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Hilfe, Womo in der Werkstatt, jetzt Schaden, was tun??? 1, 2, 3


suli am 20 Feb 2013 10:55:17

Ich meinte das durchaus (halbwegs) ernst: Der Thread hier macht mir Angst, vor allem um mein Womo.
Das bedeutet für mich, Fotos machen, ringsherum und möglichst einen Zeugen (oder die bereits erwähnte Zeitung) dabei, um den Zeitpunkt der Fotos zu dokumentieren, es sei denn, es ist absehbar, dass ich während des Werkstattaufenthalts ständig dabei bin.

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topolino666 am 20 Feb 2013 10:58:05

:lol: Ulrich, Du bist mit Deinen "Geschichten" ja heute wieder in Hochform! :lol:

:D :D Vielleicht solltest Du so unausgeschlafen nicht so viele Sachen hier schreiben! :D :D :D

Nichts für ungut!

Mein / Dein Satz des Tages vom "Ärwinschmeichler" des Jahres:
UlrichS hat geschrieben:Negativpropaganda wäre ich vorsichtig :? Du musst alles beweisen können !


8) 8) 8) 8) 8)



topolino
Matthias

chrisk am 20 Feb 2013 10:58:58

OT-an
@ Ullrich

Ein Freund von mir, ein an Paranoia leidender Staatsbürger vor dem Herrn und Allesaufzeichner, hat doch tatsächlich mal (für ihn Gott sei Dank) jemanden per Video auf frischer Tat ertappt.
Vor Gericht nützte das "Beweismittel" Videoaufzeichnung jedoch gar nichts und der Angeklagte wurde mangels Beweisen frei gesprochen.
Nicht ganz fair, aber eine rechtlich verwertbare Videoaufzeichnung ist sogar für die Polizei nicht immer anzufertigen.

OT-aus

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Gast am 20 Feb 2013 11:26:28

suli hat geschrieben:Ich meinte das durchaus (halbwegs) ernst: Der Thread hier macht mir Angst, vor allem um mein Womo.
Das bedeutet für mich, Fotos machen, ringsherum und möglichst einen Zeugen (oder die bereits erwähnte Zeitung) dabei, um den Zeitpunkt der Fotos zu dokumentieren, es sei denn, es ist absehbar, dass ich während des Werkstattaufenthalts ständig dabei bin.
Um mein WOMO habe ich auch Angst deswegen mache ich ja Fotos. Kostet ja 75 tsd das Teil.

Beim PKW na ja besser ist`s aber beim WOMO auf jeden Fall.

Ich bin nie in der Werkstatt dabei, wollen die nicht versteh ich auch.

chrisk hat geschrieben:Ein Freund von mir, ein an Paranoia leidender Staatsbürger vor dem Herrn und Allesaufzeichner, hat doch tatsächlich mal (für ihn Gott sei Dank) jemanden per Video auf frischer Tat ertappt.
Vor Gericht nützte das "Beweismittel" Videoaufzeichnung jedoch gar nichts und der Angeklagte wurde mangels Beweisen frei gesprochen.
Nicht ganz fair, aber eine rechtlich verwertbare Videoaufzeichnung ist sogar für die Polizei nicht immer anzufertigen.
Vor Gericht ist gar nichts fair.

Ich glaub die Würfeln.

abs24 am 20 Feb 2013 23:17:58

Wie ist das Duell denn nun ausgegangen? Man hört gar nichts :eek:

Gast am 21 Feb 2013 00:37:28

Hallo,

ich bin auch stets dabei, wenn mein Womo mal zum Onkel Doktor muss. Ist meist ja nur einmal im Jahr zur Jahresinspektion, die ich immer vor dem TÜV ( größer 3,5 t zGG ) machen lasse.

Es ist überhaupt kein Problem, ich gehe nur aus dem Womo, wenn die Monteure oder der Werkstattmeister mir etwas zeigen wollen oder eine Frage haben.

Das hat natürlich auch einen Hintergrund: wir leben auf dem platten Land, die Busverbindung vom Sitz der Werkstatt in der Kreisstadt zu uns ist als eher bescheiden zu bezeichnen. Am Vormittag sind nur in der Zeit von 6.00 bis 11.00 stündliche Verbindungen möglich, dann sogar folgend nur alle zwei Stunden. Wir haben keinen privaten PKW, also kann mich meine Frau nicht zur Werkstatt fahren, damit wir unser Womo dort allein stehen lassen könnten. Eine Taxifahrt ist hier mit annähernd 20€ je Fahrt für gerade 8 KM nicht wirklich günstig, da im Kreis HX tatsächlich die Anfahrt mit bezahlt werden muss. Also sparen wir uns diesen Komfort, ich lese ein Buch und sehe, wie toll meine Werkstatt arbeitet.

Alles, was am Aufbau anfallen könnte, wird bei unserem Freund und Händler in dessen Fachwerkstatt erledigt. Da ich dann mit Handanlege, lerne ich natürlich auch immer wieder ein wenig dazu. Fotos zum Fahrzeug habe ich nur privat auf Reisen erstellt und z.B. hier in meinem Profil abgelegt.

Re_tep am 21 Feb 2013 17:06:55

Gibt es schon was Neues?

lexa36 am 21 Feb 2013 19:29:30

Hallo,
ja wir waren in der Werkstatt und sahen uns die Bescherung an. Doch zuvor hat mir der ADAC einen Gutachter genannt, mit dem ich telefonierte. Der sagte, er würde sich den Schaden anschauen und auch den Schaden schätzen, doch kann er bei einem WOMO nicht sagen ob der Schaden erst gestern gemacht wurde oder ob es schon länger passiert ist. Und wir würden auch in der Beweispflicht sein. :?: Das können wir natürlich nicht.

Bei der Werkstatt haben wir geschaut, ob irgendwo etwas in dieser Höhe gewesen sein könnte, ( ca. 2,10m) das den Schaden verursacht haben könnte, doch wenn da etwas gewesen wäre, dann ist dort nichts mehr zu sehen. Der Chef meinte, dass evtl. einer schon länger daran hängen geblieben wäre, und da der Schaden nicht in Augenhöhe ist, dass man es nicht gesehen hätte :gruebel: :nixweiss:

Wir haben auch bei uns zu Hause nochmal geschaut, ob da etwas wäre und wir es nicht bemerkt hätten, doch da ist auch nichts. Und wir wissen ganz genau, dass von uns keiner den Schaden verursacht hat.

Wir werden es wohl der Versicherung melden müssen, es ist schon ärgerlich Selbstbeteiligung und Erhöhung der Prozente.

peter59 am 21 Feb 2013 20:28:54

Servus Lexa :) ,

schöne Sche....---tut mir leid für Dich. Hab den Thread verfolgt und nichts anderes als Ergebnis erwartet.
Du bist leider in der Beweispflicht und falls Du keine Zeugen hast, die den Zustand des Fahrzeugs vor dem Werkstattaufenthalt (zur Not auch unter Eid) bestätigen können, hast Du imho keine guten Karten.
Das statement des Meisters hast Du ja jetzt. Bleibt Dir wohl nur der Gang zur Rechtsberatung, aber ohne Zeuge seh ich auch hier fast keine Möglichkeit. In solchen Fällen ist man auf die Ehrlichkeit der Werkstatt angewiesen und die ist halt nicht immer gegeben. Wirst in den sauren Apfel beissen müssem.


Hatte mein Wohnmobil auch in der Reparatur und weil die Dinger so groß , unhandlich ,empfindlich und noch dazu teuer sind, mach ich immer Fotos.
Ja und dan krieg ich das Ding von einer größeren Reparatur zurück, hab natürlich sofort nach geschaut--prompt gut sichtbare Lackabplatzer vorne an der Stoßstange--hoppala, da ist was schief gelaufen, dacht ich mir und hab mal die Motorhaube aufgemacht-was seh ich, der Plastikventildeckel total zerkratzt.
Sofort den Meister geholt (solche Lackabplatzer fallen auf und gehören dem Kunden gemeldet ). Der hat zuerst auf "blöd" gemacht, "waren wir nicht"-- Gott sei Dank hatte ich Fotos gemacht--eindeutig. Obwohl ich grad 3000€ dagelassen habe , hat der mich behandelt wie den letzten ?. Hab ihm dann noch den verkratzten Ventildeckel gezeigt und wollte einen Neuen. Seine Antwort: " Passiert halt bei so einer Reparatur--wird nicht getauscht".
Kein Wort der Entschuldigung, kein Schadenersatz (wenn der Lackierer beim nächsten mal vorbei kommt, wird er es mitmachen, 3x hab ich dann dort angerufen, nie hatte er Zeit). Hab das Womo dann letztes Jahr mit dem Schaden verkauft.
Vor dem Verkauf hab ich alles nochmal überprüft. Dabei hat sich noch rausgestellt, dass sie bei der Reparatur das Armaturenbrett verkratzt haben und sonst noch einige auf den ersten Blick nicht sichtbare Kratzer verursacht haben.
Hätte ich das Womo noch, hätte ich ihn vor den Kadi gezogen.

Warum schreib ich das:
1) Nicht alle Chefs reagieren kundenfreundlich, denen sollte man am besten gleich ein Schreiben vom RA vorlegen. In meinem Fall war der Chef zunächst richtig nett und höflich, hat sich aber, nachdem ich ihn mit dem Schaden konfrontiert habe, um 180 Grad gewandelt. Da wurde er unverschämt und richtig pampig.
2) Sofort nach Erhalt des Fahrzeugs überprüfen, ob nicht bei der Reparatur nicht direkt sichtbare Schäden verursacht wurden, z. B im Motorraum.

Gern würde ich Roß und Reiter nennen, darf es aber nicht. Wenn jemand den Namen der Werkstatt wissen will, dann bitte per KN.

Selbstverständlich werd ich dieser Werkstatt keinen Auftrag mehr erteilen.



Peter

Gast am 21 Feb 2013 20:30:43

fuzzy hat geschrieben:gibts auch noch mal antworten auf die Frage !!! ich würd zur Polizei gehen !


Tja lieber Bernd, :wink:

somit lag ich wohl nicht so falsch mit meiner Sicht der Dinge:

--> Link

Gast am 21 Feb 2013 20:39:46

lexa36 hat geschrieben:Bei der Werkstatt haben wir geschaut, ob irgendwo etwas in dieser Höhe gewesen sein könnte, ( ca. 2,10m) das den Schaden verursacht haben könnte, doch wenn da etwas gewesen wäre, dann ist dort nichts mehr zu sehen.
Mal auf Hebebühnen geachtet, die zu dem Zeitpunkt oben waren, als Du da warst aber unten ?

peter59 hat geschrieben:Hatte mein Wohnmobil auch in der Reparatur und weil die Dinger so groß , unhandlich ,empfindlich und noch dazu teuer sind, mach ich immer Fotos.
Logisch - ohne Fotos keine Abgabe des Fahrzeugs an die Werkstatt.

hotdog am 21 Feb 2013 21:22:37

Wäre nicht ein gemeinsamen Anschauen des Womos, mit dem Chef oder Werkstattmeister, bei der Übergabe an die Werkstatt sinnvoll? Vielleicht sogar ein Schreiben, in welchem Zustand sich das Womo bei der Übergabe befindet? Oder würde das doch nichts bringen. Ich denke, wenn man mit dem Werkstattmeister oder Chef, sich das Womo vorher angesehen hat wird es doch sicherlich schwieriger einen Schaden, den die Werkstatt verursacht hat, von dieser zu leugnen.

Hilft zwar jetzt auch nichts mehr, aber vielleicht für die nächsten Werkstattbesuche

hotdog

lexa36 am 21 Feb 2013 21:24:36

Wir haben uns umgeschaut, Hebebühne, ander Fahrzeuge im Hof, und auch sonst, aber wenn etwas da gewesen sein sollte, wir haben nichts nichts verdächtiges gesehen. Doch wie gesagt das Fzg. war ja eine Woche dort.

Doch man lernt dazu, vor jedem Werkstattbesuch ringsum Fotos machen.

Für das Geld, was das wieder kostet, hätten wir einen schönen Urlaub machen können.

viking92 am 21 Feb 2013 23:46:10

lexa36 hat geschrieben:..... ob irgendwo etwas in dieser Höhe gewesen sein könnte, ( ca. 2,10m) das den Schaden verursacht haben könnte......

Hy Lexa,

schön Schiet habt Ihr da.
Hätte.....wäre...wenn..... bringt Euch jetzt leider auch nicht weiter.

Könnte der Schaden evtl. durch einen LKW Spiegel entstanden sein?
Ist denn zu erkennen, ob der Schaden "frisch" ist (Dreck usw.)?

Drücke Euch die Daumen, das Ihr da glimpflich aus der Sache rauskommt.


Gast am 22 Feb 2013 04:22:38

lexa36 hat geschrieben:Doch wie gesagt das Fzg. war ja eine Woche dort.

Doch man lernt dazu, vor jedem Werkstattbesuch ringsum Fotos machen.

Für das Geld, was das wieder kostet, hätten wir einen schönen Urlaub machen können.
:eek: :eek: :eek: Eine Woche :eek: :eek: :eek:

Und dann keine Fotos kein Übergabeprotokoll :eek:

Schock :roll:

Nix für Ungut aber das ist hart. In einer Woche kann viel passiert sein, ein Mitarbeiter kann damit irgendwo Material geholt haben usw. ( Probefahrt machen nennt man das )

Obwohl ich einerseits die Beweislast für das Vorkommnis bei Dir sehe, spricht ein Werkstatt Aufenthalt von einer Woche ohne ausreichende Dokumentation für eine unklare Beweislage. Leider hat Du noch keine Fotos des Schaden eingestellt, so das man schwer beurteilen kann wie auffällig der Schaden ist. War so ein langer Werkstatt Aufenthalt von vornherein geplant ? Wenn ja sehe ich den Meister schon in der Pflicht das angenommene Fahrzeug zum Zeitpunkt der Annahme genau in Augenschein zu nehmen und auf Schäden zu untersuchen.

Wenn es lebensfremd ist, dass du den übersehen konntest würde ich mich an die Schiedsstelle wenden und/oder einen Anwalt konsultieren.

Leider kann ich nichts beurteilen weil ich das Schadensbild nicht sehen kann, vielleicht mal fotografieren ?

Den Fotoapparat kannst Du dann auch prima dafür nutzen nächsten vor Abgabe Deiner Fahrzeuge in die Werkstatt Fotos zu machen :D

Administrator am 22 Feb 2013 04:47:28

1.) Fuzzy hat Recht, die Polizei wäre sinnvoll gewesen - schon allein, weil es dort Leute gibt, die aus 15 oder 20 Jahren Berufserfahrung heraus einfach einen Blick dafür haben, was so einen Schaden verursacht haben könnte. Das sieht man als Ungeübter nicht.

2.) mach zumindest jetzt 2-3 aussagekräftige Fotos und lade sie hier hoch - vielleicht hat ja jemand eine Idee, weil er schon mal ein ähnliches Schadensbild hatte. Das könnte zumindest einen Anhaltspunkt ergeben.

altenrather am 22 Feb 2013 09:19:52

Als ich In den 80er Jahren meine Kfz Ausbildung gemacht hatte,
fuhr ich von einem Kunden den alten VW Bulli-Pritschenwagen aus unserer schmalen Reparaturhalle heraus.

Als ich den Wagen auf dem Hof parkte,stand der Kunde neben mir und zeigte mir eine frische große ca 50 cm lange eingedellte Schramme auf der linken hinteren Seite der Pritschenklappe.

Da auch noch kein Flugrost auf dem Blech war, konnte sie nur recht frisch sein.

Mir wurde von diesem ( Stamm- ) Kunden unterstellt, das ich sie am engen Tor oder irgendwo anders auf dem Gelände hineingefahren hätte, allerdings wurde nirgends grüner Lack vom Fahrzeug irgendwo gefunden.
Des weiteren hört man es doch,wenn etwas, wie gerade diese starre Klappe, angedengelt wird....aber es hat niemand gehört....

Ich mußte beim Chef antreten,aber da nirgends Farbreste o.ä zu finden waren und mir auch geglaubt wurde, wurde eine Schadensregulierung auf Kosten der Werkstatt abgelehnt.

Ich möchte hiermit nur sagen, das ein Schaden auch woanders entstehen " könnte " und es erst in der Werkstatt aufgefallen ist....

haballes am 22 Feb 2013 11:29:35

Diese Fred´s hier sind ja immer wieder mal oben.
Es ist wie beim Leihwagen.

Gebt euer teures Habundgut nur gegen Übergabeprotokoll mit der lesbaren Unterschrift eines Angestellten und dem Firmenstempel ab.
Und macht mit dem Handy von jeder Fahrzeugseite ein Foto mit einer aktuellen Tageszeitung.

Sie gucken immer komisch, aber es hilft euch hinterher.


Denn auch bei Vollkasko seid ihr hinterher die Dummen.


Ich hatte den Mist auch mit Unterbodenschäden und Dächern, wo am Hallentor die Rundumleuchte das Dach eindrückte und mal eben grob wieder draufgesteckt wurde.
Als ich bei der Übernahme wie üblich auf den Radkasten kletterte und die Bescherung sah, mußte ich mir vom Werkstattmeister noch "Tiernamen" anhören, bei einem Nutzfahrzeug so pingelig zu sein.

Schon als Zivi wurden mir 500DM angeboten, wenn ich den Vorfall "nie gesehen" hätte, als dem Meister beim Anheben ein LT schräg von der Bühne kippte.
Die Versuchung war damals allerdings groß.... :mrgreen:

schwarzfahrerx4 am 22 Feb 2013 11:44:38

... ist ja der absolute Hammer :evil:

würde erstmal beim ADAC anrufen und erfragen wie man am besten in dieser Situation vorgeht.

drücke dir die Daumen....

Gerd

Leuchtfeuer am 22 Feb 2013 11:52:44

...und den Kilometerstand würde ich mir auch schon aufschreiben. Einem Kollegen wurde "versehentlich" während eines längeren Werkstattaufenthaltes hier in Hamburg sei Wohnmobil "verliehen". Nur rein zufällig entdeckte er in einer Bettritze eine
skandinavische Camping-Cheque Karte. Nach deren Herkunft befragt antwortete der Werkstattleiter : Ja. Leider hat es ein dummes Mißgeschick gegeben, und Ihr Fahrzeug ist versehentlich in die Verleihe gegangen. Es tut uns leid. :D
Mit 150 Euronen wollte man es wieder gutmachen...

Ich weiß nicht wie ICH reagiert hätte.....
__________________________________________________________________________________________________
Leuchtfeuer :wein:

Gast am 22 Feb 2013 13:26:04

altenrather hat geschrieben:Ich möchte hiermit nur sagen, das ein Schaden auch woanders entstehen " könnte " und es erst in der Werkstatt aufgefallen ist....
Klar, deshalb fotografiere ich ja auch alle Seiten vorher und zwar so das man auf dem Foto sehen kann, dass das Foto vor der Werkstatt gemacht wurde und die Fahrzeuge die da länger rumstehen ( zum Beispiel zum Verkauf angeboten werden ) mit drauf sind.

