xcamping
anhaengerkupplung
hallo
Links zu ebay oder Amazon sind Werbelinks. Wenn Sie auf der Zielseite etwas kaufen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter Provision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.

Eintragungen ins Serviceheft


harrykirsten am 20 Mär 2013 15:02:04

Hallo,
ich benötige einmal eure Meinung.
Ich habe letztes Jahr ein Wohnmobil als Mietfahrzeug bei einem Händler gekauft. Laufleistung zu der Zeit 52000 km, 1,5 Jahre alt. Alle Eintragungen ins Garantieheft des Herstellers waren vorhanden. Nur ist mir aufgefallen, natürlich zu Hause, dass die Eintragung der 45 tkm Serviceleistung von FIAT nicht eingetragen wurde.
Wisst Ihr ob der Händler für die Einhaltung der Inspektionen verpflichtet ist. Ich habe ihn darauf angesprochen, bekomme aber keine vernünftige Antwort.

Harry

Anzeige vom Forum

Hier findest Du vielleicht schon, was Du suchst: Artikel auf eBay oder versuchs hier bei Amazon

haballes am 20 Mär 2013 15:09:12

Versuch eine Kopie der Rechnung zu bekommen.
Ansonsten versuch herauszubekommen, wo das Fahrzeug gewartet wurde, die tragen nach.
Fiat Prof. müsste an Hand der Fahrgestellnummer die Historie einsehen können.

;D Ich poste mal nicht, was ich vermute....

pidy am 20 Mär 2013 17:00:40

Grundsätzlich ist der Händler nicht verpflichtet, die Inspektinen machen zu lassen. Er würde aber den Verlust der garantie riskieren, da der hersteller zu Recht darauf pochen wird, dass die Inspektionen lückenlos gemacht werden. Aber bei 7.000 km Überschreitung kannst Du sie ja noch nachträglich durchführen lassen, wenn es nachweislich nicht bereits geschehen ist. Kostet zwar etwas, aber dafür bleibt die Garantie erhalten.

Anzeige vom Forum


brainless am 20 Mär 2013 23:54:14

Die Herstellergarantie war wahrscheinlich schon abgelaufen, als das Fahrzeug zur Inspektion(45.000 km) fällig war: In anderthalb Jahren 52.000 km, macht etwa 35.000 km im ersten Jahr nach Zulassung.
Da bei gewerblichem Gebrauch die Herstellergarantie -normalerweise- auf 1 Jahr verkürzt wird, sah der Händler wohl keinen betriebswirtschaftlichen Sinn, nach Ablauf der Garantie noch Geld auszugeben.

Ob dieses Vorgehen vom Händler wirklich klug war, wird sich zeigen, falls er im Rahmen der Sachmängelhaftung seine Gewährleistungspflicht gegenüber harrykirsten erfüllen muß,

Volker :wink:

Gast am 21 Mär 2013 01:16:24

harrykirsten hat geschrieben:Wisst Ihr ob der Händler für die Einhaltung der Inspektionen verpflichtet ist. Ich habe ihn darauf angesprochen, bekomme aber keine vernünftige Antwort.
Nein natürlich nicht, bei einem B2B Fahrzeug ist die Gewährleistung und Garantie in der Regel nach 12 Monaten abgelaufen, teilweise beträgt die Gewährleistung auch nur 6 Monate. Kulanz kannst Du so oder so bei einem B2B Fahrzeug eigentlich nicht erwarten.

pipo am 21 Mär 2013 09:24:06

Der Händler ist natürlich nicht verpflichtet wie überhaupt niemand dazu gezwungen ist sein Fahrzeug scheckheftmässig zu pflegen. Die anschliessenden Konsequenzen muss jeder selber tragen.

Gehe mal davon aus, dass der Händer die Inspektion nicht gemacht hat. Daher würde ich sie jetzt asap durchführen.

