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Verbotsschilder Übernachten und Campen 1, 2


piloteur am 16 Okt 2012 19:17:37

In dieser Woche habe ich in 2 Beiträgen 2 Hinweise zum Verbot des Übernachtens gesehen.

Einmal Norwegen und einmal Schwarzwald.





Ich werde diese beiden Bilder mal nach Beuron senden.

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

a.w.meincke am 16 Okt 2012 19:28:50

kein Campingplatz
bzw.
Campieren und Zelten verboten
sind ja wohl etwas anderes als "Rasten", was ja erlaubt ist.

walter7149 am 16 Okt 2012 19:29:55

Hallo, auf dem norwegischen schild steht aber nichts von einem verbot und es ist wesentlich freundlicher formuliert. :)

Anzeige vom Forum


wolfsch6 am 16 Okt 2012 19:32:00

"Der Ton macht die Musik"

ottomar am 16 Okt 2012 19:41:11

Wohl wahr, wohl wahr ... nur leider kommt es am Ende auf dasselbe heraus.


Mit freundlichen n,

Ottomar

Gast am 16 Okt 2012 19:43:40

Eine einmalige übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist kein Campen, ich würde dieses Schild für eine Nacht nicht beachteni. Aber auch nicht tun was campen ist.

urmel71 am 16 Okt 2012 19:48:18

willy13 hat geschrieben:Eine einmalige übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist kein Campen, ich würde dieses Schild für eine Nacht nicht beachteni. Aber auch nicht tun was campen ist.


aber auch Mist, wenn mitten in der Nacht der Dorfbüttel klopft und Dir erst mal Deine Rechte vorliest, bevor man Dich in anschliessende schwarzwälder Sicherungsverwahrung steckt .-)

will49 am 16 Okt 2012 20:23:14

8) urmel, immer positiv denken. das Womo steht einbruchssicher unter polizeischutz ! man bekommt früh ein feines frühstück,(hoffe ich mal ?)
die nacht ist ruhig, und bis die die anzeige aufgesetzt haben( ordnungsgeld kann man ablehnen oder ?) wird man hochkant gebeten abzuhauen.
(soviel arbeit ist doch einem ordnungshüter nicht zuzumuten )

also warum so pessimistisch ? :roll:


auf meiner nordlandrundfahrt war ich auf einem CP /wegen der sauna im
preis enthalten. sonst frei und OHNE sorgen wegen schilder,verbote wilden rentieren .....


8) rainer

mit lieben grüßen aus dem womo freundlichem Götschetal

Gast am 16 Okt 2012 20:38:00

urmel71 hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben:Eine einmalige übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist kein Campen, ich würde dieses Schild für eine Nacht nicht beachteni. Aber auch nicht tun was campen ist.


aber auch Mist, wenn mitten in der Nacht der Dorfbüttel klopft und Dir erst mal Deine Rechte vorliest, bevor man Dich in anschliessende schwarzwälder Sicherungsverwahrung steckt .-)


Ich würde die garnicht hören, und Bundesrecht bricht schwarzwälder Landrecht.

urmel71 am 16 Okt 2012 20:40:36

willy13 hat geschrieben:
Ich würde die garnicht hören, und Bundesrecht bricht schwarzwälder Landrecht.


auch wieder wahr :-)

Gast am 16 Okt 2012 20:44:23

Ich denke dass viele Verbote nicht deshalb kommen, weil man da mal übernachtet hat, sondern weil leider einige unserer Zeitgesellen gleich Stühle und Tischen raus haben, gefestet und gefeiert und der Gemeinde als Souvenir den Dreck hinterlassen haben.
Anderseits habe ich auch Verständnis, wenn eine Gemeinde einen SP baut, dass sie dann die WoMo-Fahrer auch dort sehen will. Denn letztlich kostet so ein SP ordentlich Geld und Pflege und große Gewinne fallen wohl nur an großen SP in touristisch stark frequentierten Gegenden an.

Oft hört man hier auch, dass die Freisteher das Problem seien. Daran glaube ich nicht, denn Freisteher sind fast immer nur Einzelerscheinungen ohne lange Verweildauer und meist nur sehr wenige.

Wenn ich mich jetzt auch vielleicht unbeliebt hier mache, aber es dürfte eher an dem Verhalten "mancher" gelegen haben.

Die Gemeinden haben sehr wohl begriffen dass wir WoMo-Fahrer auch ein Wirtschaftsfaktor sind, was man an den ständig neuen SP erkennen kann.

Nachtrag: Da steht ja auch "Campieren verboten" drauf und nicht übernachten. Für mich ist Campieren dann gegeben, wenn da mehr als nur das WoMo (Stühle, Tische, Vorzelt) stehen.
Trotzdem würde ich dort nicht übernachten. Wo man mich nicht will, da bleibe ich auch nicht.

fruehpensionist am 16 Okt 2012 21:19:43

willy13 hat geschrieben:
urmel71 hat geschrieben:
willy13 hat geschrieben:Eine einmalige übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist kein Campen, ich würde dieses Schild für eine Nacht nicht beachteni. Aber auch nicht tun was campen ist.


aber auch Mist, wenn mitten in der Nacht der Dorfbüttel klopft und Dir erst mal Deine Rechte vorliest, bevor man Dich in anschliessende schwarzwälder Sicherungsverwahrung steckt .-)


Ich würde die garnicht hören, und Bundesrecht bricht schwarzwälder Landrecht.


wie lautet denn bundesrecht zu parken inkl schlafen im fahrzeg auf öfentlichen flächen wie parkplätzen oder neben der straße?? das würd mich echt mal interessieren?? hast du da einen link??

