Nicht ganz richtig ....
Man darf (unter Verwendung der entstempelten oder vorherigen Kennzeichen) von zu Hause aus zur Zulassungsstelle IM SELBEN LANDKREIS/ZULASSUNGSBEZIRK fahren.....weil die Zulassung folgt und bereits ab 00:00 Uhr dieses Tages
Steuer und Vers. zu zahlen ist.
Wenn das Fahrzeug abgemeldet wird, kommen beispweise bei der Zulassungsstelle die Stempel ab. Von dort aus darf man IM SELBEN ZULASSUNGSBEZIRK das Fahrzeug zurückfahren, weil Steuer und Versicherung bis 24:00 Uhr bereits bezahlt sind. Versicherungsschutz besteht also. Auch keine Steuervergehen.
ABER nur auf dem direkten Weg, nix Umweg über den Bäcker oder so. Das wäre dann mind. eine Ordnungswidrigkeit Fahrzeugzulassungsverordnung.
Einige Versicherungen sind sogar so kulant, dass sie das Bewegen eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen sogar noch einen Tage später nach Ablauf der Saison dulden - da würd ich mich generell aber nicht drauf verlassen.
Ergo - Du kauft in Bremen ein abgemeldetes WoMo und willst damit vom Käufer am selben Tag zur Zulassungsstelle nach Bremen --> gar kein Problem, wenn auf direkten Weg.
Du willst es aber im HH zulassen --> sollte möglich sein, weil Steuer und Versichedrung für diesen Tag bereits berechnet wird und Du ja schon ne (früher Deckungskarte, heute EVB-Nummer) Deckungszusage hast. Ordnungswidrig ist aber das Fahren ohne dass das Fahrzeug zugelassen ist, weil anderer Zulassungsbezirk.
Nur wenn das Fahrzeug dann doch nicht zugelassen wird, isses ne Straftat.