Nach den Erfahrungen werde ich nächsten das Dach auch noch mit fotografieren um zumindest die Dachlüfter ( ich hab die grossen mit Aufpreis genommen ) auch noch zu dokumentieren.

Leuchtfeuer hat geschrieben:...und den Kilometerstand würde ich mir auch schon aufschreiben. Einem Kollegen wurde "versehentlich" während eines längeren Werkstattaufenthaltes hier in Hamburg sei Wohnmobil "verliehen". Nur rein zufällig entdeckte er in einer Bettritze eine
skandinavische Camping-Cheque Karte. Nach deren Herkunft befragt antwortete der Werkstattleiter : Ja. Leider hat es ein dummes Mißgeschick gegeben, und Ihr Fahrzeug ist versehentlich in die Verleihe gegangen. Es tut uns leid. :D
Mit 150 Euronen wollte man es wieder gutmachen...
Ich hab ja schon einiges gehört, aber so was noch nicht.

haballes hat geschrieben:Schon als Zivi wurden mir 500DM angeboten, wenn ich den Vorfall "nie gesehen" hätte, als dem Meister beim Anheben ein LT schräg von der Bühne kippte.
Die Versuchung war damals allerdings groß.... :mrgreen:
Die Arbeitskollegen sind auch unter Druck und werden gezwungen da zu schweigen auch wenn sie alles gesehen haben.

Immer a la - war schon.

Letztlich weiß kein Richter, war es oder war es nicht.

Kläger ist in der Beweispflicht und bleibt der Beweislast ausgesetzt. Ohne Beweis kein Urteil in seinem Sinne. Kann ja schon gewesen sein, wer will das jetzt entscheiden.

dieter2 am 22 Feb 2013 14:04:45

Ein Womo hab ich noch nicht in einer Werkstatt abgegeben.
Aber wenn ich mein Honda CRV zur Inspektion gebe kommt der Kundendienstmeister
und gemeinsam gehen wir ums Auto und alles was auffällt wird vermerkt.
Dann wird besprochen was gemacht werden soll.
So und nicht anders.

Dieter

JoergR am 22 Feb 2013 15:54:02

Ich hatte meinen VW Bus T4 wegen eines defekten Klimakompressors in der VW Werkstatt. Da er ein Jahr vorher schon mal getauscht wurde, war es eine Garantiesache.
einige Tge später fragte mich ein Arbeitskolege ob ich meinen Bus verliehen hätte, was ich verneinte. Mein Bus wäre aber am Fraglichen Tag in der Werkstatt im Nachbarort
gewesen. Darauf hin meinet mein Kolege er habe meinen Bus ca. 45KM von dort gesehen.
Auf Nachfrage in der VW-Werkstatt stellte sich dann heraus das Garantiefälle von Nutzfahrzeugen nur in der ca. 50KM entfernten VWN-Werkstatt abgewickelt werden dürfen.
Darauf hatte mich aber auch niemand hingewiesen.


Joerg R

lexa36 am 22 Feb 2013 18:20:36

Hallo,ich will mal zwei Bilder -->Link klappt es mit den Bildern.

Gast am 22 Feb 2013 18:24:33

Link von Bild 1 korrigiert:
--> Link

sieht aber übel aus!

und Bild 2?

deedee am 22 Feb 2013 18:38:46

Hmmm..... das zweite Bild ist nicht da... das erste Bild scheint einen Schaden relativ hoch am Fz zu dokumetieren (quer verlaufender Einschlag), dass von einem 'normalen Pkw' auf öffentlichen Gelände (Straße) eher nicht verursacht worden dsein dürfte. Evtl. Lkw?
Gut gemeinter Rat: Wende Dich bitte an Deine zuständigen Polizeidienststelle und erstatte Strafanzeige wegen des Verdachtes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort / Unfallflucht, zunächst gegen Unbekannt.
Mögl. kann dabei auch festgestellt werden, dass dieser Unfall / der Schaden auch nicht auf öff. Gelände eingetreten ist ---> Betriebsgelände? Ein Versuch wärs Wert und noch ist es nicht zu spät .... und vor allem erforderlich, falls Vollkasko besteht.
Dies vorausgesetzt, ein Gespräch mit der Firmenleitung ist fruchtlos verlaufen ... das sollte zuerst geschehen sein ....
Scheue Dich nicht vor der Polizei, dort will man auch nur helfen .... denn so was ist einfach nur Sauerei ... und bei dem Schaden ist es nahezu ausgeschlossen, dass der Verursacher das nicht bemerkt hat.

Administrator am 22 Feb 2013 18:43:18

Eine Mauerecke wars wohl nicht, eher etwas irgendwo Hervorstehendes.
Welche Höhe hat der Schaden? Ist das Fahrzeug ein H2 oder H3 ?

Ich würde mich deedee anschließen wollen und das Ganze nochmal mit
der Polizei zusammen ansehen. Unfallflucht ist auch eine gute Idee,
dann wird tatsächlich auch ermittelt. Um Sachbeschädigung wird sich
keiner kümmern wollen.........

lexa36 am 22 Feb 2013 18:52:31

Der Schaden ist ca 2,10 m hoch, wir haben auf dem einen Bild einen Zollstock hingehalten. Leider kann ich das hochgeladene Bild selbst nicht sehen, ich versuche nochmal die Bilder hochzuladen, vielleicht klappt es jetzt.

lexa36 am 22 Feb 2013 18:57:02

Sind die Bilder jetz drin?

Gast am 22 Feb 2013 19:02:21

Geh´mal 4 Postings zurück. 1 Bild konnte Thomas öffnen

berniebo am 22 Feb 2013 19:04:01

Ich hatte mit einem Ducato ein etwa genau so aussehendes Schadensbild, nachdem ich ohne Benutzung meines Gehirns versucht hatte, mit ihm in eine normale Garage hinein zu fahren. Das sieht mir doch sehr danach aus, als wenn hier jemand beim Rangieren die Höhe des Fahrzeuges vergessen hat.

lexa36 am 22 Feb 2013 19:18:48

So nun müsste das zweite Bild auch drin sein. Der weiße Streifen ist der Zollstock.

fuzzy am 22 Feb 2013 19:30:27

Administrator hat geschrieben:1.) Fuzzy hat Recht, die Polizei wäre sinnvoll gewesen - schon allein, weil es dort Leute gibt, die aus 15 oder 20 Jahren Berufserfahrung heraus einfach einen Blick dafür haben, was so einen Schaden verursacht haben könnte. Das sieht man als Ungeübter nicht..


und wenn die was entfernt haben in der Werkstatt ist es erst recht eine Straftat. Und jetzt ist Schluß mit lustig.

Wenn ich höre ADAC oder Anwalt fragen...... was sollen die denn sagen ?

und immer vorher Foto machen oder mit dem Meister ums Auto gehen, hilft ja jetzt auch unwahrscheinlich !

mikeh am 22 Feb 2013 19:33:06

Hallo erstmal!

Das sieht ganz nach "Rangierschaden" aus!
Im Rückfenster spiegelt sich ein Rolltor, welches nicht ganz hochgefahren bei rückwärts herrausfahren aus der Werkstatt sicher einen solchen Schaden anrichten kann.

Ist verdammt ärgerlich, die Angelegenheit!


Michael

schorsche51 am 22 Feb 2013 19:37:22

Ich würde das Ganze Gelände,Werkstatt ,Einfahrten,Mauern in der Höhe ca.2 Meter auf Farbspuren.. Einschläge absuchen.

Gast am 22 Feb 2013 19:45:31

Der Chef meinte, dass evtl. einer schon länger daran hängen geblieben wäre, und da der Schaden nicht in Augenhöhe ist, dass man es nicht gesehen hätte :gruebel: :nixweiss:

Wir haben auch bei uns zu Hause nochmal geschaut, ob da etwas wäre und wir es nicht bemerkt hätten, doch da ist auch nichts. Und wir wissen ganz genau, dass von uns keiner den Schaden verursacht hat.

Wir werden es wohl der Versicherung melden müssen, es ist schon ärgerlich Selbstbeteiligung und Erhöhung der Prozente.
Hallo, Lexa
Der Verursacher muss diesen Schaden auf jeden Fall bemerkt haben. Ich würde die Sache auch auf jeden Fall von der Polizei aufnehmen lassen und nicht so schnell die Flinte ins Korn schmeißen.
Und da der Händler "Euch" gerne den Schaden einreden möchte, wäre ich noch mal doppelt vorsichtig und dreifach neugierig und würde mir noch mal zusammen mit der Polizei alle evtl. Möglichkeiten anschauen.
Habt Ihr beim Händler direkt, aber ohne Vorwurf, die Möglichkeit angesprochen, dass es doch auch dort passiert sein kann?

Administrator am 22 Feb 2013 19:59:59

Ein Rolltor würde ich als Schadensverursacher ausschließen - sonst wäre auch der Holm oberhalb der Beule beschädigt.
Für mich sieht das eher aus, wie etwas flaches, horizontales...... wie z.B. die Auffahrklappen hinten an der Hebebühne --> Link
(wobei ich aber nicht weiß, ob die Bühne überhaupt so hoch gehen würde, das erscheint mir eher unwahrscheinlich)
aber es könnte z.B. auch eine offen stehende Kofferraumklappe eines Autos auf einer Hebebühne gewesen sein. Sowas kann man schnell übersehen.

