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Hallo, wir haben einen B514 mit Maxi Chassis und ihn auf 3,5 t ablasten lassen. Nun haben wir nun doch einmal unser leeres Womo gewogen (leerer Tank, ohne Wasser, ohne Fahrer, mit Stühlen & Tisch, ohne Gepäck und Lebensmittel): Erschütternde 3.460 Kilo! Wir haben Solar auf dem Dach, Anhängerkupplung, 2 Batterien, Ersatzrad… Das ist der Grund. Wir sind nun zu spät dran, um ihn noch vor der Fahrt auf 4,25 t auflasten zu lassen, weil die Hymer-Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Landratsamt nicht mehr rechtzeitig vor unserem Schweden-Urlaub ankommen kann. Keine Chance, den Urlaub aufzuschieben, wir haben Termine dort oben. Danach ist klar: wird aufgelastet. Nun die Frage: FALLS wir mit der Überladung erwischt werden (wir fahren zu viert): Bliebe es bei der Strafe und dürfen wir weiterfahren oder muss der Camper stehen bleiben? Es ist ja nur ein formaler Akt, das Womo aufzulasten – verkehrstauglich (auch Reifenbreite 225 stimmt) bis 4,25 t ist er ja. Werden überladene Camper grundsätzlich aus dem Verkehr gezogen oder hätten wir eine Chance weiterzufahren, wenn wir belegen können (Rechnung und Schreiben Verkäufer), dass der B514 vom Fahrwerk her nicht überladen ist? Danke für die Antworten – wir haben leicht hysterische Anflüge.… Ich tippe auf stehen bleiben,ausladen,leichtern. Ob das ein formaler Akt ist kann die Polizei vor Ort nicht beurteilen. Für die zählen nur Fakten,und die stehen in der Zulassung. Aber wenn ihr den habt ablasten lassen kann man doch ohne eine Unbedenklicherklärung wieder auflasten :roll: Dieter Bei einer polzeidienststelle anrufen, dummstellen und fragen :ja: Bei 3460 + 4x75 + 50(?) Gepäck sind wir schon bei 3660, ca. 5% drüber, (b)könnte(/b) grad so durchgehn :!: :?: zumindest in deutschland, wies in anderen staaten aussieht :?: Und dann wäre noch die frage der haftung bei einem eventuellen unfall; wenn versicherungen sich vorm bezahlen drücken können, dann tun sie es auch :ja: Schönen urlaub und unfallfreie fahrt ...bei uns war es genau so, ich bin nur zum tüv gefahren das "wieder auflasten" war kein problem. ich hatte den 3,5t typenschildaufkleber aber noch nicht angebracht, falls Du den 4,25t aufkleber nicht hast gibt es vielleicht ein problem. gruß jako ....es wird sicher nicht weiter gefahren werden dürfen. Wenns nicht zumutbar ist das Fahrzeug auf der Autobahn aus zu laden begleiten die einen zur nächtsgelegenen sStelle....feddisch. Bis 10% ist das alles Lustig, ein Spediteur erzählte mir, bei Schüttgut ist ab 20% Überladun der Lappen weg...bei Stückgut wie in eurem Falle ab 10%. Ob das so richtig ist weis ich nicht. 10% wären ja schon 350Kg. Was zwischen 0 und den 350Kg Überladung im Falle einer Kontrolle passiert ...keine Ahnung...sicher Bußgeld. Ob ausgeladen werden muss hängt sicher von der Höhe der Überladung und der Laune der Schuppos und dem Land wo ihr gerade seid ab. Ich würde jedenfalls so packen das man alles was mehr als 100 kg zuviel ist...notfals an Ort und Stelle gelassen werden kann....Wasser, Getränke, Dosen ect. peter At jako Der aufkleber allein nutzt rein gar nix, zudem grenzt das an urkundenfälschung, wenn dann im kfz-schein was anderes steht, denn nur das alleine hat gültigkeit :ja: Vielleicht melden sich ja noch die Skandinavien-Experten. Wenn ich mich recht erinnere, wurde hier mal geschrieben, dass die keinen Spass verstehen bei Ueberladung.
Moins, was für ein " Experte " hat denn sowas abgelastet ? Urlaubsmäßig sind ja die 4,25 t fast schon zu wenig...
... würde ich ablegen .. :) Technisch ist Euer Auto doch i.O., papiermäßig (derzeit) nicht ... also würde ich das in aller Ruhe auf mich zukommen lassen .. :) Schönen Urlaub .. und laß Dir den Trip nicht durch rein hypothetische Besorgnisse vermiesen .. :)
sind bei mir 3810 kg...