Welche Regelung wurde mit dem Händler getroffen?
Hast Du eine 1. Jährige Gebrauchtwagengarantie bekommen?

harrykirsten am 21 Mär 2013 14:36:21

Erste einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich habe erst noch den Termin beim Händler. Er hat mit beim Kauf garantiert, dass die zweijährige Händlergarantie besteht. Habe ich aber, nach euren Aussagen, auch schon Zweifel.
Ich halte euch auf dem laufenden. Ich finde dieses nämlich für alle die ein Gebrauchtfahrzeug kaufen sehr wichtig.
Schöne
Harry

topolino666 am 21 Mär 2013 14:56:09

harrykirsten hat geschrieben:Er hat mit beim Kauf garantiert, dass die zweijährige Händlergarantie besteht.


... wenn das so im Kaufvertrag steht, ist doch gut! :D

Fakt ist, dass die meisten Hersteller bei Mietwomos nur 1 Jahr Garantie geben, Du solltest aber jetzt - unabhängig aller "Garantieversprechen" irgendwelcher Hersteller - ein Jahr Händlergewährleistung haben!

OT: Es ist eigentlich "schade" dass man einem Fahrzeug nicht sofort ansieht ob es beim KuDi war oder nicht (anders als bei "Fenster putzen", "Klavier stimmen", "Hose kürzen", "Solarium benutzen" :D o.ä.) :?



topolino
Matthias

haballes am 21 Mär 2013 15:06:46

topolino666 hat geschrieben: Es ist eigentlich "schade" dass man einem Fahrzeug nicht sofort ansieht ob es beim KuDi war oder nicht.....


Je nach Bordcompi kannst du es schon sehen.

Gast am 21 Mär 2013 15:44:15

harrykirsten hat geschrieben:Erste einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Ich habe erst noch den Termin beim Händler. Er hat mit beim Kauf garantiert, dass die zweijährige Händlergarantie besteht. Habe ich aber, nach euren Aussagen, auch schon Zweifel.
Hast Du denn einen Garantieschein / Garantiekarte des Herstellers ?

Da steht alles drin, wenn da eine zweijährige Garantie bestätigt wurde, ist doch alles bestens.

Wobei da steht auch drin bis zu welchem Kilometerstand die Garantie gilt. Steht bei mir mit drin, allerdings habe ich 4 Jahre Garantie auf das Fiat Fahrgestell. Ab irgendwelchen km muss ich dann im Garantiefall einen bestimmten Prozentsatz zuzahlen.

brainless am 21 Mär 2013 18:34:22

@ harrykirsten:

Er hat mit beim Kauf garantiert, dass die zweijährige Händlergarantie besteht.


Das hast Du doch bestimmt schriftlich bestätigt bekommen, oder?!


Volker

dieter2 am 22 Mär 2013 14:41:12

Ich hab das Gefühl hier wird wieder Garantie mit Gewährleistung verwechselt :roll:

Kann mir nicht vorstellen das ein Händler eine Garantie von 2 Jahren auf ein gebrauchtes Womo gibt.

Dieter

Gast am 22 Mär 2013 15:58:42

Das hatte auch glaube ich niemand behauptet, es wurde lediglich davon gesprochen ob das Fahrzeug 2 Jahre Garantie hat oder nicht. Ein B2B Fahrzeug hat normalerweise keine 2 Jahre Herstellergarantie.

harrykirsten hat geschrieben:Laufleistung zu der Zeit 52000 km, 1,5 Jahre alt. Alle Eintragungen ins Garantieheft des Herstellers waren vorhanden. Nur ist mir aufgefallen, natürlich zu Hause, dass die Eintragung der 45 tkm Serviceleistung von FIAT nicht eingetragen wurde.
Wenn eine Garantie von 2 Jahren bestehen würde, die bei einem NICHT B2B Fahrzeug normal und üblich sind, hätte er ja noch 1/2 Jahr Garantie. Nach Ablauf der Garantie kann man einen Kulanzantrag stellen, bei einem B2B Fahrzeug sieht das mit Kulanz usw. Grottenschlecht aus.

Anzeige

  • Die neuesten 10 Themen
  •  
  • Die neuesten 10 Reiseberichte
  • Die neuesten 10 Stellplätze

Waschanlage vs. Waschplatz
Erfahrungen mit Fahrzeuge Berger in Neumarkt?
Alle Rechte vorbehalten ©2003 - 2026 AGB - Datenschutzerklaerung - Kontakt