rump
luftfederung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Garantiefall


Max22 am 06 Mär 2013 20:17:40

Hallo,

Leider sind die Wasserverbindungen unseres neuen Wohnmobils defekt. Es kommt nicht nur Wasser aus dem Hahn sondern auch aus der Wandverkleidung.
Morgen werden wir unser Schmuckstück zum Händler fahren.
Müssen wir irgendwas beachten ?
Viele Angela

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

klausevert am 06 Mär 2013 20:21:00

Frostschäden gehen NICHT auf Garantie

frboe am 06 Mär 2013 20:54:18

Max22 hat geschrieben:Müssen wir irgendwas beachten ?


verfahrt euch nicht

Anzeige vom Forum


Rutsch am 06 Mär 2013 20:58:02

Hallo Angela,
laß Dich nicht ins Boxhorn jagen ("Frostschäden gehen nicht auf Garantie"), wenn der Kauf beim Händler vor weniger als 6 Monaten erfolgt ist, gilt die sog. Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss beweisen, dass der vorliegende Schaden von Dir verursacht wurde (was ihm schwerfallen wird). Kann er diesen Beweis nicht erbringen, muss er den Schaden beseitigen.
Du bist also in einer starken Rechtsposition, vor allem, da der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen kann.
Viel Erfolg morgen

Rutsch

Max22 am 06 Mär 2013 20:58:23

Hallo,

Unser Wohnmobil ist neu und wir haben das erste mal Wasser eingelassen, kann dann also auch kein Frostschaden sein.Die Temperaturen betrugen 15 Grad und das Wasser war nicht länger als eine halbe Stunde im Tank :-)

Viele Angela

topolino666 am 06 Mär 2013 21:11:55

Hallo Angela!

In Deiner Vorstellung vom 04.01.13 schreibst Du:
Max22 hat geschrieben:wir ... bekommen mitte Januar unser Wohnmobil.


Hattet Ihr bei der Übergabe Wasser im Tank?
- Wenn ja, wer hat entleert? Wann? Wie?
- wenn nein: wie habt Ihr dann bei der Übergabe die Funktionen (z.B. Toispülung, Dusche, Wasser) überprüft?

Ich halte einen Frostschaden - egal wer "schuld" ist - auch gar nicht so abwegig. :?

Es liegt sicherlich bei Euch WIE Ihr dem Händler gegenübertreten wollt: Holzhammer, Anwalt, km-Erstattung oder freundlich und auf gleicher Augenhöhe!

Verfahrt Euch nicht! :D



topolino
Matthias

Max22 am 06 Mär 2013 21:20:04

Hallo,

Als wir im Januar unser Womo abgeholt haben herrschte starker Frost und der Tank,war leer.
Unser Händler hat uns alles erklärt aber nicht vorgeführt.
Viele Angela

topolino666 am 06 Mär 2013 22:33:44

Max22 hat geschrieben:Unser Händler hat uns alles erklärt aber nicht vorgeführt.


... das sind dann ja schon mal die besten Voraussetzungen! :? :? :?

VIEL GLÜCK!!

topolino
Matthias

kurt2 am 07 Mär 2013 12:39:16

Max22 hat geschrieben:Hallo,
Als wir im Januar unser Womo abgeholt haben herrschte starker Frost und der Tank,war leer.
Unser Händler hat uns alles erklärt aber nicht vorgeführt.
Viele Angela


Hallo Angela,
die Möglichkeit des Frostschadens ist trotzdem nicht von der Hand zu weisen, auch wenn der Tank an sich leer war. In der Regel werden vor Auslieferung alle Systeme auf Funktion geprüft. Diese Prüfung umfasst normalerweise auch das Frisch- und Abwassersystem. Zur Prüfung wird der Tank etwas mit Wasser gefüllt und dann die Wasserhähne aufgedreht. Jetzt muß (wohlgemerkt nur aus den Hähnen) Wasser kommen und über "dichte" Abwasserleitungen in den Abwasser/Grauwassertank abfließen. Ist alles in Ordnung werden beide Tanks wieder entleert. Und jetzt kommt das Entscheidene:
Es müssen nicht nur die Tanks, sondern auch alle LEITUNGEN entleert werden. Nur dann ist sichergestellt, dass auch die Verbindungen nicht "auffrieren".
Dies könnte bei Dir nicht geschehen sein. Dies ist aber dann auch ein Verschulden des Händlers, der die Schäden beseitigen muß.
Durch die v.g. "Beweislastumkehr" während der ersten 6 Monate der Gewährleistungszeit bist Du in einer recht komfortablen Lage.
Nicht gleich vom Händler "Eigenverschulden" aufschwazen lassen, insbesondere dann nicht, wenn Ihr selbst das WoMo vor dem Schaden nie mit Wasser befüllt habt.
Ein sachliches Gespräch mit dem Händler wirkt oft Wunder.
Viel Glück

