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Überladen in die Schweiz 1, 2, 3


Canadier am 16 Jul 2018 17:41:20

Das Fahrzeug nicht, aber den Fahrer! :ja:
Sind zwar nur einige Gramm aber die liegen schwer im Magen. 8)

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null550 am 16 Jul 2018 17:43:09

starlight hat geschrieben:Hallo,Das heißt, Du warst mit ca. 3840kg und unterwegs, nach Wasserablass noch 3780 kg ? Wenn das so richtig ist, wundert mich, wenn Du weiterfahren dürftest...

Ok, das beantwortet meine Frage nach der Wiegetoleranz: Es wurden 2% entsprechend 77kg abgezogen. Das ist großzügig, die Waagen bei hier ansässigem Schrotthandel und Containerdienst sind beide mit 0,5% geeicht, also 7kg bei 3.500 kg, machen aber beide 20kg-Schritte.

speedvogt am 16 Jul 2018 18:40:55

taps hat geschrieben:Hallo,
was mich immer wieder wundert:
Gemessen wird ja nicht wegen irgendwelcher Zahlen in irgendwelchen Papieren.
Gemessen wird doch, weil ein überladenes Fzg. evtl. nicht mehr verkehrssicher ist oder?
Warum darf man dann weiterfahren?
Die Buße macht doch das Fzg. nicht wieder sicher?

Gruß
Andreas



Hallo Andreas,
und genau das ist ja der Knackpunkt,bei fast allen neuen Mobilen ist das 3850 Kg Gesamtgewicht ohne technische Änderungen am Fahrzeug möglich.
Jetzt beantworte dir selbst die Frage, was der Grund ist.!!!

Gruß Micha

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rolf51 am 16 Jul 2018 19:05:16

Hallo,
selbst wenn 3850kg eingetragen/zugelassen, wäre die Vorderachse überladen und damit Verkehrs unsicher.

speedvogt am 16 Jul 2018 19:13:49

rolf51 hat geschrieben:Hallo,
selbst wenn 3850kg eingetragen/zugelassen, wäre die Vorderachse überladen und damit Verkehrs unsicher.


Hallo Rolf,

Ich denke eher die Hinterachse (2000 Kg)

aber wiso werden bei der sogenannten Auflastung auf
3850 Kg, diese Werte nur in den Fahrzeugpapieren geändert, ohne am Chassis etwas zu tun.

Gruß Micha

MountainBiker am 16 Jul 2018 19:45:58

Hallo,

vielleicht weil das Chassis das schon kann - Alko 3,5t:
24978

speedvogt am 16 Jul 2018 19:55:15

Hallo Mountainbiker,

Genau dahin will ich ja mit meinen Beiträgen, danke!!!

Gruß Micha

Duc1302 am 16 Jul 2018 22:14:54

Irgendwie ist das alles doch megaeinfach, in meinem Fahrzeugschein (Auflastung 3,85 t) steht:

VA max. 1950 kg
Ha max. 2000 kg

Insgesamt max. 3.850 kg

Wer sich in diesen Korridoren bewegt ist safe.

Rainers1869 am 16 Jul 2018 22:43:41

Also in diesem Strafbefehl stand nach Abzug von 3% Tolleranz sind diese Gewichte gemessen.
Nach Ablassen von ca 30-50 Liter Frischwasser und Gepäckverlagerung nach vorne auf die Vorderachse durften wir ohne erneute Verwiegung weiterfahren.
Aussage des Polizisten war, wir hätten ja noch reserve auf der Vorderachse.
Vor der Weiterfahrt mußte ich noch unterschreiben dass ich das Gewicht verringere und durfte dann weiterfahren.

Gast am 16 Jul 2018 22:50:07

Duc1302 hat geschrieben:Irgendwie ist das alles doch megaeinfach, in meinem Fahrzeugschein (Auflastung 3,85 t) steht:

VA max. 1950 kg
Ha max. 2000 kg

Insgesamt max. 3.850 kg

Wer sich in diesen Korridoren bewegt ist safe.


Irgenwas stimmt bei der Rechnung nicht

Duc1302 am 16 Jul 2018 23:08:08

Was stimmt denn nicht?

