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Augen zu und durch, oder was???? 1, 2


Gast am 03 Mär 2013 17:06:48

hier im Forum stellt jemand die Frage wie man richtig mit den überall käuflich zu erwerbenden Umfüllschläuchen umgeht, dieser Beitrag wird auf Grund der "Gefahr" sofort gesperrt. Nach meiner Meinung wird die Gefahr nur höher, wenn solchen Nutzer keine Hinweise gegeben werden können die für die Nutzung dieser Umfüllschläuche von nutzen sind, dies um etwaige Gefahren die ein Laie dabei hat abzuwehren. Diese Umfüllschläuche sind ohne weiteres im Handel zu erwerben und das Umfüllen ist gesetzlich auch nicht verboten, die Gefahr liegt nicht höher als das anschließen einer Gasflasche. darüber sollte man mal nachdenken, ob man nicht mit Hinweisen die etwaige Gefahr vermindert, als fragende im Regen stehen zu lassen.

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Gast am 03 Mär 2013 17:12:55

Tipsel hat geschrieben:Solche Ratschläge sind sicherlich gefährlich und sollten hier nicht gegeben werden.


Ich stimme Tipsel zu !

Umfüllschläuche sind verboten und gefährlich ich finde es ist schon ein bisschen Wahnsinnig leichtsinnig so etwas zu machen.

Auch aus ( Mit) Haftungsgründen wurde sicherlich das Thema gesperrt, solche "Tipps" wollen wir nicht.

Gast am 03 Mär 2013 17:15:13

Die schläuch sind in der BRD nicht verboten und somit für jeden zu erwerben. Wo soll dieses Verbot stehen?????

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Tipsel am 03 Mär 2013 17:16:53

Ich hab den Thread wieder aufgemacht, denn scheinbar ist so was doch zulässig. Bitte diskutiert aber nicht drüber, wie gefährlich es ist, denn der User ist sich dessen sicherlich bewusst.

Gast am 03 Mär 2013 17:17:16

Es steht auch nirgends das man keine Ampel absägen darf um dann ungestraft über die Kreuzung fahren zu können.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deine Frage ernst gemeint ist.

Propanflaschen dürfen nur bei einen zugelassenen und geprüften Füllbetrieb gefüllt werden, der Sachkundig ist usw.

wolfherm am 03 Mär 2013 17:19:05

In Marokko ist das zulässig. Die haben da eine Verordnung für Ungläubige.....

Gast am 03 Mär 2013 17:22:48

Das glaube ich sogar, auch eine Art von Dschihad gib den Ungläubigen unpassende Gasflaschen den Rest erledigen die selbst. :lach:

Ja wenn man aufpasst usw. kann man es machen, aber dabei ist schon sooo viel passiert.

Wenn was passiert wird die Teilkasko garantiert nicht zahlen und hoffentlich wird kein Nachbarmobil beschädigt oder noch schlimmer kommt kein Mensch zu Schaden.

Gast am 03 Mär 2013 17:45:14

Es soll ein jeder tun was er will, so lange er andere nicht gefährdet. Aber in diesem Fall möge er mindestens 100 m weg vom mir stehen. Ob es nun legal oder illegal ist, ist mir egal. Wenn ich aber manchmal sehe was das so gepfuscht wird, traue ich vielen auch das Umfüllen nicht zu. Reist so ein Schlauch während des Umfüllens auf einem CP oder SP und entzündet sich, ist die Katastrophe da.

kamann am 03 Mär 2013 18:29:56

jo genau;
bei dem ballon in ägypten ist auch nur der schlauch abgerissen und es is nixxxx passiert...
und wenn ich an die gasleitung in unserer strasse denke...gott sei dank liegt sie auf der anderen strassenseite!!!!
mfg KH

Lancelot am 03 Mär 2013 18:32:02

Kleiner Unterschied (zu Ägypten) - dort war auch eine offene Flamme (die Ballonheizung) im Spiel ... :)

Wär nicht schlecht, das beim umfüllen zu vermeiden .. :D

deedee am 03 Mär 2013 18:34:20

In einem Nachbarort von uns ist letztes Jahr einem (gewerblichen ) Gasfachmann mit eigenem Betrieb die Hütte in die Luft geflogen .... nachweislich beim Umfüllen (die meisten Gasflschen, die zurückgetauscht werden, sind ja nicht ganz entleert, und zu diesem Zwecke hatte er umgefüllt). Wie es von amtlicher Seite hieß, hätte er -zumindest in seinem Betrieb- nicht umfüllen dürfen .......
Ich kenne aber die Gesetzeslage hierzu nicht .....
Der Herr hatte aber ein mächtiges Strafverfahren an den Hals gekriegt.

Gast am 03 Mär 2013 18:36:45

deedee hat geschrieben:In einem Nachbarort von uns ist letztes Jahr einem (gewerblichen ) Gasfachmann mit eigenem Betrieb die Hütte in die Luft geflogen .... nachweislich beim Umfüllen (die meisten Gasflschen, die zurückgetauscht werden, sind ja nicht ganz entleert, und zu diesem Zwecke hatte er umgefüllt). Wie es von amtlicher Seite hieß, hätte er -zumindest in seinem Betrieb- nicht umfüllen dürfen .......
Ich kenne aber die Gesetzeslage hierzu nicht .....
Der Herr hatte aber ein mächtiges Strafverfahren an den Hals gekriegt.


Man muß halt unterscheiden, gewerblich und privat. Was ich gewerblich nicht darf, kann privat noch erlaubt sein.

Gast am 03 Mär 2013 18:40:53

deedee hat geschrieben:In einem Nachbarort von uns ist letztes Jahr
einem (gewerblichen ) Gasfachmann mit eigenem Betrieb die Hütte in die Luft geflogen .... nachweislich beim Umfüllen
(die meisten Gasflschen, die zurückgetauscht werden, sind ja nicht ganz entleert, und zu diesem Zwecke hatte er umgefüllt). Wie es von amtlicher Seite hieß, hätte er -zumindest in seinem Betrieb- nicht umfüllen dürfen .......
Ich kenne aber die Gesetzeslage hierzu nicht .....
Der Herr hatte aber ein mächtiges Strafverfahren an den Hals gekriegt.



Und ihm ist nichts passiert ? :nixweiss: :gruebel:

Gast am 03 Mär 2013 18:41:51

deedee hat geschrieben:Der Herr hatte aber ein mächtiges Strafverfahren an den Hals gekriegt.
Klar weil umfüllen verboten ist.

Man läßt ja Flüssiggas in flüssiger Form aus der oberen Flasche durch den Schlauch laufen, der für Flüssigkeiten nicht zugelassen ist. Im Falle einer Undichtigkeit tritt nicht etwas Gas aus sondern Flüssigkeit die 100 x soviel Energie hat, sofort verdampft und eine vielfache Gefahr bildet. Jetzt brauch nur in 10 - 20 m eine Zündquelle sein ( Kühlschrank, Heizung etc. ) und schon knallt es aber richtig.

Lancelot am 03 Mär 2013 18:43:28

Freetec 598 hat geschrieben:Und ihm ist nichts passiert ? :nixweiss: :gruebel:



"Rasieren" ist jetzt seltener ... :eek:

deedee am 03 Mär 2013 18:46:13

Freetec 598 hat geschrieben:Und ihm ist nichts passiert ? :nixweiss: :gruebel:

Doch ... er wurde dabei schwer verletzt .....

Gast am 03 Mär 2013 18:47:08

deedee hat geschrieben:Der Herr hatte aber ein mächtiges Strafverfahren an den Hals gekriegt.


ja aber wegen herbeiführen einer Exlosion, §306b bzw. §308 des StGB, und einen Absatz wegen verbotenem Umfüllen von Gasen gibt es in Deutschland nicht.

wolfherm am 03 Mär 2013 18:48:09

Schaaaatz, wo sind die Chips? Der Abend wird lustig.......

thomas56 am 03 Mär 2013 18:53:21

das einzige wo ich weiß, dass umfüllen erlaubt ist, sind die Klempner, die von 11 zu 1kg-Flaschen umfüllen dürfen.
Die Vorgehensweise wird schon im 1. Lehrjahr von einem Sachverständigen gezeigt/erklärt. Die Umfüllung erfolgt nicht über Schlauch, sondern über ein massives Messingteil. --> Link

klausevert am 03 Mär 2013 18:57:27

Im gewerblichen Bereich darf das nur der Klemptner - privat ist das was anderes

wolfherm am 03 Mär 2013 18:57:46

Thomas,

wenn das ein Azubi im ersten Ausbildungsjahr darf, dann darf das doch ein gestandener Camper nach vielen Jahren Erfahrung im Flaschenschleppen auch - oder? :D

Gast am 03 Mär 2013 18:59:36

Solange der Schlosserlehrling im ersten Jahr, Sauerstofflaschen mit 200Bar umfüllen darf, solange wird vieles nicht verboten!

rolfblock am 03 Mär 2013 19:01:21

Die Realität ist die Welt in der wir leben. Und die ist nicht linear, was das Denken angeht.
In Marokko dürfen Gaswerke kein Gas in eine TÜV geprüfte deutsche Flasche füllen. Das ist dort zu unsicher.
Daher muss men eine marokkanische Flasche (die sehen rein optisch so aus aus, als hätten sie sich beim Herumwerfen jahrelang bewähren müssen. Auch Rost haben sie dabei widerstanden.) bepfandet ausleihen, umfüllen und die leere wieder zurückgeben. Sonst hätte ich ja 3 Flaschen a 11 kg an Bord, was nicht zulässig ist. Auch wenn eine leer ist.
Die ähnliche Situation in Spanien, dort gibts zwar LPG, aber das darf man nicht in Flaschen füllen. zu unsicher.
Immer wenn den Leuten der sichere Weg versperrt wird, müssen die Leute den weniger sicheren gehen.

Gast am 03 Mär 2013 19:09:22

rolfblock hat geschrieben: Sonst hätte ich ja 3 Flaschen a 11 kg an Bord, was nicht zulässig ist.


Du darfs sehr wohl zum privaten gebrauch mehr als 2 Flaschen an Bord haben, nach den Bestimmungen der GGVS bzw. ADR darfs Du bei richtiger Ladungssicherung 330kg Propangas transportieren.

thomas56 am 03 Mär 2013 19:14:47

willy13 hat geschrieben: nach den Bestimmungen der GGVS bzw. ADR darfs Du bei richtiger Ladungssicherung 330kg Propangas transportieren.

Das stimmt! Aber mehr als 114kg hatte ich noch nicht mit. :D

coseb am 03 Mär 2013 19:24:53

Richtig Thomas

Und das Teil nennt man Umfüllbogen, ( gibt es auch zum Umfüllen von Argon und Sauerstoff)

Aber es ist natürlich besser, wer nicht weis was er tut . LASSEN .

Nein ich will keine Chips :)
Gr Rudolf

cerberus2004 am 03 Mär 2013 19:28:31

Hallo,
ich finde Willy's Eingangstext am wichtigsten: Man sollte hier klar darauf hinweisen, dass dies Gefahren birgt und nur von jemandem durchgeführt werden soll, der weiß was er tut. Totschweigen hilft am wenigsten. Unter'm Strich war und ist das doch gängige Praxis in vielen Gewerbebetrieben und hört sich gefährlicher an, als es ist.

