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Sprinter Urteil


womokiste am 25 Nov 2005 13:59:56

Moin Allerseits, betriftt das auch uns ??

Gericht bremst "Sprinter" aus


Hamm/Siegen. Kraftfahrzeuge der Mercedes-Marke "Sprinter", die häufig als Lieferwagen eingesetzt und wegen ihrer Zulassung als Pkw mit hohen Geschwindigkeiten gefahren werden, dürfen nicht mehr ungehindert Gas geben.

Aufgrund ihrer konkreten Bauart für den Gütertransport und der Überschreitung des Grenzwertes des zulässigen Gesamtgewichts von 3,5 Tonnen sind entsprechende Fahrzeuge dieses Modells im Straßenverkehr als Lkw einzustufen, für die generell ein Tempolimit von 80 km/h gilt.

Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm entschieden und darauf hingewiesen, dass die in den offiziellen Fahrzeugpapieren ausgewiesene Pkw-Eigenschaft nicht vor einer Bestrafung bei Geschwindigkeitsübertretungen schützt. "Die Bezeichnung der Kraftfahrzeugart in den Papieren ist für die Straßenverkehrsordnung unmaßgeblich", heißt es.

Bestätigt hat das OLG im vorliegenden Fall grundsätzlich die Verurteilung eines "Sprinter-Fahrers" zu einer hohen Geldbuße wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Der Fahrer war bei einer Kontrolle auf der A 45 bei Wilnsdorf als Temposünder überführt worden. Im Vertrauen auf die Pkw-Zulassung seines "Sprinters" hatte er die 80 km/h-Grenze gleich mehrfach um 40 bis 50 km/h überschritten. Das Amtsgericht Siegen verdonnerte ihn zu einer Geldbuße von 487,50 Euro.

In Zukunft können aber Verkehrsteilnehmer angesichts der aktuellen und nunmehr veröffentlichten Rechtsprechung vom "Unkenntnis-Bonus" nicht mehr profitieren - es droht bei Geschwindigkeitsverstößen neben dem Bußgeld dann auch regelmäßig ein Fahrverbot.

(AZ: 1 Ss Owi 402/05)

24.11.2005 Von Klaus Brandt


Zeitungsverlag Westfalen GmbH & Co KG Essen-Dortmund - Gelesen in der


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[Admin] am 25 Nov 2005 14:13:55

das war schon immer so, Fzg ab 3,5to dürfen nur 80 km/h fahren.
Außnahme: Wohnmobile zwischen 3,5to und 7,49to - die dürfen 100km/h, sowie Reisebusse mit entsprechenden tech. Voraussetzungen.

Pandatom am 25 Nov 2005 14:26:19

Kommt leider auch nicht von ungefähr. Der Sprinter verliert leider jeden Elchtest und neigt zum schnellen Umkippen. Schade um das ansich tolle Fahrzeug. Ich wollte eigentlich immer ein WoMo auf Basis Sprinter haben da sich dieser Wagen eigentlich super fahren laesst und im Bremsverhalten eigentlich nicht zu schlagen ist. Aber nachdem ich den Vergleichstest vom ADAC gelesen habe wo der Sprinter als Schlusslicht aufgrund seiner mangelhaften Seiten-Stabilitaet hervorging habe ich mich doch dagegen entschieden. Ausserdem schluckt der 316CDI ziemlich heftig.....ist eigentlich nicht mehr zeitgemaess.

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womokiste am 25 Nov 2005 18:35:00

Hallo miteinander, dann darf ich ja "Gott-sei-Dank" :D Gas geben... - wir sind unter 3,5 t.


@tom - unsere Womokiste ist zum Glück "noch" nicht umgekippt. Und was den Verbrauch anbelangt, kann ich auch nicht meckern. Bei Geschwindigkeiten um 130 km/h liegt der Verbrauch bei rund 12 ltr., bei gemütlichen Überlandgahrten bei rund 10 ltr. Für 156 PS finde ich das ok.


In diesem Sinne grüßt Franz Peter

MichaelW am 25 Nov 2005 22:16:43

wir haben auch zwei A Klassen und sind noch nie umgekippt :D :D :D :D , vielleicht hängt das auch ein bißchen von der Fahrweise ab :? , ich glaube man kann jedes Fahrzeug kaputtreden......fahre übrigens nen 244er Ducato und fände den Sprinter auch nicht übel (sicherlich gehören ein paar zusätzliche Stabis in den Sprinter, damit er bei grösseren Aufbauten nicht schwankt) :wink:

Pandatom am 25 Nov 2005 22:42:46

Ich glaube nicht dass man die A-Klassen mit einem Sprinter vergleichen kann und bei letzterem gehts auch kaum um's "Kaputtreden" denn die sind schon in sehr vielen Unfällen aus genau diesem Problem verwickelt gewesen:-(

Die A-Klasse wurde mit ESP und härterem Fahrwerk abgesichert!

Hymer_camp am 26 Nov 2005 03:53:23

Ein herzliches Hallo an alle im Forum. Ich habe bis jetzt nur zugehört. Aber die Problematik der Sprinter oder gleichwertiger "Geschosse" im Straßenverkehr reizt mich doch zu einer Antwort. Wenn Fahrzeuge mit einer Bremsanlage die für Geschwindigkeiten von ca. 8o Kmh noch ausreichend sind, mit 150 legal über die Autobahn brettern, verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich Habe seit ca 10 Jahren verschiedene Wohnmobile über ungefähr 100.000 Km bewegt habe aber tunlichst vermieden aus über 100 Kmh eine Vollbremsung hinlegen zu müssen.
Alleine das Gefühl über 3 Tonnen im Genick zu haben hat mich doch relativ vorsichtig sein lassen. Mit der Gewißheit noch keinen "Bremsplatten" hinterlassen zu haben

Grüßt Euch Wolfgang

Roman am 26 Nov 2005 12:11:25

Hallo,


nur nochmal zur Erinnerung:

die aktuelle Sprintergeneration (Kastenwagen) hat ESP und zählt damit zu den sichersten Fahrzeugen dieser Bauart.

Das "härtere" Fahrwerk, bzw. wie bei unserem CS, die für Wohnmobile verstärkten Stabilisatoren tun das Ihrige zu einem perfekten und sicheren Fahrverhalten.

Bei dem ADAC-Test wurden wohl mal wieder, wie aus diversen Fachpublikationen zu erfahren war, Äpfel mit Birnen verglichen. Zum einen, hat sich die Fa. LMC wohl nicht an die Vorgaben von Mercedes gehalten, die diese für aufgebaute Mobile herrausgeben.
Dadurch war bei diesem Modell, der Schwerpunkt viel ungünstiger als bei den anderen Modellen (Alko-Chassis bei den anderen, Flachboden beim Sprinter).
Eine wirkliche Verkleichbarkeit wäre nur bei identischen Aufbauten möglich gewesen.
Daher sind, wenn es um Vergleiche der Basisfahrzeuge geht, Kastenwagentests aussagekräftiger und diese gewinnt nach wie vor der Sprinter mit deutlichem Abstand.
Dazu kommt noch, daß viele Hersteller die Mehrkosten des Sprinter an Stellen, wo es der Kunde nicht sieht, einsparen. Daher fallen Investitionen in das Fahrwerk schon mal gleich dem Rotstift zum Opfer.

Ich will damit den Umstand, daß der LMC fast umgekippt wäre, nicht verharmlosen. Man sollte aber berücksichtigen, daß in dem Moment, wo der Basisfahrzeughersteller das Fahrgestell an die Aufbaufirma liefert, mindestens 50 % der späteren Fahrsicherheit in deren Händen liegt.

Was die möglichen Höchstgeschwindigkeiten anbelangt, sehe ich, wenn es die Verkehrssituation zuläßt, keine Problem darin auch mal schnell zu fahren. Kritisch wird es immer dann, wenn das Hirn des Fahrers nicht zur möglichen Leistung passt :D
Mit einem vollgeladenen Kastenwagen, womöglich noch ungesichert, auf der Autobahn zu drängeln ist schlicht und ergreifend Verantwortungslos.
Dies gilt aber auch für Hochleistungs-PKW´s!

Im übrigen ist Mercedes bisher immer noch der einzige Hersteller, der seine Fahrzeuge bei 160 km/h abriegelt. Andere Modelle gibt es inzwischen auch mit 148 oder gar 166 PS. Die laufen dann mal eben so 170 oder 180 km/h.




Roman 8)

frebeka am 26 Nov 2005 16:26:07

Hallo,

ich les mich auch mal im Sprinter.... durch.
Dort wird oft lautstark reklamiert, wenn die Kurierfahrzeuge bei 160 km/h abgeregelt sind und nicht vollgeladen mit 195 km/h über die Autobahn zu bewegen sind. :oops:
Dort spricht man auch von "der Gesetzgeber bremst Sprinter aus"!

