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Verbotsschilder Übernachten und Campen 1, 2


wichteline am 17 Okt 2012 13:42:08

Tipsel hat geschrieben:Ich weiß halt nicht, wie ich diese Reisenden korrekt umschreiben soll.
Sags mir. Tante Gugel nennt sie Zigeuner, aber das ist umstritten und ich habs vermieden.



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Gast am 17 Okt 2012 13:53:54

Ich kann mittlerweile darüber nicht mehr lachen, zum einen finde ich es frech, ich tanke Frischwasser wenn unser Stand bei ca. 1/4 liegt, dann passen zwischen 60 und 100 Liter rein, dass weiß man nie genau.

Da die "Kollegen" aber direkt am Anfang kommen, möchten sie gerne am Anfang oder zwischendurch Wasser haben und nicht warten ob etwas übrigbleibt ( das wäre mir dann egal )

Wie gesagt ioch finde es beschämend, wenn jemand fragen würde, wenn noch etwas übrig ist darf ich das dann haben, wäre es ok. ( Auch wenn man sich fragt ob er für einen Euro wirklich drauf angewiesen ist )

Sehr gut finde ich natürlich die Möglichkeit 10 l für 10 ct an der Säule zu erhalten, da ist mir dies noch nie passiert.

thomas56 am 17 Okt 2012 13:58:37

UlrichS hat geschrieben:da ist mir dies noch nie passiert.

keine Angst, das kommt auch noch!
Brauche selber 3 Liter Frischwasser/Tag für Zähne und Kaffee.

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eisloewe62 am 17 Okt 2012 14:06:40

Die Verbotsschilder in Deutschland sind schon immer markig. Was auffällt, man wendet sich ausschließlich an Deutsche. Kein englisch, kein französisch. Diese Form des Kleingeistigen habe ich allerdings auch in Italien bemerkt, dort mitunter für mich nicht verständliche Beschreibungen ausschließlich in Italienisch. Und bei einer in Landessprache ausgewiesenen Beschilderung werde ich immer argwöhnisch, ob man mich als ausländischen Gast besonders schikanieren möchte. So wird es Franzosen, Italienern, Nordländern dann in Beuron wohl auch gehen.

xs650 am 17 Okt 2012 14:18:13

Ich weiß halt nicht, wie ich diese Reisenden korrekt umschreiben soll. Sags mir. Tante Gugel nennt sie Zigeuner, aber das ist umstritten und ich habs vermieden.


Rotationseuropäer ist wohl auch politisch Korreckt :D

Matthias

Jagstcamp-Widdern am 17 Okt 2012 14:39:12

in frongroisch habe ich extra sp für diese klientel gesehen und die waren beschildert mit:

"geants en voyage" (oder so ähnlich...)
kann zwar nur schlecht franz. aber soll wohl ungefähr heiszen "leute auf reisen (=nomaden)"

Gast am 17 Okt 2012 14:48:32

thomas56 hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben:da ist mir dies noch nie passiert.

keine Angst, das kommt auch noch!
Brauche selber 3 Liter Frischwasser/Tag für Zähne und Kaffee.
Was heißt das denn jetzt ?

a) Du bist einer von denen, die wenn ein Wohnmobil Frischwasserzapfen will sofort mit einem Kansiter hinrennt um der erste in der Schlange zu sein, weil j die anderen auch Wasser wollen und schon Stundenlang auf ein Wohnmobil welches Wasser zapfen will gewartet haben.

b) Du schickst natürlich die Frau weil die den "Dackelblick" viel besser kann und sofort als erste Wasser bekommt.

usw

wolfherm am 17 Okt 2012 16:00:44

Mann o Mann, was einige hier so erleben an Wasserzapfsäulen und beim Wiederherstellen der Fahrtüchtigkeit...Ich komme doch nicht so weit rum, wie ich immer gedacht habe. So was ist mir noch nie untergekommen....