Finde aber auch, dass man dies besser an einem ungestörten Ort unter Ausschluß der Öffentlichkeit machen sollte, da es doch bei dem einen oder anderen zartbesaiteten Zeitgenossen für Irritationen sorgen kann. Da gilt dann Gas = unkalkulierbare Gefahr. Dieses Verhalten findet man ja in zahllosen Lebensbereichen. Da wird gegen alles was man selbst nicht kennt oder beherrscht sofort geteufelt. Da man dies nicht vermeiden kann, gilt vorher aufgeführte Vorgehensweise und dann haben alle ihre Ruhe :D

: Frank

Ostwestfale am 03 Mär 2013 19:37:56

UlrichS hat geschrieben:Wenn was passiert wird die Teilkasko garantiert nicht zahlen


Hauptsache die Vollkasko zahlt dann.

Die Gutmenschen überschlagen sich wieder hoffnungslos hier.
Hoffentlich habt ihr alle eure Reifen kontrolliert und fahrt kein gramm Überladung.

Bon Voyage

Gast am 03 Mär 2013 19:42:15

deedee hat geschrieben:
Freetec 598 hat geschrieben:Und ihm ist nichts passiert ? :nixweiss: :gruebel:

Doch ... er wurde dabei schwer verletzt
.....


Dann hat er ja Schwein gehabt, :eek:
hätte ja auch böse ausgehen können :D
Ich meine ja nur, wo es doch angeblich völlig ungefährlich sein soll
und es jeder Laie ......

maredo am 03 Mär 2013 19:45:36

Rauchen und angerufen werden sollte man auf jeden Fall vermeiden.

Übrigens ist es sehr schwierig 5er Gasflaschen mit Kragen neu befüllt zu bekommen. So etwas gibt es nur für liegenden Verbrauch. Kann mich da Jemand aufklären warum?

maredo

frboe am 03 Mär 2013 20:18:51

das sollten aber nur rentner ab 65 j. machen :D

Gast am 03 Mär 2013 20:46:21

maredo hat geschrieben:Rauchen und angerufen werden sollte man auf jeden Fall vermeiden.

Übrigens ist es sehr schwierig 5er Gasflaschen mit Kragen neu befüllt zu bekommen. So etwas gibt es nur für liegenden Verbrauch. Kann mich da Jemand aufklären warum?

maredo


ja weil die meißten Flaschen in dieser Art zur flüssigen Gasentnahme gebaut sind, und liegend verwendet werden. Deshalb läuft aus solch einer Flasche die über Kopf hängt kein Gas, diese werden im Betrieb, meist an Gabelstabler liegend verwendet.

dieter2 am 03 Mär 2013 22:49:27

UlrichS hat geschrieben:Man läßt ja Flüssiggas in flüssiger Form aus der oberen Flasche durch den Schlauch laufen, der für Flüssigkeiten nicht zugelassen ist.


Merkst Du eigendlich nicht was Du für einen Unsinn schreibst :roll:

Dieter

Gast am 03 Mär 2013 22:57:46

Gott sei dank hat von Euch noch niemand gesehen ,wie der Dachdecker eine vereiste Flasche wieder in Gang bringt :lol:
Wenn die wichtigsten Grundregeln eingehalten werden ,sollte das umfuellen nicht gefährlicher sein wie tanken :ja:

Gast am 03 Mär 2013 23:07:03

meier923 hat geschrieben:Wenn die wichtigsten Grundregeln eingehalten werden ,sollte das umfuellen nicht gefährlicher sein wie tanken :ja:

Wenn die wichtigsten Grundregeln eingehalten werden, dann kann man auch:
Bremsen selbst reparieren,
230V Verkabelungen selbst machen,
...
...
Es ist halt wie mit Allem. Wenn man die Regeln kennt und einhält, kann man alles machen.
Wer aber über zu wenig Wissen verfügt, hier mal kurz ein paar Zeilen liest und es Monate später nachmacht, der kann Glück haben oder auch nicht.
Und nochmals: Es soll jeder machen was er für richtig hält so lange es nicht auf Risiko und Kosten anderer geht.

Ich kenne welche, die haben das berühmte Kabel links und rechts mit Stecker 230V, damit sie mit dem Generator in jedes Netz einspeisen können.
Wenn man genau weiß was man da macht, geht auch das. Wenn man es nicht weiß ist es lebensgefährlich.
Und was die ewigen Aussagen mit den Verboten betrifft: Die meisten Verbote gelten für den gewerblichen Bereich und NICHT für den Privatmann.
So lange es gut geht, will keiner was. Wenn es aber schief geht kommen wir schnell zum Thema Haftung wegen Fahrlässigkeit. Denn auch wenn etwas nicht verboten ist, kann man trotzdem für die Folgen haftbar sein. Verbot und Haftung sind zwei paar Stiefel.

Mir ist der tiefere Sinn des Umfüllens nicht klar. Da man ja nicht alles von einer Flasche in die andere bekommt, ist es doch sinnvoller gleich die neue Flasche anzuschließen und eben ein EU-Adapterset dabei zu haben. Oder verstehe ich da was nicht ganz? :?

wolfherm am 03 Mär 2013 23:12:16

Für mich ist das ganz einfach: Wenn ich nachfragen muss, wie es geht, lasse ich es lieber machen. Dann scheine ich weder die Ahnung und schon gar nicht die Erfahrung zu haben. Also, Hände weg und Fachleute ran.....

mcdudel am 03 Mär 2013 23:21:22

Was wird hier viel Schwachsinn geschrieben, und auf nicht vorhandenen Vorschriften hingewiesen.
Jeder Handwerker der mit Gas was zu tun hat füllt seine 1 kg Flasche von einer 11oder 5kg Flasche wie schon beschrieben um. Dieses steht in keinem Ausbildungsrahmenplan dieser Berufgruppen, sondern wird, ich bezeichne sie mal so vom Altgesellen zum Gesellen oder Azubi vermittelt.
Macht man das im privaten Bereich so ist es nicht verboten und es kümmert keine Versicherung.
Hört endlich auf mit eurer Angstmacherei, jeder so wie er will im eigenen Interesse und in eigener Verantwortung.

Gast am 04 Mär 2013 00:30:15

Ostwestfale hat geschrieben:...
Die Gutmenschen überschlagen sich wieder hoffnungslos hier.
Hoffentlich habt ihr alle eure Reifen kontrolliert und fahrt kein gramm Überladung.
..


Jou, so siehts aus, Deutschland, das Land der Bedenkenträger und Versicherungen.
Immer wieder lustig was hier so alles geschrieben wird.
Das Forum verkommt langsam, 99 % Off-Topic im "nicht Off-Topic"-Bereich... :roll:
(Ist zwar jetzt auch Off-Topic, sorry :D )

Nebenbei: ich fülle auch um - bei Bedarf - und tanke sogar wenns sein muß LPG - Gott wie furchtbar - in meine graue stinknormale Gasflasche und ich lebe noch, Mann, was ein Risiko. :lol:
Frei nach dem Motto - James Dean - denn sie wissen nicht was sie tun....

Ciao
Didier

Schmittchen am 04 Mär 2013 01:22:08

solange die graue Flasche dabei nicht überfüllt wird, ist es ja auch ok.

Eine Füllstation macht auch nichts anderes, die graue Flasche wird auf eine Waage gestellt, zu 80% gefüllt, Ventil zu und gut is.

Andre

Gast am 04 Mär 2013 06:53:31

dieter2 hat geschrieben:
UlrichS hat geschrieben:Man läßt ja Flüssiggas in flüssiger Form aus der oberen Flasche durch den Schlauch laufen, der für Flüssigkeiten nicht zugelassen ist.


Merkst Du eigendlich nicht was Du für einen Unsinn schreibst :roll:

Dieter

Ist schon Frech was Du da schreibst, mit Deiner Erziehung scheint es nicht ganz geklappt zu haben.

Wenn Du etwas nicht verstehst kannst Du fragen, meines Wissens gibt es für Entnahmen aus der Flüssigphase ganz andere Schläuche z.B. FAGUMIT Gasentnahmeschläuche LPG CNG Klasse 2 u.a. Als Gasentnahmeschläuche verwenden die meisten von uns Schläuche, die lediglich für Entnahmen im Gasförmigen Zustand zugelassen sind.

--> Link

Wie hier richtig geschrieben wird, ist das umfüllen mit dafür zugelassenem Umfüllzubehör in eine "Dachdeckerflasche" oder Klempnerflasche zulässig, ebenfalls für private Zwecke ein Umfüllen mit zugelassenen Schläuche und unter der Verwendung einer kalibrierten Waage zulässig.

Davon war aber in den Beiträgen nicht die Rede sondern einfach von Umfüllen im Ausland ohne jede Waage und ohne eine Verbindung die für den Durchfluss von flüssigem Flüssiggas zugelassen ist.

Sollte etwas passieren wird weder eine Haftpflichtversicherung eintreten, noch eine Kaskoversicherung für das eigene Fahrzeug zahlen und wenn Menschen zu Schaden gekommen sind wird wohl im Urteil stehen das verbotenerweise umgefüllt wurde und dabei jede Sicherheit ausser acht gelassen wurde.

Grundsätzlich ist es mir egal was Leute machen, nur wäre es schön bei der Wahrheit zu bleiben und klar zu schreiben, ich fülle um und weiß das es verboten ist mache es aber trotzdem. Das wäre wenigstens ehrlich aber dazu ist man offenbar zu feige. Aber dann noch frech werden beweist mir unwiderlegbar, die Kinderstube hat bei dem nicht funktioniert. :D

agent_no6 hat geschrieben:Jou, so siehts aus, Deutschland, das Land der Bedenkenträger und Versicherungen.
Immer wieder lustig was hier so alles geschrieben wird.
Das Forum verkommt langsam, 99 % Off-Topic im "nicht Off-Topic"-Bereich... :roll:
(Ist zwar jetzt auch Off-Topic, sorry :D )

Nebenbei: ich fülle auch um - bei Bedarf - und tanke sogar wenns sein muß LPG - Gott wie furchtbar - in meine graue stinknormale Gasflasche und ich lebe noch, Mann, was ein Risiko. :lol:
Frei nach dem Motto - James Dean - denn sie wissen nicht was sie tun....
Wir tanken auch selbst in unsere zugelassenen Gastankflasche und füllen auch in unsere kleine Handwerkerflasche um, aber nur mit den zugelassenen Zubehör und nach Bedienungsanleitung. :D

Davon war aber hier nicht die Rede sondern es ging um das füllen von 11 kg Gasflaschen aus anderen Gasflaschen ( z.B. aus einer 33 kg Flasche oder was die da in Marokko haben )

Aus meiner Sicht ist das füllen so wie es vom TE gemeint war nicht gestattet, von Waage oder zugelassenen Schläuchen war nicht ansatzweise die Rede.

Gast am 04 Mär 2013 07:15:19

Ich finde es nicht Frech was Dieter geschrieben hat, sondern nur ehrlich. Ich kann natürlich nur für mich selber sprechen, aber Dein Vorschriften Geleiere, von Verboten die es nicht gibt, gehen auch mir gewaltig auf die Nerven.
Und bei Deinem Verhalten, über die Erziehung von anderen zu Meckern ist ein starkes Stück.

Jagstcamp-Widdern am 04 Mär 2013 09:07:30

wo gibt es eigentlich das adapterset zum anschliessen ausländischer gasflaschen?

Gast am 04 Mär 2013 10:07:09

Was meinst Du denn zum anschließen an Dein WOMO oder an Deine Gasflasche zum umfüllen ?

franz_99 am 04 Mär 2013 10:12:06

ich denke auch UlrichS etwas weniger von dir wäre sicher besser

Jagstcamp-Widdern am 04 Mär 2013 10:12:21

nee,

ich meine den anschluss einer ausländischen gasflasche an den druckminderer in meinem womo...

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