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Hallo, es geben immer mehr Kameras auf den Straßen zur Überwachung. Wenn man z.B. mit einem Womo (5To.) im Überholverbot für für LKW trotzdem überholt und dieses per Kamera gesehen wird, kann man dann ein Bußgeld bekommen? bussi Aber hallo, selbstverständlich. Welche Art von Kameras meinst Du ? Ich habe so etwas bewusst noch nicht gesehen .
klar, dafür sind die Überwachungskameras doch da! übrigens auch wenn man mit einem 2,5t Wohnmobil eine Blitzampel überfährt :-) Man ist doch selber Schuld, wenn 5 Tonnen hinten dran steht, außer dem-seit wann rast man mit so einem Teil, daß überholt werden muß, klar muß der Lenker dann zahlen.
Gibt die mobilen in Polizeifahrzeugen aber auch fest installierte.
Wenn es sich um eine "Zertifizierte Einrichtung zu fotografischen/videografischen Zwecken" handelt: Ja! Wenn es eine Kamera (egal, ob privat oder behördlich) war, die nicht zertifiziert war, liegt es am jeweiligen Richter, ob er die Aufnahme als Beweismittel zuläßt. Im Regelfall liegt hier kein zulassungsfähiges Beweismittel vor, Volker :wink: Versuch macht kluch ;-)
Nicht jeder, der überholt, "rast" auch. Und nicht jeder hat Lust, in einer endlosen LKW - Kolonne mit Tempo 55 irgendwelche Berge hoch zu schleichen, während links daneben die Reisebusse vorbeifahren.
Hast ja im Prinzip recht, bloß ein WoMo mit einem Reisebus zu vergleichen ist schon bißchen grenzwertig :D
... natürlich ist der Vergleich grenzwertig, der Bus regelt nämlich bei max. 110 km/h ab, und das WoMo läuft ggf. bis 120, 140 oder sogar 160! :D Mit dieser Nebendiskussion sollten wir aber hier weitermachen 8) --> Link Nichts für ungut! topolino Matthias Hallo, da auf der Autobahn um München ständig Kameras waren, kam mir das mit dem Bußgeld. Hallo Waldtroll, durch deine sehr merkwürdigen Antworten gehe ich davon aus, das du kein Womo hast. Deshalb kläre ich dich mal auf. Es gibt Womos die wiegen über 3,5T, diese sind als LKW zugelassen und dürfen eigentlich nur 80 KM fahren. Sie sind aber als "Sonderfahrzeuge" eingetragen und dürfen deswegen zur Zeit 100 KM schnell fahren. Wenn dann ein Womo (100 KM) ein LKW (80 Km) überholt glaube ich nicht das man dann von rasen sprechen kann! Es ist schon ein komisches Gefühl, wenn ein Womo (>3,5t) nicht überholen darf und ein 15 t. Bus mit 50 Personen überholt. bussi übrigens auch wenn man mit einem 2,5t Wohnmobil eine Blitzampel überfährt :-)[/quote] Aber das ist doch föllig o.k. :D Wird doch der nachfolgende Verkehr nicht mehr geblitzt. :ironie:
... das sind und heißt " Sonstige Fahrzeuge " :) mein ja nur ma so :) Hallo Hennes, ich dachte immer ich hätte ein "Sonderfahrzeug" weil es so in den Gesetzen steht. Findet man unter dem blauen Parkplatzschild Z 314 ein PKW-Symbol, so ist dementsprechend das Parken für Wohnmobile (und z.B. LKW und andere Fahrzeugtypen) verboten und nur das Parken für die abgebildeten PKW erlaubt. Wenn ein Fahrzeug als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassen ist, spielt es auch keine Rolle, ob das Wohnmobil über oder unter 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht hat. Ein als „Sonderfahrzeug Wohnmobil“ zugelassenes Fahrzeug ist also auch dann kein Pkw, wenn es weniger als 2,8 t zugelassenes Gesamtgewicht hat bussi
Ich bin der Meinung das es zu keinem Bußgeld kommen kann, da keine Aufzeichnung über den Zustand von Geschwindigkeit, Aufzeichnung von Überholverbotsschildern, Allgemeiner Verkehrsfluss usw. stattfindet. Ich glaube man muss zunächst mal unterscheiden zwischen den Kameras der Geschwindigkeitsüberwachung (mobil und stationär), den Kameras der Rotlichtüberwachung und den Kameras der allgemeinen Verkehrsüberwachung z. B. an Knotenpunkten. Während die Kameras für Geschwindigkeit und Rotlicht rein zur Sanktionierung Verwendung finden, haben die Kameras an Verkehrsknotenpunkten die Aufgabe den Verkehrsfluss zu überwachen. Ich glaube nicht, dass mit diesen Kameras Ordnungswidrigkeiten "erforscht" werden. Ich wurde kürzlich angerufen und gefragt, was denn die Kameras auf den Lichtsignalanlagen (herkömmlich "Ampeln") für eine Bedeutung hätten. Beim Stammtisch wäre heftig diskutiert worden. Ich konnte den Anrufer beruhigen, dass es keine Kameras sind, sondern Detektoren die eine verkehrsabhängige Schaltung der Anlage ermöglichen.
Hallo bussi, kann mir nicht vorstellen, dass in deinem Fahrzeugschein Sonderfahrzeug Wohnmobil drinsteht. Könntest du davon bitte ein Foto hier reinstellen? Sorry wenn ich das so sage, aber wie immer öfter hier verliert sich das eigentliche Thema in sinnlosen Wortklaubereien :? Tatsache ist: Es gibt Kameras (ob fest oder mobil), die den Zweck haben, die Einhaltung von Überholverboten oder Geschwindigkeitsbegrenzungen speziell von LKW zu überwachen. Dazu wird initial die Größe des Fahrzeugs erfasst und bei entsprechender Größe wird ein (oder mehrere) Beweisfoto(s) mit Geschwindigkeit etc. pp angefertigt. Anhand des Kennzeichens kann dann (bei Womos, bei LKW ists eh klar) festgestellt werden, ob der "Fahrvorgang" (überholen, Geschwindigleit) zu bestrafen ist oder nicht. Antwort an den Fragesteller also: Ja, wenn du Pech hast, dann wirst du verknackt! Das Leben kann so einfach sein... Edit: der Vollständigkeit halber sei's erwähnt: anders als z.B. bei unseren schweizerischen oder österreichischen Nachbarn gilt das LKW-Symbol in D für ALLE KFZ mit einer zgM über 3,5t. Egal, als was das Fahrzeug eingetragen ist...
Könnte es sich nicht um Sonder-KFZ Wohnmobile handeln? Unglaublich, die Diskussion, ob es jetzt "Sonder" oder "Sonstige" heißt, ist wohl so alt wie dieses Forum Bitte hier schauen: --> Link Seite 68 Interessanterweise wird auch 2012 nicht nach unter oder über 3,5t sondern nach unter oder über 2,8t unterschieden... Obs daran liegt, dass das ABSOLUT KEINE ROLLE SPIELT??? Ja, so isses nämlich, das juckt in Bezug auf Geschwindigekit oder Überholverbote keinen, ob das Teil als LKW, PKW oder SO.KFZ WOHNMOBIL zugelasssen ist - Einzig Steuer und Versicherung machen da Unterschiede, aber das war hier ja nicht gefragt... Edit: Für die Kniefiesler, die das PDF nicht durchblättern wollen: Ja es heißt "Sonstige Kraftfahrzeuge" und nicht "Sonder..."
