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Händlergarantie für gebrauchte Womos


Hesse am 10 Aug 2013 10:07:06

Hallo zusammen,

ich hab da mal eine Frage. Wir haben bei einem bekannten Händler ein Womo gekauft. Er hat bei Verkauf ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ja beim Kauf bei einem Händler eine einjährige Garantie greifen würde. Da das Womo insgesamt noch recht neu war, war ich eigentlich optimistisch.

Jetzt nach der ersten großen Tour (Schweden, Polen) haben wir einige Punkte entdeckt, die so nicht in Ordnung sind. Die Liste der Punkte folgt unten. Es kam dabei auch heraus, dass an dem Womo schon mal rumgebastelt wurde (wenn Profis so arbeiten, dann gute Nacht!).

Da wir absolute Neulinge sind, frage ich mich jetzt, wie die Sache wohl weitergeht. Ich befürchte, dass einige der Punkte nur durch teure Ersatzteile gelöst werden können. Für jeden Ratschlag -auch für Dinge, die wir evtl. zu eng sehen- sind wir dankbar.

Nebenbei: Wir haben bereits den defekten Fernseher ausgetauscht, dabei ein Scartkabel entdeckt, in dessen Stecker sich Brandspuren befanden, und den nicht mehr richtig funktionierenden Naviceiver ausgetauscht. Dies ist in der Liste nicht mehr zu finden.

Also hier die Liste:

1. Die elektrische Zündung des Gasherds funktioniert nur sporadisch (sehr selten). Wir können keine Abhängigkeit von irgendwelchen Schalterstellungen oder anderen Dingen feststellen. Es hat auch nichts mit externer Stromversorgung zu tun.

2. Der Kühlschrank schaltet sich bisweilen ab (meistens funktioniert er). Bisher ist er immer wieder nach Aus- und wieder Einschalten des Stromkreises angegangen.

3. Der Kühlschrank kühlt bisweilen schlecht, auch wenn er extern mit Strom versorgt wird. Dies führt dazu, dass im Tiefkühlfach die Sachen auftauen. Wir achten sehr darauf, dass der Kühlschrank immer auf die korrekte Energiequelle gestellt wird.

4. Die LEDs der Chemietoilette sind ohne Funktion.

5. Die Pumpe der Toilettenspülung funktioniert nicht.

6. Die Klimaanlage kühlt nach unserer Auffassung unzureichend. Selbst in der höchsten Stufe ist die austretende Luft nicht viel kälter als die Außentemperatur.

7. Die Ablage über der Heizung ist nicht festgemacht.

8. Unterhalb der Heckgaragentür rechts ist das Bodenbrett defekt. Das hat zur Folge, dass die untere seitlich Abdeckung nicht mehr fest ist und während der Fahrt flattert. Ich habe das mit einer längeren Schraube provisorisch befestigt.

9. Hinter dem Kühlschrank verläuft ein Kabel, dass sehr provisorisch verlegt wurde. Es ist mit einer einfachen Kabelsicherung nachträglich an der Batterie angeschlossen worden. Dem würde ich gerne nachgehen, so etwas scheint mir nicht sinnvoll. Im Stromlaufplan von KNAUS ist so etwas jedenfalls nicht aufgeführt.

10. Ein Fehler, der nicht zu beseitigen ist: Die große elektrische Dachluke und die Oyster-Antenne behindern sich in manchen Positionen mechanisch gegenseitig, der Antennenarm stößt an das Dachfenster und blockiert dann. Das kann man nicht beheben, das ist mir klar.

11. Bisweilen ist nach dem Duschen außen Wasser im Gang. Es tritt dort unten in der Ecke aus. Dort haben wir noch nicht sehr viel Wasser beobachtet, es ist aber unklar, ob es noch anderswo hinläuft.

12. Beim letzten Ölwechsel wurde versäumt, die Wartungsanzeige zurückzusetzen. Das muss noch bei Fiat gemacht werden.

Micha

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pipo am 10 Aug 2013 11:50:32

Hesse hat geschrieben:Da wir absolute Neulinge sind, frage ich mich jetzt, wie die Sache wohl weitergeht. Ich befürchte, dass einige der Punkte nur durch teure Ersatzteile gelöst werden können.

Ihr habt eine 1 Jährige Gebrauchtwagengarantie. In den ersten 6 Monaten muss der Händler ohne wenn und aber nachbessern, es sei denn er weißt euch grobe Fahrlässigkeit nach. Danach kehrt sich die Beweisslast um.
Ich würde also alle Probleme dokumentieren und dem Händler schriftlich eine Frist setzten.

Hesse am 10 Aug 2013 12:09:27

Danke Peter,

ich bin ja sehr gespannt, was der Händler sagen wird. Wir werden sehen...

