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Womo-Verkauf über Internet-Portale - was beachten?


Maggie am 22 Sep 2012 13:53:53

Wir haben bisher noch nie was bei mobile.de o.ä. verkauft.

Entsprechende Fragen oder Hinweise hier habe ich immer nur am Rande mitgelesen.

Wenn ich die Suchfunktion benutze, kommen je nach Parameter zwischen 200 und 15000 Antworten raus …

Daher bräuchte ich heute mal eure Hilfe.


Meine Fragen oder Bitte: habt ihr auf die Schnelle (vllt. weil ihr euch was abgespeichert habt) Links auf relevante Threads zur Verfügung, auf was zu achten ist?


Oder habt ihr zusammenfassende Tipps für uns, auf was wir achten sollten?

- muss ich den Markt beobachten, ob es Trickbetrüger gibt, die mit unserer Anzeige Betrugsanzeigen aufsetzen?

- ihr schreibt immer, es werden u.U. etliche Händler anrufen. Und dann? Abwimmeln? Oder Angebot anhören? Was ist dabei zu beachten?

- ?????

Können wir hier so eine Art Checkliste, auf was bei Verkauf zu achten ist, zusammenstellen?

Vielen Dank für eure Mühen. Ich revanchier mich in anderen Themen dafür.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

urmel71 am 22 Sep 2012 14:01:34

ich habe schon mehrere Fahrzeuge und Wohnwagen bei Mobile verkauft und muss sagen, die meisten Anfragen kommen sowieso per Mail. Viele wollen nur auf andere Portale hinweisen. Sehe das einfach recht emotionslos. Anders ist es bei Ebay, dort scheinen sich sehr viele Neugierige zu tummeln, die trotz 12 Bilder noch weitere 238 Bilder haben wollen und sich dann nie wieder melden. Ebenfalls die, die Nachfragen was der letzte Preis wäre, der natürlich gefühlte 80% unter dem Angebotspreis liegt.

cambodunum am 22 Sep 2012 14:02:51

Maggie


ich würde mir preislich ein Limit setzen..also was du für dein Womo willst...und wenn ein Händler das bezahlt, weshalb nicht ?
Einfach einen Vertrag aufsetzen, gibts Vordrucke, bekannte Mängel auflisten..und gekauft wie gesehen..
Nicht auf Vermittlung eingehen...und nur gegen Bar..
Vielleicht noch ein kleiner Tipp...hol dir eine Prepaidkarte..und nimm die Telefonnummer..dann hast danach auch Ruhe

Anzeige vom Forum


dieter2 am 22 Sep 2012 14:26:51

Kaufvertrag vom ADAC oder von Mobile runterladen.

Sachmängelhaftung ausschließen,gekauft wie gesehen reicht nicht.

Es werden sich viele Vermittler per Mail melden,gleich ab in die Tonne damit.
Die wollen das Womo in Kommision nehmen,meist "legale" Betrüger.

Und ob ein Händler den Preis bezahlt oder ein Privater soll doch egal sein.

Und Übergabe nur gegen Bar,ganz wichtig.

Dieter

viking92 am 22 Sep 2012 14:34:57

cambodunum hat geschrieben:Maggie


ich würde mir preislich ein Limit setzen..also was du für dein Womo willst...und wenn ein Händler das bezahlt, weshalb nicht ?

Genau....und dieses Limit in den ersten Tagen nicht "runterreden" lassen.
Echte Interessenten kommen eh persönl. vorbei & dann kann man immer noch nachverhandeln.
Von den Aufkäufern nicht beschwatzen lassen, das sind echte Profis.

Viel Erfolg dabei

schaetzelein am 22 Sep 2012 14:54:47

und denk dran Maggie....das Fahrzeug nie angemeldet übergeben. Egal wie vertrauenswürdig der Käufer ist. Probefahrt kann man auch mit einem Kurzzeitkennzeichen machen.

Echte Käufer und echte Interessenten kommen vorbei und schauen das Fahrzeug an. Die anderen kannst du vergessen......

Im Moment ist eine nicht so gute Zeit sein Fahrzeug zu verkaufen. Da ist der Zeitpunkt ab Februar/März besser. Das ist aber meine persönliche Meinung...

Du beschreibst dein FZG nach bestem Wissen und Gewissen und stellst möglichst viele Bilder ein. Bei mobile kostet der Verkauf nichts...bei ibäh schon. Ich denke mal, bei mobile suchen mehr Interessenten ein FZG als bei ibäh. Wir hatten unser letztes Womo bei mobile und bei ebay drin und letztendlich dann danach privat verkauft. Die Händlerangebote waren allesamt uninteressant. Alle ca. 4000 € unter dem tatsächlichen Verkaufspreis.

thomas56 am 22 Sep 2012 15:28:44

laggelin hat geschrieben: Probefahrt kann man auch mit einem Kurzzeitkennzeichen machen.


Wenn man sie denn da hat. 5 Tage ca. 50,- Vollkasko selten möglich.
Wenn man die 10x geholt hat sind auch schon 500,- weg.
Nicht jeder angekündigte Interessent kommt auch wirklich und wenn er kommt, heisst es nicht, dass er auch kauft.

urmel71 am 22 Sep 2012 15:44:35

laggelin hat geschrieben:und denk dran Maggie....das Fahrzeug nie angemeldet übergeben.


wieso denn nicht?

Ich notiere auf dem Vertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe, lasse mir vom Käufer noch den PAW zeigen und schicke gleich eine Verkaufsanzeige an die Zulassungsstelle und Versicherung.

Man kann vieles auch komplizierter machen, als es ist.

milleralaska am 22 Sep 2012 15:50:27

Wenn es zum Verkauf kommt,nie,niiieeeemals!!!! allein zur Übergabe gehen.Übergabe an einem neutralen,gut besuchten Ort durchführen.
Nach Möglichkeit mit Kameraüberwachung(Tankstelle).Mit dem Tankstellenpächter eventuell ne Geldüberprüfung absprechen oder selber nen Geldscheinprüfer mitnehmen.
Und gaaanz Wichtg...Meldung an das Kraftfahrtbundesamt mit Abmeldebescheinigung und Ablichtung des Kaufvertrages.

milleralaska am 22 Sep 2012 15:52:25

urmel71 hat geschrieben:
wieso denn nicht?

Ich notiere auf dem Vertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe, lasse mir vom Käufer noch den PAW zeigen und schicke gleich eine Verkaufsanzeige an die Zulassungsstelle und Versicherung.

Man kann vieles auch komplizierter machen, als es ist.


Und damit herrlichsten Ärger und Unannehmlichkeiten bekommen.

urmel71 am 22 Sep 2012 15:57:00

milleralaska hat geschrieben:Meldung an das Kraftfahrtbundesamt mit Abmeldebescheinigung und Ablichtung des Kaufvertrages.


sicherheitshalber noch eine Abschrift an das Innen- und Aussenministerium, die Staatsanwaltschaft, das Bundeskanzleramt, das deutsche Generalkosulat in San Marino und meinen Onkel Fritz, der mittlerweile pensionierter Hilfspolizist war.

milleralaska am 22 Sep 2012 16:11:18

urmel71 hat geschrieben:
sicherheitshalber noch eine Abschrift an das Innen- und Aussenministerium, die Staatsanwaltschaft, das Bundeskanzleramt, das deutsche Generalkosulat in San Marino und meinen Onkel Fritz, der mittlerweile pensionierter Hilfspolizist war.


Dann erstmal schlau machen bitteschön:Ich habe ein Wohnmobil verkauft,natürlich im abgemeldeten Zustand.
der Käufer hat es mit ner roten Nummer geholt.
Keine 4 Wochen später bekam ich vom Ordnungsamt Frankfurt am Main Post mit der Aufforderung das nicht abgemeldete Fahrzeug aus Strasse XY zu entfernen,
Nach zusendung der Ablichtung Kaufvertrag war alles in Ordnung.
Wieder 5 Wochen später dasselbe Spiel.Warum?
Weil ich der letzte eingetragene Halter beim KBA war.Demzufolge bekam ich die Post.Erst nach Verkaufsmeldung beim KBA hatte ich Ruhe.

Lancelot am 22 Sep 2012 16:40:59

zimtzicke hat geschrieben:Oder habt ihr zusammenfassende Tipps für uns, auf was wir achten sollten?


(isses jetzt doch so weit .. hoffentlich reut´s Euch nicht ... )

- Schreib alle technischen Fakten rein
- Geh durch´s Auto und mach eine Liste mit allem Zubehör
- Schau in Unterlagen von Eurem Kauf damals, da sollte auch alles gelistet sein
- was habt ihr zwischenzeitlich optimiert/zusätzlich eingebaut
- Mach möglichst viele und auch aussagekräftige Fotos (stell Dir dazu vor, was DU gern sehen würdest in einer Verkaufsanzeige)
- entwirf einen Verkaufstext, den Du dann in die Anzeige(n) reinkopierst. Dabei kommt´s aufs Wesentliche an, gaaanz langer Text wirkt eher störend: kurz und knackig soll er sein, trotzdem alles Wesentliche beinhalten.
- natürlich hebst Du die "Highlights" hervor
- evtl. vorhandene Mängel darfst Du nicht verschweigen, mußt die aber auch nicht über Gebühr hervorheben ... dazu ist in dem Kaufvertrag dann auch noch Platz 8)

- Kaufvertrag unbedingt ausfertigen (ADAC oder ähnlich), Privatverkauf vermerken und die Sachmängelhaftung ausschließen.

- ich würde in mobile.de und carafun unbedingt inserieren

Ob die Kiste jetzt ein gewerblicher, ein Vermittler oder ein Privater kauft, kann die wumpe sein - solange er Deinen Preis bezahlt und den in bar, per Vorabüberweisung VOR oder BEI Abholung mitbringt. Ohne Moos - nix los :)

Preis : schau nach im Netz, was andere für vergleichbare Autos verlangen - da leg Dich in die Mitte rein (rechne einen Verhandlungsspielraum mit ein :) )

Telefon : natürlich regelt der Angebotspreis auch das Interesse ... viele Interessenten sind gut :gut: und erhöhen die Verkaufswahrscheinlichkeit. Wenn Dein Preis realistisch ist, wird "der Telefonterror" nicht eintreten - davor hätte ich überhaupt keine Angst (zusätzliche Tefonnummer :roll: )

Fahrzeugübergabe : ICH habe überhaupt kein Problem, das Fahrzeug mit meinen Kennzeichen rauszugeben (wenn die Käufer einen halbwegs seriösen Eindruck machen). Wie beschrieben: Kopie vom quittierten Kaufvertrag mit Übergabezeitpunkt an die Zulassung und Versicherung ... damit sind höchstwahrscheinlich (nicht 100%-ig, ein minimales Restrisiko bleibt) alle Probleme für Dich beendet, für den Käufer isses aber viel einfacher ..

Viel Erfolg :!:

(und laß Dich nicht verrückt machen durch manche Horrorstories ... :) )

heidi123 am 22 Sep 2012 16:52:00

milleralaska hat geschrieben:...
Nach Möglichkeit mit Kameraüberwachung(Tankstelle).Mit dem Tankstellenpächter eventuell ne Geldüberprüfung absprechen oder selber nen Geldscheinprüfer mitnehmen.


SEK nicht vergessen (nur für den Notfall)

schaetzelein am 22 Sep 2012 17:05:23

thomas56 hat geschrieben:
laggelin hat geschrieben: Probefahrt kann man auch mit einem Kurzzeitkennzeichen machen.


Wenn man sie denn da hat. 5 Tage ca. 50,- Vollkasko selten möglich.
Wenn man die 10x geholt hat sind auch schon 500,- weg.
Nicht jeder angekündigte Interessent kommt auch wirklich und wenn er kommt, heisst es nicht, dass er auch kauft.


Schmarrn....das Kurzzeitkennzeichen muss natürlich der Käufer mitbringen, Kosten bei uns im Landkreis 29 Euro, Versicherung kostet das Teil bei meiner Versicherung gar nix..wenn ich das Fahrzeug dort versichere.

@urmel....wie gesagt, der Kaufvertrag nützt dir gar nix. Wenn der Käufer mit deinem FZG ins Ausland abdüst, hast du monatelang Ärger am Hals.
Bis die Polizei die Fahndung ausgeschrieben hat und bis es endlich klar ist, dass das FZG nicht auffindbar ist, zahlst du als letzter Halter Steuer und Versicherung. Falls der neue Besitzer mit deiner Zulassung einen Unfall verursacht, sind deine schadenfreie Jahre erst mal futsch. Theater, Ärger und Kosten, bis das alles wieder bereinigt ist.
Aber jeder ist selber groß und kann es machen wie er will, es ist nur ein aus Erfahrung gut gemeinter Ratschlag, den auch jede Versicherungsgesellschaft an ihre Kunden ausspricht. Dann muss doch wohl auch was dran sein :wink:

Lancelot am 22 Sep 2012 17:11:27

laggelin hat geschrieben:@urmel....wie gesagt, der Kaufvertrag nützt dir gar nix.


Der TÜV-Süd sieht das anders ... :)

7. Mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Beiblatt (Mitteilung an die Kfz-Zulassungsstelle über den Verkauf eines Kraftfahrzeuges)
ist unverzüglich die zuständige Zulassungsstelle vom Verkauf zu benachrichtigen. Mit Zugang der Mitteilung an
die Zulassungsstelle endet für den Verkäufer die Kfz-Steuerpflicht und geht auf den Käufer über.


Quelle : --> Link

Nur bei einer Auslandsadresse des Käufers wird schwieriger ...


Maggie : wär gleich auch ein guter Kaufvertrag :)

schaetzelein am 22 Sep 2012 17:30:37

tja...die Realität sieht aber meistens anders aus....

ich sprech` da wirklich aus Erfahrung!

Vielleicht handhaben die einzelnen Landratsämter das auch unterschiedlich ?
Was hat der TÜV-Süd damit zu tun ?
Bei uns wird das alles über die KFZ-Zulassungsstelle, die dann auch das Finanzamt informiert, abgewickelt.

urmel71 am 22 Sep 2012 20:46:01

laggelin hat geschrieben:
@urmel....wie gesagt, der Kaufvertrag nützt dir gar nix. Wenn der Käufer mit deinem FZG ins Ausland abdüst, hast du monatelang Ärger am Hals.


deshalb habe ich eine Kopie des Personalausweises vom Käufer gemacht, dessen Nummer auch im Kaufvertrag notiert wurde.

Anzeigepflicht bei Fahrzeugverkauf

Sie sind verpflichtet, den Verkauf Ihres zugelassenen Fahrzeugs unverzüglich der Zulassungsbehörde schriftlich anzuzeigen. Wichtig hierbei ist, dass der Käufer den Empfang des Fahrzeugbriefes/ der Zulassungsbescheinigung Teil II schriftlich bestätigt hat.
Mit der Bestätigung der Übergabe des Fahrzeugbriefes/ der Zulassungsbescheinigung Teil II geht die Verfügungsgewalt des Fahrzeugs auf den Käufer über. Sobald diese Bestätigung der Zulassungsbehörde zugegangen ist, endet für den Verkäufer die Steuerpflicht.

dieter2 am 22 Sep 2012 23:27:45

urmel71 hat geschrieben:
laggelin hat geschrieben:
@urmel....wie gesagt, der Kaufvertrag nützt dir gar nix. Wenn der Käufer mit deinem FZG ins Ausland abdüst, hast du monatelang Ärger am Hals.


deshalb habe ich eine Kopie des Personalausweises vom Käufer gemacht, dessen Nummer auch im Kaufvertrag notiert wurde.

