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Überladen in die Schweiz 1, 2, 3


Gast am 30 Jun 2013 11:46:53

Hallo,

da ich gerade etwas viel Zeit habe, möchte ich mal folgende Frage beantwortet haben:

Die Nichte eines Bekannten meines Arbeitskollegen fährt eventuell übernächstes Jahr mit dem Womo in die Schweiz und möchte wissen, wieviel Kilo sie da überladen darf. Ihr kennt euch doch aus... :-o

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Gast am 30 Jun 2013 11:51:11

Schwer zu sagen. Übernächstes Jahr gelten eventuell schon wieder andere Bestimmungen.


:D :nixweiss: :D

,
Garlic

wolfherm am 30 Jun 2013 11:52:09

Also, der Schwager vom Bruder eines Bekannten sagte, dass die Schweizer da keinen Spaß verstehen. Null Toleranz. Ausladen ist angesagt.

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thomas56 am 30 Jun 2013 11:59:26

Wenn man die Schwerlastabgabe bezahlt hat, wird das Gewicht wohl nicht weiter kontrolliert. :nixweiss:

soletti1 am 30 Jun 2013 12:16:14

Die Eidgenossen sind da sehr scharf und verstehen meistens keinen Spass :D

[url]Land: Schweiz

Regelsatz bei Überladung: Nulltoleranz; ab 100 Franken (ca. 76 Euro)[/url]

Aber wie das in 2 Jahren aussieht steht noch in den Sternen ;D

Kann den Link von Protzmobil nicht einstellen wegen Werbung :? , aber kannst du ja im Netz auch nachlesen :ja:.

soletti1 am 30 Jun 2013 12:36:10

Hab noch etwas gefunden, musst aber runterscrollen bei der Bussenliste bis Punkt 3

--> Link

Stefan-Claudia am 30 Jun 2013 12:44:02

Hans S hat geschrieben:Die Nichte eines Bekannten meines Arbeitskollegen fährt eventuell :-o
Hallo Hans, nu sach schon, wann willste fahrn und wie hoch ist dein Übergewicht ???

Stefan 8)

logri46 am 30 Jun 2013 13:06:14

Interessant wäre hier doch die gesetzliche Unsicherheit,auf die in Ziff 3/300 hingewiesen wird und die berücksichtigt wird.Diese
Bandwurm an zitierten Rechtsnormen zu erkunden gelang mir nicht.Kanns einer ?? Vielleicht ein Eidgenosse?
Wäre doch hilfreich. logri46

wfo47 am 30 Jun 2013 13:32:59

Da kenne ich doch einen, der einen kennt, welcher einen kennt, und der sagt 3% Toleranz

rolfwam am 30 Jun 2013 13:38:08

Und wenn man einfach NICHT ueberladen wuerde?? Oder waere das zu einfach? Und bis dahin koennte man ja noch das eine oder andere Kilo abspecken, wo auch immer. ?, Huefte, Heckgarage...

pipo am 30 Jun 2013 14:07:14

Da sie noch Zeit hat sollte sie bis dahin versuchen abzunehmen..

dieter2 am 30 Jun 2013 14:22:35

rolfwam hat geschrieben:Und wenn man einfach NICHT ueberladen wuerde?? Oder waere das zu einfach?


Hut ab,da muß man erst drauf kommen 8)

Dieter

Knuffel am 30 Jun 2013 15:03:48

pipo hat geschrieben:Da sie noch Zeit hat sollte sie bis dahin versuchen abzunehmen..


Aber es kommen auch noch viele Feier- und Festtage vorher ;)

Gast am 30 Jun 2013 17:58:35

Es gibt einige automatische Wiegestellen, das nennt sich WIM (Weigh In Motion):
--> Link

Der Schwerpunkt der Messungen liegt sicher beim LKW-Verkehr. Einige dieser Stellen
passiere ich regelmässig... habe noch nichts gemerkt. :wink:

Aufpassen muss man auch an kleinen Grenzübergängen, die noch besetzt sind, wo es
gelangweilte Grenzwächter gibt, die einen zur Waage schicken. Passiert gern in Graubünden
Richtung Italien. An grossen Grenzübergängen, hauptsächlich an Autobahnen, habe ich
davon noch nichts gehört.



Gast am 30 Jun 2013 18:40:25

tztz2000 hat geschrieben:Aufpassen muss man auch an kleinen Grenzübergängen, die noch besetzt sind, wo es
gelangweilte Grenzwächter gibt, die einen zur Waage schicken. Passiert gern in Graubünden
Richtung Italien.




Ja, ja , ... so sind sie halt, .. die Schweizer.
Sicherheit wird dort noch groß geschrieben und auch die Gesetzte sind immer noch dazu da, beachtet und eingehalten zu werden.

Find' ich gut ! :D :D :D

:bindafür:
Garlic

Gast am 30 Jun 2013 19:26:18

Mir haben die Schweizer vor einigen Jahren am Grenzübergang Schaffhausen die Einreise wegen 30 kg Überladung verweigert.
Sind halt sehr genau,die Eidgenossen.

Arno

wolfherm am 30 Jun 2013 19:27:58

Na sag ich doch: Null-Toleranz..... :D :D

lahmeente am 30 Jun 2013 19:38:23

wolfherm hat geschrieben:Na sag ich doch: Null-Toleranz..... :D :D


Nee, dass hat der Schwager vom Bruder deines Bekannten gesagt.

Bei der Schweiz kannst Du auch noch davon ausgehen, daß neben Null Toleranz, auch noch das Bussgeld deutlich heftiger als Null ist.

wolfherm am 30 Jun 2013 19:51:04

Stimmt..... :D

soletti1 am 30 Jun 2013 19:58:59

lahmeente hat geschrieben:
wolfherm hat geschrieben:Na sag ich doch: Null-Toleranz..... :D :D


Nee, dass hat der Schwager vom Bruder deines Bekannten gesagt.

Bei der Schweiz kannst Du auch noch davon ausgehen, daß neben Null Toleranz, auch noch das Bussgeld deutlich heftiger als Null ist.


Und was sagt Euch das, achtet unbedingt auf Euer Gewicht wenn ihr hier einreist :ja: .

Ansonsten sind die Schweizer mehr oder weniger Pflegeleicht :D , wie überall halt - gibt auch in Deutschland Null-Toleranz ;D und das sagt eine mit EU-Pass :D .

wolfherm am 30 Jun 2013 20:00:26

Ich mag die Schweiz und vor allem die Schweizerinnen...... :D

soletti1 am 30 Jun 2013 20:05:16

wolfherm hat geschrieben:Ich mag die Schweiz und vor allem die Schweizerinnen...... :D


Wolfgang du Schelm, aber trotzdem :dankeschoen: .

wolfherm am 30 Jun 2013 20:06:08

Immer wieder gerne.... :D

Gast am 30 Jun 2013 20:07:13

Der Schweizer Käse ist auch nicht zu verachten !


:wein:
Garlic

pit02 am 30 Jun 2013 20:14:11

In der Schweiz gilt ohne jedes Erbarmen die Nulltoleranz. Jedes Kilo wird geahndet, da kennen die Schweizer nichts, schon gar nicht nach der massiven Erhöhung sämtlicher Bussen.

Hochschule St. Gallen hat sogar eine Statistik erstellt, welche Staaten im Bussen- und Gebührenwettbewerb (sprich Erfindung neuer Straftaten und Ordnungswidrigkeiten um Kasse zu machen) an erster Stelle stehen. Da ist die Schweiz und Österreich in Europa weit an der Spitze. Die kleinen Staaten brauchen Cash und holen es wo sie nur können - also nicht nur bei den Parkgebühren und Lebensmittelpreisen.

Die Schweiz baut in Autobahnen bereits automatische Waagen ein, um automatisch nach Fahrzeugtyp Wägungen und Bussenverfügungen durchführen zu können. Das Paradies der Toleranzbegeisterten geht definitiv zu Ende - mind. in der Schweiz.

brainless am 30 Jun 2013 20:59:58

Das Paradies der Toleranzbegeisterten geht definitiv zu Ende - mind. in der Schweiz.


Hi pit02,

falls Du auch eine andere Sichtweise erlaubst:
"Die Toleranzbegeisterten gehen definitiv nicht mehr in die Schweiz!"

....und das schon seit längerem,


Volker :wink:

Gast am 30 Jun 2013 21:20:49

... komisch ? - ... an den Ballermann gehen sie neuerdings auch nicht mehr .

Gast am 30 Jun 2013 22:10:30

pit02 hat geschrieben:In der Schweiz gilt ohne jedes Erbarmen die Nulltoleranz.

Na ja, sooo schlimm ist es nicht. Die Behördenmentalität ist durchaus mit D vergleichbar,
die Gewichtungen sind vielleicht etwas unterschiedlich.

Ich lebe jetzt seit über 12 Jahren hier und finde die Lebensqualität so, dass sich mein
Heimweh nach Deutschland in ziemlich kleinem Rahmen bewegt.

beatjoos am 30 Jun 2013 23:35:02

8011

Ich stelle die Kopie eines behördlichen Berechnungstools gerne jedesmal ein wenn die Frage wieder gestellt wird ein. Toleranzen sind aber nicht dazu da ausgenutzt zu werden, sondern um eventuelle Messungenaugkeiten abzufedern. Darum gibt es auf Toleranzen keine Toleranzen.

Beat

Rainers1869 am 24 Mai 2018 23:36:44

Wurde heute in Graubünden von den Ordnungshütern gewogen. 9,7% überladen bei 3,5 T zulässiges GG.
War mir dessen nicht bewusst, weil wir fast nichts dabei hatten. Wassertank war halb voll, Grauwasser leer. Gasflasche Alu 1 fast voll 1 leer.
Der Rollerträger 30KG und der Roller 98 Kg. 2 Personen. Nach ablassen des Wassers 60L durften wir weiterfahren.
Hinterlegen mußte ich 600 Franken, weil das ganze zur Staatsanwaltschaft geht.

Kann jemand erahnen was da auf mich zukommt? Hatte das mal jemand?
Gibt es dafür auch Punkte bei uns in Deutschland obwohl das vergehen in der Schweiz war?

jochen-muc am 25 Mai 2018 06:17:25

Servus Rainer,


beim Rest kann dir evtl jemand anders helfen, aber zu der Frage:


Rainers1869 hat geschrieben:Gibt es dafür auch Punkte bei uns in Deutschland obwohl das vergehen in der Schweiz war?



Bin ich mir ziemlich sicher : NEIN

Strafen aus dem Ausland wirken sich nie auf Deinen Punketstand bei uns aus und zwar weder in der EU noch in der Schweiz

quax1968 am 25 Mai 2018 06:36:32

Ich dachte immer, dass man dann in der Schweiz erst weiterfahren darf, wenn man wieder in der Toleranz ist. Zumindest wurde dass doch öfters so behauptet.
9,8 % sind ja über 300 kg Mehrgewicht, abzüglich 60 kg sind wir immer noch weit über 200 kg im Soll.

Was auf Dich zukommt, weiß ich nicht. Wäre toll, wenn Du uns auf dem Laufenden hälst.

Gast am 25 Mai 2018 06:47:49

Viel wirst Du von den 600 CHF nicht wiedersehen. Diese Kaution soll die voraussichtlichen Kosten des Verfahrens abdecken.

9,7%, das sind fast 350 kg, da bist Du mit dem Wasserablassen noch sehr glimpflich davongekommen. Ich hätte erwartet, dass zusätzlich eine Person separat mit dem Roller weiterfahren darf.

starlight am 25 Mai 2018 08:20:33

Hallo,
Das heißt, Du warst mit ca. 3840kg und unterwegs, nach Wasserablass noch 3780 kg ?
Wenn das so richtig ist, wundert mich, wenn Du weiterfahren dürftest.
Was noch auf Dich zukommt, weiß ich nicht.

kurt2 am 25 Mai 2018 10:39:55

Rainers1869 hat geschrieben:Hinterlegen mußte ich 600 Franken, weil das ganze zur Staatsanwaltschaft geht.
Kann jemand erahnen was da auf mich zukommt? Gibt es dafür auch Punkte bei uns in Deutschland obwohl das vergehen in der Schweiz war?


Hallo,
das „Hinterlegen“ der 600 SFr ist eine Sicherheitsleistung die dir abgeknöpft wurde zur Deckung der Verwaltungs- und Gerichtskosten sowie der Höhe der zu erwartenden Strafzahlung. Das wird so verrechnet, dass es genau aufgeht. Das Geld kannst du abschreiben.
Punkte in Flensburg bekommst du nicht.

Hattest Glück, dass du weiterfahren durftest.

pipo am 25 Mai 2018 11:55:37

Rainers1869 hat geschrieben:Hinterlegen mußte ich 600 Franken, weil das ganze zur Staatsanwaltschaft geht.

Die 600Fr, zeigen was auf Dich zukommt. Du warst über 5% überladen und da kommt es jetzt auf den Richter an. Hier gilt die individuelle Strafzumessung :!:
Zudem dürfte der Richter ggf. ein Fahrverbot anordnen. Aber zum Glück ist dies in Deutschland nicht anwendbar.

Gast am 25 Mai 2018 14:53:56

Rainers1869 hat geschrieben:Wurde heute in Graubünden von den Ordnungshütern gewogen. 9,7% überladen bei 3,5 T zulässiges GG.


Kann es sein, dass lediglich die Hinterachse 9,7% überladen war? Mit Roller hinten dran passiert das schnell.

Gruß Andreas

glasfluegel am 25 Mai 2018 15:54:11

Lest Euch mal in Ruhe Ziffer 300 (Ende Seite 3) durch --> Link. Dann bekommt Ihr einen "Geschmack" wie Überladung berechnet wird.

Rainers1869 am 16 Jul 2018 16:13:10

Strafbefehl

Busse 300 CHR
Barauslagen 90 CHR
Gebühren 210 CHR

Wohnmobil 3763 KG gewogen
zGG. 3500 KG
Überlast 263 KG
7,5 %
2. Achse 2192 KG
Z.GG. 2000 KG
Überlast 192 KG
9,5%
So ist die Entscheidung der Eidgenossen

pipo am 16 Jul 2018 16:40:37

Danke für Deine Rückmeldung.
Die Strafe selber ist ja noch erträglich, aber die Gebühren :roll: :mrgreen:

null550 am 16 Jul 2018 16:42:23

Ist schon heftig, vor allem die Gebühren und Barauslagen.
Wieviel Wiegetoleranz wurde berücksichtigt?
Wie hoch ist das technisch zulässige Gesamtgewicht, wenn bei +273kg nach ablassen des Wassers die Weiterfahrt erlaubt wurde?

Jagstcamp-Widdern am 16 Jul 2018 16:54:40

ist schon ein riesen zufall, dasz die "hinterlegung" genau zum "strafbefehl" passt... 8)

allesbleibtgut
hartmut

fotoLux am 16 Jul 2018 17:16:04

starlight hat geschrieben:Hallo,Das heißt, Du warst mit ca. 3840kg und unterwegs, nach Wasserablass noch 3780 kg ? Wenn das so richtig ist, wundert mich, wenn Du weiterfahren dürftest...

Und mich wundert es, dass Du mit diesem Gewicht überhaupt unterwegs bist.

hampshire am 16 Jul 2018 17:25:25

Jagstcamp-Widdern hat geschrieben:ist schon ein riesen zufall, dasz die "hinterlegung" genau zum "strafbefehl" passt... 8)

Eidgenössisch-präzises Antizipieren.
Insgesamt wurde die Situation großzügig von der Behördenseite gehandhabt.

taps am 16 Jul 2018 17:34:56

Hallo,
was mich immer wieder wundert:
Gemessen wird ja nicht wegen irgendwelcher Zahlen in irgendwelchen Papieren.
Gemessen wird doch, weil ein überladenes Fzg. evtl. nicht mehr verkehrssicher ist oder?
Warum darf man dann weiterfahren?
Die Buße macht doch das Fzg. nicht wieder sicher?

Gruß
Andreas

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