Gast am 22 Feb 2013 20:02:41

Leider ist das Foto so schön es auch fotografiert ist nicht ausreichend. Ich sehe das Fotos so, aber man müsste es von näher fotografiert haben, dass sich Eurer Fahrzeug offenbar nicht bewegte, den Kratzer oder Spuren einer Bewegung sind nicht erkennbar.

Sieht eher so aus als ob da was reingedrückt wurde was schräg von der Seite kam. Ich bin nicht der Ansicht das man so etwas übersehen kann, meine Beulen kann man auch nicht übersehen. :D



Ich tippe eher auf einen offenen Kofferraumdeckel oder einer überstehenden Ladung eines rangierenden Fahrzeugs.

Fazit: Ich würde als Eigentümer den Anfangsverdacht einer Straftat erkennen und Strafantrag stellen.

haballes am 22 Feb 2013 20:13:07

Wenn das in der Werkstatt passiert ist, dann kriegt die Rennleitung das raus.
Die Unfallermittler sind sehr geschult. Sieht nach typischem Rangierschaden aus.
Erstattet Anzeige. Es ist euer Recht. Ist schließlich keine Kleinigkeit.
Und der Verursacher hat es gehört. 100%!!!

peter59 am 22 Feb 2013 20:22:22

Servus,

hört sich vielleicht komisch an, es gibt doch bei der Polizei so eine Art "Spurensicherung". Vielleicht könnte man anhand von Lack-oder sonstigen Spuren den Verursacher ermitteln.
In jedem Fall würd ich bei diesem Schaden die Polizei einschalten.

Peter

Gast am 22 Feb 2013 20:47:43

lexa36 hat geschrieben:Bei der Werkstatt haben wir geschaut, ob irgendwo etwas in dieser Höhe gewesen sein könnte, ( ca. 2,10m) das den Schaden verursacht haben könnte, doch wenn da etwas gewesen wäre, dann ist dort nichts mehr zu sehen. Der Chef meinte, dass evtl. einer schon länger daran hängen geblieben wäre, und da der Schaden nicht in Augenhöhe ist, dass man es nicht gesehen hätte :gruebel: :nixweiss:

Wir haben auch bei uns zu Hause nochmal geschaut, ob da etwas wäre und wir es nicht bemerkt hätten, doch da ist auch nichts. Und wir wissen ganz genau, dass von uns keiner den Schaden verursacht hat.
Wie soll man so etwas übersehen können ?

Wenn man aus 10 m Entfernung ankommt sieht man das doch und wenn Du es vor der Übergabe fotografiert hättest warst Du jetzt auch fein raus.

Hättest Du die Fotos gezeigt wie das Fahrzeug da vor dem Hof steht und oh la - ohne jeden Schaden abgegeben.

Reparatur, Wertminderung, Tagegeld usw. alles kommt von der Werkstatt und die Fotos hätten sich gelohnt.

Ich müsste eigentlich jedes mal wenn ich einsteige meine "Blackboxen" küssen, die haben mir schon über 10.000 € eingespielt und nur zusammen 500 € gekostet. Zwei Unfälle haben sie aufgezeichnet bei denen ich sonst keinen Cent gesehen hätte, so wurden die Schäden alle voll an mich bezahlt ( mit Nebenkosten wie Wertminderungs etc. )

Wenn Du 100 € von der Bank holst wird auch ein Beleg gefertigt, in jedem Kaufhaus warum bei der Abgabe eines so teuren Fahrzeugs für mehrere Tage nicht ?

Hilft Dir jetzt nichts mehr aber das war mehr als leichtsinnig. Mit dem Schaden hätte ich das Fahrzeug auch gar nicht so abgeholt ( entgegen genommen ) sondern sofort die Polizei geholt. Ich habe aus Deinem Schreiben das so verstanden das es eine kleine Beschädigung ist ( Beule oder so ) die man wirklich übersehen kann.

palstek am 22 Feb 2013 21:04:51

Hallo,

da dies doch ein "normaler" Blechschaden und kein Womo-spezifischer ist, kann auch ein Gutachter evtl. ermitteln, wie alt der Schaden ist. Ich würde den Schaden sofort bei der Vollkasko melden, die schicken einen Gutachter, der sehr daran interessiert ist, den Schaden für die Versicherung abzumildern und dem Händler etwas nachzuweisen. Wenn das gelingt, wirst du nicht heraufgestuft. So ein Blechschaden kann, wenn das Fahrzeug im Freien stehen würde, innerhalb von Stunden bzw. wenigen Tagen zu rosten anfangen. Auch daran kann ein Fachmann das Alter abschätzen. Wenn also das Fahrzeug ständig in der Halle stand und der Schaden rostfrei ist, kann man einiges daraus schließen...

