Ich weiß jetzt nicht was Du rechnest. Ich vermute mal, dass das
Wohnmobil erst mal in der Vermietung ausfällt und auch dafür Schadensersatz anfällt. Selbst wenn das Wohnmobil nur einen Tag in die Werkstatt muss, der Mieter aber drei Wochen Mietzeit nicht antritt und das Wohnmobil nun drei Wochen rumsteht, wird der Vermieter sicherlich nicht Schadensersatz für einen Tag fordern.
Da kommen schnell in der Saison die ja derzeit noch besteht, zwei bis drei Tausend Euro zusammen.
Natürlich muss sich der Vermieter darum kümmern das WOMO so schnell wie möglich reparieren und wieder zu vermieten.
Wer letztlich den Schaden zu zahlen hat, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit eine Gericht zu klären haben wenn die beiden 50/50 nicht haben wollen. Etwas andere gilt, wenn es einen Unfallverursacher gibt, den ich derzeit nicht sehe. Die beiden Fahrzeugführer werden wohl als Schadensverursacher gemäß § 1 anzusehen sein und den Schaden hälftig tragen müssen.