... z.b. Steuerhinterziehung ? aber mal so nebenbei, ich würde auch fahren... Wolfgang, Ich würde das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn er Pech hat, muss er seine gesamte Besatzung und das Gepäck zurücklassen, wenn er in Skandinavien in eine Kontrolle kommt. Die interessieren sich für die Papiere und nicht, was Hymer in einer Bescheinigung irgendwann mal bestätigen wird. Ich habe gerade noch einmal in dem anderen Thread gelesen, da hat Walter für Norwegen absolute Null-Toleranz bestätigt. Wie es jetzt in Schweden aussieht, weiß ich nicht.
Ja .. WENN .. er Pech hat, dann fällt ihm auch der Himmel auf den Kopf ... Wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, daß er mit einem 4,25 to Auto auf die Waage muß .. :nixweiss: ... und wenn der blöde Fall eintritt, wird´s auch irgendeine Lösung geben .. der Kopf kommt deshalb nicht runter .. Nee, aber der Urlaub ist dann vielleicht heftig versaut. Deshalb würde ich alles daran setzen, den vorher aufzulasten. Wenn´s doch aber vorher nicht (mehr) geht ... :( Warum eigentlich nicht? Das ist doch kein großer Akt. Nochmal lesen :) .. die Unbedenklichkeitserklärung schafft den Postweg nicht rechtzeitig .. wenn gleich elektro uli kommt sieht das aber anders aus :lol:
Ja, das zeugt von der überragenden Sachkompetenz. Schon beim einfachen addieren (man nennt es auch bürgerliches Rechnen) treten Mängel auf. Dann kann man sich ja auch ruhig anderen Wunschgedanken hingeben und der Steuerhinterziehung fröhnen oder Grenzwerte die für gewerblich gelten auf privat übertragen. Alles ist machbar - so lange es der Erfüllung meiner Träume dient.... Dafür wird die Bauchlandung nachher umso härter, wenn der Fahrer nur 40 kg wiegen darf um das ansonsten leere Gefährt vom skandinavischen Kontrollplatz weg zu bewegen. Wie wäre es mit einem Anhänger u.ä. - am besten doch noch schnell zum Auflasten fahren und eben schnell auf der Zulassungsstelle vorbei. Könnte ein lohnendes Opfer sein gegen der zu erwarteten Strafe wenn man erwischt wird. Aber jedem das Seine, und mir das meine. Bon Voyage (Vielleicht haben Elektro-Uli und ich was gemeinsam... Strom verzeiht Fehler nur bis zu einem gewissen grade. Ab da raucht es, knallt es oder explodiert es sogar. Und Darwin betreibt trotz Unfallverhütungsvorschriften immer noch seine Auslese - so habe ich einen Kollegen in der Lehre verloren, der mit einer defekten Bohrmaschine im Schwimmbad gebohrt hat - die Alu-Leiter stand im Wasser.) Wie lange braucht Hymer denn für die Unbedenklichkeitsbescheinigung? Und wann wollt ihr fahren? TÜV-fahren, Landratsamt fahren und eintragen lassen geht doch in einem Tag wenn man sich anmeldet. Vielleicht direkt zu Hymer fahren, Bescheinigung abholen, TÜV in Bad Waldsee, Landratsamt in Ravensburg oder Biberach. Hat Hymer kein Faxgerät oder Internet für PDF-Versand? Was ich auf jeden Fall machen würde ist den Lastindex der Reifen zu prüfen ob die für Deine Überlast zugelassen sind. Erstens der Sicherheit halber, zweitens werden die beim Auflasten ohnehin überprüft. Wenn die Reifen für die neuen Achslasten nicht ausreichen musst Du die eh kaufen.
