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Wer kennt sich aus?


rumtreiberalbertingrid am 12 Jan 2013 13:26:05

Hallo zusammen,

Habe da mal eine Frage,
Ist man als Käufer eines neuen Wohnmobil's verpflichtet den gleichen Händler
aufzusuchen, auch wenn dieser eine nicht sach und fachgerechte Montage einer Solaranlage
ausgeführt hat, und der ca. 500 km entfernt ist???.
Oder kann man bei einem anderen Vertragshändler die Reparatur durchführen lassen.
Natürlich muss der Verkaufshändler die Rep.kosten übernehmen.

Auf Antworten bin ich gespannt.

Albert

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petermann am 12 Jan 2013 13:31:39

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:Hallo zusammen,

Habe da mal eine Frage,
Ist man als Käufer eines neuen Wohnmobil's verpflichtet den gleichen Händler
aufzusuchen, auch wenn dieser eine nicht sach und fachgerechte Montage einer Solaranlage
ausgeführt hat, und der ca. 500 km entfernt ist???.
Oder kann man bei einem anderen Vertragshändler die Reparatur durchführen lassen.
Natürlich muss der Verkaufshändler die Rep.kosten übernehmen.

Auf Antworten bin ich gespannt.

Albert


Nein geht nicht, der Händler hat 2 Nachbesserungsversuche wen dan die Solaranlage immer noch nicht einwandfrei Montiert ist, dan mußt du einen RA beauftragen der klärt das dan.


Peter

haballes am 12 Jan 2013 13:37:54

Der ausführende Betrieb muss immer die Chance zur Nachbesserung haben. Ist es eine "Kette", also ein Betrieb mit Filialen, ist es meist einfach.
Beim Einzelbetrieb ist rein rechtlich nur obiges möglich und nach zwei vergeblichen Versuchen kannst du auf spurenfreien Rückbau bestehen und deine gezahlte Kohle, was bei gebohrten Löchern immer schwer ist und oft vorm Kadi landet.

Ist dein Dealer kulant, so kann er deiner Idee zustimmen. Ist aber auch nicht ungefährlich. Denn patzt der fremdausführende Betrieb auch, wird die Beweislage immer schwieriger.

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brainless am 12 Jan 2013 16:06:44

Wahrscheinlich wirst Du jedoch die Kosten für die Fahrtstrecken (hin zur Werkstatt, zurück nach Hause) dem gewährleistungspflichtigen Verkäufer in Rechnung stellen können.
Im allgemeinen wird mit etwa -,35 € pro Fahrtkilometer, also bei 500 km hin, 500 km retour, insgesamt 350,- € für die Fahrtkosten gerechnet.

Mach diese Rechnung deinem Verkäufer auf und warte auf seinen Vorschlag,


Volker :wink:

rumtreiberalbertingrid am 12 Jan 2013 17:58:12

Hallo Volker,

ist diese Fahrtkostenpauschale irgendwo gesetzlich verankert?
Es sind ja immerhin hin und zurück 1000 km

Vielen Dank
Albert

wullebulle am 12 Jan 2013 18:06:26

Hallo Albert,

das mit den Wegekosten ist verankert (der Fachbegriff heisst hier Nacherfüllung):

--> Link
Hier heisst es im zweiten Satz:
Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.

Allerdings steht da auch noch in Satz 3, das Du nicht unbedingt die Wahl hast. Wenn es Dir zumutbar ist und es für den Händler billiger, dann kann er Dich auch woanders hinschicken
und es den reparieren lassen.

Ich hatte sowas bei meiner Tante Daisy auch und der Händler bat mich selber zum Mercedes-Händler zu fahren.
Hier würde ich aber darauf bestehen, das der Händler, der Dir das Teil verkauft hat, eine Kostenübernahme mit der Reparaturstelle vereinbart, sonst
musst Du auch noch in Vorleistung gehen.

Lass hören was rausgekommen ist.


Wullebulle
-----
Ein Männchen steht im Walde ganz still und stumm
und wenn ich es nicht umfahre dann fahr ich es um ....

petermann am 12 Jan 2013 19:58:50

@ Albert

nur mal sone frage, was ist denn eigentlich an deiner Solaranlage nicht Sachgemäß Montiert :?:

Peter

rumtreiberalbertingrid am 12 Jan 2013 20:21:25

Hallo Peter,

die Solarkabeldurchführung im Dach ist undicht.

Wie sieht es mit jeweils einer Übernachtung aus, kann ich diese auch in Rechnung
stellen? Habe keine Lust in einem Rutsch zu fahren. Auch käme ich zu spät, daß die dann
noch anfangen zu reparieren.

Albert

petermann am 12 Jan 2013 20:55:47

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:Hallo Peter,

die Solarkabeldurchführung im Dach ist undicht.

Wie sieht es mit jeweils einer Übernachtung aus, kann ich diese auch in Rechnung
stellen? Habe keine Lust in einem Rutsch zu fahren. Auch käme ich zu spät, daß die dann
noch anfangen zu reparieren.

Albert



Hallo Albert

wen nur die Durchführung undicht ist, dan frage einfach mal deinen Händler oder einen in deiner Nähe was es kosten würde wen er das neu eindichten täte, kann mit Sicherheit nicht die Welt kosten, und dan würde ich den Händler einfach mal fragen der das Solar aufgebaut hat ob er die Kosten dafür Übernehmen tut, wen ja sparst du dir viel Stress und Ärger, ich denke das der Händler der das Solar Aufgebaut hat sicherlich mit sich reden lässt, frage einfach mal an mehr wie nein Sprechen kann er auch nicht.


Denke das ist für beide Partein die beste Lösung, und sicherlich auch in deinem sinne.

Peter

Gast am 12 Jan 2013 20:59:16

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:Hallo Peter,

die Solarkabeldurchführung im Dach ist undicht.

Wie sieht es mit jeweils einer Übernachtung aus, kann ich diese auch in Rechnung
stellen? Habe keine Lust in einem Rutsch zu fahren. Auch käme ich zu spät, daß die dann
noch anfangen zu reparieren.

Albert



tja, wenn man ein Wohnmobil hätte :lach:

rumtreiberalbertingrid am 12 Jan 2013 22:48:37

der
Hallo Peter,

diesem Händler liegt ein Kostenvoranschlag in Höhe von 450 € vor.
Diese Kosten sind Ihm zu hoch. Wenn man aber bedenkt das erst das großflächig verschmierte
Sikaflex entfernt werden muss, finde ich die Kosten o.k

Albert

petermann am 13 Jan 2013 14:36:10

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:der
Hallo Peter,

diesem Händler liegt ein Kostenvoranschlag in Höhe von 450 € vor.
Diese Kosten sind Ihm zu hoch. Wenn man aber bedenkt das erst das großflächig verschmierte
Sikaflex entfernt werden muss, finde ich die Kosten o.k

Albert



Hallo Albert

450€ für eine Dachdurchführung neu eindichten und altes Sikaflex entfernen ist schonmal eine Hausnummer, hätte ich als Händler auch abgelehnt ohne den genauen Zustand zu kennen, wen man bedenkt das die meisten Händler für die komplettmontage einer Solaranlage nicht mal die Hälfte davon berechnen.


Peter

Gast am 13 Jan 2013 15:09:38

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:Ist man als Käufer eines neuen Wohnmobil's verpflichtet den gleichen Händler
aufzusuchen, auch wenn dieser eine nicht sach und fachgerechte Montage einer Solaranlage
ausgeführt hat, und der ca. 500 km entfernt ist???.


petermann hat geschrieben:nur mal sone frage, was ist denn eigentlich an deiner Solaranlage nicht Sachgemäß Montiert


rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:die Solarkabeldurchführung im Dach ist undicht.
Eine undichte Solarkabeldurchführung führt aus meiner Sicht aber nicht dazu, dass diese nicht Sach - und Fachgerecht montiert wurde.

bernhardm am 13 Jan 2013 16:01:33

rumtreiberalbertingrid hat geschrieben:der
diesem Händler liegt ein Kostenvoranschlag in Höhe von 450 € vor.
Diese Kosten sind Ihm zu hoch. Wenn man aber bedenkt das erst das großflächig verschmierte
Sikaflex entfernt werden muss, finde ich die Kosten o.k

Großflächig verschmiertes Sika (Quadratmeterweise?) hat wohl kaum was mit der undichten Durchführung zu tun. Die hat nur ungefähr 100 Quadratzentimeter und die Nacharbeiten dürften preislich eher noch im zweistelligen Rahmen bleiben. Das hätte ich an Stelle des Händlers auch abgelehnt. An dessen Stelle würde ich selbst einen Kollegen in Deiner Gegend suchen, zu dem ich Dich schicken kann.

brainless am 13 Jan 2013 17:38:03

Hallo Albert,

ich dachte schon, ich hätte mich deutlich geäußert.
Hier mein dezidierter Tipp:
Schreibe dem Verkäufer einen Brief (Einschreiben mit Rückschein).
Teile ihm, unter detaillierter Bezugnahme der bisher geführten Gespräche, nochmals deine exakte Beanstandung mit und fordere ihn auf, seine Gewährleistungspflicht "bis zum..(genaues Datum)....." zu erfüllen.
Der Termin sollte im Rahmen von etwa 20 Tagen nach Absendung des Schreibens liegen.
Teile ihm mit, daß Du entweder von ihm die Erstattung der Fahrtkosten für 1000 km á € -,35 forderst bei Reparatur in seiner Werkstatt oder die fachgerechte Reparatur durch eine Werkstatt vor Ort - nach Beauftragung und Kostenübernahmeerklärung durch ihn.
Weiterhin mußt Du ihm mitteilen, daß Du, bei fruchtlosem Verstreichen der von dir gesetzten Frist, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte beauftragen wirst.

Ob jetzt einer der Forumskollegen meint, irgendwas an deiner Beanstandung sei nicht in Ordnung, sollte dich nicht interessieren: Es geht um deinen Schaden, nicht um deren persönliche Meinung.

Viel Erfolg,


Volker ;D

petermann am 14 Jan 2013 23:49:40

brainless hat geschrieben:Hallo Albert,

ich dachte schon, ich hätte mich deutlich geäußert.
Hier mein dezidierter Tipp:
Schreibe dem Verkäufer einen Brief (Einschreiben mit Rückschein).
Teile ihm, unter detaillierter Bezugnahme der bisher geführten Gespräche, nochmals deine exakte Beanstandung mit und fordere ihn auf, seine Gewährleistungspflicht "bis zum..(genaues Datum)....." zu erfüllen.
Der Termin sollte im Rahmen von etwa 20 Tagen nach Absendung des Schreibens liegen.
Teile ihm mit, daß Du entweder von ihm die Erstattung der Fahrtkosten für 1000 km á € -,35 forderst bei Reparatur in seiner Werkstatt oder die fachgerechte Reparatur durch eine Werkstatt vor Ort - nach Beauftragung und Kostenübernahmeerklärung durch ihn.
Weiterhin mußt Du ihm mitteilen, daß Du, bei fruchtlosem Verstreichen der von dir gesetzten Frist, einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung deiner Rechte beauftragen wirst.

Ob jetzt einer der Forumskollegen meint, irgendwas an deiner Beanstandung sei nicht in Ordnung, sollte dich nicht interessieren: Es geht um deinen Schaden, nicht um deren persönliche Meinung.

Viel Erfolg,


Volker ;D



Dann mal viel Glück, so einfach gehts nicht er ist zu dem Händler gefahren und hat das Montieren lassen, der Händler hat nicht gesagt komm zu mir, einfach mal die AGB lesen da steht viel kleingedrucktes drin Bezugnehmen auf erfüllungsort.


Peter

brainless am 15 Jan 2013 10:19:17

Hallo Peter,

Du weißt aber schon, was "Erfüllungsort" heißt?

Außerdem, wer sagt denn, daß er dorthin gefahren ist, um die Anlage montieren zu lassen?
Ich vermute, daß er das dort neu gekaufte Fahrzeug direkt vom Händler -vor der Übernahme- mit den gewünschten Extras hat ausstatten lassen.
Später hat er dann zuhause den Mangel bemerkt und hier nach Rat gefragt.

Letzte Frage: Warum widersprichst Du in diesem Post deinem zuerst geschriebenen Beitrag vom 12.1. / 12.31 h??


Volker :wink:

rumtreiberalbertingrid am 15 Jan 2013 11:47:00

[quote="brainless"]Hallo Peter,



Außerdem, wer sagt denn, daß er dorthin gefahren ist, um die Anlage montieren zu lassen?
Ich vermute, daß er das dort neu gekaufte Fahrzeug direkt vom Händler -vor der Übernahme- mit den gewünschten Extras hat ausstatten lassen.
Später hat er dann zuhause den Mangel bemerkt und hier nach Rat gefragt.


So isses!!!!
Albert

petermann am 15 Jan 2013 22:11:55

brainless hat geschrieben:Hallo Peter,

Du weißt aber schon, was "Erfüllungsort" heißt?

Außerdem, wer sagt denn, daß er dorthin gefahren ist, um die Anlage montieren zu lassen?
Ich vermute, daß er das dort neu gekaufte Fahrzeug direkt vom Händler -vor der Übernahme- mit den gewünschten Extras hat ausstatten lassen.
Später hat er dann zuhause den Mangel bemerkt und hier nach Rat gefragt.

Letzte Frage: Warum widersprichst Du in diesem Post deinem zuerst geschriebenen Beitrag vom 12.1. / 12.31 h??


Volker :wink:



In wiefern wiederspreche ich mich :gruebel: weil ich geschrieben habe der Händler hat 2 Nachbesserungsversuche, und diese Nachbesserungsversuche muß der Kunde halt zulassen erst dann kann er klagen ist nunmal so, und auch wen er dort das Fahrzeug gekauft hat ist und bleibt der Erfüllungsort der des Händlers, und wen der darauf besteht was er wohl werden wird, schaut es ganz anderst aus,

aber @ Albert wen du bei dem Händler gewesen bist, schreibe doch einfach mal wieviel Geld du bekommen hast für Ausfall und gefahrenen Km, bin mal gespannt.


Peter

wullebulle am 15 Jan 2013 23:53:58

Hallo zusammen,

ich halte die Idee mit dem geharnischten Brief für nicht so gut. Wenn der Händler genauso empfindlich reagiert dann passiert was typisch deutsches, man spricht selber nicht mehr
miteinander und die Anwälte verdienen sich eine goldene Nase. Dabei ist es erstmal ziemlich unerheblich wer Recht hat (wir alle hier im Forum können sowie nur vermuten wer Recht hat).

Fakt ist doch, die Durchführung ist undicht, als Du die Karre vom Händler geholt hast. Der Händler hat mindestens zwei Nachbesserungsversuche und Erfüllungsort ist der Standort des Händlers.
Das dem Händler 450 Steinchen zuviel sind, das kann ich verstehen, für den Preis würde ich es auch machen (Achtung Ironie).

Dann geht es weiter mit der Übernachtung. Verständlich ist es, das Du die Strecke nicht an einem Tag fahren willst, aber verständlich ist auch, das der Händler die Übernachtung nicht
auch noch bezahlen will. So und leider gibt das Recht es nicht so einfach her, das der Kunde sich aussuchen wie er die Nacherfüllung ermöglicht. Du hast nämlich eine Mitwirkungspflicht.
Das heisst rein theoretisch, das der Händler dein schönes Wohnmobil von einem Transporteur abholen lassen und es Dir wieder vor die Tür stellen kann, wenn es für Ihn so am billigsten ist.

Ich schlage vor, Ihr telefoniert miteinander und besprecht die Lage, Du kannst dabei ruhig darauf hinweisen, dass Du dafür einen Haufen Sprit verfährst usw. Vielleicht schickst Du ihm auch ein
Foto, damit er das großflächige Sikaflex auch sieht, auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, dass das für die Undichtigkeit verantwortlich ist. Alles andere wird nur zu noch mehr Ärger führen.

Ich hab übrigens mit der Tour Reparaturen von mehreren tausend Euros bezahlt bekommen und der Händler schickt mir noch heute Weihnachtsgrüße und hin und wieder ein Ersatzteil. Das würde
meines Erachtens nicht passieren, wenn ich agieren würde wie brainless (Sorry Volker, aber ich kann Deine eisenharte Haltung in keinster Weise nachvollziehen, aus meiner Sicht schadet diese mehr
als sie Albert hilft und das kann doch nicht der Sinn der Sache sein, oder)


der Freisteher

netzroht am 16 Jan 2013 11:06:46

so wie wullebulle sehe ich das auch.

der schaden ist da und weder käufer, noch verkäufer sind davon begeistert, davon kann man ausgehen.

was jetzt tun?

450 teuronen sind mal auch ne hausnummer. vllt gibts ja die möglichkeit eine werkstatt wegen eines kostenvoranschlages zu kontacktieren. wenn dort dann die reperatur günstiger ausfallen sollte, könnte der verkäufer vllt auch auf die anreise verzichten und die rechnung übernehmen.

böses blut zu provozieren oist in den seltensten fällen gut, man sieht sich ja immer 2mal im leben

rumtreiberalbertingrid am 16 Jan 2013 19:39:34

Hallo zuammen,
vielen Dank für eure zahlreichen Tipps, will mich natürlich gütlich
einigen, ich glaube das wird auch klappen.


Albert

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