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Ich glaube das folgender Fall für alle interessant ist:
Unter anderem haben wir eine Elektrofahrzeug bei dem der TÜV überzogen wurde, da der sogenannte Carcontroller ( Ein Rechner der das Fahrzeug steuert ) defekt war. Der TÜV sagte, wenn der Motor nicht funktioniert ist keine TÜV Abnahme möglich. Da das Fahrzeug ein KEWET ist haben wir versucht die Platiene aus Normwegen zu beziehen, dann war sie uns neu zu teuer und und und Auf jeden Fall wurde der TÜV nicht rechtzeitig gemacht und wir haben ein Verwarngeld bekommen. Ausgelöst wurde es von Ordnungsamt die offenbar die Daten des Fahrzeugbestandes mit den TÜV Daten abgleichen. Nach § 24 StVG sei eine Ordnungswidrigkeit begangen worden, wenn ein FAhrzeug nicht rechtzeitig zum TÜV kann muss es vom Halter abgemeldet werden, so unser Ordnungsamt in Bochum. Telefonisch sagte man mir, ich könne gerne einen Einspruch schreiben und mitteilen, dass das Fahrzeug ja nur auf unserem Grundstück in einer Garage stand und gar nicht Fahrbereit gewesen sei, aber das ändere nichts, das Bussgeld müsse bezahlt werden. Ich finde es nicht richtig, der TÜV war zwar überzogen aber ich habe das FAhrzeug dann allerdings erst einige Monate später abgemeldet, da sich eine 2.500 € teures Ersatzteil bei einem 13 Jahre alten Fahrzeug nicht mehr lohnt. Interessiert aber das Ordnungsamt absolut nicht, wenn nicht pünktlich der TÜV gemacht werden kann, muss das Fahrzeug abgemeldet werden. :? :oops: finde das schon sehr schwachsinnig,
aber die Behörden finden wohl immer neue Geld-Einnahmequellen. Du darfst nur nicht am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen. Habe in der Garage ein Fahrzeug mit Tüv 2004 stehen, ist angemeldet und versichert, und das in einer Nachbarstadt von Bochum. Jürgen
Mal ne dumme Frage: Mit welchen Daten gleicht das Amt denn ab, mit denen vom TüV, von der Dekra, von GTÜ etc, und vor allem, aus welchen Bundesländern? Der Abgleich ist doch völlig aus der Luft gegriffen man könnte ja in ganz D HU machen. So kann ich mir das nicht vorstellen, da hat einer "gepetzt". Ich würd das auf alle Fälle nicht bezahlen, dann kommt ein Bußgeldbescheid, gegen den kannst du dann Einspruch einlegen. Amtsschimmel, der wiehert halt überall. Hatte meinen Anhänger 2 Jahre überzogen, war nix... Didier Für mich ist allerdings der Zusammenhang nicht verständlich. Meiner Meinung nach müsste ja das Straßenverkehrsamt, hier die zuständige Zulassungsbehörde, eine Überwachungmaske haben, die feststellt, wann mein Fahrzeug zum TÜV müsste.
Ist aber ziemlicher Blödsinn, so eine Überwachung, denn ich bin frei in der Wahl der zugelassenen Stellen für die HU. Ich kann ja auch, weil es mir besonders gut in den Kram passt, vor dem Termin die HU durchführen lassen. Diese vorzeitige HU müsste wiederum in der imaginären Datei sein usw. Ich denke eher, das Fahrzeug hat außerhalb des firmeneigenen Geländes auf einem öffentlichen Grundstück gestanden, ein/e Mitarbeiter/in des Ordnungsamtes hat bei einem Kontrollgang festgestellt, dass da ein Fahrzeug mit abgelaufenen HU steht und hat daher eine Ordnungswidrigkeit erkannt und angezeigt. So könnte die Zahlungsaufforderung entstanden sein. Also, mich würde interessieren, wie das Ordnungsamt zu den Daten meiner TÜV-Fristen käme, wenn ich Gewerbetreibender oder auch "nur" Privatmann bin. Die können ja nichts ausrichten, wenn die Fahrzeuge auf meinem Grundstück stehen. ( würde mich die Polizei bei Fahrten mit einer nicht mehr gültigen HU erwischen könnte man mir das ans Zeug flicken. aber ruhender Verkehr auf privatem Grundstück? Es geht um einen überschaubaren Betrag, trotzdem würde ich vor dem Zahlen eben den genauen "Tathergang" juristisch belegbar vom Ordnungsamt haben wollen, also mit Zeugen usw. Muss man doch nur abwägen, ob man sich möglicherweise auf permanente Überprüfung der vor dem Betrieb auf öffentlichem Gebiet einläßt, wenn man so verschärft nachfragt. also bei einer Verwarnung stand bei mir bisher immer "Zeuge: xxxx" also der entspr. Mitarbeiter, meist sogar mit Telef.nr.