Micha

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DirksBiMo am 10 Aug 2013 12:09:53

Ihr habt eine 1 Jährige Gebrauchtwagengarantie. In den ersten 6 Monaten muss der Händler ohne wenn und aber nachbessern, es sei denn er weißt euch grobe Fahrlässigkeit nach


Moin,

sorry .... aber soviel "Unsinn" in einem Satz ließt man auch selten .... :roll:
Wie immer bei diesem Thema hilft die Suche im Forum unter dem Stichwort "Gewährleistung" oder aber die Website des "allseits" geschätzten und informierten Herrn Dähn
--> Link die dieses Thema erschöpfend behandelt.

und nichts für ungut von einem der sich mit diesem Thema tag täglich als Außendienstler eines Marktführenden Spezialversicherers herum schlagen darf.
Wenn gewünscht erkläre ich es auch gerne nochmal, macht aber glaube ich kaum sinn das in einem neuen Fred zum x ten mal zu wiederholen was auch hier der ein oder andere
schon perfekt erklärt hat.

Für den betroffenen stellt sich eher die Frage was er denn tatsächlich hat .... eine Garantie (Freiwilliges Leistungsversprechen des Verkäufers welches Bedingungen unterliegen darf) ... oder
lediglich die im Gesetz geregelte Gewährleistung ..... wichtig wäre mal in den Kaufvertrag zu gucken, dort sollte das normalerweise Dokumentiert sein .... und ... gibt es bspw. ein Übergabeprotokoll (Dekra Siegel o.ä) welches der Käufer zum einen bekommen und womöglich auch unterschrieben hat.

Dirk

pipo am 10 Aug 2013 12:29:21

Richtig, Blödsinn ist aber was anderes :!:

Ich bin davon ausgegangen, dass eine 1 Jährige Gewährleistung vom Händler vorliegt.
Ist das nicht das Fall kannst du meinen Blödsinn streichen. Falls im Kaufvertrag ein Jahr Gewährleistung gewährt wird greift wieder mein Ansatz.

Schaust Du:

Die Gewährleistungsfrist, innerhalb derer der Verkäufer für Mängel haftet, beträgt gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB grundsätzlich 2 Jahre und beginnt mit Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer. Handelt es sich um einen Privatkauf (privater Verkäufer verkauft an privaten Käufer), kann die Gewährleistung gemäß § 444 BGB sogar gänzlich ausgeschlossen werden (sog. Gewährleistungsausschluss). Der Verkäufer haftet in diesem Fall nur noch für arglistig verschwiegene Mängel, also Mängel, die dem Verkäufer bei Übergabe bekannt waren, gegenüber dem Käufer aber verschwiegen wurden. Handelt es sich hingegen um einen Verbrauchsgüterkauf (ein gewerblicher Verkäufer verkauft an einen privaten Käufer), so kann die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtwagen lediglich auf 1 Jahr verkürzt werden, ein gänzlicher Gewährleistungsausschluss wäre in diesem Fall unwirksam (§ 475 Abs. 2 BGB).

Dem Käufer obliegt bei der Geltendmachung seiner Rechte in zweierlei Hinsicht die Beweislast. Zum einen hat er zu beweisen, dass überhaupt ein Mangel vorhanden ist. Zum anderen obliegt ihm der Beweis, dass der Mangel bei Übergabe des Fahrzeugs bereits vorhanden war. Lediglich beim bereits erwähnten Verbrauchsgüterkauf (Gewerblicher Verkäufer verkauft an Privatmann) greift in den ersten 6 Monaten nach Übergabe des Fahrzeugs die Beweislastumkehr des § 476 BGB. Dem gewerblichen Verkäufer obliegt innerhalb dieses Zeitraums die Beweislast für die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe. Nach Ablauf der ersten 6 Monate geht die Beweislast auf den Käufer über.

DirksBiMo am 10 Aug 2013 13:12:24

Richtig, Blödsinn ist aber was anderes :!:

Ich bin davon ausgegangen, dass eine 1 Jährige Gewährleistung vom Händler vorliegt.
Ist das nicht das Fall kannst du meinen Blödsinn streichen. Falls im Kaufvertrag ein Jahr Gewährleistung gewährt wird greift wieder mein Ansatz.


Sorry .... nochmal.

Du wirfst da oben in dem Halbsatz Begrifflichkeiten durcheinander die in weiten teilen nichts ... aber auch Garnichts miteinander zu tun haben ... und das verunsichert eher anstatt zu helfen.
Was bspw. hat Grobe Fahrlässigkeit mit dem Thema Gewährleistung zu tun ? .... .... aber sehr schön, dass Du
weist wo man die "ordentliche" Erklärung des Ge ... bzw. Verbrauchsgüter Kaufrechtes findet.

Das "Wort" Garantie hat mit dem Thema Gewährleistung irgendwie wenig bis nichts zu tun.

Dem Fred Eröffner wünsche ich auf alle fälle mal eine "harmonische" Lösung der technischen Probleme durch seinen hoffentlich gut informierten und womöglich auch abgesicherten Wohnmobilhändler.