Gast am 17 Okt 2012 16:59:32

willy13 hat geschrieben:...Freies stehen ohne Camping ist in Dänemark nicht verboten.

weißt Du zufällig, ob das in den niederlanden auch so ist? habe mal einen bericht gelesen, evtl. sogar hier im forum, dass dort leute von der polizei nächtens verscheucht worden sind, obwohl sie nicht gecampt haben.

al am 17 Okt 2012 18:16:03

in den niederlanden generell verboten und teuer in der ahndung.

al am 17 Okt 2012 18:18:54

katze-bruno hat geschrieben:in frongroisch habe ich extra sp für diese klientel gesehen und die waren beschildert mit:

"geants en voyage" (oder so ähnlich...)
kann zwar nur schlecht franz. aber soll wohl ungefähr heiszen "leute auf reisen (=nomaden)"


hat mal gary sehr gut erklärt.
gemeinden ab einer bestimmten grösse sind verpflichtet,dem fahrenden volk, einen platz zur verfügung zu stellen.

kommt es zu einem familientreffen, kann von der gemeinde eine besondere fläche ausgewiesen werden. haben wir mal bei calais gesehen. mehrere hundert kastenwagen, wohnwagen, pkws vans etc..

Ausderasche am 17 Okt 2012 18:31:08

Uns allen zum Trost: Auch Benutzer anderer Verkehrsmittel haben es nicht leicht mit einem Parkplatz.

Gehen heute in St. Wolfgang am Wolfgangsee:




Frank

Lancelot am 17 Okt 2012 18:36:32

:D :D

Coole Idee ...

Hoffentlich legen die den Wolfgangsee nicht "trocken" ..

flanelly am 01 Jan 2013 02:17:42

Ich habe 2 Fotos von Verbotsschildern aus Spanien mitgebracht. Es handelt sich um einen bisher bei den Wohnmobilleuten sehr beliebten Platz hinter den Dünen. Dort war das "Campieren" schon immer verboten, trotzdem standen den ganzen Winter lang jeden Tag bis zu 40 Wohnmobile. Manche blieben Wochen und Monate für lau dort, hatten zum Teil noch Autos auf Hängern, Motorräder, Roller und Flugobjekte dabei. Die Guardia Civil kam regelmäßig vorbei, untersagte campingähnliches Verhalten und forderte die Camper auf, ihren diversen Kram (Grills, Liegen, Stühle, Tische, Teppiche, Wäscheständer, Fahrräder, Solarplatten, Getränkekisten, Wasserkanister usw.) wegzuräumen. Wenn es überhand nahm, wurden alle Wohnmobile verjagt. Am nächsten Tag waren die ersten wieder da.
:eek:

Inzwischen wurden überall Schilder aufgestellt, die das Campieren verbieten. Trotzdem sehe ich dort hin und wieder ein paar Wohnmobile stehen. Ich traue mich nicht, mein Fahrzeug dort abzustellen. Meiner Meinung nach besagen die abgebildeten Verkehrszeichen auf den Schildern, dass für Wohnmobile und Wohnwagen nicht nur das Campieren verboten ist, sondern auch das Parken und Halten. Andererseits frage ich mich, was man machen soll, wenn man ein paar Stunden an den Strand möchte und baden, spazieren gehen oder sich sonnen will. Oder wenn man das Lokal, das sich direkt am Parkplatz befindet, besuchen will. Man müsste doch wenigstens für eine Weile parken dürfen, was auch im Sinne des Lokalbesitzers sein dürfte. Aber wie gesagt, ich traue mich nicht wegen der Schilder, die ziemlich eindeutig sind. Vielleicht bin zu vorsichtig, aber wenn etwas verboten ist, verzichte ich lieber, als mir unnötigen Ärger und Probleme einzuhandeln.
:oops:

Würdet ihr auf diesem Parkplatz mit eurem Wohnmobil parken? :roll:

flanelly





Gast am 01 Jan 2013 02:28:56

Ich würde es wie immer machen,nämlich auf einen CP oder SP fahren und damit jedem Ärger aus dem Weg gehen.Auf dem CP kann ich auch meinen Liegestuhl rausstellen und es mir bequem machen,weshalb also auf einen Parkplatz fahren? Wenn ich irgendwo hin will z.B.an den Strand un d der CP hat keinen eigenen nehme ich den Roller,so einfach ist das.