@UlrichS: Ich denke mal, dein Standpunkt ist jetzt klar geworden. Das ständige "hättest du..." hilft hier nicht weiter.


Frank

bussi1256 am 22 Feb 2013 21:06:01

Hallo,
man sieht das der Schaden sehr frisch ist.
Nach meiner Meinung ist das Womo in ca. 2m Höhe genau im Winkel der Ecke durch ein anderes Fahrzeug beschädigt worden, da eine genaue Kante zu sehen ist. Wäre der Schaden vom Womo ausgegangen, müßte die Kante entweder mehr zur Seite oder zur Rückwand verlaufen, also nicht genau im 90 Grad Winkel des Womos.
Unbedingt Polizei dazu nehmen, sieht auch besser gegenüber der Versicherung aus.
Bussi

Klausimaus am 22 Feb 2013 21:34:46

Moin !
Ganz unzweifelhaft ist das ein mächtiger Schaden, den der Verursacher auch bemerkt haben muss.
Zum Thema Polizei:
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort liegt nur vor, wenn der Unfall im öffentlichen Verkehrsraum stattgefunden hat. Hier liegt ja die Vermutung vor, dass der Unfall auf dem Gelände der Werkstatt, also auf nicht öffentlichem Verkehrsraum war. Dann wäre die Polizei nicht zuständig, da es sich um eine rein zivilrechtliche Angelegenheit zwischen Fahrzeughalter und Werkstattinhaber handeln würde.
Anders sähe es aus, wenn die Vermutung bestünde, das Womo könnte, z.B. bei einer Probefahrt, im öffentlichen Verkehrsraum beschädigt worden sein. Hierzu könnte man kommen, da ja auf dem Betriebsgelände und in der Werkstatt keine Spuren gefunden wurden, die dafür sprechen, dass der Unfall dort war.

Ich wollte nur mal auf die Problematik hinweisen. In jedem Fall wird eine Beweisführung schwierig sein, da ja offensichtlich keine Zeugen vorhanden sind. Allerdings: Der Schaden sieht frisch aus. Sollte er also, falls der Werkstattinhaber dies behauptet, schon bei Anlieferung des Womos vorhanden gewesen sein, müsste der Werkstattinhaber ihn eigentlich auch bemerkt und den Fahrzeughalter darauf hingewiesen haben, schon um später von Forderungen frei zu sein.
Zum Schaden selbst: Er liegt ja recht hoch, so dass die schon geäußerte Vermutung, er könnte im Zusammenhang mit einem z.B. Lkw entstanden sein, was für sich hat. Aber auch in einer Werkstatt wäre ein solcher Schaden durchaus an den Stützen der Bühne oder am Hallentor möglich.

Klausimaus

Re_tep am 23 Feb 2013 09:26:37

Es ist nach den Bildern zu urteilen definitiv ein aktiver Schaden, d.h. das Fahrzeug war aktiv in Bewegung. Natürlich kann ein zweites Fahrzeug involviert gewesen sein, aber Dein Fahrzeug war in Bewegung, wurde gefahren. Da jedoch ein anderes Fahrzeug in dieser Höhe kaum punktuelle auslagernde Aufbauten hat ist zu vermuten, dass der Fahrer rückwärts gegen einen in dieser Höhe befindlichen Gegenstand gefahren ist. Es war eine streifende Kollision. Wenn der Gegenstand nachgibt, also nicht starr ist, was den Bildern nach zu vermuten ist, muß man diesen Zusammenstoß nicht unbedingt merken, wenn vielleicht auch noch das Radio läuft. Der Schaden ist frisch, bei diesem Wetter keine zwei Wochen alt. Bei Deiner Aussenfarbe (schwarz) ist natürlich nur etwas an helleren möglichen Schadstellen zu sehen.
Polizei ist hier völlig sinnlos. Wie sollen die eine strafrechtlich relevante Tat nachweisen? Nur dafür sind sie da, das andere ist die zivilrechtliche Schiene. Es ist -wie in meinem ersten Beitrag schon geschrieben- eine Frage der Beweisführung: Kann ich durch Zeugen (es reichen auch die Ehefrau, der Ehemann, Kinder, Oma, Opa etc.) definitiv beweisen, dass der Schaden bei Ablieferung in der Werkstatt nicht vorhanden war? Wenn ja, zahlt die Werkstatt, wie und wodurch auch immer der Schaden entstanden ist (Werkstattobhut). Wenn nicht und ich bin womöglich selber irgendwo gegen gefahren und habe es nicht gemerkt, was nach Schadensbild durchaus möglich ist, dann ist es so, als hätte man den Schaden auf seiner eigenen Auffahrt festgestellt. Dann ärgert man sich, wie das denn wohl passiert sein kann, ruft seinen Vollkaskoversicherer an und fertisch!

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