Duc1302 am 16 Jul 2018 23:14:26

Ich erkläre es:
Man darf insgesamt 3.850 kg nicht überschreiten!
Vorn dürfen es nicht mehr als 1.950 kg sein, hinten nicht mehr als 2.000 kg.
Beispiel:
Vorn 1.950 kg real darf dann hinten nur noch 1.900 kg wiegen
oder
hinten 2.000 kg real darf vor nur noch 1.850 kg wiegen

Gast am 16 Jul 2018 23:40:28

Duc1302 hat geschrieben:Ich erkläre es:
Man darf insgesamt 3.850 kg nicht überschreiten!
Vorn dürfen es nicht mehr als 1.950 kg sein, hinten nicht mehr als 2.000 kg.
Beispiel:
Vorn 1.950 kg real darf dann hinten nur noch 1.900 kg wiegen
oder
hinten 2.000 kg real darf vor nur noch 1.850 kg wiegen



ok, so macht das Sinn, DANKE.

MountainBiker am 17 Jul 2018 07:03:16

Hallo,

bitte nicht die Achslasten mit dem GG gleichsetzen!!!

Die Achslasten können größer in Summe sein.

Tinduck am 17 Jul 2018 07:15:04

Sie können das nicht nur, sie sollten es auch sein.

Sind Summe der Achslasten und zGG gleich, ist die Überladung einer Achse vorprogrammiert, wenn das zGG ausgenutzt wird. Meistens die Hinterachse, wegen Heckgarage und so. Deshalb ist das bekannte Auflasten ohne technische Änderungen auch oft nur eine Krücke, weil man so die meist vorhandene Überlastung der Hinterachse nicht weg bekommt. Und wie man im Parallelthread sehen kann, wird eine überladene Achse genauso geahndet wie ein überschrittenes zGG.

bis denn,

Uwe

Variophoenix am 17 Jul 2018 11:31:48

Ät Andreas, weil damit Nachamer abgeschreckt werden. Eine qonseqenz der Verhälntnismässigkeit muss es ja haben. Wegen jedem scheiss verbieten die Schweizer nicht gleich die weiterfahrt. Ev. Erst ab 10%

Um den weiteren Aufwand zu begrenzen wurde die ganze sache auf 600 Sfr. Angepasst. Warum nicht. Alles andere wäre bürokratischer Aufwand.

rolf51 am 17 Jul 2018 14:59:52

Tinduck hat geschrieben: Und wie man im Parallelthread sehen kann, wird eine überladene Achse genauso geahndet wie ein überschrittenes zGG.

Uwe


ist richtig!
Nur die überladene Achse ist das größere Problem.

strolchi am 17 Jul 2018 16:31:21

Hallo
Frage doch einmal Deine Rechtsschutzversicherung ( sofern vorhanden ), meine hat mir vor einigen Jahren die Gebühren,
Auslagen und Gerichtskosten ersetzt. War auch ungefähr der halbe Betrag von einer 800 SFr. Rechnung/Busse.

MfG Karl-Heinz

andwein am 20 Jul 2018 14:39:49

strolchi hat geschrieben:...Frage doch einmal Deine Rechtsschutzversicherung ( sofern vorhanden ), meine hat mir vor einigen Jahren die Gebühren, Auslagen und Gerichtskosten ersetzt. War auch ungefähr der halbe Betrag von einer 800 SFr. Rechnung/Busse.
MfG Karl-Heinz

Für eine offensichtliche Überladung??? Oder gab es da einen Formfehler in der Buße?? Oder war da ein Rechenfehler??
Fragend, Andreas

strolchi am 21 Jul 2018 09:23:15

Es war für ein anderes Vergehen (Behinderung eines Fussgängers auf einem Überweg Rechnung insgesamt ca. 800 SFr davon ca.350 SFr Gebühren
und Auslagen ) Die Auslagen und Gebühren wurden von meiner RSV erstattet.
MfG Karl-Heinz

server321 am 21 Jul 2018 14:51:08

wfo47 hat geschrieben:Da kenne ich doch einen, der einen kennt, welcher einen kennt, und der sagt 3% Toleranz


Soweit ich gehört habe, sind 3% Toleranz beim Gesamtgewicht, aber nur 2% bei der Achslast drin!
Das Gewicht wird also nicht einfach gesamt, sondern jedes Rad / Achse einzeln gewogen.

Ich wundere mich deshalb, wie viele mit max. 3.5t rumfahren und gar noch eine motorisierte Mobilität dabei haben. Entweder leben diejenigen von Luft und Liebe (haben also ansonsten wenig dabei) oder sind sehr puristisch ausgerüstet. Ich weiss, zum campen braucht man ja nicht viel. Aber besser ausgerüstet ist doch schöner (meine Meinung). Dabei spreche ich nicht von einer "Sofalandschaft für den Sitzplatz und Swimmingpool", sondern einfach eine Mobilität. die mehr kann als ein Fahrrad, bequeme Stühle, Küchenutensilien und auch Glas-/Keramikgeschirr und nicht zu vergessen, das schöne Zubehör, das man am Wohnmobil angebaut hat. Wir fahren deshalb mit 4.5t legal durch die Lande.

Auf der anderen Seite, wer hat schon alles eine Gewichtskontrolle erlebt?

fotoLux am 21 Jul 2018 15:08:56

server321 hat geschrieben:...Ich wundere mich deshalb, wie viele mit max. 3.5t rumfahren und gar noch eine motorisierte Mobilität dabei haben. Entweder leben diejenigen von Luft und Liebe (haben also ansonsten wenig dabei) oder sind sehr puristisch ausgerüstet....

Klar haben die eine "motorisierte Mobilität": Vier Personen, zwei Hunde, Fahrräder hinten drauf und auf dem Dach zwei Kanus. Dann eine 40 kg-Markise, SAT-Anlage, grosser Familinengrill sowie ein stinkender China-Moppel aus der Bucht (+ Benzinkanister). Und evtl. noch ein Vorzelt mit Gestänge und dem ganzen Drum und Dran. Denen ist es doch egal, wie schwer und wie überladen sie sind. Das ist ja das Problem.

server321 am 21 Jul 2018 15:22:15

Moderation:Bitte nutze die Zitatfunktion, wenn Du Mitglieder zitieren willst - dies macht es den anderen Nutzern leichter, Deine Texte von den Zitatinhalten zu unterscheiden. Das unvollständige Zitat wurde entfernt.



Erschreckend ist, dass gemäss Dunkelziffer etwa 85% der Wohnmobilisten unter 3.5t diesem Problem unterliegen. Durch die eher übersichtlichen Kontrollen und auf der anderen Seite hohen Kosten für den Betrieb eines schweren Fahrzeugs, fahren einige eher gewissenlos durch die Gegend.

Das geht alles gut, bis mal ein Reifenplatzer oder sonstiger Unfall die Ferienfahrt zu einem jähen Ende bringt. Die Kontrolle wäre dann der gesündere Weg, um das Problem aufzuzeigen.

brainless am 21 Jul 2018 22:13:23

server321 hat geschrieben:Erschreckend ist, dass gemäss Dunkelziffer etwa 85% der Wohnmobilisten unter 3.5t diesem Problem unterliegen. Durch die eher übersichtlichen Kontrollen und auf der anderen Seite hohen Kosten für den Betrieb eines schweren Fahrzeugs, fahren einige eher gewissenlos durch die Gegend.

Das geht alles gut, bis mal ein Reifenplatzer oder sonstiger Unfall die Ferienfahrt zu einem jähen Ende bringt. Die Kontrolle wäre dann der gesündere Weg, um das Problem aufzuzeigen.



Das ist die typische Argumentation derjenigen, die sich selbst nix trauen - aber denen, die sich trauen, dafür die Pest an den Hals wünschen.
Armselig,


Volker :roll:

Alter Hans am 21 Jul 2018 22:31:54

Volker,

lieber Himmel; ist es denn mutig, überladen zu fahren?
Ich fuhr in den 70ern einen (vermutlich extrem) überladenen Messbus ua bis nach Schweden. Nicht weil ich mutig war sondern eher weil ich dumm war.
Das Problem war mir nicht bewußt. Das Fahrzeug war bei höheren Geschwindigkeiten unberechenbar (gefährlich) gewesen.
Zugelassen war das Fahrzeug als selbstfahrende Arbeitsmaschine. Es wurde bei der Einzelzulassung nicht gewogen und nach dem Gewicht hatte über zehn Jahre niemand gefragt. Es war leer schon zu schwer gewesen wie Jahrzehnte später dem TÜV auffiel.
Auf den Reisen zu Maschinenherstellern lud ich noch sehr schwere Messgeräte und Ausrüstung ein.

brainless am 23 Jul 2018 19:36:45

Alter Hans hat geschrieben:Volker,

lieber Himmel; ist es denn mutig, überladen zu fahren?

Nein Hans, aber das hatte ich auch nicht geschrieben


Es war leer schon zu schwer gewesen wie Jahrzehnte später dem TÜV auffiel.
Auf den Reisen zu Maschinenherstellern lud ich noch sehr schwere Messgeräte und Ausrüstung ein.

Sooo unsicher war der Karren wohl doch nicht, wenn erst Jahrzehnte später der TÜV das feststellte und bis dahin nichts passiert war.

Mein Kommentar sollte nur klarmachen, daß,wenn jemand mit einem Finger auf einen anderen zeigt, drei Finger auf ihn selbst zeigen,


Volker

Alter Hans am 23 Jul 2018 22:20:01

Volker,

ist schon oK. :)
Hatte ich nicht begriffen. :-o

Voll beladen fuhr den Karren lediglich ich selber während vier Jahren und ich bin froh dass nichts passiert war. So schwer beladen war er unberechenbar.
Die Überladung war auch in der Schweiz niemand aufgefallen. Das lag vielleicht an den gelben Rundumleuchten und der "Strassenbauerscheinung" (selbstfahrende Arbeitsmaschine).
Hatte damals auch andere sinnlos überladene Messfahrzeuge gesehen.

Weitgehend leer wurde er von anderen gefahren. Ein Reifenplatzer war dann noch dabei gewesen.
Dem TÜV ists ca 20 Jahre nach EZ aufgefallen. Der Karren konnte daraufhin rel. problemlos aufgelastet werden um 300 kg.
Es handelte sich um einen VW LT 28 (1. Baureihe, 1. Baujahr). den hätte ich mir 2001 gerne als Campingbus ausgebaut. Konnte ihn aber leider nicht kaufen. Nun ist er verschrottet.

Rofalix am 23 Jul 2018 23:33:36

Hier mal Infos aus der Schweiz mit Rechenbeispielen:

Nehmen wir mal ein paar Rechenbeispiele.

3700kg statt 3500 kg Messunsicherheit 3% beträgt 111 kg. Allerdings kann es sein, dass die Waage z.B. 3750kg angibt, liegt schliesslich innerhalb der Messtoleranz, von diesen wird 3% abgezogen kommt man auf ein Nettogewicht von 3635kg. Man hat also 140kg zu viel (im Fahrzeugausweis steht jeweils 3495kg). Da gibt es dann keine Toleranz mehr, dieses Übergewicht muss man bezahlen, und zwar genau 200 Fr. Wenn man aber nun Pech hat, ist man auch mit der Hinterachse noch 70kg über dem erlaubten Gewicht von 2000kg und das kummuliert sich dann nochmals mit 100.- Busse gesamt also 300.-

3900kg statt 3500kg Nach Abzug der Messtoleranz noch ca 330kg Übergewicht, dazu noch Hinterachse 200kg überladen (und gleichzeitig noch der Lastindex der Reifen überschritten) macht insgesamt, tja, das legt dann der Richter fest, und auch, ob es einen Ausweisentzug gibt oder nicht. Es ist also nicht eine einfache Busse, sondern es wird ein richtiges Verfahren eingeleitet. Ist man über dem Fahrzeug-Garantiegewicht (die Polizei kann es einfach nachschauen, wir Besitzer bringen diese Zahl fast nicht in Erfahrung) von ca. 3900 kg (dieses Gewicht bin ich immer noch am abklären) gibt es ganz sicher einen Fahrausweisentzug.

Es ist übrigens in der Schweiz ein Märchen, dass man alles überschüssige Gewicht ausladen muss, Bedingung ist aber, dass man unter dem Garantiegewicht liegt. Man darf also überladen weiterfahren und normalerweise wird man am selben Tag auch von anderen Polizeikontrollen nicht nochmals gebüsst, also Quittung der Busse aufbewahren. Das basiert aber auf einer Freiwilligkeit der Polizei. Falls man doch nochmals gebüsst wird, kann man rechtlich nichts dagegen machen. Aber eben, liegt man über dem Garantiegewicht kann man von Glück reden, wenn man abladen und weiterfahren darf.

Tipp: sich bei einer Polizeikontrolle kooperativ und nett verhalten, denn wenn nicht, wird schon im nächsten Kanton eine andere Polizeistreife warten und dann wird nochmals gezahlt! Und durchquert man die Schweiz, gibt es viele Kantonalpolizeien, die warten könnten...

Gruss Rofalix

babenhausen am 24 Jul 2018 06:02:17

Kannst du den Begriff Garantiegewicht erlären?

Thema ausladen....
Ich habe schon Gepäck an der Grenze abgeholt,unseren Freunden wurde die Einreise mit dem Ubergewicht verweigert so dass umgeladen werden musste für die weiterreise.

