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Mietwomo unverschuldet beschädigt - Kaution weg 1, 2


Gast am 22 Aug 2013 16:33:45

matthiast4 hat geschrieben:Da der TE ja UNSCHULDIG ist....
Unschuldig waren Adam und Eva, aber die änderten den Zustand schnell :D


Oder meinst Du das ?uell, kann natürlich sein :oops:

Wenn der andere auch "Unschuldig" ist, was dann ?

50 / 50 ?

Kommt meines Erachtens nichts anderes Infrage bei einem Begegnungsunfall außer es ist feststellbar das der eine objektiv zu weit links fuhr oder sich anders als Schadensverursacher verhalten hat.

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eisloewe62 am 22 Aug 2013 16:48:28

UlrichS hat geschrieben:Wenn der andere auch "Unschuldig" ist, was dann ?


Dann sollte jeder auch 50/50 zahlen, d.h. für den Vermieter springt die Versicherung ein. Je nachdem, wie der Mieter abgeschlossen hat. Wenn Vollkasko mit 0 SB, müsste er die Kaution zurückbekommen, wenn 600 SB, muss er noch einen Hunderter drauflegen.
Nur, warum soll er das mit dem Unfallgegner klären (siehe Eröffnungsbeitrag)? Es muss doch das Interesse des Vermieters sein, den Schaden zu reparieren. Und sollte er (siehe haballes) > als die einbehaltene Kaution werden, was dann?
Aber evtl. beträgt die SB ja genau diese 500€, das wäre m.M. auich die fairste Variante.
wir wissen es hier leider nicht :?:

Gast am 22 Aug 2013 17:03:37

Ich weiß jetzt nicht was Du rechnest. Ich vermute mal, dass das Wohnmobil erst mal in der Vermietung ausfällt und auch dafür Schadensersatz anfällt. Selbst wenn das Wohnmobil nur einen Tag in die Werkstatt muss, der Mieter aber drei Wochen Mietzeit nicht antritt und das Wohnmobil nun drei Wochen rumsteht, wird der Vermieter sicherlich nicht Schadensersatz für einen Tag fordern.

Da kommen schnell in der Saison die ja derzeit noch besteht, zwei bis drei Tausend Euro zusammen.

Natürlich muss sich der Vermieter darum kümmern das WOMO so schnell wie möglich reparieren und wieder zu vermieten.

Wer letztlich den Schaden zu zahlen hat, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Gericht zu klären haben wenn die beiden 50/50 nicht haben wollen. Etwas andere gilt, wenn es einen Unfallverursacher gibt, den ich derzeit nicht sehe. Die beiden Fahrzeugführer werden wohl als Schadensverursacher gemäß § 1 anzusehen sein und den Schaden hälftig tragen müssen.

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berny2 am 22 Aug 2013 17:10:13

[quote="UlrichS"]Aus dem Tread glaube ich entnommen zu haben, dass beide Fahrzeuge in Gegenverkehr fuhren und ein Begegnungsunfall alleine dadurch entstanden ist, da der andere Verkehrsteilnehmer schnell fuhr, was er glaubt das dies die Polizei festgestellt habe. Ob und was die Polizei in ihrem Bericht schreiben wird ist offenbar dem TE nicht bekannt, denn ich vermute das da nur steht, dass die Polizei einen Begegnungsunfall festgestellt hat.[/quote

Richtig. Und deshalb wird die Polizei eine Anzeige fertigen und an die Staatsanwaltschaft weitergeben, und die beiden Verunfaller landen vor Gericht wegen Verdacht der Verursachung eines VO. Letztendlich entscheidet der Richter. Soo einfach ist das in unserem Rechtslinksstaat.

PS: Einfach beim Zitatende "]" löschen, schon klappt's mit der Zitiererei. :ja:

Gast am 22 Aug 2013 18:14:14

Die Staatsanwaltschaft lacht sich über so etwas kaputt und stellt ein. Es steht doch Aussage gegen Aussage, jeder ist "unschuldig" :D

Unschuldig fühlen sich alle, auch Leute die ihr Luftbett mit Autoreifendichtmittel aufgeblasen und es danach mit einem zündfähigen Elektrogerät aufblasen.

--> Link


Ich sag nur - prima gemacht. :(

Gab es da nicht mal einen, der mit eine Haarspraydose ein Feuer ausblasen wollte :roll:

Vorher vorsichtig sein und überlegen schützt vor Ärger und bezahlen müssen, war schon immer so.

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