Jeder kennt es:
Wenn man seine Gasflasche im Baumarkt oder Tankstelle tauscht, meldet oder bezahlt man im voraus
und geht dann mit einem Mitarbeiter zu einem geschlossenen Käfig oder wird in einen Bereich geschickt,
wo einem der Mitabeiter die Gasflasche tauscht.
So oder so ähnlich kenne ich das.
Neulich im Hagebaumarkt in Güstrow:
Ich habe die leere Gasbuddel im Einkaufswagen und rolle an die Marktinfo.
"Tauschen? Jaja, gehen sie da hinten raus in den Garten-Aussenbereich"
Als ich hinkomme, steh ich vor einem offenen Flaschenlager, und kein Markt-Schreier in Sicht.
Es hängen jede Menge Vorschriftblätter und ein paar Preisschilder rum, aber irgendwie nicht den Flaschen zu zuordnen.
Aha, 22,95€ für die 11kg-Bombe steht da.
Ich hebe die erste Flasche mit der Kofferwaage hoch: 10,7kg, also leer.
Die nächste Flasche: 22,5kg, also voll, rein in den Wagen und raus mit der leeren.
An der Kasse kommts wies kommen muß:
"Da brauch ich n Zettel!"
"Hat mir niemand gesacht, das man n Zettel braucht"
"Wer hat ihnen den die Flasche gegeben?"
"Niemand, die hab ich mir einfach genommen"
"Das dürfen sie aber nicht"
"Wenn alles offen ist, hol ich mir was vom Regal"
"Da hängt aber ein Verbotsschild"
"Warum sind die Flaschen nicht verschlossen wie das in
jedem anderen Baumarkt mit dem gefährlichen Zoich üblich ist?"
"Ich weiß ja jetzt nich, ob sie ne leere Flasche mitgebracht haben?"
"Ihr Kollege an der Info hat mich damit gesehenund durchgewunken"
"Wer warn das?"
"Keine Ahnung, groß, schmal, dunkle kurze Haare..."
"...grummelgrummel....der hat da gar nix verloren...."
Kurzes Telefonat mit dem Flaschen-Kumpel, der nich an seinem Flaschenstand war.
Sie zieht den Betrag ab
"Aber das nächste Mal müßen sie sich melden"
Ich bin auf der Durchreise, eher findet man eine hochgeklappte Klobrille in einem Mädl-Internat als mich nochma in diesem Laden....
"...is scho recht..." sach ich und schieb meine Gasbombe durch die Kasse.
Wie is das eigentlich, müßen die Gasflaschen verschlossen gelagert werden?
Ich hab ma die Kristall-Google befragt und die "Technische Regeln Druckgase" TGR-280 gefunden.
Da steht zwar nicht explizit, das Flaschen abgeschlossen sein müßen, aber unter "Lagern von Druckgasbehältern" steht, dass das Lager "dem allgemeinen Verkehr nicht zugänglich" sein darf.
Hmm.... auf der einen Seite habe ich vielleicht ein Zutritts-Verbot übersehen, auf der andere Seite is das für mich "allgemeiner Verkehr", wenn ich von der Strasse zu einem Flaschenregal durchmarschieren kann....
Wer kennt sich aus?