Gast am 24 Jul 2018 06:41:08

Garantiegewicht (technisch zulässiges Höchstgewicht) ist das vom Hersteller oder von der Herstellerin höchstens zugelassene Gewicht. Das Garantiegewicht entspricht der “Gesamtmasse“ der EU-Terminologie.

(aus --> Link )

Alles klar? :D

Asterixwelt am 24 Jul 2018 09:06:45

tztz2000 hat geschrieben:Garantiegewicht (technisch zulässiges Höchstgewicht) ist das vom Hersteller oder von der Herstellerin höchstens zugelassene Gewicht. Das Garantiegewicht entspricht der “Gesamtmasse“ der EU-Terminologie.

(aus --> Link )

Alles klar? :D


Hallo,

eine Achsenlast ist hinten 2000 kg u. vorn 1850 kg (technisches Höchstgewicht?) aber gesamt auf 3500 kg zugelassen. Wenn ich mich wie ein 3850 kg WOMO verhalte (Höchstgeschw, entsprechende Vignette usw.) was für eine Strafe bekomme ich dann in der Schweiz?

gruß

Michael

rkopka am 24 Jul 2018 09:14:04

Asterixwelt hat geschrieben: aber gesamt auf 3500 kg zugelassen. Wenn ich mich wie ein 3850 kg WOMO verhalte (Höchstgeschw, entsprechende Vignette usw.) was für eine Strafe bekomme ich dann in der Schweiz?

Vermutlich das etwa das gleiche, wie oben angegeben, plus Mautverstoß, wenn du als LKW Maut zahlst. Bei der Toleranz(Garantiegewicht) gings ja nur ums Weiterfahren, nicht um eine Strafermäßigung.

RK

Gast am 24 Jul 2018 09:47:02

rkopka hat geschrieben:Bei der Toleranz(Garantiegewicht) gings ja nur ums Weiterfahren, nicht um eine Strafermäßigung.

Richtig!

In das Garantiegewicht fliessen auch noch Dinge wie z.B. Reifentragfähigkeit mit ein. Wer später mal auf Reifen umgerüstet hat, die gerade für 3,5 to ausreichend sind, kann sich schwerlich auf ein theoretisch höheres Garantiegewicht berufen.

Asterixwelt am 24 Jul 2018 10:21:18

Hallo,

Mein Reifen Lastenindex ist 109 = 1030 Kg ?

gruß

Michael

Rofalix am 24 Jul 2018 11:49:49

babenhausen hat geschrieben:Kannst du den Begriff Garantiegewicht erlären?


Das Garantiegewicht ist das Gewicht, für das der Hersteller die Verantwortung übernehmen kann, betreffend Sicherheit. D.H. die Bremsen, die Fahrzeugkonstruktion, das "Bau"-Material etc. ist dafür höchstens ausgelegt. Wenn du ein Fahrzeug ohne technische Änderungen auf 3850kg aufrüsten kannst, muss das Garantiegewicht darüber sein. Wenn du z.B. eine Luftfederung einbaust und dadurch dein Fahrzeug auf 4t auflasten kannst, muss das Garantiegewicht auch über diesen 4t liegen, den die Bremsen und alles andere muss das ja auch verkraften können.

Die Reifen haben nichts mit dem Garantiegewicht zu tun, du musst einfach den richtigen Lastindex der Reifen haben, auf die das zulässige Höchstgewicht deines Fahrzeuges zugelassen ist. Wenn du Pech hast und der Lastindex deiner Reifen bei einer Überladung auch noch überschritten ist, bezahlst du Übergewicht, überschrittene Achslast, überschrittene Reifentraglast... Ist die Reifentraglast überschritten, heisst es auch ausladen, denn die haben kein "Garantiegewicht", kommt aber selten vor, da die Reifen in der Summe normalerweise eine ziemlich höhere Tragkaft haben wie die Achsen.

Gruss Rofalix

vpower am 14 Sep 2018 03:50:26

Eigentlich will ich gar nicht in die Schweiz fahren :lol:

Tinduck am 14 Sep 2018 07:52:02

Wo ist das Problem? einfach NICHT ÜBERLADEN! Und nächstes mal das passende Fahrzeug für die eigenen Bedürfnisse kaufen...

bis denn,

Uwe

server321 am 14 Sep 2018 20:29:10

Asterixwelt hat geschrieben: aber gesamt auf 3500 kg zugelassen. Wenn ich mich wie ein 3850 kg WOMO verhalte (Höchstgeschw, entsprechende Vignette usw.) was für eine Strafe bekomme ich dann in der Schweiz?


Ich lese immer mit Übergewicht in der Schweiz unterwegs? Ich bin auch in der Schweiz unterwegs, bin aber noch nie in eine Gewichtskontrolle gekommen. Geht es euch um den Preis des Verstosses oder um die Häufigkeit der Kontrollen?

Ich fahre mit einem schweren Wohnmobil (C1), damit ich die Gewichte nicht überschreite. Als Alternative gibt es überall (also nicht nur in der Schweiz) nur eine Lösung - nicht überladen.

Dies weiss jeder, trotzdem halten sich nicht alle daran, weshalb die Polizei Kontrollen durchführt. Wenn man dann Wasser ablassen kann und die Sache ist erledigt, geht das. Aber was ist, wenn man sein Hab und Gut ausladen muss (mitten auf einem Autobahnrastplatz) und erst weiterfahren kann, wenn das Gewicht wieder im gesetzlichen Rahmen ist? Was mache ich dann mit meinem Gepäck?

Tinduck am 15 Sep 2018 09:19:55

Tja, die Diskussion ist immer dieselbe und wir hätten sie nicht gar so oft, wenn nicht einige Sparfüchse oder Schnellfahrer auf biegen und brechen unter 3,5 Tonnen bleiben wollten, aber gleichzeitig mit 7,5-Meter Womos unterwegs sein müssen, am besten noch mit Vollausstattung, Rollerbühne am Heck und 4 Personen im Mobil.

Und die regen sich dann über Gewichtskontrollen auf....

bis denn,

Uwe

thomas56 am 15 Sep 2018 09:33:40

server321 hat geschrieben: Was mache ich dann mit meinem Gepäck?


Mein Plan B wäre, an nächster Stelle einen Anhänger mieten und umladen!

Meines Wissens braucht man aber nur bei technischer Überladung ausladen, der Rest ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet je nach Höhe entsprechendes Strafgeld.
Unterschied zwischen technisch zugelassenem Gewicht und Zulassungsgewicht findet man in den Papieren bei F1 und F2.
In der Schweiz würde ich mit einem 3,5t der in F1 3,85t hat, vorsorglich die Schwerlastabgabe bezahlen, dann sollte man auf der sicheren Seite sein.

wolfherm am 15 Sep 2018 09:53:31

Die Polizei interessiert sich nicht für irgendwelche theoretisch möglichen Zulassungsszenarien oder für technisch mögliche Auflastungen. Für die ist es einzig interessant, was in den Papieren steht. Und den Rest bestimmt die Preisliste.

Tinduck am 15 Sep 2018 10:14:44

Exakt. Und je nach Laune können die Beamten die Weiterfahrt bei festgestellter Überladung untersagen und die Herstellung eines vorschriftsmässigen Beladungszustandes verlangen. Wenns dann mit dem Ablassen des Wassertanks nicht getan ist, fängt der Spass für die Zuschauer erst an.

bis denn,

Uwe

thomas56 am 15 Sep 2018 10:25:05

Genau, nur was in den Papieren steht zählt! Aus diesem Grund wurden die neuen einheitlichen Papiere geschaffen!
Wenn ich 4,25t ohne technische Veränderungen auf 3,5t ablaste und mit 3,7t gewogen werden brauche ich nicht ausladen.
Vorausgesetzt die 4,25t stehen in F1, ein gültiger Führerschein für >3,5t wird vorgelegt und die Achslasten sind nicht überschritten.
Da es hier um die Schweiz geht, hat die F2 gar nicht zu interessieren, F2 ist nur für den Zulassungsstaat relevant. Also nur eine Ordnungswidrigkeit!

wolfherm am 15 Sep 2018 10:38:12

Interessante Auslegung, die der bisherigen Regelung entgegensteht. Wo kann man das denn rechtssicher nachlesen? Wäre doch interessant für alle 3,5 Tonner.

thomas56 am 15 Sep 2018 10:53:53

Rechtssicher nachlesen? Das wäre ja quasi ein Aufruf zur vorsätzlichen Überladung! :D


Glaube nicht, dass das für alle 3,5t interessant ist. Wer 3,5t haben will/muss, hangelt nach jedem Kilo
und da wäre jede Maßnahme für ein höheres Gewicht zu F1 hinderlich.

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