pegor am 04 Mär 2013 11:26:02 ich habe nun unseren Dethleffs TI auf 3850 Kg auflasten lassen. Wir hatten akut nach Einbau mehrerer Extras ( Solar, Batterie, autom. Satanlage, EBike u.s.w. ) Zuladungsprobleme. Letzte Wiegung fahrfertig mit Passagieren, Wasser und vollem Tank : 3600 Kg. Kann mir mal ein über 3,5 t Fahrer mitteilen inwieweit sich die Mautgebühren erhöhen ? Hauptsächlich unsere 3 Einflugschneisen in den Süden : italien, Kroatien. 1. Strecke : Kufstein - Brenner 2. Strecke : Salzburg - Karawankentunnel 3. Lindau Bodensee - Lugano ( also Richtung Genua )
Jako am 04 Mär 2013 11:58:26 hallo, schau mal hier: --> Linkda kannst du alle strecken eingeben.... richtung genua fahren wir, seit wir lkw sind, immer über den brenner. fahrten nach südtirol meistens über fernpass - reschenpass. richtung kroatien sind wir mit gobox noch nicht gefahren. gruß jako
Lancelot am 04 Mär 2013 15:20:06 Nehme an, Du fährst mit Euro V und 2 Achsen. Dann kostet Dich die Strecke mit der GO-Box einschließlich Sondermauten wie Brenner oder ähnlich, die Du ja mit dem Pickerl extra bezahlen mußt (und dort auch noch warten mußt 8) ) : pegor hat geschrieben:1. Strecke : Kufstein - Brenner
€ 40,41 all-in, one-way Alternative : fahr über Garmisch und Zirler Berg, dann auf die BAB Zirl-Ost über den Brenner : kostet € 26,74 Alternative : fahr über Garmisch, Zirler Berg, auf der Landstraße bis Innsbruch Süd : kostet € 23,49 Alternative : fahr Garmisch, Zirler und Brenner Landstraße : kostet NIX :) So kannst Du Dir mit dem "Mautkalkulator light" (Jakos link) alle Strecken ausrechnen lassen ...
Altmaerker39638 am 04 Mär 2013 16:57:03 Hallo geht doch ab 2012 ganz einfach, ab 3,5 to schafft man sich eine GO-Box an. Dann Antrag ausfüllen, Fahrzeugschein in Kopie an "Asfinag" und Rechnungslegung über Email und Kto. Kannst wählen zwischen 14 oder 30 Tagen Abrechnung. Es klappt prima und so schlimm sind die Kosten auch nicht :oops:. In der Schweiz brauchst kein Pickerl mehr, stellt einen Schein aus und kann sogar billiger sein... Viel Spass mit den Auflastung :eek: Joachim
federhaus am 07 Mär 2013 13:58:23 Hallo Da ich mich immer noch mit einer evt. Auflastung von 3,5 auf 3,85 t beschäftige, hätte ich mal ne Frage an die erfahrenen "Schweren Jungens und Mädel" : Wenn ich mich auflasten lasse, zähle ich ja auch in Deutschland zu den LKW-s. Wie funktioniert das Bezahlen in D. Muß ich mir dann auch extra so eine Elektronik-Box einbauen lassen ?
Jako am 07 Mär 2013 14:05:32 ...wohnmobil ist kein güterverkehr - also keine LKW maut in deutschland.... gruß jako
daffi2222 am 07 Mär 2013 14:07:52 federhaus hat geschrieben:Hallo Da ich mich immer noch mit einer evt. Auflastung von 3,5 auf 3,85 t beschäftige, hätte ich mal ne Frage an die erfahrenen "Schweren Jungens und Mädel" : Wenn ich mich auflasten lasse, zähle ich ja auch in Deutschland zu den LKW-s. Wie funktioniert das Bezahlen in D. Muß ich mir dann auch extra so eine Elektronik-Box einbauen lassen ?
Autobahnmaut gilt bisher nur für den Güterverkehr.
Gast am 07 Mär 2013 14:41:16 Lancelot hat geschrieben:..Alternative : fahr über Garmisch und Zirler Berg, dann auf die BAB Zirl-Ost über den Brenner : kostet € 26,74 Alternative : fahr Garmisch, Zirler und Brenner Landstraße : kostet NIX :)
So kannst Du Dir mit dem "Mautkalkulator light" (Jakos link) alle Strecken ausrechnen lassen ...
@Wolfgang: Hast du die MwSt mitgerechnet? Meine Alternative: Umfahre Inssbruck auf der AB und gehe in Innsbruck Süd auf die Brenner-Bundesstrasse. Zum Brenner sinds dann 30 km Landstrasse und ein paar Käffer. Dann sparst du dir die AB (Gebühr) zum Brenner, die es finanziell in sich hat. Mit EURO4 kostet die Sache als 2 Achser knappe 29.-€, (1.-€/km), ich - mit 3 bzw. Tandemachse - würd knapp 40.- (1,30€/km) für die Strecke bezahlen. Das ist es mir nicht wert. Nach dem Brenner kannst du dann in I wieder auf die Autobahn, dort sind die Kosten vergleichsweise gering... Ciao
chrisk am 07 Mär 2013 15:15:14 @ pegor Nur allgemein wegen den jetzigen über 3,5to, ab jetzt für Dich gültig: Lkw-Durchfahrtsverbot (Zeichen 253) Fahren mit Mindestabstand (Zeichen 273) Lkw-Überholverbot (Zeichen 277) Wird gerne vom Fahrer mal vergessen. Bevor es unnötig teuer wird. Nach Kroatien würde ich die Route: Kufstein, Kitzbühel, Felbertauernstraße (10€) nehmen. Fährt sich sehr gut und es gibt auch mehr zu sehen als über den Brenner.
Gast am 07 Mär 2013 15:19:27 chrisk hat geschrieben:@ pegor
Nur allgemein wegen den jetzigen über 3,5to, ab jetzt für Dich gültig:
Lkw-Durchfahrtsverbot (Zeichen 253) Fahren mit Mindestabstand (Zeichen 273) Lkw-Überholverbot (Zeichen 277)
In Österreich aber wiederum anders geregelt, deswegen vorher informieren. Ganz genau weiß ichs auch nicht, Brenner ist aber trotz LKW-Verbot befahrbar. Didier
Gast am 09 Mär 2013 00:33:48 Warum sollte ein WoMo über 3,5 t auf einmal ein LKW werden, es bleibt natürlich weiterhin ein Klasse M1 Fahrzeug, d.h., dass auch die LKW-Beschränkungen nicht greifen!
Lancelot am 09 Mär 2013 04:26:54 agent_no6 hat geschrieben:Lancelot hat geschrieben:.. kostet € 26,74 ..
@Wolfgang: Hast du die MwSt mitgerechnet? Mit EURO4 kostet die Sache als 2 Achser knappe 29.-€, (1.-€/km), ...
Nöö .. keine MWSt, aber (im Gegensatz zu Deiner Rechnung) als Euro V (siehe mein Eingang oben) :) Kann auch nix dafür .. hat der Mautkalkulator so ausgespuckt ..
Lancelot am 09 Mär 2013 04:28:34 Bimber hat geschrieben:Warum sollte ein WoMo über 3,5 t auf einmal ein LKW werden, es bleibt natürlich weiterhin ein Klasse M1 Fahrzeug, d.h., dass auch die LKW-Beschränkungen nicht greifen!
:gruebel: In Österreich ist das so ... bei uns leider nicht. Da gelten die LKW-Beschränkungen .. :(
proudbadener am 09 Mär 2013 09:35:39 Die rechtlichen unterschiede zwischen Womos bis 3,5 T und über 3,5 T sind :
Max. 100 KmH
ab dem 6 Jahr Jährlich HU
Lkw-Durchfahrtsverbot (Zeichen 253) Fahren mit Mindestabstand (Zeichen 273)
Lkw-Überholverbot (Zeichen 277)
Führerschein der Klasse C1 oder alte klasse 3
so nun hoffe ich nichts vergessen zu haben, ansonsten einfach posten.
Dies alles ist natürlich nur für Deutschland gültig.
Im Ausland gibt es dann meist noch eine andere Maut.
In Österreich fallen Womos über 3,5 T bis 7,5 T prinzipiel nicht unter LKW Recht.
Gast am 09 Mär 2013 22:55:57 Neuere WoMo sind als PKW beschrieben, und das bleiben sie auch nach der Auflastung, für Fahrzeuge der Klasse M1 gibt es keine Gewichtsbeschränkung und somit gelten für diese Fahrzeuge auch nicht die "LKW-BESCHRÄNKUNGEN"!! (VERBOT FÜR KRAFTFAHRZEUGE, AUSGENOMMEN PKW UND KOM)
Gast am 09 Mär 2013 23:03:30 Ergänzung:(VERBOT FÜR KRSFTFAHRZEUGE ÜBER 3,5T, AUSGENOMMEN PKW UND KOM)
Paulinchen2013 am 17 Mär 2013 11:16:25 Super - mein aktuelles Thema.
Wir haben das Problem unsern Cristall wahrscheinlich auflasten lassen zu müssen. Wir haben ihn abgelastet gekauft - und sind von so viel eingetragenen Sitzplätzen wie Gurte vorhanden ausgegangen - Tatsache ist es sind beim Ablasten vom Vorbesitzer auch 3 Sitzplätze gestrichen worden. So gut die Übergabe und alles beim Händler auch lief (und in seiner Ausschreibung stand 6 Sitz- und Schlafplätze) als wir dann den Fahrzeugschein bekommen haben sahen wir das ganze und der Händler versteht nicht ganz wo unser Problem damit liegt *gg
Ok - jetzt muss ich echt ganz blöd fragen:
Gilt man jetzt über 3,5 t als PKW oder LKW? Kommen beim Auflasten automatisch die 3 Plätzen wieder dazu? Zählt die Einstufung PKW/LKW bei der Besteuerung? (ist ja irwie seit diesem Jahr wieder neu geregelt)?
Kurz gesagt: - muss ich mir jetzt wegen dem Auflasten ins Hemd machen?
Paulinchen2013 am 17 Mär 2013 12:08:04 Paulinchen2013 hat geschrieben:Super - mein aktuelles Thema.
Wir haben das Problem unsern Cristall wahrscheinlich auflasten lassen zu müssen. Wir haben ihn abgelastet gekauft - und sind von so viel eingetragenen Sitzplätzen wie Gurte vorhanden ausgegangen - Tatsache ist es sind beim Ablasten vom Vorbesitzer auch 3 Sitzplätze gestrichen worden. So gut die Übergabe und alles beim Händler auch lief (und in seiner Ausschreibung stand 6 Sitz- und Schlafplätze) als wir dann den Fahrzeugschein bekommen haben sahen wir das ganze und der Händler versteht nicht ganz wo unser Problem damit liegt *gg
Ok - jetzt muss ich echt ganz blöd fragen:
Gilt man jetzt über 3,5 t als PKW oder LKW? Kommen beim Auflasten automatisch die 3 Plätzen wieder dazu? Zählt die Einstufung PKW/LKW bei der Besteuerung? (ist ja irwie seit diesem Jahr wieder neu geregelt)?
Kurz gesagt: - muss ich mir jetzt wegen dem Auflasten ins Hemd machen?
Nachtrag: Ich bin etwas verwirrt - unser Wohmo wurde vom Vorbesitzer hat das Ding ja abgelastet von 3,8t auf 3,5 t. Wenn ich jetzt im Fahrzeugschein die zulässige Achslast anschau beträgt die 1.850 kg und hinten 2.120 kg - gesamt 3.970 kg - das heisst ich könnte nicht auf 4,2 t auflasten ohne etwas am Fahrzeug bautechnisch nachzurüsten? Hinten haben wir zwar eine Luftfederung verbauen lassen aber ist die relevant dafür?
Gast am 17 Mär 2013 12:44:27 Bimber hat geschrieben:Neuere WoMo sind als PKW beschrieben, und das bleiben sie auch nach der Auflastung, für Fahrzeuge der Klasse M1 gibt es keine Gewichtsbeschränkung und somit gelten für diese Fahrzeuge auch nicht die "LKW-BESCHRÄNKUNGEN"!! (VERBOT FÜR KRAFTFAHRZEUGE, AUSGENOMMEN PKW UND KOM)
Bimber hat geschrieben:Ergänzung:(VERBOT FÜR KRAFTFAHRZEUGE ÜBER 3,5T, AUSGENOMMEN PKW UND KOM)
Für Wohnmobile über 3,5t besteht in Deutschland immernoch Überholverbot. :ja: --> Link--> Link Dieter
Paulinchen2013 am 17 Mär 2013 12:45:29 Wie ist "neueres" definiert - unser Paulinchen ist Baujahr 99?
Na ja Überholverbot seh ich noch enspannt - auch wenns 125 ps hat ziehen die Dinger ja keine Wurst vom Teller *ggg ich hab mich schon mit dem Bus dran gewöhnt dass die rechte Spur ganz mein ist ;D
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