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Da ich noch eine Kühlbox habe, wollte ich diese in der Heckgarage stationieren und am liebsten mit Gas betreiben (Getränkekühlung). Gasanschluss ist in der Garage als Steckverbindung angeblich nicht erlaubt. Der Gaskasten ist mittels einer Tür durch die Garage getrennt. Ein Steckanschluss im Gaskasten ist erlaubt. Nur kein Loch zur Garage, wo ich den Anschlussschlauch durchstecken könnte. Der Gaskasten darf nur nach unten das Loch haben. Das ist die Sachlage laut Aussage des Fachhändlers. Gibt es eine praktische, erlaubte Lösung? CD Eddy Hallo, wir haben eine "feste" Gasleitung vom Flaschenkasten in die Garage verlegt. Dort war am Ende ein roter Abschlusshahn vor der Gassteckdose. Bei der Gasprüfung musste der rote Gasabschlusshahn gegen einen "gelben" ausgetauscht werden, da bei diesem das angeschlossene Entnahmegerät nur abgezogen werden kann, wenn der gelbe Absperrhahn zuvor auch geschlossen wurde. Dann gab es die gewünschte Plakette. Vielen Dank. Werde das dem Händler mitteilen. Werde weiter berichten. Danke nochmal, genauso wird es jetzt gemacht. CD Eddy und wo leitest du die abgase raus ?
das hat mit gelb oder rot nicht zu tun ! Hallo Eddy, ich hatte auch mal die gleiche Idee, habe das aber verworfen, nachdem ich mal feststellen musste, dass es die Gasflamme ausgeblasen hatte und munter weiter Gas ausströmte !!!! War sogar ein WAECO-Markengerät. Sicherlich darf das nicht sein, aber man sieht ja, dass es so etwas gibt. Außerdem sind da auch noch die Abgase, die es zu berücksichtigen gibt. Habe mir dann vor zwei Jahren eine Kompressorkühlbox gekauft und bin damit bestens zufrieden. Das Ding schalte ich zum Urlaubsanfang ein und am Ende wieder aus und dazwischen denke ich nicht weiter drüber nach. Scheinbar ist die Isolierung so gut, dass die relativ selten nachkühlen muss, so dass sich der Stromverbrauch nicht wirklich bei mir bemerkbar macht, obwohl wir selten mal am Strom hängen um wieder aufzuladen. Die Kühlleistung ist natürlich auch wesentlich besser als bei so einem Gasding. Grundsätzlich ist es aber eine empfehlenswerte Idee zum Getränke kühlen (Bier / Weisswein etc...) und als zusätzlichen Kühlbunker für grössere Einkäufe, wenn man den Innenkühlschrank nicht kunstvoll überfrachten möchte. : Frank Das Gerät funktioniert auch mit 230V und 12 V. Es geht mir um die Option auch Gas anschließen zu können. Ist auch interessant für mich ev. mal einen Gasgrill anschließen zu können. In jedem Fall habe ich mehr Optionen als ohne Anschluss. Vielen Dank Eddy Hallo Eddy, für den Grill würde ich mir einfach eine Aussensteckdose anbringen. Damit gehst Du auf Nummer sicher. Gas in der Heckgarage (egal ob über einen durchgeführten Schlauch, oder irgend einen Anschluß) halte ich für ein zu großes Risiko, sofern das überhaupt irgendwie zulässig ist. Die Boxen mit 12V/230V/Gas-Option fressen bei 12V-Betrieb unglaublich viel strom, da die permanent kühlen müssen, also ständig auf voller Leistung laufen. Da kannst Du zusehen wie Deine Batterien leer werden. Eine Kompressorbox braucht extrem wenig Strom. Möchte Dich aber natürlich nicht von Deinem Plan abbringen. : Frank Ist mir auch alles klar. Habe die Box schon Jahre! An den Außenanschuss habe ich auch gedacht. Würde mir dann aber Innen nichts bringen. So habe ich beide Möglichkeiten und laut Fachbetrieb mit Sicherheitsventil (s.o) erlaubt. Na dann gutes Gelingen. Achte aber mal darauf, was passiert wenn die Flamme aus geht. Wie gesagt, bei mir strömte weiter Gas aus und das wäre in der Garage eher ungünstig könnte ich mir vorstellen. : Frank Hallo, ich habe auch einen Gasanschluss in der Heckgarage, mit rotem Absperrhahn und bei der Gasabnahme war es kein Problem. Auch hier kann man den Steckanschluss, nur bei abgesperrtem Hahn, trennen. Für den Betrieb der Kühlbox habe ich im Boden ein verschließbares Lüftungsgitter eingebaut . Die Kompressorkühlbox konnte ich leider nicht weiter nutzen, da unser Sohn direkt darüber schläft, bzw. durch das brummen des Kompressors nicht einschlafen konnte. Viele Peter Hallo Peter, das ist natürlich auch eine Alternative. Man muss dann halt bereit sein ein Loch ins Fahrzeug zu sägen. Aber da spricht ja nichts dagegen. Ohne Loch könnte es dann vielleicht schlagartig ein großes Loch geben :D Dann hattest Du aber eine laute Kompressor-Kühlbox, oder Dein Sohn war gegen genau diese Frequenzen empfindlich. Witzigerweise habe ich einen gesunden Schlaf und i.d.R. keinerlei Einschlafprobleme. Trotzdem habe ich mich durch das ewige Gebrumme meiner damaligen Efoy-Brennstoffzelle von dem Ding getrennt. Obwohl die ganz vorne im Fahrzeug-Doppelboden (sogar auf Gummielementen) verbaut war und nicht in der Heckgarage, über der ich schlafe. Heute habe ich die Kompressorkühlbox in der Heckgarage (quasi unterm Kopfkissen) stehen und habe noch nie ein störendes Geräusch vernommen. Aber vermutlich ist das eine andere Frequenz die mich scheinbar nicht stört. Hier im Rheinland sagt man ja: ''jeder Jeck is anders'' . Aber interessant wie unterschiedlich der eine oder andere da empfindet. : Frank Hallo, entweder wurde ich verascht oder betrogen!!!! Hatte für meinen Gasgrill einen Gasanschluss in einem Seitenfach (Doppelboden) außen neben der Tür. Der Gas-Tüv wurde verweigert, dies sei dort nicht zulässig. Es sei nur eine Gassteckdose außerhalb erlaubt. Bussi Hallo Frank, es ist genau wie du sagst, die Kompressorkühlbox hat meine Frau und mich nie gestört, aber unseren Sohn schon. Hallo Bussi, ich glaube es kommt immer auf den Prüfer an, ich wohne in der Mitte zwischen zwei größeren TÜV’s. Zu einen von beiden fahre ich nie mehr, da hier schon bei Kleinigkeiten ein riesen Aufstand gemacht wird, z.B. eingerissener Gummi beim Scheibenwischer, die Neuen waren bereits bestellt aber bei LandRover musste man auch bei Standardartikeln Zeit haben. Oft wissen die Herrn Prüfer auch nicht genau was erlaubt und verboten ist, den Gasanschluss innerhalb des Fahrzeugs gab es bei unserem alten Wohnmobil sogar als Option ab Werk. Viele Peter Hallo Peter, Deine Erfahrungen mit dem TÜV sind ja leider kein Einzelfall. Überspitzt gesagt bekommst Du bei fünf verschiedenen TÜV-Prüfern vermutlich fünf verschiedenen Aussagen. Habe beruflich viele Jahre mit dem TÜV zu tun gehabt. Nicht nur an den Prüfstellen sondern auch bei der Erstellung von Gutachten. Da drängte mir sich oft der Eindruck auf, dass dort überwiegend die landen, die man in der freien Wirtschaft i.d.R. aus den verschiedensten Gründen nicht gebrauchen kann, oder die von der Veranlagung dazu neigen eher eine ruhige Berufs-Kugel zu schieben. Mag auch Ausnahmen geben. : Frank @ bussi, in meinem Fahrzeug ist die Gasentnahmestelle für Grill´s etc. nun schon 14 Jahre in der Garage verbaut, und zwar vom Hersteller. Probleme bei irgendwelchen Abnahmen gab es bis dato nie. lg Ziggi Naja, wird wohl heute nicht mehr alles zwanglsläufig genehmigt, was vor zig Jahren zugelassen mal war. In meinem 95er Womo standen die Gasflaschen frei ohne Gaskasten in der vollgerümpelten Heckgarage. Glaube nicht, dass das heute noch zugelassen wird. ![]()
das ist und war noch NIE zugelassen
du meinst also, Niesmann hat seine Clou´s alle verkehrt gebaut und die Gasprüfer wurden zur Abnahme genötigt? :roll:
so wie es auf dem foto zu sehen ist, ist es und war es niemals zulässig. in den richtlinien vom dvgw - arbeitsblatt g 607 "flüssiggas in fahrzeugen" steht : " 2. Flüssiggasbehälter 2.1 Flaschen 2.1.1 Flaschen müssen der Druckbehälterverordnung entsprechen. 2.1.2 Flaschen sind in Deichselkästen oder Flaschenschränken des Fahrzeuges dicht gegenüber dem Fahrzeug- innenraum und nur von außen zugänglich aufzubewahren. Unter Berücksichtigung des Punktes 2.1.4 dürfen Flaschen auch in vom Innenraum zugänglichen Flaschenschränken oder -kästen aufgestellt werden. Alle Flaschen müssen durch Halterungen unverrückbar und fest mit dem Fahrzeug verbunden und gegen Verdrehen gesichert sein. Die Halterungen müssen leicht bedienbar sein. .. 2.1.3 Die Flaschenkästen oder -schränke müssen unverschließbare Öffnungen von mindestens 100 cm2 freiem Querschnitt haben, die in oder unmittelbar über dem Boden zur Außenluft führen. Die Flaschen müssen aufrecht stehen und gegen Strahlungs- und Heizungswärme geschützt sein. In diesen Flaschenkästen oder -schränken dürfen sich keine elektrischen oder andere Zündquellen befinden. Bei außenliegenden oder nur von außen zugänglichen Flaschenkästen oder -schränken muss eine geeignete Durchführungsöffnurig für eine Schlauchleitung vorhanden sein, die den Anschluss einer außenstehenden Flasche ermöglicht. Werden Geräte mit Abgasabführung unter Boden eingebaut, dürfen im Fahrzeugboden keine Öffnungen vorhanden sein, durch die Abgase in das Fahrzeuginnere gelangen können. In diesem Falle müssen die unverschließbaren Öffnungen für den Flaschenkasten unmittelbar über dessen Boden in der Außenwand münden. 2.1.4 innerhalb von Fahrzeugen dürfen je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je 15 kg Füllgewicht nur in Flaschenschränken oder -kästen, die ausschließlich hierfür vorgesehen sind, aufgestellt werden. Nach Druck- behälterverordnung bezeichnete Camping- Flaschen" mit eingebautem Rückschlagventil dürfen innerhalb von Fahrzeugen aufgestellt werden, wenn sie mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet sind. Flaschen können auch innerhalb von Fahrzeugen in nur von oben aus zugänglichen, nach außerhalb des Fahrzeuges entlüfteten Flaschenkästen aufgestellt werden, die das Eindringen des Gases ins Fahrzeuginnere verhindern. Diese Kästen müssen am Boden eine nach außen fallende, unverschließbare Lüftung (Leitung oder Stutzen) von mindestens 2 cm2 Fläche haben. 1) 2.1.5 Flaschen mit einem Füllgewicht über 15 kg müssen außerhalb des Fahrzeuges so aufgestellt werden, dass sie sich innerhalb einer Schutzzone befinden, die einen kegelförmigen Raum darstellt, dessen Grundfläche 100 cm Abstandsmaß als Radius haben muss. Die Kegelspitze liegt 50 cm über dem Ventil der Flasche. Die Flaschen sind kippsicher aufzustellen. Innerhalb der Schutzzone dürfen sich keine gegen Gaseintritt unge- schützte Kanaleinläufe, Luft- und Licht- oder Kellerschächte sowie keine Zündquellen befinden. Das Flaschenventil bzw. das Entnahmeventil ist gegen Witterungseinflüsse zu schützen. " und diese vorschriften waren und sind bindend - auch für niesmann es würden offensichtlich alle Richtlinien eingehalten! :ja: ![]()
nein ! Der Feuerlöscher direkt über den Gasflaschen macht natürlich auch richtig viel Sinn :roll: Ich glaube wenn es dort ein Problem mit den Gasflaschen gibt, ist der Feuerlöscher eh nur noch Deko :D
und welche von 1995 wurden denn nicht eingehalten?
wo ist denn der gaskasten mit den entlüftung ? Ich sehe einen Gaskasten, zufällig ist er so groß, dass auch Fahrräder reinpassen. Die Entlüftung kann ja unter dem wunderschönen Teppich versteckt sein Hallo, das verstehe mal wer will. Bei uns war in der Heckgarage ein EINBAU - Gasgenerator, mit Abgasführung durch den Boden ins Freie, eingebaut. Für dieses Teil war die Gasleitung in die Garage verlegt worden. Als dieser Ausgebaut wurde, kam mir die Idee mit der Gassteckdose für den Gasgrill. Es musste lediglich, wie bereits erwähnt, der rote gegen den gelben Sicherheitshahn getauscht werden und die Welt war in Ordnung. Beim Vorgänger hatte ich auch eine Gassteckdose im Innenkasten verbaut. Damals (vor 5 Jahren) wurde der rote Absperrhahn noch nicht bemängelt. ...und jetzt möge man mir den Unterschied erklären, wenn ich ebenfalls im Innenraum, mittels eines roten Absperrhahnes meine Gasversorgung z.B. zum Kochfeld unterbreche. Das Gas liegt genauso im Fahrzeuginnern am Absperrhahn dauerhaft an. Der Unterschied zum Sicherheitabsperrhahn hat mir eingeleuchtet, damit auch auf jeden Fall der Hahn geschlossen ist, wenn die Gassteckdose nicht belegt ist. Vielleicht hättest Du diesem Prüfer einfach Deinen Anschluss nicht zeigen sollen :D :D :D
matthias4 hat es schon gut erklärt. :ja: Der luftdicht abgeschirmte Gasflaschenkasten zum Wohnraum ist die Garage selbst! Be-u.Entlüftung erfolgen über 2 Bodenlöcher >100cm², eins unter den Flaschen (Teppich) und eins unter dem Reserverad. Die Feuerlöschermontageortprofis unter euch möchte ich dahingehend beruhigen, dass es sich auf dem Bild um 1/3 der Feuerlöscher handelt. Vielleicht war dieser für die Elektrozentrale zuständig, ich weiss es nicht. Genauso wenig weiss ich, ob die Gasflaschen nicht über eine Sprinkleranlage gesichert waren. In den 4,5Jahren, wo das Fahrzeug in meinem Besitz war, wurden wegen dem grossen Gastank nie die Flaschen aufgedreht, jedoch als Reserve im Winter rein gestellt. Elektroschrank: ![]() Bedienpanel: ![]() |
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