Gast am 16 Okt 2012 21:35:46

Das bayer. Innenministerium hat dazu bereits 1981 festgestellt:


"Was das Übernachten in Wohnmobilen anlangt, so besteht in der Bundesrepublik hierüber keine einheitliche Regelung. Es ist deshalb davon auszugehen, daß ein solches Übernachten solange zulässig ist, wie das Wohnmobil im Rahmen der Vorschriften der StVO am "ruhenden Verkehr" teilnimmt, also parkt. Dazu zählt an einer bestimmten Stelle der öffentlichen Verkehrsfläche ein einmaliges Übernachten in einem solchen Fahrzeug als notwendige Ruhepause im Zuge einer Fahrt. Für ein solches einmaliges Übernachten kann das Wohnmobil an jeder Stelle der öffentlichen Verkehrsfläche aufgestellt werden, wo nach den allgemeinen verkehrsrechtlichen Vorschriften Halten und Parken zulässig sind. Das gilt auch für die Parkplätze und Raststätten der Autobahnen. Wird ein Wohnmobil auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt, um darin für längere Zeit zu wohnen, so gehört ein solches Abstellen nicht mehr zum verkehrsrechtlichen Parken. Ein solches Abstellen wäre deshalb nur mit besonderer Genehmigung zulässig (Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 8 von § 32 Abs. 1 StVO). Die Erteilung einer solchen Einzelgenehmigung ist aber nicht vorgesehen."

Also von Bundesrecht konnte ich nichts finden. aber ich bin ja auch kein Jurist.:nein:

frankiafred am 16 Okt 2012 22:28:51

Moin,
@raidy
Warum glaubst du gibt es soviele Verbotsschilder? Warum stehen diese (zumindest bei uns) auf den meisten großen Parkplätzen?
Ich sage es dir :wink:
Weil die sehr wenigen Einzelerscheinungen ( :D ) sonst dafür sorgen,dass viele Plätze (jaa,auch die absolut unschönen vor Einkaufszentren) den Verdacht erwecken dort fände eine Wohnmobilmesse statt.
Zumindest hier im Norden ist es so (und natürlich im angrenzenden Dänemark).Und weil das genau so ist,gibt es die vielen Schilder (leider).

Was Tourismus auch bewirken kann ist in seiner schlimmsten Ausprägung auf Sylt feststellbar (ich weiß - ziemlich off Topic :oops: ).
Da der Quadratmeter Land dort mittlerweile in Gold aufgewogen wird und die Mieten ins Uferlose steigen,kann sich kaum noch ein einheimischer eine Wohnung dort leisten.Und so pendeln dann viele "echte" Sylter zwischen dem Festland (wo sie notgedrungen Wohnen) und der Insel (wo viele Arbeiten - zu meist beschissenen Löhnen) um den Urlaubern den ? zu wischen.

Wem auch immer sei Dank (um wieder zu den Wohnmobilen zu kommen) ist ein nicht geringer Teil der Wohnmobilisten eher "Kostenbewußt".Dieses Kostenbewußtsein sorgt dafür,dass mit "uns" nicht das große Geld zu machen ist :) .Die aus dieser Erkenntnis resultierende geringe Marktmacht wiederum verhindert den Massenhaften Bau von Stellplätzen(oder andersartiger Wohnmobilinfrastruktur).Und so darf ich auf dem Weg zur Arbeit wohl noch einige Zeit auf Maisfelder (Biogasanlagen),Windkrafträder,Solarfelder (sehr im kommen),Karawanen von Sylturlaubern (leider immer Saison) usw. blicken.
Wenn ich so darüber nachdenke - würden mir die Stellplätze auch nichts mehr ausmachen :wink: .


Fred

Gast am 16 Okt 2012 23:45:20

frankiafred hat geschrieben:Moin,
@raidy
Warum glaubst du gibt es soviele Verbotsschilder? Warum stehen diese (zumindest bei uns) auf den meisten großen Parkplätzen?
Ich sage es dir :wink:
Weil die sehr wenigen Einzelerscheinungen ( :D ) sonst dafür sorgen,dass viele Plätze (jaa,auch die absolut unschönen vor Einkaufszentren) den Verdacht erwecken dort fände eine Wohnmobilmesse statt.
Zumindest hier im Norden ist es so (und natürlich im angrenzenden Dänemark).Und weil das genau so ist,gibt es die vielen Schilder (leider).


