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Zwei Tankgasflaschen parallel schalten ?


rschuh am 22 Mai 2013 13:56:26

Hallo,
wir haben eine Alugas-Tankflasche über Monocontrol CS angeschlossen und wollen mit einer zweiten 14kg-Flasche die Kapazität verdoppeln....
Es gibt hier im Forum schon viele Beiträge zu Tankgasflaschen, aber immer als Anschluß über Umschaltregler ausgeführt.
Kann (darf) man die beiden Flaschen nicht einfach am Ausgang parallel schalten (so wie am Eingangsventil) ?
Also zwei HD-Schläuche mit SBS auf ein T-Stück und dann zum Regler ?
DIe vorhandene LED-Anzeige zeigt genau genug an wann man zur Tanke muß


RSchuh

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Ossobuco am 22 Mai 2013 15:15:23

Hallo,

ich vermute die zweite 14 Kilo Flasche ist auch eine Tankflasche, oder?

So habe ich es auch: Zwei Tankflaschen, an der Befüll- und an der Entnahmeseite jeweils mit T-Stücken verbunden, dazu nur noch ein einfacher Regler zu den Verbrauchern. Ein CS ist aufgrund des Baujahres vor 2007 bei mir auch nicht vorgeschrieben.

Bei Tankflaschen kann man sich aus meiner Sicht den Umschaltregler sparen. Eine umschaltbare LED Anzeige ins Cockpit, dann kannst du schauen, ob du beim nächsten Tankstop auch gleich noch die Gasflasche füllen musst. diese Lösung ist preiswert und komfortabel. Frau Nöfer bietet da eine gute Lösung an.


andwein am 23 Mai 2013 10:00:27

Ossobuco hat geschrieben:So habe ich es auch: Zwei Tankflaschen, an der Befüll- und an der Entnahmeseite jeweils mit T-Stücken verbunden, dazu nur noch ein einfacher Regler zu den Verbrauchern.

Und das ist erlaubt????
Fragend, Andreas

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rschuh am 23 Mai 2013 10:21:42

Ein CS ist aufgrund des Baujahres vor 2007 bei mir auch nicht vorgeschrieben.

Mit Baujahr 2013 rutscht unser WoMo gerade so in die neue Regelung rein :? .
Ich muß mal sehen, wo ich Schläuche mit Bruchsicherung herkriege, die auf den M20*1,5-Anschluß am Regler passen :(

Und das ist erlaubt????

Hinter unserem Haus haben wir mit TÜV-Segen vier 33kg Großflaschen parallel, aber beim Wohnmobil mag das anders aussehen ...

Ossobuco am 23 Mai 2013 16:25:24

andwein hat geschrieben:
Ossobuco hat geschrieben:So habe ich es auch: Zwei Tankflaschen, an der Befüll- und an der Entnahmeseite jeweils mit T-Stücken verbunden, dazu nur noch ein einfacher Regler zu den Verbrauchern.

Und das ist erlaubt????
Fragend, Andreas


Was sollte daran nicht erlaubt sein?

Ich habe Hochdruckschläuche verbaut, die nicht dem Verfallsdatum unterliegen. Bei der Gasprüfung wird nur ab dem Regler geprüft, was davor liegt interessiert nicht.


Ossobuco am 23 Mai 2013 16:28:28

[quote="rschuh"]

Ich muß mal sehen, wo ich Schläuche mit Bruchsicherung herkriege, die auf den M20*1,5-Anschluß am Regler passen :( [quote]

Ich empfehle Gaswinkel in Gaanderen/NL oder die Gasfachfrau Nöfer.

frboe am 23 Mai 2013 19:27:53

und was passiert wenn die eine flasche weniger druck abgibt wie die andere ?

pegasus1955 am 23 Mai 2013 21:17:51

Wenn das flüssige Gas verdampft, baut sich in Abhängigkeit der Temperatur über beiden flüssigen Gasen derselbe Druck auf.

andwein am 24 Mai 2013 12:03:40

Ossobuco hat geschrieben:Was sollte daran nicht erlaubt sein?
Ich habe Hochdruckschläuche verbaut, die nicht dem Verfallsdatum unterliegen. Bei der Gasprüfung wird nur ab dem Regler geprüft, was davor liegt interessiert nicht.

Also sorry, so kann man die Sache nicht stehen lassen.
Die Hochdruckschläuche haben alle die 10 Jahresbetriebserlaubnis, wenn diese nicht draufsteht spricht das nicht unbedingt für das Produkt!
Die 2-jährige Gasprüfung beruht auf der Basis der "Erstinstallation", die korrekt sein muss und deren Konfiguration in der "Erstabnahmebescheinigung" dokumentiert ist.
Meine Frage, "ob das erlaubt ist" bezieht sich natürlich auf die Gasanlage eines Wohnmobiles.
Dass für fest installierte Gastankanlagen andere Bedingungen gelten ist mir bekannt.
Nichts gegen deine "persönliche Installation", aber es lesen immer noch User mit, die Gedanken aus dem Forum übernehmen möchten, deshalb die Frage.
Andreas

Ossobuco am 24 Mai 2013 12:36:14

andwein hat geschrieben:Die Hochdruckschläuche haben alle die 10 Jahresbetriebserlaubnis, wenn diese nicht draufsteht spricht das nicht unbedingt für das Produkt!
Die 2-jährige Gasprüfung beruht auf der Basis der "Erstinstallation", die korrekt sein muss und deren Konfiguration in der "Erstabnahmebescheinigung" dokumentiert ist.
Andreas


Hallo Andreas,

das mit dem Verfallsdatum ist ein wichtiger Einwand, ich schau noch mal nach ob da was auf den Schläuchen steht, das Fahrzeug ist aber noch beim Polsterer, das dauert. Es sind gekapselte Industrieschläuche, die weitaus dicker sind als die üblichen Verdächtigen im WoMo.

An der Erstinstallation habe ich nichts verändert, die ist im Gasheft erst nach der Flasche beschrieben.

Vimara am 26 Mai 2013 12:45:50

Hallo,
steht auf einem Schlauch kein Datum, ist er zu ersetzen.
Da gibt es nichts zu deuteln, steht so in der EN 1949, eine Abnahme ist nicht möglich, ob Erstabnahme oder Folge ist nicht relevant.

Ossobuco am 22 Aug 2013 12:46:18

So,

ich habe gestern noch einmal nachgesehen, die Schläuche haben ein Datum. Die Anlage habe ich dem Gasprüfer gezeigt mit der Frage ob die Anlage so eintragungsfähig sei und eine Eintragung notwendig sei.

Seiner Aussage nach sollte ich die Flaschen noch mit einem Winkel oder ähnlichen so mit dem Fahrzeug verbinden, dass die Flaschen nicht ohne Werkzeug zu entnehmen sind, dann stünde einer Eintragung im Gasheft nichts entgegen.


Ossobuco am 22 Aug 2013 12:54:26

rschuh hat geschrieben:Kann (darf) man die beiden Flaschen nicht einfach am Ausgang parallel schalten (so wie am Eingangsventil) ?
Also zwei HD-Schläuche mit SBS auf ein T-Stück und dann zum Regler ?
DIe vorhandene LED-Anzeige zeigt genau genug an wann man zur Tanke muß


RSchuh


So habe ich meine Anlage auch aufgebaut,

Die direkte Verbindung ausgangsseitig ist nach Aussage meines Gasprüfers zulässig wenn es korrekt ausgeführt ist.

Leider hatte ich vergessen zu fragen wie es mit den Kabeln für die Fernanzeige zu gestalten ist, da hake ich noch einmal beim Gasmann nach. Ich werde sie ordentlich mit Schrumpfschlauch versehen, der Schalter ist ja ausserhalb des Gaskastens am Armaturenbrett.

GRuß Ossobuco

rschuh am 22 Aug 2013 13:33:20

Ich habe meine Abnahme erst letzten Freitag bekommen, mein Gasprüfer ist pingelig und das ist gut so!
Hier das eingetragene Ergebnis:
In der DVGW G607 steht "Innerhalb von Fahrzeugen dürfen je eine Gebrauchs- und eine Vorratsflasche bis zu je
15 kg Füllgewicht ..., aufgestellt werden"

Die Duo-Control sorgt durch die Umschaltung dafür. dass immer nur eine Gebrauchsflasche in Betrieb ist.
Das einfache Parallelschalten von zwei Flaschen und Aufdrehen beider Flaschenventile widerspricht also im Prinzip der Vorschrift.
Mein Gasprüfer hat mich also darauf hingewiesen, dass ich immer nur eine der beiden Flaschen aufdrehen darf.
Beide Flaschen aufdrehen (oder vergessen zuzudrehen) ist technisch problemlos aber laut g607 verboten.

Bilder des Umbaus und Einbau der Flaschen gibt es auf meinem "Hooompeetsch-Blog" :lach:

Scout am 22 Aug 2013 13:45:43

Für die Installation der Gasanlage im Wohnmobil ist die DIN EN 1949 zuständig.

Unter 6.5 Anschluss einer Doppelflaschenanlage
steht, dass Umschalteinrichtungen zum Anschluss von zwei Flaschen mit einer selbsttätigen Absperreinrichtung versehen sein müssen, damit beim Lösen einer Flasche kein Gas austreten kann.

Ein einfaches T-Stück reicht folglich nicht aus.


Scout

rschuh am 22 Aug 2013 14:21:35

Ein "einfaches T-Stück" mit M20-Gewinde hab ich auch nirgendwo gefunden.
Ich hab auch gar keine "Umschalteinrichtungen zum Anschluss von zwei Flaschen" ? :?
Nur an jeder Flasche einen Schlauch mit SBS.
Und da die Schläuche eigentlich ja eh nie gelöst werden war der Prüfer zufrieden...

WomoT4 am 22 Aug 2013 15:20:30

Ob er "zufrieden" war, spielt keine Rolle.
Hat er das eingetragen, ist die Frage, denn nur dann gilt es als abgenommen!
Hat er es nicht eingetragen, dann hat er dich beschissen und DU hast nun den schwarzen Peter, denn DU würdest im Falle eines Unfalles beschuldigt, die geprüfte Anlage manipuliert zu haben, da sie ja nicht mit dem Prüfschein übereinstimmt.
Nach meiner Meinung ist diese Version nicht konform zur aktuellen Regelung.

rschuh am 22 Aug 2013 15:44:36

Was ist bitte gemeint mit "es eingetragen" ?

bennykater am 22 Aug 2013 17:53:34

rschuh hat geschrieben:Mein Gasprüfer hat mich also darauf hingewiesen, dass ich immer nur eine der beiden Flaschen aufdrehen darf.
Beide Flaschen aufdrehen (oder vergessen zuzudrehen) ist technisch problemlos aber laut g607 verboten.


DAS kann doch nicht sein, wenn z.B. eine Duocontrol oder ähnlich Anlage anderer Marke verbaut ist!?! Bei diesen Anlagen geht es doch gerade darum, dass man nicht mitten in der Nacht aus dem Bett muss, um in der Eiseskälte die Reserveflasche aufzudrehen, sondern dass die Doucontrol die Entnahme von der leeren Hauptflasche selbstständig auf die volle Reserveflasche (beide geöffnet!!) umschaltet! Wenn die Reserveflasche dann zu ist, wird´s eben kalt, oder verstehe ich da was falsch?!?


Martin

bennykater am 22 Aug 2013 18:22:24

Ossobuco hat geschrieben: Eine umschaltbare LED Anzeige ins Cockpit, dann kannst du schauen, ob du beim nächsten Tankstop auch gleich noch die Gasflasche füllen musst. diese Lösung ist preiswert und komfortabel.


Da würde ich dann auch gerne wissen, was denn die "umschaltbare" LED Anzeige umschalten soll?!? Es würde doch dann (wenn beide Flaschen parallel geschaltet sind und daher gleichmäßig entleeren müßten?) eine einzige Füllstands-(Fern-) Anzeige ausreichen; beide Flaschen überwachen zu wollen, wäre doch sinnlos, oder? Die wären doch im Grunde immer auf dem gleichen Level?!

Das einzige, was man dann ermitteln könnte, wäre die Tatsache, dass etwas nicht stimmt, etwas verstopft ist, wenn beide NICHT gleich voll sind.


Martin

WomoT4 am 22 Aug 2013 20:01:56

rschuh hat geschrieben:Was ist bitte gemeint mit "es eingetragen" ?

In der Gasprüfbescheinigung ist die Anlage genau beschrieben, also muss da die Versorgungsanlage GENAU SO beschrieben sein....
Stehen da z.B. nur 2 Stk. 11Kg Gasflasche drin, hat er gemogelt und sich ein "Hintertürchen" geschaffen, da der Prüfer dann selbstverständlich behaupten wird, die Anlage so vorgefunden zu haben, wie in der Gasprüfbescheinigung nachzulesen.
Das bedeutet, es müsste sie also jemand nach der Prüfung umgebaut haben, .... :twisted: Ein Trick, den Pfuschprüfer sehr gerne einsetzen.
Letztlich wird dann der Besitzer so einer verbotenen Manipulation beschuldigt und muss nachweisen, das das nicht stimmt. :roll: :evil:

Siehe hierzu die Prüfbescheinigung. Auf der Rückseite ist die Regelung im Detail aufgeführt.

rschuh am 23 Aug 2013 08:19:22

bennykater hat geschrieben:
rschuh hat geschrieben:Mein Gasprüfer hat mich also darauf hingewiesen, dass ich immer nur eine der beiden Flaschen aufdrehen darf.
Beide Flaschen aufdrehen (oder vergessen zuzudrehen) ist technisch problemlos aber laut g607 verboten.