Wolfgang, Habe ich gelesen. Aber wir leben doch nicht im Postkutschen-Zeitalter. Mensch, ich besorge alle möglichen Papiere und Unterlagen im Stundentakt, wenn alle Beteiligten mitspielen. Stand auch schon mal bei der Zulassungsstelle und hatte was vergessen. Zwei Telefonanrufe und wenige Minuten später ratterte ein Fax auf den Tisch. Per Mail wäre es sogar leise gekommen. :D Hallo, ich wundere mich immer wieder, das das mit dem Ablasten so einfach funktioniert. Da werden Mobile auf 3,5 t abgelastet, die diesen Wert dann gerade noch leer mit Fahrer einhalten. Das geht doch völlig an der Praxis vorbei, nur um die Vorteile eines <= 3,5 t Mobils mitzunehmen. Mit Beifahrer und ein wenig Gepäck sowei gefülltem Wassertank ist dann bei weitem vorbei mit 3,5 t. Wo ist da der TÜV, der doch sonst alles penibel kontrolliert (Gott sei dank) Das gleiche gilt übrigens auch für manche 7 m Mobile, die mit 3,5 t zGG verkauft werden und technisch auch nur genau dafür ausgelegt sind. Das ist dann noch schlimmer und der Käufer hat dann womöglich hinterher ein Riesenproblem, weil er dies gar nicht beim Kauf erkennt. Das Leergewicht laut Zulassung wird ja immer ohne Zusatzeinbauten angegeben. (2. Batterie, Markise, Fahrradträger, ggf. Klima .... > kommt alles noch oben drauf) Auch wenn es im Fall der Ablastung technisch unbedenklich ist, was soll das? Nun fährt das ungute Gefühl mit auf Reisen. Es ist schon ein Risiko, das du in Schweden (und nicht nur dort) dein Mobil zunächst stehen lässt, falls du in eine Kontrolle kommst und mit geschätzten 4 t rumfährst. Da bleibt dann nur, einen Leihwagen nehmen und alles Gepäck incl. aller Beifahrer da rein. Und teuer wird es auch noch.
Nein, ich kenne keinen Menschen der 40 kg wiegt. D.h. da hat einer mit Lust aufs Ablasten (weils ja weniger Steuern macht und weniger Ärger beim TÜV) abgelastet ohne nachzudenken. Dazu fallen mir ein paar Fragen und Statements ein, welche ich hier lieber nicht sage. Die könnten sonst die Erfordernis zum Besuch beim Psycho-Doktor hervor bringen. Bon Voyage Nur mal so als Übersicht ein Link aus dem Parallel-Forum --> Link Wenn also Schweden bei mehr als 1% 222€ verlangen soll, (Stand 2011) dann kann man ja noch froh sein. Falls das tatsächlich die Obergrenze sein sollte. Aber eine Steigerungsrate, wie in anderen europäischen Ländern, war ja nicht beschrieben. Wobei ich hoffe, dass dies nicht der Satz je Prozent Überladung sein sollte, denn dann wären, bei der angegeben Konstellation 3460 +4 x75+50 kg = 3810 kg ja schon locker fast 9 % Überladung erreicht. Wenn dan 9 x 222 € zu zahlen wäre, wär es schon bitter ( dann könnten daraus ja schnell 1998 € werden ) Ich würde als erstes, zwar mit schlechtem Gewissen, fahren und eine Strafe von 222€ als evtl. möglich in die Urlaubskasse einplanen. Evtl. wird man ja auch erst auf der Heimreise oder überhaupt nicht auf eine Wage geschickt :? . Und dann schnellstens die unsinnige Ablastung rückgängig machen. Das macht im Jahr nur wenige € mehr an Steuer aus ( schnelle Recherche: 50 € bei Zulassung von Januar bis Dezember). Nur die Begrenzung auf 100 km/h und die dann notwendige jährliche HU würde mich auf Dauer nicht stören. In Deutschland gilt ganz klar das eingetragene Gewicht. Alles was bei einer Messung zuviel ist muss um-bzw abgeladen werden. Mit der Bezahlung der Buße kann man sich NICHT freikaufen. Natürlich sind Polizisten keine Buhmänner und werden in den meisten Fällen schon mehr als ein Auge zudrücken. Was aber zuviel ist( in diesem Fall wohl ohne Diskussion) ist eben zuviel. Wie bitte fährt man ein Fahrzeug ohne Fahrer? Da wird dem Kontrollbeamten wohl der Hut hochgehen ob der Frechheit, die sich der Halter in diesem Fall erlaubt hat. In diesem Fall wird man wohl die volle Härte des Gesetzes akzeptieren müssen. Aber davon ging man ja beim Ablasten auch aus. Es war ja kein Versehen. Und Unwissenheit auch nicht. Normalerweise wird das Fahrzeug dabei auch noch gewogen um die Leermasse zu ermitteln. Aber wie immer: wo kein Kläger, dort keine Klage. ( ein gutes Gewissen ist das beste Ruhekissen :D )