Pijpop am 26 Nov 2005 17:42:10

Nur zur Erinnerung

Thema war der 4,6 Tonner, also der mit der Zwillingsbereifung.
Vernünftig übersetzt läuft der so um die 135 KM/H - natürlich nur in
Frankreich.
Seit dem Jahr 2000 sind die Sprinter von DC auf 160 KM/H begrenzt -
ein flacher Duc oder baugleiche Brüder mit dem großen Motor -
naja - von 20 Stück ist da vielleicht einer schneller als 160 KM/H.Die alten 312er sterben aus - die gingen bergab tatsächlich über 160.
Was bleibt sind die T4 oder T5 - im gewerblichen Langstreckeneinsatz
eher selten anzutreffen - es sei den " Selbstfahrer " sitzen am
Steuer.
Bevor jetzt einer seine Tachoanzeige als " Bare Münze nimmt " -
die Tachoanzeige im Bereich über 120, gerade bei den Ducs,
hat wenig Aussagekraft.


Pijpop

[Admin] am 26 Nov 2005 20:54:50

Bevor jetzt einer seine Tachoanzeige als " Bare Münze nimmt " -
die Tachoanzeige im Bereich über 120, gerade bei den Ducs,
hat wenig Aussagekraft.


zumindest bei meinem Duc muß ich Dir da mal widersprechen - bei vmax hatte ich 6km/h Abweichung (Test via GPS)

WJM am 01 Dez 2005 05:33:24

Dirk hat geschrieben:das war schon immer so, Fzg ab 3,5to dürfen nur 80 km/h fahren.
Außnahme: Wohnmobile zwischen 3,5to und 7,49to - die dürfen 100km/h, sowie Reisebusse mit entsprechenden tech. Voraussetzungen.


Mal eine Frage:
Gibt es in BRD (nicht-Wohnmobil) PKW >3500kg?
Und duerfen die dann auch generell 100km/h, oder sind die wie PKW <3500kg zu betrachten, also nicht limitiert?

In Holland hat neulich ein Richter entschieden dass Wohnmobile >3500kg nicht als LKW zu betrachten sind (wie ueblich in NL ('weil nicht rein fuer Personen-Transport, sondern fuer Personen-Aufenthalt/Unterkuenft')), sondern als PKW, und daher einfach und simpel 120km/h fahren duerfen.
(ob das so bleibt ist eine andere Frage)
(und hervorgerufen wuerde dieses Urteil komischerweise von einem Grau-Import aus der BRD, ein Wohnmobil das schon in BRD als PKW gekennzeichnet war, und von der NL-Behoerde 1:1 anerkannt werden muss (sind bi-laterale Vertraege, nicht sosehr EU-Gesetz), und rein daher schon 120 fahren duerfte (das Gericht hat das Urteil aber weiter gezogen, auch fuer Wohnmobile/LKW))


Hintergrund meiner Frage:
Es gibt aeltere (ex-Militaer) Fahrzeuge >3500kg die nicht rein fuer Gutertransport ausgelegt sind, und der NL-Behoerde macht es sich selbst noch schwieriger, in dem man sogar Doppel-Kabiner limitiert auf nur 2 Sitzreihen....also mit 3 Sitzreihen oder Sitze bis hinten im Fahrzeug *kann* der NL-Behoerde es gar nicht mehr als LKW anmerken.
Im hiesigen EU-Kontext/Klassifizierung waere es aber auch ziemlich verzwickt, weil der Personenauto-Kategorie M1 nur bis 5000kg geht....und obengenanntes beispiel gibt es bis 5500-5700kg....:))
(Schwedische Volvo C3-series, 4x4 und 6x6)

Und bevor man herausgefunden hat was man wo in Europa mit so ein PKW machen kann/darf, hat man einige graue Haare extra....

[Admin] am 01 Dez 2005 13:07:14

Das ist eine interessante Frage, tatsächlich gibt es einige PKW über 3,5to - egal ob Jeep, gepanzerte S-Klasse oder was auch immer. Üblicherweise wurde ja bisher die Einstufung der Fahrzeugart durch die Zulassungsbehörde für die Festlegung der vmax herangzogen - wenn jetzt ein Gericht allerdings entscheidet, dies tue nichts zur Sache..............tja, dann weiß ich´s auch nicht :wink:

Pijpop am 01 Dez 2005 16:24:38

Laaaaangsam

Egal was ein Richer in Holland entscheidet - in D ist bei 3 500 KG zul Ges.
Gewicht Schluß mit freier Fahrt.
Egal was in der Zulassung steht.
Die sog. Panzer haben meistens Sonderrechte.
Der Hummer von Geiger bleibt unter 3500 KG.