Damit wäre ein klärendes Gespräch doch möglich, vermute, das geht in die Richtung, die rundefan schrieb. wenn ein fahrzeug mit abgelaufenen tüv auch auf einem
privaten grundstück steht und das schild ist sichtbar von der strasse ,so ist eine strafe fällig. georg Jedes Fahrzeug das angemeldet ist muß die Prüfinterwalle einhalten.
Egal wo es steht,auch wenn es zerlegt im Keller liegt. Das ist schon immer so. Dieter moment mal bitte.
Es ist zwar richtig, das ein Fahrzeughalter eines Fahrzeugs welches mit abgelaufenem Tüv auf einem Privat Grundstück steht, bestraft werden kann, doch nur dann, wenn es Fahrbereit ist. (Selbst erlebt ) Die Begründung der Behörden lautet, es könnte ja ein anderer, der dieses nicht weiß, mit dem Fahrzeug fahren. Allerdings wenn es nicht Fahrbereit ist, dann zieht dieses nicht, und man kommt mit dem Einspruch durch. Was ist denn z.B. mit den Fahrzeugen, die sich im Ausland befinden, und aus nicht vorhersehbaren Gründen, nicht rechtzeitig zum Tüvtermin wieder in Deutschland sein können ? Da z.B. der Fahrer / Halter schwer erkrankt, oder das Fahrzeug defekt ist ? Oder es dort im Ausland geparkt oder beim Zollhof untergestellt wird, und man selbst mit dem Flugzeug nach Deutschland fliegt. Auf der Verwarnung steht, dass dies bei der Abmeldung des Fahrzeugs die ich vor einiger Zeit vorgenommen habe, da ich das Fahrzeug zum Verkauf eingestellt hatte aufgefallen ist ( Kein Stempel im Fahrzeugschein ).
Da so etwas auch jemandem mit einem Wohnmobil passieren könnte, z.B. Motor defekt und es dauert etwas länger und man meldet das Fahrzeug ab um bekommt ein Bussgeld, berichte ich es hier. Soviel ich weiß ist es auch so, dass wenn man im Ausland ist, man sofort nach Eintreffen in Deutschland zum TÜV muss und auch kein Bussgeld bekommt. Aha, wo steht das und wie soll den ein zerlegtes Fahrzeug zum TÜV ? :roll: TOTALER Schwachsinn, alles.
Es gibt keine Ordnungswidrigkeit die den Besitzt eines Fahrzeuges, das angemeldet ist und keinen TÜV hat unter Strafe stellt :!: :!: :!: Sollte ich mich irren, bitte den §§ des Bundesgesetzes Ich besitze einige Oldtimer und die sind bei weitem nicht alle fahrbereit oder in der Lage von den Graukitteln begutachtet zu werden, alleine aus Versicherungstechnischen Gründe melde ich die mal gar nicht ab. Das ist meine Sache, da hat weder die Gemeinde oder eine der Prüforganisationen was mit zu tun. Einzig und allein der Betrieb dieser Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen ist mit Strafe behaftet, auf meinem Privatgelände hat Niemand was zu sagen. Ansonsten ist der immer der Fahrer für die Verkehrsicherheit zuständig, außer bei wenigen Ausnahmen, da kriegen beiden eins auf die Hörner, z.B Reifen. Auf meinem Grundsück stehen alleine 2 XS, die theoretisch fahrbereit sind, tatsächlich aber besser stehen bleiben, Bremsen fest, uralte Reifen z.B. Matthias UllrichS
leg da sofort Einsprch ein, wo kommen wir denn da hin, wenn ich auf meinem privten Grund Boden kein Fahrzeug mehr restaurien kann :?: :?: Matthias Private Abfallensorgung ist ein anderes Thema, das ich hier aber mal generell auschließe :!: Wenn man fahrlässig die Hauptuntersuchung nicht machen läßt - ja. Wenn man aus Gründen für die man nicht verantworlich ist, kein TÜV machen kann, kann man aus meiner Sicht auch dafür nicht bestraft werden. Meine Royal Enfield musste letztes Jahr im Juni zum TÜV. Da hatte ich einen Gichtanfall und konnte kaum laufen. Da sie rechtsgeschaltet wird, wollte mein Sohn sie nicht fahren.
Danach war Umzug angesagt. Dann war wegen Saisonkennzeichen zappenduster. Im März war zu kalt. :cry: Im April dann TÜV. Einziger Knackpunkt, daß ich nächst Jahr im Juni schon wieder hin muss. Ich habe jetzt mal einen Einspruch geschrieben. Jemand gab einen Tipp ich sollte mal genau lesen, wie sie es rausgekriegt haben, da steht ein kleiner Hinweis Festgestellt bei der Außerbetriebsetzung ( also Abmeldung )
Ich habe § 24 StVG nicht beachtet, da ich nicht gemäß § 29 die Hauptuntersuchung habe machen lassen. Wäre es nicht defekt gewesen, hätten wir es zum TÜV gefahren und niemand hätte es gemerkt. Kann ja wohl nicht sein das die Zulassungsstelle wenn ein Bürger einen notwendigen Verwaltungsakt machen läßt Schnüffelt und Meldung macht. Ist aber öfter so, konkretes gibt es nicht denn mein Fahrzeug hat zu keiner Zeit den öffentlichen Verkehrsraum berührt. Ich bin manchmal bissi schwer von Begriff, und verstehe das Problem nicht wirklich, weil doch klar ist, dass jedes zugelassene Fahrzeug feste TÜV-Termine hat, egal ob es rumsteht oder rumfährt.
Bis zu zwei Monaten kostets ja nix. Das sehen die wohl als akademische Viertelstunde. Lediglich der alte Zeitraum bleibt unberührt. Also rauszögern soll wohl unterbunden werden. Wenn man aus persönlichen Gründen nicht vorfahren kann, tät ich dort anrufen, denn es ist nunmal Pflicht, ein zugelassenes Fahrzeug termingerecht beim TÜV vorzustellen, egal obs fährt oder rumsteht. Es ist zugelassen und könnte ja rumfahren. Und wenn ich privat einen Termin habe, oder Arzttermin, oder sonstige Verabredungen, die ich aus irgendwelchen Gründen nicht wahrnehmen kann, sage ich doch auch ab und entschuldige mein Nichterscheinen. Also warum nicht den Termin beim TÜV klären, wenn man verhindert ist? Schließlich weiß man ja schon seit zwei Jahren, dass der Termin ansteht und im Kalender fett notiert ist. nur bei der Abgabe der Steuererklärung entschuldige ich mich nicht, da lass ichs drauf ankommen, weil bissi Ungehorsam auch mal sein muss Bei wem soll ich denn da anrufen das ich keine HU machen kann?
TÜV, Dekra, GTÜ und weiss der Geier wo noch ueberall? Und ja, man koennte rumfahren. ICH KOENNTE mit meinem Kuechenmesser auch jemand umbringen... Und wenn ich auf meinem Grundstueck das Ding stehen hab gehts keinen was an, da kann ich sogar besoffen damit rumfahren wenns mir so ist.
Doch, jedenfalls dann, wenn sich das Fahrzeug auf öfftl. Grund befindet.