Anzeigepflicht bei Fahrzeugverkauf



Wenn der Käufer nicht habhaft gemacht werden kann bezahlst Du solange bis das Fahrzeug abgemeldet ist.

Die Versicherung und das Finanzamt hält sich an den den sie kriegen können.

Dieter

lonsome am 23 Sep 2012 11:57:53

Hallo,

noch zum eigentlichen Thema:

- Lass Dich nicht von irgendwelchen Leuten unter Drcuk setzenmit Versprechen wie: Wir zaheln sofort, dann ist das Fahrzeug vom Hof! Da gab es bei mir einen superaufdringlichen Kerl, der auch noch wissen wollte, wie hoch andere Angebote sind (seines war natürlich wiet drunte!). Preisüberblick machen (bei Mobile gut möglich), dann in Ruhe Angebote abwarten.

- nur gegen bargeld verkaufen, keine Überweisungen akzeptieren, vor allem nicht von ausländischen Banken keine Schecks. Die können teilweise bi zu drei Moante lang zurückgebucht werden!

- auch nicht auf Händel einlsassen wie: "Sie bekommen 10.000.- € mehr überwiesen als der Wert des Fahrzeuges, von den 10.000.- zahelne sie dann 5.000 aus ... usw..

- "merkwürdige" Käufer gar nicht kommen lassen

- Verkauf in Räumen, bei denen noch jemand da ist, oder Freund mit nehmen

- Guter Kaufvertrag: z.B. beim ADAC ist viel mit drin: Nummer des Personalausweises, Schreiben an die Zulassungsstellen ...

- unbedingt Gewährleistung ausschließen

- evtl. bei vorhandene Mängel in den Vertrag schreiben: Rost, wichtige Reparaturen, Hagelschaden, ...

- lieber 500.- € weniger bekommen von jemandem, der vertrauenswürdig erscheint als einen super Preis von jemandem, der irgendwie merkwürdig auftritt. Das $-Zeichen in den Augen hat schon geschadet und blind gemacht.

- sofort nach dem Verkauf Zulassungsstelle informieren: Verkauf und neuer Halter

- an sich bist Du mit dem Verkauf raus, selbst wenn Du die Schilderdranlässt, damit der Käufer noch heimfahren kann. Ärger kann es immer geben, wenn der Käufer Unsinn macht.


Klaus

Ostwestfale am 23 Sep 2012 11:58:26

Ich kann mich nur den Ausführungen von Lancelot anschliessen.

Wer größtmögliche Sicherheit haben will darf nur an einen Händler verkaufen. Dann sollte er sich allerdings vorher über den eine Auskunft und eine Bankbürgschaft eingeholt haben. Sonst kommt die Überweisung nie und das Wohnmobil ist schon am nächsten Tag Bestandteil der Konkursmasse.

Das größte Risiko ist und bleibt die Geldübergabe. Hier gibt es keine wirklich saubere Methode bei nicht mindestens einer ein erhebliches Risiko trägt.
Bargeld bei Übergabe ist immer eine schöne Theorie. Nur finden die meisten Fahrzeugübergaben eben Abends oder am Wochenende statt. Und dann hat meine Bank zur Einzahlung leider nicht geöffnet.

Ich habe beim letzten Verkauf meines KW folgendes praktiziert:
Er hat die Papiere und die Kennzeichen mitgenommen.
Mit der Ummeldung hat er das Geld auf mein Konto überwiesen.
Danach gab es dann die zu den Papieren passenden Schlüssel und das Fahrzeug dazu.

Aber jemanden zu bitten er soll sich sein Kurzzeitkennzeichen selbst mitbringen empfinde ich persönlich schon als sehr eigen.
Das Kurzzeitkennzeichen kostet mich nämlich nicht nur die 29€ sondern leider auch 50€ Versicherung. Das habe ich leider bei der HUK so erfahren müssen und ist kein Hirngespinst.

Jetzt stelle ich mir vor du willst mir dein Wohnmobil verkaufen.
3 Personen wollen sich am Sonntag das Wohnmobil unverbindlich anschauen. Derjenige vor mir sagt den Kauf zu. Du rufst mich an und ich kann für 79€ Kurzeitkennzeichen und entsprechende Versicherung im wahrsten Sinne des Wortes "knicken" und nicht mehr weiter verwenden.

Und das passiert mir so bei 3-8 Besichtigungen (ich weis ja noch nicht mal, ob mir das Womo gefällt und sich eine Probefahrt lohnt es kann ja auch ein muffig riechendes Mobil sein in dem der Urin des heiss geliebten Haustieres aus allen Ritzen und Ecken stinkt) bis ich ein mir passendes, gebrauchtes Wohnmobil gefunden habe.

Also ist die Folge auf: "Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein geeignetes Kurzzeitkennzeichen mit" nur eine Aussage: Keep it.
Da kommen zusätzlich zu den km auch noch die Zeichen eines zeitliich nur begrenzt nutzbaren Kurzzeitkennzeichens auf mich zu.

Ich habe deswegen übrigens auch schon mehrere Besichtigungen (z.B. Bootstrailer, Anhänger, 2-Rad) nicht durchgeführt. Mich beschleicht da irgendwie immer das Gefühl, dass der zukünftige Partner schon von vornhinein seine WIN-Situation im Auge hat und ihm deine Interessen freundlich gesprochen sehr egal sind.
Aber ein Verkauf sollte WIN-WIN sein. Für Käufer und Verkäufer. Und das höchste Risiko trägt ja wohl unzweifelhaft der Käufer. Weil nachher muss dieser dem Verkäufer ja nachweisen den Fehler gekannt zu haben - was praktisch unmöglich ist und nur in sehr seltenen Fällen gelingt.

Ansonsten natürlich das Übliche: Gekauft wie besehen unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung. Rückgabe und Umtausch sind ja sowieso nur bei Fernabsatz gegeben. Aber da bin mit Lancelot 100% übereinstimmender Meinung.


Bon Voyage

chrisk am 23 Sep 2012 12:08:08

Ich würde nicht in Mobile anbieten, zu viel Konkurenz, zu wenige klicks.
Mein Tip: Ebay
Da kann man viele Bilder einstellen, viel informativen Text.
Sofortkaufpreis mit etwas Luft machen, die Kaufangebote kommen dann schon per Nachricht.
Zudem als Verkaufsgrundlage den ADAC Kaufvertrag nennen.

Maggie am 23 Sep 2012 12:45:44

Herzlichen Dank für all eure Tipps und Hilfestellungen.

Da werden wir für uns sicherlich das Richtige rausziehen.

@ chrisk

deine Info hier als letztes ist auch sehr interessant. Werd ich mit Göga mal alles besprechen.

Mal schauen, wie wir's machen und wie es abläuft. Oft kommt es ja auch ganz anders als man denkt. Hab ich schon häufig erlebt. :razz:


Vielen Dank und euch allen einen schönen Sonntag. :)

chrisk am 23 Sep 2012 13:57:48

Habe in den letzten 12 Jahren alle meine Fahrzeuge in Mobile und Ebay parallel angeboten.
Mobile Anfragen waren zu 95% zu nichts zu gebrauchen, bei Ebay waren die Fahrzeuge alle binnen der ersten Woche verkauft.
Spreche aber auch nur aus meiner Erfahrung, kann bei manch einem natürlich wieder anders aussehen.

thomas56 am 23 Sep 2012 14:07:58

klar kann ich als Verkäufer bestimmen, dass der Verkauf nur zu den Banköffnungszeiten, Probefahrt und Überführung nur mit eigenen Tageskennzeichen geschehen. Nur sollte ich mir dann im klaren sein, dass ich die Interessentenschicht eventuell mit meinen Forderungen ausdünne.

maximus am 23 Sep 2012 15:11:53

Lancelot hat geschrieben::

- ich würde in mobile.de und carafun unbedingt inserieren



Hallo Wolfgang, du meinst bestimmt "caraworld" und nicht "carafun"?

Bei carafun finde ich keine Platform für Wohnmobil - Verkauf

HG
Albert

Lancelot am 23 Sep 2012 17:04:06

maximus hat geschrieben:Hallo Wolfgang, du meinst bestimmt "caraworld" und nicht "carafun"?


:oops: :oops: :oops:

Natürlich CARAWORLD, nicht "carafun" ... --> Link

Ab jetzt gilt: meine IMMER Caraworld, wenn ich Carafun schreibe .. :razz:

T´schuldigung :oops:

maximus am 23 Sep 2012 21:37:20

... kein Problem, Wolfgang, war ja ein guter Tipp. Und ein wenig mitdenken schadet ja nichts....

Schönen Abend noch

Albert

cambodunum am 23 Sep 2012 21:42:56

meint ihr es gibt viele Mobile, die nur auf Mobile oder caraworld inseriert sind..oder ist das Angebot ziemlich identisch?

maximus am 23 Sep 2012 23:01:51

cambodunum hat geschrieben:meint ihr es gibt viele Mobile, die nur auf Mobile oder caraworld inseriert sind..oder ist das Angebot ziemlich identisch?


...Dazu kann ich nur wenig sagen, denn wir inserieren derzeit unser erstes Fahrzeug zum Verkauf. Beim schnellen Blick meine ich aber schon, dass durchaus Fahrzeuge nur in einem der beiden Portale gelistet sind.


Albert

Lancelot am 24 Sep 2012 09:45:08

Eigentlich ...

... kommt an mobile.de niemand vorbei ... DA ist die Masse, das ist das bekannteste Portal (auch für Wohnis).

In caraworld sind mehr die Profis (= Händler) unterwegs. Ich find´s trotzdem gut, weils ein paar Selektionsmöglichkeiten mehr gibt und eben eine spezielle Campingfahrzeugbörse ist.

Imho sind daher (fast) alle caraworld Angebote auch in mobile zu finden ... umgekehrt gilt das eher weniger ...

ava am 24 Sep 2012 17:02:56

Hi, wir haben letzte Woche unser Womo verkauft nach einer Anzeige bei mobile.de.
Zwei Interessenten, einer aus D-Land, der zweite aus dem Ausland kamen am gleichen Tag und haben intensiv besichtigt. Wir gaben den Leuten aus D-Land den Vorzug (Familie mit Kindern), ADAC-Kaufvertrag abgeschlossen, Kaufpreis wurde auf unser Konto überwiesen, dann das Womo abgemeldet. Käufer kam mit Kurzkennzeichen und holte es ab. Dann der Zulassung nochmals Mitteilung über den Verkauf gegeben, ebenso unserer Versicherung so wie es der ADAC vorschlägt.
Das wars. Trotzdem war's sehr stressig und wir sind froh, daß wir das Prozedere hinter uns haben.

Joda am 24 Sep 2012 17:51:28

Wichtig! Keine Eigenschaft zusichern! Nicht schreiben das Fahrzeug ist trocken, auch wenn man alle Dichtheits-Prüfungen hat machen lassen! Wenn das Fahrzeug dann trotzdem feucht ist nützt ein auch ein Gewährleistungsausschluß nichts, man haftet dafür, ein entsprechendes Urteil dazu hab ich erst letztens irgendwo gelesen (wo war das bloß noch....)

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