Solofahrer hat geschrieben:.....Jo, Klasse! Selber nachdenken ist also unnötig? Und was nicht explizit nochmals verboten wird, ist also erlaubt? — Auch wenn oder egal ob es in den allgemeinen Beförderungsbedingungen von Fährgesellschaften steht?
Jetzt verurteile doch nicht so einfach ohne die Beförderungsbedingungen zu kennen!
Vor 30 Jahren war es auf allen "Englandfähren" verboten volle
Gasflasche oder volle Reservekanister im Wohnwagengespann zu transportieren!!!!!!! Das stand beim Einschiffen, in den Transportbedingungen und wurde kontrolliert!!!!
Da heute keine Hinweise mehr stehen, Reservekanister und volle
Gasflaschen mitgeführt werden dürfen hat sich wohl in den Sicherheitsbestimmungen einiges geändert. Ob die volle Gasflassche abgedreht sein muss ist offen, noch weniger geklärt ist ob bei Fahrzeuge mit eingebauter Schlauchbruchsicherungen Seccumotion die Flaschen auf der Überfahrt zugedreht sein müssen. Im normalen Fahrbetrieb ist das in EU-Ländern nämlich seit 1.1.2007 mit Schlauchbruch/Crashsicherung erlaubt das Fahrzeug zu betreiben, zu parken und auch abzustellen. Ich habe übrigens zur Sicherheit eine Schlauchbruchsicherung eingebaut, vielleicht ist diese, früher noch nicht gegebene Sicherheitseinrichtung, der Grund für meine unterschiedliche Ansicht!
Hast du keine Schlauch/Crashsicherung, da dein Fahrzeug vor 2007 gebaut wurde und noch Bestandsschutz hat und es deshalb nicht vorgeschrieben ist????
Einfach ein paar Fakten und Ansichten, Gruß Andreas