Max22 am 07 Mär 2013 12:45:38

Hallo,

Im Januar wurde uns gesagt das während der Kälte alle Tanks geleert und alle Wasserhähne geöffnet werden müssten.Es wurde aber darauf hingewiesen das dies alles schon bei ihnen erfolgt wäre.
Mein Männer bringt das Womo gerade zum Händler , mal schauen was dort gesagt wird .
Danke für eure zahlreichen Antworten :-)

Viele Angela

grosseweitewelt am 07 Mär 2013 13:56:16

Hallo,

ich möchte einen kurzen Einwand geben zum:

Zitat: von kurt2 » 07 Mär 2013 11:39:16

..."In der Regel werden vor Auslieferung alle Systeme auf Funktion geprüft. Diese Prüfung umfasst normalerweise auch das Frisch- und Abwassersystem. Zur Prüfung wird der Tank etwas mit Wasser gefüllt und dann die Wasserhähne aufgedreht. Jetzt muß (wohlgemerkt nur aus den Hähnen) Wasser kommen und über "dichte" Abwasserleitungen in den Abwasser/Grauwassertank abfließen."

Seid ihr euch dabei ganz sicher? Ich denke nicht, dass die Wasserleitungen tatsächlich mit Wasser geprüft werden. Leitungen werden m.E. vor Inbetriebnahme abgedrückt. Dazu wird eine spezifischer Luftdruck in den Leitungen hergestellt und dieser muss über eine Zeit x stehen bleiben. Ähnlich wie bei einer Gasprüfung. Ansonsten würde dies ja bedeuten, dass die Hersteller ihre Wasserschäden im Werk schon beseitigen müssten. Ich denke daher eher es wird mit Luft geprüft und wenn der Druck abfallen sollte, dann wird vom Hersteller die Undichte gesucht, aber bestimmt nicht mit Wasser.



Jens

kurt2 am 07 Mär 2013 15:05:04

Hallo Jens,
meine Einlassung (Überprüfung der Wasser/Abwasserinstallation durch den Händler vor Auslieferung) gab die Aussage meines Händlers wieder, als ich mein Mobil seinerzeit kaufte.

Habe gerade noch einmal angerufen und folgende Antwort erhalten:
"Machen wir nach wie vor so. Wir wollen kein Fahrzeug ausliefern, das von Anfang an Undichtigkeiten aufweist. Diese und andere Prüfungen gibt uns die Sicherheit ein einwandfreies Fahrzeug auszuliefern."

So soll es doch sein, oder???

topolino666 am 07 Mär 2013 16:25:22

Hallo.

ich kann nur von Dethleffs - bei einer Werksführung klar gesehen und auch so erklärt - sprechen und da werden am Band alle Funktionen "real" getestet. Wasser, Abwasser, Gas, Heizung ...



topolino
Matthias

anton-reiser am 07 Mär 2013 16:59:56

es soll aber auch exemplare geben, in denen die enden der wasserleitungen nicht mit schraubringen gesichert waren, sondern nur aufgesteckt, obwohl eine druckpumpe verbaut war. bei inbetriebnahme rutschen dann die leitungen von den angeschlossenenen kränen ab. habe selbst schon solche fälle gesehen. es müssen dann alle anschlüsse nachgesehen und gegebenfalls mit den sicherungen versehen werden. das kann, wenn die anschlüsse mit möbeln verbaut sind, einigen montageaufwand erfordern, ist aber unbedingt erforderlich. verlangt von eurem händler, daß er alle anschlüsse, und gerade die nicht sofort zugänglichen überprüft!

anton

Gast am 07 Mär 2013 17:43:35

Rutsch hat geschrieben:Hallo Angela,
laß Dich nicht ins Boxhorn jagen ("Frostschäden gehen nicht auf Garantie"), wenn der Kauf beim Händler vor weniger als 6 Monaten erfolgt ist, gilt die sog. Beweislastumkehr, d.h. der Händler muss beweisen, dass der vorliegende Schaden von Dir verursacht wurde (was ihm schwerfallen wird). Kann er diesen Beweis nicht erbringen, muss er den Schaden beseitigen.
Du bist also in einer starken Rechtsposition, vor allem, da der Händler die Gewährleistung nicht ausschließen kann.


Verstehe ich jetzt nicht ganz, wenn zu sehen ist das es ein Frostschaden ist ( was ich jetzt nicht weiß - hier wird davon gesprochen ??? ) liegt kein Sachmangel gemäß § 434 BGB vor.

Zitat: Ein Sachmangel bei Verschleißteilen kann infolge normalen Verschleißes oder unsachgemäßer Handhabung durch den Käufer entstanden sein. In diesen Fällen liegt kein Sachmangel im Sinne des § 434 BGB vor




Vielleicht auch das Zitat: § 476 ( Beweislastumkehr )

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Wenn zu sehen ist das es sich um einen Frostschaden handelt, ist da nichts mit Beweislastumkehr.

Wobei es jetzt um Gewährleistung geht: --> Link


Bei der GARANTIE ( --> Link ) gibt es keine Beweislastumkehr, entweder diese FREIWILLIGE Leistung des Herstelelrs von diesem anerkannt oder eben nicht ( Frostschaden geht nicht auf Garantie )

Oder habe ich etwas falsch verstanden ?

Max22 am 07 Mär 2013 18:05:25

Hallo,

Wir haben unser Womo jetzt beim Händler abgegeben,
Vorwürfe irgendeiner Art wurden uns nicht gemacht.
Mal schauen wie lange die Reparatur dauert.

Viele Angela

Max22 am 15 Mär 2013 19:24:03

Hallo

Heute haben wir unser WoMo zurück bekommen.
Der Wasserfilter an der Wasserpumpe hatte einen Riss.
Die Reparatur wurde als Garantiefall abgerechnet .Obwohl dieser Schaden nur durch Frost entstanden sein kann hatten wir Null Probleme mit der Kostenübernahme

VG Angela

sujokain am 15 Mär 2013 19:26:54

Freut mich für Euch,dass es so gut ausgegangen ist!

Meule am 16 Mär 2013 01:52:54

Wieviel Wasser ist denn ausgetreten?
Und behandelt Euer netter Händler denn auch die Wasserfolgeschäden ... nasse Bodenbretter, die dann in 2 - 3 Jahren faul sind *zwinker*


Meule

pipo am 16 Mär 2013 09:54:09

Max22 hat geschrieben:Die Reparatur wurde als Garantiefall abgerechnet .Obwohl dieser Schaden nur durch Frost entstanden sein kann hatten wir Null Probleme mit der Kostenübernahme

Na also, die Welt ist doch nicht so schlecht wie manche hier gerne behaupten..
Glückwunsch :!:

kurt2 am 16 Mär 2013 13:43:49

Max22 hat geschrieben:Hallo

Heute haben wir unser WoMo zurück bekommen.
Der Wasserfilter an der Wasserpumpe hatte einen Riss.
Die Reparatur wurde als Garantiefall abgerechnet .Obwohl dieser Schaden nur durch Frost entstanden sein kann hatten wir Null Probleme mit der Kostenübernahme

VG Angela


Hallo Angela,
also doch Frostschaden.

Gut, dass die Sache so schnell geklärt werden konnte.

Gast am 16 Mär 2013 14:00:39

Meule hat geschrieben:Wieviel Wasser ist denn ausgetreten?
Und behandelt Euer netter Händler denn auch die Wasserfolgeschäden ... nasse Bodenbretter, die dann in 2 - 3 Jahren faul sind *zwinker*


Meule


Finde ich auch: Beobachtet diese Stelle unbedingt GENAU, hebt die Belege zu dem Vorfall unbedingt auf. Das Risiko von Folgeschäden ist bestimmt gegeben. Bei den kleinsten Anzeichen wie feuchte Stellen, muffliger Geruch SOFORT wieder zum Händler fahren... am besten mit Rechtsschutzversicherung im Gepäck :wink:

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Rückfahr-Cam um IR-Cluster erweitern-schonmal probiert?
Selbstbau Unterbodenhalterung für die Thetford C200 Kassette
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt