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Verwarnungsgeld 25 € wegen überzogenem TÜV korrekt ? 1, 2, 3


Gast am 14 Okt 2012 15:12:52

thomas56 hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben: mehr als 3 Monate ausserhalb Deutschlands, was Meldepflichtig ist.

Warum, wollten die für die Zeit die Steuer zurück erstatten?


Wohl weniger fürchte ich :D


Es heißt nur:

Zitat : "Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen."

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thomas56 am 14 Okt 2012 15:28:47

UlrichS hat geschrieben:
Wohl weniger fürchte ich :D



Ich hätte mir die Frage nicht verkneifen können! :D

viking92 am 14 Okt 2012 21:15:41

UlrichS hat geschrieben:Zitat : "Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen."

Tja....dann lasst es uns doch alle mal machen :D

Ich werde Montag mal anrufen und mich abmelden....bin echt auf die Reaktion gespannt. :wall:

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brainless am 14 Okt 2012 23:19:49

UlrichS hat geschrieben:
thomas56 hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben: mehr als 3 Monate ausserhalb Deutschlands, was Meldepflichtig ist.

Warum, wollten die für die Zeit die Steuer zurück erstatten?


Wohl weniger fürchte ich :D


Es heißt nur:

Zitat : "Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen."


Hallo Ulrich,

auch hier irrt die Behörde:
"Verlegung" heißt, daß man an einen anderen Ort zieht und dorthin das Fahrzeug zur ständigen Nutzung mitnimmt.
Wenn man aber an vielen anderen Orten unterwegs ist (vulgo: "auf Reisen" 8) ) behält man den "regelmäßigen" Standort (vulgo: "zuhause") bei.
Fazit:
Bewohnst Du eine Ferienwohnung in Portugal, in der Du von Dezember bis März überwinterst und nimmst Du Dein Fahrzeug mit dorthin, verlegst Du den Standort.
Bist Du aber für ein Jahr auf Rundreise von Deutschland über Portugal bis Griechenland, verlegst Du das Fahrzeug nicht.


Volker :wink:

Gast am 16 Okt 2012 14:50:58

Hatte ich auch gedacht, aber die Behörde erklärte, dass es so sei, wie sie sagt, längere Verlegungen des Fahrzeugs an einen anderen Standort = längere Reisen ( > 3 Monate ) müssen angezeigt werden.

Ich kann dazu nichts sagen, ausser das ich es auch schriftlich bekommen habe und das dies so auch drin steht.

fruehpensionist am 16 Okt 2012 21:14:18

thomas56 hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben: mehr als 3 Monate ausserhalb Deutschlands, was Meldepflichtig ist.

Warum, wollten die für die Zeit die Steuer zurück erstatten?


absolute kontrolle über uns bürger wollen die haben!! sonst nix...was hätte es sonst für einen sinn wissen zu wollen ob man länger als 3 monate im ausland ist oder auf reisen??warum und wieso sie ds wollen werden wir in einigen jahren erfahren!!!..........

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