... wie auf Sete 5 nachzulesen... Dann habe ich nichts gesagt... meine Infos waren wohl nicht mehr aktuell. :eek:
Wenn die Kameras dafür aufgestellt wurden den Verkehr zu überwachen und entsprechend geeicht sind ok. Die Eingangsfrage war aber, ob normale Überwachungskameras die den Verkehr beobachten auch zur Ermittlung von Verkehrsverstößen genutzt werden können. Und da sag ich ganz klar nein. Bestes Beispiel A7 zw. Soltau und Hamburg. Da sind Überwachungskameras angebracht. Die eignen sich aber nicht um Verkehrsverstöße zu ermitteln. Hallo Bussi , was war das denn für eine " Kamera"? Meinst du eher sowas wie Blitzer oder diese Kammeras die oft an Autobahnen an Brücken befestigt sind ? Diese an den Brücken dienen oft ( soweit ich weiß) einfach nur der Verkehrsüberwachung , damit können die zuständigen Leute dann auch beurteilen wie voll es auf der Autobahn ist und sollte es nötig sein, diese Zuflussampeln an den Autobahnauffahrten regeln. Da sollten Dir eigentlich keine weiteren Probleme drohen. Allerdings sind es manchmal auch Kameras die den Abstand zwischen den Autos messen. Und ich kann Dir aus eigener familiärer Erfahrung sagen ( mein Bruder) ... So Abstandsvorwürfe ..... Können sehr sehr teuer werden. Dann gibt es noch Kameras ( meist auch auf Brücken) die sind direkt von der Polizei, zur Verkehrskontrolle .... Wenn es so eine war, dann hast du leider Pech gehabt. Allerdings kenn ich es nur so, das man dann direkt auf den nächsten Rastplatz rausgewunken wird und man sich dann direkt der Polizei " stellen " kann. Hab noch nie davon gehört das diese Aufzeichnungen hinterher per Post noch Probleme bereiten.... Aber es könnte durchaus sein... Da bin ich mir nicht sicher. Wahrscheinlich kannste nur die nächsten 3 Monate abwarten.... Wenn bis dahin nix kommt, sollte wahrscheinlich auch nix mehr kommen.... Toi, Toi, Toi
Wieso? Die Kameras bzw. deren Filme, die die Ereignisse von 9/11 aufgezeichnet hatten, waren doch auch alle echt...?
Wenn die Kameras dafür aufgestellt wurden den Verkehr zu überwachen und entsprechend geeicht sind ok. Die Eingangsfrage war aber, ob normale Überwachungskameras die den Verkehr beobachten auch zur Ermittlung von Verkehrsverstößen genutzt werden können.
Bestes Beispiel A7 zw. Soltau und Hamburg. Da sind Überwachungskameras angebracht. Die eignen sich aber nicht um Verkehrsverstöße zu ermitteln.[/quote] Einspruch Euer Ehren ! In Regensburg sitzen regelmäßig Polizeibeamte in der städtischen Bus-Verkehrsleitzentrale, wo die Bilder aller Kameras zusammen laufen und nehmen regelmäßig Verkehrsverstöße auf, z.B. Rotlichtverstöße oder Vorfahrtsverletzungen, wenn daraus Unfälle entstanden sein sollten. Zumindest war es bis vor ein paar Jahren so.
