nethunter hat geschrieben:.. und dies auf Kundenwunsch, ...
Nöö .. üblicherweise sind das "Fertigfahrzeuge" von der Stange .. nix individuelles :)
Nöö .. üblicherweise sind das "Fertigfahrzeuge" von der Stange .. nix individuelles :)
...dachte concord wäre da ne andere Nummer...wieder was gelernT Ein Charisma III ist auch ein Fertigfahrzeug .. halt in kleinerer Stückzahl und (angeblich/hoffentlich) auf höherem Qualitäts- und Ausstattungs-Niveau. Gerade Concorde hatte da (wenigstens in der Vergangenheit, soll sich jetzt ändern) immer "zickig" auf Kundenänderungswünsche reagiert .. ...Hmmm... ein "Fertigfahrzeug" wäre eines was beim Händler stehet und man es so kauft . Kann man denn bei concord kein Womo aus dem Katalog kaufen, ausgestattet nach meinen Wünschen wie Klima, Luft oder Aldeheizung, Lederausstattung, Luftfederung usw...jetzt bon ich verwirrt ....das geht doch bei jedem Hersteller so! Moment : klar gibt die Preisliste reichlich Optionen vor, die man zusätzlich bestellen kann (wie beim PKW auch) .. aber es bleibt ein Fertigfahrzeug (im Gegensatz zu einem Individualbau, wo Du Basis, Grudriß, Länge, Höhe und Ausstattung etc. total frei selbst bestimmen kannst - das ist nochmal eine andere Liga :) ) ahhhh, dann versteht man unter "Fertigfahrzeug" alle Womos bei denen man bei Bestellung nicht die Aussenmasse frei wählen kann.... Da hatte ich in der Tat an was anderes gedacht....wieder was gelernt! ;D
Das ist ja, was Wolfgang meint: Hätte Concord eine Heizung nachgerüstet, wäre es wohl nicht zur Gerichtsverhandlung gekommen.
Nicht Ursache und Wirkung verwechseln: Hätte Concord nicht mit (in Augen des Kunden) mangelhafter Beschaffenheit geleistet, wäre nichts breit zu treten gewesen. 8) Meiner Meinung nach war die Geschäftsleitung von Concord in diesem Falle falsch beraten worden bezüglich der Öffentlichkeitswirkung. Eine solche "Fehlinvestition" kann jahrelange PR Arbeit zunichte machen: Ein Streit mit einem Kunden ist dann gewonnen, wenn man den Kunden behält - nicht, wenn man Recht behält, Volker :wink: Unabhängig des Imageschaden für den Hersteller. Woher wissen wir das Kunde mit seiner beschwerde recht hat ? Bevor ich mich auf eine seite schlage würde ich gerne beide hören. Sollte dann vor Gericht der Hersteller Recht bekommen ...hmmmmmmm :roll:
Das ist eigentlich ganz einfach, dafür gibt es zumindest Begriffe und eine Norm: "Winterfest oder wintertauglich : Dies sind zwei Stufen für die Bewertung der Wintertauglichkeit, es gibt sogar eine DIN Norm (EN 1646-1) dafür. Wintertauglich heißt, dass sich der Innenraum in 1m Höhe mit der eingebauten Heizung bei 0°C Aussentemperatur innerhalb von 2h auf 20°C aufheizen lässt. Winterfest ist das Wohnmobil, wenn die Erwärmung bei -15°C Aussen-temperatur in 2h auf 20°C Innentemperatur erfolgt und ausserdem die Wasseranlage 1h nach Erwärmung gefüllt werden kann und frostfrei bleibt. Die Norm bezieht sich also nur auf das Aufheiz- und Wärmeverhalten im Innenraum". Die Frage ist nur, ob diese Eigenschaften bei dem betroffenen Premium-Fahrzeug im Prospekt oder Kaufvertrag aufgeführt und zugesichert sind. Andreas |
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