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Ernüchterung Womokauf Budget bis 12.000,- bei "Händlern 1, 2


camelot am 31 Okt 2012 00:50:46

@bernhardm

"Dazu kommt für die Umschlüsselung noch, dass entsprechend den aktuellen Regeln ein WoMo nur H fähig ist, wenn es ab Erstzulassung ein WoMo war. Ein nachträglicher Umbau (wird ja gerne mit älteren Fahrgestellen oder Kästen gemacht) geht nicht. Möglich dass sich ein TÜVler findet, der es trotzdem einträgt - verlassen kann man sich darauf nicht. "

Moin,

das ist so definitiv nicht richtig!

Nach den aktuellen Regeln (seit November 2011) muss der Umbau zum WOMO innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung MÖGLICH GEWESEN sein. D.h. du kannst kein altes Fahrgestell nehmen und darauf eine Kabine setzen, die erst 2012 auf den Markt gekommen ist.

Vor 11/2011 musste der Umbau zum Womo innerhalb der ersten 10 Jahre ERFOLGT und EINGETRAGEN SEIN!
Die Regelung, dass die Fahrzeuge von Anfang an WOMOS gewesen sein mussten, gab es zu keinem Zeitpunkt!

Ralf

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Gast am 31 Okt 2012 08:14:50

Der TE hat sich ja nicht mehr gemeldet

wie wäre es hiermit --> Link

bernhardm am 31 Okt 2012 11:26:02

camelot hat geschrieben:
das ist so definitiv nicht richtig!

Nach den aktuellen Regeln (seit November 2011) muss der Umbau zum WOMO innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung MÖGLICH GEWESEN sein. D.h. du kannst kein altes Fahrgestell nehmen und darauf eine Kabine setzen, die erst 2012 auf den Markt gekommen ist.


Hab gerade nochmal nachgeschaut - im aktuellen Anforderungskatalog vom TÜV steht nur noch lapidar:

Änderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulässig, es sei denn die Änderung ist zeitgenössisch.

Das kann man sehr eng oder sehr weit auslegen. Eine Mabu Kabine dürfte 1980 kaum zeitgenössich gewesen sein, über eine 30mBar Gasanlage mit Truma Combi6 usw. kann man vieleicht noch diskutieren (zeitgenössich sind 50mBar, für Neuumschlüsselungen 30mBar vorgeschrieben). Wenn der Aufbau einem halbwegs aktuellen WoMo mit entsprechendem Komfort und entsprechender Technik entspricht, tut man sich schon sehr schwer, das als zeitgenössisch 1980 zu verkaufen. Solaranlagen sind 1980 auch nicht unbedingt zeitgenössisch, AES/MES Kühlschränke mit LED Innenbeleuchtung wohl auch nicht - und so geht es weiter.

Es hängt also sehr viel von einem geneigten Prüfer ab, und bei denen werden die Daumenschrauben auch immer größer und der Ermessensspielraum immer kleiner

Doof ist, dass die Nachweispflicht bei uns liegt. Also der Prüfer sagt das kann nicht sein, und wir dürfen dann den Nachweis bringen. Wenn die Unterlagen da sind - Glück gehabt. Oft sind sie es wohl nicht mehr.[/i]

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xs650 am 31 Okt 2012 12:26:13

ich glaube nicht, das sich irgendwer auch nur eine Sekunde Gedanken um H-Kennzeichen bei Wohnmobilen gemacht hat.

ich glaube auch nicht, das einem Hymer, Dethlefs oder sonstwas das H-Kennzeichen verweigert wird weil eine moderne 50mBar Gasanlage verbaut ist oder ein moderner Kühlschrank verbaut wurde.

Matthias

Maggie am 31 Okt 2012 12:55:36

nethunter hat geschrieben:... die Angebote die sich länger als drei Tage online halten sind unbrauchbar und braucht man nicht hinfahren.


berni1 hat geschrieben:So hoch scheint das Interesse an dieser Preisklasse gar nicht zu sein...

