:29

... Und wer es am meissten wiederholt hat Recht.... :D
Und wo ist bitte die Logik, das ich ja am oeffentlichen Verkehr teilnehmen KOENNTE? Ich koennte auch mit nem abgemeldeten Fahrzeug dran teilnehmen, auch mit nem unversichertem Fahrzeug.Wo ist denn da der grosse Unterschied?
Und ich kenne auch genug Faelle, wo das Fahrzeug angemeldet war, versichert war, aber ohne gueltige HU, und es hat keine alte Sau interessiert??
Wenns denn so rechtens ist, wieso kassiert man da nicht immer ab? Die Bagage laesst sich doch sonst keine Einnahmequell entgehen?!

wolfherm am 17 Sep 2012 11:21:55

Na, bringe die mal nicht auf dumme Ideen..... :D

thomas56 am 17 Sep 2012 11:23:48

Meine Frau müsste vor über 26 Jahren 150,- DM bezahlen, weil das parkende Fahrzeug keine gültige ASU hatte. :?

dieter2 am 17 Sep 2012 13:45:07

berny2 hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben:..., das Strassenverkehrsamt sagt, dass alle Fahrzeuge die angemeldet sind egal wo sie sich befinden ( ausser im Ausland ) von der fälligen Hauptuntersuchung betroffen sind und sie ...

Welche Rechtsgrundlage? Gutsherrenart...???


Extra für Dich gegoogelt :roll:

Nächstes Mal suchst Du selber :wink:

StVZO §29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger

(1) Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Abs. 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Abs. 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.


Dieter

rolfwam am 17 Sep 2012 17:56:51

Das man normalerweise alle 2 Jahre eine neue HU machen muss hat ja auch niemand bestritten....
:?

brawo1 am 17 Sep 2012 18:16:06

rolfwam hat geschrieben:Das man normalerweise alle 2 Jahre eine neue HU machen muss hat ja auch niemand bestritten....
:?


Alle zugelassenen Kfz in Deutschland, auch die in Garagen, auf Privatgrundstücken usw. müssen zum TÜV. Geschieht dies nicht, begeht der Halter eine Ordnungswidrigkeit, die selbstverständlich nur geahndet werden kann, wenn sie bei den Verfolgungsbehörden bekannt wird.

Auf welche Weise dies nun bekannt wird, ist zweitrangig. Ich meine mich zu erinnern, auch schon ein entsprechendes OLG-Urteil gelesen zu haben.

Gast am 17 Sep 2012 23:19:08

brawo1 hat geschrieben:Auf welche Weise dies nun bekannt wird, ist zweitrangig. Ich meine mich zu erinnern, auch schon ein entsprechendes OLG-Urteil gelesen zu haben.


OLG Koblenz 2 Ss 101/96 : ( Allerdings ASU )

Die Pflicht, ein Kraftfahrzeug in regelmäßigen Abständen zur Abgassonderuntersuchung (ASU) vorzustellen, kommt durch eine zeitweise Nichtbenutzung des Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr nicht zum Ruhen, ohne daß es auf den Grund hierfür ankommt

Gast am 17 Sep 2012 23:35:26

Leider kann man den Beitrag nicht mehr ändern, wie in anderen anderen Bereichen.

Es soll angeblich aber auch anderslautende Urteile geben, die aussagen, dass der Halter auf Privatgelände nicht Hauptuntersuchungspflichtig ist, wenn das Fahrzeug defekt bzw. nicht ohne weiteres in Betrieb genommen werden kann.

Wenn also ein nicht fahrbereites Fahrzeug zur Reparatur auf nicht öffentlichen Gelände abgestellt wird, ist der Tatbestand der OWI bei Fristüberschreitung zum § 29 StVZO nicht erfüllt !

Es wird davon ausgegangen, das eine Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen entspr § 1 Abs 1 StVG nicht möglich ist.

Fakt ist, ein defektes Fahrzeug kann nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.

brainless am 17 Sep 2012 23:51:58

UlrichS hat geschrieben:Leider kann man den Beitrag nicht mehr ändern, wie in anderen anderen Bereichen.

Es soll angeblich aber auch anderslautende Urteile geben, die aussagen, dass der Halter auf Privatgelände nicht Hauptuntersuchungspflichtig ist, wenn das Fahrzeug defekt bzw. nicht ohne weiteres in Betrieb genommen werden kann.

Wenn also ein nicht fahrbereites Fahrzeug zur Reparatur auf nicht öffentlichen Gelände abgestellt wird, ist der Tatbestand der OWI bei Fristüberschreitung zum § 29 StVZO nicht erfüllt !

Es wird davon ausgegangen, das eine Inbetriebnahme auf öffentlichen Straßen entspr § 1 Abs 1 StVG nicht möglich ist.

Fakt ist, ein defektes Fahrzeug kann nicht zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden.




Exackt so ist das.

Mein Post, viele Beiträge weiter oben, hat eben das gesagt,


Volker :wink:

Tipsel am 18 Sep 2012 00:38:58

Vielleicht sollten wir einfach auf das Ende des Verfahrens warten, ohne immer wieder neue Spekulationen aufzustellen, denn scheinbar wird die Sache nun von Rechts wegen geklärt und hier drehen sich alle nur im Kreis.

wolfherm am 18 Sep 2012 05:36:18

Christel,

Das tun wir doch so gerne. :D

Gast am 14 Okt 2012 14:53:26

Tipsel hat geschrieben:Vielleicht sollten wir einfach auf das Ende des Verfahrens warten


Gern berichte ich wie es weiter ging.

Da alles recht komplex lag, wurde das Verfahren eingestellt.

Interessant fand ich letztlich noch den Hinweis des Amtes, dass ich mich auf jeden Fall auch gegenüber der FZV § 13 Abs. 3 Satz 3 schuldig gemacht habe, da ich mein Fahrzeug länger als 3 Monate ohne das Amt zu informieren im Ausland war.

Da hier einige Beiträge in Sachen Auslandsaufenthalt stehen, möchte ich ausdrücklich auch auf diesen Punkt hinweisen. Ansonsten war alles sehr verworren, da treffen viele Punkte zu, die strittig sind, nur deshalb verzichtet man auf eine weitere Verfolgung.

Wir selbst sind zwar nicht Monatelang im Ausland, lassen aber auf "Verwahrplätzen" ab und zu Fahrzeuge im Ausland stehen und fliegen zurück, setzten später den Urlaub fort. Hierbei sind unsere Fahrzeuge dann öfter mehr als 3 Monate ausserhalb Deutschlands, was Meldepflichtig ist.

thomas56 am 14 Okt 2012 14:57:30

UlrichS hat geschrieben: mehr als 3 Monate ausserhalb Deutschlands, was Meldepflichtig ist.

Warum, wollten die für die Zeit die Steuer zurück erstatten?

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