Aber nur, wenn es auf öfftl. Grund steht oder fährt. Stimmt, auf Privatgrund kannst du tun wonach dir grad ist. Auch mit dem Küchenmesser, wenn du niemanden damit Schaden zufügst. Das ist verboten. Auch auf privatem Grund.
Aber ich glaube, dass zugelassene Fahrzeuge zum TÜV müssen, egal wo sie rumstehen oder auch nicht, denn sie sind zugelassen für den Straßenverkehr und müssen den Anforderungen entsprechen. Und wenn sie rumstehen, asollten sie nunmal abgemeldet werden, denn wer zahlt freiwillig für tote Materie Steuern und Versicherung. Ist ja paradox, wenn ich hier verfolge, wie genau alles gegengerechnet wird. Aber egal, jeder hat ne Ausrede, die aber nichts nützt, wenn angemeldete Autos der Pflicht unterlegen, beim TÜV geprüft zu werden. Also dort beim TÜV sollte der Ansprechpartner sein, denn Dekra und andere sind Zuarbeiter vom TÜV, also von denen gehen wahrscheinlich keine Adressen vom abgelaufen TÜV an ausführende Behörden raus. Der TÜV ist vermutlich übergeordnet und andere sind bevollmächtig im Auftrag die Prüfungen durchzuführen. Genaues weiß ich nicht, aber denke mal, dass es so ist. Und wenns nunmal Vorschrift ist, dass zugelassene Fahrzeuge die TÜV-Plakette brauchen nützen doch alle Ausreden nix. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Hallo, wir leben in Deutschland. Hier ist alles festgelegt, obs uns passt oder nicht. Da gibts auch keine Ausreden. Entweder abmelden oder ab zum TÜV, oder DEKRA oder sonstwem. Ich hab keine Ahnung, wieviele Mitbürger ihre Schrottkisten hier fahren können, weil es erst nach 8 Monaten Punkte für den überzogenen TÜV-Termin gibt und die Autos nicht mehr verkehrstüchtig sind. In der Sahara halten die Kamele auf Zuruf an, aber bei Autos klappt das nicht. Also Technik braucht nunmal Pllege und Überwachung. Vielleicht sollten wir darüber nachdenken, aus welchem Grund es den TÜV gibt, und nicht anzweifeln, dass die Termine notwendig sind, denn wir alle schicken unsre Brut auf die Straße, und hoffen, dass die Bremsen der Autos funktionieren am Zebrastreifen. noch mal für dich, es gibt K E I N E Verpflichtung ein Fahrzeug alle zwei Jahre irgendwo vorzuführen, nur weil es ein amtliches Kennzeichen hat :!: :!: :!: :!:
Es gibt nur eine Verpflichtung ein Fahrzeug das im Ö F F E N T L I C H E N Verkehr bewegt wird alle zwei Jahre irgendwo vorzuführen. Wenn ich meine XS seit 4 Jahren restauriere, in meiner Garage, dann ist das M E I N E Sache und die geht keine Verwaltungsstelle etwas an. Ebenfalls kann es jedem Behördenvertreter schnuppe sein, wie ich mein Geld verbrenne. Soweit klar :?: Bringt hier blos nicht noch irgendwen auf dumme Gedanken, sonst machen die das wirklich noch, alte Fahrzeuge sind unser Regierung eh ein Dorn im Auge. Matthias Hm, bei so kuriosen Dingen, die eine Behörde mit mir veranstalten möchte, schalte ich immer meinen Berater ein (ADAC oder Anwalt für Verkehrsrecht), der kann mir in der Regel immer die passenden Auskünfte geben und auch schnuckelige Schriftsätze verfassen. Danach sind solche Themen meistens sehr schnelle erledigt und ich muss mich nicht aufregen und habe noch ein gutes Werk getan für einen unterbezahlten Anwalt. :D
Falsch,die TÜV-Pflicht steht nicht in der StVO, deren Wirkungsbereich sich auf öffentlich zugängliche Flächen beschränkt, sondern in der StVZO, die überall in Deutschland, sogar in deinem Wohnzimmer, Wirkung hat. Ist ein Fahrzeug zugelassen, muss es TÜV haben, unabhängig vom Standort. Ist es nicht zugelassen, braucht es keinen TÜV. Dieter
So ist`s richtig! :wink: § 29 StVZO schwachsinnihe Und nun Matthias? Unser Pferdeanhänger ist noch angemeldet, versichert - aber wird seit 3 Jahren nicht mehr genutzt- und solange ist auch der TÜV abgelaufen :eek:
Er steht auf dem Grundstück unter einer Remise- und noch kein Schw... hat jemals sich dazu geäussert! Da muss jemand also aktiv "gepetzt" haben..... Werner Hatte ich auch erst gedacht aber dann nachgeschaut, da steht das es bei der Abmeldung aufgefallen ist, die Kennzeichen wurden ja vom amtlichen Siegel entstempelt und dabei hat man nach dem TÜV geschaut ob man nicht ein Busgeld schreiben kann ( vieleicht kriegen die auch Provision ) und im vorgelegten Fahrzeugschein war auch kein TÜV Stempel. Das wurde dann von der Zulassungsstelle im Wege der Amtshilfe dem Ordnungsamt gemeldet. Habe mich da erkundigt wie das abgelaufen ist. Du....die wollen schliesslich auch `ne ausschweifende Weihnachtsfeier haben :D Glaube ich langsam auch :(
Ich will denen die aber keineswegs finanzieren :roll:
.....und mit welcher Begründung? Trollo Einspruch gegen eine Verwarnung ? Geht nicht. Man kann sich lediglich zum Sachverhalt äußern, worauf dann entschieden wird, ob das Verfahren eingestellt wird oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Gegen den ist dann ein Einspruch erst möglich. @Scholko,
die deutsche Staßenverkehrzulassungordnung gilt auf meinem Privatgrundstück nun mal so gar nicht, überhaupt nicht und es haben dort auch keine staatlichen Büttel wie auch immer zutritt, Punkt! Der §29 STvZo regelt wie der Name schon sagt den ö f f e n t l i c h e n Straßenverkehr und was, in welchem Zustand dort rumfahren darf und im Besonderen wie oft der TÜV Geld verdienen darf. Ohne Frage! Freunde von mir fahren in einer Kiesgrube mit Cross-Motorrädern, da würde jeder TÜVologe Augenkrebs bekommen. Geh mal auf eine Rennstrecke, das sind alles Privtveranstaltungen, da darf die Polizei den Verkehr auf dem Parkplatz regeln, mehr aber auch nicht. Mal abgesehen davon war ich dieses Jahr mit meiner XS650 Bj. 76 beim TÜV, dieser war bereits 2008 abgelaufen, Bremsen gecheckt, Probefahrt, toll gemacht hat ja aber auch gedauert was? Plakette runter, neue drauf, erledigt Was da beim UllrichS läuft ist blanke Behördenwillkür und sonst nix, vielleicht hilft ein Vorgehen wie Wolgang vorschlägt, leider sind das immer unsere Steuergelder die verbraten werden, weil da einer Langeweile oder was auch immer für Probleme hat. Matthias Erbsenzähler :D Klar hast Recht :hearts: Ist halt mein Job. :D
Du schleuderst alles durcheinander. StvO und StVZO sind verschiedene § Dieter hallo UlrichS:
in meiner garage steht eine Honda VFR 750 von meinem sohn. er hat das interesse am motorradfahren verloren, aber der hobel ist immer noch angemeldet. dafür ist der TÜV seit drei jahren abgelaufen!! da kommt keine post vom ordnugnsamt oder der kfz zulassungstelle! und so lange das ding in meiner garage steht geht das niemand etwas an!! lediglich kam nach 2 jahren vom Tüv ein einladung; das eine vorführung fällig ist. allerdings kenn ich es auch anders, wenn man keine gute nachbarn hat!! mfg KH ich len mich mal zurück und schau wie lang der tread wird! Wo kein Kläger,da kein Richter.