Ausnahmeerscheinung ist echt gut :D :D :D

Da wir ja öfters darüber sprechen, nicht nur hier im Forum sondern auch sonst, ein Link:

--> Link

Fakt ist: Das Nutzen oder Übernachten in einem Wohnmobil im öffentlichen Verkehrsraum auf Reisen zum Zwecke der Wiederherstellung der körperlichen Fahrtüchtigkeit kann erlaubter Gemeingebrauch sein.

Fakt ist auch, wenn in der Nähe ein kostenpflichtiger ( oder kostenloser ) Wohnmobilstellplatz ist und zum Teil sogar auf diesen hingewiesen wird, ist eine Übernachtung bzw. eine Sondernutzung nicht zulässig !

Da gibt es und da gab es auch nie ein "Bundesgesetz" :D

Damit mich keiner falsch versteht, ich gönne jedem aber auch wirklich jedem das er überall auch in Bad Oehnhausen im Kurpark wild übernachten kann. Möge er sich auch weiterhin überall hinstellen und von seinem angeblichen "jedermanns Recht" Gebrauch machen.

Das muss jeder für sich alleine entscheiden !

rolf51 am 17 Okt 2012 00:01:50

Hallo,

das ist unser Problem! Verbots oder Gebotsschilder nicht achten und dann sich aufregen wenn man Vertrieben oder Bestraft wird. Ist es so schwer an diese Schilder sich zu halten? Ich tue es und fahre damit gut!
Die anderen sollen nicht jammern wenn es schief geht!

Tipsel am 17 Okt 2012 00:26:18

Wir lesens doch immer wieder, dass viele denken, sie müssten keine Rücksicht nehmen. Also kein Wunder, dass man uns nicht mag.

Ich weiß, dass mein Garagentürthread abgedriftet ist, aber es trifft es auf den Punkt, was dort gepostet wurde. Die wenigsten scheren sich drum, was andre von ihnen denken und ziehen ihr Ding durch.
Sie bedenken nicht, dass sie mit diesem Verhalten anecken könnten.

Stellplätze sind immer von Anwohnern oder Passanten einsehbar. Also selten separiert wie CP. Sie wurden geschaffen, damit wir nicht wegen einer Nacht die teuren Campingplätze mit der angebotetnen Struktur anfahren müssen, obwohl wir fürs Übernachten diesen Komfort ja nicht brauchen.
Und da sollten wir doch auf diesen Stellplätzen kein negativen Bild abgeben, wie es vom fahrenden Volk bekannt ist. Und wenn doch, brauchen wir uns nicht wundern, wenn man uns vertreibt.

Wenn wir in Rudeln übers Land herfallen - sinnbildlich gesprochen - und dann noch Wäsche raushängen, uns ausbreiten, und Spaziergänger an unsren Lagern vorbeigehen, stören sie sich halt daran, wenns nicht in die Gegend passt, obwohl es für unsre Art zu urlauben das normalste ist.

Wenn es einen Stellplatz im Ort gibt, stell ich mich nicht auf einen Parkplatz, auch wenns billiger ist, sondern nutze den Stellplatz.
Und wenn dieser Stellplatz im Ort ist, und nicht außerhalb, verhalte ich mich so, dass es niemanden stört, also hänge keine Wäsche raus und verzichte auf campingähnliches Verhalten. Dann störts auch niemanden, dass wir dort nächtigen.

Also bissi Fingerspitzengefühl ist schon notwendig, um sich nicht den Unmut der Anwohner usw. zuzuziehen.

Und ich denke, dass ich mit dieser Einstellung nicht alleine dastehe, aber trotzdem scheinbar auf verlorenem Posten, sonst käme es nicht zu diesen Verbotsschildern.

Ausderasche am 17 Okt 2012 00:35:54

Christel!

Genau so ist es!
(wobei der Nebensatz vom fahrenden Volk gelöscht werden sollte)


Frank

Gast am 17 Okt 2012 00:44:13

Tipsel hat geschrieben:Und ich denke, dass ich mit dieser Einstellung nicht alleine dastehe, aber trotzdem scheinbar auf verlorenem Posten, sonst käme es nicht zu diesen Verbotsschildern.
Mit Sicherheit ist das so, übrigens ein toller Beitrag.

Ich finde den Hinweis auf "das fahrede Volk" schon richtig und wichtig, denn davon wollen wir uns doch wohl unterscheiden, oder bei einigen scheint mir auch nicht.

Wir nutzen auch Stellplätze und bezahlen Sie auch wenn uns das auch etwas weh tut. Aber nur so fördert man die Erlaubnis dort zu stehen und weiß auch, dass man niemanden verärgert irgendwo auf Privatgrund oder auf öffentlichem Grund dort zu stehen, wo es eigendlich nicht erwünscht / erlaubt ist.

Mit Sicherheit wird es mit den Verbotsschildern noch schlimmer werden, leider leider ist es auch berechtigt. Viele sehen ja, dass Abwässer irgendwie und irgendwo abgelassen werden, Müll stehen gelassen wird oder in nicht dafür vorgesehene Behälter gepresst wird.

Wenn das einigen unbedingt notwendig erscheint, muss es wohl so sein.

Ich finde es sehr sehr schade. :(

Tipsel am 17 Okt 2012 01:01:06

Ich weiß halt nicht, wie ich diese Reisenden korrekt umschreiben soll.
Sags mir. Tante Gugel nennt sie Zigeuner, aber das ist umstritten und ich habs vermieden.

Ich kann nicht sagen, ob es Sintis oder Roma sind, ob es Gaukler oder Landfahrer sind, umherziehende Artisten oder Handwerker, welche die Stellplätze in schrecklichen Zuständen hinterlassen und deshalb nicht gern gesehen sind. Wir habens mehrfach erlebt, dass deshalb Stellplätze mit Schranken versehen werden, siehe Schwarzachsee und Bietigheim, und in Lohr und Marktheidenfeld kam nicht mal die Polizei dagegen an. Aber das ist hier auch nicht wirklich von Bedeutung, aber sie unterscheiden sich doch von unsrer Art zu reisen. Und ja, ich glaub dass sich nicht alle so aufführen, wie in Lohr und Marktheidenfeld, wie wir es erlebt haben. Das wollte ich auch hier garnicht ansprechen.

Eigentlich ists egal, denn wir wollen nicht, dass wir genauso eingestuft werden, denn wir hinterlassen kein Chaos. Darum ging es mir auch nicht, als ich reflektieren wollte, wie wir bei der Bevölkerung manchmal rüberkommen, weil sich manche wie die Axt im Walde verhalten.

fatboy am 17 Okt 2012 07:58:02

Der ts wollte doch mit seinen bildern vor allem ausdrücken , dass man das verbot des übernachtens woanders auch freundlicher formulieren kann.

Das schild im Schwarzwald sagt : fahr blos weiter ubd komm nie wieder ... Dich wollen wir hier nicht , und wenn du nochmal kommst mach ich den hund los

In norwegen sagt man: tut uns ausserordentlich leid dass du hier nicht stehen kannst . Bedauerlicher weise wird der platz anders benötigt , schau doch bitte bei uns in der stadt gibt es bestimmt bessere plätze

Zumindest habe ich das so verstanden :-)

km99 am 17 Okt 2012 08:09:23

UlrichS hat geschrieben:Da gibt es und da gab es auch nie ein "Bundesgesetz" :D

Falsch, Ulrich! Lies mal § 12 der StVO (die StVO ist Bundesrecht). Dort ist genau geregelt wer, wann und wo nicht parken darf. Solange Du beim Abstellen Deines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum nicht einen der dort genannten Tatbestände erfüllst, darfst Du das ungestraft tun. ;)


Klaus

Gast am 17 Okt 2012 08:12:44

So nur mal zur Klarstellung,
öffendliche Wohnmobil Stellplätze gibt es fast garnicht, zu 95% sind es Parkplätze die mit dem Womozeichen versehen sind, und auf diesen ist rechtlich das gleiche zulässig wie auf jedem anderen Parkplatz auch, woran sich leider die wenigsten halten.

Auf privat geführten Stellplätzen, ist ein Verkalten wie auf einem Campingplatz zulässig.

Das diese Unterschiede von vielen Gemeinden keine Beachtung findet ist schon traurig, liegt aber wohl daran das der Gesetzgeber nicht für klarheit sorgt.

Wenn eine Gemeinde, auf einem Parkplatz welcher für Wohnmobile bezeichnet ist, Stromversorgung zu verfügung stellt, ist rechtlich schon eine Parkgebühr nicht mehr zulässig, da ein Fahrzeug welches an Strom angeschossen ist nicht parkt.
Probleme haben die Gemeinden schon bei einer richtigen rechtlichen Beschilderung, siehe "Beuron" als Beispiel. Das dort aufgestellte Schild hat verkehrsrechtlich keine bestandkraft.
Selbst unter der Bezeichnung Campen versteht jeder was er möchte.

Das es einige wie mich gibt, die dem freien Stehen den Vorzug geben, liegt zum großen Teil daran wie sich auf Stellplätzen verhalten wird, denn dort ist es sehr oft unmöglich seine Ruhe zu finden. Daher sollte man akzeptieren das sich nicht jeder in eine bestimmte Schublade stecken läßt.

vemi am 17 Okt 2012 09:12:15

Solange man niemanden belästigt, sehe ich mit dem frei stehen keinerlei Probleme. ABER: Wir sind jetzt ein Jahr Wohnmobilisten (ich liebe dieses Wort) und konnten leider auch gewisse Verhaltensweisen beobachten.

Und genau hier ist eben das Problem. Ohne wieder alles durchzukauen, das wahre Leben sieht doch so aus. Ein schwarzes Schaf bringt die ganze Herde in Verruf. Ich kann verstehen, dass Gemeinden sich auch mit nicht so schönen Worten wehren, wenn sie "vielleicht" schlechte Erfahrungen gemacht haben. Das sollte man dann akzeptieren und eben nicht mit freistehen auf dem Marktplatz honorieren.

