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Firestone-Reifen


Pandatom am 16 Okt 2005 08:39:54

Hallo....

ich brauche fuer mein WoMo neue Reifen denn die Fulda-Reifen sind fast 10 Jahre alt und rumpelig.

Nun habe ich guenstig Firestone-Reifen angeboten bekommen. Diese sind neben Fulda und Bridgestone als einzige Marke fuer meine Alufelgen zugelassen.

Hat jemand zufaellig Erfahrungen mit dem Reifen 215/75R16 machen koennen und ist Firestone empfehlenswert?

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agu am 16 Okt 2005 16:35:28

Hallo Tom,
immerhin kann ich dir folgendes mitteilen :

Firestone ist eine U.S.-Tochter von Bridgestone.
In AmiLand werden viele Fahrzeuge serienmässig mit Firestone ausgerüstet.

Gast am 17 Okt 2005 07:09:25

@ Pandatom:
Wieso gibt es da eine Markenbeschränkung? Ist die im Brief verewigt?

@ agu:
Auch zahlreiche Vau Wehs kamen ab Werk in den letzten Jahrzehnten mit Firestone. Meine Eltern hatten allerdings mal einen Passat, da war das "stone" im Markennamen wörtlich zu nehmen, gute Langzeithaltbarkeit aber bei Regen besch.. zu fahren, weil die Gummimischung steinhart war - aber die werden in den letzten Jahren auch dazu gelernt haben...

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Pandatom am 17 Okt 2005 08:10:12

Wieso gibt es da eine Markenbeschränkung? Ist die im Brief verewigt?


Ja...leider. Reifenhändler versuchen das zwar zu ignorieren und meinen dass dies überholt sei wegen Wettbewerbsverzerrung aber eine Nachfrage beim TÜV ergab leider dass dies immer noch Bestand hätte wenn es im Brief drinsteht!

Gast am 17 Okt 2005 09:38:41

Pandatom hat geschrieben:[().....eine Nachfrage beim TÜV ergab leider dass dies immer noch Bestand hätte wenn es im Brief drinsteht!


Die Aussage ist nur halbrichtig!

Es ist nach Anweisung des Bundesverkehrsministerium nach EU Reifenrichtlinie 92/23 EEC zu verfahren. Gültig seit März 2000. Der TÜV bestätigt auf seiner HP dieses auch unter dem Stichwort Motorradreifen.

Dekra und GTÜ haben den gesammten Text veröffentlicht:

Reifen Fabrikatsbestimmung weggefallen !

Anfang März 2000 hat sich die Rechtslage bezüglich Reifenfabrikatsbindungen an Fahrzeugen geändert. Die GTÜ informiert über den aktuellen Sachstand.

Die EU hat Deutschland im März diesen Jahres aufgefordert, wegen Handelshemmnissen bei neuen Typgenehmigungen für Fahrzeuge, auf eine Reifenfabrikatsbindung zu verzichten. Damit sind gleichzeitig alle bestehenden Reifenfabrikatsbindungen in Frage gestellt.

Unter gewissen Voraussetzungen ist deshalb ab sofort eine Reifenfabrikatsbindung, die im Fahrzeugschein und -brief eingetragen ist, nicht mehr bindend. Dies gilt sowohl für PKW / LKW als auch für Motorräder. Und zwar unabhängig davon, ob die Reifenfabrikats- und -typenbindung serienmäßig in der ABE/EG-Typgenehmigung oder nachträglich über eine Änderungsabnahme aufgenommen wurde.

Hierzu sind aber die nachfolgenden Voraussetzungen einzuhalten:

Voraussetzung 1:
Die montierten Reifen stimmen in Größe sowie Geschwindigkeits- und Tragfähigkeitsindex mit dem Eintrag in den Fahrzeug-papieren überein oder sind höherwertig.

Voraussetzung 2:
Die Reifen, die Sie fahren wollen, müssen nach EG oder ECE bauartgenehmigt sein! Ob für Ihren Reifen eine Bauartgenehmigung vorliegt, können Sie an der Reifenaufschrift erkennen (Bild 1; Punkt 24)

Das Genehmigungszeichen für die ECE-Genehmigung erkennen Sie an einem "E", gefolgt von der Nummer für das Genehmigungsland in einem Kreis. Die darauffolgende Nummer ist die erteilte Genehmigungsnummer (Bild 2).

Das EG-Genehmigungszeichen ist ganz ähnlich aufgebaut, nur wird hier das "e" klein geschrieben und der Kreis wird durch einen Kasten ersetzt (Bild 3).

Voraussetzung 3:
Die neuen Reifen dürfen das Fahrverhalten, den Kraffstoffverbrauch oder das Geräuschverhalten nicht negativ beeinflussen. Sie müssen zu allen Fahrwerks- und Karosserieteilen ausreichende Freigängigkeit haben.

Achtung: Eventuell müssen Sie mit den neuen Reifen Ihre Radabdeckungen verbreitern! Unter Umständen müssen Sie bei extremen Rad-Reifen-Kombinationen auch die Anzeigegenauigkeit Ihres Tachometers überprüfen lassen.

Sollten Sie sich diese Prüfungen nicht zutrauen, stehen Ihnen die über 600 Partnerbüros gerne beratend zur Seite.

Voraussetzung 4 ( nur Krad / Trike ) :
Bei Zwei- oder Dreirädern muss zusätzlich eine von der Homologationsabteilung erstellte Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifen- oder Fahrzeugherstellers vorliegen.

Änderung der Fahrzeugpapiere?
Eine Änderung der Fahrzeugpapiere (sprich: das Eintragen des neuen Reifens in den Fahrzeugbrief oder -schein) ist nicht mehrzwingend notwendig. Die GTÜ empfiehlt jedoch zur Vermeidung von Problemen, die neuen Reifen per Änderungsabnahme nach §19 (3) StVZO nachtragen zu lassen. Diese Abnahmen werden von allen GTÜ-Prüfingenieuren gern durchgeführt. Ein komplettes Herausstreichen der alten Fabrikatsbindungen kann aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht erfolgen!

Verantwortung des Halters:
Die veränderte Rechtslage hat zur Folge, dass der Fahrzeughalter die Verantwortung für den ordnungsgemäßen Zustand seines Fahrzeuges trägt, wenn er die in den Fahrzeugpapieren eingetragene Reifenfabrikatsbindung nicht einhält. Diese Verantwortung ergibt sich aus dem § 31 StVZO. Mit einer freiwilligen Änderung 1 Ergänzung der Fahrzeugpapiere durch den Prüfingenieur können Sie sich als Halter aber absichern.

Zusammenfassung:
Verbindliche Reifenfabrikatsbindungen gehören der Vergangenheit an, wenn folgende Punkte eingehalten sind:

1) Die Reifengröße, -tragfähigkeit und der Geschwindigkeitsindex bleiben gleich oder verbessern sich.

2) Die Reifen sind bauartgenehmigt.

3) Die Reifen passen baulich und verschlechtern nicht das Fahrverhalten oder den Kraftstoffverbrauch oder das Geräuschverhalten

4) Bei Krafträdern liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Fahrzeug-oder Reifenherstellers zur Veränderung vor.

Es kann also keinesfalls von einem Wegfall der Fabrikatsbindungen, sondern lediglich von einer spürbaren Lockerung der Auflagen gesprochen werden.

Pandatom am 06 Nov 2005 21:57:18

Hallo....

jetzt muss ich nochmals dumm nachfragen. :oops: Ich hoere immer wieder von Camper-Reifen speziell fuer Wohnmobile. Hat das wirklich eine so grosse Bedeutung und was unterscheidet ein WoMo von einem Transporter was die Belastbarkeit der Reifen angeht?

Ich wollte mir folgenden Reifensatz zulegen:

Firestone 215/75R16C 111/113 Vanhawk-Profil


Ist dieser Reifen ueberhaupt fuer mein Wohnmobil mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,85t geeignet?

Wäre fuer Eurer fachmännischen Rat sehr dankbar! :wink:

Gast am 06 Nov 2005 22:50:59

Pandatom hat geschrieben:Ist dieser Reifen ueberhaupt fuer mein Wohnmobil mit einem zul. Gesamtgewicht von 3,85t geeignet?


Ja

nurmi am 07 Nov 2005 09:59:55

Pandatom hat geschrieben: Ich hoere immer wieder von Camper-Reifen speziell fuer Wohnmobile. Hat das wirklich eine so grosse Bedeutung und was unterscheidet ein WoMo von einem Transporter was die Belastbarkeit der Reifen angeht?


es würde mich auch interessieren. ich möchte jetzt winterreifen kaufen und glaube nicht dass da einen camper-typ für winterreifen gibt. :?:

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