Wenn Du die Maschine mal abmelden tust und am Tresen auf der Zulassund sitzt eine böse Angestelle zahlst Du. Siehe Ullrich. Dieter
Hallo miteinander, die Strassen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt, welche Vorraussetzungen Fahrzeuge erfüllen müssen, bevor sie am Strassenverkehr teilnehmen dürfen. Hier geht es also ausschliesslich um vorbereitende Massnahmen. Die Strassen-Verkehrs-Ordnung hingegen regelt, wie die Verkehrsteilnehmer miteinander und mit den öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen (in der Regel "Strassen") umgehen müssen, um keine Bußgelder / Strafen zu bekommen. Das Kraftfahrzeug von UlrichS erfüllte einige Vorraussetzungen zur Teilnahme am Strassenverkehr - aber nicht alle erforderlichen:Es war angemeldet und ordnungsgemäß versichert und (wahrscheinlich) auch die Kfz-Steuer war bezahlt. Aber das Kfz funktionierte nicht, war auf privatem (öffentlich nicht zugänglichem) Grund abgestellt und konnte deshalb nicht zu einer Hauptuntersuchung nach § 29 vorgeführt werden. Mal abgesehen von der Datenweitergabe vom Strassenverkehrsamt (Kreisbehörde) zum Ordnungsamt (Kommunalbehörde), ist der Vorwurf ein Witz, der keiner juristischen Prüfung standhält. Die eingangs erwähnte neue Regelung mit erhöhten Kosten bei Prüfterminen, die mehr als zwei Monate nach dem regulären Termin stattfinden,ist eine Sache (plus 20,-€ für "vertiefte Prüfung"). Die andere ist, daß ein Verwarngeld/Bußgeld wegen Überschreitung des vorgesehenen Termins der HU/AU nur bei Verstoß gegen die StVZO fällig wird - der kann aber nur bei "Inverkehrnahme des Kraftfahrzeuges" erfolgen. Bei UlrichS liegt ein solcher Verstoß jedoch nicht vor, weil er eben nicht am Strassenverkehr teilnahm, ohne die Erfordernisse der StVZO zu erfüllen. Volker :wink: Was mich unheimlich interessieren würde, ist ob die Mitarbeiterin der Zulassungsstelle das überhaupt durfte.
Ich denke mal in Richtung Datenschutz oder Pflicht zu Abmeldung wenn man das Fahrzeug nicht mehr will. Kann ja nicht sein, dass wir wie bei der Staatsicherheit Menschen in Behörden haben die jede geringste vermutete Verfehlung melden. Ich bin der Ansicht ( vom Gefühl her ) das die das nicht durfte. @ Volker
Die STVZO besagt nur wie ein Fahrzeug beschaffen zu sein hat wenn es Eine Zulassung hat. Und das ist halt mit gültiger TÜV Plakette. Dieter
Da gibt es eine ganze Menge Begründungen die in meinem Einzelfall dagegen sprechen. Zum einen war mein "Kleiner" zeitweise im Ausland, zum anderen defekt und wurde wenn nur mit unserem Lastenanhänger transportiert. Bin bei der Abmeldung dürfen aus meiner Sicht nur die für die Abmeldung notwendigen Daten erhoben werden, für die Datenschutz besteht. Mit einer Weitergabe der Daten und insbesondere mit zu Unrecht ohne mein Wissen zusätzlich erhobene Daten bin ich nicht einverstanden wiederspreche dieser Datenweitergabe die zu Unrecht erfolgte und Beschwere mich beim Datenschutzbeauftragten. usw. usw.. Dünnes Eis. Datenschutz bei einer OWI, wenn sie denn eine ist. Was sagt denn ein Fachmann? Ich vermute, das wird ausgehen, wie das Hymerdebakel auch. :D
Kein Anwalt - sich auf vermeindliche Fachleute verlassen, verlieren und fertig. @Ulrich: Wieso gibts auf Deiner HP nichts mehr zu lesen über das Hymerteather? Wollte grad nachlesen, wie der Stand der Dinge ist. Hier gibts offensichtlich auch nichts Neues --> Link |
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