Von wieviel (Gewicht) habt ihr ihn auf 3.5t abgelastet? Wenn ihr das habt machen lassen, dann gehts zum Tüv mit den Papieren, Austellung eines Schriebs fürs Wiederauflasten kostet bei uns bei dem knapp 20,-€. Trotz Ablastung steht ja das techn. zgG in der Zulassungsbescheinigung drin, da brauchts doch gar keinen Schriebs von Hymer, außer da steht zB. nur 3,8t und ihr wollt jetzt 4t oder so, dann braucht man natürlich was vom Hersteller. Damit Zur Zulassungsstelle und Eintragung vornehmen lassen Zahlen und gut. Schafft man bei uns innerhalb einer Stunde. Problem wäre nur, wie alt ist der derzeitige Tüv und wie alt Dein Fahrzeug, bei über 6Jahre könnte da ein neuer Tüv fällig sein, weil der ja dann nur 1Jahr gültig ist. G OW Ps. es wäre halt immer schön, wenn in der Fragestellung alles Relevante für eine Antwort stehen würde Normalerweise wird bei einer Ablastung ja auch die Anzahl der eingetragenen Sitzplätze reduziert, damit überhaupt noch etwas Zuladung bleibt. Wie ist das denn in diesem Fall eingetragen??? Das ablasten auf 3,5 to ist nicht grundsätzlich "böse" Habe selber unser 7,4 m Womo von 3,85 to auf 3,5 to abgelastet. Uns,2 Personen, reichen ca. 650 kg Fahrfertig ab Werk.(gewogen,stimmt) Ünnützen Krempel schleppen wir auch nicht mit. Dafür haben wir aber einiges unnützes an Vorschriften umgangen. Mit Bescheinigung vom Hersteller beim TÜV ohne das das Fahrzeug gewogen oder begutachtet wurde. Den Aufkleber habe ich selber in den Türrahmen geklebt,den alten mit 3,85 habe ich drann gelassen,vielleicht laste ich mal wieder auf. Wir hätten nur ein paar Kilos mehr bei vollen Wassertank,haben aber meist 50% gefüllt. Dieter
...genau aus diesem Grude ist der Umgang mit solchen Vergehen weiter verschärft worden. Leute die der Meinung sind das man nur abzuschätzen hat ob man erwischt wird oder nicht. Es sind ganze Horden von Schuppos unterwegs die den Strassenverkehr auf falsch bz überladene Fahrzeuge abscannen und entspr reagieren...das können die...die sind darauf traniert. Und das in D...in anderen Ländern sieht das alles weit dramatischer aus! peter erst mal vielen Dank für die vielen Antworten. Wenn ich meinen Händler richtig verstanden habe, dann bräuchte ich diese Bescheinigung lediglich in der Zulassungsstelle vorzuzeigen und die lasten mir den Camper auf, ohne dass ich zuvor beim TÜV war. Wenn ich nun eben zum TÜV gehe, müsste der die doch normalerweise gar nicht brauchen, um das Auto aufzulasten, oder? Was braucht der denn da noch dazu? Und dann fahr ich zum Landratsamt und fertig. Diese elende Bescheinigung sei ein Dokument, das man nicht einfach auf den Scanner legen könnte (ähnlich wie ein Geldschein vermutlich) Die Ablastung erfolgte beim Kauf – das Drumherum kam nach und nach. Das ich nun extrem spät dran bin, hat mir hier Zuhause schon der eine oder andere gesagt… Danke für die diesbezüglichen Ratschläge. Danke fürs Kümmern! ...die Änderung der Fahrzeugpapiere kann bei einer Nachtragung der Tüv machen welche von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugschein umgetragen wird. Hat man eine Bescheinigung die eine technische Änderung als unbedenklich erklärt...muss man nur zur Zulassungsstelle....denke ich. Gibt es allerdings in dieser Unbedenklichkeitserklährung Einschränkungen die kontrolliert werden müssen, muss man dies beim Tüv bestätigen lassen bzw kontrollieren lassen. Wieso willst du nun zum Tüv wenn der Händler sagt..."brauchste nicht" ??? peter Mit dieser Bescheinigung einfach zur Zulassung fahren und auflasten ist nicht, die ändern technische Daten nur mit TÜV Gutachten. Es bleibt Dir nur der Weg über den TÜV zur Zulassung. Ich würde Montag früh zum TÜV fahren,auch wenn diese Bescheinigung noch nicht da ist. Der TÜV hat laut Fahrzeug Typen Nummer alle Unterlagen parat,der weis das es ein Maxi ist. Dieter
Ups, kam mir doch gleich so wenig vor :lol: Danke fürs aufpassen :ja: Danke für das nüchterne Überlegen. Also morgen zum TÜV. Plan B wäre noch, diese bescheuerte Bescheinigung mit dem Auto zu in Bad Waldsee selbst zu holen (2 std. ein Weg…), falls es irgendwelche Probleme mit der Übermittlung per Mail geben sollte. (Die werden dort hoffentlich auch noch arbeiten…) Und dann noch zur Zulassungsstelle. Vielen Dank jedenfalls für das Mitüberlegen und -fühlen! Ich werde in jedem Fall berichten, was noch alles passiert. ...hatte ein Vor"redner" schon erwähnt, und falls das als Plan B in Betracht kommen sollte, schau doch mal hier: --> Link bissi umständlich, aber bevor man auspacken muss... Beste Wünsche für einen gelungenen Urlaub mobilistin ... wann wolltest Du denn in den Urlaub. Wenn ich sehe wie viele Womos offensichtlich Überladen rumfahren und wie viele denn Tatsächlich angehalten werden, würde ich das was bis zum Urlaubsantritt klären kann zu klären und erst einmal in den Urlaub fahren. Andererseits wenn Du die Möglichkeit hast alle Papiere zu besorgen und Dein Fahrzeug noch ummelden kannst würde ich dies tun um mit gutem Gewissen in den Norden aufbrechen. Viel Spass! Pipo, genau. So würde ich es auch machen. Das ist eine Sache von maximal 2 Tagen einschließlich einer eventuell erforderlichen Fahrt zum Hersteller. Ist zwar nicht vergleichbar, aber gestern Abend haben Sie im TV gezeigt, wie ein Holländer in einer Polizeikontrolle nach dem Wiegen seinen Wohnwagen stehen lassen mußte, weil PKW und Hänger schwerer waren, wie es sein Führerschein erlaubt hätte. "Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis" hieß der Vorwurf der Polizei Konsequenz: Der Wohnwagen wurde von einem Abschleppunternehmen abgeholt und der Urlaub der Familie war zu Ende noch bevor er angefangen hatte. Also mit + 50 kg Kraftstoff + mind. 100 kg Wasser + 200 kg Lebensmittel + Gepäck + Insassen 300 kg usw. sind das bei mir mind. 4 t. Das ist zu viert auch unser Gewicht und weil man mehr zulässige Masse haben sollte als man tatsächliche Masse hat haben wir 4,25 t. Wenn das Fahrzeug einmal mit 4,25 t zugelassen war, benötigst Du meines Wissens nur Fahrzeug und Papiere um ihn wieder aufzulasten. Andernfalls tatsächlich leider die Unbedenklichkeitserklärung und das Typenschild das locker über 100 € kostet weil es extra für Dich angefertigt wurde. Auch wird im Zuge der Auflastung eine neue Hauptuntersuchung fällig da z.b. die notwendigen Bremskräfte immer in Verbindung mit dem zulässigen Gesamtgewicht stehen. D.h. ein 4,25 t wird wesentlich schärfer kontrolliert als ein 3,5 t. Nach Bad Waldssee fahren ist unnötig die verschicken alles auch "über Nacht" so das es morgens bis 9:00 Uhr bei Dir ankommt. Musst nur mit Deinem Händler oder mit dem Servicecentrum das klarmachen und bezahlen, dann sollte das klappen. Aber nicht nach dem Urlaub wieder ablasten :D
Ähm, ne kleine Anmerkung: Das Wohnmobil ist schon mit einem durchschnittlichen Fahrer überladen. Sollen die Mitfahrer auf einem Campingstuhl im Anhänger Platz nehmen ? Bon Voyage
Aber nicht wegen Überladen. Vielleicht keine Fahrerlaubnis für den Anhänger? Bon Voyage
So ist jeder Geck halt anders. Ich würde um 9 Uhr in Waldsee aufschlagen, um 12 Uhr dem Tüvver den Mittag versauen und Um 13:30 bei der Zulassungsstelle aufschlagen. Nächster wichtiger Termin: 15 Uhr Kaffetrinken zuhause. (Ich habe eben meine Tourenplanung für Morgen gemacht: 1000 km mit dem PKW) Bon Voyage Da wir auch einen B 514 haben muss einiges an Bord sein was man tatsächlich in einem Anhänger transportieren kann. Stühle und Tische, Reserverad können in einen Anhänger, Fahrräder die vielleicht nicht benannt worden sind oder so etwas vielleicht noch ?? Nach Bad Waldsee fahren - ohne Absprache und Termin - würde ich dringend abraten ! Das verschicken per Express kostet max. 20 € und geht deutlich schneller als runter fahren.
Gewicht des PKW mit Wohnwagen waren für die Fahrerlaubnis zu schwer. Zumindest habe ich es so verstanden. |
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