Hier habe ich ein schönes Beispiel aus Dänemark, wo freistehen eigentlich verboten ist. An einer Strandpromenade, direkt vor einer Reihe von bewohnten Häusern und 100 m neben einem Campingplatz standen WoMos wie die Perlen auf einer Kette aufgereiht mitten in den Dünen. Mich wundert es dann nicht mehr, dass man als WoMo-Fahrer schnell in Verruf gerät. Ist es dann nicht verständlich, wenn dort in kurzer Zeit ein nicht mehr so freundliches Schild und irgendwelche Barrieren aufgestellt werden, die dann wiederum die schöne Landschaft verschandeln?

Dabei ist es doch wie immer ganz einfach. Immer so verhalten, wie man es selbst gerne sehen würde.

Vemi, der immer schön seinen Müll mitnimmt, Hundetüten dabei hat und das Grauwasser nicht einfach ablässt.

Gast am 17 Okt 2012 09:26:57

Tipsel hat geschrieben:Ich weiß halt nicht, wie ich diese Reisenden korrekt umschreiben soll.

Die zur Zeit politisch korrekte Beschreibung heißt „mobile ethnische Minderheit“. Das ändert sich aber alle paar Jahre wieder, warum auch immer.

Gast am 17 Okt 2012 09:27:40

vemi hat geschrieben:Hier habe ich ein schönes Beispiel aus Dänemark, wo freistehen eigentlich verboten ist. .


Freies stehen ohne Camping ist in Dänemark nicht verboten.

haballes am 17 Okt 2012 09:32:53

:wink: Es ist doch eigentlich ganz einfach.

Ich parke mein Fahrzeug da, wo ich mein Fahrzeug parken darf und löse gegebenenfalls ein gültiges Ticket. Und dann benutze ich es so, wie ich halt mein Fahrzeug benutze. Achte aber darauf, das ich keinen anderen behindere oder belästige. Heisst beim Parkieren am Straßenrand: Die Markise, Fenster oder Türen sollten nicht in den Verkehrsraum ragen, oder Gehwege verstellen. Logisch, das ich daher auch nicht mein Gepäck, also Campinggestuhl auf die Straße oder den Bürgersteig stelle. Die Treppe wird nach Benutzen eingefahren und so habe ich verkehrsrechtlich erstmal alles erfüllt, was der Gesetzgeber von mir verlangt.

Zur Wahrung der Gilde, ich nenn es jetzt mal so, da stell ich für mich selber noch ein paar andere Regeln auf. Ich parke beim Stehen außerhalb von Stellplätzen und CP´s niemals neben einem anderen Wohnmobil oder Wohnwagen. Abends, wenn es im Fahrzeug heller ist als im Freien, dann benutze ich Vorhänge und Rollo´s. Es läuft keinerlei Flüssigkeit aus meinem Wohnmobil und meine Mucke und Unterhaltung ist draußen nicht zu erhören.

Und ich denke, damit tue ich mehr für jede Gemeinde, als die Baseballkappenbuben mit ihren tiefstgelegenen Golfen, die im Takt der Basstrommel und dem Gequietsche der auf dem Rücksitz vernaschten Frisösenazubine eine allabendliche Großveranstaltung auf dem Rathausplatz des Dörfchens betreiben.

Ich nutze mein Reisemobil wofür es gebaut wurde. Nirgendwo in meiner Anleitung steht, das ich auf Stellplätze oder CP´s zu gehen habe. Und niemand kann feststellen, ob ich in meinem Fahrzeug gerade parke oder meine Fahrtüchtigkeit wieder herstelle, denn im Fahrzeug gilt meine unantastbare Privatsphäre.

Aber es ist doch logisch, das touristisch vorteilhaft gelegene Gemeinden die Krise kriegen, wenn dort massiert Plätze eingenommen werden und das optische Bild anders urlaubende Touristen verstimmt. Mögen diese auch kleingeistig, intolerant und gestrig denken, die Gemeinde muss zur Wahrung ihrer Interessen dann handeln, sonst laufen ihnen die Kunden weg und die Kosten für Müllentsorgung und Wegeerneuerung übersteigen den Kosten/Nutzenfaktor.

Gelten dann Schilder nicht, weil der Gesetzgeber drüber steht, so werden dann Tricks angewendet. Einer dieser Tricks sind die berühmten Schranken in etwa 2m Höhe.

Es ist für alle Platz, es liegt manchmal am falschen salomonischen Verhalten.

Im Freien nehme ich Rücksicht und bleib unauffällig, auf einem CP oder Stellplatz lass ich rebellisch die Heckgarage auf und stell gar mein Campinggestuhl raus, wenn es auf die von mir belegte Parzelle passt und der Besitzer des Platzes nicht ausdrücklich untersagt. Denn dort zahl ich meist, oder habe es bei freien Plätzen mit meinem Steuergeld getan.

xs650 am 17 Okt 2012 09:37:38

Das Wort "Ortspolizeibehörde" finde ich schon wieder fast niedlich. Hört sich für mich nach "Örtlicher Campingplatzbetreiber" an! Wenn ich dererlei Schilder lese, schmeiße ich den Diesel an und fahre in die nächste Gemeinde, die bestimmt auch nette Wirtshäuser hat und vielleicht einen Bürgermeister, der rechnen kann.

Gerade im Schwarzwald können das mitlerweile sehr viele und die Stellplätze sind gut besucht, ebenso wie die Gaststätten.

Bin ich auf der Durchreise, dann bleibe ich da stehen, wo ich das für richtig halte, keinen störe und meine Ruhe habe. Da wird keine Markiese rausgekurbelt, keine Tische aufgebaut, vielleicht ein Klappstuhl rausgestellt um die letzten Sonnenstrahlen zu genießen und dann geht es ab nach Bett und morgens nach dem Frühstück dem Urlaub weiter entgegen

Matthias

piloteur am 17 Okt 2012 09:47:41

fatboy hat geschrieben:Der ts wollte doch mit seinen bildern vor allem ausdrücken , dass man das verbot des übernachtens woanders auch freundlicher formulieren kann.



Genau so ist es.

Christel am 17 Okt 2012 10:04:12

In Schleswig Holstein
haben wir auf der Durchreise mit dem Wohnmobil Freunde besucht. Wir haben ganz normal auf einem Parkplatz ohne Zusatzzeichen geparkt und bei den Freunden im Ferienhaus übernachtet. Wir erhielten eine Anzeige wegen Campens und Verletzung des Naturschutzgesetzes oder so. Wir wiedersprachen und nannten Zeugen. Ergebnis war, dass wir mit unseren Zeugen zur Vernehmung anreisen sollten, einer Aussage bei unserer örtlichen Behörde wurde nicht stattgegeben. Selbst unser Rechtsanwalt fand das eine Schikane. Wir wollten unseren Zeugen und uns nicht die 600 km lange Reise zumuten und haben die ungerechtfertigte Strafe bezahlt.

Christel

Gast am 17 Okt 2012 10:18:30

Ich will jetzt hier mal die Gemeinden im Schwarzwald und der schwäbischen Alb in Schutz nehmen.
Die allermeisten Gemeinden stören sich nicht daran, wenn ein WoMo auf einem Parkplatz übernachtet.
Ich stehe oft sogar an ruhigen Waldparkplätzen und noch nie hat sich jemand beschwert. Anfangs habe ich sogar extra mal nachgefragt und immer ein o.k. bekommen. Selbst die meisten Bauern stören sich nicht, wenn man vorher nett nachfragt. Der Ton macht die Musik.
Bei allen Arten von Dorf- und Feuerwehrfesten fragt man halt einfach nach und die sagen einem dann sogar, wo man am besten stehen kann.
Noch nie hat jemand nein gesagt.

Es gibt nun eben mal auch Gemeinden die vom Tourismus überrannt werden. Und dort gibt es dann verständlicherweise auch Einwohner, die das nervt. Meist reagieren diese dann empfindlich, wenn dann auch gerade die kleinen Parkplätze mitten in der Innenstadt belegt werden.
Mag sein, dass es im Norden und speziell am Meer krasser ist (so liest es sich zumindest hier) aber hier in Baden-Württemberg gibt es nur ganz wenige WoMo-Abwehr-Gemeinden.

Ich finde die Suppe ist nicht ganz so heiß wie sie hier gekocht wird.

xs650 am 17 Okt 2012 10:25:48

@Raidy,

Schläfrig Holzbein hat sehr viele Campingplätze und deren Besitzer einen erheblichen Einfluss auf Bürgermeister und Polizei!

Woher ich das weiß :?: Ich war in den 80ziger Jahren Polizist auf Fehmarn, da gab es wahrlich noch keine Wohnmobilflut, trotzdem wurden wir vom Dienststellenleiter angewiesen JEDES parkende Wohnmobil anzuzeigen.

Auf meinen Hinweis, das dies rechtlich nicht zulässig ist, weil die Vogelflulinie in unmittelbarer Nähe verläuft, bekam ich eine schriftliche Rüge.

Das wird in den letzten 25 Jahren wohl nicht besser geworden sein.

Matthias

Gast am 17 Okt 2012 10:34:15

@ Christel
Da läßt sich auch kaum noch jemand drauf ein wenn ein WOMO im Naturschutzgebiet steht und in der Regel wird den Zeugen auch nicht geglaubt.

km99 hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben:Da gibt es und da gab es auch nie ein "Bundesgesetz" :D

Falsch, Ulrich! Lies mal § 12 der StVO (die StVO ist Bundesrecht). Dort ist genau geregelt wer, wann und wo nicht parken darf. Solange Du beim Abstellen Deines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehrsraum nicht einen der dort genannten Tatbestände erfüllst, darfst Du das ungestraft tun. ;)


Klaus
Übernachten im Wohnmobil oder Wohnwagen - ist ungleich - Parken und eine Sondernutzung die eben nicht gestattet ist.

Man darf wenn man ohne "Schuld" in die Lage geraten ist einmalig übernachten um die Verkehrstauglichkeit widerherzustellen - mehr nicht.

FastFood44 am 17 Okt 2012 10:53:33

Tipsel hat geschrieben:Wenn es einen Stellplatz im Ort gibt, stell ich mich nicht auf einen Parkplatz, auch wenns billiger ist, sondern nutze den Stellplatz.
Und wenn dieser Stellplatz im Ort ist, und nicht außerhalb, verhalte ich mich so, dass es niemanden stört, also hänge keine Wäsche raus und verzichte auf campingähnliches Verhalten. Dann störts auch niemanden, dass wir dort nächtigen.

Also bissi Fingerspitzengefühl ist schon notwendig, um sich nicht den Unmut der Anwohner usw. zuzuziehen.


So sehe ich das auch!



Was ich auch ganz wichtig finde:
Gibt es keinen Stellplatz sondern einen normalen Parkplatz der als solcher genutzt wird, sollte man sich dort vielleicht nicht zu sehr ausbreiten.
Sondern eher mal am Rand oder in einer Ecke dezent kuscheln - auch wenn es vielen nicht gefallen mag.
Aber für Anwohner ist optisch erträglicher.
Sieht eben nicht nach: "Machen sich auf dem ganzen Platz breit" aus

GRUSS PETRA

Die sich fragt seit wann Beuron im Schwarzwald liegt 8)

warzup am 17 Okt 2012 10:57:10

Rücksichtnahme ist eine Zier - denn es geht auch ohne Ihr. :D :D :D

Narbe am 17 Okt 2012 11:50:17

Ich denke, wenn sich 1 ( in Worten ein ) Wohnmobil auf einem Parkplatz befindet, keine Stühle und sonstiges rausgestellt ist, wird Niemand was dagegen haben.
Aber es ist doch so, daß sich oft dann genau dort noch mehr Wonmobile einfinden wo schon einer geparkt hat, das nennt man dann Angst oder Rudelverhalten weil man sich nicht getraut alleine irgenwo zu stehen.
Das läuft dann so ab: Er oder Sie sagt, so langsam müssen wir nach einer Übernachtungsmöglichkeit suchen, Antwort; ach, da gefällt es mir nicht, fahr mal weiter vielleicht finden wir was wos schöner ist, Antwort nach ein paar Kilometer; Mensch dort drüben steht ein Wohnmobil, ich glaub da können wir auch Parken, ich fahr mal dort hin und schwups stehen schon 2 dort. Es kommt wieder einer vorbeigefahren, a; da drüben stehen 2 Wohnmobile, da stellen wir uns auch hin, ist doch schön hier.
So läuft das ganze ab und ruck zuck stehen schon mehrere dort und genau so gibt es wilde Stellplätze und danach Verbotsschilder.

nordlicht99 am 17 Okt 2012 11:53:19

fatboy hat geschrieben:Der ts wollte doch mit seinen bildern vor allem ausdrücken , dass man das verbot des übernachtens woanders auch freundlicher formulieren kann.

Das schild im Schwarzwald sagt : fahr blos weiter ubd komm nie wieder ... Dich wollen wir hier nicht , und wenn du nochmal kommst mach ich den hund los

In norwegen sagt man: tut uns ausserordentlich leid dass du hier nicht stehen kannst . Bedauerlicher weise wird der platz anders benötigt , schau doch bitte bei uns in der stadt gibt es bestimmt bessere plätze



Aber was nutzt der freundliche Ausdruck, wenn sich niemand dran hält???
Letztes Jahr in Norwegen haben wir genau unter so einem Schild am späten Abend folgendes erlebt: ein Zelt direkt unter dem Schild, 3 Wohnmobile auf dem Platz mit der eindeutigen Absicht zu übernachten (1x Stühle draußen, 1x Markise ausgefahren).

Da kann ich es schon verstehen, wenn ein Schild etwas unfreundlicher ist und man dadurch eher geneigt ist, dem Verbot zu folgen.

km99 am 17 Okt 2012 12:34:34

UlrichS hat geschrieben:Übernachten im Wohnmobil oder Wohnwagen - ist ungleich - Parken und eine Sondernutzung die eben nicht gestattet ist.
"Übernachten <> Parken" - Insoweit stimmen wir überein, Ulrich. Dass das Übernachten im Wohnmobil aber zwingend eine Sondernutzung ist, stimmt eben nicht. Dies ist nur der Fall, wenn die Übernachtung nicht dem Zweck der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit dient.

UlrichS hat geschrieben:Man darf wenn man ohne "Schuld" in die Lage geraten ist einmalig übernachten um die Verkehrstauglichkeit widerherzustellen - mehr nicht.
Die Frage nach der "Schuld" stellt sich in Deutschland nur in SH angesichts des bekannten Urteils des dortigen OLG (Beschluss vom 17. Juli 2002 - 1 Ss Owi 33/02). Im Rest des Landes gibt es - soweit mir bekannt - noch keine ähnlich restriktiven Urteile. Und selbst bei dem in SH behandelten Fall hätte der Mann bei anderer Argumentation eigentlich noch Recht bekommen müssen. Unglücklicherweise hat er die Fahruntüchtigkeit ja wohl mit dem Alkoholkonsum begründet, statt zu argumentieren, dass er nach x-Stunden langer Fahrt so ermüdet war, dass er sich nicht mehr in der Lage sah nach einem CP zu suchen und gleichzeitig noch dem Straßenverkehr ausreichende Aufmerksamkeit schenken zu können. :D


Klaus

Gast am 17 Okt 2012 12:52:35

Klaus,
so wie Du es siehst sehen es viele andere auch, nur der Optimuk-Hymer sieht es anders, aber das kennen wir doch.

Keine Lust auf Stammtisch????

nuvamic am 17 Okt 2012 12:54:43

Hm. Ich vermute mal, dass die Argumentation auch schwierig wäre, wenn man in nem Minikaff im Schwarzwald abseits aller großen Strecken genau einen solch beschilderten Parkplatz zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit aussucht.

Mal ehrlich - die Empörung über die Schilder oder die Schranken in 2 m Höhe tauchen doch nicht in Zusammenhang mit einer tagelangen Anfahrt auf. Es geht eher um landschaftlich / kulturell / gastronomisch interessante Ecken, bei denen manche GENAU dahin stehen wollen und das nicht (mehr?) dürfen.

Womit wir bei den Verhaltensweisen wären, die solche Abwehrmaßnahmen befördern.

Und offensichtlich ist die Klientel, die man abschreckt, auch nicht die, die den Großteil des Umsatzes ausmacht, sonst würde der schnöde Mammon die Schranken verhindern. Ob das nun an der Geiz-ist-geil-Mentalität unter Womofahrern liegt (die man hier im Forum übrigens recht häufig findet) oder am falschen (?) Rechnen der Ansässigen - keine Ahnung. Diskussion meines Erachtens müßig.

Die Abwehrmaßnahmen zeigen deutlich, was manchen? / einigen? / vielen? vor Ort wichtig ist, das nehm ich erst mal zur Kenntnis. Wenn ich denke, ich habe vernünftige Gegenargumente, dann kann ich vor Ort oder per Email diese kundtun - aber bis dahin halt ich mich dran und übernachte woanders.

Gast am 17 Okt 2012 12:57:09

Fakt ist, wie auch hier beschrieben, es recht schnell zu einem Bussgeldbescheid kommt und dann "geweint" wird, wie ungerecht doch die Welt sei.

Jeder soll machen was er will, aber bitte nicht dann schreiben, dass wusste er nicht oder man hat ihm dies so und so erklärt.

Natürlich darf man zum einkaufen oder für eine Rast Parken usw. aber man darf nicht auf öffentlichem Grund einfach so übernachten und dort "wohnen" bzw. Urlaub machen.

Bitte keine Haarspalterei, wir alle wissen, dass viele dies genauso machen und das nun immer mehr dagegen vorgegangen wird und die Verbotsschilder und Höhenbegrenzungen massiv zugenommen haben.

Ich gönne jedem sein Urlaub, egal wie er diesen gestaltet, ich fahre für meinen Teil wenn irgend möglich auf einen SP oder CP und entsorge dort.

Ich finde es lächerlich und beschämend wenn ich auf einen Stellplatz fahre und zur Ver- Entsorgung fahre und den Schlauch anschließe, das rechts und links Leute mit Kanistern kommen und mich bitten ihnen doch Wasser abzugeben, sie bräuchten ja nur 10 Liter und 80 - 100 Liter würden ja 1 € kosten. Ich hätte doch bestimmt etwas übrig.

Früher waren oft auf Knopfdruck 1 Liter Wasser zapfbar, dort saßen dann Leute haben 100 mal 1 Liter kostenloses Wasser gezapft, die Folge ist das es dies fast überall nicht mehr gibt.

Ist alles sehr sehr traurig finde ich.

Gast am 17 Okt 2012 12:58:34

hier ein paar Fakten, kann ja nicht schaden, der Link stammt vom wiki

--> Link

wagner1 am 17 Okt 2012 13:13:09

willy13 hat geschrieben:Eine einmalige übernachtung zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit ist kein Campen, ich würde dieses Schild für eine Nacht nicht beachteni. Aber auch nicht tun was campen ist.

:daumen2:

vemi am 17 Okt 2012 13:36:34

@willy13

Freistehen ist in Dänemark genauso erlaubt/verboten wie bei uns. Zur Herstellung der Fahrtüchtigkeit ist es erlaubt, ansonsten eben nicht. Oft haben wir sogar Schilder gesehen, dass das parken über Nacht speziell für WoMos verboten ist.

Anbei ein off. Link:
--> Link

Für mich ist frei stehen eine Übernachtungsvariante und keine juristische Trickserei. Denn ich möchte im Sommer gerne auch mal vor dem WoMo sitzen, und bei über 20° nicht nur in der Hütte. Daher meine Definition "verboten".

Vemi

thomas56 am 17 Okt 2012 13:40:15

UlrichS hat geschrieben:Ich finde es lächerlich und beschämend wenn ich auf einen Stellplatz fahre und zur Ver- Entsorgung fahre und den Schlauch anschließe, das rechts und links Leute mit Kanistern kommen und mich bitten ihnen doch Wasser abzugeben, sie bräuchten ja nur 10 Liter und 80 - 100 Liter würden ja 1 € kosten. Ich hätte doch bestimmt etwas übrig.



Menno,

hättest doch mit einem Euro gleich 10 Womobesatzungen glücklich machen können. :wink:

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