Richtig. Natürlich können Kameras/Filme/Photos - für welche Zwecke auch immer, was die Richter entscheiden mögen - verwendet werden. Hallo Isa 1805, ich meine nur die Kameras die auf den Autobahnen alle 1 bis 2 Km stehen um höchstwahrscheinlich den Verkehr zu überwachen. Wenn man da im Überholverbot es trotzdem tut, ob da eine Aufzeichnung langt für ein Bußgeld? Kann man bei diesen Kameras das Kennzeichen erkennen? bussi
Och nö.. Also wenn ich sehe wie penibel Verkehrsverstöße durch die Polizei nachgewiesen werden müssen dann habe ich erhebliche Zweifel an dieser Geschichte.. Ich glaube das es mal versucht wurde, aber da ging es sicherlich um Kameras zum Zwecke der Verkehrsüberwachung und nicht um normale Kameras um Plätze zu überwachen.. Also Rotlichtverstöße können mit solchen Kameras defintiv nicht geahndet werden. Da hat Pipo vollkommen recht. Für Rotlichtverstöße gibt es spezielle Anlagen, da muss der genaue Zeitablauf auf die Zehntelsekunde dokumentiert werden und die Anlage muss natürlich mit der Lichtsignalanlage gekoppelt sein. Grundsätzlich ist massgebend wer die Kameras aufstellt. So fotografiert die schweizer Zollverwaltung alle grösseren Fahrzeuge, und wertet deren Kontrollschilder aus um sie mit der Datenbank der ausländischen Lkw welche ohne automatischen Datenerfassungsgeräten unterwegs sind, abzugleichen. Diese Daten stehen keiner anderen Dienststelle zur Verfügung. Verkehrüberwachung in Tunnels der Schweiz sind in der Regel nicht so eingestellt dass man Kontrollschilder ablesen kann. Es gibt aber auch Kameras, die automatische Fahrzeugfahndung betreiben. Diese liefern die Bilder aber nur bei Erfolg. Die Anderen werden wieder gelöscht. Wer sich aber an die Regeln hält, dem kann es eigentlich egal sein, was welche Kamera erfasst. Beat
Aber es gibt solche Anlagen für Rotlichtverstösse welche gleichzeitig auch Geschwindigkeitsüberwachungen vornehmen. Beat
Diese sind ja auch extra dafür gebaut und werden entsprechend geeicht.. Aber das ist nicht was der TE wissen möchte. Wir sprechen hier von normalen Kameras mit denen der Verkehrsfluss oder die Action an belebten Plätzen beobachtet wird.
Hi pipo, woher weißt Du mehr als ich? :( Das ist das einzig konkrete, daß der TE abgesondert hat:
Welche Kameras das sein sollen, weiß ich allerdings nicht. Eine so ausgerüstete BAB ist mir nicht bekannt. Er wird doch nicht die Notrufsäulen meinen?? Ein ratloser Volker :wink:
Ich habe u.a. einen Autobahnabschnitt genannt wo solche Kameras aufgestellt sind. Und glaube mir, die dienen lediglich zur Beobachtung des fließenden Verkehrs.
.... um zu sehen, ob der Hund auf dem Beifahrersitz auch angegurtet ist... :lach:
Hallo pipo, das hatte ich schon gelesen, aber der TE hatte von "alle 1 - 2 km" aufgestellten Kameras geschrieben. Die auf der A7 zwischen Soltau und HH sind doch in deutlich weiteren Abständen, IMHO. Ich wollte auch nicht in Zweifel ziehen, was Du geschrieben hattest, sondern von dem TE mal endlich wissen, WO er das beobachtet hat - wir ergehen uns sonst lediglich in Vermutungen. , Volker :wink: Hallo, habe im Urlaub einen Münchner kennen gelernt und diesen nach den Kameras gefragt. Er behauptet, es werden durch diese Aufzeichnungen Bußgelder verhängt. Er warnte mich auch zwischen der Ausfahrt und der Auffahrt Bad Aibling genügend Sicherheitsabstand einzuhalten, denn dort sind übereinander 3 Kameras verbaut, diese könnten den Abstand der Fzg. messen. Glauben kann ich es immer noch nicht, es war auch der 1.4. Tatsache ist, auf der Heimfahrt habe ich 2 mal die 3 übereinander liegende Kameras gesehen. bussi
Wenn die Kameras dafür geeicht sind wird es schon stimmen..
Ich glaube eher, die haben mit der ca.1km nach Bad Aibling gelegenen LKW Kontrollstelle zu tun oder mit dem Verkehrsleitsystem... die beschriebene Stelle liegt in einer leichten Kurve...Abstandsmessungen erfolgen über einen längeren Zeitraum, kann eine Kamera um die Kurve filmen :D Stranieri |
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