Ich biete seit einigen Wochen meinen Dethleffs A522 an und die Resonanz ist sehr mager


Die erste Aussage stimmt nicht, zumindest nicht in dieser Jahreszeit und für diese Preiskategorie. Denn uns geht's wie berni1.
Auch wir haben unser Mobil drin und die ersten 10 Tage tat sich schlichtweg nichts, kein Anruf, keine Mail.

Nun tröpfelt es so langsam ein und ich kann, wie berni1 sagen, auch unser Womo tät sich lohnen.

--> Link


Also, dieser Tipp mit den 3 Tagen nimmt evtl. manch einem Neuling, der nun meint, sich nach den Tipps der "alten Hasen" richten zu müssen, so manche Chance auf ein schönes, gutes und günstiges Mobil.

camelot am 31 Okt 2012 14:48:38

bernhardm hat geschrieben:
camelot hat geschrieben:
das ist so definitiv nicht richtig!

Nach den aktuellen Regeln (seit November 2011) muss der Umbau zum WOMO innerhalb der ersten 10 Jahre nach der Erstzulassung MÖGLICH GEWESEN sein. D.h. du kannst kein altes Fahrgestell nehmen und darauf eine Kabine setzen, die erst 2012 auf den Markt gekommen ist.


Hab gerade nochmal nachgeschaut - im aktuellen Anforderungskatalog vom TÜV steht nur noch lapidar:

Änderung der Fahrzeug- und Aufbauart unzulässig, es sei denn die Änderung ist zeitgenössisch.

Das kann man sehr eng oder sehr weit auslegen. Eine Mabu Kabine dürfte 1980 kaum zeitgenössich gewesen sein, über eine 30mBar Gasanlage mit Truma Combi6 usw. kann man vieleicht noch diskutieren (zeitgenössich sind 50mBar, für Neuumschlüsselungen 30mBar vorgeschrieben). Wenn der Aufbau einem halbwegs aktuellen WoMo mit entsprechendem Komfort und entsprechender Technik entspricht, tut man sich schon sehr schwer, das als zeitgenössisch 1980 zu verkaufen. Solaranlagen sind 1980 auch nicht unbedingt zeitgenössisch, AES/MES Kühlschränke mit LED Innenbeleuchtung wohl auch nicht - und so geht es weiter.

Es hängt also sehr viel von einem geneigten Prüfer ab, und bei denen werden die Daumenschrauben auch immer größer und der Ermessensspielraum immer kleiner

Doof ist, dass die Nachweispflicht bei uns liegt. Also der Prüfer sagt das kann nicht sein, und wir dürfen dann den Nachweis bringen. Wenn die Unterlagen da sind - Glück gehabt. Oft sind sie es wohl nicht mehr.[/i]


Moin,
sorry, aber es gilt eindeutig die 10-Jahres-Regelung!

In meinem Fall ist es einfach. Das Fahrgestell ist Bj. 81, die Mabu-Kabine gibt es seit 1988, daher wäre der Umbau innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung möglich gewesen und deshalb hat mein Fahrzeug ein H-Kennzeichen, obwohl der Umbau erst 1992 eingetragen wurde.

Alles, was der Sicherheit dient, sollte vor Umbau mit dem zuständigen TÜV-Prüfer abgesprochen werden. Wichtig ist hierbei, dass sich das äußere Bild nicht verändert. Bei meiner Rückfahrkamera hatte ich aus sicherheits technischen Gründen überhaupt kein Problem. Auch der Neueinbau des Boilers mit 30mbar ist kein Problem.

Andererseits hätte ich gerne ein HEKI-Dach eingebaut, da dieses aber erst seit 1994 auf dem Markt ist, hätte das beim nächsten Besuch beim Grubenmann Probleme gegeben. Solaranlagen hingegen gab es auch schon Anfang der 90iger Jahre, deshalb auch kein Problem.

Andererseits sind auch Fälle bekannt, wo CD-Radios mit MP3 Anschluss zum Entzug des H-Kennzeichens geführt haben. Ich selbst habe zwar ein zeitgenössisches Radio eingebaut, weil auch die Optik dieser Teile absolut nicht zu meinem Armaturenbrett passt, aber da kann man halt diskutieren. Im Übrigen wäre es problemlos machbar ein modernes Radio unsichtbar, z.B. im Handschuhfach, einzubauen.

Man kann das Ganze schon ein bisschen mit unter Denkmalschutz stehenden Häusern vergleichen. Wenn du, wie ich, in einem solchen Haus wohnst, darfst du zwar das äußere Erscheinungsbild nicht verändern, aber niemand zwingt dich deine Wäsche im Waschzuber im Keller zu waschen, nur weil es 1890 noch keine elektrischen Waschmaschinen gab.

aus dem sonnigen Tal der Wupper
Ralf

berni1 am 31 Okt 2012 15:04:36

Hallo Ralf,

"Andererseits hätte ich gerne ein HEKI-Dach eingebaut, da dieses aber erst seit 1994 auf dem Markt ist, hätte das beim nächsten Besuch beim Grubenmann Probleme gegeben."

seit wann prüft den der TÜV auch nicht sicherheitsrelevante Umbauten ?
Die H-Zulassung muß doch nur einmal geschehen? Oder ???

camelot am 31 Okt 2012 18:32:44

Hi,
der TÜV ist auch für die Einhaltung der Regeln für das H-Kennzeichen zuständig und kann ein H-Kennzeichen auch wieder aberkennen, z.B., wenn der allgemeine Zustand sich verschlechtert hat oder Anbauten vorgenommen wurden, die nicht zeitgemäß sind.

Andererseits habe ich in den Jahren in denen ich jetzt mit Oldtimern unterwegs bin immer wieder fesstgestellt, dass sich die meisten Grubenmänner gar nicht für die Innereien interessieren.

Mir ist aber einfach das Risiko zu hoch ein großes Loch in meine Kabine zu schneiden, dass ich ggf. hinterher wieder verschließen muss, wenn ich einem anderen TÜV-Prüfer Jahre später eben nicht nachweisen kann, dass das HEKI nicht innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung eingebaut werden konnte, da es damals noch gar nicht auf dem Markt war. (Was für ein Satz!)

Ralf

Gast am 31 Okt 2012 19:04:17

Nun tröpfelt es so langsam ein und ich kann, wie berni1 sagen, auch unser Womo tät sich lohnen.

--> Link

viele Leute(Neulinge) hören auch oft auf Tips hier im Forum ob sinnig oder nicht , einige machen es richtig und Filtern für sich die sinnigen Antworten und einige nehmen es zu ernst und hören auf die Miesmacher......
Ansonsten wird hier immer lustig und munter Nachgefragt und Angebote gibt es wahrlich mehr als genug , sei es als Tip in Form eines Links oder eben in unserem Annoncenteil und wenn dann Antworten kommen wird sich "meistens" eh nicht mehr gemeldet . Oft frage ich mich warum man pberhaupt noch antwortet -> man weiss vorher , das sich die wenigsten noch einmal melden -irgendwann der Thread zerschrieben wird -und reale Angebote auch von Privat Leuten schlecht geschrieben werden,wegen keine Ganrantie /Gewährleistung etc... ich habe schon einmal geschrieben , das sich kaum noch ein Privat Mann drauf einlassen kann sein Mobil zu verkaufen .....

Ich bin ja nicht der TE -> aber ich hätte hier schon 3 Gute Angebote in seinem Budget und hätte wenigstens die Mobile einmal angeschaut ....
Die Frage ist natürlich immer ,wie anspruchsvoll ist der Suchende -> Derjenige der" Normale" Ansprüche stellt wird sicher nicht enttäuscht !

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