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Frage zur Anzahl der Gasflaschen?


womokater am 04 Apr 2013 12:40:46

Wer kann mir beantworten, wieviel 11 kg Gasflaschen im Womo transportiert werden dürfen?
Danke.

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Kochgenie am 04 Apr 2013 12:42:07

2 Stück

dieter2 am 04 Apr 2013 12:45:10

Auf jeden Fall mehr wie zwei,wenn vorschriftsmäßig gesichert.

Dieter

Anzeige vom Forum


wolfherm am 04 Apr 2013 12:48:46

Bei mir gehen drei, da dafür auch die entsprechenden Halterungen im Gaskasten sind.

Kochgenie am 04 Apr 2013 12:50:31


wolfherm am 04 Apr 2013 12:53:09

Das ist aber ein fragwürdiger Link. Ich bräuchte da schon die entsprechend Vorschrift. Und nicht eine flotte Behauptung auf einer x-beliebigen Internetseite.

Kochgenie am 04 Apr 2013 12:55:29

hat uns der Tüv auch gesagt, ich find bloß nix.

Ich meine das wir nur 2 Flaschen haben dürfen

rolfwam am 04 Apr 2013 12:57:03

Lt ADR 333kg.

thomas56 am 04 Apr 2013 13:01:15

genau, 333kg! :ja:

Scout am 04 Apr 2013 13:18:55

Im Gaskasten 2 Flaschen.
Dann zusätzlich 30 Stück 11 kg Flaschen.

brawo1 am 04 Apr 2013 14:20:04

Habe immer vier 11 kg Gasflaschen dabei, wobei zwei im Gaskasten sind und zwei weitere in der Garage, und dies ist auch erlaubt. Mit Gesetzen kann ich auf die Schnelle nicht dienen, bin mir allerdings sicher, dass ich nicht gegen irgendwelche Gesetze verstoße.

harwei am 04 Apr 2013 14:25:21

eigentlich isses wurscht, wieviel, die Flaschen müssen nur richtig gesichert sein. Der Gaskasten muss über eine vorschriftsmäßige Entlüftung verfügen. Ist nur eine Betriebsflasche angeschlossen, so muss die Vorratsflasche mit Verschlussmutter gesichert und mit Verschlusshaube geschützt sein. Die Vorschrift verlangt, dass eine Gasflasche unverrückbar festgezurrt wird, so dass sie auch nach einem Unfall noch an ihrem Platz steht. Überdies muss sie gegen Verdrehen gesichert sein.
wurde mal so in pm veröffentlicht.

rolfwam am 04 Apr 2013 15:08:56

Es ist eben NICHT wurscht, und das sie gesichert sein müssen sollte klar sein.

Gast am 04 Apr 2013 15:13:35

Habe das noch gefunden:

"Beim Transport von Flüssiggasflaschen auf der Straße sind die Anforderungen des Gefahrgutrechtes, den ADR/RID, zu beachten. Bis zu einer Menge von 30 kg ist der Transport von diesen Regelungen freigestellt."

Quelle:

--> Link

die-womofahrer am 04 Apr 2013 15:16:45

Hallo alle zusammen,

hilft diese Seite vielleicht weiter?

--> Link



Peter

Kochgenie am 04 Apr 2013 15:17:24

Gehört zwar nicht ganz dazu, aber sehr interressant

--> Link

Scout am 04 Apr 2013 15:39:35

marc1965 hat geschrieben:Habe das noch gefunden:

"Beim Transport von Flüssiggasflaschen auf der Straße sind die Anforderungen des Gefahrgutrechtes, den ADR/RID, zu beachten. Bis zu einer Menge von 30 kg ist der Transport von diesen Regelungen freigestellt."

Quelle:

--> Link


Das git nur für gewerbliche Transporte. Nicht für private.

Kochgenie am 04 Apr 2013 15:40:24

DAS WEIS ICH; ABER DIE Bilder SIND AUCH VON pkw; SEHR IMPOSANT UND RÜTTELT WIEDER AUF:

womokater am 04 Apr 2013 15:41:21

Danke euch allen, das war sehr hilfreich.

piloteur am 04 Apr 2013 15:45:14

DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"

1. Geltungsbereich
Diese Technischen Regeln gelten für die Einrichtung, Änderung, Unterhaltung und Prüfung von Flüssiggasanlagen in Straßenfahrzeugen und Anhängern aller Art, die Wohn- und Aufenthaltszwecken dienen sowie in Falt- und Klappanhängerfahrzeugen, wenn deren Wände nicht aus Zeltmaterial bestehen.

2.1.4 innerhalb von Fahrzeugen dürfen je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je 15 kg Füllgewicht nur in Flaschenschränken oder -kästen, die ausschließlich hierfür vorgesehen sind, aufgestellt werden. Nach Druck- behälterverordnung bezeichnete Camping- Flaschen" mit eingebautem Rückschlagventil dürfen innerhalb von Fahrzeugen aufgestellt werden, wenn sie mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet sind.

--> Link

andwein am 04 Apr 2013 16:01:46

womokater hat geschrieben:Wer kann mir beantworten, wieviel 11 kg Gasflaschen im Womo transportiert werden dürfen?
Danke.

Meine Antwort lautet 4, nämlich 2x 11kg im Gasflaschenkasten und 1x 11Kg und 1x 5kg als gesicherte Ladung. Das Ganze mit Flaschen gerechnet (brutto)
Begründung:
Das ist die Ladung (Pritsche, Kofferraum, etc
"Wichtig ist zu wissen, dass Sie bei der Mitführung von Gas als Gefahrengut an gesetzliche Regelungen gebunden sind. So dürfen Sie nur zwei Gasflaschen mit einem Maximalgewicht von 35 kg mitführen".
Das ist die Installation im Gasflaschenkasten:
"2.1.4 innerhalb von Fahrzeugen dürfen je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je 15 kg Füllgewicht nur in Flaschenschränken oder -kästen, die ausschließlich hierfür vorgesehen sind, aufgestellt werden. Nach Druck- behälterverordnung bezeichnete Camping- Flaschen" mit eingebautem Rückschlagventil dürfen innerhalb von Fahrzeugen aufgestellt werden, wenn sie mit einem Sicherheitsventil ausgerüstet sind."
Ist meine Meinung, Andreas

ubruesch am 04 Apr 2013 16:30:45

Na bevor wir uns hier zu Tode diskutieren mal ein Hinweis vom Tüv süd.
Denke der sollte wissen was erlaubt ist.
--> Link
Und die Reserve Flaschen dürfen im geschlossenen Zustand mit allen Kappen versehen und gesichert auch liegend transportiert werden.

Wir reden hier über den privaten Transport. Da gilt die ADR nicht.
Diese ist für den gewerblichen Transport gedacht.

Udo

wolfherm am 04 Apr 2013 16:47:29

Danke...

Scout am 04 Apr 2013 16:54:37

piloteur hat geschrieben:DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"
..
.
--> Link


Die Sache hat halt einen Schönheitsfehler.

Dieses Arbeitsblatt gilt schon viele Jahre nicht mehr.


Scout

thomas56 am 04 Apr 2013 17:00:24

Nun wird alles vermenguliert! :D
Unterschieden wird die Nutzung von Gas und der Transport von Gasflaschen! :ja:

ubruesch am 04 Apr 2013 17:03:34

Hier auch noch was zum lesen.
Hat sich einiges geändert seit 2009.
Es darf auch anderes zusätzlich zum Gas mitgenommen werden. Z.B. Benzin.
Zuständig ist nun nicht die ADR/GGVSE sondern die Straßenverkehrsordnung.
Wie gesagt gilt alles für den privaten Transport.
--> Link
Steht auch noch einiges zum umfüllen von Gasflaschen drin.
Nicht mein Ding wird aber auch öfters diskutiert.
Von wegen erlaubt oder nicht.

Udo

piloteur am 04 Apr 2013 17:11:22

Scout hat geschrieben:
piloteur hat geschrieben:DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"
..
.
--> Link


Die Sache hat halt einen Schönheitsfehler.

Dieses Arbeitsblatt gilt schon viele Jahre nicht mehr.


Scout


Meine Gasprüfbescheinigung von Neufahrzeug 2012 wird nach genau diesem Arbeitsblatt noch heute ausgeführt.


rolfblock am 04 Apr 2013 17:51:05

Es dürfen 785 Flaschen a 11 kg aufgeladen werden. Allerdings müssen sie durch eine mitfahrende Person gegen Runterfallen beim Bremsen gesichert werden. Zur Gewichtsreduzierung wurden hier die Ventilschutzkappen weggelassen.




Mit ein wenig gutem Willen geht alles.

Scout am 04 Apr 2013 18:02:43

piloteur hat geschrieben:Meine Gasprüfbescheinigung von Neufahrzeug 2012 wird nach genau diesem Arbeitsblatt noch heute ausgeführt.

Nach dem von dir verlinkten Arbeitsblatt wird es nicht ausgeführt.

Die Gasprüfung wird nach dem neuen Arbeitsblatt ausgeführt.
Das neue Arbeitsblatt gilt seit 2006 und behandelt die Überwachung und den Betrieb der Flüssiggasanlagen.

Das Arbeitsblatt aus dem Du zitiert hast:
--> Link
ist alt und galt bis 2006. Darin wurde auch noch die Installation behandelt.
Dies ist im neuen nicht mehr enthalten.

Infos hierzu findet man hier.
--> Link


Scout

piloteur am 04 Apr 2013 19:36:54

Mein Laika wurde im Januar 2012 neu gekauft. Und auch in dem Laika Blatt ist das Arbeitsblatt genannt.


Da würde sowohl das Expocamp als auch Laika mit 6 Jahre alten Dokumenten arbeiten.
Ich werde nächste Woche dort mal nachfragen, bin eh dort.

Gast am 04 Apr 2013 20:45:30

thomas56 hat geschrieben:genau, 333kg! :ja:


... genauso isses ! 333 kg !!!

da haben wir auch schon ellenlange Seiten hier im Forum gehabt, müßte jemand suchen der sich damit auskennt, fuzzy ? :)

ich habe bei dem Thread auch auch mal so ein Schreiben eingestellt...

brawo1 am 04 Apr 2013 21:46:49

marc1965 hat geschrieben:Habe das noch gefunden:

"Beim Transport von Flüssiggasflaschen auf der Straße sind die Anforderungen des Gefahrgutrechtes, den ADR/RID, zu beachten. Bis zu einer Menge von 30 kg ist der Transport von diesen Regelungen freigestellt."

Quelle:

--> Link


Hallo,

das Gefahrgutrecht greift nicht bei mitgeführten Gasflaschen in Wohnmobilen.

Scout am 04 Apr 2013 22:25:32

piloteur hat geschrieben:Mein Laika wurde im Januar 2012 neu gekauft. Und auch in dem Laika Blatt ist das Arbeitsblatt genannt.


Da würde sowohl das Expocamp als auch Laika mit 6 Jahre alten Dokumenten arbeiten.
Ich werde nächste Woche dort mal nachfragen, bin eh dort.

Expocamp als auch Laika arbeitet nicht mit alten Dokumenten.
Das Arbeitsblatt das Du zitiert hast ist veraltet.
Die Nummern des neuen und alten Arbeitblattes sind gleich, DVGW G 607. Das ist verwirrend.
Der Titel und die Inhalte haben sich geändert.
Alt: DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen"
Neu: DVGW - Arbeitsblatt G 607 "Flüssiggas-Anlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Straßenfahrzeugen –Betrieb und Prüfung."

Inhalte die im alten Arbeitsblatt geregelt wurden, werden jetzt durch die DIN EN 1949 geregelt.
Ich hoffe, dass ich es für dich jetzt verständlich formuliert habe.

Nochmals, Du hast lediglich ein veraltetes nicht mehr gültiges Regelwerk zitiert.


Scout

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