willy13 hat geschrieben:So, der Aufkleber ist nicht notwendig, da eine Gasabnahme mittlerweileeine Vorraussetzung für eine HU Abnahme ist, ohne Gasprüfung darf es keine Tüv-abnahme bei Wohnmobilen mehr geben, fehlt diese ist die ein schwerer Mängel und die Plakette darf nicht erteilt werden.
Die Ängstlichen können sich nunmehr an der TÜV-Plakette überzeugen, ob sie flüchten müßen.
Hallo Willy,
Du hast vollkommen Recht.
Ich ergänze nur, daß diese "Gasabnahme"
nicht gleichzeitig beim TÜV oder irgendwo anders gemacht werden muß.
Das
Wohnmobil muß zum Zeitpunkt der HU über eine gültige Prüfung der Gasanlage verfügen. Die restliche Gültigkeitsdauer muß noch mindestens einen Monat betragen.
Beispiel: Ablauf der HU-Frist in 02/2013, Ablauf der Gasprüfungsfrist in 03/2013.
TÜV-Plakette kann sofort erteilt werden, neue Gasprüfung muß bis zum 31.03.2013 bescheinigt werden - aber nicht nachträglich der Prüfstelle TÜV/DEKRA/GTÜ etc.etc. nachgewiesen werden,
Volker :wink: