UlrichS hat geschrieben:thomas56 hat geschrieben:UlrichS hat geschrieben: mehr als 3 Monate ausserhalb Deutschlands, was Meldepflichtig ist.
Warum, wollten die für die Zeit die Steuer zurück erstatten?
Wohl weniger fürchte ich :D
Es heißt nur:
Zitat : "Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen."
Hallo Ulrich,
auch hier irrt die Behörde:
"Verlegung" heißt, daß man an
einen anderen Ort zieht und dorthin das Fahrzeug zur ständigen Nutzung mitnimmt.
Wenn man aber an
vielen anderen Orten unterwegs ist (vulgo: "auf Reisen" 8) ) behält man den "regelmäßigen" Standort (vulgo: "zuhause") bei.
Fazit:
Bewohnst Du eine Ferienwohnung in Portugal, in der Du von Dezember bis März überwinterst und nimmst Du Dein Fahrzeug mit dorthin, verlegst Du den Standort.
Bist Du aber für ein Jahr auf Rundreise von Deutschland über Portugal bis Griechenland, verlegst Du das Fahrzeug nicht.
Volker :wink: