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Restzuladung bei 3,5tonner - Erste Erfahrungen 1, 2, 3, 4, 5


Reimobil am 12 Feb 2016 13:53:09

Alle die eine Anhebung der 3,5 t - Grenze für die Fahrerlaubnis der Klasse B fordern müssen bedenken, dass das Fahrerlaubnisrecht inzwischen keine nationale Angelegenheit mehr ist, sondern zumindest innerhalb der EU einheitlich geregelt wurde. Die Vereinheitlichung der Klassen innerhalb der EU-Länder war ja auch der Grund, weshalb in Deutschland von den alten Klassen 1,2,3,4 und 5 auf die neuen Klassen A, B, C, D und E umgestellt wurde. Das brachte für die Führerscheinneulinge seit 1999 mit sich, dass sie nach dem Erwerb des Führerscheins für PKW nur noch Fahrzeuge bis 3,5 t zG und nicht mehr bis 7,5 t zG fahren dürfen. Anderen brachte die Umstellung Vorteile, so dürfen die Inhaber der alten Klasse 1b, heute A1, jetzt Zweiräder bis 125 ccm, statt wie früher nur bis 80 ccm fahren. Alles eine Folge der europaweiten Harmonisierung der Vorschriften.
Deshalb ist es ausgeschlossen, dass nur in Deutschland die Tonnagebegrenzung für die FE-Klasse B angehoben wird. Wenn man sieht, wie schwer sich die Politiker aus den EU-Ländern damit tun, in anderen Bereichen einheitliche Regelungen zu finden, kann man sich leicht vorstellen, wie lange es dauern würde, in diesem Punkt innerhalb der EU eine Einigung herbeizuführen, sollte dieses Thema überhaupt einmal auf die Tagesordnung gelangen.
Ansonsten schließe ich mich voll der Meinung von RichyG an :top:

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Gast am 12 Feb 2016 14:27:01

Es ist doch egal, ob ein Bundesgesetz oder eine EU- Richtlinie geändert werden muss, um den heute schwereren Fahrzeugen mit verbesserter Sicherheitstechnik Rechnung zu tragen. Der Anstoß muss aber von den Betroffenen (Nutzern) kommen, denn von alleine kommt das nicht. Wenn aber alle sowieso schon resigniert sagen "wird ja eh nix", dann haben die Beamten ihre Ruhe und alle Regulierungen sind auf immer in Stein gemeißelt.
Aber mir egal, ich darf 40t, fahre 5t und nehme mit, was mir gefällt.

Früher mit der Bahn und Zelt, heute eben etwas komfortabler. :D

brainless am 13 Feb 2016 13:44:23

tiefschneewikes hat geschrieben:Ich komme gut damit klar!




Hallo Jörg,

wenn Du meinst, daß Du damit auskommst, mag das für Dich zutreffen - für viele andere Konstellationen nicht!
Alleine der Additionsfehler von Dir verschlechtert Deine Bilanz um 60 kg.
Ganz abgesehen davon, daß Du selbst wohl nicht exakt 75 kg reisefertig auf die Waage bringst, sind auch übrige Daten nicht der
DIN EN 1646-2 bzw. § 42 Abs. 3 StVZO entsprechend.
Dieses Beispiel zeigt aber, wie weit der Einfluß der "Schönrechnerei" aus Prospekten und Datenblätter der Hersteller reicht.
Die Realität wird einfach dem Hochglanzpapier angepasst........



Volker

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pwglobe am 13 Feb 2016 16:21:43

Hallo

RichyG hat geschrieben:
Was spricht gegen die Ablegung der Fahrerlaubnis um schwerere Fahrzeuge fahren zu dürfen?


Nichts!

Meinen LKW Führerschein hat zwar der Staat bezahlt, dafür habe ich ihm 7 Monate länger gedient, aber ich würde heute einfach eine entsprechende Fahrerlaubnis erwerben.
Manche Womo Händler bieten dies bereits an.

tiefschneewikes am 13 Feb 2016 18:38:36

Hallo,

Volker hat meine Matheschwäche :oops: entlarvt - peinlich. Er weis auch dass ich 10 KG mehr als die Norm Wiege - daran arbeite ich aber.

Ich finde es keine Schönrederei der Hersteller sondern eine Möglichkeit der Hersteller den Käufern die Wahl zu lassen ob man 3,5 oder mehr haben möchte. Ich hätte ja auflasten können. Die Kosten wären mir egal. Ich glaube es würde nicht mehr als 500 Euro kosten und bei einem Kaufpreis von ca. 5o tsd. hätte das den Kohl nicht fett gemacht. Ausserdem wird vom Hersteller alles immer optimistisch angegeben. Spritverbrauch, Schadstoffausstoss, selbst die Angabe der Schlafplätze. Bei mir sind 6 Schlafplätze angegeben. Die umgebaute Dinette als 2 vollwertige Schlafplätze auszuweisen ist wohl auch optimistisch.

Tinduck am 13 Feb 2016 20:43:54

Stimmt alles. Der Knackpunkt ist nur - ich behaupte mal frech, KEIN Verkäufer wird von sich aus das Gespräch auf die Restzuladung lenken, wenn er gerade einer 4-köpfigen Familie einen 7-m-Alkoven der 3,5-Tonnen-Klasse verkauft und die noch fleissig Klima, Markise, SAT-TV und 4-fach Radträger ankreuzen.
Das im Zusammenhang mit der hohen Anzahl von Anfänger-Spontankäufen (teils ermöglicht durch schnelle Finanzierung) auf den Messen sehe ich schon kritisch.

Und das gleiche passiert doch, wenn irgend so ein Millionär am Concorde-Stand den dicken Liner mit viel Geld und eventuell wenig Ahnung besichtigt. Ach, nur alte Klasse 3? Kein Problem, lasten wir auf 7,5 Tonnen ab. Dass er dann in den eigentlichen 10-Tonner nur noch eine Unterhose und eine Dose Prosecco reinladen darf, wird wohl in diesem Moment elegant unterschlagen.

Anders kann man sich die Existenz von solchen Mogelmobilen doch kaum erklären.

Hinterher fallen die frischen Eigentümer im günstigen Fall aus allen Wolken und rennen zu Goldschmitt zum Auflasten. Wenn es dumm läuft, fahren sie permanent überladen rum und werden irgendwann in der Schwyz erwischt.

Wenn die Leute versuchen, einen 4,5-Tonner Alkoven mit 110-PS-Maschine zu bestellen, wird jeder Verkäufer zur grösseren Maschine raten. Warum wird bei absehbarer hoher benötigter Zuladung nicht z. B. ein Maxi-Fahrwerk und höheres zGG empfohlen? Bringt doch auch mehr Umsatz und zufriedenere Kunden... und den C1 kann man dann mit einer freundlich kooperierenden Fahrschule als Preisnachlass oben drauflegen.

bis denn,

Uwe

wolfherm am 13 Feb 2016 22:58:31

Uwe,

sag mal, was hat denn deiner für eine Zuladung? Wieviel wiegt er reisefertig? Damit alle mal sehen, was so machbar ist an Zuladung, wenn man einmal die Angst verloren hat, die 3,5 Tonnen zu überschreiten.......

Tinduck am 14 Feb 2016 08:10:05

Gern:

Fahrzeugschein: zGG 5200, VA 1900, HA 3700

Leer nach Abholung: GG 3960, VA 1680, HA 2280; dabei an Bord ich, ein 5-Jähriger samt Kindersitz, 75 Liter Diesel und ca. 30 Kg Kleinkram. Also absolut leeres Leergewicht ca. 3,8 To.

Vor Winterurlaub: GG 4850, VA 1800, HA 3050. Tanks voll (240 L Wasser, 90 L Diesel), komplette Familie (2 Erw., 3 Kinder) mit Winter- und Skiklamotten an Bord, Heckbühne dran mit 3 Schlitten drauf, Kühlschrank und Doppelboden voll, Werkzeug etc. pp. Schwerer geht es nur noch mit 5 Fahrrädern auf der Heckbühne, das wären dann ca. 65 Kg anstatt der ca. 20 Kg für die Schlitten.

Es waren also im Urlaubstrimm (Winter) noch ca. 350 Kg Zuladung frei, beide Achsen noch mit Reserve.

Das Leergewicht in Fahrbereitem Zustand liegt bei ca. 4200 Kg (Wassertank voll, Diesel voll, 1X 11 Kg Gas, Kabeltrommel, Fahrer mit 75 Kg), also müsste man in den Katalog ca. 1 T Zuladung schreiben.

Gewogen wurde per Kaffeekasse auf der LKW-Waage des Entsorgungshofes Witten.

bis denn,

Uwe

Reimobil am 15 Feb 2016 19:09:20

Hallo Bardo,

es ist schon ein sehr großer Unterschied, ob lediglich ein Bundesgesetz, oder eine EU-Richtlinie geändert werden soll bzw muss. Bekannter Weise reagieren unsere Volksvertreter erst dann mit neuen Gesetzen, wenn sie entweder von der Mehrheit ihres Volkes, oder von irgendwelchen Lobbyverbänden getrieben werden. In Deutschland interessiert die Erweiterung der FE-Klasse B um ein paar hundert Kilo beim zul. Gesamtgewicht allenfalls paar tausend Wohnmobilisten, sonst niemand! Im europäischen Ausland wird sich erst recht kein Politiker des "Problems" annehmen, da dort noch nie jemand mit dem PkW-Führerschein FZ mit mehr als 3,5 T fahren durfte. Wie soll deshalb im Europaparlament bzw der EU-Kommision eine Mehrheit für eine Änderung der Vorschrift zustande kommen?

Das Problem hat übrigens auch nichts mit Beamten zu tun, die ihre Ruhe beibehalten wollen. Beamte gehören der Exekutive, nicht der Legislative an!

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