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Hallo zusammen, nach über 40 Jahren habe ich meinen ersten Unfall im Ausland (Frankreich). unten kopiere ich mal den Teil aus dem Tagebuch. Meiner Versicherung habe ich per Email nur mitgeteilt, dass ich einen Schaden am Womo habe und dass ich nächste Woche das Unfallprotokoll und Fotos versende. Mein Schaden ist sehr überschaubar, beim Auffahrenden nicht, aber der hatte schon viele Dallen. Meine Frage lautet an diejenigen, die mehr Erfahrung als ich haben: kann es sein, dass die gegnerische Versicherung mir eine Teilschuld attestiert, weil ich die Clownereien der beiden Vorausfahrenden nicht besser beurteilt habe und in diesen Sekundenbruchteilen nicht schon begonnen habe, meinen Abstand zu vergrößern? Der Gedanke kam mir halt, auch, wenn es weit hergeholt sein mag, man liest halt viel von Teilschuld. Danke für sinnvolle Antworten (nach lustigem steht mir leider nicht der Sinn, also bitte nicht). hier die Unfallschilderung: Wir fuhren auf der Nationalstraße ......... Auf einer langen Geraden fuhren vor mir ca 4 Fahrzeuge, wir alle mussten an einem Renn-Radfahrer vorbei, das war aufgrund der Straßenbreite gar kein Problem. Im Rückspiegel sah ich einen weißen Kleinwagen, der gemütlich die Fahrzeuge hinter mir und mich überholte, sowie zwei Fahrzeuge vor mir. Es gab offenbar zwischen dem roten Kleinwagen direkt vor mir und dem weißen ein Problem, ob der weiße zwischen dem roten und dem vorausfolgenden Fahrzeug einscheren darf. Der rote hat es durch dichtes auffahren verhindert, darauf gab es Handzeichen und Gehupe zwischen den beiden. Der weiße musste also direkt vor mich einscheren, aber ich hielt den Abstand weiterhin ein. Ich sah noch, wie der weiße die Hände vom Lenkrad nahm und (Beifall) klatschte. Der rote vor ihm bremste offenbar bis zum Stillstand (ausbremsen). Das alles geschah in Sekundenbruchteilen. ich konnte das Womo gerade noch anhalten. Der hinter mir Fahrende schaffte es nicht mehr, er berührte die hinterste rechte Seite, fuhr dann rechts an mir vorbei auf Grasboden und an einen Weidezaun. Nach meiner Einschätzung hat das auf Dich auffahrende Fahrzheug den Sicherheitsabstand nicht eingehalten - daher trifft Dich keine Teilschuld.
Der Abstand zwischen Dir und dem Roten? D.h. ...wenn man es Dir unterstellen würde, das Du ihn auch nicht rein lassen wolltest? Kannst nur hoffen, das der alte Spruch: "Wer auffährt hat Schuld!" gilt Egal wie, wünsche Dir viel Erfolg & vor allem Glück bei der Klärung. du hattest ja einen Grund zum Bremsen...und weil du genug abstand hattest bist du auch ohne wo draufzufahren zum stehen gekommen. wenn hinter dir der das nicht konnte da kannst ja du nix für. Hauptsache der Grund warum du plötzlich bremsen musstest stand noch da und der auffahrende hat diese auch gesehen, und sich bei den Flic´s sich auch daran erinnert. Gibt ja auch Idioten in Frankreich. Wenn hier einer eine Teilschuld hat dann die vor dir, vor allem der Vollbremser, so ein Idi Amin. Vielleicht hast du ja noch die Autonummer von demRroten aufschreiben können, damit sich die Versicherung vom Auffahrer von seiner was holen kann, aber egal. Du hast definitv keine Schuld, aber in F ist das schon sehr kritisch. Hast du Zeugen? Das ist sehr wichtig, nicht daß der Auffahrer auf einmal Zeugen aus dem Hut zieht, ist meinem Kollegen mal so ergangen und er hat nachher in die Röhre geschaut. Ich würd jetzt sofort zu einem Anwalt gehen und der regelt das alles. Ich hatte versucht auch mal meinen in F erlittenen Schaden privat einzufordern, die Versicherungen scheren sich einen feuchten Kehrricht wenn du nicht mit dem Anwalt ankommst. Ich hatte keine Rechtsschutz und habs erstmal so versucht. Anschließend bin ich in Vorkasse gegangen und der dann doch genommene Anwalt hat geklagt und ich hab alles bekommen. Viel Glück Didier Auch wenn Du keinerlei Schuld hast, wird die ausl.Versicherung wohl so schnell nicht zahlen. Es kann sein, dass Du in Frankreich klagen musst. Versicherungen wollen verdienen und nicht zahlen. Allerdings ist das nur meine Erfahrung, die ich bisher vom Hörensagen mit anderen gemacht habe, die ebenfalls einen Unfall im Ausland gehabt haben. Einen ähnlichen Bericht gibt es in der "Reisemobil" von April 2013 aus Schweden. Doch vielleicht hast Du Glück, und es kommt anders.
Du musst nicht in F klagen, du kannst direkt vor deiner Haustüre beim nächsten Gericht klagen. Ist neueres EU-Recht, war auch schon 2006 so. 100% ig, sicher. Hatte damals nicht mal der Anwalt gewusst :eek: , ich hatte mich aber vorher schlau gemacht. Das Gericht hat dann die franz. Vers. verklagt. Die zahlten nach Verurteilung erstmal nicht, dann hat der Anwalt auf Zahlung geklagt, dann zahlten sie... Normalerweise hat jede europ. Versicherung eine Depandance bzw. einen Schadensregulierer im Ausland. Bei mir war es die Zurich. Die haben nach meinem ersten Schreiben noch genau einmal reagiert, dann kam nix mehr. Das zur EU-Schadensabwicklung. Also Anwalt... Hallo Ganderker lass deine Unfallschilderung mal so in deinem Tagebuch stehen, schick das aber mal besser nicht an die Versicherung. Du mußtest verkehrsbedingt (normal, stark ??) abbremsen weil vor dir ebenfalls Fahrzeuge abbremsten. Du bist mit deinem Fahrzeug rechtzeitig hinter den vor dir abbremsenden Fahrzeugen zum Stillstand gekommen. Das Fahrzeug hinter dir nicht und ist deshalb aufgefahren. Punkt Alles Weitere abwarten. Was ich nicht ganz verstehe: wieso meldest du den Schaden deiner Versicherung? Man solte doch denken, dass du dich an die Versicherung des Auffahrenden wenden solltest? Peter
Hallo Peter, danke für den Hinweis zu 1., so hatte ich mir das nachträglich auch gedacht, weil natürlich keine Polizei kam und Zeugen gibt es auch keine mehr, bin ja schon sooo glücklich gewesen, dass der Fahrzeuglenker (Auffahrer) mit seinen 3 Mitfahreren nicht einfach weiterfuhr, wäre aber so rasch nicht gegangen, das Fahrzeug steckte im Sand und Zaun fest. Es waren arabisch redende Leute, es kamen dann rasch Freunde von denen, meinten, meine Brems-Lichter wären sehr klein. Nachdem ich aber auf Bremse drückte, war das kein Argument mehr. Leider habe ich keine fremden Zeugen. Es könnte schon sein, dass später plötzlich viele Zeugen auftauchen gegen mich. Konnte mich ja kaum verständlich machen mit den Leuten, aber das Protokoll wurde vom Fahrer unterschrieben, aber alles auf deutsch (uraltes Formular :D ). zu 2. tja, gute Frage, dachte noch gar nicht daran :D , sach ja: keine Erfahrungen mit Unfällen. Dann bleibt mir tatsächlich als beste Lösung, gleich nächste Woche zum ADAC-Anwalt zu gehen, denn mit der französ. Versicherung will ich nicht korrespondieren, das geht schief. Danke für die sachlichen Infos. Mein Schaden wird mich im schlimmsten Fall nicht in Konkurs bringen, bin ja gott froh, dass der Lenker mich nur leicht berührte, aber das gibt ja dennoch große Brüche an den Plastikteilen
ja, ist blöd formuliert von mir, entferne ich. wollte nur ausdrücken, dass ich vom Gas ging. Etwas ist mir aber noch zu meiner Versicherung eingefallen: ich habe ein Zusatztool, das mich so stellt, als ob der Unfall in D passiert wäre, werde am Montag das mit der Vers. klären, ob die evtl. greift. Sollte die französ. Vers. nicht bezahlen, wäre ja evtl. immer noch meine Vollkasko eine Möglichkeit, nicht wahr? Dann war die Meldung ja nicht ganz umsonst. Guude! Wegen so was kaufe ich mir jetzt eine "dash-cam" Nichts ist besser, als den Hergang zu sehen. CU Vutschko
Ich habe eine Verständnisfrage: Was meinst Du damit? Hast Du durch das Halten des Abstandes das Einscheren des Autos ermöglicht? Hallo Ganderker Ich kann mir schlecht vorstellen, dass deine Versicherung für den Unfall aufkommt. Den Unfall hat ein anderer verursacht, also kommt auch dessen Versicherung - sofern er eine hat - dafür auf. Das von dir so genannte Zusatztool hat - soweit ich weiß - damit zu tun, das so abgerechnet wird als wenn sich der Unfall in Deutschland ereignet hat (von der Summe) her. Und nicht als wenn der Schaden z.B. in PL repariert würde Möglich ,dass deine Vollkasko dafür aufkommt??? Allerdings mußt du dann damit rechnen, dass du auch entsprechend hochgestuft wirst. Ob sich das lohnt? Falls man dir an Ort und Stelle keine Versicherungsdaten ausgehändigt hat (was sich nach deiner Schilderung nicht unbedingt danach anhört) würde ich mich - an deiner Stelle - an den Zentralruf der Kraftfahrtversicherer (0800 25 026 00) wenden (ich weiß, es wurde auch hier im Forum schon mehr oder weniger negativ darüber geschrieben, meiner Erfahrung nach ist dem - Negativen - nicht so). Du wirst an die Auslandsabteilung weiter geleitet, gibst dort das Kennzeichen des beteiligten Fahrzeuges an, das an dem Unfall beteiligt war. Die vermitteln dich dann an den zuständigen deutschen Schadensregulierer (du mußt also nicht erst einen Sprachkurs für das entsprechende Land besuchen :-) Das kannst du übrigens auch machen wenn dir die gegnerische Versicherung bekannt ist, dann geht es sogar noch etwas schneller (muss dann nicht von denen ermittelt werden) Noch einfacher ist es natürlich wenn du einen Anwalt einschaltest, der dann alles für dich regelt. also, soweit Peter
Das ist meiner Meinung nach auch dringend geboten. Der Fahrer, der das andere Fahrzeug ausgebremst hat, hat auch nach französischem Recht mehr als eine Ordnunsgwidrigkeit begangen und wird alles daran setzen, dafür nicht verantwortlich gemacht zu werden. Der Fahrer des einscherenden Fahrzeuges wird im Zweifel auch eher den Mund halten als sich in die Bredouille zu reden. Du bist in der unangenehmen Position, Deine Version der Dinge ggf. auch beweisen zu müssen, und das ist nicht ganz einfach. Deshalb würde ich unbedingt zu einem guten Anwalt für Verkehrsrecht gehen. Viel Erfolg. Den Unfall deiner Vers. sofort melden, nicht erst nächste Woche. Du musstes verkehrsbedingt stark bremsen, deshalb ist der Hintermann aufgefahren. Deine Versicherung setzt sich dann mit dem Gegner auseinander und wenn der nicht zahlen kann, greift deine Vollkasko. Hast du einen Zeugen oder warst du allein? ( Könnte dann Probleme geben,wenn die zu dritt sind und später dann behaupten du hast einfach so gebremst) Hat die Polizei den Unfall aufgenommen oder habt ihr euch so geeinigt? Im Ausland oder bei Unfällen mit Ausländern immer die Polizei einschalten. hallo, nein ich hatte keine Polizei gerufen, wir sind zu zweit, die Besatzung des anderen Autos zu dritt oder evtl. zu viert (plötzlich standen viele da). Es war eine vielbefahrene Nationalstr. plötzlich waren mehrere Franzosen da und auch wieder weg. Ich habe das intern. Unfallprotokoll mit Unterschrift, gegenerische Vers.daten/Adresse mehr aber auch nicht. War hektisch, die Beteiligten wollten weiter, glaube kaum, dass die auf Polizei gewartet hätten, sofern ich es überhaupt geschafft hätte, sie z rufen und den Ort zu benennen, so gut französisch können wir beide nicht. So, wie bei uns, hätte ich kaum eine Chance, denen Fahrerflucht zu beweisen, daher war ich froh, dass sie wenigstens so lange blieben, bis Unfallbericht fertig war. Leider ist es im Ausland oft so, dass die Polizei nur kommt, wenn Personen verletzt worden sind. Deshalb hat man oft das Nachsehen mit der Schuldfrage.
Das kümmert die einen Dreck, ob sie da was unterschrieben haben, du hättest denen auch nen Kaufvertrag von ner Waschmaschine unterjubeln können. Und auch ein franz. Richter wird im Zweifelsfall den Zeugen mehr glauben als deinem Unfall-Papier. Da würd ich danversuchen daß dierk vor einem deutschen gericht durchzuziehen, wie schon gesagt das Recht hast du. Erst mal checken, ob deren Fahrzeug überhaupt versichert ist, kann auch sein daß es da schon anfängt. Wenn die keine Versicherung haben, guckst du sowieso in die Röhre... Dann ist es gut wenn dein Schaden gering ist und du den selbst übernehmen kannst oder deine VK, wenn sich das lohnt, wegen SF-Rabatt...
Niemand hat Lust, solche Romane mit Ausschmückungen und Vermutungen zu lesen. Ein oder zwei andere User deuteten es schon an: Kurz, knackig, Fakten interessieren.
da wären mir lustige Äußerungen mit Niveau denn doch lieber, sowas bringt einen kolossal weiter. Wenn dich das Lesen soooo sehr anstrengt ..... einfach weiterklicken, das hilft.
... besonders Bildzeitung- oder Goldenes Blatt-Leser... ....naja, das ausführliche und bildliche Ausschmücken hier im Forum ist doch zum Verständnis ganz gut. Für die Versicherung reicht es, wenn man schreibt: Ich mußte verkehrsbedingt (stark) bremsen, dadurch ist der Hintermann aufgefahren ( oder hat mich bei seinem Ausweichversuch gestreift) In einem Gespräch kann man ja noch etwas ausführlicher werden..... oder hier im Forum^^
genau dafür war es auch gedacht, wie ich mein Tagebuch schreibe, das bestimme ich halt selbst, ganz einfach :D Danke für die Meinungsäußerungen zum Thema, hat mich auf den richtigen Weg gebracht denke ich. In Frankreich kommt die Polizei grundsätzlich nur wenn Personen verletzt sind. Ansonsten lese mal diesen Link… --> Link Hallo, bin von Beruf Kfz-Schadenregulierer, ich versuche mal mich kurz zu fassen: 1.bei dem vorliegenden Sachverhalt trifft Dich kein Mitverschulden, auch keine Mithaftung aus der Betriebsgefahr. 2.der von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllte und unterschriebene Unfallbogen hat in der ganzen EU hohe Beweiskraft. Es war richtig und wichtig diesen aufzunehmen. 3.nach der 4.KH-Richtlinie der EU ruft man in seinem Heimatland die Informationsstelle der Versicherer an, bei uns der Zentralruf der Autoversicherer (Kontaktdaten im Internet). Dort bekommt man einen deutschen Korrespondenz-Versicherer benannt. Dieser wickelt den Schaden in deutscher Sprache ab. 4.es ist möglich über Sonderbedingungen die Problematik eines Unfalles im Ausland zu umschiffen. In diesem Fall meldet man den Schaden seiner eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung (!). Diese reguliert den Schaden am eigenen Fahrzeug und nimmt dann beim Verursacher Regress. Diese Sonderbedingungen kosten logischerweise extra. allen einen unfallfreien Urlaub wünscht Achim |
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