Dirk

brainless am 10 Aug 2013 13:19:31

Ätt Hesse:

Hallo Micha,

alles läßt sich regeln, alles läßt sich reparieren - und wenn es ausgetauscht werden muß. :D

Ich hab' dir eine PN geschickt.

,


Volker :wink:

mueckenstuermer am 10 Aug 2013 13:46:03

Der Händlerverkäufer haftet mindestens 1 Jahr für diejenigen Mängel, die bei der Übergabe an den Käufer schon - wenn auch versteckt - vorhanden waren. Das ist keine Garantie, wonach womöglich alle innerhalb eines Jahres auftretenden Mängel beseitigt werden müssten. Garantie schuldet der Verkäuefr nicht, es sei denn, er hat das ausdrücklich zusätzlich zugesagt, was die Ausnahme wäre.

Die Beweislast, dass der Mangel bei der Übergabe nicht latent vorhanden war, liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Danach muss der Käufer den Beweis führen, dass der Mangel latent schon bei Übergabe vorhanden war.

Treten also die geschilderten Mängel kurz nach der Übernahme auf, muss sie der Verkäufer abstellen und alle damit verbundenen Kosten tragen, auch Fahrtkosten, aber keine Nutzungsentschädigung.

Fristen setzen. Eindeutige Termine eher länger als zu kurz. Fahrzeug muss zum Händler. Nicht selbst reparieren, bevor Verkäufer im Verzug ist. Sonst geht der Erstattungsanspruch unter.

Schreib eine Mängelliste. Gib das Womo beim Händler ab und setz ihm eine Frist, wann Du es repariert wieder abholen willst. Dann warte ab, was passiert.

Ich glaube, mehr können wir hier nicht für Dich tun.

kurt2 am 10 Aug 2013 15:28:30

Hallo Micha,
schon etwas verwirrend die Antworten zu Deiner Frage.
Aber keine Bange.
User "Mückenstürmer" ist der Fachmann. Mach` es genau so, wie er schreibt, dann bist Du auf der (rechts-)sicheren Seite.
--> Link

- Und alles wird gut. - :ja:

Bergbewohner1 am 10 Aug 2013 15:37:57

kurt2 hat geschrieben:
- Und alles wird gut. - :ja:

Dein Wort in Gottes Gehörgang :!:

pipo am 10 Aug 2013 16:00:15

mueckenstuermer hat geschrieben:Die Beweislast, dass der Mangel bei der Übergabe nicht latent vorhanden war, liegt in den ersten 6 Monaten beim Verkäufer. Danach muss der Käufer den Beweis führen, dass der Mangel latent schon bei Übergabe vorhanden war.

Okok, Gewährleistung die umgangssprachlich gerne noch als Garantier herhalten muss.
Nochmal sorry an den TE, ansonsten ist das was ich geschrieben habe ja nicht unrichtig, es sei denn man geht in den infight :ja:

Alles Gute!

hast29 am 10 Aug 2013 17:13:40

Also mal die Gesetzestexte weglasend:

Hinfahren, nettes Gepräch mit dem Händler führe, um Abstellung der Mangel bitten.

Ist es ein seriöser Händler...dann kümmert er sich...

Wenn nett nicht zieht...hilft nur "Nachdruck"

Aber in der Regel kommt man mit nett weiter...

Viel Glück...

Bergbewohner1 am 11 Aug 2013 13:46:56

hast29 hat geschrieben:
Aber in der Regel kommt man mit nett weiter...

Viel Glück...

Leider immer seltener, denn die wissen genau, es gehören gute Nerven für einen Gerichtsprozeß und noch ein wohlgesonnener Richter, der kein Camper Hasser ist :!:

Hesse am 11 Aug 2013 18:50:53

ok, erstmal danke für die vielen Beiträge. Ich habe dem Händler einen netten Brief geschrieben und werde erzählen, wie es weiterging.

Ein paar der Fehler lassen mich befürchten, dass das eine endlose Suche geben wird (Kühlschrank geht MANCHMAL nicht, kühlt nicht IMMER genug). So ewtas hasse ich am meisten, weil man da in Beweisnot kommen kann. Und was macht man, wenn der Fehler bei Tests nicht auftritt?

Wegen eines eventuellen Rechtsstreits mache ich mir keine so großen Gedanken, da bin ich gut gerüstet. Nur würde das alle Brücken abbrechen, und das will ich dann doch nicht.

Schöne Zeit,

Micha

Hesse am 15 Sep 2013 08:37:04

So nun ist es zurück. Der Händler war ok, obwohl noch nicht alles erledigt ist. Aber ich habe die zusage dass das noch fehlende gemacht wird.
Mal eine Frage zu einer truma Klimaanlage: die Luft die da raus kommt, sollte doch schon recht kalt sein? bei uns ist das nicht wirklich unter der faussentenperatur.
Michael
Naja, das soll noch gemacht werden.

mueckenstuermer am 15 Sep 2013 10:04:09

Sollte bei Einstellung auf Minimum schon deutlich kühl sein. Beim Pkw geht man wohl von ca. 8 Grad aus.

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