Pijpop

[Admin] am 01 Dez 2005 16:54:15

hmmm.......ich weiß nicht recht, vielleicht ist es ja wirklich auch nur Unwissenheit, aber ein Freund von mir fährt seit langem einen Suburban als PKW - da gab´s noch nie irgendwelche Probleme. Auch wenn er mal geblitzt wurde, wurde immer nach PKW Recht abgerechnet - und die Kiste hat zul.GesGew 3700kg

Jagstcamp-Widdern am 02 Dez 2005 15:50:07

hallo dirk,

das mit dem blitzen scheint immer so zu sein.
die fragen definitiv nur den halter ab.

bei mir war mittlerweile bereits 2mal die pkw-abrechnung, trotz zgg 4,3 t.
habe auch wirklich nichts dagegen.

grusz hartmut :D

WJM am 01 Jan 2006 17:04:58

Hymer_camp hat geschrieben:Ein herzliches Hallo an alle im Forum. Ich habe bis jetzt nur zugehört. Aber die Problematik der Sprinter oder gleichwertiger "Geschosse" im Straßenverkehr reizt mich doch zu einer Antwort. Wenn Fahrzeuge mit einer Bremsanlage die für Geschwindigkeiten von ca. 8o Kmh noch ausreichend sind, mit 150 legal über die Autobahn brettern, verstehe ich die Welt nicht mehr. Ich Habe seit ca 10 Jahren verschiedene Wohnmobile über ungefähr 100.000 Km bewegt habe aber tunlichst vermieden aus über 100 Kmh eine Vollbremsung hinlegen zu müssen.
Alleine das Gefühl über 3 Tonnen im Genick zu haben hat mich doch relativ vorsichtig sein lassen. Mit der Gewißheit noch keinen "Bremsplatten" hinterlassen zu haben

Grüßt Euch Wolfgang


Wird in Europa, im Gegensatz zu USA, die Bremsleistung nicht auf die *technisch* erreichbare Hoechstgeschwindigkeit gemessen?
Also X-fach Vollbremsung ab V-max?
In den USA nur ab V-erlaubt....


Uebrigens: ich versuche schon seit Jahren Einsicht zu bekommen in die Kategorie PKW >3500kg, Europa-weit....sogar bei uns in NL herrscht da grosse Verwirrung, nochmal extra weil bei uns Wohnmobile >3500kg als LKW eingestuft werden[*]....aber mit Ausnahme von spaetere/graue Import, wenn die im ausland als PKW registriert waren (und, Verwirrung^2, das *soll* bei einige BRD-Exemplaren der Fall gewesen sein(!?!)).
Andersrum sind die Momentan auch nicht Konsequent, ich hab ein Beispiel eines ex-Militaerischen Volvo, 4.5 tonnen, der in Schweden als 'Lastbil' registriert war, aber mit 8 Sitzplaetze, ohne separaten Laderaum....und weil seit kuerzem in NL keine Peronen im Laderaum sitzen duerfen, muessten die das um-registrieren zu PKW, anstatt 1:1 zu LKW.
(dies ist momentan mein Argument um auch ein 5.5 tonnen Volvo, mit Doppel-Kabine, als PKW registrieren zu lassen....zwar ein Laderaum, aber deren Abmessungen waeren *unterhalb* von 3500kg zu gering um als (fiskaler) LKW registriert zu werden (oberhalb von 3500kg gibt es solche Kriterien eigentlich nicht, aber nur weil fast keiner das bei ein Neu-Fahrzeug will (wegen unsere Strassen-Steuer, PKW-diesel ist 4-fach hoeher als LKW-diesel))


Aber/und: wenn ich das obenstehende BRD-Gerichtsurteil lese, dann heisst jetzt die groesste Frage: wo liegt die Schiedslinie 'Personen-Transport' vs 'Gueter-Transport', wenn beide als PKW registriert sind?
(wie ist das ueberhaupt moeglich?....PKW-Mehrzweck, Sitze ausgebaut?)
Und/oder: wie kann man Solches *ueberhaupt* automatisch bebussen, falls nicht von der Polizei gestoppt und protokolliert (wie die Einrichtung aussah)?



[*] LKW, 'weil nicht grundsaetzlich fuer (reines) Transport von Personen gedacht, sondern Verbleib & Uebernachtung'

WJM am 01 Jan 2006 17:17:47

Uebrigens, auch laut EU-Klassifizierung sind wenigstens momentan PKW bis 5000kg moeglich (M1).
Da wobei die LKW/Nuetzfahrzeuge bereits in N1 (bis 3500kg) und N2 (bis 7500kg (oder 12.000?)) aufgeteilt sind.

Dazu gilt in NL fuer unsere 80-120km/h Geschwindigkeits-Begrenzung, oberhalb von 3500kg, nur das Kriterium 'LKW' oder 'PKW'....und neulich sind sogar unsere >3500kg 'LKW' Wohnmobile dazu gekommen, per richterliches Urteil, 'weil zwar kein reiner PKW/personentransport, aber nun auch nicht fuer Guetertransport gedacht'.
(also brauchen wir gar nicht mehr die Gesetzes-Luecke 'grau-Import als PKW/Wohnmobil')

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