DAS kann doch nicht sein, wenn z.B. eine Duocontrol oder ähnlich Anlage anderer Marke verbaut ist!?! Bei diesen Anlagen geht es doch gerade darum, dass man nicht mitten in der Nacht aus dem Bett muss, um ...... oder verstehe ich da was falsch?!?


Martin

Genau das ist ja der Punkt: Ich habe eine Monocontrol eingebaut, mit einem Eingang für eine Flasche.
Bei Duocontrol und Co sind natürlich beide Flaschen auf, sonst wär ja nix mit automatischer Umschaltung.

rschuh am 23 Aug 2013 08:30:29

bennykater hat geschrieben:
Ossobuco hat geschrieben: Eine umschaltbare LED Anzeige ins Cockpit, dann kannst du .... Lösung ist preiswert und komfortabel.


Da würde ich dann auch gerne wissen, was denn die "umschaltbare" LED Anzeige umschalten soll?!? Es würde ... einzige Füllstands-(Fern-) Anzeige ausreichen; beide Flaschen überwachen zu wollen, wäre doch sinnlos, oder? Die wären doch im Grunde immer auf dem gleichen Level?!
......

Martin


Das stimmt, einen Umschalter bzw. zwei Anzeigen braucht man bei Parallelschaltung nicht.
Aber ein einfacher Ausschalter spart Energie wenn die Anzeige nicht permanent den Füllstand anzeigen soll :D

rschuh am 23 Aug 2013 08:37:13

WomoT4 hat geschrieben:
rschuh hat geschrieben:Was ist bitte gemeint mit "es eingetragen" ?

In der Gasprüfbescheinigung ist die Anlage genau beschrieben, also muss da die Versorgungsanlage GENAU SO beschrieben sein....
Stehen da z.B. nur 2 Stk. 11Kg Gasflasche drin...... muss nachweisen, das das nicht stimmt. :roll: :evil:

Siehe hierzu die Prüfbescheinigung. Auf der Rückseite ist die Regelung im Detail aufgeführt.


OK,
es sind zwei Tankgasflaschen a 14 KG mit Seriennummern eingetragen, die HD-Schläuche mit SBS, die Monocontrol , die Gassteckdose, die Art und Stärke der Leitungen ...
Macht auf mich einen ordentlichen Eindruck.
Aber du hast Recht, nur was schwarz auf weiß (oder auf gelb) da steht ist auch verbindlich geprüft.

ran4x4 am 23 Aug 2013 09:58:29

Hallo Ga?perten,

bei all den tollen Möglichkeiten mit zwei Gasflaschen parallel, kreuzweise, hinter- oder übeinander zu operieren frage ich mal an : wozu das ganze ?
In meiner langjährigen Praxis mit Gasverbrauch erwische ich mich - zumindest in der Sommerzeit, daß ich i.d.R. so alle halbe Jahre und nach ausgiebiger Urlaubsfahrt den Gasvorrat auffülle......sonst nicht (Gasverbrauch zum Kochen, Wohnraumheizen und Warmwasser auch z. Duschen .....).
Viele Schreiber haben da wohl andere Verbräuche , so daß in wesentlich kürzeren Intervallen gefüllt werden muss ??!......
Habe selbst e i n e Gastankflasche Alu mit 11 kg und eine 5kg graue zum Puffern, wenn ich nicht sofor LPG tanken kann. Das ganze war bis vor kurzem mit einer Duomatik verbunden, die wegen Verfallsdatum sowieso raus musste.
Jetzt für ca. 25 Euro neuen Schlauch und neues Reduzierventil gekauft und AUS ist ! ( Wenn Alu leer, dann auf 5kg umschrauben und anschl. zur Tanke !! ) Wozu das ganze Gedöhns ?
Gilt wahrscheinlich nur bei Wintercamper ??!!

Gasfreie
ran4x4

Scout am 23 Aug 2013 11:02:30

Hallo rschuh!

Was du machst ist deine Sache.
Aber ich wiederhole nochmals.