Arno

flanelly am 01 Jan 2013 02:54:09

Arno, ich will dort ja nicht übernachten, sondern bevorzuge ebenfalls ausgewiesene Stellplätze oder Campingplätze, auf denen man nicht verjagt werden kann. Ich bedauere es nur, dass man mit seinem Wohnmobil (ich fahre einen Kastenwagen) aufgrund der Schilder nicht mal für ein oder zwei Stunden auf dem Parkplatz parken kann, um zum Essen oder an den Strand zu gehen. Ich bin zwar gut zu Fuß, aber für viele der älteren Überwinterer ist der Fußweg einfach zu weit. Und nicht jeder hat einen Roller dabei.
:wink:

flanelly

brawo1 am 01 Jan 2013 09:34:23

Wenn ich unbedingt dort stehen möchte, würde ich bei der zuständigen Polizeidienststelle nachfragen.

BOWO am 01 Jan 2013 13:44:09

Ich kann die Gemeinden gut verstehen, gerade in den Urlaubsregionen gleichen manchmal die Park-und Rastplätze einem Wohnmobil Stellplätze der Pfennigfuchser. Das verärgert nicht nur die anderen Urlauber / Wanderer sondern natürlich auch die Verantwortlichen der Gemeinde. Nicht umsonst tauchen daher immer mehr Höhenbalken an den Zufahrten auf. :?
Wir können uns dafür bei den "Freistehern" bedanken, so kann man nunmehr oft noch nicht einmal kurz anhalten da die Zufahrt ganz blockiert ist. :(

Freiheit hört halt dort auf wo man andere beeinträchtigt. Gemeinden die WoMos fördern möchten und Stellplätze anbieten werden doch auch noch oft bestraft indem dann die Geizkragen-WoMo-Fahrer trotzdem lieber den Parkplatz nebenan blockieren statt ein paar Euro Gebühr zu bezahlen.
Ich gehe davon aus dass demnächst in allen Urlaubsregionen diese Höhenbalken kommen werden, selbst die ersten Supermärkte (in Bayern) habe ich schon mit diesen Balken gesichtet. Schilder werden halt meist ignoriert, denn wer sich nicht für allgemeine Regeln interessiert hält sich auch nicht an diese netten Schilder.

Eigentlich sollten die Campingverbände sich an den Kosten für Höhenbalken beteiligen und die betroffenen Gemeinden unterstützen, nur so kann man langfristig den Ruf der WoMo-Camper wieder herstellen und die Geizkragen vertreiben.

Gast am 01 Jan 2013 13:49:58

:daumen2:

Ich warte ja immer noch auf den Tag, an dem einer sein Fertighaus auf einem öffentlichen Parkplatz aufbaut und erklärt der Parkplatz sei schließlich für alle da :D

giovannibastanza am 01 Jan 2013 14:27:43

Offensichtlichat hier ein juristischer Berater mitgewirkt.
Es ist nur das -campieren - und -zelten - verboten .
Parken zur Wiederherstellung der Fahrsicherheit und parken im Rahmen des gemeingebrauchs ist nicht verboten und hat man auch definitiv aus besonderem Grund nicht genannt.
Parken im Rahmen des Gemeingebrauches ist das Abstellen des Fahrzeuges ohne Zeitbeschränkung ist erlaubt. Aus dem Rahmen des Gemeingebrauches fallen die obengenannten Gründe, die von der Gemeinde formulierten Gründe , das darf sie auf ihrem Gemeindegrund , und wie ein Oberlandesgericht in Schl -Holst.feststellte ,auch nicht die Ausnüchterung eines Fahrers nach Alkoholgenuss im Wohnmobil.
Das Schild ist so raffiniert formuliert , dass der nicht versierte WOMO -Fahrer weiterfährt. Das ist beabsichtigt.
Der Fachmann läßt sich anzeigen und legt Einspruch ein .
Im Harz stehen Schilder :
Parken von Wohnwagen und Wohnmobilen verboten von 20 Uhr bis 6Uhr.
Da ist die Sache eindeutig , wer länger als 3 Minuten hält der parkt , oder wer sich vom Fahrzeug entfernt ( entfernen will , ohne zurückzukehren) der parkt.
Dabei ist es unbedeutend (wird immer falsch gesehen ) , ob jemand drin sitzen bleibt.
Giovanni.

Gast am 01 Jan 2013 14:42:14

giovannibastanza hat geschrieben:Offensichtlichat hier ein juristischer Berater mitgewirkt.
Es ist nur das -campieren - und -zelten - verboten .
Parken zur Wiederherstellung der Fahrsicherheit und parken im Rahmen des gemeingebrauchs ist nicht verboten und hat man auch definitiv aus besonderem Grund nicht genannt.
Parken im Rahmen des Gemeingebrauches ist das Abstellen des Fahrzeuges ohne Zeitbeschränkung ist erlaubt. Aus dem Rahmen des Gemeingebrauches fallen die obengenannten Gründe, die von der Gemeinde formulierten Gründe , das darf sie auf ihrem Gemeindegrund , und wie ein Oberlandesgericht in Schl -Holst.feststellte ,auch nicht die Ausnüchterung eines Fahrers nach Alkoholgenuss im Wohnmobil.
Das Schild ist so raffiniert formuliert , dass der nicht versierte WOMO -Fahrer weiterfährt. Das ist beabsichtigt.
Der Fachmann läßt sich anzeigen und legt Einspruch ein .
Die königliche “Instrucción de trafico 08-V-74” verabschiedet als Zentrale Verkehrsanweisung aus Madrid, den 28.01.2008 erklärt, dass Wohnmobile zu dulden sind, wo dies möglich ist.

Aber so wie hier kann ein Halteverbot oder Parkverbot für Wohnwagen und Wohnmobile sowie ein Campingverbot ( Zelte, Schlafsäcke etc. ) ausgesprochen werden und Verstöße mit bis zu 600 € bestraft werden.

Es handelt sich hier aus meiner Sicht um ein Halteverbot für Campingfahrzeuge und um ein generelles Campingverbot für Zelter, Schlafsackschläfer etc.

Aber ihr dürft machen wie ihr es wollt. :D

Die Schilder mit dem durchgestrichenen Hund bedeuten dann sicher, das Hunde dort nicht übernachten dürfen. :D :roll:


flanelly am 01 Jan 2013 14:53:31

UlrichS hat geschrieben:Aber so wie hier kann ein Halteverbot oder Parkverbot für Wohnwagen und Wohnmobile sowie ein Campingverbot ( Zelte, Schlafsäcke etc. ) ausgesprochen werden und Verstöße mit bis zu 600 € bestraft werden.

Es handelt sich hier aus meiner Sicht um ein Halteverbot für Campingfahrzeuge und um ein generelles Campingverbot für Zelter, Schlafsackschläfer etc.


Genau so sehe ich das auch. Deswegen werde ich auf solchen Parkplätzen lieber nicht halten/parken. :schlaumeier:

flanelly

giovannibastanza am 01 Jan 2013 16:08:07

fanelly, das was du vorhast darfst du auf jeden Fall. Denn bei dem deutschen Zeichen , dass hier in Rede steht ist nur zelten und campieren verboten . Du darfst da stehen solange du willst . wenn du dich nicht so verhälst , wie es dort steht. Nachts darin schlafen ist ausser zur Wiederherstellung der Fahrsicherheit eine andere Dimension , kann über den Gemeingebrauch hinausgehen .
Mit dieser Unsicherheit durch Unkenntnis haben die Aufsteller des Zeichens gerechnet.
Das spanische Zeichen ist anders gestrickt, da dürfen WOMOS nicht einmal anhalten .
Das heißt: Gewollt die Bewegung unterbrechen,ausser durch Verkehrsanordnungen , auch nicht 3 Minuten.
Giovanni.

brainless am 01 Jan 2013 17:41:04

Bei den Spanischen Verkehrszeichen habe ich das ganz rechts befindliche (durchgekreuztes Wohnmobil) nicht gefunden. Es scheint sich um ein Fantasieprodukt des Schildherstellers zu handeln.
Der Text lautet (aus dem Spanischen übersetzt): "Es ist verboten zu lagern/campieren."

Das heißt für mich, daß ich mein Fahrzeug dort zwar parken aber nicht campen darf,


Volker :wink:

Gast am 01 Jan 2013 18:48:25

Fahrt doch einfach auf CP ocder SP,dann braucht ihr euch kein Kopfzerbrechen über die Bedeutung von irgendwelchen Schildern zu machen,Autofahrer denen nicht der Parkraum versperrt wird und die Gemeinden werden es euch danken und
uns Wohnmobilfahrer in guter Erinnerung behalten.Und wer unbedingt frei stehen will weil er die paar EUR für den SP oder CP sparen will muß sich fragen lassen ob er das richtige Hobby hat.


Arno

Gast am 01 Jan 2013 18:51:23

rosselarno hat geschrieben:Fahrt doch einfach auf CP ocder SP,dann braucht ihr euch kein Kopfzerbrechen über die Bedeutung von irgendwelchen Schildern zu machen,Autofahrer denen nicht der Parkraum versperrt wird und die Gemeinden werden es euch danken und
uns Wohnmobilfahrer in guter Erinnerung behalten.Und wer unbedingt frei stehen will weil er die paar EUR für den SP oder CP sparen will muß sich fragen lassen ob er das richtige Hobby hat.


Arno


Müßen alle es so schön finden wie es Dir gefällt? ich bin Freisteher und möchte auf keinen CP/SP wo jemand mit solch einer doofen Mütze rüm läuft

flanelly am 01 Jan 2013 19:13:14

giovannibastanza hat geschrieben:fanelly, das was du vorhast darfst du auf jeden Fall. Denn bei dem deutschen Zeichen , dass hier in Rede steht ist nur zelten und campieren verboten . Du darfst da stehen solange du willst . wenn du dich nicht so verhälst , wie es dort steht.


Hallo Giovanni,

Danke für Deine Antwort. Mich verunsichern einfach die abgebildeten Verkehrsschilder auf der Tafel. Bei uns bedeutet das blaue Schild mit dem roten Rand und den 2 roten Balken absolutes Halteverbot, also weder Halten, noch Parken. Die Symbole Wohnmobil/Wohnwagen zeigen an, dass dieses Verbot nur für diese Fahrzeuge gilt. Das dachte ich jedenfalls.
:roll:

Es kann natürlich sein, dass es nur eine Finte ist, um die WoMos gänzlich fern zu halten, und dass es diese Schilder in Spanien gar nicht gibt. Ich muss wohl mal googlen. Vielleicht sehe ich auf dem Parkplatz auch mal ein Polizeifahrzeug und kann nachfragen, ob man mit dem Wohnmobil kurzzeitig auf dem Platz parken darf oder nicht.
:)

flanelly

Gast am 01 Jan 2013 19:26:29

willy13 hat geschrieben:
rosselarno hat geschrieben:Fahrt doch einfach auf CP ocder SP,dann braucht ihr euch kein Kopfzerbrechen über die Bedeutung von irgendwelchen Schildern zu machen,Autofahrer denen nicht der Parkraum versperrt wird und die Gemeinden werden es euch danken und
uns Wohnmobilfahrer in guter Erinnerung behalten.Und wer unbedingt frei stehen will weil er die paar EUR für den SP oder CP sparen will muß sich fragen lassen ob er das richtige Hobby hat.


Arno


Müßen alle es so schön finden wie es Dir gefällt? ich bin Freisteher und möchte auf keinen CP/SP wo jemand mit solch einer doofen Mütze rüm läuft


Ich will hier keine weitere Diskussion über Sinn-oder Unsinn des frei stehens lostreten,aber man sieht doch hier und auch in Skandinavien wie weit es uns gebracht hat.Wen meinst Du eigentlich mit der doofen Mütze?Ich habe noch auf keinem SP oder CP erlebt das dort die Aufsicht mit irgend welchen Mützen herum gelaufen währe.

Arno

Rico am 01 Jan 2013 19:27:33

willy13 hat geschrieben: wo jemand mit solch einer doofen Mütze rüm läuft

Lieber willy13
Ich würde es toll finden wenn du solche Bemerkungen unterlassen würdest.
Ups, ich hab ja auch ne Mütze (und bin Freisteher wie du).

berny2 am 01 Jan 2013 19:40:26

willy13 hat geschrieben:
rosselarno hat geschrieben:ich bin Freisteher und möchte auf keinen CP/SP wo jemand mit solch einer doofen Mütze rüm läuft

Aber unter der "doofen" Mütze kann mglw. ein nicht doofer Kopf stecken... :idea:

Gast am 01 Jan 2013 21:27:28

Das mit der doofen Mütze habe ich nicht geschrieben und ich bin auch kein sog.Freisteher.

Arno

fabi am 02 Jan 2013 13:10:29

Hallo zusammen,

Freistehen und Geiz sind nicht zwangslaeufig gekoppelt.

Wir stehen recht haeufig frei. Unsere Regeln sind die gleichen, die HABALLES genannt hat.
Gerne gehen wir dann jedoch was leckeres Essen, ein Bierchen oder einen Wein trinken, kaufen beim ortsansaessigen Metzger, Baecker oder im Supermarkt ein. Da wird wird nun wirklich nicht gespart.

Wir parken nie, wo Schilder uns auffordern, dies nicht zu tun. Das waere auch nicht gut fuer meine Nachtruhe.

Gerne fahren wir fuer ein WE nach Frankreich. Zum Beispiel hat der Supermarkt im Ort Bray-Dunes eine sehr schoene Ver-und Entsorgungsstation gebaut und wir danken es ihm mit dem Einkauf unserer gerne gegessenen franzoesischen Speisen. Wein haben wir auch schon in ordentlicher Menge erstanden. Der Ort hat keinen offiziellen Stellplatz, wir sind aber in der touristisch armen Zeit dort gerne gesehen, die Hauptsaison meide ich freiwillig.
In Italien haben wir auch wunderbar auf einsamen Rastplaetzen gestanden und ungeizig eine Menge Geld bei Winzern, Weingenossenschaften und in Restaurants, Supermaerkten und Einzelhaendlern gelassen.

Wir sind aber mit der Platzwahl umsichtig und draengen uns nicht in die erste Reihe mit dem besten Meerblick vor ein unguenstig stehendes Ferienhaus oder Hotel.

Wir haben aber auch schon ordentlich fuer Stellplaetze gezahlt, z.B als uns ein Ort am Mittelmeer so gut geviel, dass wir mehrere Tage geblieben sind. Dann lassen wir aber entsprechend der Reisekasse notgedrungen weniger Geld im Restaurant.

Viele Gruesse
Fabian

P.S.: Freistehen finde ich nicht so schlimm wie :evil: Draengeln :evil: auf der Autobahn. Aber das ist nun mal ein anderes Thema

PPS.: der PC, an dem ich sitze kann keine Umlaute schreiben: darum die ganzen ae, ue...... Bitte um Nachsicht.

giovannibastanza am 02 Jan 2013 14:39:55

flanely und brainless , das Zeichen heißt in Spanien -Halten und Parken verboten-
.Nach deutschem Rechtsverständnis, bzw Auslegung ist die gewollte , nicht auf Anordnung hin vollzogene Unterbrechung der Fahrt verboten, parken kann dann überhaupt nicht stattfinden, deshalb doppelt gemoppelt. Googelt mal Verkehrszeichen Spanien.
Giovanni.

brainless am 02 Jan 2013 19:05:02

giovannibastanza hat geschrieben:flanely und brainless , das Zeichen heißt in Spanien -Halten und Parken verboten-
.Nach deutschem Rechtsverständnis, bzw Auslegung ist die gewollte , nicht auf Anordnung hin vollzogene Unterbrechung der Fahrt verboten, parken kann dann überhaupt nicht stattfinden, deshalb doppelt gemoppelt. Googelt mal Verkehrszeichen Spanien.
Giovanni.


Ich möchte den Spanier sehen,

der deinem "deutschen Rechtsverständnis" folgt. :D
Im Verzeichnis der spanischen Verkehrszeichen gibt es die Abteilung Senales de Prohibicion mit den verschiedenen Verbotszeichen u.a. für Park- und/oder Halteverbote. Als einziges weist das Zeichen R 307 (Nachfolger: R 307 b) ein Halteverbot aus.
Du kannst mich überzeugen, wenn Du mir zeigst, wo die von dir genannten Zeichen als Verkehrszeichen ausgewiesen und nicht nur von dir so ausgelegt sind.
Bis dahin bleiben es für mich Fantasieprodukte eines Schildermachers,


Volker :wink:

Gast am 02 Jan 2013 19:34:18

Ich weiß zwar nicht genau was Du meinst, aber Du solltest mal hier:

--> Link

und dann ganz unten den Weblink auf die ADAC pdf Info klicken.

Auch dort steht das regionale Zeichen natürlich gütig sind, auch wenn einige damit Probleme haben.

Ein Halteverbotzeichen für Wohnmobile vermag zumindest ich deutlich zu erkennen und halte mich dran.

Was andere machen ist mir egal. Ich hatte ein Foto in einem Beitrag gezeigt, dass ich an der Costa Brava aufgenommen habe. Ein Parkverbot für Wohnmobile.

Wir sind dort mit unseren Elektrofahrrädern gefahren und haben gesehen wie die Polizei dort Strafmandate verteilt hat und Fotos gefertigt hat. Wir haben als die Polizei weg war, nachgeschaut waren keine netten Hinweise sondern aus unserer Sicht Strafmandate mit der Aufforderung 100 € zu überweisen.

giovannibastanza am 03 Jan 2013 18:54:16

brainless, unter dem Zeichen 307 steht auf der Tafel - Halten und Parken verboten-.
Mehr braucht es doch nicht zu sein , oder möchtest du noch eine Durchführungsverordnung ?
Zur Erklärung , weil mir die DV auf spanisch nicht vorliegt habe ich gesagt , was das in Deutschland bedeutet . Wenn dir das nicht genügt , würde ich mich an deiner Stelle an das span. Konsulat wenden. Aber ich bleibe dabei, lesen und verstehen, welcher Unterschied zwischen -Halten und Parken - besteht , das musst du selber versuchen .
Giovanni.
.

giovannibastanza am 03 Jan 2013 18:58:33

UlrichS, so wie das Zeichen da aussieht , mit den gekeuzten roten Balken kannst du auch garnichts anderes machen als weiter zu fahren. Das ist ein Halteverbot und kein Parkverbot.
Wenn man das Wohnmobil darin noch ernst nimmt , sollte man es nicht erst versuchen.
Giovanni

brainless am 03 Jan 2013 19:36:35

[quote="giovannibastanza"]brainless, unter dem Zeichen 307 steht auf der Tafel - Halten und Parken verboten-.
Mehr braucht es doch nicht zu sein , oder möchtest du noch eine Durchführungsverordnung ?
Zur Erklärung , weil mir die DV auf spanisch nicht vorliegt habe ich gesagt , was das in Deutschland bedeutet . Wenn dir das nicht genügt , würde ich mich an deiner Stelle an das span. Konsulat wenden. Aber ich bleibe dabei, lesen und verstehen, welcher Unterschied zwischen -Halten und Parken - besteht , das musst du selber versuchen .
Giovanni.
.[/quote]



Du hast ein großes Fachwissen - aber leider ein noch größeres (Selbst-)Verständnisproblem:
Es geht mir überhaupt nicht um "Halten und Parken".
Es geht darum, daß ein offizielles Verkehrszeichen durch eine zusätzliche nicht-offizielle Einfügung (Bild- oder Wortzeichen) komplett ungültig wird.

Zudem steht unter der Schilderlitanei noch in vier Sprachen, daß an diesem Ort nicht gelagert/gecampt werden darf.
Warum sollte ich mit meinem Kraftfahrzeug nicht an einem Ort "Halten und Parken", an dem ich nur nicht "lagern/campem" darf??
Versuche Du doch jetzt einmal, den Unterschied zwischen "Halten und Parken" einerseits und "Lagern/Campen" andrerseits zu verstehen.
Ich bin sicher, Du kannst das..............


Volker :wink:

Gast am 04 Jan 2013 09:23:12

brainless hat geschrieben:Du hast ein großes Fachwissen - aber leider ein noch größeres (Selbst-)Verständnisproblem:
Es geht mir überhaupt nicht um "Halten und Parken".
Es geht darum, daß ein offizielles Verkehrszeichen durch eine zusätzliche nicht-offizielle Einfügung (Bild- oder Wortzeichen) komplett ungültig wird.

Zudem steht unter der Schilderlitanei noch in vier Sprachen, daß an diesem Ort nicht gelagert/gecampt werden darf.


@ Brainless - Ich kann über die Diskussion nur schmunzeln.

Es geht hier um ein Grundstück, ob Privater Eigentümer oder Öffentlicher Eigentümer wissen wir nicht.

Der Eigentümer hat das Anhalten von Wohnmobilen und Wohnanhängern und das Campen auf seinem Grundstück ganz klar verboten, was auch sein gutes Recht ist.

Jetzt kommen tatsächlich einige und erzählen, dass sie sich da trotzdem hinstellen würden, weil ihnen das Schild als nicht zulässig erscheint. Wie der Eigentümer dies nun anders deutlich machen sollte, schreiben sie nicht. Jeder wird bzw hat erkannt, dass der Eigentümer des Grundstückes nicht will, dass hier Wohnmobile halten, diese hier nichts zu suchen haben.

Selbstverständlich kann er die Polizei rufen und auch den Abschleppdienst und das Wohnmobil abschleppen lassen. Dann wird man sehen ob der Eigentümer des Wohnmobiles zahlt wenn das Fahrzeug sichergestellt ist.

piloteur am 04 Jan 2013 14:35:30

piloteur hat geschrieben:In dieser Woche habe ich in 2 Beiträgen 2 Hinweise zum Verbot des Übernachtens gesehen.

Einmal Norwegen und einmal Schwarzwald.





Ich werde diese beiden Bilder mal nach Beuron senden.


Da ich dieses Thema im Oktober gestartet habe und einen Brief an das Bürgermeisteramt Beuron ankündigte, will ich nur mal schnell berichten.

Ich habe geschrieben und eigentlich keine Antwort erwartet. Und siehe da:.... bis heute habe ich auch keine bekommen. :D :cry:

berny2 am 04 Jan 2013 15:31:59

UlrichS hat geschrieben:Es geht hier um ein Grundstück, ob Privater Eigentümer oder Öffentlicher Eigentümer wissen wir nicht.
Der Eigentümer hat das Anhalten von Wohnmobilen und Wohnanhängern und das Campen auf seinem Grundstück ganz klar verboten, was auch sein gutes Recht ist. ...

Du sagst es, Ulrich.
Es wäre doch gelacht, wenn es uns Deutschen nicht gelingen würde, diesen Spaniern beizubringen, was Recht bzw. Unrecht ist!! :twisted:

berny2 am 04 Jan 2013 15:34:04

piloteur hat geschrieben:Ich werde diese beiden Bilder mal nach Beuron senden.

Ich habe geschrieben und eigentlich keine Antwort erwartet. Und siehe da:.... bis heute habe ich auch keine bekommen. :D :cry:[/quote]

Was, bitte, hast Du denn geschrieben?

piloteur am 04 Jan 2013 18:16:40

Daß man ein Verbot auch freundlicher anzeigen kann.

berny2 am 04 Jan 2013 18:25:11

piloteur hat geschrieben:Daß man ein Verbot auch freundlicher anzeigen kann.

Dann würde ich mein Schreiben wiederholen, auf die fehlende Antwort hinweisen und fragen, ob er/sie damit überfordert ist.

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