Für die Installation der Gasanlage im Wohnmobil ist die DIN EN 1949 zuständig.
Unter 6.5 Anschluss einer Doppelflaschenanlage
steht, dass Umschalteinrichtungen zum Anschluss von zwei Flaschen mit einer selbsttätigen Absperreinrichtung versehen sein müssen, damit beim Lösen einer Flasche kein Gas austreten kann.


Wenn ich deine Beschreibung richtig verstehe entspricht deine Lösung nicht der Installationsvorschrift.

rschuh hat geschrieben: Ich hab auch gar keine "Umschalteinrichtungen zum Anschluss von zwei Flaschen" ? :?
Nur an jeder Flasche einen Schlauch mit SBS.
Und da die Schläuche eigentlich ja eh nie gelöst werden war der Prüfer zufrieden...


Dein Prüfer hat sich da vermutlich etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Ein darf kontrollieren ob die Gasanlage den Vorschriften entspricht, und die Dichtigkeit prüfen. Das ist aber auch alles.
Aber deine Gasanlage entspricht offensichtlich nicht den Vorschriften. Das darf der Prüfer nicht akzeptieren.

Der nächste Prüfer kann das ablehnen. Mal abgesehen davon wenn ein Versicherungsfall eintreten sollte, welche Konsequenzen das hätte.



Scout

schnatterente am 23 Aug 2013 11:30:46

Ossobuco hat geschrieben:An der Erstinstallation habe ich nichts verändert, die ist im Gasheft erst nach der Flasche beschrieben.

Gastankflaschen (welche mit dem Fahrzeug fest verbunden sein sollten) werden doch wie ein Gastank behandelt. Ist das nicht prüfungsrelevant? Ich weiß es nicht, da bei uns immer die Tankflaschen bei Prüfung fehlen ;-)

WomoT4 am 26 Aug 2013 11:33:41

Ist für die Prüfung nicht relevant, da ein Festtank eingetragen ist, Tankflaschen aber nicht.
TÜV ist ausdrücklich Sache des Betreibers.
Füllst Du aber abgelaufene Flaschen, so verstößt Du zum einen gegen die allgemein gültige Druckbehälterverordnung, die eine TÜV-Prüfung alle 10 Jahre landesweit vorschreibt, zum anderen gegen eine ganze Reihe anderer Vorschriften, die z.B. die Befüllung von Flüssiggasbehältern und deren Transport GGVS/ADR betreffen.
Solange kein Kläger, dann kein Richter - wenn aber Kläger, dann kann es extrem teuer werden!!! :lol:
Gerichte verstehen allgemein bei Anklagen in Bereich Gefahrgut und Gefährdung anderer Menschen sehr wenig Spaß.

Scout am 26 Aug 2013 12:08:37

WomoT4 hat geschrieben: und deren Transport GGVS/ADR betreffen.


Hallo Jürgen!
Ist es nicht so, dass die Aufstellung und damit der Transport im Freizeitfahrzeug durch die DIN EN 1949 und nicht durch GGVS/ADR geregelt ist?


Scout

WomoT4 am 26 Aug 2013 13:58:25

Nein!
Nur die in den Papieren eingetragenen Flaschen gehören, wenn sie angeschlossen sind, zur Anlage und unterliegen damit der EN1949. Die angeschlossene Flasche ist die Versorgungseinheit, ohne welche ja z.B. eine Zusatzheizung ala Trumatic E, oder Trumatic C nicht betrieben werden kann.
Du kannst ja auch nicht den Tank eines Autos ausbauen, nur weil die ADR fordert, das Benzinkanister entsprechend gesichert werden müssen....
Daher ist ja auch ein Betrieb bei der Fahrt unter entsprechenden Auflagen erlaubt.
Jede weitere Gasflasche gilt als transportiert. Transportierte Flaschen hingegen müssen entsprechend gesichert sein, da sie ja entsprechend den Gefahrgutbestimmungen unterliegen.
Zumindest war es immer so, von einer Änderung ist zumindest mir nichts bekannt.

Scout am 26 Aug 2013 14:58:54

WomoT4 hat geschrieben:Zumindest war es immer so, von einer Änderung ist zumindest mir nichts bekannt.


Ab 2009 ist für den privaten Transport von Flüssiggasflaschen besonders deren Transportsicherung nicht mehr das ADR/GGVSE sondern die Straßenverkehrsordnung zuständig.

Hier eine Übersicht und Zusammenfassung.
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